Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis. III
Abbildungsverzeichnis. IV
Abk ürzungsverzeichnis. V
1 Problemstellung und Vorgehensweise 1
2 Herausforderungen für die Versicherungsbranche 4
2.1 Direkte Einflüsse. 4
2.1.1 Zunehmende Internationalisierung. 4
2.1.2 EU-Vermittlerrichtlinie 5
2.1.3 Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 6
2.2 Indirekte Einflüsse 8
2.2.1 Einschränkung der staatlichen Absicherung 8
2.2.2 Veränderung der Gesellschaftsstruktur. 9
2.2.3 Bewusstsein der Bevölkerung für mögliche
Ungl ücksfälle. 10
2.3 Bedeutung der dargestellten Gegebenheiten für
die Dread Disease-Versicherung. 11
3 Allgemeine Vorstellung der Dread Disease-Versicherung 13
3.1 Einordnung 13
3.2 Entstehung und Entwicklung 16
3.3 Merkmale und Abgrenzung zum Berufsunfähigkeitsschutz 19
3.4 Kalkulation. 22
3.5 Voraussetzungen, Risikoprüfung und Leistungsabwicklung. 26
3.6 Verwendungszwecke der Versicherungsleistung und
Zielgruppen 29
4 Dread Disease-Versicherung in Deutschland. 33
4.1 Situation auf dem deutschen Markt 33
I
4.2 Darstellung der verfügbaren Angebote. 35
4.2.1 Canada Life Assurance Europe Limited. 35
4.2.2 Skandia Lebensversicherung AG. 37
4.2.3 Gothaer Lebensversicherung AG. 39
4.2.4 Zusatzversicherungen und Dread Disease-
Vertragsbestandteile 40
4.3 Betrachtung der Bedingungen und Verkaufsinformationen 42
4.3.1 Versicherte Krankheiten. 42
4.3.2 Beispiel Herzinfarkt: Unterschiedliche Leistungs-
voraussetzungen in den Bedingungswerken. 45
4.3.3 Wichtigkeit des Bedingungsvergleiches anhand
zweier Beispiele 47
4.3.4 Leistungsausschlüsse 49
4.4 Zwischenergebnis. 51
5 Empirische Erhebung zu ausgewählten Fragestellungen 54
5.1 Vorgehensweise 54
5.2 Darstellung und Analyse der Befragungsergebnisse. 56
5.2.1 Erläuterung des unterschiedlichen Erfolges in
Gro ßbritannien und Deutschland 56
5.2.2 Vorteile der Dread Disease-Versicherung. 59
5.2.3 Nachteile der Dread Disease-Versicherung 62
5.2.4 Beurteilung des Produktes durch Gegenüberstellung
mit der Berufsunfähigkeitsversicherung 66
5.2.5 Zukunftschancen und Einordnung der
Befragungsergebnisse 69
5.3 Zwischenergebnis. 72
6 Schlussbetrachtung. 74
Anhangsverzeichnis 77
Literaturverzeichnis. 123
II
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeits- und Dread
Disease-Versicherung .................................................................22 Tab. 2: Dimensionen des Risikos mit Einordnung der Dread
Disease-Versicherung .................................................................23 Tab. 3: Anbieter und Vertragsformen der Dread Disease-
Versicherung in Deutschland.......................................................34 Tab. 4: Versicherte Krankheiten bei den Dread Disease-Zusatz-
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Jährliche Erkrankungen in Deutschland: Krebs, Herzinfarkt
und Schlaganfall ............................................................................1 Abb. 2: Die sieben größten Ängste der Deutschen 2008 .........................10 Abb. 3: Klassifikation der Versicherungsarten .........................................13 Abb. 4: Entwicklung der Dread Disease-Versicherung in Groß-
Abkürzungsverzeichnis
% Prozent
§ Paragraph a. G. auf Gegenseitigkeit Abb. Abbildung AG Aktiengesellschaft AIDS Acquired Immune Deficiency Syndrome Aufl. Auflage Bd. Band BdV Bund der Versicherten bspw. beispielsweise BWV Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa Co. Compagnie d. h. das heißt DBV Deutsche Beamten-Versicherung DGVM Deutsche Gesellschaft für Versicherungsmathematik DNS Desoxyribonukleinsäure Dr. Doktor e. V. eingetragener Verein et al. et alia (und andere) etc. et cetera EU Europäische Union EUR Euro evtl. eventuell GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung HIV Humanes Immundefizienz-Virus Hrsg. Herausgeber i. Allg. im Allgemeinen
V
i. d. R. in der Regel IFSRA Irish Financial Services Regulatory Authority IHK Industrie- und Handelskammer Jg. Jahrgang Kfz Kraftfahrzeug KG Kommanditgesellschaft Ltd. Limited max. maximal mind. Mindestens Non-Stemi Non-ST-Elevation Myocardial Infarction Nr. Nummer o. J. ohne Jahresangabe o. V. ohne Verfasser Perikon Persönliches Risiko-Konzept PKV Private Krankenversicherung plc. Public limited company S. Seite Tab. Tabelle u. a. unter anderem u. U. unter Umständen URL Uniform Resource Locator USA United States of America VGH Versicherungsgruppe Hannover vgl. vergleiche VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVG Versicherungsvertragsgesetz z. B. zum Beispiel z. T. zum Teil
VI
1 Problemstellung und Vorgehensweise
„Bei der Ermittlung des kundenspezifischen Versicherungsbedarfs führt kein Weg am Thema Dread Disease 1 vorbei.“ 2 Der Einschätzung eines von dieser Form der Absicherung überzeugten Experten stehen jedoch Verkaufszahlen gegenüber, die eine andere Schlussfolgerung zulassen könnten. Demnach ist die Nachfrage nach diesen Produkten in Großbritannien ungefähr 20 Mal höher als hierzulande. 3
Die Dread Disease-Police ist ein recht neuartiges Angebot, welches eine finanzielle Absicherung im Falle einer schweren Erkrankung bietet. Die Gestaltung kann - wie im weiteren Verlauf dieser Arbeit gezeigt wird - sehr unterschiedlich ausfallen. Als Gemeinsamkeit haben die Produkte jedoch die Abdeckung bestimmter Ereignisse, insbesondere Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. 4 Das folgende Schaubild zeigt, dass diese Krankheiten auch in Deutschland in großer Anzahl auftreten.
Abb. 1: Jährliche Erkrankungen in Deutschland: Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall
Quelle: Eigene Darstellung; Rohdaten entnommen aus Deutsche Herzstiftung e. V. (Hrsg.)
(2005), S. 1; Robert Koch Institut und Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in
Deutschland e. V. (Hrsg.) (2008), S. 11; Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe (Hrsg.) (o. J.).
Die beschriebene Diskrepanz zu Großbritannien lässt vermuten, dass die Absicherung schwerer Erkrankungen hierzulande noch nicht vollständig etabliert ist.
1 ‚Dread Disease’ kann als ‚Gefürchtete Krankheit’ übersetzt werden (Vgl. Debrebant, S.
(2008), S. 16.).
2 Gensicke, U. (2004), S. 32.
3 Vgl. Debrebant, S. (2008), S. 16.
4 Vgl. Emrich, O. (2005), S. 120; Focus-Money (Hrsg.) (2006).
1
In Abb. 1 ist hingegen zu sehen, dass ein Bedarf möglicherweise jedoch bestehen könnte.
Aufgrund dieser Ausgangssituation ist es interessant, eine genauere Betrachtung der Dread Disease-Versicherung durchzuführen. Das Ziel dieser Arbeit besteht zum einen darin, neben einer allgemeinen Darstellung auch einen Überblick über die Situation auf dem deutschen Markt zu verschaffen. Zum anderen soll durch die Beantwortung ausgewählter Fragestellungen eine Beurteilung des Produktes sowie eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklungschancen vorgenommen werden.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung 5 spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, da sie nach Meinung von Experten eine Konkurrenz zur Absicherung schwerer Krankheiten darstellt. 6 Insofern wird sie im Verlauf der Arbeit ebenfalls vorgestellt. Auch für die Einschätzung der Dread Disease-Police wird die Berufsunfähigkeitsversicherung herangezogen, da deren Entwicklung auf dem deutschen Markt u. a. von dieser abhängig ist.
Neben diesem einleitenden Kapitel gliedert sich die vorliegende Arbeit in fünf weitere Bereiche. Die grundlegenden Inhalte sollen nun kurz dargestellt werden.
Das zweite Kapitel beinhaltet eine Präsentation verschiedener Faktoren, welche Einfluss auf die Versicherungsbranche ausüben und diese vor immer neue Herausforderungen stellen. Hierbei wird gezeigt, inwiefern diese auch auf die Entwicklung der Dread Disease-Police in Deutschland einwirken könnten.
Im dritten Kapitel wird anschließend eine ausführliche Darstellung dieses Produktes vorgenommen. Neben der Einordnung und Entstehung wird dabei auch der Fokus auf die Beschreibung der Merkmale sowie eine Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung gelegt. Ferner wird auf die Probleme bei der Kalkulation eingegangen, bevor die Risikoprüfung und Leistungsabwicklung erläutert sowie mögliche Zielgruppen und Verwendungszwecke aufgeführt werden.
5 Im weiteren Verlauf der Arbeit wird diese als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet.
6 Vgl. Knospe, J. (2005), S. 642; Pohl, D. (2004), S. 53; Trunk, S. (1993), S. 1010.
2
Nach diesen allgemeinen Informationen folgt darauf aufbauend im vierten Kapitel eine Beschreibung der Situation auf dem deutschen Markt. Es werden die derzeitig verfügbaren Angebote vorgestellt, bevor auf die eingeschlossenen Erkrankungen, die Versicherungsbedingungen und die verschiedenen Leistungsausschlüsse eingegangen wird.
Mit Hilfe verschiedener Expertenmeinungen wird im fünften Kapitel eine Einschätzung der Dread Disease-Versicherung vorgenommen. Dies erfolgt durch die Beantwortung einiger ausgewählter Fragestellungen - hierbei geht es um den größeren Erfolg in Großbritannien, die Vor- und Nachteile des Produktes, die Verbindung zur Berufsunfähigkeitsversicherung und mögliche Entwicklungschancen in Deutschland.
Die Arbeit wird mit einer zusammenfassenden Schlussbetrachtung im sechsten Kapitel abgeschlossen.
3
2 Herausforderungen für die Versicherungsbranche 2.1 Direkte Einflüsse
2.1.1 Zunehmende Internationalisierung
Der 01.07.1994 gilt als tiefgreifendes Datum auf dem Weg zu einer höheren Internationalisierung des Versicherungsmarktes. Mit der dritten Richtliniengeneration für die Versicherungswirtschaft wurden die wichtigsten Voraussetzungen geschaffen, um einen europäischen Binnenmarkt realisieren zu können. 7 Damit konnte auch ein über 20 Jahre andauernder Prozess zum Abschluss gebracht werden. 8
Die Wettbewerbssituation hat sich durch die Neuregelungen grundlegend verändert. Zuvor waren die einzelnen Märkte durch die Staaten geschützt; dies sorgte dafür, dass sie keinen einschneidenden Änderungen ausgesetzt waren. Dadurch entstanden jedoch zwei unterschiedliche Marktformen. Während in Großbritannien und Irland nur wenige Vorschriften existierten, gab es bspw. in Deutschland und Frankreich starke Regulierungen. 9 Die daraufhin erfolgte Öffnung hatte wiederum drei Konsequenzen. Erstens wurden die staatlichen Markteingriffe verringert; dieses Vorgehen wird als Deregulierung beschrieben. 10 Dies bedeutet jedoch nicht, dass seitdem keine externen Einflussmöglichkeiten mehr vorhanden sind - vielmehr sind auch bei einem freien Wettbewerb bestimmte Eingriffe notwendig. Hierunter ist z. B. die Überwachung der Einhaltung des Kartellrechtes zu verstehen. Diese staatlichen Befugnisse werden nicht als Regulierungen angesehen, da sie dem Wettbewerb förderlich sein sollen. 11 Zweitens wurden die Richtlinien der einzelnen Staaten harmonisiert. Dies zeigt sich auch bei der vereinheitlichten Handlungsweise der Aufsichtsbehörden, bspw. bei der laufenden Überwachung des Geschäftsbetriebes. Drittens erfolgte eine Liberalisierung des Marktes. Diese betrifft einerseits die Erlaubnis zum grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr und andererseits die Aufhebung des strikten Verbotes von versicherungsfremden Betätigungen. Zwi- 7 Vgl. Hennerici, B. / Lohse, U. / Vorwerk, C. et al. (2001), S. 22.
8 Vgl. Wolters, G. (1995), S. 19.
9 Vgl. Settnik, U. (1996), S. 1.
10 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 370-371.
11 Vgl. Götz, T. (1999), S. 8.
4
schen den drei geschilderten Konzeptionen Deregulierung, Harmonisierung und Liberalisierung existiert jedoch eine Kontroverse. 12
Die veränderte Marktsituation lässt sich anhand einiger Merkmale belegen. Versicherern ist es durch die Änderungen erlaubt, ihre Produkte und Bedingungen eigenständig zu entwickeln und mit diesen ohne vorherige behördliche Kontrolle mit anderen Anbietern in den Wettbewerb zu treten. 13 Dieser ist zudem weniger eingeschränkt; jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, seine Angebote in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) auf den Markt zu bringen. Für die Anwendung des Aufsichtsrechtes ist das Sitzland des Versicherers maßgeblich. Ferner darf jedes Versicherungsunternehmen im EU-Raum neue und eigenständige Versicherungsunternehmen gründen. 14
2.1.2 EU-Vermittlerrichtlinie
Die EU-Vermittlerlinie wurde zum 22.05.2007 unter der Bezeichnung ‚Gesetz über die Neuregelung des Versicherungsvermittlungsrechts’ in Deutschland umgesetzt. Verabschiedet wurde sie bereits am 09.12.2002; bis zur Übertragung in das deutsche Recht vergingen folglich mehr als vier Jahre. 15 Ziel der Richtlinie war neben der Erleichterung von Vermittlertätigkeiten im Ausland insbesondere die Verbesserung des Verbraucherschutzes. 16
Vor der Umsetzung war grundsätzlich die Anmeldung eines Gewerbes ausreichend, um als Vermittler arbeiten zu können. 17 Nun ist hierfür eine Legitimation 18 erforderlich. 19 Diese ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Der Vermittler darf in den vorangegangenen fünf Jahren nicht wegen bestimmter Vergehen - bspw. Diebstahl - verurteilt worden sein. Zudem muss er eine Berufs-
12 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 370-371.
13 Vgl. Farny, D. (2006), S. 114.
14 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 371.
15 Vgl. Gamm, S. / Sohn, M. (2007), S. 13.
16 Vgl. Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2007), S. 5.
17 Vgl. Gamm, S. / Sohn, M. (2007), S. 20.
18 Hierbei gibt es jedoch verschiedene Ausnahmen; bspw. fallen Ausschließlichkeitsvermittler
nicht unter die Erlaubnispflicht, sofern das Versicherungsunternehmen, für welches sie tätig
sind, für sie die uneingeschränkte Haftung übernimmt (Vgl. Rudolf Haufe Verlag GmbH &
Co. KG (Hrsg.) (2007), S. 54.).
19 Vgl. Beenken, M. / Sandkühler, H.-L. (2007), S. 28.
5
haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. 20 Daneben hat er auch die entsprechende Sachkunde nachzuweisen. Dies bedeutet, dass ein Vermittler seine Kenntnisse vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) belegen können muss; als Basis dient hierbei die Ausbildung ‚Versicherungsfachmann/-frau’. 21 Keine Prüfung ablegen muss, wer bereits mind. seit dem 31.08.2000 ununterbrochen als Vermittler gearbeitet hat. 22
Änderungen gibt es daneben auch beim Ablauf des Beratungsgespräches. Vor dem ersten Geschäftskontakt sind Vermittler verpflichtet, dem Kunden bestimmte Basisinformationen schriftlich zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt u. a. der eigene Status - es soll für den Interessenten offensichtlich sein, ob es sich um einen gebundenen oder ungebundenen Vermittler handelt. 23 Für letzteren besteht ferner die Verpflichtung, „[…] seinem Rat eine hinreichende Zahl von Produkten des Marktangebots und Versicherern zu Grunde zu legen […]“ 24 . Durch die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie soll auch der Verkaufsdialog eine bestimmte Struktur erhalten. Vor der Abgabe von Angeboten ist der Vermittler verpflichtet, den Bedarf des Kunden zu analysieren. Zudem besteht die gesetzliche Verpflichtung, das Beratungsgespräch zu dokumentieren. Der Verbraucher soll dadurch wissen, welche Produkte ihm empfohlen wurden und auf welcher Grundlage die Ratschläge beruhen. 25
2.1.3 Reform des Versicherungsvertragsgesetzes
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) trat zum 01.01.2008 in Kraft. Das Vorgängerwerk stammt aus dem Jahr 1908 und wurde in den vergangenen 100 Jahren lediglich in Teilen überarbeitet. Die Gesamtreform wurde nötig, um insbesondere einen angemessenen Schutz der Verbraucher gewährleisten zu können. Dieses Erfordernis war nach Meinung des Gesetzgebers mit einzelnen Änderungen nicht mehr zu realisieren. 26
20 Vgl. Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2007), S. 53.
21 Vgl. Obermayer, B. (2006), S. 10.
22 Vgl. Beenken, M. (2007 a), S. 23.
23 Vgl. Beenken, M. / Sandkühler, H.-L. (2007), S. 49.
24 Evers, J. (2006), S. 139-140.
25 Vgl. Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG (Hrsg.) (2007), S. 17-19 und S. 32.
26 Vgl. Meixner, O. / Steinbeck, R. (2008), S. 1.
6
Der Verbraucherschutz soll durch eine bessere Informationspolitik sichergestellt werden. Vor der Reform war es üblich, die allgemeinen Versicherungsbedingungen erst mit der Police auszuhändigen; nun erhält der Kunde diese bereits bei Antragstellung. Zudem wurde die Anzeigepflicht zum Zwecke der Risikoprüfung gelockert. Es müssen lediglich noch die Fragen beantwortet werden, die vom Versicherer ausdrücklich und in Textform gestellt wurden. Auch in finanziellen Fragen soll der Verbraucher durch die VVG-Reform besser gestellt sein als zuvor. So wurde die Unteilbarkeit der Versicherungsprämie abgeschafft. Dies bedeutet, dass der Kunde im Falle einer unterjährigen Kündigung eines Versicherungsvertrages eine anteilige Erstattung erhält. Ferner wurde das ‚Al-les-oder-Nichts-Prinzip’ bei der Schadenregulierung für nichtig erklärt. Führte zuvor eine Missachtung einer vertraglichen Obliegenheit zu einer Ablehnung seitens des Versicherers, so stehen dem Kunden nun auch in einem solchen Fall Teile der Leistung zu. 27
Weitere gravierende Änderungen gab es insbesondere im Bereich der Lebensversicherung und hierbei speziell bei den Bestimmungen zum Rückkaufswert. Dieser wurde vor der VVG-Reform nach den Regeln der Versicherungsmathematik errechnet und als Zeitwert der aktuellen Versicherungsperiode ausgewiesen. Jetzt ist das vorhandene Deckungskapital 28 für die Höhe maßgeblich. Zudem wurde festgelegt, dass auch bei einer frühzeitigen Kündigung ein Mindestrückkaufswert zur Verfügung stehen muss. Durch die Zillmerung 29 fiel dieser zuvor vergleichsweise gering aus. Ferner sind die Versicherungskunden seit der Neuregelung an den stillen Reserven 30 zu beteiligen. Die eine Hälfte verbleibt zur Korrektur von Währungsschwankungen im Unternehmen, die andere findet im Rahmen der Überschussbeteiligung Berücksichtigung. 31
27 Vgl. o. V. (o. J. a).
28 Dieses ergibt sich, vereinfacht dargestellt, aus der Summe der Sparanteile zzgl. Zinsen
(Vgl. GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Hrsg.) (o. J.).).
29 Dieser Begriff bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Abschlusskosten durch die ersten
Beitragszahlungen getilgt werden; benannt wurde es nach dem Erfinder A. Zillmer (Vgl. von
Fürstenwerth, F. / Weiß, A. (2001), S. 764.).
30 Hierbei handelt es sich um noch nicht realisierte Gewinne; diese kommen zu Stande, wenn
der bilanzierte Wert von Immobilien oder Wertpapieren kleiner ist als der gegenwärtige
Marktwert (Vgl. GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Hrsg.)
(o. J.).).
31 Vgl. GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Hrsg.) (o. J.).
7
2.2 Indirekte Einflüsse
2.2.1 Einschränkung der staatlichen Absicherung
Ein Sozialstaat kennzeichnet sich dadurch, dass ein bestimmter Anteil des Brut-toinlandsproduktes für soziale Zwecke aufgewendet wird. 32 Die Höhe der staatlichen Leistungen ist in den vergangenen Jahren in Deutschland jedoch geringer geworden. Die Finanzierungsmöglichkeiten des Staates werden durch Arbeitslosigkeit sowie die demographische Entwicklung 33 beeinflusst. Somit wurde nach Möglichkeiten der Einsparung gesucht. Ein Beispiel hierbei ist die große Rentenreform des Jahres 2001. Diese hatte auch Auswirkungen auf die Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrente des Staates. Als wichtiges Datum gilt in diesem Kontext der 01.01.1961. Für nach diesem Tag geborene Personen ist der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz entfallen. Stattdessen steht als Ersatz eine zweistufige Erwerbsminderungsrente zur Verfügung, wobei die Leistungen deutlich herabgesetzt wurden. Die Qualifikation sowie der berufliche Status spielen keine Rolle mehr. Es besteht unabhängig davon die Verpflichtung, fast jede noch mögliche Tätigkeit auszuüben. Lediglich für den Fall, dass der Betroffene weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, steht ihm die höchstmögliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 38 % des letzten Bruttoeinkommens zu. Der staatliche Schutz hat sich aber auch für vor dem 01.01.1961 ge-borene Personen reduziert. Zwar wird bei diesen weiterhin zwischen Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrente unterschieden, allerdings sind auch hier die Leistungen geringer als zuvor. 34
Einschränkungen wurden auch für die Witwen- und Witwerrenten beschlossen. Auf diese wird nun das Einkommen aus eigenem Vermögen angerechnet. Gültig ist diese Regelung für Paare, bei denen der ältere Ehepartner am 01.01.2002 noch nicht 40 Jahre alt war. Für Menschen, die nach diesem Stichtag geheiratet haben, findet die Neuregelung ebenfalls Anwendung. 35 Ferner kommt es auch bei der Altersrente zu Einbußen; bis zum Jahr 2030 wird das Niveau weiter herabgesetzt. 36
32 Vgl. Delsen, L. (2003), S. 3.
33 Die demographische Entwicklung sowie ihre Auswirkungen werden im folgenden Kapitel
2.2.2 ausführlich erläutert.
34 Vgl. ZUKUNFT klipp + klar (Hrsg.) (2008 a), S. 5.
35 Vgl. ZUKUNFT klipp + klar (Hrsg.) (2001), S. 8.
36 Vgl. ZUKUNFT klipp + klar (Hrsg.) (2008 b), S. 5.
8
2.2.2 Veränderung der Gesellschaftsstruktur
Die fortschreitende Entwicklung der Gesellschaft ist anhand verschiedener Phänomene auszumachen. Zum einen ist der bereits erwähnte demographische Wandel zu nennen. Hierunter ist „[…] die Veränderung der Alterszusammensetzung in einer Gesellschaft - z. B. bedingt durch Naturkatastrophen, Kriege, Veränderung der Geburtenrate und ständiger Verbesserung der Ge-sundheitsversorgung […]“ 37 - zu verstehen. Ein solcher ist zum einen nicht ungewöhnlich und zum anderen auch nicht zwingend als negativ anzusehen. Er kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. Durch eine hohe Anzahl an Geburten und eine sinkende Sterblichkeit wird die Bevölkerung größer und jünger. Im gegenteiligen Fall, welcher in Deutschland vorliegt, führt eine wachsende Lebenserwartung in Verbindung mit einer geringen Quantität an Neugeburten zu einer alternden Gesellschaft; zudem kommt es auch zu einem Rückgang der Bevölkerung. 38
Dieser Wandel hat zur Folge, dass im Jahr 2030 voraussichtlich nur noch 77 Millionen Menschen in Deutschland leben werden. Verglichen mit dem Jahr 2005 bedeutet dies einen Bevölkerungsrückgang um ca. fünf Millionen. Während die Anzahl der Kinder wie auch der Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 65 in diesem Zeitraum erheblich abnehmen wird, steigt die Anzahl der Rentner weiter an. 39 So werden bspw. der Gruppe der über 80-jährigen im Jahr 2050 vermutlich zehn Millionen Menschen und damit fast dreimal so viele wie im Jahr 2005 angehören. 40 Hierdurch dürfte die gesetzliche Rentenwie auch die Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen stehen.
Neben dem demographischen Wandel ist der Trend einer zunehmenden Individualisierung der Gesellschaft zu beobachten. 41 Im Verlaufe dieser Entwicklung haben sich neue Haushaltstypen herausgebildet, bspw. die der Alleinstehenden und der kinderlosen Doppelverdiener. Speziell in Großstädten dominieren Singlehaushalte; diese nehmen bereits mehr als die Hälfte der Gesamtanzahl
37 Pack, J. / Buch, H. / Kistler, E. et al. (2000), S. 8.
38 Vgl. Pack, J. / Buch, H. / Kistler, E. et al. (2000), S. 8.
39 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.) (2007), S. 8.
40 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2006), S. 23.
41 Vgl. Lohse, U. / von der Schulenburg, J.-M. (2003), S. 490.
9
ein. 42 Der Trend lässt sich auch anhand von Zahlen belegen. Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist von 2,27 Personen im Jahr 1991 auf 2,07 im Jahr 2007 gesunken. Das Zusammenleben mehrerer Generationen war früher sehr verbreitet, heute ist dies eher als Ausnahme zu betrachten. Im Jahr 2007 wohnten in lediglich 1 % der Haushalte Kinder gemeinsam mit ihren Eltern und Großeltern. 43
2.2.3 Bewusstsein der Bevölkerung für mögliche Unglücksfälle Die R + V Versicherung gibt seit 1991 eine Studie in Auftrag, welche sich mit den größten Ängsten der Deutschen beschäftigt. Für das Jahr 2008 wurden 2.460 Menschen befragt, davon 1.684 in West- und 776 in Ostdeutschland. Es handelte sich um strukturierte persönliche Interviews, bei denen mit geschlossenen Fragen gearbeitet wurde. Die Teilnehmer sollten ihre Ängste auf einer Skala von eins (keine Angst) bis sieben (sehr große Angst) abtragen, wobei die Werte fünf bis sieben bei der Auswertung als große Angst zusammengefasst wurden. Insgesamt sollten 16 Fragen beantwortet werden. 44 Die sieben meistgenannten Ängste sind in der folgenden Abbildung aufgeführt.
Abb. 2: Die sieben größten Ängste der Deutschen 2008
Quelle: R + V Versicherung AG (Hrsg.) (2008 b).
42 Vgl. Eichener, V. (2001), S. 115.
43 Vgl. o. V. (o. J. b).
44 Vgl. R + V Versicherung AG (Hrsg.) (2008 a).
10
Die Sorge vor einer schweren Erkrankung liegt auf Platz fünf - 51 % gaben an, sich vor einer solchen zu fürchten. Die R + V Versicherung erstellt die Statistik über die sieben größten Ängste jedes Jahres bereits seit Beginn der Studie. Die Befürchtung, eine schwere Krankheit zu erleiden, war dabei mit Ausnahme der Jahre 2003 und 2004, als u. a. die Angst vor Terrorismus sehr hoch war, in dieser Rangliste vertreten. 45 Dies zeigt, dass trotz der bestehenden Ängste vor Arbeitslosigkeit oder einem Anstieg der Lebenshaltungskosten, welche eine hohe Präsenz im täglichen Leben haben, die Sorge vor schweren Erkrankungen konstant hoch ist.
2.3 Bedeutung der dargestellten Gegebenheiten für die Dread Disease-Versicherung
Die vorangegangenen Beispiele zeigen, dass rund um die Versicherungswirtschaft in den letzten Jahren eine große Dynamik zu beobachten war. Gesetzliche Regelungen, z. B. die EU-Vermittlerrichtlinie, sorgten dabei für direkte Einflüsse. Andererseits gehen aber u. a. auch vom gesellschaftlichen Wandel Wirkungen auf die Versicherungsbranche aus. Im Folgenden werden diese - speziell mit Blick auf die Dread Disease-Versicherung - für die dargestellten sechs Bereiche kurz erläutert.
Durch die Schaffung der Voraussetzungen für einen einheitlichen Binnenmarkt in der EU wurde der Markteintritt für ausländische Versicherer in Deutschland erleichtert. Für die Dread Disease-Versicherung hatte dies wichtige Auswirkungen. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird deutlich, dass insbesondere zwei ausländische Anbieter in diesem Bereich sehr aktiv auf dem deutschen Markt agieren. Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes sowie die EU-Vermittlerrichtlinie sollten für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes sorgen. Diese Neuerungen können helfen, ein größeres Vertrauen auf Seiten der Kunden zu schaffen. Durch die EU-Vermittlerrichtlinie soll die Qualität des Vertriebes erhöht werden. Dies könnte auch für die Dread Disease-Versicherung positiv sein, da diese von Experten als beratungsintensiv eingeschätzt wird. 46
45 Vgl. R + V Versicherung AG (Hrsg.) (2008 c).
46 Vgl. Knospe, J. (2005), S. 641; Krause, J. (2004), S. 238.
11
Die Reduzierung der staatlichen Absicherung sorgt für die Notwendigkeit, die private Vorsorge zu erhöhen. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft weitere Einschnitte folgen werden. Je stärker das Bewusstsein zur Eigeninitiative in der Bevölkerung ausgeprägt ist, desto mehr kann die Versicherungsbranche von den Maßnahmen der Regierung profitieren. Die Studie der R + V Versicherung zeigt, dass bei den Menschen eine Wahrnehmung für Gefahren vorhanden ist. Die Sorge vor der Erleidung einer schweren Erkrankung könnte sich dabei positiv auf die Entwicklung der Dread Disease-Versicherung auswirken. Dasselbe könnte auch für den Wandel der Gesellschaft gelten. Mit zunehmendem Alter steigt die Eintrittswahrscheinlichkeit gewisser Krankheiten. Dies gilt bspw. für Krebs - etwa 75 % der Neuerkrankungen betreffen hierbei Personen ab 60 Jahren. 47 Auch der Rückgang der Haushalte mit mehr als drei Generationen und die Etablierung neuer Lebensformen ist für die Dread Disease-Versicherung möglicherweise ein Vorteil. So sind bspw. Singles im Falle einer Erkrankung evtl. auf externe Unterstützung angewiesen. 48
Die dargestellten Entwicklungen zeigen, dass für eine Etablierung der Versicherung gegen schwere Krankheiten in Deutschland durchaus gewisse Voraussetzungen bestehen. Ferner ist der Markt noch nicht gesättigt; die Menschen sind hierzulande nicht überversichert, was durch einen Vergleich mit anderen Staaten gezeigt werden konnte. 49
Nähere Beurteilungen der in Deutschland bestehenden Chancen für die Dread Disease-Versicherung werden im fünften und sechsten Kapitel vorgenommen. Dabei kommen auch einzelne der hier vorgestellten Gegebenheiten zur Sprache. Im folgenden Kapitel wird nun eine allgemeine Darstellung des Produktes - beginnend mit einer Einordnung - vorgenommen.
47 Vgl. Siekmoeller, M. (2006).
48 Vgl. Bocquel, E. (2007 a), S. 41.
49 Vgl. Lohse, U. / von der Schulenburg, J.-M. (2003), S. 490.
12
3 Allgemeine Vorstellung der Dread Disease-Versicherung 3.1 Einordnung
Die EU-Versicherungsmarktregulierung untergliedert den Versicherungsmarkt in die Bereiche Lebens- und Nicht-Lebensversicherung. Während unter den ersten Bereich nur die Lebensversicherung fällt, wird unter der Nicht-Lebensversicherung die Schaden-, Unfall- und Krankenversicherung subsumiert. 50
Abb. 3: Klassifikation der Versicherungsarten
Quelle: von der Schulenburg, J. M. (2005), S. 80.
„Lebensversicherung ist die zusammenfassende Bezeichnung für diejenigen Versicherungsarten und -formen, bei denen das Risiko sich aus der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens und der daraus erwachsenden Unsicherheit für den Lebensplan eines Menschen ergibt.“ 51 Sie dient der privaten Altersvor-sorge, welche neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung als dritter Teil des so genannten ‚Drei-Säulen-Konzeptes’ gilt. Zu den bedeutendsten abgedeckten Risiken gehören der Tod sowie die unsichere Lebensdauer, aber auch das Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Pflegefall-, Heirats- und Unfalltodrisiko. Es gibt ca. 30 unterschiedliche Versicherungsformen. Wichtig sind hierbei insbesondere die gemischten Verträge mit Kapitalzahlungen im Erlebens- und Todesfall, bspw. Ka-
50 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 79.
51 Koch, P. / Weiss, W. (Hrsg.) (1994), S. 519.
13
pital bildende sowie fondsgebundene Lebensversicherungen. Bei der Risikolebensversicherung wird hingegen nur im Falle des Ablebens eine Leistung fällig. Bei anderen Formen, z. B. der privaten Renten- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung, spielt die Todesfallleistung lediglich eine untergeordnete Rolle. 52
Die Dread Disease-Zusatzversicherung gehört ebenfalls eindeutig zum Bereich der Lebensversicherung. Das Bundesamt für das Versicherungswesen hat sich für diese Einordnung entschieden, da es eine Leistung im Krankheitsfall als eine vorgezogene Zahlung aus dem Hauptvertrag ansieht; der Erlebens- bzw. Todesfall ist dabei weiterhin das bedeutendere Risiko. 53
Bei der selbstständigen Dread-Disease-Versicherung hingegen ist diese Eingruppierung nicht so eindeutig und kann diskutiert werden. Neben der Lebensversicherung kommt auch die Krankenversicherung in Frage. Für diese spricht, dass Ähnlichkeiten zur dortigen Krankenhaustagegeldversicherung bestehen. Deren Zweck besteht nicht nur in der Abdeckung von Behandlungskosten, sondern sie soll auch finanzielle Mittel für durch die Erkrankung entstehende Belastungen zur Verfügung stellen. Da die Dread Disease-Versicherung aber bspw. nicht an einen stationären Aufenthalt gekoppelt ist, stellt sich die Frage, ob eine anderweitige Zuordnung womöglich richtig wäre. 54 Hierfür könnte sprechen, dass sie vom Verwendungszweck eher Gemeinsamkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung aufweist, welche wiederum der Lebensversicherung zugerechnet wird. Diese Zuordnung wurde damit begründet, dass sie sich aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung heraus entwickelt hat. 55
Es stellt sich folglich die Frage, ob die selbstständige Dread Disease-Versicherung der Lebens- oder der Krankenversicherung zuzurechnen ist. Für beide Positionen gibt es weitere Argumente, auf deren Darstellung aber an dieser Stelle verzichtet werden soll. Interessant ist jedoch, dass Experten trotz Anerkennung beider Möglichkeiten zu unterschiedlichen Resultaten kommen. Während Peter Präve (1998) eine Zuordnung zur Krankenversicherung schluss-
52 Vgl. von Fürstenwerth, F. / Weiß, A. (2001), S. 408.
53 Vgl. Präve, P. (1998), S. 355-356.
54 Vgl. Stein, U. (2000), S. 164-165.
55 Vgl. Präve, P. (1998), S. 356; Stein, U. (2000), S. 165.
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folgert, 56 ist Uwe Stein (2000) anderer Auffassung und zählt die selbstständige Dread Disease-Versicherung zum Bereich der Lebensversicherung. 57
Die Parallelen zur Lebensversicherung werden auch anhand weiterer Zuordnungsmöglichkeiten deutlich. Zum einen kann eine Unterteilung in Personen-und Sachversicherung vorgenommen werden. Hierbei ist entscheidend, ob das Risiko für den Menschen selbst oder sein Vermögen existiert. 58 Es ist ersichtlich, dass die Dread Disease-Versicherung zum Bereich der Personenversicherung zu zählen ist. Eine weitere Einordnung kann nach Schaden- und Summenversicherung vorgenommen werden. Bei ersterer gibt es eine direkte Korrelation zwischen dem Versicherungsfall und der Leistung. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom entstandenen Schaden, weshalb auch von einer konkreten Bedarfsdeckung gesprochen wird. 59 Beispiele für Schadenversicherungen sind die Feuerversicherung als Sachversicherung und die private Krankenversicherung als Personenversicherung. 60 In der Summenversicherung hingegen wird bereits bei Vertragsabschluss ein bestimmter Geldbetrag festgelegt, der bei Eintritt eines Versicherungsfalles zur Auszahlung kommt. Aufgrund der Tatsache, dass der Eintritt diese feste Zahlung auslöst und kein weiterer Nachweis über eine exakte Höhe des Schadens erbracht werden muss, wird eine solche Gestaltung auch als abstrakte Bedarfsdeckung bezeichnet. Anwendung findet eine derartige Vorgehensweise in erster Linie in der Lebensversicherung. 61 Vom Grundsatz her ist es möglich, eine Dread Disease-Versicherung als Schadenversicherung zu konzipieren. Dann läge eine Krankheitskostenversicherung vor, bei der der Versicherungsschutz auf einige vorab bestimmte Erkrankungen beschränkt ist. 62 Das darunter verstandene und auch im weiteren Verlauf dieser Arbeit vorgestellte Produkt ist jedoch zum Bereich der Summenversicherung zu zählen.
Somit kann festgehalten werden, dass bei der Einordnung der selbstständigen Dread Disease-Versicherung in der Literatur unterschiedliche Auffassungen
56 Vgl. Präve, P. (1998), S. 363.
57 Vgl. Stein, U. (2000), S. 167-168.
58 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 77.
59 Vgl. Farny, D. (2006), S. 386.
60 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 78.
61 Vgl. Farny, D. (2006), S. 386.
62 Vgl. Krause, J. (2004), S. 236.
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vorzufinden sind, da sowohl für die Zuteilung zur Kranken- als auch zur Lebensversicherung Argumente bestehen. Die Gestaltung als Personen- und Summenversicherung lässt aber Ähnlichkeiten zur klassischen Lebensversicherung erkennen. Ferner handelt es sich bei den in Deutschland agierenden Anbietern selbstständiger Produkte um Lebensversicherungsunternehmen. Daher wird die Dread Disease-Versicherung im weiteren Verlauf der Arbeit der Lebensversicherung zugerechnet. 63
3.2 Entstehung und Entwicklung
Der Ursprung der Dread Disease-Versicherung liegt in Südafrika. Zwar gab es in den USA, Israel und Japan bereits zuvor so genannte Krebspolicen, allerdings weisen diese Unterschiede hinsichtlich der Art und der Deckung auf. 64 Damit ist die „[..] mit Dread Disease bezeichnete Deckung [..] eine der wenigen Produktinnovationen der Lebensversicherung […]“. 65
Als Ausgangspunkt gilt die hohe Anzahl an Herzerkrankungen in Südafrika in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Die Menschen waren sich dieser Problematik durchaus bewusst. Die medizinisch-technische Entwicklung war in diesem Zeitraum zudem bereits weit fortgeschritten; dies lässt sich bspw. anhand der ersten erfolgreichen Herztransplantation im Jahr 1967 belegen. Die Behandlungsmethoden in Südafrika befanden sich somit auf einem überdurchschnittlichen Niveau - gleichzeitig allerdings bot die dortige Sozialversicherung jedoch nur geringe Hilfen im Falle einer schweren Erkrankung. Während die medizinische Behandlung durch Experten somit möglich war, bestand auf der Seite der Finanzierung ein erhebliches Defizit. 66
Diese Lücke sorgte dafür, dass sich viele Patienten die benötigten Operationen nicht leisten konnten. Andere wiederum standen nach erfolgreicher Behandlung vor dem finanziellen Bankrott - in einigen gravierenden Fällen führten die mo-
63 Die Dread Disease-Versicherung wird auch in vielen Artikeln oder Büchern dem Bereich
der Lebensversicherung zugeordnet (Vgl. u. a. Knospe, J. (2002), S. 416-417; Krause, J.
(2004), S. 263; Schattschneider, U. / Wittkamp, F. (1997), S. 220.).
64 Vgl. Krause, J. (2004), S. 234.
65 Krause, J. (1998 a), S. 433.
66 Vgl. Krause, J. (1998 a), S. 433.
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netären Sorgen sogar zum Selbstmord. Diese Problematik veranlasste Marius Barnard, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Er war Chirurg und hatte mit seinem Bruder Christian bereits die oben erwähnte erste Herztransplantation vorgenommen. Er nahm Kontakt zu Versicherungsunternehmen auf, um mit diesen ein neuartiges Produkt zu entwickeln. Dieses sollte den benötigten Schutz bei schweren Erkrankungen bieten. 67 Lebensversicherern war es verboten, Krankheitskostenversicherungen anzubieten. Insofern musste eine anderweitige Deckung erarbeitet werden, die dennoch zur finanziellen Absicherung geeignet war - diese wurde mit der Dread Disease-Deckung geschaffen. Deren Vertrieb war den Lebensversicherern, welche sich zu dieser Zeit in einer Krise befanden, gestattet und verschaffte ihnen neue Verkaufsfelder. 68
Schließlich brachte die Gesellschaft Crusader Life - ein kleines Unternehmen mit Maklervertrieb - im Jahr 1983 das erste Dread Disease-Angebot auf den Markt. Es wurden zwei verschiedene Produkte verkauft. Beide hatten gemeinsam, dass es bei Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt oder einer Bypass-Operation der Koronararterien zu einer Teilauszahlung der Versicherungssumme des Hauptvertrages kommen sollte. Bei der einen Variante wurde die Dread Disease-Deckung mit einer Risikoversicherung kombiniert, bei der anderen mit einer gemischten Lebensversicherung. 69 Da die Produkte dem Bedarf der Südafrikaner entsprachen und diese obendrein neuen Tarifen gegenüber als offen gelten, wurden sie sehr stark nachgefragt. 70
Die Dread Disease-Police kam wenige Jahre später nach Großbritannien und fand auch hier viele Abnehmer. 71 Der englische Versicherungsmarkt gilt generell als sehr modern und wegweisend. Daher entwickelte er sich auch in Bezug auf dieses Produkt schnell zum weltweiten Vorbild. Dort etablierte sich über die Jahre allerdings vermehrt die Bezeichnung ‚Critical Illness’; dies liegt daran, dass dieser Name vergleichweise als weniger bedrohlich empfunden wurde. Der schnelle Erfolg lässt sich z. T. auch mit den politischen Unruhen Südafrikas erklären. So entschieden sich viele Versicherungsexperten, das Land zu ver-
67 Vgl. Debrebant, S. (2008), S. 16.
68 Vgl. Krause, J. (1998 a), S. 433.
69 Vgl. Stein, U. (2000), S. 124.
70 Vgl. Krause, J. (2004), S. 235.
71 Vgl. Gensicke, U. (2004), S. 32; Kreuzpointner, M. (2004), S. 35.
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lassen, wodurch die Kenntnisse recht zügig nach Großbritannien gelangten. Anfangs war die Nachfrage dort noch recht verhalten, aber ab dem Beginn der neunziger Jahre begann eine stetige Entwicklung. 72 Der Anteil an der gesamten Anzahl der verkauften Lebensversicherungen wuchs in den Jahren 1991 bis 1997 von 3,33 % auf 21,76 %. 73 Auch das folgende Schaubild zeigt die schnelle Verbreitung der Dread Disease-Deckung in diesem Zeitraum.
Abb. 4: Entwicklung der Dread Disease-Versicherung in Großbritannien 1991-1997
Quelle: Swiss Re Life & Health Ltd. (Hrsg.) (1998), S. 6.
In Deutschland wurde das erste Dread Disease-Produkt 1991 auf den Markt gebracht; Anbieter war die AXA Lebensversicherung, die als Direktversicherung der französischen Muttergesellschaft agierte. Der Tarif bot neben einer Leistung im Todes- und Erlebensfall einen Schutz bei 14 schweren Krankheiten. 74 Im ersten Jahr konnten 5.800 dieser Policen verkauft werden. 1992 zogen dann mit der Volksfürsorge und den DBV-Versicherungen zwei Unternehmen nach und boten ebenfalls Dread Disease-Deckungen an. 75
Auch in Deutschland gab es verschiedene Vorläufer. Schon 1930 bot der Leipziger Verein einen Ergänzungstarif zur Lebensversicherung an. Durch diesen waren Klinikaufenthalte und Operationen finanziell abgesichert. 76 1970 kam ein Produkt der Generali Leben auf den Markt, bei dem die Kunden das Recht hatten, nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren im Falle einer chirurgischen
72 Vgl. Krause, J. (1998 a), S. 433-436.
73 Vgl. Radom, R. / Bölscher, J. (2008), S. 50.
74 Vgl. Knospe, J. (2002), S. 417.
75 Vgl. Trunk, S. (1993), S. 1007-1008.
76 Vgl. Stein, U. (2000), S. 128.
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Operation auf eine Vorauszahlung aus ihrem Lebensversicherungsvertrag zurückgreifen zu können. 77 Der 1980 gestellte Antrag der deutschen Tochtergesellschaft eines amerikanischen Unternehmens auf Zulassung einer eigenständigen Krebstagegeldversicherung wurde von der Aufsichtsbehörde dagegen abgelehnt. Zum einen wurde der Versicherungsschutz als unvollkommen bewertet, speziell im Vergleich zur Deckung einer Krankenversicherung. Zum anderen wurde befürchtet, dass viele Krebserkrankungen erst nach dem Ableben festgestellt werden könnten und somit kein ausreichender Schutz für die Kunden bestehen würde. Der medizinisch-technische Fortschritt steht dieser Einwendung mittlerweile jedoch immer mehr entgegen. 78 Im vierten Kapitel wird ausführlich auf die Entwicklung und den aktuellen Stand der Dread Disease-Versicherung in Deutschland eingegangen.
3.3 Merkmale und Abgrenzung zum Berufsunfähigkeitsschutz
Bei einer Dread Disease-Versicherung wird die Leistung nicht - wie bei anderen Lebensversicherungsformen üblich - bei Ablauf oder Tod fällig, sondern bei Eintritt einer schweren Erkrankung oder einer medizinischen Operation. 79 Das Ziel einer solchen Police besteht folglich darin, dem Versicherten in einem derartigen Fall mit Hilfe einer Geldsumme zur Bewältigung der eingetretenen Situation die benötigte Unterstützung zu geben. 80 Um bspw. bei einer klassischen gemischten Kapitallebensversicherung vorzeitig Zugriff zu einem größeren Geldbetrag zu haben, ist möglicherweise eine Kündigung erforderlich. Dies ist aber i. d. R. mit Verlusten verbunden. In den letzten fünf Vertragsjahren besteht zwar die Option einer stornofreien Aufhebung - allerdings ist gerade in dieser Phase die Fortführung aufgrund der hohen Überschussanteile empfehlenswert. 81 Viele Versicherer bieten auch weitere Alternativen an, u. a. die Aufnahme eines Policendarlehens. Allerdings sind hierfür Zinsen zu bezahlen und die Versicherungsleistung wird - sofern es nicht vorher zurückbezahlt wird - um den in Anspruch genommenen Betrag reduziert. Ferner ist ein solches Darlehen
77 Vgl. Graf, B. (1990).
78 Vgl. Stein, U. (2000), S. 128-131.
79 Vgl. Bocquel, E. (2007 b), S. 2; Wiechmann, M. (2003), S. 985.
80 Vgl. Kreiensiek, I. / Pasdika, U. (2008), S. 504; o. V. (2004 a), S. 2.
81 Vgl. Pohl, D, (2004), S. 51.
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lediglich in Höhe des zum Zeitpunkt der Aufnahme existierenden Rückkaufswertes möglich. 82
Es sind - wie in Abschnitt 3.1 bereits angesprochen - unterschiedliche Varianten der Dread Disease-Versicherung zu differenzieren. Die Realisierung als Zusatzdeckung zu einem Hauptvertrag ist die Ursprungsform. Häufig besteht hierbei die Verbindung mit einer klassischen Lebensversicherung. 83 Es sind zwei Typen zu unterscheiden. Zum einen kann die Dread Disease-Leistung als anteilmäßige oder komplette Vorauszahlung aus dem Hauptvertrag konzipiert sein; zum anderen ist auch eine Gestaltung möglich, bei der die Summe vollkommen unabhängig von diesem zur Auszahlung kommt. 84 Der Gegensatz der beiden Formen besteht darin, dass die Ablaufleistung im Falle einer Inanspruchnahme eines vorgezogenen Geldbetrages bei der ersten Variante geringer ausfällt. Zugleich besteht jedoch der Vorteil eines niedrigeren Versicherungsbeitrages. 85 Neben der Möglichkeit der Zusatzdeckung kann eine Dread Disease-Versicherung auch als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Diese Form wird auch als Stand-Alone-Police bezeichnet und kam erst später auf den Markt. 86
Die angebotenen Produkte haben gemeinsam, dass i. d. R. die klassischen Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall finanziell abgesichert sind. 87 Darüber hinaus gibt es je nach Angebot aber erhebliche Differenzen. 88 Im vierten Kapitel werden die derzeitig in Deutschland verfügbaren Policen dargestellt sowie die Unterschiede der Leistungskataloge behandelt.
Im Zusammenhang mit ‚Dread Disease’ werden des Öfteren Ähnlichkeiten zum Berufsunfähigkeitsschutz diskutiert. 89 Auch im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob eine finanzielle Absicherung schwerer Krankheiten eine gleichwertige Alternative zu diesem darstellen kann. Aufgrund
82 Vgl. ZUKUNFT klipp + klar (Hrsg.) (2008 b), S. 29-30.
83 Vgl. Radom, R. / Bölscher, J. (2008), S. 50-51.
84 Vgl. Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft (Hrsg.) (1999), S. 6.
85 Vgl. Schattschneider, U. / Wittkamp, F. (1997), S. 220.
86 Vgl. Krause, J. (1998 a), S. 434.
87 Vgl. hierzu Kapitel 1.
88 Vgl. Bocquel, E. (2007 a), S. 42.
89 Vgl. hierzu Kapitel 1.
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dessen soll an dieser Stelle eine kurze Erläuterung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Im Anschluss daran werden die beiden Produkte in den wichtigsten Punkten voneinander abgegrenzt.
Es existieren verschiedene Versuche, den Begriff der Berufsunfähigkeit zu beschreiben. Die in der Literatur häufig vorzufindende Definition lautet wie folgt: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“ 90 Diese Erläuterung zeigt, dass der Versicherungsschutz nicht auf bestimmte, bei Vertragsabschluss genannte Erkrankungen begrenzt ist. Jedoch führt ein Verlust des Arbeitsplatzes aus anderen als den in der Definition genannten Gründen nicht zu einer Berufsunfähigkeit. Zudem kommt es bspw. bei einem Kräfteverfall nicht zu einer Leistungspflicht, wenn dieser altersbedingt begründet ist. 91 Ferner hat der Versicherer die Möglichkeit, den Betroffenen auf einen anderen Beruf zu verweisen. Allerdings kam es hierbei in den letzten Jahren zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes. Diese Option besteht nur noch, sofern der Kunde diesen Beruf bereits ausübt. In diesem Kontext wird von konkreter Verweisung gesprochen; auf das Recht zur so genannten abstrakten Verweisung 92 wird mittlerweile von den meisten Versicherern verzichtet. Voraussetzung für die Leistungszahlung ist zudem, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für einen Zeitraum von mind. sechs Monaten besteht. 93 Die gesundheitliche Einschränkung muss dabei einen bestimmten Prozentsatz erreichen, welcher i. Allg. bei 50 % liegt. 94
Die Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung sind vergleichbar mit denen der Dread Disease-Police. Die Absicherung kann als Zusatz - bspw. zu einer Lebensversicherung - abgeschlossen werden oder in Form eines eigenständi-
90 Hagelschuer, P. B. (1987 a), S. 48-49.
91 Vgl. Richter, T. (1994), S. 138.
92 Diese besagt, dass der Versicherte auf einen beliebigen Beruf verwiesen werden kann,
welcher seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht; dieser muss aber nicht konkret
vom Kunden ausgeübt werden (Vgl. ZUKUNFT klipp + klar (Hrsg.) (2008 a), S. 8.).
93 Vgl. ZUKUNFT klipp + klar (Hrsg.) (2008 a), S. 7-8.
94 Vgl. von Fürstenwerth, F. / Weiß, A. (2001), S. 94.
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gen Vertrages erfolgen. 95 Bei einer Zusatzversicherung wird im Leistungsfall die Beitragszahlung für den Hauptvertrag übernommen. Ergänzend kann auch eine Rentenzahlung vereinbart werden - so wie sie auch bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht wird. Die eigenständige Variante hat den Vorteil, dass der Versicherungsschutz bei Zahlungsschwierigkeiten einfacher aufrecht erhalten werden kann, da kein Hauptvertrag zu bedienen ist. 96 Die folgende Abbildung zeigt in kurzer Darstellung die wichtigsten Unterschiede zwischen der Dread Disease- und der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tab. 1: Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeits- und Dread Disease-Versicherung
Quelle: Eigene Darstellung.
3.4 Kalkulation
Der Beitrag ist der Preis, den ein Kunde für den ihm zur Verfügung gestellten Versicherungsschutz zu bezahlen hat. Folglich kann dieser auch als Ausgleich für das vom Versicherer übernommene Risiko bezeichnet werden. Grundlage der Kalkulation ist das versicherungstechnische Äquivalenzprinzip - demnach haben sich Leistung und Gegenleistung zu entsprechen. Dieses Prinzip muss allerdings nicht für einen einzelnen Vertrag, sondern für die Gesamtheit aller im
95 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 122.
96 Vgl. ZUKUNFT klipp + klar (Hrsg.) (2008 a), S. 15.
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Michael Dschida, 2009, Bedeutung und Chancen der Dread Disease-Versicherung in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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