Universität der Bundeswehr München Fakultät für Sozialwissenschaften Institut für Internationale Politik und Völkerrecht
Hausarbeit zum Seminar “Außen- und Sicherheitspolitik ausgewählter Staaten des asiatisch-pazifischen Raumes” Wintertrimester 2001
Rußland und der Ferne Osten
Marcus Pein
Martin Wolf
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Einflußfaktoren bei der Gestaltung der russischen Außenpolitik 4
1.1. Exogene Bedingungen 4
1.2. Endogene Bedingungen 8
2. Grundlegende Interessen und Zielsetzungen der russischen Außenpolitik
im asiatisch-pazifischen Raum 21
3. Militär- und Sicherheitspolitik der Russischen Föderation 23
4. Handlungs- und Problemfelder der russischen Außenpolitik
in Nordostasien 31
4.1. Das Verhältnis zwischen Rußland und der VR China 31
4.2. Das Verhältnis zwischen Rußland und Japan - 35
Die Kurilenfrage
4.3. Das Verhältnis zwischen Rußland und Südkorea 42
Zusammenfassung 44
Literaturverzeichnis 45
Internet 46
(Anmerkung: Seite 3 - 22 erstellt von Martin Wolf, Seite 23 - 44 erstellt von Marcus Pein)
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Einleitung
Die vorliegende Seminararbeit befaßt sich mit der Rußländischen Föderation und ihrem Verhältnis zum Fernen Osten. Eine der zentralen Fragestellungen der Seminararbeit ist, ob die Rußländische Föderation zur Zeit eine Regionalmacht im asiatisch-pazifischen Raum darstellt oder darstellen kann. Hierbei werden vier Themenschwerpunkte herausgestellt und bearbeitet. Zuerst werden die exogenen und endogenen Einflußfaktoren ermittelt, die bei der Gestaltung der Außenpolitik der Russischen Föderation eine Rolle spielen. Bei den exogenen Bedingungen werden die geographische Lage, die Geostrategie, die Nachbarstaaten und die Außenbeziehungen der Russischen Föderation dargestellt. Als wichtige endogene Einflußfaktoren der russischen Außenpolitik werden die Verfassung und das politische System, der außenpolitische Entscheidungsprozess, die Wirtschaft und die Geschichte untersucht. Außerdem wird kurz auf die Kultur, die Ethnien, die Religion u.a. endogene Bedingungen eingegangen. Im zweiten Komplex werden die grundlegenden Interessen und Zielsetzungen der russischen Außenpolitik im asiatisch-pazifischen Raum thesenartig aufgestellt. Im dritten Teil wird die russische Militär- und Sicherheitspolitik dargelegt und erläutert. Hier werden die derzeitigen Probleme der Streitkräfte aufgezeigt und die Rüstungsexporte der Rußländischen Föderation untersucht. Im vierten Themenschwerpunkt werden die Handlungs- und Problemfelder der russischen Außenpolitik im asiatischpazifischen Raum aufgezeigt. Im Mittelpunkt stehen dabei das russische Verhältnis zu Japan und zur Volksrepublik China, sowie die Interessen der Rußländischen Föderation auf der koreanischen Halbinsel. Intensiv wird die Problematik der Kurilen-Frage zwischen der Rußländischen Föderation und Japan untersucht und erläutert. Auch die Grenzprobleme am Amur und Usuri zwischen Rußland und der Volksrepublik China werden aufgezeigt. Für die Erarbeitung des Themas wurde nicht nur eine Literaturrecherche durchgeführt, sondern auch verstärkt das Internet zur Informationsgewinnung genutzt.
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1. Einflußfaktoren bei der Gestaltung der Außenpolitik
1.1. Exogene Bedingungen 1.1.1. Geographische Lage
Die Russische Föderation hat eine Fläche von 17.075.400 qkm. Mit über 9.000 km West-Ost-Ausdehnung und 4.000 km Nord-Süd-Ausdehnung besitzt Rußland das größte zusammenhängende Staatsgebiet der Erde. Die wichtigsten Tiefländer sind die Osteuropäische Ebene und das Westsibirische Tiefland, durch den Ural als Grenze zwischen Europa und Asien voneinander getrennt. Die größte russische Insel ist Sachalin vor der fernöstlichen Küste. Die Hauptstadt der Russischen Föderation ist Moskau mit 8,8 Millionen Einwohnern (1993). Die wichtigsten Großstädte des Landes sind St. Petersburg (5,0 Mio.), Nischni-Nowgorod (1,4 Mio.), Nowosibirsk (1,4 Mio.), Jekaterinburg (1,3 Mio.), Samara (1,2 Mio.), Omsk (1,1, Mio.) und Tscheljabinsk (1,1 Mio.) 1 . Rußland setzt sich aus 7 Verwaltungsbezirken zusammen. Diese untergliedern sich in 89 Territorialeinheiten (Subjekte der Föderation). Die Rußländische Föderation besteht, einzeln aufgeschlüsselt, aus 21 Republiken mit nichtrussischen Titularnationen und eigenen Verfassungen, 6 Regionen, 49 Gebieten, 1 Autonomen Gebiet, 10 Autonomen Kreisen mit nichtrussischen Titularnationen und 2 Städten mit Subjektstatus (Moskau und St. Petersburg). Die Gesamtfläche der 21 autonomen Republiken auf dem Territorium der Russischen Föderation und der autonomen Kreise und Gebiete beträgt etwa die Hälfte der Landesfläche. Im März 1992 wurde ein Föderationsvertrag unterzeichnet (außer Tschetschenien und Tatarstan). Unabhängigkeitsbestrebungen in weiten Landesteilen tragen mit zur Destabilisierung Rußlands bei. Die Wiedereinrichtung einer autonomen Republik der Wolgadeutschen stößt bei der heute dort lebenden Bevölkerung auf Widerstand und ist unrealistisch.
Im Unterschied zu den übrigen sowjetischen Nachfolgestaaten ist Rußland eine multinationale Föderation. Die Russen sind weder als Titularnation noch eindeutig als Staatsvolk definiert. Sie gehören zur ostslawischen Sprachengruppe und konfessionell zur russisch-orthodoxen Kirche. Die Titularnationen der Republiken und nationalen Gebietseinheiten der Rusischen Föderation gehören verschiedenen
1
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=140&type_id=2
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Völker- und Sprachengruppen an (ostfinnische, kaukasische, türkische, mongolische und andere) und haben einen unterschiedlichen religiösen und kulturellen Hintergrund, darunter islamischen und buddhistischen 2 . 1.1.2. Geostrategie
Geostrategisch nach Halford Mackinder (”Die natürlichen Sitze der Macht”, 1904) ist Rußland traditionell eine eurasische Landmacht auf dem Hauptkontinentalblock.
Desweiteren unterscheidet Mackinder die Ozeanische Seemacht (Vereinigte Staaten von Amerika) und den Bereich zwischen den beiden Mächten, der als Puffer- bzw. Konfliktzone betrachtet wird. Es gibt neue gestrategische Überlegungen, in denen die Volksrepublik China als neue eurasische Land- bzw. Kontinentalmacht betrachtet wird.
Zur Zeit befindet sich Rußland in einer Phase der Rekonstruktion, bei der der Wunsch nach einer weltpolitischen Großmachtrolle mit ozeanischen Weltmachtstreben durch den erhalten gebliebenen Status als Nuklearmacht unterstützt wird 3 . 1.1.3. Nachbarstaaten
Die Rußländische Föderation grenzt an 18 Staaten und ihre Landgrenzen und Küstenlinien erstrecken sich über rund 61.000 km. Rußland grenzt im Westen an Polen, die Ukraine und Weißrußland, im Nordwesten an die Ostsee, an Lettland, Estland, Finnland und Norwegen, im Norden an das Nordpolarmeer, im Nordosten an die Beringstraße, im Osten an den Pazifischen Ozean, im Südosten an das Japanische Meer, Nordkorea und die Volksrepublik China, im Süden ebenfalls an die Volksrepublik China, die Republik Mongolei und Kasachstan, sowie im Südwesten an Aserbaidschan und Georgien 4 .
2
Vgl. Götz, Roland/ Halbach, Uwe: Entwicklung und aktuelle Lage der Mitgliedstaaten der GUS, in:
Faulenbach, Jürgen (Redaktion): Informationen zur politischen Bildung 249. München 1995, S. 34.
3 Vgl. Schössler, Dietmar: Sicherheitspolitik in der nördlichen Konstellation - Entwicklungen, Chancen und
Risiken. München 2000.
4 http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=140&type_id=2
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1.1.4. Außenbeziehungen
Die Russische Föderation ist Mitglied in zahlreichen Internationalen Organisationen. Sie ist zum Beispiel Gründungsmitglied der im Dezember 1991 gegründeten Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). In der GUS sind folgende Staaten Mitglied: Armenien (AM), Aserbaidschan (AZ), Belarus (Weißrußland) (BY), Georgien (GE), Kasachstan (KZ), Kirgistan (KG), Moldowa (Moldawien) (MD), Rußländische Föderation (Rußland) (RU), Tadschikistan (TJ), Turkmenistan (TM), Ukraine (UA) und Usbekistan (UZ). Die Russische Föderation ist außerdem Mitglied bei den Vereinten Nationen (VN) und hat einen ständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat inne. Die UdSSR ist seit 1945 im VN-Sicherheitsrat vertreten. Rußland hat diesen Sitz am 24. Dezember 1991 übernommen. Rußland ist seit Mai 1992 Mitglied des Internationalen Währungsfonds und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) (Weltbank). Der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) ist die Russische Föderation im Mai 1992 beigetreten. Mitglied im Nordatlantischen Kooperationsrat (NAKR) ist die UdSSR seit ihrer Gründung 1991. In der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist die UdSSR bzw. Rußland seit Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki 1975 vertreten. Im Ostseerat ist die Russische Föderation seit seiner Gründung im März 1992 Mitglied. Dem Nichtverbreitungsvertrag von Kernwaffen gehört die UdSSR seit 01. Juli 1968 an. Mitglied im Europarat ist die Russische Föderation seit 28. Februar 1996. Der Europäische Menschenrechtskonvention und
Antifolterkonvention ist Rußland am 20. Februar 1998 beigetreten. Die Konvention über den Schutz nationaler Minoritäten wurde am 1. Dezember 1998 anerkannt 5 .
1.2. Endogene Bedingungen
1.2.1. Verfassung und Politisches System
Nach dem Volksentscheid vom 17. März 1991 ist Rußländische Föderation eine unabhängige Republik. Die von Boris Jelzin durchgesetzte neue Verfassung der Russischen Föderation wurde am 12. Dezember 1993 mit 58,4 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 54,8 Prozent (festgelegte Mindestwahlbeteiligung 50 Prozent) angenommen.
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http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=140&type_id=2
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Nach Art. 11 Abs. 1 wird die Staatsmacht vom Präsidenten, der Föderationsversammlung (Staatsduma und Föderationsrat), der Regierung und den Gerichten ausgeübt.
Die Verfassung erkennt die üblichen Grundrechte, wie Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 19 Abs. 1), Meinungsfreiheit (Art. 29 Abs. 1), Pressefreiheit und Zensurverbot (Art. 29 Abs. 5), Recht auf Privateigentum (Art.35 Abs. 1) und Recht auf privaten Landbesitz (Art. 36 Abs. 1) an 6 . 1.2.1.1. Legislative
Die Russische Föderation ist eine Präsidialdemokratie mit föderativem Staatsaufbau. Der Nationalfeiertag Rußlands ist der 12. Juni - Tag der Souveränitätserklärung der Russischen Sozialistischen Föderativen
Sowjetrepublik (RSFSR) im Jahr 1990. Das Parlament der Russischen Föderation die “Föderationsversammlung” besteht aus der Staatsduma und dem Föderationsrat. Die Staatsduma zählt 450 Abgeordnete, von denen eine Hälfte durch Listenwahl, die andere Hälfte in Direktwahl bestimmt wird. Die erste Duma wurde im Dezember 1993 für 2 Jahre gewählt. Danach wurde die Dauer der Legislaturperiode auf 4 Jahre festgelegt. Vorsitzender der Staatsduma ist seit 17. Januar 1996 Gennadi Nikolajewitsch Selesnjow. Er ist Mitglied der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation (KPRF). Selesnjow wurde am 18. Januar 2000 in dieses Amt wiedergewählt. Die Kompetenzen der Staatsduma sind aufgrund der starken Stellung des Präsidenten geringer als zum Beispiel diejenigen des Deutschen Bundestages, aber auch nicht so gering, daß sie politisch vernachlässigt werden könnten. Ihre Haupttätigkeit ist die Verabschiedung von Gesetzen, von denen das Haushaltsgesetz normalerweise das wichtigste ist. Für die Verabschiedung von Beschlüssen und Gesetzen, die keine föderalen Verfassungsgesetze sind, genügt die einfache Mehrheit aller Abgeordneten.
Für die Verabschiedung von föderalen Verfassungsgesetzen, für das Überstimmen eines Präsidentenvetos und für die Anklageerhebung im Rahmen eines Impeachmentverfahrens gegen den Präsidenten sind zwei Drittel der Stimmen aller Abgeordneten erforderlich. Drei Fünftel der Stimmen aller Abgeordneten sind zur Einberufung einer Verfassungsversammlung nötig. Föderale
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Vgl. Vogel, Ulrich (bearb. v.): Pazifik-Politik Rußlands. Datenband. München 1994, S. 8.
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Verfassungsgesetze müssen zu den in der Verfassung vorgesehenen Fragen verabschiedet werden, wobei hier nur die wichtigsten genannt werden:
• Verhängung des Ausnahmezustands über das ganze Land oder einzelne Landesteile,
• Aufnahme in die Russische Föderation und die Bildung eines neuen Föderationssubjekts innerhalb der Russischen Föderation,
• Änderung des Status eines Föderationssubjekts (aus einem Gebiet wird z.B. eine Republik),
• Verfahren zur Festlegung eines Referendums,
• Verfahrensordnung für die Tätigkeit der Regierung,
• Festlegung des Gerichtssystems,
• Verfahren des Verfassungsgerichts zur Überprüfung der
Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes,
• Einberufung einer Verfassungsversammlung und Änderung der Verfassung in den Kapiteln 3 bis 8, also in ihren nicht besonders geschützten Kernbereichen.
Die wichtigsten weiteren Kompetenzen der Staatsduma sind folgende: Zustimmung zur Ernennung des Regierungschefs und Beschlußfassung über die Frage des Vertrauens in die Regierung 7 .
Mit der Neuwahl der Staatsduma am 19. Dezember 1999 endete die Dominanz der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation in der Staatsduma. In der neuen Duma stellen die Kommunisten und ihre Verbündeten mit 131 Mandaten nur noch ein knappes Drittel der 450 Sitze. Das Bündnis “Einheit” sowie die ihm nahestehenden Fraktion der “Volksdeputierten” und die Liberal - demokratische Partei Rußlands (LDPR) stellen ebenfalls ein gutes Drittel. “Einheit” versteht sich als Partei der Mitte und hat die Verabschiedung wichtiger Wirtschafts- und Steuergesetze angekündigt. Die liberalen und bürgerlichen Parteien (“Jabloko” und die “Union Rechter Kräfte”) stellen zusammen weniger als 100 Abgeordnete. Die Duma in ihrer heutigen Zusammensetzung steht mehrheitlich hinter der Politik des Präsidenten Wladimir Putin.
Die Parteienlandschaft strukturierte sich im Vorfeld der Duma-Wahlen neu. Das kommunistische Wahlbündnis konnte mit der “National - patriotischen Union Rußlands” (NPSR) seinen Bestand wahren. Durch die Abspaltung von ehemaligen
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Martin Wolf, Marcus Pein, 2001, Rußlands Verhältnis zum Fernen Osten, München, GRIN Verlag GmbH
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