In dieser Arbeit soll die nationalsozialistische Strafjustiz im Mittelpunkt stehen. Von den ca. 60.000
Todesurteilen im Nationalsozialismus wurden 16.000 durch die Ordentliche Justiz (z.B. Reichsgericht
und später auch durch den Volksgerichtshof, im Folgenden VGH) verhängt, über 40.000 durch die
Kriegsgerichte allein in den Jahren 1941-44. Dagegen kam es im 1. Weltkrieg zu „nur“ 300 Todesurteilen,
die nur zum Teil vollstreckt wurden.1
Im ersten Abschnitt soll die Justiz zur Zeit der Weimarer Republik kurz beleuchtet werden. Hier
stellte sich mir die Frage, wie die Richterschaft zur Demokratie eingestellt war und wie sie sich nach
der Machtergreifung Hitlers so schnell in das neue System einfügen konnte. Des Weiteren werde ich
hier auch die nationalsozialistische Strafrechtsideologie und die sich anschließenden Strafrechtsänderungen
und -neuerungen betrachten.
Im Hauptteil sollen dann Sondergerichte und der VGH analysiert werden. Hierbei werde ich jeweils
auf die Gründung, die Zusammensetzung, ihre jeweiligen Zuständigkeiten und Besonderheiten eingehen.
Anschließend soll der Weg eines Prozesses von der Ermittlung bis zur Urteilsvollstreckung betrachtet
werden. Hier war mir von Interesse, inwieweit die Geheime Staatspolizei (Gestapo) in die
Justiz involviert war, ob es Konflikte oder auch Zusammenarbeit mit der Justiz gab.
Abschließend werde ich den Umgang mit der NS-Justiz in der Nachkriegszeit betrachten, ob es eine
Aufarbeitung gab oder die eigene Vergangenheit von der Nachkriegsjustiz verdrängt wurde. Am Ende
sollen die Ergebnisse kurz zusammengefasst werden.
Im Anhang habe ich neben dem Literaturverzeichnis zur besseren Anschaulichkeit eine Übersicht
der wichtigsten Strafrechtsänderungen im Nationalsozialismus zusammengefasst. Zudem drucke ich
die wichtigsten Gesetze oder Gesetzespassagen ab.
1 Monika Frommel, Verbrechensbekämpfung im Nationalsozialismus, In: Franz Jürgen Säcker (Hg.), Recht
und Rechtslehre im Nationalsozialismus, Baden-Baden 1992, S. 185; Helmut Ortner, Der Hinrichter. Roland
Freisler – Mörder im Dienste Hitlers, Wien 1993, S. 304f.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
1.1. Aufbau der Arbeit
1.2. Forschungsstand und Literaturlage
2. AUF DEM WEG ZUR NATIONALSOZIALISTISCHEN JUSTIZ
2.1. Justiz und Richterschaft in der Weimarer Republik
2.2. Gleichschaltung oder Selbstgleichschaltung?
2.3. NS-Strafrechtsideologie
2.4. Änderungen und Neuerungen im Strafrecht
3. VOLKSGERICHTSHOF UND SONDERGERICHTE
3.1. Volksgerichtshof
3.1.1. Gründung und Zweck
3.1.2. Zusammensetzung
3.1.3. Roland Freisler – Präsident des VGH
3.1.4. Zuständigkeiten
3.1.5. Besonderheiten
3.1.6. Bedeutung
3.2. Sondergerichte
3.2.1. Gründung und Zweck
3.2.2. Zusammensetzung
3.2.3. Zuständigkeiten
3.2.4. Besonderheiten
3.2.5. Bedeutung
4. VERFAHREN VOR GERICHT
4.1. Denunziation
4.2. Ermittlungen der Gestapo
4.3. Prüfung durch die Staatsanwaltschaft
4.4. Gerichtsverhandlung
4.5. Urteil
4.6. Außerordentlicher Einspruch und Gnadenverfahren
4.7. Strafvollzug
4.8. Zusammenarbeit und Kompetenzkonflikte der Justiz mit der Gestapo
5. AUFARBEITUNG IN DER NACHKRIEGSZEIT?
6. ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der nationalsozialistischen Strafjustiz als Instrument des Regimes zur Vernichtung politischer Gegner. Im Fokus steht dabei die Analyse, wie die Richterschaft und Anwaltschaft sich in das NS-System integrierten und wie durch Gesetzesänderungen sowie die Etablierung spezieller Gerichtsformen die Kontrolle über die Justiz erlangt wurde.
- Entwicklung und Gleichschaltung der Justiz ab 1933
- Strukturen und Arbeitsweise des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte
- Einfluss der Gestapo auf den Strafprozess und die Urteilsfindung
- Ideologische Grundlagen des NS-Strafrechts
- Umgang mit der NS-Justiz in der Nachkriegszeit
Auszug aus dem Buch
3.1.3. Roland Freisler – Präsident des VGH
Roland Freisler ist sicherlich der bekannteste Präsident dieses fragwürdigen Gerichtes gewesen und war einer seiner Gründerväter. 1893 in Celle geboren, begann er 1912 in Jena das Jurastudium. 1914 meldete er sich als Kriegsfreiwilliger, um kurz darauf in russische Gefangenschaft zu kommen, aus der er erst 1920 zurückkehrte. Nach dem Sturz des Zaren wurde er 1917 in Russland Lagerkommissar, musste sich also zumindest als Kommunist verhalten haben, wenn er es nicht gar zwischenzeitlich war. Doch zurück in Deutschland schloss er sich schnell den Nationalisten an, machte 1921 seinen Abschluss und wurde 1924 als Rechtsanwalt auch zum Reichgericht zugelassen.
Schon ein Jahr später wurde er Mitglied in der NSDAP und übernahm die Verteidigung prominenter Parteifreunde wie des NSDAP-Organisationsleiters Gregor Strasser. Mit dem Machtwechsel 1933 rückte er zum Staatssekretär im preußischen Justizministerium auf und wechselte nach dessen Auflösung in das Reichsjustizministerium (1934). Er leitete die Strafrechtsabteilung der „Akademie für Deutsches Recht“ und war maßgeblich an der Ausarbeitung eines neuen NS-Strafrechts und der Gründung des VGH verantwortlich. Als überzeugter Nationalsozialist trug er für das drastische Ansteigen von Todesurteilen während seiner Amtszeit als VGH-Präsident die Verantwortung.
Gerade im 1. und im Besonderen Senat, wo er den Vorsitz führte, wurden besonders viele Angeklagte zum Tod verurteilt. Wie die Filmaufnahmen, welche die NS-Führung während der Prozesse gegen die Attentäter vom 20. Juli machen ließ, bezeugen, herrschte Freisler in seinem Gerichtssaal mit autokratischer Hand, brüllte eingeschüchterte Angeklagte nieder, konnte aber auch mitfühlend und verständig reagieren. Das Urteil stand schon vorher fest; vor Freisler konnte der Delinquent sein Schicksal meist nur durch standhaftes Auftreten, nicht aber durch Leugnen oder Verharmlosen erleichtern. Sich vor Freisler verantworten zu müssen war fast sicher, da er als Präsident alle ihn interessierenden Fälle an seinen Senat ziehen konnte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Einführung in die Thematik der NS-Strafjustiz, den Forschungsstand sowie die Zielsetzung der Arbeit.
2. AUF DEM WEG ZUR NATIONALSOZIALISTISCHEN JUSTIZ: Analyse der Haltung der Richterschaft in der Weimarer Republik und der schnellen Gleichschaltung der Justiz nach 1933.
3. VOLKSGERICHTSHOF UND SONDERGERICHTE: Detaillierte Untersuchung der Gründung, Struktur und Bedeutung dieser zentralen Terrorinstrumente des NS-Regimes.
4. VERFAHREN VOR GERICHT: Darstellung des gesamten Prozessverlaufs von der Denunziation bis zur Urteilsvollstreckung unter Einbeziehung der Gestapo.
5. AUFARBEITUNG IN DER NACHKRIEGSZEIT?: Untersuchung des Umgangs mit der NS-Justiz und der mangelnden juristischen Aufarbeitung durch die Nachkriegsjustiz.
6. ZUSAMMENFASSUNG: Zusammenfassende Darstellung der Rolle der Justiz als willfähriges Instrument zur Vernichtung von Gegnern des Nationalsozialismus.
Schlüsselwörter
Nationalsozialismus, Strafjustiz, Volksgerichtshof, Sondergerichte, Roland Freisler, Gleichschaltung, Gestapo, Todesurteile, NS-Strafrecht, Volksgemeinschaft, Denunziation, Nachkriegszeit, Aufarbeitung, Wehrkraftzersetzung, Terrorinstrument.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Funktion und Wirkungsweise der Strafjustiz im Nationalsozialismus, insbesondere die Unterordnung des Rechts unter die Interessen des NS-Regimes.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Gleichschaltung der Justiz, die Etablierung des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Justiz und Gestapo.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie das deutsche Justizwesen als Instrument zur Vernichtung politischer und vermeintlicher „volksfeindlicher“ Gegner instrumentalisiert wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Fachliteratur, Gesetzestexten und Dokumenten der NS-Justiz basiert.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Strukturen des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte sowie den Ablauf politischer Strafprozesse von der Denunziation bis zur Vollstreckung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind unter anderem Nationalsozialismus, Volksgerichtshof, Sondergerichte, NS-Strafrecht, Gleichschaltung und politische Strafjustiz.
Welche Rolle spielte Roland Freisler für den Volksgerichtshof?
Roland Freisler war als Präsident des Volksgerichtshofes maßgeblich für die Radikalisierung und die enorme Zunahme von Todesurteilen in der Endphase des Krieges verantwortlich.
Wie war die Aufarbeitung der NS-Justiz in der Nachkriegszeit?
Die Arbeit stellt fest, dass eine wirkliche juristische Aufarbeitung weitgehend ausblieb, da die Justiz der Nachkriegszeit personell stark mit ehemaligen NS-Juristen besetzt war.
- Quote paper
- Christian Helbich (Author), 2003, Politische Strafjustiz im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15727