III
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz Art. Artikel BAG Bundesarbeitsgericht BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BUrlG Bundesurlaubsgesetz bzw. beziehungsweise f. folgende ff. fortfolgende ggfs. gegebenenfalls IPR Internationales Privatrecht KSchG Kündigungsschutzgesetz ROM-I-VO Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht S. Seite TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz vgl. Vergleich z.B. zum Beispiel
- 1 - 1.Einführung und Zielsetzung der Abhandlung
Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und dem damit verbundenen Konkurrenz- und Kostendruck zwingen Unternehmen sich auch über Grenzen hinweg zu positionieren. Unerlässlich muss sich der Arbeitsmarkt dem anpassen, weil das Erfordernis des intensiven Wissens- und Technologieaustausches zwischen verschiedenen internationalen Standorten wächst. Ein zentrales Instrument des internationalen Wissenstransfers ist die Auslandsentsendung von Mitarbeitern.
Die Ausarbeitung bezieht sich nur auf Expatriates, die im Rahmen eines deutschen Arbeitsvertrages für ihren Heimatarbeitgeber ins Ausland entsandt werden. Im Folgenden werden die Interessen, Pflichten und Rechte der Vertragsparteien sowie Vertragsrisiken und Möglichkeiten der Beendigung beim Entsendungsvertrag aus Sicht der deutschen Rechtsordnung näher beleuchtet. Weiterhin beantwortet die Abhandlung die Fragen: Was ist eine Auslandsentsendung?, Welches Recht findet sowohl kollektivals auch individualrechtlich Anwendung und welche Risiken könnten sich aufgrund der Berührungspunkte zu mehreren Rechtsgebieten herausstellen?
Zielsetzung der Abhandlung ist die Sensibilisierung für die Thematik, um noch vor der Vertragsgestaltung Risiken zu erkennen und den Entsendungsvertrag so zu gestalten, dass Pflichten genau eingehalten und Risiken minimiert werden. Im Anhang steht diesbezüglich ein Mustervertrag zur Verfügung.
Bei der Formulierung sind im gleichen Maße Frauen und Männer angesprochen. Der Verzicht auf geschlechtsspezifische Differenzierung soll allein der besseren Lesbarkeit dienen.
- 2 - 2.Der Begriff der Auslandsentsendung
„Ein Expatriate (englisch expatriate, lateinisch ex aus, heraus; patria Vaterland) ist eine vorübergehend oder dauerhaft im Ausland lebende Person.“ 1
Der Begriff Entsendung ist kein Rechtsbegriff, hat aber je nach Verwendung eine völlig andere Bedeutung. Hieraus ergibt sich das Erfordernis diesen Begriff zu definieren. Entsendung ist die „ … weisungsgemäße befristete Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses.“ 2 Je nach der Dauer des Auslandseinsatzes und der vertraglichen Konstruktion, lassen sich weitere Begriffe differenzieren, die vermeintlich alle dieselbe Bedeutung haben. Im Folgenden werden diese Begriffe kurz skizziert.
1 Olbrich, S. (2009), S. 3.
2 Heuser, A. (2004), S. 16.
Tabelle 1: Begriffsabgrenzung Entsendung
In Anlehnung an: Mauer, R. (2003): Personaleinsatz im Ausland, S. 3 f.
Die Entsendung eines Mitarbeiters in das Ausland ist grundsätzlich nicht im Wege des Direktionsrechts möglich, wenn die Entsendung nicht von Beginn des Arbeitsverhältnisses Inhalt des Arbeitvertrags war. Es ist notwendig den Arbeitsvertrag zu ändern und entsprechend dem neuen Einsatz- und Tätigkeitsgebiet neu zu vereinbaren.
- 4 - 3.Interessen der Vertragsparteien
Die Arbeitnehmerentsendung gewinnt nicht ohne Grund immer mehr an Bedeutung. Für beide Parteien - Arbeitnehmer und Entsendeunternehmen - ergeben sich sowohl Vor-und Nachteile.
3.1. Vorteile für das Entsendeunternehmen
Für das Unternehmen, das einen Arbeitnehmer entsendet, können sich folgende positive Aspekte ergeben:
Know-How wird sowohl vom Inland ins Ausland als auch umgekehrt transferiert Führungs- und Fachkompetenz des Mitarbeiters steigt Globales Bewusstsein und internationales Denken wird bei den Mitarbeitern im Ausland, einheimischen Mitarbeitern und des Expatriate gefördert Expatriate repräsentiert das inländische Unternehmen in den ausländischen Entscheidungsebenen
Mangel an Führungskräften im ausländischen Unternehmen wird behoben Inländische Unternehmensphilosophie und -kultur wird übermittelt
3.2. achteile für das Entsendeunternehmen
Aus der Entsendung können aber auch Nachteile resultieren. Diese liegen insbesondere in der mangelhaften Realisierung der Zielsetzungen für den Zeitraum der Entsendung. Arbeitnehmer, die im Inland sogar z.B. Managementpositionen besetzen, scheitern in der Praxis häufig an der Entsendung. Faktoren wie die Änderung der Umweltbedingungen oder die Trennung vom gewohnten sozialen Umfeld können zu einem Leistungseinbruch oder zur Aufgabe der Tätigkeit führen.
2.3. Vorteile für den Expatriate
Verbesserung der eigenen Qualifikationen und damit einhergehend auch Erhöhung der beruflichen Aufstiegschancen, sowohl im derzeitigen als auch zukünftigem Unternehmen
Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen
In orientalischen und asiatischen Ländern genießen Expatriates einen hohen sozialen Status
- 5 - Motivationdes Arbeitnehmers steigt, weil dieser das inländische Unternehmen vertreten darf
3.4. achteile für den Expatriate
Aus Sicht des Arbeitnehmers können sich unter anderem die nachstehenden Risiken und Ängste ergeben.
Der Expatriate gibt eine gesicherte Position im inländischen Unternehmen auf und blickt in eine unsichere Zukunft. Je nachdem in welches Land dieser entsendet wird, kommen noch Befürchtungen bezüglich des Entwicklungsstandes des Landes hinzu. Die schulische Bildung, die medizinische Versorgung und die Lebensbedingungen könnten im Vergleich zum gewohnten Status mangelhaft sein. Weiterhin tritt die Sorge auf, dass resultierend aus dem hohen sozialen Status des Expatriate, der Lebenspartner und die Kinder des Entsandten sich im Ausland nicht wohl fühlen. Diese müssen insbesondere in orientalischen Ländern von der inländischen Bevölkerung beschützt werden, sodass sich die Familie des Entsandten nicht integrieren kann und somit in einem „goldenen Käfig“ leben muss. Probleme, betreffend der Klimabedingungen und der politischen Strukturen (Bürgerkriege, Ausreiseverbote), könnten sich ebenfalls herausstellen. 3
4. Anwendbares Recht
Die Arbeitnehmerentsendung ins Ausland steht in Berührung zu zwei verschiedenen Rechtsordnungen (dem Recht des Landes der Heimatgesellschaft und dem Recht des Landes, in dem der Expatriate aufgenommen wird). Welches Recht bei einer Kollision Anwendung findet, wird im Folgenden geklärt. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Betrachtung der Regelungen der ROM-I-Verordnung.
Am 17.12.2009 ist die ROM-I-VO in Kraft getreten. Diese regelt das Internationale Privatrecht der Europäischen Union im Bereich vertraglicher Schuldverhältnisse. Die Bezeichnung Internationales Privatrecht (IPR) lässt vermuten, dass ein grenzüberschreitendes globales Recht existiert, das wie eine einheitliche Weltregelung über allen anderen Rechtsordnungen steht. Das IPR ist aber „ … die Gesamtheit der Rechtssätze, die bei einem Sachverhalt mit Beziehungen zu ausländischen Rechtsordnungen bestimmen, welches Privatrecht von inländischen Gerichten oder
3 Vgl. Mauer, R. (2003), S. 1 f.
Arbeit zitieren:
Katharina Zering, 2010, Interessen, Rechte, Pflichten der Vertragsparteien sowie Vertragsrisiken und Möglichkeiten der Beendigung beim Entsendungsvertrag, München, GRIN Verlag GmbH
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