Inhaltsverzeichnis
1 Hinführung zum Thema 2
2. Die Eigentumsdebatte 3
2.1 Grundlegende philosophische Standpunkte zur Eigentumsdebatte 4
2.2 Heutige Positionen zum geistigen Eigentum im Zeitalter des Internets 5
3 Die Musikbranche: digitale Revolution 7
4. Musiktauschbörsen - Untergang oder Chance? 9
4.1 Gesellschaftliche und technische Voraussetzungen 9
4.2 Tauschbörse, filesharing, peer-to-peer - Basisinformationen 10
4.3 Tauschbörsen zwischen Legalität und Illegalität 12
Exkurs : Napster 13
4.4. Strategien gegen Tauschbörsen 14
4.4.1 Argumente zur Kriminalisierung von Internetpiraterie:
Eine kritische Betrachtung 16
4.5 Neue Chancen durch Tauschbörsen 19
5 Schlussbetrachtung 20
Quellen - und Literaturverzeichnis 22
2
1 Hinführung zum Thema
1979 äußerte sich die Gruppe The Buggles zur informationstechnischen Revolution mit den Worten ,Video killed the radio star’. Diese doch recht düstere Reflexion der medialen Entwicklung erwies sich nicht unbedingt als zutreffend. Doch von diesem Ausruf ableitend, stellt sich in der heutigen Zeit die Frage, inwiefern das Internet die Video und Radio Stars, d.h. die Grundpfeiler der Unterhaltungsindustrie, eliminiert. Insbesondere die zunehmende Beliebtheit von illegalen Tauschbörsen ist hierbei zu betrachten. Denn im Zuge der digitalen Revolution und dem damit verbundenem Siegeszug des Internets eröffneten sich neue Wege des Vertriebes, der Vermarktung und des Konsums von musikalischen Kunstwerken. Musik war noch nie so allgegenwärtig wie in heutiger Zeit. Diese Omnipräsenz bezieht sich in besonderem Maße auf die mediale Verfügbarkeit. Zunächst durch Radio übertragen, auf MC und CD gespeichert und abspielbar, später im Fernsehen visuell und auditiv erfahrbar gemacht, erlangte die Musik einen zentralen Stellenwert im menschlichen Leben, welcher bis heute stabil ist.
Durch die Einführung der Digitalisierung von Dateien erfolgte eine Ablösung der Inhalte vom physischen Tonträger, wodurch eine allzeitige Verfügbarkeit für jede Person einherging. Tauschbörsen und damit verbundene Musikpiraterie waren und sind die Antwort der Konsumenten auf die neuen Entwicklungen und Technologien. Daraus ergeben sich Fragen nach geistigem Eigentum, seinem Schutz, seinem Stellenwert und seinen Rechten bezüglich Musikstücken im globalen Netz. Die Musikindustrie befürchtet die Kontrolle über die Werke und damit verbundene Einkünfte zu verlieren.
Sind Tauschbörsen und Raubkopien daher als Untergang der Unterhaltungsindustrie zu werten? Handelt es sich um Diebstahl oder einen Wandel der Branchen, auf welchen die Musikindustrie einzugehen noch nicht in der Lage ist? Welche Aufgaben ergeben sich für die Musikindustrie und inwieweit ist eine Kriminalisierung der Tauschbörsennutzer gerechtfertigt?
Fragestellungen ergeben sich aus dieser neuen Form der Techniknutzung und insbesondere auch vor dem Hintergrund der ethischen Problematik geistigen Eigentums. Ziel dieser Arbeit ist es, diese Fragen im Ansatz zu beantworten. Hierzu findet eine kurze Darstellung einzelner philosophischer Standpunkte zur Eigentumsdebatte in historischer und aktueller Bezogenheit statt. Anschließend erfolgt eine Schilderung der momentanen situativen Stellung der Musikbranche im Kontext der Digitalisierung und damit verbundenen Ablösung vom physischen Tonträger. Dies ist als Grundlage für die vertiefte Betrachtung von illegalen Tauschbörsen zu verstehen. Die Untersuchung des Phänomens Tauschbörsen konzentriert
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sich auf deren gesellschaftliche und technische Voraussetzungen, im Sinne von Existenzbedingungen, rechtliche und ethische Bedenklichkeiten, sowie potenzielle branchenbezogene und künstlerorientierte Entwicklungschancen. Im Exkurs wird die exemplarische Tauschbörse Napster näher untersucht. Musikindustrielle Argumente zur Kriminalisierung von Tauschbörsen werden hinsichtlich ihrer Legitimation und Anwendbarkeit hinterfragt und relativiert.
- Die Tauschbörse im digitalen Zeitalter als Chance oder Untergang der Unterhaltungsindustrie? - 2.Die Eigentumsdebatte
Besonders die Verletzung von Eigentumsrechten wird argumentativ seitens der Musikindustrie angeführt, um eine Kriminalisierung und Unterbindung illegaler Tauschbörsen herbeizuführen. Die Grundlage ihrer rechtlichen und strategischen Vorgehensweisen beruht auf diesem Hauptaspekt. Zur späteren fundierten Betrachtung dieser Argumentationen und ihrer Bewertung erfolgt in diesem Abschnitt eine grundlegende Darlegung philosophischer Standpunkte zur Begrifflichkeit des Eigentums. Dessen moralische Rechtfertigung wird anhand ausgewählter Sichtweisen dargestellt. Heutige Positionen zum geistigen Eigentum im Zeitalter des Internets werden anschließend erläutert. Es erfolgt eine In-Beziehung-Setzung historischer und moderner Positionen zum aktuellen Kontext der Musikpiraterie.
Der philosophische Hintergrund der Eigentumsdebatte mündet in die Diskussion um die rechtliche Beschaffenheit des Privateigentums, welche mit der Neubelebung des Naturrechts im 17.Jahrhundert einsetzt. 1
Der Eigentumsbegriff impliziert, dass der Eigentümer bestimmte Rechte und eine gewisse Haftung für Eigentum besitzt. Dies inkludiert das Recht der Nutzung, Verwaltung, des Besitzes, Ausschlusses und des Gewinnes von Einnahmen. Der Stellenwert von Eigentum wird als sehr hoch angesehen, da die Tatsache, für etwas einen finanziellen Aufwand zu erheben, dem Menschen ein Gefühl für Wert der Sache vermittelt. Im reziproken Sachverhalt würde sich sonst jeder nehmen, was er begehrt, wodurch ein finales Chaos entstünde. 2
1 Vgl. Rabe, Hannah: Eigentum. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd. 2: D-F. Hrsg. von Joachim
Ritter u. a. Basel, Stuttgart: Schwabe 1992, S.339.
2 Vgl. Spinello, Richard A.: Cyber Ethics. Morality and Law in Cyberspace. Boston u. a.: Jones and Bartlett
2003, S.94.
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2.1 Grundlegende philosophische Standpunkte zur Eigentumsdebatte
John Lockes ,Zweite Abhandlung über die Regierung’ aus dem Jahre 1689 beinhaltet grundlegende Aspekte seiner Eigentumsauffassung. Im Rahmen der „Labor-Desert-Theorie“ 3 erläutert Locke, dass Körper und Geist eines Menschen sein Eigentum sind und somit auch die Produkte seiner physischen und geistigen Arbeit. Die Arbeit einer Person sei nur eine Ausdehnung der Person auf die Produkte. 4 Es besteht somit das Recht des Urhebers auf die Erträge seiner Arbeit. Dieses Recht wird von John Locke als ein „natürliches Recht“ 5 auf Eigentum konstatiert.
Diese Theorie beinhaltet sicherlich einige Probleme hinsichtlich der aktuellen Verwertbarkeit, doch die zentrale Kernaussage, für erbrachte Arbeit Belohnung zu erhalten, ist als zutreffend zu erachten. Wenn Eigentumsrechte in speziellen Fällen einen adäquaten Ausgleich darstellen, sollte der Schöpfer - im Sinne des Produzenten- diesen auch erhalten. 6
David Hume führt den Gedanken auf gesellschaftlicher, insbesondere tugend-orientierter Ebene weiter. In seinem „Traktat über die menschliche Natur“ aus dem Jahre 1740 deklariert er, dass die Produkte einer Person ihr gehören müssen, damit nützliche Verhaltensweisen und Fähigkeiten befördert werden. 7 Zur Entfaltung von eigenen Potenzialen wäre die Belohnung für Arbeit unabdingbar. Demnach sei „Eigentum eine notwendige Motivation für Arbeit“ 8 . Bezieht man diesen Standpunkt auf die aktuelle Problematik der nicht zu verhindernden freien Verbreitung geistigen Eigentums im Internet innerhalb der Tauschbörsen, wobei der geistige Schöpfer eines Musiktitels nicht entlohnt wird, stellt sich die Frage, welcher Anreiz dann überhaupt noch für die Produktion besteht. 9
Im Rahmen des Utilitarismus entsteht hinsichtlich der Eigentumsdebatte ein für die Gemeinschaft lust- und nutzenorientierter Ansatz. Die zugrunde liegende Prämisse beinhaltet, dass Personen Dinge erwerben, besitzen und nutzen, um ein „gewisses Maß an Glück und Erfüllung zu erlangen“ 10 . Insofern eine gewisse Unsicherheit über den Besitz von jemandem nicht dieses Glück befördert, ist Sicherheit über Erwerb, Besitz und Nutzung notwendig.
3 Ebd., S.99.
4 Vgl. Stamatellos, Giannis: Computer Ethics. A Global Perspective. Boston u. a.: Jones and Bartlett 2007, S. 40.
5 Kulle, Jürgen: Ökonomie der Musikindustrie. Eine Analyse der körperlichen und unkörperlichen
Musikverwertung mit Hilfe von Tonträgern und Netzen. Frankfurt/Main: Peter Lang 1998, S.81.
6 Vgl. Spinello: Cyber Ethics, S.99.
7 Vgl. Stamatellos: Computer Ethics, S.41.
8 Ebd., S.41.
9 Vgl. Spinello: Cyber Ethics, S.101.
10 Ebd., S.101.
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Diese Sicherheit kann jedoch nur durch Eigentumsrechte erlangt werden. 11 Ein weiteres Argument des Utilitarismus besteht darin, dass das Wissen um zukünftiges Eigentumsrecht einen Anreiz für Personen darstellt, um ihr Verhalten derart zu gestalten, dass soziale Güter steigen. In diesem Sinne seien Eigentumsrechte notwendig, um einen „Anstieg (bzw.) [...] eine Entwicklung des allgemeinen Wissens (und somit) [...] der Kultur zu garantieren“ 12 . Diese positiven Sichtweisen auf Privateigentum und dessen moralische Rechtfertigung sind als befürwortende Begründungen von Eigentumsrechten und ableitbarem Copyright, im Sinne von Urheberrechten, zu sehen. Wie jedoch bereits kurz erwähnt, ergeben sich für die heutige mediale Situation keine Antworten, vielmehr Fragen. Denn seit es möglich ist, kostengünstig geistiges Eigentum zu verbreiten, haben Produzenten die Befürchtung, nicht mehr die Kosten der Produktion zu decken. Durch gegenwärtige Erfahrungen bestätigt und aus den dargestellten Standpunkten abgeleitet, führt diese finanzielle Angst zu einer Hemmung der Produktion. Es ist womöglich nicht haltbar, dass nur Eigentumsrechte und die damit verbundene Sicherheit Anreize zur weiteren Produktion liefern. Wie im späteren Verlauf der Arbeit noch aufgezeigt werden wird, ist die Musikbranche gezwungen, weitere Wege zur eigenen existenziellen Aufrechterhaltung zu finden.
2.2 Heutige Positionen zum geistigen Eigentum im Zeitalter des Internets
Die Definition von geistigem Eigentum besagt, dass jenes nicht physisch greifbar ist. Daher umfasst es Ideen, Erfindungen und Informationen. 13 In der heutigen Zeit kann geistiges Eigentum verschiedenste Formen annehmen: „Patente, Trademarks, Design, Copyright [...]“ 14 .
„Copyright bezeichnet das Recht des Inhabers bzw. Autors/Produzenten über eine Form des originellen Ausdruckes“ 15 und inkludiert zudem das Recht des Kopierens, Verbreitens und Bewerbens der Arbeit. Anzuwenden ist das Copyright auf Schriftstücke, Malerei, Filme, Software und Musik. So verhält es sich beispielsweise beim Kauf einer CD derart, dass der Käufer zwar der Besitzer der CD ist, jedoch nicht des musikalischen Inhaltes der CD. Insofern wäre es dem Käufer rechtlich verboten, ohne Erlaubnis des Rechteinhabers oder ohne weitere
11 Vgl. ebd.
12 Ebd.
13 Vgl. Yar, Majid: Cybercrime and Society. London u. a.: Sage 2006, S.65.
14 Ebd.
15 Ebd., S.66.
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Arbeit zitieren:
Maria Brückner, 2009, Die digitale Revolution der Musikdistribution, München, GRIN Verlag GmbH
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