Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort und Einleitung 2
1.1 Problem- und Fragestellung 3
1.2 Methodik 5
1.3 Forschungsstand und Quellenlage 6
1.4 Terminologie 8
2. Ausgangssituation 9
2.1 Die Sprachrealitäten in Oberschlesien 9
2.2 Das preußische Schulwesen in Oberschlesien 11
2.3 Regelung des Minderheitenschulwesens in der Genfer Konvention 13
3. Motivationen und Denkmuster 14
3.1 Schulwahl als Kriterium individueller nationaler Zugehörigkeit 15
3.2 Pragmatismus als Handlungsmotiv 17
3.3 Kampf um die Gunst der Oberschlesier 19
3.4 Gesellschaftlicher Druck auf Erziehungsberechtigte und Kinder 20
4. Minderheitsschulen zwischen Einrichtung und Schließung 24
4.1 Vorgehen örtlicher Behörden gegen die Einrichtung von
Minderheitsschulen 25
4.2 Reaktionen höherer Dienststellen auf Eingaben an den Präsidenten
der Gemischten Kommission 26
4.3 Sprache - ein objektives Differenzkriterium? 29
5. Lehrerschaft an Minderheitenschulen und Vermittlung nationalen Geistes 30
5.1 Anforderungen an Minderheitsschullehrer gemäß der
Genfer Konvention 30
5.2 Lehrerschaft an deutschen Minderheitsschulen 31
5.3 Lehrerschaft an polnischen Minderheitsschulen 33
6. Fazit 36
7. Quellenverzeichnis 38
8. Literaturverzeichnis 39
1. Vorwort und Einleitung
Das Unverständnis der Deutschen in Oberschlesien gegenüber der wachsenden Zustimmung der autochthonen oberschlesischen Bevölkerung für Polen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts erreichte seinen vorläufigen Höhepunkt am 20. März 1921, als knapp über 40 % der Stimmberechtigen für den Anschluss Oberschlesiens an Polen stimmten. Angst vor Verlust des Zentrums der deutschen Industrie und der Heimat machte sich unter ihnen breit, wohingegen die Versprechungen der polnischen Seite auf Autonomie und sozialen Aufstieg insbesondere den Nerv der sozial und wirtschaftlich schwachen oberschlesischen Bevölkerung trafen, den verkannten „Muskel im oberschlesischen Körper“. 1 Die folgende Teilung Oberschlesiens war allerdings weniger ein Akt der Erkenntnis der alliierten Mächte über die nationale Zusammensetzung Oberschlesiens, als vielmehr die gezielte Schwächung des preußischen Kriegsgegners. Der polnische Staat hingegen bekam etwa ein Drittel eines Territoriums zugesprochen, dessen Bevölkerung in sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklung über fast 600 Jahre einen eigenständigen Weg genommen hatte. Nach der Teilung Oberschlesiens verschärfte sich die nationale Agitation sowohl auf der polnischen als auch auf der deutschen Seite mit dem Ziele, die national zumeist indifferente Bevölkerung dieser Region für die nationale Sache zu gewinnen. Nationalbewusstsein wurde auf allen gesellschaftlichen Ebenen vermittelt, etwa durch Sport-, Gesangs- und Tanzvereine, Jugendorganisationen oder durch politische Parteien und Gruppierungen. All zu häufig wurden auch Kirchen Orte nationalen Bekenntnisses und kirchliche Feiern zu nationalen Manifestationen umgestaltet. In beiden nationalen Lagern war man sich allerdings dessen bewusst, dass die Schule der entscheidende Faktor für die Vermittlung eines nachhaltig wirksamen nationalen Bewusstseins war. Die
Minderheitsschulen, deren Einrichtung durch die Genfer Konvention vom 15. Mai 1922 ermöglicht wurde, spielten dabei eine besondere Rolle, denn sie befanden sich auf dem Territorium des jeweiligen anderen Staates.
1 Zweig, Arnold: Górnośląskie motywy [Oberschlesische Motive] (1921), in: Kunicki,
Wojciech (Hg.): Śląsk. Rzeczywistości wyobrażone [Schlesien. Vorgestellte Realitäten],
Poznań 2009, S. 258.
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1.1 Problem- und Fragestellung
Mit der Einrichtung von Minderheitsschulen wurden öffentliche Räume geschaffen, mit deren Betreten sich Kinder und insbesondere deren Erziehungsberechtigte zur nationalen Minderheit bekannten, gewollt oder ungewollt. Mit der Entscheidung für die Minderheits- und gegen die Mehrheitsschule setzten sie sich gesellschaftlichem Druck aus und machten sich im öffentlichen Leben angreifbar. Zugleich wurde von beiden nationalen Lagern ein regelrechtes Tauziehen um die Kinder der national unentschlossenen Erziehungsberechtigten geführt, die man für die eigene Nation gewinnen wollte. Doch aus welchen Motiven heraus entschlossen sich Eltern, ihre Kinder auf Minderheitsschulen zu schicken? Lag diesen Entscheidungen nationale Überzeugung zugrunde oder gründeten sie auf pragmatischen Erwägungen? Vor, während und nach der Schulwahl waren sowohl Erziehungsberechtigte als auch Kinder großem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt, der bisweilen dazu führte, dass sie ihre Entscheidung revidierten. Gleichzeitig öffnete ihnen die Zugehörigkeit zur Minderheit, die sich durch den Schulbesuch von Minderheitsschulen offenbarte, Tore zu diversen Hilfs- und Unterstützungsleistungen von Seiten verschiedener Organisationen der jeweiligen Minderheit. Die Fragen nach Motivationen und Denkmustern hinsichtlich der Entscheidung für eine Minderheitsschule werden im 3. Kapitel der vorliegenden Arbeit erörtert. Obgleich die Einrichtung von Minderheitsschulen und -klassen durch das Genfer Abkommen rechtlich ermöglicht und geschützt wurde, glich der Weg zu ihrer Einrichtung einem wahren behördlichen Spießrutenlauf, insbesondere in der Wojewodschaft Schlesien. Während die polnische Minderheit im deutschen Teil vor allem gesellschaftlichen Erschwernissen im alltäglichen Leben ausgesetzt war, versuchten im polnischen Teil die Behörden die Zahl der einzurichtenden Minderheitsschulen möglichst gering zu halten bzw. sie bei nächster Gelegenheit wieder aufzulösen. Dennoch wuchs die Zahl der deutschen Schulen beträchtlich. Im Jahre 1926 waren es allein 87 öffentliche allgemeinbildende Minderheitsschulen mit etwa 22.000 Schülern 2 , während die Zahl der polnischen
2 Hauser, Przemysław: Die deutsche Minderheit in der Wojewodschaft Schlesien 1919-
1939, in: Jaworski, Rudolf / Wojciechowski, Marian (Hgg.): Deutsche und Polen zwischen
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Minderheitsschulen innerhalb des Schuljahres 1925/26 von 56 auf 37 mit lediglich 951 Schülern sank. 3 Im 4. Kapitel soll daher untersucht werden, mit welchen Mitteln und Argumenten örtliche und überregionale Behörden die Einrichtung von Minderheitsschulen erschwerten und wie sie auf das Einschreiten der Gemischten Kommission nach erfolgten Beschwerden und Eingaben reagierten. Dabei war der wichtigste Streitpunkt hinsichtlich der Zulassung und Ablehnung von Kindern zu Minderheitsschulen die Sprache. Da die polnischen Behörden die Sprache zum zentralen und objektiven Kriterium nationaler Zugehörigkeit erklärten, im Widerspruch zur Überzeugung des Präsidenten der Gemischten Kommission, der für die subjektive Willenserklärung als entscheidendes Zugehörigkeitskriterium plädierte, kam es zu einer Reihe von Eingaben von deutscher Seite, die über Jahre hinweg auf dem Rücken der Kinder ausgefochten wurden und selbst den Völkerbund und den Haager Gerichtshof beschäftigten. Innerhalb des vierten Kapitels soll zudem gezeigt werden, wie rigoros die polnischen Behörden bei der Schließung von Minderheitsschulen vorgingen sowie die Tatsache thematisiert werden, dass auf der anderen Seite der Grenze polnische Minderheitsschulen noch dann geöffnet blieben, wenn sie gemäß des Art. 108 der Genfer Konvention hätten geschlossen werden dürfen. Die Einrichtung von Minderheitsschulen war ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Schutzes einer Minderheit innerhalb der Grenzen eines fremden Staates. Insofern oblag insbesondere der Lehrerschaft an diesen Schulen die Pflicht, neben grundlegender Vermittlung von Bildung und Erziehung auch die kulturelle und nationale Eigenart zu betonen. Sofern dies in den deutschen Minderheitsschulen in der Regel kein Problem darstellte, sorgte die Zusammensetzung der Lehrerschaft in polnischen Schulen für Verwirrung und Verärgerung innerhalb polnischer Organisationen. Daher soll im dritten und letzten Abschnitt des Hauptteils
den Kriegen. Minderheitenstatus und Volkstumskampf im Grenzgebiet (Texte und
Materialien zur Zeitgeschichte, Bd. 9 / 2, München 1997, S. 973. [Im folgenden Text zitiert
als: Hauser: Deutsche Minderheit, S. xx.]
3 Niendorf, Mathias: Die Provinz Oberschlesien und ihre polnische Bevölkerung, in:
Jaworski, Rudolf / Wojciechowski, Marian (Hgg.): Deutsche und Polen zwischen den
Kriegen. Minderheitenstatus und Volkstumskampf im Grenzgebiet (Texte und Materialien
zur Zeitgeschichte, Bd. 9 / 2, München 1997, S. 816. [Im folgenden Text zitiert als:
Niendorf: Polnische Minderheit, S. xx.]
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(5. Kapitel) dieser Arbeit die Rolle der Lehrerschaft im nationalen Agitationsprozess untersucht werden, von den Anforderungen, denen sie genügen mussten, über ihre tatsächlichen Fähigkeiten bis hin zu ihren persönlichen Einstellungen.
Um sich dem Hauptteil der vorliegenden Arbeit zu nähern, folgt dieser formellen Einleitung (1. Kapitel) zunächst eine inhaltliche, skizzenhafte Einführung (2. Kapitel), in der die Ausgangslage des
Minderheitenschulwesens thematisiert wird. Dabei soll neben der sprachlichen Situationen bis zur Teilung Oberschlesiens auf das preußische Schulwesen eingegangen werden, dass als unmittelbarer Vorläufer sowohl der Mehrheits- als auch der Minderheitsschulen in beiden Teilen Oberschlesiens anzusehen ist. Dabei wird insbesondere der Umgang mit der sprachlichen polnischen Minderheit auf preußischen Schulen skizziert. Schließlich folgen einige Erläuterungen zu den wichtigsten Artikeln der
Genfer Konvention hinsichtlich der Regelung des
Minderheitenschulwesens, also der Grundlage der Einführung, Existenz und Auflösung von Minderheitsschulen.
Grundsätzlich ist es aber nicht das Ziel dieser Arbeit, Rechtsgrundlagen der Genfer Konvention im Rahmen der Fragenstellungen explizit zu beschreiben. Hierbei sei auf die Rechtsliteratur zum Genfer Abkommen verwiesen, die in Kapitel 1.3 in Kürze dargelegt wird.
1.2 Methodik
Das Ziel dieser Arbeit ist es, das reale historische Geschehen vor Ort, Motivationen und Verhaltensweisen sowie den gesellschaftlichen Druck, der auf der einfachen, sich zur Minderheit bekennenden Bevölkerung lastete, zu rekonstruieren und einen Beitrag zur alltagsgeschichtlichen Nationalismusforschung zu leisten. Daher wird in hohem Maße auf zeitgenössische amtliche Dokumente, wie etwa auf die Stellungnahmen des Präsidenten der Gemischten Kommission und den dazugehörigen Schriftverkehr zwischen den beteiligten Ämtern, auf Lageberichte der Starosten, Landräte und Polizeibehörden und sonstigen Schriftwechsel zwischen örtlichen Behörden und der Wojewodschaft in
Katowice/Kattowitz bzw. dem Oberpräsidium in Oppeln u.ä.m.,
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zurückgegriffen. Die Auswertung dieses Archivmaterials ermöglicht es, Informationen aus erster Hand zu gewinnen und unter den gestellten Fragestellungen gezielt auszuwerten, denn neben der jeweiligen grundsätzlichen Thematik der Schriftstücke, lassen sich dort eine Fülle von Informationen zu individuellen Handlungs- und Denkmustern finden, die Rückschlüsse auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines nationalen Bewusstseins oder kollektiver Identität erlauben. Durch ein solches Vorgehen wird die nationale Betrachtungsebene der oberschlesischen Identitäten um entnationalisierte Zwischenebenen, wie z.B. Pragmatismus, ergänzt, die zu jener Zeit eine bedeutende Rolle in den Handlungsmotiven der Bevölkerung spielten, aber nachträglich allzu häufig durch die polnische und deutsche Geschichtsschreibung umgedeutet, verschwiegen oder nationalisiert wurden.
1.3 Forschungsstand und Quellenlage
Neuere Arbeiten zum Minderheitenschulwesen im geteilten Oberschlesien der Zwischenkriegszeit, insbesondere im Kontext alltagsgeschichtlicher Nationalismusforschung, sind rar und befassen sich zumeist insgesamt mit dem Schutz und den Rechten von Minderheiten, wobei das Minderheitenschulwesen dabei immer eine hervorgehobene Rolle spielt. Eine der wenigen solchen Arbeiten ist die ausführliche, überblicksartige Abhandlung von Frank Keitsch aus dem Jahre 1977, erschienen unter dem Titel „Die sprachlichen Verhältnisse im oberschlesischen Teil der Wojewodschaft Schlesien und das deutsche Minderheitsschulwesen in der Zwischenkriegszeit“. Andere wichtige Arbeiten kann man als zeitgenössisch bezeichnen, da sie Anfang der 1930er Jahre erschienen sind. Die Autoren setzen sich in ihren Arbeiten mit dem Minderheitenschutz und dem Minderheitenschulwesen vor allem rechtlich auseinander, wie etwa „Das Schulrecht der deutschen Minderheit in Polnisch-Oberschlesien nach dem Genfer Abkommen“ von Kurt Junkersdorf (1930) oder „Der Schutz der nationalen Minderheit in Oberschlesien nach dem deutsch-polnischen Abkommen über Oberschlesien von 15. V. 1922“ von Georg Kostenecki (1933). Die Arbeit von Paul Fischer unter dem Titel „Das Recht und der Schutz der polnischen Minderheit in Oberschlesien“ von 1931 lässt sich gar
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als Quellenbericht im Hinblick auf den Umgang mit Minderheiten charakterisieren, da der Autor zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits seit fünf Jahren Vizepräsident des Oberpräsidiums in Opole/Oppeln war und in seiner Arbeit eine Reihe von Anmerkungen zur Auslegung des Genfer Abkommens integrierte. Zur weiteren Bearbeitung eignet sich ebenso die sehr pathetisch geschriebene Arbeit von Rudolf Küster, der übrigens zwischen 1896 und 1918 der Oppelner Regierung angehörte, unter dem Titel „Die polnische Irredenta in West-Oberschlesien. Ein Weckruf für das deutsche Volk“. Der Autor wertete für diese Arbeit die oberschlesische Presse von 1928 bis 1930 aus. Obgleich seine Kommentare und Beurteilungen zu den einzelnen Zeitungsberichte stellenweise sehr chauvinistisch anmuten, fasst er diese jeweils zuvor ohne Wertung zusammen, so dass man durchaus ein objektives Bild über die zusammengefassten Zeitungstexte gewinnen und sie zur weiteren Bearbeitung nutzen kann. Von polnischer Seite ist der Aufsatz von Kazimierz Orzechowski unter dem Titel „Nauczycielstwo szkół mniejszościowych na Górnym Śląsku. Stan rzeczywisty i przepisy prawne„ [Die Lehrerschaft an den Minderheitsschulen in Oberschlesien. Tatsächlicher Zustand und Rechtsvorschriften] bemerkenswert. Darin untersucht der Autor anhand einer Vielzahl von Quellen die Zusammensetzung der Lehrerschaft an polnischen Minderheitsschulen, äußert sich aber auch zur Lehrerschaft an den deutschen Minderheitsschulen. Auch Stanisław Mauersberg geht in seiner Arbeit „Szkolnictwo powszechne dla mniejszości narodowych w Polsce w latach 1918 - 1939 [Das Volksschulwesen für nationale Minderheiten in Polen in den Jahren 1918 bis 1939]“ u.a. auf das Minderheitenschulwesen in Oberschlesien ein und präsentiert einige statistische Angaben. Bei all diesen Arbeiten muss bedacht werden, dass politische Realitäten der jeweiligen Veröffentlichungszeit und teilweise sogar ideologische Überzeugungen der Autoren eine gewisse Rolle in der Auseinandersetzung mit den Minderheitsschulen spielen. Lediglich in den neueren, seit den 90er Jahren in Oberschlesien verstärkt auftretenden Stadtgeschichten, etwa zu Gliwice/Gleiwitz oder Tarnowskie Góry/Tarnowitz, mag dies nicht mehr zutreffen, allerdings wird das Schulwesen darin statistisch und knapp erfasst
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David Skrabania, 2009, Das Minderheitenschulwesen im geteilten Oberschlesien, München, GRIN Verlag GmbH
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