Abstract
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit Feminismus und Mediation „zusammenpassen“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der weiblichen Sicht und Praxis der Mediation.
Der theoretische Teil widmet sich der Beschreibung der Welt- und Menschenbilder, die in der Mediation vertreten wurden und werden, sowie der Welt- und Menschenbilder, die mit dem Feminismus verknüpft sind. Die praktische Erforschung des Themas erfolgt durch zwei Gruppendiskussionen sowie anschließender Analyse derselben. Dabei haben zum einen feministische Mediatorinnen miteinander diskutiert und zum anderen nichtfeministische Mediatorinnen.
Die Gruppendiskussionen haben gezeigt, dass zentrale Begriffe der Mediation wie Neutralität oder Allparteilichkeit nicht haltbar sind. Dasselbe gilt für die Freiwilligkeit. Sofern von einem weiblichen Mediationsverständnis ausgegangen wird, das mit den üblichen Vorgaben bricht, zeigt sich, dass Feminismus und Mediation nicht nur gut zueinander passen sondern einander verstärken. Mediation ist weiblich.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort und Danksagung 5
Einleitung. 6
1 Theoretische Annäherung
1.1 Feminismus 7
1.1.1 Theoretische Annäherung - Feminismus 7
1.1.2 Feminismus - Wurzeln und Entwicklung 10
1.1.3 Das generische Maskulin. 14
1.1.4 Geschlechterdifferenz. 18
1.1.5 Identität, Sex, Gender und Queer 24
1.2 Mediation 28
1.2.1 Geschichte der Mediation. 28
1.2.2 Weltbild der Mediation 32
1.2.3 Allparteilichkeit. 36
1.2.4 Gerechtigkeit 41
2 Empirischer Teil
2.1 Erkenntnisinteresse 45
2.2 Die Gruppendiskussion als Methode 46
2.3 Vorarbeiten und Aufbau der Gruppendiskussionen. 48
2.4 Beschreibungen und Einzelauswertungen. 50
2.4.1 Die Gruppe der Nicht-Feministinnen - Auswertung 50
2.4.2 Die Gruppe der Nicht-Feministinnen - zusammenfassende Beschreibung 87
2.4.3 Die Gruppe der Feministinnen - Auswertung 93
2.4.4 Die Gruppe der Feministinnen - zusammenfassende Beschreibung 140
2.5 Beantwortung der Forschungsfragen - beide Gruppen. 147
3 Zusammenfassung und Ausblick
3.1 Zusammenfassung. 150
3.2 Ausblick 154
4 Literaturverzeichnis 156
5 Abbildungsverzeichnis. 162
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Vorwort und Danksagung
Bereits bei meiner ersten Mediation ist mir ein Auseinanderklaffen von Theorie, wie sie in der Ausbildung zur Mediatorin gelehrt wird, und Praxis, wie und unter welchen Voraussetzungen Mediation tatsächlich passiert, aufgefallen. Besonders die Forderungen der Freiwilligkeit und der Allparteilichkeit in der Mediation hinterließen ein Gefühl des Zweifelns, hatte ich doch erlebt, dass eine Frau sicher nicht so freiwillig, sondern mehr aus Angst ansonst ihre Arbeitsstelle zu verlieren zur Mediation kam, und auch, dass es mir als Mediatorin nicht gelang allparteilich zu sein - vor allem, wenn Ereignisse geschildert wurden, die ich als ungerecht empfand. Diese Zweifel an der Theorie bestätigten sich im Lauf der Zeit immer wieder, sodass ich beschloss mich noch einmal und gründlicher damit zu beschäftigen. Im Zuge dessen entstand diese Arbeit. Bedanken möchte ich mich besonders bei meinem Betreuer Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Benetka für die intensive Diskussion, Klärung und Erweiterung des Themas und für die wertvollen Hinweise, die ich von ihm erhalten habe. Meiner Betreuerin Frau Maga. Stefanie Granzner-Stuhr, M.A., möchte ich ebenfalls von Herzen Danke sagen. Sie hat mir ihr Fachwissen und ihre Kompetenz mit einer Selbstverständlichkeit zur Verfügung gestellt, die heute schon selten zu finden ist. Beiden danke ich für das große teilnehmende Interesse, mit dem sie mich unterstützt und ermutigt haben. Ich habe mich außerordentlich gut betreut gefühlt. Mein herzlicher Dank gilt auch den Diskutantinnen, die mir die „Diskussionsleitung“ so leicht gemacht haben. Ich bedanke mich für die zur Verfügung gestellte Zeit und Energie, für zwei äußerst spannende Diskussionen mit höchst interessanten Ergebnissen. Ich freue mich sehr darüber.
Abschließend danke ich all jenen Personen, die mir mit Anregungen, Hinweisen und Klärungen zur Seite gestanden sind, und die die mühevolle Arbeit des Korrektur Lesens geleistet haben: Prof. Dr. Yvanka B. Raynova, Walter Weinberger, Birgit Homola, Elfriede Löcker, Karoline Pfeffer, Walter Maria Elisabeth und Mag. Gerald Wippel.
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Einleitung
Der konkrete Anlass für diese Arbeit war die Tatsache, dass für die MasterThesis zum Upgrade „Master of Arts - M.A. (Mediation)“ bei der ARGE Bildungsmanagement in Wien im Jahr 2009/10 die Verwendung des generischen Maskulins - unter Hinweis auf eine bessere oder leichtere Lesbarkeit des Textes - gestattet ist. Sofort stellte sich die Frage: Warum wird im Bereich der wissenschaftlichen Literatur immer noch die Verwendung des generischen Maskulins gepflogen, das - vereinfacht gesagtmännliche Personenbezeichnungen in geschlechtsneutralisierender Form verwendet? Da es viele Frauen gibt, die sich nicht mitgemeint bzw. sogar ausgeschlossen fühlen, wenn in Texten nur die männlichen Formen verwendet werden, waren die nächsten Fragen absehbar: Was geschieht, wenn im Studium und in der Arbeit vorrangig Texte zu finden sind, die in einer Sprache geschrieben sind, die Frauen zwar mitmeinen will, der das aber nicht gelingt? Wie verträgt sich das diesen wissenschaftlichen Texten zugrundeliegende Weltbild mit dem der Mediation zugrunde liegenden? Gibt es Unterschiede? Wenn ja, welche? Wie wird damit umgegangen? Welche Auswirkungen haben sie? Inwiefern ist ein Kernstück der Mediation - die Allparteilichkeit, welche die Gleichrangigkeit aller Parteien, damit auch die von Mann und Frau postuliert, davon betroffen? Welche Verzerrungen entstehen durch die zumindest teilweise Unsichtbarkeit von Frauen in der wissenschaftlichen Literatur? Welche Auswirkung hat das auf den Beruf, die Tätigkeit als Mediatorin? Ist oder muss feministische Mediation „anders“ sein?
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1 Theoretische Annäherung
1.1 Feminismus
1.1.1 Theoretische Annäherung - Feminismus
Ausgehend von diesen Fragestellungen war die Überlegung 1 , dass die Verwendung oder Nichtverwendung des generischen Maskulins nur ein Aspekt eines größeren Ganzen ist, das betrachtet werden muss. Dabei handelt es sich um die feministischen Forderungen im Zusammenhang mit der Geschlechterdifferenz, die im Lauf der Zeit in unterschiedlichen Sichtweisen diskutiert wurden und werden - von der Konstruktion der Kategorien „weiblich“ und „männlich“, über die Differenzierung von „sex“ und „gender“ zur Dekonstruktion derselben und den Betrachtungen in den Queer-Theories. Die feministische Forschung ist zugleich eine politische. Sie entstand, weil Frauen benachteiligt waren - und sind - um der Bewertung, Festschreibung und Behandlung von Frauen als minderwertig entgegen zu wirken. Auch wenn heute Frauen und Männer in Europa vor dem Gesetz gleichgestellt sind, so bezeugt die täglich erfahrene Praxis das Gegenteil. Das Versprechen der „Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit“ ist keineswegs bereits erfüllt.
Im Gegenteil - es bestehen nach wie vor die gleichen Naturalisierungen wie vor Generationen. Das heißt: Es werden nach wie vor den Frauen bzw. den Männern bestimmte Eigenschaften, Fähigkeiten und Motivationen - als gleichsam ihrer „Natur“, ihrem „Wesen“ inhärent - zugeschrieben und zwar gerade auch im wissenschaftlichen
1 Diese Überlegung stammt von Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Benetka anlässlich der Besprechung des
Themas des Masterthesis am 13.10.2009
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Bereich (vgl. Schmitz, 2008, S. 246). Festgestellt wurde jedoch eine Verschiebung der Bewertung. Wurde früher die von Frauen geleistete Arbeit generell als weniger wertvoll angesehen, so ist das heute nicht mehr in allen Bereichen in dem Ausmaß der Fall. Einer der neueren Tricks ist es, besonders die Reproduktionsarbeit von Frauen als spezifische und für die Entwicklung der Menschheit wichtige Leistung hervorzuheben - zumindest verbal. Über eine entsprechende Entlohnung derselben wird nicht verhandelt. Frauen „gehören“ immer noch in die Ver- und Besorgung des Hauses, während Männer im Lebenskampf außerhalb des Hauses glänzen.
Diese seit Jahrhunderten unveränderten Zuschreibungen sind auch heute noch als naturgegebene Basis - genauso gut könnte hier auch gottgegebene Basis stehengesellschaftlich wirksam. Der Unterschied zu früher liegt ausschließlich in der Bewertung. Dennoch wurde - wieder einmal - mit Beginn des Neuen Jahrtausends das „Ende des Feminismus“ proklamiert. Einerseits sei er alt und überflüssig geworden, andererseits hätte „die Frau von heute“ ihn nicht nötig. Gerhard gibt dazu 2009 zur Antwort, dass: „[...] frauenspezifische Unrechtserfahrungen, die Verletzung persönlicher Integrität und Autonomie [...] in fast allen Kulturen selbstverständlicher Bestandteil der Geschlechterordnung und damit der Frauenrolle sind [...].“ (Gerhard, 2009a, S. 124). Es brauche daher: „[...] eine Bewegung, die die Rechte der Frauen in der Öffentlichkeit zur Sprache bringt.“ (ebd. S. 125). Die Naturalisierungen selbst sind politisch und zu einem guten Teil auch wissenschaftlich nicht nur unangefochten sondern es erfolgt sogar eine Festigung derselben. So schreibt Schmitz: „Die Struktur der Gesellschaft - genauer der gesellschaftlichen Sozietäten von Menschengruppen beiderlei (und nur zweierlei) Geschlechts - erhält gleichzeitig ihre Begründung aus der biologischen Überlebensnarration. Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung sei die erfolgreichste Strategie der Frühmenschen im Kampf ums Dasein gewesen.“ (Schmitz, 2008, S. 247). Diese Verfestigung der Zuschreibungen bei gleichzeitiger verbaler Aufwertung der als weiblich definierten Leistungen dient primär dazu, den Status quo zu erhalten und damit der Ausgrenzung - nicht nur - von Frauen.
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Auf die Erfüllung der aus den geschlechterdifferenten Lebensweisen entstandenen und entstehenden Forderungen, auf die Betrachtung und Beachtung der männlichen, der weiblichen und anderen Wirklichkeiten kann nicht verzichtet werden, solange eine Schlechterstellung - nicht nur - der Frauen tagtäglich erlebte Realität für den größten Teil der Weltbevölkerung ist. Es ist davon auszugehen, dass Frauen erst in der Mitte dieses Jahrtausends - also in ca. 490 Jahren! - in der Wirtschaft in Führungspositionen gleichberechtigt vertreten sein werden (vgl. Holland-Cunz, 2003, S. 7). Es kann daher nicht in Abrede gestellt werden, dass die Thematisierung der Geschlechterdifferenz auch heute, morgen und wohl auch übermorgen noch eine politische Aufgabe zu erfüllen hat.
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1.1.2 Feminismus - Wurzeln und Entwicklung
Was alles unter Feminismus verstanden wird ist so vielfältig, dass sich die Frage stellt, ob es überhaupt so etwas wie eine Definition dafür gibt. Der Begriff Feminismus istlaut Gerhard (2009) - in den 1880er Jahren von Hubertine Auclert geprägt worden, zur Kennzeichnung einer politischen Leitidee, die sich gegen die Männergesellschaft ihrer Zeit in Frankreich richtet.
Für diese Arbeit wird es genügen müssen darunter sowohl eine Theorienansammlung zu verstehen, die auf einen gesellschaftlichen Wandel besonders der Geschlechterhierarchien und der daraus resultierenden Benachteiligung abzielt, als auch das gemeinsame soziale Handeln (Bewegung) in diesem Sinne. French schreibt 1990 sinngemäß, dass der erste Schritt die Ablehnung aller patriarchalen Vorgaben ist, auf die Gefahr hinauf in einer Welt zu leben die aus „[...] einer Aneinanderreihung von „Dusollst-nicht“-Geboten [...]“ (French, 1990, S. 712) besteht. Erst danach werde es möglich sein Alternativen zu entwickeln.
Diese Vorgaben zu erkennen, zu benennen und die Forderung der Frauenrechte als Menschenrechte zu stellen ist Olympe de Gouges in Frankreich angetreten. Sie spricht eine deutliche Sprache, wirft Männern Selbstherrlichkeit, Machtmissbrauch und tyrannische Herrschaft vor und beginnt die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin mit den Worten: „Mann bist du fähig gerecht zu sein?“ (de Gouges, 1791). De Gouges fordert die Anerkennung der Frauen als gleichberechtigte Menschen und erklärt eine jede Verfassung für „[...] null und nichtig, wenn die Mehrheit der Individuen, die die Nation darstellen, an ihrem Zustandekommen nicht mitgewirkt hat.“ (ebd.; vgl. auch Gerhard, 2009a, S. 17).
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Ging es Olympe de Gouges primär um das Recht auf Gleichheit, so sah Mary Wollstonecraft in England vor allem das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung als unabdingbar an. In A Vindication of the Rights of Woman schreibt sie 1792 gegen die vorherrschende Meinung über die „Natur der Frau“ als eine dem Mann gefällige an. Sie appelliert an die Vernunft: „Die Vernunft verlangt, dass die Rechte der Frauen geachtet werden [...].“ und fordert die Berücksichtigung weiblicher Lebensweisen: „Die Frauen werden nie die ihrem Geschlecht eigentümlichen Pflichten erfüllen, [...], solange sie nicht frei sind, [...], unabhängig von dem Mann, [...].“ (Wollstonecraft , 1975/1976; zit. n. Gerhard, 2009a, S. 22f). Wollstonecraft legt große Wichtigkeit auf eine unterschiedliche „Natur“ von Frauen und Männern, sieht jedoch keineswegs Frauen als minderwertig an. Beiden Autorinnen gemeinsam ist die Grundidee, dass Frauen und Männer gleich an Rechten geboren sind, und dass diese Rechte den Frauen geraubt wurden und zurückgegeben werden müssen.
Es dauerte etwa 200 Jahre bis die Anerkennung der Forderung von Frauenrechten als Menschrechten eine grundsätzliche ist (vgl. Senghaas-Knobloch, 2006, S. 20). Innerhalb der Frauenbewegungen war diese Position umstritten. So hielt z. B.: die Deutsche Helene Lange 1924 die Gleichstellung von Frauen auf Basis des Menschenrechts für unangebracht in Deutschland (ebd. S. 23). Dass auch heute die Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechten weltweit nicht gelungen ist, bezeugen zahllose Untersuchungen, Projekte, Lebenserfahrungen von Frauen, Berichte in Medien aller Art und sehr deutlich und klarsichtig auch die Kommission der europäischen Gemeinschaften im Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010: „Die Position von Frauen am Arbeitsmarkt spiegelt die von ihnen erzielten Fortschritte, einschließlich [...] der Bildung und der Forschung, nicht wider.“ (Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2006; zit. nach Kahlert, 2009, S. 286f).
Die höchst interessante Fortsetzung des Textes lautet: „Diese Verschwendung von Humankapital kann sich die EU nicht leisten.“ (ebd.). Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Warum schellen nicht alle Alarmglocken laut wie Feuerwehrsirenen in allen
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feministischen und auch allen zumindest nicht menschen- und frauenfeindlichen Kreisen?
Es ist doch - schon auf sprachlicher Ebene betrachtet - offensichtlich, dass es hier nicht um Menschen, gleichgültig welchen Geschlechts (weiblich, männlich, sonstiges, konstruiert oder dekonstruiert), welcher Rasse, welcher Gesellschaft gehen kann. Es geht um Kapital, das mit Menschen gleichgesetzt wird und das verschwendet werden kann. Daraus ist abzuleiten, dass in der Europäischen „Gemeinschaft“ die Verschwendung bzw. Nichtverschwendung von Menschen Thema ist. Eine ekelerregende Idee?
Wozu „das Kapital“ zu dienen hat wird im nächsten Satz deutlich: „Gleichzeitig gefährden niedrige Geburtenraten und eine geringe Erwerbsbevölkerung die politische und wirtschaftliche Position der EU.“ (Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 2006; zit. nach Kahlert, 2009, S. 286f).
Es muss die Frage gestellt werden, ob „dieser Preis bezahlt“ werden darf! Ist das das, was Feminismus erreichen wollte und will? Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit als kapitalistische Notwendigkeit - eine Vision des Grauens? Muss daraus geschlossen werden, dass heute die Forderungen von damals gefährdeter denn je sind - und keineswegs nur für Frauen? Ist es heute mehr denn je dringendste Notwendigkeit dem Selbstläufer „freie“ Marktwirtschaft entschieden entgegenzutreten und mit French zuerst einmal radikal „Nein“ zu sagen?
Und wo sind die Männer angesichts der derzeitigen politischen Lage? Die an den Ersten Weltkrieg erinnernde „Menschenmaterial“-Verschwendungs-Philosophie betrifft auch sie! Nicht nur hat der weltweite Feminismus nicht das Aller-allergeringste an seiner Notwendigkeit und Berechtigung eingebüßt, es fehlt auch eine weltweite Bewegung der Männer zur Forderung ihrer Rechte als Menschenrechte. Letzteres kann und wird der Feminismus nicht leisten.
Insofern genügt es heute nicht mehr, die de Gougessche Forderung nach Gerechtigkeit, die der Wollstonecraft nach Freiheit und beider Forderung nach Gleichheit an „die Männer“ zu adressieren. Es genügt noch nicht einmal diese Forderungen an „die
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Politiken“ - lokal oder international - zu stellen, doch auch dies muss getan werden. Zugleich sind diese Forderungen von jeder und jedem an jede und jeden einzelnen zu stellen und an sich selbst, denn es gilt die Verantwortung zu übernehmen. Das „Persönliche ist politisch!“ - der Ruf auch wider die staatliche Bevormundung der Neuen Frauenbewegung aus den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist in seiner Gesamtheit viel brisanter, als er damals schien.
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1.1.3 Das generische Maskulin
Unter dem generischen Maskulin wird die grammatisch männliche Form für Personenbezeichnungen verstanden, die sowohl weibliche als auch männliche Personen meint (vgl. Massner, 2009, S. 3). Zu Personen, die weder dem einen noch dem anderen Geschlecht eindeutig zuordenbar sind, oder die beiden Geschlechtern angehören wird keinerlei Stellung genommen - diese gibt es scheinbar nicht. Dies hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Ob ein generisches Maskulin ein solches ist oder aber nicht, bleibt immer mit dem Makel der Unsicherheit behaftet. So kann zum Beispiel „der Landeshauptmann“ ein Mann sein, es könnte sich aber auch um die generisch maskuline Bezeichnung der Funktion „Landeshauptmann“ handeln, mit der z. B.: auch eine Frau gemeint sein kann (vgl. Hentschel & Weydt, 1990, S. 148). Erhärtet wird das auch durch eine historisch relevante Tatsache: „In der Schweiz z. B. wurde Frauen das Wahlrecht unter anderem mit dem Hinweis vorenthalten, dass im Gesetz von Schweizern und nicht von Schweizerinnen die Rede war“ (Braun, Gottburgsen, Stahlberg, Sczesny, 1998, S. 266; zit. n. Klann-Delius, 2005). Spricht man von Schweizern wird die gedankliche Verbindung: Schweizer = Mann immer richtig sein. Die Verbindung Schweizer = Frau oder keinem oder beiden Geschlechtern zuordenbar ist fraglich, im obigen Beispiel ist sie falsch.
Die festgeschriebene Geschichte des generischen Maskulins ist eine relativ junge, wie Doleschal (2002) in ihrer Durchforstung der Grammatiken der deutschen Sprache zeigt. Es tritt als solches explizit niedergeschrieben erstmals im Jahr 1995 auf - und zwar im Duden.
Besonders bei Berufsbezeichnungen und Nomina, die den Träger eines Geschehens bezeichnen (Nomina agentis), verwendet man die maskuline Form vielfach auch dann, wenn das natürliche
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Geschlecht unwichtig ist oder männliche und weibliche Form gleichermaßen gemeint sind. Man empfindet hier das Maskulinum als neutralisierend bzw. verallgemeinernd ("generisch")." (Drosdowski et al. 1995, S. 200; zit. n. Doleschal, 2002)
Bereits 1998, also nur 3 Jahre später, erfolgt im Duden der Widerruf, mit dem Hinweis, dass das generische Maskulin besonders bei den Berufsbezeichnungen und Nomina immer mehr abgelehnt wird.
Beschreibungen ohne explizite Benennung des generischen Maskulins gab es bereits in der Renaissance. Es wird ein sogenanntes Genus commune definiert. Dies sind Nomina, die gleicherweise für Männer und Frauen stehen, wie zum Beispiel die oder der Gevatter. Während in der Renaissance und auch im Barock weibliche und männliche Personenbezeichnungen streng getrennt wurden - mit wenigen Ausnahmen - findet in der Aufklärung eine Ideologisierung der Grammatik zugunsten des Männlichen statt. Das Weibliche ist das Spezielle, das einer Klassifizierung, Katalogisierung und Normierung unterworfen wird. Das Allgemeine und damit Norm gebende ist männlich. In dieser Zeit findet Jean Jacques Rousseau, dass es Frauen gut ansteht: „[...] nicht gekannt zu sein; ihre Ehre ist die Achtung ihres Mannes; ihre Freuden liegen im Glück ihrer Familie [...]“ (Rousseau; zit. n. Klann-Delius, 2002). Für die Zeit der Romantik zeigt die Grammatik Jakob Grimms (1831) eine diskriminierende Zuweisung von Eigenschaften zu den Geschlechtern, die folgendermaßen lautet: „Das masculinum scheint das frühere, größere, festere, sprödere, raschere, das thätige, bewegliche, zeugende; das femininum das spätere, kleinere, weichere, stillere, das leidende, empfangende; [...]“ (Grimm, 1831, S 357; zit. nach Klann-Delius 2002).
Doleschal bezeichnet Grimms Grammatik als eine rein deskriptive. Es darf daher angenommen werden, dass sie die Zeit gut widerspiegelt. Grimm ist der erste, der auf die Möglichkeit der Verwendung maskuliner Personenbezeichnungen - sowohl Nomina als auch Pronomina - für Frauen hinweist. Von einer geschlechtsneutralisierenden
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Fähigkeit der maskulinen Bezeichnungen ist aber nicht die Rede - diese ist wie auch schon in den Epochen davor dem Neutrum vorbehalten.
In der Moderne teilen sich die Grammatiken. Die einen sind deskriptiv und verfolgen die von Grimm begonnene Tradition. Im Gegensatz dazu beharren die sprachpflegerischen Werke auf der Differenzierung von Mann und Frau. Erst in der Postmoderne gibt es Definitionen des generischen Maskulins, die dem heutigen Verständnis entsprechen. So schreibt Eisenberg: „Eine Asymmetrie entsteht für Wortpaare dieser Art allerdings auf der Bedeutungsebene: der Angestellte bezeichnet sowohl den männlichen Angestellten als auch die Spezies der Angestellten. Das Maskulinum als unmarkierter Fall gibt die Bezeichnung für den übergeordneten, an sich geschlechtsneutralen Begriff ab." (Eisenberg, 1986, S. 165). Bei Hentschel und Weydt findet man: „Bei den maskulinen Personenbezeichnungen handelt es sich ebenfalls um neutralisierbare Formen. Student bezeichnet nur die männlichen Studierenden in dem Satz: An der Übung nehmen fünfzehn Studentinnen und fünf Studenten teil. Dagegen ist in Sätzen wie Die Freie Universität Berlin hat 62 000 Studenten der lexikalische Gegensatz neutralisiert, und Student bezieht sich als Archilexem 2 auf weibliche und männliche Studierende.“ (Hentschel & Weydt, 1990, S. 148).
Damit schließt sich der Kreis. Zurückgekehrt an den Anfang steht fest, dass dem generischen Maskulinum eine Doppeldeutigkeit und Unsicherheit innewohnt, von der alle Personen außer die männlichen betroffen sind.
Die Neue Frauenbewegung beschäftigte sich vor allem mit der wissenschaftlichen Theorienbildung, die als Feminismus bezeichnet wird. Eine Grundannahme ist: „Die Produktion, Präsentation und Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse wird [...] wesentlich von Prinzipien des Patriarchats geleitet, weibliche Perspektiven bleiben weitgehend unberücksichtigt. (Hellinger, 1990, S. 47).
2 Oberbegriff
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Feminismus hinterfragt gesellschaftliche Strukturen und deckt diese als patriarchalisch auf, die Frauen systematisch ausschließen. „Die Dominanz der Männer erstreckt sich, [...], nicht nur auf das öffentliche Leben, sondern auch auf die Frau selbst, ihren Körper, ihre Emotionalität sowie ihr Denken und Sprechen.“ (Wesian, 2007, S. 4). Die feministische Linguistik beschäftigt sich einerseits mit den Unterschieden der Kommunikation von Männern und Frauen - dieser Bereich bleibt unberücksichtig in dieser Arbeit. Zum anderen - und für diese Arbeit relevant - betreibt sie Forschung zum Sexismus in der Sprache. Sexismus wird verstanden als: „ [...] die ideologische Grundlage für individuelle oder kollektive Diskriminierung und Unterdrückung aufgrund des Geschlechts, [...].“ (Kegyesné Szekeres, 2005). Ein Aspekt der Diskriminierung ist die Unsichtbarmachung aller nicht männlichen Personen in der Sprache durch die Verwendung generischer Maskulina. Dies ist eines der Kennzeichen eines Systems, das sich der Sprache als Machtmittel bedient, um bestimmte Personen von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, bzw. andere zu begünstigen.
Auch die Erkenntnisse des diskurstheoretischen Dekonstruktivismus, der Kategorien wie Mann und Frau hinterfragt, ändern nichts daran. Davon ausgehend, dass die Benennung „Mann” nur dann Sinn macht, wenn das Gegenteil „Frau” dadurch ausgeschlossen wird, wird von einer binären Opposition gesprochen. Solche binären Oppositionen werden als diskriminierende Sprechakte entlarvt, da diese Oppositionen hierarchisch sind, insofern als das Ausgeschlossene zugleich das weniger wertvolle ist. Nicht nur im abendländischen Denken ist das weniger wertvolle die Frau, daher wird mit dem Akt des Unterscheidens die Hierarchie fortgeschrieben. Dazu kann mit den Worten Nina Degeles geantwortet werden: „Wie plausibel ist das? Natürlich schafft eine Benennung (Definition) Ausschlüsse, eine Nicht-Benennung allerdings auch. Eine Nicht-Benennung macht Ausschlüsse unsichtbar, schafft sie aber nicht ab.“ (Degele, 2008, S 116).
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1.1.4 Geschlechterdifferenz
Biologische Erklärungsansätze gehen davon aus, dass es Unterschiede zwischen den Geschlechtern im Bereich des Genetischen und des Hormonellen gibt. So werden der Zygote - Keimzelle nach der Verschmelzung einer oder mehrerer Samenzellen und einer oder mehrerer Eizellen - 22 Chromosomenpaare und zusätzlich für männliche Menschen ein X und ein Y Chromosom zugeordnet, der weiblichen Zygote zusätzlich zwei X Chromosomen. Alle weiteren werden als intersexuell bezeichnet und sind oft mit Fachbegriffen, die auf ...-Syndrom enden belegt. Die Abkehr von der Idee des Krankhaften jedes anderen als des weiblichen oder des männlichen Geschlechts, die Zuerkennung der Menschenrechte für Intersexuelle ist heute ein heißes Thema. Für weitere Informationen wird einerseits auf Claudia Langs Buch Intersexualität: Menschen zwischen Geschlechtern 3 verwiesen, andererseits auf die Online Zeitschrift Liminalis 4 , herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Transgender Netzwerk Berlin.
Die biologische Erklärung erlangte allerdings erst im 18. Jahrhundert überhaupt eine Bedeutung, da vorher das biologische und medizinische Wissen zu gering war. Durch die Fortschritte in beiden Bereichen ist es gelungen die Zweigeschlechtlichkeit, die zuvor eine soziale und kosmologische war, zu erhalten (vgl. Lang, 2006, S. 46).
3 Claudia Lang - „Intersexualität: Menschen zwischen den Geschlechtern“, 2006 Frankfurt am Main:
Campus Verlag
4 Liminalis - Journal for Sex/Gender Emancipation and Resistence,
http://www.liminalis.de/editboard.html
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Problematisch war und ist nicht, dass es mehrere Geschlechter (anatomische Unterschiede) gibt, sondern die damit einhergehende Abwertung aller nichtmännlichen Geschlechter. Der Mann wird als die Norm gesehen und alle anderen als Besonderheit, als minderwertige, fehlerhafte und krankheitswertige Abweichung. Foucault folgend definiert „das Andere“ das Normale - in diesem Sinne gilt: Mann weil nicht Frau, also nicht minderwertig nicht fehlerhaft nicht krankheitswertig. Dies geschieht im Rahmen von Diskursen, die Realität und Sinn erzeugen und zwar indem sie Ein- und Ausschlüsse produzieren - Diskurse sind also im Zusammenhang mit Macht zu sehen (vgl. Gehring, 2004, S. 61f.).
1949 erscheint in Paris Le deuxiéme Sexe bei Gallimard. Damit eröffnet Simone de Beauvoirs „Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es“ (Beauvoir, 1978, S. 265) einen neuen Diskurs: Es beginnt die Auseinandersetzung zur Konstruktion von „Frau“, also zur Herstellung von Geschlecht auf sozialer Ebene.
Beauvoir besteht darauf, dass „Frau“ sein ein gesellschaftlicher Zwang ist, der das anders sein befiehlt. Sie weist auf den Konflikt hin, in dem Frauen zu leben haben: „ein Konflikt zwischen ihrer autonomen Existenz und ihrem „Anders-Sein“. Sie wird gelehrt, sie müsse [...] sich zum Objekt machen, [...]; sie solle also auf ihre Autonomie verzichten.“ (ebd. S. 275). Beauvoir, eine radikale Theoretikerin der Gleichheit - „Die Tatsache des Menschseins ist unendlich viel wichtiger als alle Besonderheiten, die Menschenwesen auszeichnen.“ (ebd. S. 678) - will biologische Unterschiede nicht in Abrede stellen. Wiederholt weist sie aber darauf hin, dass diese Unterschiede nur deshalb wirksam sind, weil sie durch die Herrschaft der gesellschaftlichen Situation dazu ermächtigt werden, einer Situation, zu der beide Geschlechter ihren Teil beitragen als „Komplize ihrer Gegenseite“. (ebd. S. 670).
Simone de Beauvoirs Gleichheitsidee ist durch und durch mit dem Begriff Freiheit im Sinne Georg Wilhelm Friedrich Hegels verwoben. Der Hegelsche Freiheitsbegriff ist nach Breger im Zusammenhang mit der Entfaltung des Selbstbewusstseins durch Konfrontation des Selbst mit dem Anderen zu sehen. (vgl. Breger, 2009, S. 49). Gleichheit ohne Freiheit ist für die Existenzialistin, die als zentrales Element des
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Menschseins den Willen zur Freiheit, die Autonomie des Subjekts sieht, keine Möglichkeit.
Mit ihrem Werk wird Beauvoir zur Vordenkerin der „Neuen Frauenbewegung“, die sie nachhaltig beeinflusst. Es entsteht die Frauen- und Geschlechterforschung. In deren Zentrum stehen die Fragen zur Stellung der Frauen in sozialen, kulturellen und politischen Bereichen. Kernbereich ist die zweigeschlechtliche Arbeitsteilung. Durch diese sind Frauen doppelt benachteiligt. Sie tragen einerseits die Besorgung des Hauses inklusive aller familiären Fürsorgetätigkeiten, wofür heute der Begriff care-Tätigkeiten steht, andererseits bringen sie dadurch auf dem Arbeitsmarkt nicht die erforderlichen Flexibilitäten auf und müssen zudem eine schlechtere Bezahlung in Kauf nehmen. Vor allem die Gleichheitsfeministinnen nehmen sich dieser Problematik erfolgreich an. „Auf keinem anderen Feld haben Frauenbewegung und Frauenforschung so radikal angesetzt und eine Revolution in den Köpfen vorbereitet.“, (Gerhard, 2009b, S. 181). Tatsächlich haben die Erfolge zu einer Gleichstellung vor dem Gesetz geführt und zu der Frage, ob die Kategorie Geschlecht überhaupt noch von Bedeutung ist. Die De-Thematisierung von Geschlecht geht davon aus, dass die Differenzierung über Geschlecht sinnlos sei, da Männer und Frauen gleiche Zugänge und Möglichkeiten haben. Es sei gesellschaftlich nicht mehr relevant, ob Personen weibliche oder männliche Personen sind. Dem gegenüber steht die Re-Thematisierung von Geschlecht, die sich damit beschäftigt, was durch die ursprüngliche Thematisierung von Geschlecht entstand und ausgeblendet, also verschwiegen ist. Denn es „[...] verändert sich nicht nur das Reden über die Geschlechter, sondern auch das Schweigen [...].“ (Wetterer, 2003, S. 290).
Untersuchungen bringen zu Tage, dass das Reden über Geschlecht ein anderes ist, als das Tun. So ist die Gleichheit der Geschlechter zwar in aller Munde, aber es wird nicht auch - oder nur verschämt - gesagt, dass letztlich doch wieder sie, um der Beziehung willen, seine Hemden wäscht und bügelt. Gleichberechtigung gehört gesprochen, ist sozusagen ein Diktat der Diskurse geworden - Praxis ist sie nicht geworden. So kommt Wetterer am 14.2.2005 in Ihrem Vortrag im GenderKompetenzZentrum an der Humboldt Universität zu Berlin zu dem Schluss:
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Die Diskrepanz zwischen Diskurs und Praxis, die wir heute in vielen Lebensbereichen beobachten können, ist Ausdruck dieser widersprüchlichen Gleichzeitigkeit von kulturellem Wandel und strukturellem Beharrungsvermögen. Und das macht es für die Akteure, die ‚normalen’ Gesellschaftsmitglieder, alles andere als einfacher, denn ihnen wird heute in vielen sozialen Bereichen abverlangt, je individuell auszubalancieren und unter einen Hut zu bringen, was gesellschaftlich nicht (mehr) zusammenpasst. (Wetterer, 2005) Nach Holland-Cunz sind folgende unterschiedliche Positionen zur Frage der Gleichheit bzw. Ungleichheit der Geschlechter - biologisch und gesellschaftlich - möglich und vertreten worden: die klassisch patriarchale, die radikal gynozentrische, die menschenrechtliche und die differenzfeministische als Vertreterinnen einer natürlichen Ungleichheit, sowie die gleichheitsfeministische, die fiktive, die radikal egalitäre und die egalitäre, die eine natürliche Gleichheit vertreten. (vgl. Holland-Cunz, 2003, S. 125ff.)
Die Unterschiede und das Auftreten der jeweiligen Position beschreibt Holland-Cunz folgendermaßen: die patriarchale und die radikal gynozentrische Position begründen aus der natürlichen Ungleichheit einen Herrschaftsanspruch. Die erstere legitimiert aus der natürlichen Überlegenheit des Mannes die Herrschaft des Mannes, was in zahllosen Ausprägungen weltweit zu beobachten ist. Die letztere beansprucht aus der natürlichen Überlegenheit der Frau die Herrschaft der Frau. Dies ist in der neuen Frauenbewegung der 70er und 80er Jahre des letzten Jahrhunderts zu finden, sowie als Zuweisung zu antiken Amazonen-Staaten und matriarchalen Kulturen.
Im Gegensatz dazu leiten die menschenrechtliche und die differenzfeministische Position trotz der natürlichen Überlegenheit des Mannes (menschenrechtlich) oder der der Frau (differenzfeministisch) keinen Herrschaftsanspruch ab. Beiden liegt die Idee der gleichen unveräußerlichen Geburtsrechte aller Menschen zugrunde. Menschenrechtliche Ansätze sind in der alten Frauenbewegung zu finden z. B.: bei Wollstonecraft. Differenzfeministische Ansätze ortet Holland-Cunz ebenfalls in der alten Frauenbewegung, oft abgeschwächt als gesellschaftliche Überlegenheit der Frau
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sowie auch in der Neuen Frauenbewegung im Zusammenhang mit feministischer Weltrettung.
Die gleichheitsfeministische Position und die fiktive Position erklärt sie als Positionen aus denen Herrschaftsansprüche nicht abgeleitet werden können. Es wird allerdings bei der gleichheitsfeministischen Position davon ausgegangen, dass Männer die Ungleichheit fälschlicherweise zu Grunde legen, um einen Herrschaftsanspruch zu behaupten - das führt in der Neuen Frauenbewegung zur Analyse der gesellschaftlichen Wirklichkeit der Geschlechter. Bei der fiktiven Position behaupten Frauen die Ungleichheit zum Herrschaftsgewinn. Diese Position wird laut Holland-Cunz selten vertreten. Es wird eine illegitime Herrschaft der Frauen durch die Macht des Gebärens und der Mutterschaft behauptet.
Die radikal egalitäre Position, sowie die egalitäre gehen von natürlicher und gesellschaftlicher Gleichheit aus. Die eine - radikal egalitär - behauptet, dass Unterschiede nicht existieren und findet sich daher im Gesetzesbereich wieder. Die andere vertritt dieselbe Grundidee und erklärt eventuelle Unterschiede für irrelevant, z. B.: Ausgleich körperlicher Schwächen durch geistige Stärken. Daraus folgen Untersuchungen zur Konstruktion von Gleichheit und Ungleichheit. Die Problematik, vor der die Geschlechterforschung heute steht, ist keine geringe. Zum einen ist da eine Vielfalt zu nennen, die immer auch eine Ansprüche stellende ist. Der Fachbegriff dafür ist: Intersektionalität. Es genügt längst nicht mehr auf Kategorien wie Geschlecht zu reduzieren. Es sind weitere Kategorien einzubeziehen z. B.: Rasse, Klasse und nach Bedarf auch Sexualität, Religion... Damit nicht genug: diese sollen in ihren Wechselwirkungen erfasst werden. Die Frage lautet: Wie werden Ungleichheiten generiert? Welche „Komponenten“ tragen dazu bei und wie wirken sie aufeinander? Was allerdings fehlt, ist nach Degele die: „[...] Theorie der Unterscheidung: Wann sind welche Unterscheidungen relevant? Ebenso ist offen, wie eine Vielzahl von Faktoren überhaupt adäquat berücksichtigt werden kann.“ (Degele, 2008, S. 143). Eine weitere Problematik ist das bereits beschriebene Nachhinken der Praxis zu den Diskursen. Wenn die Erkenntnisse der Frauenforschung ungelebte Theorie bleiben,
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Gleichheit zu einem Lippenbekenntnis verkommt, was ist sie dann? Ist das Private dann Politisch? Was auch fehlt ist die Bewegung der Frauenbewegung, die durch fortschreitende Institutionalisierung an Boden gewonnen und an Boden verloren hat. Nicht unerwähnt bleiben darf die gesellschaftliche Struktur: Kapitalismus, der große Gewinner des Humankapitals, dem es sehr gut in den Kram passt die Gleichheit zu fördern. Unter dem Zeichen des Profits ist es tatsächlich gleichgültig welche Person, welchen Geschlechts, welcher Rasse, Sexualität, Religion... verwertet wird.
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1.1.5 Identität, Sex, Gender und Queer
In Gender/Queer Studies stellt Degele die Frage “Was also sind Frauen“ und bezeichnet diese selbst als „Gretchenfrage“ (Degele, 2008, S. 68). Diese Frage darf erweitert werden: Was also sind Männer und was also sind alle anderen? Etwa zur selben Zeit, da die Biologie und die Medizin die Menschheit in zwei Geschlechter festschreiben, die ihrer Natur nach grundverschieden sind, beschäftigt sich Immanuel Kant auch mit der Frage der Identität. Er stellt die Frage „Was ist der Mensch?“ und kommt in seinem Spätwerk Anthropologie in pragmatischer Hinsicht 1798 zu dem Schluss: „Daß der Mensch in seiner Vorstellung das Ich haben kann, erhebt ihn unendlich über alle anderen auf Erden leben Wesen. Dadurch ist er eine Person und vermöge der Einheit des Bewußtseins bei allen Veränderungen, die ihm zustoßen mögen, ein und dieselbe Person.“ (Kant, 1798; zit. n. Sturma, 2003, S. 279). Sturma erläutert dazu, dass Kant zwei Identitätsbegriffe, die er zuvor getrennt betrachtete, hier aufeinander bezieht - die „Identität des Selbstbewusstseins“ und die „personale Identität als Phänomen kognitiven Bewußtseins“ (Sturma, 2003, S. 279). Es ist also das denkende Ich, das Identität konstruiert und damit generiert - und, wie könnte es anders sein, sie konstruiert sie männlich. Wieder ist es Simone de Beauvoir, die darauf aufmerksam macht und die Subjekt-Setzung der Frauen fordert. Die neue Frauenbewegung nimmt den Faden auf und stützt sich dabei auch auf Horkheimer und Adorno, die die - als eine männlich geschaffene - Identität kritisieren: „Furchtbares hat die Menschheit sich antun müssen, bis das Selbst, der identische, zweckgerichtete,
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männliche Charakter des Menschen geschaffen war, [...].“ (Adorno & Horkheimer, 1969, S. 18).
Die Neue Frauenbewegung erarbeitet anfangs eine Kritik der Identität als Herrschaftsfunktion und begibt sich zugleich auf die Suche nach der weiblichen Identität. Diese Suche scheitert nicht nur daran, dass sie „weiß“ ist. bell hooks etwa weist vehement darauf hin, dass nicht nur Geschlecht (gender) Thema sein darf. Sie sieht eine Verbindung zu Rassismus, Sexismus und Klassengesellschaft, wobei gerade die Diskurse über Rassismus und Sexismus von dem - ihrer Meinung nach - dringend nötigen Reden über Klassengesellschaft ablenkt (vgl. hooks, 2000, S. 8f). Dem weißen feministischen Mainstream will sie nicht angehören. Das unterstreicht auch Audre Lorde, wenn sie schreibt: “There is no such thing as a single-issue struggle because we do not live single-issue lives.“ (Lorde, 2007, S. 138).
Sie scheitert erst einmal auch daran, wie Irigaray feststellt, „dass die Differenz, um die es gehen sollte, erst noch zu erfinden ist.“ (Irigaray, 1976; zit. n. Treusch-Dieter S. 96). Irigaray geht von einer Triade aus: männlich, weiblich und die Eins 5 . Bei der Betrachtung von „Texten“ - diese stellen Identität her durch Sprache, sowohl gesprochen als auch schriftlich - fragt sie danach, wer diese verfasst und welche Zensur wirkt. Im Zentrum der Zensur sieht sie die Eins, nach der Eliminierung der Zwei - und damit auch der Vielfalt (ebd. S. 74). Da demnach alle Texte aus der Eins entspringen, gibt es keine Differenz von weiblicher und männlicher Identität. Die angeblich weibliche Identität ist nicht möglich, da sie aus der Eins hergestellt wird, die männlich ist, egal welchen Namen man ihr gibt.
Butler verwirft Irigarays Theorie und entwirft eine Kritik der Kategorien von Identität, also der Kategorien Frau und Mann. Auch sie geht von einer Dreiheit aus. Die Norm besagt, dass das natürliche Geschlecht ein dazupassendes soziales Geschlecht nach sich zieht. Daraus ergibt sich das Begehren nach einem Objekt des entgegengesetzten Geschlechts. Gender Trouble - so der Originaltitel ihres Buchs - entsteht, wo diese Norm nicht eingehalten wird. Sie stellt die Norm in Frage und schreibt: „Wenn der
5 „Es ist falsch, zu sagen: Ich denke. Man müsste sagen: Ich werde gedacht. [...] Ich ist ein anderer.“,
schreibt Arthur Rimbaud 1871 in einem Brief.
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Begriff „Geschlechtsidentität“ die kulturellen Bedeutungen bezeichnet, die der sexuell bestimmte Körper annimmt, dann kann man von keiner Geschlechtsidentität behaupten, dass sie aus dem biologischen Geschlecht folgt.“ und fährt fort: „Selbst wenn die anatomischen Geschlechter [...] als binär erscheinen [...], gibt es keinen Grund für die Annahme, daß es ebenfalls bei zwei Geschlechtsidentitäten bleiben muß.“ (Butler, 1991, S. 22f).
Der diskurstheoretische Dekonstruktivismus beschäftigt sich mit den Diskursen - den Sprechakten - und unterzieht sie einer Untersuchung auf ihre Auslassungen und Ausgrenzungen, auf das Nichtgesagte, auf die Zwischenräume - auch der Zweigeschlechtlichkeit. Indem Geschlecht durch die Performance erst entsteht, wird die Annahme eines „wahren Geschlechts“ (Foucault, 1998, S. 7) absurd. Damit ist auch die Kategorisierung von Mann und Frau theoretisch absurd. Dies darf nicht als Entpolitisierung verstanden werden. Butler schreibt 1991 in Das Unbehagen der Geschlechter: „Die Konstruktion steht nicht im Gegensatz zur Handlungsmöglichkeit, [...].“ und „Die kritische Aufgabe besteht eher darin, Strategien der subversiven Wiederholung auszumachen, [...].“ sowie: „[...], das Politische gerade in jenen Beziehungsverfahren zu verorten, durch die Identität gestiftet, reguliert und dereguliert wird.“ (Butler, 1991, S. 216). Butler erkennt die Möglichkeit einer neuen „Konfiguration der Politik“ durch die Vermehrung der kulturellen Konfiguration von Geschlecht und Geschlechtsidentität: „[...]: ihre gegenwärtige Vervielfältigung könnte sich in den Diskursen, die das intelligible Kulturleben stiften, artikulieren, indem man die Geschlechter-Binarität in Verwirrung bringt und ihre grundlegende Unnatürlichkeit enthüllt.“ (ebd. S. 218).
Diesen - keineswegs leichten - Versuch den Raum zwischen den Geschlechtern zu beanspruchen und öffentlich zu leben unternimmt die Queer-Bewegung. Der englische Begriff „queer“ - ursprünglich ein Lehnswort aus der deutschen Sprache (vgl. Kraß, 2003, S. 17) - hat selbst in jüngster Vergangenheit einen Bedeutungswandel durchgemacht, vom Schimpfwort zum Paradewort eines widerständigen Aktivismus all jener Personen, die zuvor dadurch gebrandmarkt und verletzt wurden (vgl. Rauchut, 2008, S. 41). In Österreich sind Diskriminierungen nach wie vor gängige Praxis, zuletzt
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durch die Eintragungsmöglichkeit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ab 1.1.2010,
die der Eheschließung von Frau und Mann nicht gleichgestellt ist.
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1.2 Mediation
1.2.1 Geschichte der Mediation
„Mediation ist also ein Konfliktlösungsverfahren, in welchem eine „dritte Partei“ zwischen mindestens zwei anderen Konfliktparteien vermittelt.“ (Mayer, 2008, S. 76). Wird diese Definition als Ausgangspunkt genommen, so ist die Geschichte der Mediation eine sehr alte. Es wird vermutet, dass in China die Vermittlung in Konflikten seit ungefähr 6000 Jahren praktiziert wird. Europäische Wurzeln findet Mayer im antiken Griechenland 800 vor bis 500 nach Christus. So wurde - laut Mayer - im Konflikt zwischen Athen und Sparta durch wichtige Persönlichkeiten vermittelt. Nachweislich belegt ist die Vermittlerrolle Solons, der um 600 vor Christus einen heftigen innenpolitischen Streit in Athen zu einem guten Ende führte. „ [...] Der Streit war heftig und lange Zeit haderten sie miteinander. Endlich wählten sie gemeinsam Solon zum Vermittler [...].“ (Aristoteles; zit. n. Duss-von Werdt, 2005, S. 25). Auch der Staatsphilosoph Platon - 429-348 vor Christus - hat sich in seinen Gesetzesentwürfen für den idealen Staat mit der Vermittlung im Konflikt beschäftigt (vgl. Duss-von Werdt, 2005, S. 91).
Im Mittelalter - circa 500 bis 1500 nach Christus - erlebte die Mediation einen Aufschwung, der vor allem der Kirche, genauer deren Priestern, zu verdanken war. Als Mittler zwischen Gott und Mensch waren sie offenbar geradezu prädestiniert für diese Aufgabe. Doch auch weltliche Personen widmeten sich der Vermittlung. So wird von Agnes von Poitou (ca. 1024-1077) berichtet, dass sie in einem Streit zwischen ihrem Sohn Heinrich IV und ihrem Schwiegersohn Rudolf von Rheinfelden vermittelte (vgl.
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Duss-von Werdt, 2005, S. 110 f). Papst Benedikt XII (1334-1342) wurde sowohl vom englischen König Eduard III als auch vom französischen König Philipp VI um Vermittlung gebeten. Seine Bemühungen den 100-jährigen Krieg zwischen England und Frankreich zu beenden scheiterten zwar, es zeigt aber deutlich welchen Stellenwert die Vermittlung zu dieser Zeit hatte. Nicht unerwähnt bleiben darf hier der „Damenfriede“ von Cambrai 1529, der von Margarethe von Österreich vermittelt und gemeinsam mit Luise von Savoyen zwischen Luises Sohn Franz I und Margarethes Neffen Karl V ausgehandelt wurde.
Berühmt geworden unter allen Vermittelnden ist Alvise Contarini (1601-1684). Ihm ist zu verdanken, dass nach 5-jährigen Verhandlungen im Jahr 1648 der Westfälische Friede zu Münster geschlossen wurde.
Über Contarini schreibt Schwartz 2005 in Ein Beitrag zur Geschichte der Mediation in Europa:
Contarini hingegen vereinigte in seiner Person all jene Eigenschaften, die nach heutigem Standard zu einem Mediator gehören: Er erhob die strikte Unparteilichkeit zu seinem Prinzip. Er ließ sich von allen Konfliktparteien wählen und sie alle waren mit ihm einverstanden. Zum ersten Mal verhandelten die Vertreter von Staaten sehr unterschiedlichen Gewichts und Charakters auf gleichem Fuß miteinander. Von nachhaltiger Bedeutung war, dass hier keine Diskriminierungen oder gar Ausgrenzungen mehr vorkamen, sondern dass alle Gemeinwesen, die souverän waren oder Souveränität beanspruchten, den je anderen als Vertragspartner akzeptierten. (Schwartz, 2005)
Im 17. Und 18. Jahrhundert finden sich nach Duss-von Werdt zusehends schriftliche Aufzeichnungen, die sich des Themas Mediation annehmen. So beschäftigt sich in Wien 1676 Johan Friedrich Wilhelm Neumann damit, in Jena 1678 Ernst Friedrich Meurer, 1676 Samuel Rachel in Kiel, in Basel 1680 Johann Wolfgang Textor. Ihnen allen gemein ist die Forderung der Qualität der gerechten, neutralen, unabhängigen und freundschaftlichen Art der Mediierenden. 1702 beendet Friedrich von Stephani -Frankfurt an der Oder - seine Dissertation De officio et jure mediatorum pacis. Darin legt er die Freiwilligkeit als Voraussetzung für Mediation fest. Christian Wolff (1679-
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1754) arbeitet die Unterschiede zwischen Mediation, Schiedsgericht und Schlichtung klar heraus. Für die Mediation verlangt er: die Freiwilligkeit, die Möglichkeit des Beendens ohne Angabe von Gründen für alle Beteiligten, die Möglichkeit eigene Vorschläge zu unterbreiten und zu beraten für die Mediierenden, das Recht Vorschläge von Parteien zurückzuweisen sowie die Unparteilichkeit. (vgl. Duss-von Werdt, 2005, S. 52f).
Die Friedenskonferenz von Den Haag verabschiedet am 18. Oktober 1907 ein Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle. Eine Verpflichtung entsteht dadurch nicht, wie diverse nachher stattgefunden habende Kriege belegen, von denen zwei als Weltkriege bezeichnet werden.
Berühmt ist und gerne genannt wird der Vertrag von Camp David vom 17.9.1978, bei dem Israel und Ägypten durch Vermittlung Jimmy Carters, des damaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, einen bisher dauerhaften Frieden schlossen. Zu dieser Zeit boomte die Mediation in Amerika bereits und breitete sich auch in Europa immer mehr aus. Über Deutschland gelangte sie nach Österreich. Beginnend 1985 mit dem außergerichtlichen Tatausgleich - einer Sonderform der Mediation, bei der die Freiwilligkeit nicht gegeben ist - über den Modellversuch Familienmediation an den Bezirksgerichten Salzburg und Floridsdorf 1995 hat sich die Mediation auch in Österreich etabliert. Der außergerichtliche Tatausgleich ist in Österreich seit nunmehr 24 Jahren institutionalisiert.
Ein besonders bedeutsamer Tag für die Mediation in Österreich war der 1. Mai 2004. An diesem Tag trat das Zivilrechts-Mediations-Gesetz in Österreich in Kraft. Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten für Mediatorinnen und Mediatoren. Darüber hinaus wird auch die Fristenhemmung für die Dauer der Mediation eingeführt. Dadurch erlangt die Mediation die Möglichkeit bereits laufende Verfahren zu unterbrechen. Gleichzeitig wurde die Ausbildungsverordnung für eingetragene Mediatoren und Mediatorinnen erlassen. Seither findet die Mediation eine immer breiter werdende Verankerung, so ist zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Konsumentenschutzgesetz und dem Behindertengleichstellungsgesetz die
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Klagseinbringung nur nach versuchter - und gescheiterter - Mediation möglich. Seit
2008 ist Mediation gesetzlich vorgeschrieben ehe ein Lehrvertrag aufgelöst werden
kann.
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1.2.2 Weltbild der Mediation
Im Lauf der Jahrhunderte hat die Mediation unterschiedliche Definitionen erlebt. Solon war nicht nur Mediator sondern zugleich auch gesetzgebender Staatsmann Athens (vgl. Duss-von Werdt, 2005, S. 24). Agnes von Poitou würde man 2009 vermutlich wegen Befangenheit ablehnen. Die kirchlichen Mediatoren waren allesamt zuerst der Kirche verpflichtet. Auch Napoleon Bonaparte nannte sich im Jahr 1803 Mediator, als er der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Verfassung vorschrieb, nachdem diese an Frankreich gefallen war (ebd.).
Heutige Definitionen lauten zum Beispiel: „Mediation ist die Unterstützung einer Verhandlung durch einen neutralen Helfer, der seine Tätigkeit als schlichte Dienstleistung begreift und ausübt.“ (Haft & Schlieffen, 2002, S. 76). Das österreichische Zivilgesetzbuch besagt: „Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“ (BGBl., 2003, S. 124).
Mediation braucht also „zweierlei“: Parteien - und Vermittelnde. So weit, so gut (?)schwieriger wird es, wenn die „Parteien“ freiwillig handeln müssen - „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit“. Einmal davon abgesehen, dass die Freiwilligkeit in etlichen Bereichen der Mediation von Gesetzes wegen nicht gegeben sein kann, da Mediation gesetzlich vorgeschrieben ist, etwa im Bereich des außergerichtlichen Tatausgleichs, der „Lehrlingsmediation“ oder der Mediation im Zusammenhang mit Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, dürfen mindestens zwei weitere Fragen dazu nicht übersehen werden.
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Erstens: wie steht es um die Freiwilligkeit, wenn Mediation z. B.: von der Unternehmensleitung - vorsichtig formuliert - im Konfliktfall gewünscht wird? Wie freiwillig erfolgt die Teilnahme der Beteiligten, die möglicherweise primär aus Angst um ihren Arbeitsplatz teilnehmen, oder um nicht in den Ruf verkrusteten Konservativismus zu kommen, oder aus ganz anderen Gründen, die die Freiwilligkeit zumindest relativieren wenn nicht ganz ausschließen? Die Frage lautet: wie freiwillig ist freiwillig?
Zweitens ist die Frage zu stellen, was der freie Wille denn ist - ein Frage, die bis heute nicht geklärt ist. Klärungsansätze gibt es in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen - sie reichen von der Behauptung, dass es einen freien Willen gibt, bis zu der dass es ihn nicht gibt. Blackmore erhielt zu ihren Fragen nach dem freien Willen unter anderem folgende Antworten: „Es gibt eine übertriebene und eine nüchterne Vorstellung der Willensfreiheit. Die übertriebene Vorstellung nach der ich [...] der Urheber meiner Handlungen sein soll, führt in die Irre. Aber wenn [...] Willensfreiheit lediglich bedeutet, dass ich mich auch hätte anders entscheiden können, dann gibt es sehr wohl einen freien Willen [...]. (Block, 2007, S. 49), oder: „Nach allem was wir wissen, ist das Gehirn eine kausale Maschine. Es geht von einem Zustand zum nächsten aufgrund vorheriger Bedingungen, [...]. Das Gehirn arbeitet ja so, dass es unter anderem diese Benutzerillusion hat [...]. Sie erkennen bewusst ihre Optionen, [...] Sie treffen bewusst Ihre Wahl, und danach erfolgt dann Ihre Handlung.“ (Churchland, 2007, S. 91f) und: „Ja, er [der freie Wille] ist eine Illusion, aber eine mit einer gewissen „Bodenhaftung“, [...]. Er fühlt sich sehr real an. Die Erfahrung des bewussten Willens betrifft nicht nur den Geist, sondern auch den Körper und liefert uns eine Art „Urheberschaftsemotion“, die für uns markiert, was wir getan zu haben fühlen.“ (Wegner, 2007, S. 359). Schon diese wenigen Antworten zeigen wie breit das Diskussionsspektrum ist.
Das BGBl., 2003, S. 124 aber geht von der - nicht näher beschriebenen - Freiwilligkeit als gegeben aus. Warum das so ist, beschreibt Möllers: „Moderne Verfassungen, [...] verstehen sich ganz dezidiert als Verfassungen der Freiheit, [...] auch als politische Entscheidung zu Freiheit. Individuelle Freiheit erscheint in diesem Kontext als ein
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Ulrike Bach, 2010, Feminismus und Mediation, München, GRIN Verlag GmbH
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