Inhaltsverzeichnis
1. Planung der Unterrichtsstunde 3
1.1 Das Thema der Stunde und deren Einordnung in einen größeren Zusammenhang 3
1.2 Sachanalyse 3
1.3 Didaktische Analyse 4
1.3.1 Bedingungsanalyse 4
1.3.2 Inhalte der Unterrichtsstunde 4
1.3.3 Ziele der Unterrichtsstunde 5
1.4 Methodische Analyse 6
1.5 Verlaufsskizze zur geplanten Unterrichtsstunde 7
1.6 kritische Reflexion der geplanten Unterrichtsstunde 9
2. Quellen- und Literaturverzeichnis 10
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Die Unterrichtsstunde „Der Gesetzestext als Beispiel eines öffentlichen Gebrauchstextes“ im Deutschunterricht der Klasse 8 an einem sächsischen Gymnasium
1. Planung der Unterrichtsstunde
1.1 Das Thema der Stunde und deren Einordnung in einen größeren Zusammenhang Das Thema der Stunde beschäftigt sich mit dem Schwerpunkt des öffentlichen
Gebrauchstextes, hier speziell am Beispiel eines Gesetzestextes. Einzuordnen ist die Stunde laut den Vorgaben des Lehrplans der Klasse 8 im Lernbereich 3 „Lesen und Verstehen“. Der Punkt „Beurteilen komplexer Sach- und Gebrauchstexte aus unterschiedlichen Kommunikationsbereichen“ untergliedert sich in die drei Themen „öffentlicher Gebrauch“, „beruflicher Gebrauch“ und „privater Gebrauch“. Als Vorschläge, was behandelt werden könnte, sind diesen drei Themen unter anderem der Gesetzestext, die Biographie und das Tagebuch zugeordnet. In Bezug auf den Unterpunkt „öffentlicher Gebrauch“ habe ich mich aus den drei Vorschlägen Gesetzestext, Plädoyer und Verordnung für den Gesetzestext entschieden, den ich in einer Unterrichtsstunde behandeln möchte. Insgesamt ist der Lernbereich 3 jedoch auf 45 Unterrichtsstunden festgelegt. Vorausgegangen sind meinem Themengebiet bisher nur Grundkenntnisse aus dem Geschichtsunterricht, da der Gemeinschaftskundeunterricht erst in der 9. Klasse einsetzt. Generell kann man somit kaum Wissen zu diesem Thema voraussetzen.
1.2 Sachanalyse
Mit der Behandlung des Gesetzestextes gilt es an die Kenntnisse zur Informationsgewinnung aus Texten, zum Beurteilen von Texten durch textbezogenes Interpretieren, zum Beurteilen von Texten mittels eines Textvergleichs und zum Anwenden von Strategien, um Textinhalte zu behalten anzuknüpfen. Denn all diese Dinge gehören in den Lernbereich 3 und werden direkt vor den Gebrauchstexten behandelt. Die Kenntnis von Gesetzestexten, dessen Aufbau und Intention soll nicht nur bei einer späteren Interpretation von Texten des öffentlichen Gebrauchs hilfreich sein, sondern auch zum demokratischen Handeln in einer Welt voller Gesetze und Verordnungen befähigen. Hier knüpft der Deutschunterricht direkt an die Ziele des Geschichts- und Gemeinschaftskundeunterrichts an. Da Gesetzestexte zwar im Zuge des Geschichtsunterrichts behandelt werden und wurden, aber der Gemeinschaftskundeunterricht erst in Klasse 9 beginnt, muss ich davon ausgehen, dass einige wenige Schüler bereits Vorwissen haben, andere jedoch noch gar nichts darüber wissen. Um Herauszufinden wie viele Schüler bereits Vorwissen haben und wie konkret dieses aussieht, werde ich ein
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Brainstorming an den Unterrichtsanfang stellen. Quellenmaterial finde ich teilweise im Deutschlehrbuch der Schüler, doch dies ist äußerst dürftig und für eine Unterrichtsstunde unzureichend. Im Geschichtsbuch der 8. Klasse sowie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und im Internet finden sich jedoch gute Übersichten zu verschiedenen Gesetzestexten. Um direkt am Gesetzestext arbeiten zu können, ziehe ich für die Schüler Kopien verschiedener Gesetzestexte und bitte sie ihre Geschichtsbücher mitzubringen. Damit bestimmte Dinge für alle Schüler gezeigt und farblich kenntlich gemacht werden können, ziehe ich die Kopien auch noch auf eine Folie. Um Unterschiede von Gesetzestexten, vor allem hinsichtlich des Inhalts und der Intention, besonders deutlich zu machen, möchte ich mich nicht nur auf das heutige Grundgesetz beziehen.
1.3 Didaktische Analyse
1.3.1 Bedingungsanalyse
Der Unterrichtsraum ist mit einer guten Tafel und einem gängigen OHP ausgestattet. Auf weitere Medien bin ich jedoch nicht angewiesen. Für meine fiktiv geplante Unterrichtsstunde gehe ich von einer durchschnittlichen 8. Klasse aus, die circa 25 Schüler umfasst und ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter besitzt. Außerdem ist davon auszugehen, dass eine 8. Klasse eher leistungsheterogen ist, da sich einige Schüler bereits darüber bewusst sind, dass sie sich gegebenenfalls in der 9. Klasse um einen Ausbildungsplatz bewerben und daher gute Noten haben müssen und andere während der Pubertät alles andere als die Schule für wichtig und interessant erachten. Da die meisten Schüler jedoch in der Pubertät stecken dürften, ist ihr Interesse für Politik und Geschichte höchstwahrscheinlich eher gering. Deshalb bin ich gezwungen einen möglichst interessanten, eventuell sogar schockierenden, Stundeneinstieg zu wählen, um hier bereits das Interesse der Schüler zu gewinnen. Kenntnisse bezüglich des Lerngegenstandes kann ich nicht voraussetzen, da das Thema im Deutschunterricht neu ist und ich nicht weiß, inwiefern sich die Schüler bereits im Geschichtsunterricht oder aus eigenem Interesse mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Interesse und Motivation kann ich bei den Schülern wecken, indem ich ihnen verdeutliche, wie relevant das Wissen über Gesetzestexte in der heutigen Zeit ist, da sie in ihrem Leben noch häufig damit in Kontakt kommen werden.
1.3.2 Inhalte der Unterrichtsstunde
Im Gesamten soll sich die geplante Unterrichtsstunde mit einem Gesetzesvergleich als Beispiel für einen öffentlichen Gebrauchstext befassen. Einleitend werde ich Bilder zur
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Arbeit zitieren:
Jenny Hentzschel, 2006, Der Gesetzestext als Beispiel eines öffentlichen Gebrauchstextes, München, GRIN Verlag GmbH
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