Inhaltsverzeichnis
Einleitung 2
1. Die Wasserwirtschaft als natürliches Monopol 2
2. Öffentliche Aufgabenwahrnehmung oder Regulierung 4
3. Anknüpfung an die Privatisierungs- und Liberalisierungsdiskussion 5
4. Liberalisierung 6
5. Privatisierung 9
5.1 Formen der Privatisierung 9
5.1.1 Formelle Privatisierung 10
5.1.2 Funktionale Privatisierung 10
5.1.2.1 Betriebsführungsmodell 11
5.1.2.2 Betreibermodell 11
5.1.2.3 Kooperationsmodell 11
5.1.2.4 Das Konzessionsmodell als funktionale Privatisierung 12
5.1.3 Materielle Privatisierung 12
5.1.3.1 Das Konzessionsmodell als materielle Privatisierung 12
5.2 Rechtliche Prüfung einer Privatisierung der Wasserwirtschaft 13
5.2.1 Direkte Privatisierungseinschränkungen in der Wasserwirtschaft 14
5.3 Bewertung einer Aufgabenprivatisierung in der Wasserwirtschaft 15
5.3.1 Soziale und ökologische Erwartungen 15
5.3.2 Effizienz 17
5.3.2.1 Theoretische Grundlagen 17
5.3.2.2 Empirische Ergebnisse 19
5.3.2.3 Wettbewerb um den Markt 21
5.3.2.4 Wettbewerb durch Benchmarking 22
5.3.2.5 Regulierung und Kontrolle 23
5.3.3 Die Finanzsituation der Kommunen 24
6. Fazit 24
Literaturverzeichnis 26
Einleitung
Die Strom versorgung, der Telekommunikationssekt or und die Post - all dies sind Beispiele für Leistun gsbereiche die ehem als staatlich gewährleistet, in den letzten Ja hrzehnten privatisiert wurden. Ein weiterer Schritt wä re nun die Privatisie rung der W asserversorgung und Abwasserentsorgung.
Bis dato hat die anhaltende Diskussion um eine Privatisierung der W asserwirtschaft nicht zu einer grundlegenden Veränderung gef ührt. Die W asserversorgung und die
Abwasserentsorgung w erden in D eutschland nach wie vor von den Komm unen geleistet. Derzeit existieren etwa 6400 Versorgungsbe triebe und 6900 Entsorgungsbetriebe. Zwar nehmen i mmer mehr Ge meinden die W asserversorgung im Ra hmen von privaten Rechtsformen wahr, tats ächlich involviert ist di e Privatwirtschaft aber n ur in etwa s echs bis asserversorgungsunternehmen. 1 Unter den Betrieben der sieben P rozent der W
Abwasserentsorgung ist die Privatwirtschaft praktisch nicht vertreten.
Im Rahm en dieser Arbeit soll geprüft we rden, in wieweit Pr ivatisierungen in de r
Wasserwirtschaft möglich und sinnvoll sind. Die Beantwortung dieser Frage soll anhand der theoretischen Grundlagen und ei niger praktischer Erfahrunge n erfolgen. Der Aufbau der Arbeit stellt sich wie folgt dar:
Im Rahm en der Theorie der natürlichen Mono pole wird zunächst dargelegt, warum ein staatlich un beeinflusster W assermarkt in uns erer Ma rktwirtschaft p roblematisch wäre. Im Anschluss d aran wird aufgezeigt , auf welche Weise der Staat in ein en freien W assermarkt eingreifen könnte, um diese Problem e zu beheben. Nach diesen theoretischen Vorüberlegungen wird dann an L iberalisierung und Privatisierung als Konzepte einer effizienteren Aufgabenerfüllung durch W ettbewerb angeknüpft. Schließlich w ird die
Anwendbarkeit dieser Konzepte auf die Wasserwirtschaft geprüft.
1. Die Wasserwirtschaft als natürliches Monopol
Ausgangspunkt der Überlegungen ist zunächst ni cht die heutige Marktsituation, sondern die Anfangsphase eines nicht re gulierten Wasserm arktes. De r Begri ff „nat ürliches
1 Es handelt sich um eine grobe Schätzung auf Basis des Branchenbildes der deutschen Wasserwirtschaft 2008. Die dortige Statistik umfasst 1302 Versorger und geht davon aus, dass die übrigen Betriebe vorwiegend kleine Regie- od er Eigenbetriebe sind . Berü cksichtigt wurden hier sowohl g emischt öffen tlich-/privatrechtliche Gesellschaften als auch rein privatrechtliche Gesellschaften, wobei erstere den weitaus größeren Teil ausmachen (Verhältnis etwa 4 zu 1). Vgl. hierzu: Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2008, herausgegeben von den Verbänden der Wasserwirtschaft: ATT, BDEW, DBVW, DVGW, DWA, VKU S. 10-14
Monopol“ beschreibt, dass die Marktm echanismen selbst dazu führen, dass der Markt durch nur einen Anbieter abgedeck t wird. Ein solche s Marktve rsagen tr itt au ch in de r
Wasserwirtschaft ein. H ieraus resultiert die No twendigkeit eines staat lichen Eingriffs. Dies soll im Folgenden hergeleitet werden.
Die Bildung von natürlichen Monopolen ist in der Wasserwirtschaft vor allem auf sinkende Durchschnittskosten zurückzuführen: Die Aufgabe n der Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung werden m ithilfe von Leitungsne tzen realisiert. Diese Netzstruktur m uss zunächst bereitgestellt und daraufhin instandg ehalten werden. Als Voraussetzung dafür, das s ein Unternehm er überhaupt im Wa ssermarkt tä tig werden kann, entstehen ihm also Kosten. Diese Fixkosten fallen jedoch bei steigendem Absatz imm er weniger ins Gewicht. Die
Durchschnittskosten pro Liter W asser sinken, je m ehr W asser durch da s Netz geleitet wird. Dieses Phänom en wird als Bündelungs- od er Größenvorteil bezeichnet. Durch seine
Ausnutzung werden günstigere Preise für die Verbraucher ermöglicht. Im Ergebnis kann ein einzelner U nternehmer den gesam ten Markt g ünstiger bed ienen als m ehrere W ettbewerber mit jeweils eigenem Ne tz. Ein Größenvorteil f ührt allerdings nicht zw angsläufig zu einem natürlichen Monopol. Es komm t auf das Aus maß des Vorteils an. A ussagen zur
Kostenstruktur in der Wasse rwirtschaft können au s der aktuellen Marktlage entnomm en werden: Sowohl im Bereich der Wasserversorgung als auch in der Abwasserentsorgung geben die Verbände einen Fixkostenanteil von 70 bi s 80% an. Darin enthalten ist ein Anteil von 21,5% (Trinkwasserversorgung) bzw. 29% (Abw asserentsorgung) an den Gesam tkosten für Abschreibungen. 2 Da die Bündelungsvorteile dem entsprechend groß sind, bildet sich in der Wasserwirtschaft aus den natürlichen Marktprozessen heraus ein Monopol. 3
Es stellt sich die Frage, ob ein privat es Monopol in der W asserwirtschaft negative
Auswirkungen hätte. Grundsätzlich geht von einem Monopol immer die Gefahr aus, dass der Monopolist seine Marktmacht nutzt, um die andere Marktseite auszubeuten. 4 Die Verbraucher können auf überzogen e Preise m angels and erer Anbieter oder subs titutiver Güter nicht reagieren. Die Ausbeutungsgefahr wird jedoch wirtschaftstheoretisch eingedämm t, je
nachdem in welchem Maße der Monopolist durch potenzielle Konkurrenz bedroht ist. Muss er damit rechnen, dass ein anderer Anbieter prob lemlos in den Markt eindringen und durch
2 Vgl.: B ranchenbild de r deutschen Wasserwirtschaft 20 08, he rausgegeben vo n den Ver bänden der Wasserwirtschaft: ATT, BDEW, DBVW, DVGW, DWA, VKU, S. 18, 19
3 Vgl. zur Th eorie des natürlichen Mono pols: Fritsch , Michael / Wein, T homas / Ewers, Hans-Jürgen: Marktversagen und Wirtschaftspolitik, 6. Auflage, Vahlen, S. 179-216
Der etwas u mfassendere (siehe eb enda: S. 187 ) Begriff d er Subadditivität wird hier n icht erwäh nt, da die sinkenden Durchschnittskosten eine präzisere Erklärung ermöglichen.
4 Vgl. ebd.: S. 203 ff.
niedrigere Preise schnell die Nachfrage auf sich ziehen kann, so wird er seine monopolistische Macht erst gar nicht ausnutze n. Dieser Ansatz der Angreifb arkeit eines Marktes hängt von den Marktzutrittsschranken ab, m it denen sich ein po tenzieller W ettbewerber konfrontiert sieht. 5 Für die W asserwirtschaft spie len in die sem Zusa mmenhang die i rreversiblen Kosten die entscheidende Rolle. Irreversibel ist der Teil der Kosten, der im Falle eines Marktaustrittes unwiederbringlich verloren geht. Der in den Wassermarkt eingetretene Konkurrent kann ein von ihm ge schaffenes Leitungsnetz nur m it st arken Einschränkungen für andere Zwecke nutzen oder verkaufen. Ihm entsteht beim Mark taustritt ein W ertverlust, den er schon bei seinen Markteintrittsüberlegung en berücksichtigen m uss. Ist der Wertverlust, also der irreversible Kostenanteil, groß, wird er das Risiko scheuen und erst gar nicht in den Markt eintreten. Da die Scha ffung von Leitungsnetzen wie auch der Bau von Wasseraufbereitungsanlagen sehr hohe Kosten m it sich bringt, ist dies in der
Wasserwirtschaft der Fall. Der Monopolist hat in der Wasserwirtschaft also keine Konkurrenz en seine Marktm acht ausnutzen. 6 Ein zu befürchten und kann in einem gewissen Rahm
marktinterner Kontrollmechanismus greift im Wassermarkt nicht, da er nicht angreifbar ist.
Unter der Voraussetzung, dass ein natürliches Monopol in einem unangreifbaren Markt besteht, sieht die Forschung - unter Abwägung von Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen - die Notwendigkeit eines staatlichen Eingreifens. 7
2. Öffentliche Aufgabenwahrnehmung oder Regulierung
Es stellt sich sodann die Frage, wie der Staat in den Markt eingreifen soll. Unterschieden wird zwischen zwei Ansätzen: erstens der Regulie rung des Marktes; zweitens der Erledigung der Aufgabe durch den Staat. 8 Bei einer Marktregulierung wi rd ein gesetzlicher Rahm en geschaffen, der eine Ausnutzung der Marktm acht verhindert. Dies wird durch eine Kontrolle des Monopols realisiert, welche entweder direkt durch den Staat erfolgt oder durch den Markt selbst, indem der Staat einen Rahmen für W ettbewerb schafft. I m Rahmen des Ansatzes der
5 Die Th eorie der “co ntestable markets” und ih re Auswirkungen au f natürliche Mono pole wird hier nur knapp angeschnitten - ausführlich: Baumol, William J. / Pan zar, John C. / Willig, Robert D.: Contestable Markets And the Theory of Industry Structure, HBJ, 1982, insb. S. 279-303.
Die deutsche Übersetzung der Begrifflichkeiten orientiert sich an: Von Hagen, Jürgen / W elfens, Paul / Börsch-Supan, Axel: Springers Handbuch der Volkswirtschaftslehre 2, Wirtschaftspolitik und Weltwirtschaft Springer, 1997, S. 55-58
6 Vgl. h ierzu den Ged anken des “su stainable v ector of prices”: Bau mol, W illiam J. / Pan zar, John C. / Willig, Robert D.: Contestable Markets And the Theory of Industry Structure, HBJ, 1982, S. 290.
7 Vgl. ebd.:, S. 477-483
8 Vgl.: Gu sy, Ch ristoph: Priv atisierung v on Staatsau fgaben: Kriterien - Grenzen - Folgen, Nomos Verlagsgesellschaft, 1998, S. 20
staatlichen Aufgabenerledigung wird das pr ivate Monop ol in ein ö ffentliches Monopol umgewandelt. 9
Aus der Monopoltheorie ergibt sich, dass der st aatliche Eingriff in den Markt so gering wie möglich sein soll. De mentsprechend wird unt er einem staatlichen Ein griff vorrangig eine gesetzliche Regulierung verstanden. Sie soll sich nach Mög lichkeit auf den durch irreversible Kosten betroffenen Sektor eines Marktes beschränken. 10 Diese Forderung konkretisiert sich in der Überlegung, dass ein Monopol, welches au f eine m Vermögen wie den Leitungsnetzen beruht, bei gemeinsamer Nutzung dieses Vermögens seine Monopoleigenschaft verliert. 11 Die Nutzung der W assernetze müsste allen Konkurrent en ermöglicht werden, sodass W ettbewerb in den vor- und nachgelagerten Sektoren (Erzeugung, Absatz) möglich bleibt.
3. Anknüpfung an die Privatisierungs und Liberalisierungsdiskussion Der Ausgangspunkt der Monopoltheorie war ein bish er vom Staat unbeeinfl usster Markt. In der Realität des deutschen W assermarktes gab es diese Situa tion aber nie. Die
leitungsgebundene W asserversorgung und Abwasse rentsorgung wurde von Beginn an durch den Staat realisiert. 12 Der Mark t wurde zudem so regulie rt, dass d ie W asserwirtschaft, zugunsten der kommunalen Aufgabenwahrnehm ung, vom Wettbewerb ausgenomm en wurde. Es wurde also per Gesetz ein öffentliches Mo nopol statuiert. Diese Struktur des deutschen Wassermarktes, also das Prinzip d er staatlic hen Aufgabenwahrnehm ung, hat sich trotz der Privatisierungstendenzen wie schon beschrieben bis heute nicht grundlegend verändert.
Die sich aus der Monopoltheorie ergebende Forderung eines m öglichst geringfügigen
Eingriffes verlang t somit in der h eutigen Situation ein Zurücktreten des Staates. Dem entsprechen die beiden Begri ffe „Liberalisierung“ und „P rivatisierung“: Die Liberalisierung rbseinschränkenden Regulierungen. 13 Unter einer fordert die Aufhebung von wettbewe
Privatisierung wird in diesem Zusammenhang die Übergabe der bisher staatlichen A ufgaben der W asserwirtschaft in die Hände von privaten Unternehm en verstanden. Die Forderungen
9 Natürlich geschieht auch dies durch und im Rahmen von Gesetzen.
10 Vgl.: Bau mol, William J. / Panzar, Joh n C. / Willig, Robert D.: C ontestable Mark ets And th e Theo ry of Industry Structure, HBJ, 1982, S. 482, 483
11 Vgl.: Hamer, Eb erhard / Geb hardt, Rain er: Priv atisierungspraxis - Hilfe zu r Um stellung von Staa ts- auf Privatwirtschaft, Mittelstandsinstitut Niedersachen, 2. Auflage, S. 156
12 Dies ist vor al lem auf z wei Faktoren zurückzuführen. Zum einen verfügen die Kommunen im Gegensatz zu privaten Unternehmen über die Möglichkeit per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang zu statuieren. Somit verfügen sie über eine Handhabe zur Errichtung eines flächendeckenden Netzsystems. Zum anderen stellt auch eine erst i n ferner Zukunft zu erwartende Amortisierung der Netzinvestitionen für den Staat kein so gro ßes Problem dar wie für private Unternehmer.
13 Vgl.: Grobosch, Michael: Grundwasser und Nachhaltigkeit - Zur Allokation von Wasser über Märkte, 2003, S.
156
nach Liberalisierung und Privatisierung st ehen in einem engen Zusammenhang. Die
Liberalisierung soll W ettbewerb ermöglichen, welcher dazu führt, dass die nun privatisierten Unternehmer die Aufgabe effizienter erled igen als dies zuvor durch den Staat geschah. Die Möglichkeit durch Liberalisier ung Wettbewerb zu erzeugen soll im Folgenden noch einm al näher erläutert werden.
4. Liberalisierung
Liberalisierung zielt im Allgem einen darauf ab , W ettbewerb zu gen erieren. Dieser soll zu effizienterer Produktion und letztlich zu günsti geren Preisen für die Verbraucher führen. 14 Den umfassendsten W ettbewerbsansatz verspricht das in den übrigen Netzsektoren (Energie, Telekommunikation) angewandte Durchleitungsmodell. De mzufolge würde ein einzelnes Wassernetz von m ehreren W ettbewerbern genutz t werden. Die Netznutzung ist in diesem Modell staatlich reguliert, wobei das Netz selbst jedoch durchaus in privater Hand liegen kann. Ein solcher ordnungspolitischer A nsatz würd e ein größtmögliches Maß an Wettbewerb generieren, da in den vor- und nachgelagert en Sektoren Wettbewerb im Markt möglich
wäre. 15 Wettbewerb im Markt m eint die klassisc he Form von W ettbewerb, in dem m ehrere 16 Anbieter um die Endkunden konkurrieren. Er wird unterschieden von dem be i
Privatisierungen im Wassermarkt heute angewandten Prinzip des Wettbewerbs um den Markt. Bei einem Wettbewerb um den M arkt konkurrie ren die A nbieter nicht um die Endkunden, sondern um den Zugang zum Markt, in dem da nn anschließend ein einzelner Anbieter allen Verbrauchern gegenübersteht. Diese Fo rm des Wettbewerb s wird auch als
Ausschreibungswettbewerb bezeichnet. 17 Eine Regulierung, die sich - statt den ganzen Markt zu regeln - auf d ie W assernetze beschr änkt, würde also ei ne weiterreichende Wettbewerbsform ermöglichen.
Gegenwärtig ist der Wasserm arkt einer um fassenden Regulierung ausgesetzt, welche einen Wettbewerb i m Markt verhindert. Das Gese tz gegen W ettbewerbsbeschränkungen (GWB) nimmt die Wasser versorgung vom Wettbewerb aus. Hierzu verweist der §131 VI GWB auf die §§103, 103a und 105 des GWB in der alten Fassung. Dort wird den Kommunen die
14 Vgl.: Grobosch, Michael: Grundwasser und Nachhaltigkeit - Zur Allokation von Wasser über Märkte, 2003, S. 125
15 Vgl. ebd.: S. 176 16 Vgl.: Um weltbundesamt, Liberalisierung der de utschen Wasse rversorgung: A uswirkungen auf de n Gesundheits- und U mweltschutz, Skizzier ung eines Or dnungsrahmens für eine wettbewerbliche Wasserwirtschaft, 2000, S. 33
17 Vgl.: Oelmann, Mark: Ei n geei gneter wet tbewerblicher R ahmen für d ie deutsche W asserwirtschaft, IWP Diskussionspapier, Institut für Wirtschaftspolitik, Köln, Nr. 03, 2003, S. 5
Möglichkeit gegeben, ihre Gebietsmonopole dur ch verschiedene Verträge abzusichern. 18 Damit ist die W asserwirtschaft der letzte Netz sektor, der vom W ettbewerb ausgenommen ist. Die Streichung dieser Ausnahm e würde zu einem Recht auf Netzzugang seitens privater Unternehmer führen, die im Wassermarkt tätig werden wollen. 19 Sie wurde vor und nach der Novellierung des GW B diskutie rt, jedoch nicht um gesetzt. Dies hängt m it den spezif ischen Eigenschaften des Gutes W asser zusamm en, welche auch ein Durchleitungsm odell
erschweren. Es folgt eine nicht abschließe nde Darstellung zu den Schwierigkeiten der Durchleitung: 20
Zunächst ist W asser kein einheitliches Gut. Die gem einsame Nutzung der Leitungen würde dazu führen, dass Wässer au s verschiedenen Quellen, die von unterschiedlicher Beschaffenheit sind, verm ischt würden. Dies kann zu nachteiligen hygienischen Veränderungen führen, welche die Nutzba rkeit des Mischwasse rs als Trinkwasser
einschränken. Eine ähnliche Problem atik is t jedoch bereits von den Fernleitungen bekannt: Durch den Zeitfaktor komm t es dort ebenfall s zu Veränderungen der Wasserqualität. Die hygienische Problem atik kann durch begleite nde Maßnahm en, zum Beispiel C hlorungen, behoben werden. Die Chlorung an sich stellt ab er bereits eine Minde rung der W asserqualität dar. Die hierdurch entstehenden Kosten könnten außerdem dazu führen, dass die Durchleitung unökonomisch ist.
Weiterhin ist im W asserbereich kein nationales Verbundnetz vor handen. Eine Durchleitung könnte also allenfalls im Rahm en kleinerer Regionen erfolgen. Ein Verbundnetz wäre sowohl in der Erstellung als auch in der Nutzung kos tenintensiv. Denn die Tr ansportkosten sind im
18 Vgl.: Rehberg, Jörg: Wasserrahmenrichtlinie und Privatisierungsfolgenrecht, Centaurus, 2005, S. 108 Zu den ei nzelnen Ve rtragsarten: e bd., S. 158, 1 59; o der: Um weltbundesamt, Li beralisierung der de utschen Wasserversorgung: Auswirkungen au f de n G esundheits- und Um weltschutz, S kizzierung ei nes Ordnungsrahmens für eine wettbewerbliche Wasserwirtschaft, 2000, S. 14
19 Vgl.: Um weltbundesamt, Liberalisierung der de utschen Wasse rversorgung: A uswirkungen auf de n Gesundheits- und U mweltschutz, Skizzier ung eines Or dnungsrahmens für eine wettbewerbliche Wasserwirtschaft, 2000, S. 22
20 Probleme d er ök ologischen Nach haltigkeit (z. B. du rch üb ermäßige Entnahme au s b esonders günstigen Quellen) so wie j uristische Zulässigkeitsüberlegungen (Selbstverwaltungsrecht au s Art. 28 GG) u nd ei ne erforderliche Modifikation des Anschluss- und Benutzungszwanges kommen noch hinzu. Vgl. zu den im Folgenden beschriebenen Problemen einer Durchleitung in der Wasserversorgung: Umweltbundesamt, Liberalisierung der deutschen Wasserversorgung: Auswirkungen auf den Gesundheits- und Umweltschutz, Skizzierung eines Ordnungsrahmens für eine wettbewerbliche Wasserwirtschaft, 2000, S. 33-35 Bundeskartellamt, Ausnahmebereiche des Kartellrechts - Stand und Perspektiven der 7. GWB-Novelle, 2003, S. 33
Grobosch, Michael: Grundwasser und Nachhaltigkeit - Z ur Allokation von Wasser über Märkte, 2003, S. 160-162, 176, 177
Clausen, Hartmut / Scheel e, Ul rich: St rukturwandel i n der Wasserversorgung - Zwi schen Li beralisierung und nachhaltiger Entwicklung, S. 7, 8, in: Umwelt und Wirtschaft in Nied ersachen: Märkte, Innovationen, Chancen, Anreize und Instrumente, Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung, 2003 Rehberg, Jörg: Wasserrahmenrichtlinie und Privatisierungsfolgenrecht, Centaurus, 2005, S. 157, 163-169
Arbeit zitieren:
Andreas Wegge, 2009, Privatisierung der deutschen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, München, GRIN Verlag GmbH
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