Gliederung
1. Einleitung. 4
2. Definition des dualen Systems der Berufsausbildung 4
3. Die historische Entwicklung 5
3.1 Gründungsphase (1870 - 1920) 5
3.2 Stabilisierungsphase (1920 - 1970) 8
4. Funktionselemente der dualen Berufsausbildung. 11
4.1 Ausbildungsmarkt 11
4.2 Berufsbildungsrecht. 12
5. Die Lernorte. 14
5.1 Definition Lernort. 15
5.2 Lernort „Betrieb“ 15
5.3 Lernort „Überbetriebliche Berufsbildungsstätte“ (ÜBS) 17
5.4 Lernort „Berufsschule“ 18
6. Kritik. 19
6.1 Zur Fragwürdigkeit des Berufsprinzips. 19
6.2 Gesamtwirtschaftlicher Qualifikationsbedarf 20
7. Schlussbemerkung. 21
Quellenverzeichnis 22
3
1. Einleitung
In der heutigen „Wissensgesellschaft“ nimmt neben der allgemeinen Ausbildung die Berufsausbildung für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes eine immer bedeutendere Rolle ein, denn diese Faktoren bestimmen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitnehmern/innen auf den angespannten Arbeitsmärkten, sondern auch die zukünftigen Chancen der Unternehmen im Wettbewerb.
Auf Grund der zunehmenden Bedeutsamkeit der beruflichen Bildung habe ich mich in meiner hier vorliegenden Arbeit für diesen Themenbereich entschieden und das duale System der Berufsausbildung in Deutschland als Schwerpunkt gewählt.
Das duale System, welches durch das Zusammenwirken von betrieblicher und schulischer Ausbildung gekennzeichnet ist, stellt nicht nur das vorherrschende Berufsausbildungssystem in Deutschland dar, sondern genießt auch international sehr hohes Ansehen, was sicherlich nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass hochqualifizierte Arbeitskräfte aus der Ausbildung hervorgehen, die anschließend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird in öffentlichen Diskussionen aber auch Kritik am dualen System geübt und die Frage gestellt, inwieweit es den Anforderungen an eine qualitativ hochstehende und zukunftsträchtige Berufsausbildung (noch) gerecht wird.
Zur Darstellung des dualen Systems werde ich im Folgenden zunächst auf dessen Definition sowie auf die historische Entwicklung eingehen, anschließend Funktionselemente sowie Lernorte des dualen Systems beleuchten und mich als letzten Punkt meiner Hausarbeit der Kritik zuwenden, die diesem System entgegengebracht wird.
2. Definition des dualen Systems der Berufsausbildung
Gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 ist unter dem dualen System der Berufsausbildung eine Ausbildungsform zu verstehen, bei der zwei institutionell und rechtlich getrennte Bildungsträger, nämlich Betrieb und Berufsschule, im Rahmen einer anerkannten
4
Berufsausbildung zusammenwirken, um das gemeinsame Ziel der beruflichen Qualifizierung von Auszubildenden zu erreichen. 1
Dabei hat der Betrieb offiziell die Aufgabe zu erfüllen, den Lehrlingen die praktischen Fertigkeiten, die sie für ihr späteres Berufsleben benötigen, zu vermitteln, während in der Berufsschule fachtheoretische, fachpraktische sowie allgemeinbildende Inhalte erlernt werden sollen. In der Realität sind jedoch rein praktische und rein theoretische Ausbildung nicht klar zu trennen, so dass sich die berufspraktische Lehre im Betrieb und die berufstheoretische in der Berufsschule oftmals überlappen.
Der Zugang zur dualen Berufsausbildung ist gesetzlich nicht geregelt, d. h. für diese Art der Ausbildung ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, so dass als einzige Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufslehre im dualen System der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb zu erfüllen ist.
Ist diese Hürde erst einmal überwunden, so kann der Lehrling seine Ausbildung beginnen, die
- je nach Beruf - zwei bis dreieinhalb Jahre andauert, wobei eine Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit unter bestimmten Umständen jedoch durchaus möglich ist. 2
Zur Veranschaulichung des dualen Systems in Deutschland liegt meiner Hausarbeit ein entsprechendes Schaubild 3 bei.
3. Die historische Entwicklung
3.1 Gründungsphase (1870 - 1920)
Die „Große Depression“ im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts zog verheerende wirtschaftliche Folgen nach sich. Trotzdem stellt diese Periode eine „entscheidende Epochenwende in der Strukturgeschichte des Wirtschaftswachstums in Deutschland“ 4 dar, denn sie hatte wichtige soziale und politische Umbrüche zur Folge: Von nun an hielt das „Massenzeitalter“ Einzug, was nicht nur den Eintritt der „Masse“ in die Politik bedeutete, sondern auch den Durchbruch zur Massenfabrikation und zum Massenverbrauch.
1 Vgl. Greinert u. a.: Das „deutsche System“ der Berufsausbildung 1995, S. 25.
2 Vgl. www.arbeitsagentur.de, Bundesagentur für Arbeit 2006.
3 Pfeiffer / Eschenburg u. a.: Globalisierung, Standortwettbewerb und berufliche Qualifizierung -
Situation und Probleme der Berufsausbildung in Deutschland und Brasilien 2003, S. 9.
4 Greinert: Das „deutsche System“ der Berufsausbildung 1995, S. 36.
5
In Folge der industriellen Revolution, durch Maschineneinsatz konnte nun mit wenigen Arbeitern in einer kürzeren Zeit mehr produziert werden, war der alte Mittelstand, besonders das Handwerk, und damit auch seine traditionelle Ausbildungsform, die Lehre, dem ökonomischen Niedergang geweiht. 5
Eine grundsätzliche Neuregelung des Lehrlingswesens musste her, was mit der Gewerbeordnung von 1869 in die Tat umgesetzt wurde. So unterstellte sie z. B. das Lehrlingswesen der Verantwortung von Meistern bzw. Fabrikanten, was bis heute im Kern erhalten blieb. Insgesamt betrachtet führte diese Ordnung jedoch nicht zu einem positiven Ergebnis, sondern im Gegenteil zum Sinken der Ausbildungsqualität sowie zu zahlreichen Kontaktbrüchen seitens der Lehrlinge, so dass im weiteren Verlauf zahlreiche Neuerungen zur Gewerbeordnung von 1869 erlassen wurden.
Die bedeutsamste Novelle stellt dabei das sogenannte „Handwerkerschutzgesetz“ von 1897 dar, welches zur Interessenvertretung des Handwerks die Bildung von Handwerkskammern legitimierte. Dieses Gesetz brachte nicht nur die Neuorganisation des Handwerks mit sich, sondern auch die weitgehende Wiederherstellung seines traditionellen Ausbildungssystems. Es beinhaltete beispielsweise die Verkopplung der Handwerksorganisation mit der Regelung des Lehrlingswesens, wodurch das Handwerkerschutzgesetz noch heute vielfach als Grundstein des dualen Systems in Deutschland betrachtet wird.
Aber auch der 1908 in Kraft getretene „Kleine Befähigungsnachweis“, der vorschrieb, dass Lehrlinge nur noch von geprüften Meistern ausgebildet werden dürfen, darf hier nicht außer Acht gelassen werden. 6
Ebenfalls unter dem Druck der sich verändernden Produktionsverhältnisse löste sich der zu Beginn des 18. Jahrhunderts noch weitgehend ständisch gefestigte Gesamterziehungsprozess auf und ließ im Sozialisationsprozess besonders der kleinbürgerlichen und proletarischen männlichen Jugendlichen ein Defizit in Form einer Erziehungslücke zwischen dem Volksschulabgang und dem Beginn des Militärdienstes entstehen. Um die entstandene Erziehungslücke zu schließen und um der Sozialdemokratie entgegenzuwirken, kam es 1873 zu einer Gründungswelle sogenannter allgemeiner Fortbildungsschulen, welche die freiwilligen gewerblichen Sonntagsschulen vom 18. Jahrhundert ablösten und deren Unterricht von 3 bis 6 Stunden pro Woche von nun an in die Arbeits- und Ausbildungszeit gelegt wurde.
5 Vgl. Greinert u. a.: Das „deutsche System“ der Berufsausbildung 1995, S. 35ff.
6 Vgl. Greinert: Das „deutsche System“ der Berufsausbildung 1995, S. 37, 41, 45.
6
Dazu sah die Gewerbeordnung von 1869 vor, dass öffentliche Gemeinden oder Länder die Betriebe verpflichten konnten, ihre Lehrlinge in die Fortbildungsschule zu schicken, und das, obwohl sich die Lehrinhalte der Fortbildungsschule kaum von denen der Volksschule unterschieden. Insofern war die „neue“ Art der Schule eine pädagogisch erfolglose Institution, „den Schülern gleichgültig, den Meistern lästig, den Lehrern ein Gegenstand vergeblicher Liebesmühe“ 7 .
So bildeten sich bereits um 1890 Zusammenschlüsse und Vereine heraus, die der allgemeinen Fortbildungsschule kritisch gegenüberstanden und deren Reformierung forderten, darunter z. B. der „Deutsche Verein“, der nach und nach zum zentralen Sammelbecken für alle an der Fortbildungsschule Interessierten wurde.
Nach 1900 schließlich gelang dem Münchner Stadtschulrat Georg Kerschensteiner erstmals die Umsetzung des Reformmodells des Deutschen Vereins, die allgemeine Fortbildungsschule in eine beruflich orientierte Schule umzuwandeln.
Die reformierte Fortbildungsschule sollte von nun an als „Faktor der Hilfe“ für das Handwerk, und somit als schulische Ergänzung für die Betriebslehre fungieren. Dabei zeigte sich die Verknüpfung von Staatsbürger- und Berufserziehung am deutlichsten im neuen Unterrichtsfach „Berufs- und Bürgerkunde“ der gewerblichen Fortbildungsschule, welches damit den Kern des späteren Berufsschulcurriculums darstellt. Aber da auch Kerschensteiner - wie viele andere Bürger seiner Zeit - Anhänger der Mittelstandspolitik des Kaiserreiches war, wurde auch die „neue“ Fortbildungsschule überwiegend als Mittel gegen die Ausbreitung sozialistischer und kommunistischer Ideen verwendet. Erst mit dem Ende des deutschen Kaiserreiches 1918 war der negativ definierte Legitimationszusammenhang hinfällig geworden und eine unbedeutende Schule für die Unterschichten als bildungspolitisches Leitziel nicht mehr denkbar. Eine neue Legitimationsbasis war durch die Fortbildungsschule Kerschensteiners auch bereits angelegt, nämlich die berufliche Fachbildung.
Die Gründungsphase ist also gekennzeichnet von der Herausbildung der handwerklichen Betriebslehre sowie der Fortbildungsschule und dem Bemühen verschiedener Interessengruppen, deren „Zusammenwachsen zu einer speziellen Qualifikationsform“ 8 zu erreichen. Trotz dieser Tatsache kann nicht davon gesprochen werden, dass die duale
7 Greinert zitiert nach Kerschensteiner: Grundfragen der Schulorganisation 1907, S. 106, in: Greinert:
Das „deutsche System“ der Berufsausbildung 1995, S. 54.
8 Greinert: Das „deutsche System“ der Berufsausbildung 1995, S. 35.
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Arbeit zitieren:
Tanja Horn, 2006, Das duale System der Berufsausbildung in Deutschland - Darstellung und Kritik, München, GRIN Verlag GmbH
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