Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................... 2
1. Einleitung 3
2. Definition von Minderheit 3
3. Der Staat Kroatien 5
3.1. Allgemeines. 5
3.2. Geschichte 6
4. Minderheitenschutzbestimmungen auf europäischer Ebene 9
4.1. Vereinte Nationen 10
4.2. Europarat 10
4.3. Europäische Union 11
4.4. Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 11
5. Minderheitenschutzbestimmungen in Kroatien. 12
5.1. Sprachgebrauch 13
5.2. Schul- und Bildungswesen 13
5.3. Kultur- und Massenmedien 13
5.4. Politische Repräsentation und Partizipation. 14
6. Ungarn in Kroatien 15
7. Roma und Sinti in Kroatien. 16
8. Literaturverzeichnis 18
2
1. Einleitung
In vorliegender Arbeit, die ich im Rahmen des Seminars „Jugoslawienkrisen und internationale Minderheitenpolitik“ verfasst habe, habe ich mich mit dem Thema „Minderheitenschutz in Kroatien“ befasst.
Der Südosten Europas ist für seine multiethnische Struktur bekannt. Auch vier Erbfolgekriege und millionenfache Vertreibung konnten daran nichts ändern. Kroatien, das seit 25. Juni 1991 unabhängige Republik ist, ist ebenfalls für seine multiethnische Struktur bekannt. Stärkste ethnische Gruppe sind mit einem Anteil von 78 Prozent die Kroaten; etwa 12 Prozent sind Serben. Außerdem leben Bosnier, Ungarn, Slowenen, Tschechen, Italiener, Albaner sowie Roma und Sinti im Land. Meine Arbeit soll im folgenden zunächst in einem allgemeinen Teil versuchen, den Begriff der Minderheit zu definieren und anschließend die Geschichte des Staates Kroatien darstellen. In einem zweiten spezielleren Teil werde ich den Versuch starten, die allgemeinen Regelungen zu den Minderheitenschutzbestimmungen auf europäischer Ebene zu dokumentieren, wie diese beispielsweise im Europarat oder in der EU bestehen. Anschließend daran, beziehe ich mich direkt auf den Staat Kroatien und werde anhand der Verfassung Kroatiens die Minderheitenschutzbestimmungen in diesem Staat veranschaulichen.
In einem Exkurs werde ich dann zum Schluss die Situation der beiden Minderheiten der Ungarn und der Roma und Sinti in Kroatien näher beleuchten.
2. Definition von Minderheit
Eine eindeutige Definition des Begriffes „Minderheit“ gibt es nicht. Im folgenden werde ich einige unterschiedliche Definitionsvorschläge vorstellen, die in der Literatur zu diesem Begriff zu finden sind. Es herrscht vor allem Uneinigkeit über die Frage, ob die Zugehörigkeit zu einer Minderheit an die Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates gebunden ist. 1
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist nationale Minderheit als sinnvoller Oberbegriff für ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Minderheiten üblich. Nach Francis lassen sich verschiedene Minderheiten unterscheiden:
1) Nationale Minderheiten: Die Entstehung von nationalen Minderheiten führte seit dem 19. Jahrhundert zu einem Kampf der Minderheiten um Eigenstaatlichkeit, um
1 Pöllinger 2001, S. 14.
3
Anschluss an Staaten gleicher ethnischer Zugehörigkeit oder um Anerkennung ihrer Sprache und Kultur. Dies führte dazu, dass sich internationale Organisationen in zunehmendem Maße mit Minderheitenproblemen beschäftigten und, dass nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Schutzbestimmungen für Minderheiten ausgearbeitet wurden. Nationale Minderheiten bilden aufgrund ihrer ethnischen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Verschiedenheit einen Teil der gemeinsamen Geschichte und Kultur der Völker.
2) Regionale Minderheiten: Regionale Minderheiten sind Bevölkerungsgruppen in einem modernen Nationalstaat, die gegenüber dem Staatsvolk eine abweichende ethnische Identität aufweisen. Regionale Minderheiten fordern vielfach eine politische und kulturelle Autonomie innerhalb eines Nationalstaats. 3) Einwanderungsminderheiten: Einwanderungsminderheiten entstehen aus
verschiedenen Gründen, z.B. aufgrund einer politischen Verfolgung im Heimatland oder Arbeitsemigranten wegen wirtschaftlicher Gründe. 2
Pircher definierte den Begriff der „Minderheit“ auf eine andere Art und Weise, nämlich wie folgendermaßen:
„Eine Minderheit ist eine Gruppe von Staatsangehörigen eines Staates, die sich von übrigen Staatsangehörigen des Staates durch gemeinsame ethnische, sprachliche oder religiöse Eigenschaften eindeutig unterscheiden und ihnen zahlenmäßig unterlegen sind.“ 3
Wieder ein anderer Definitionsversuch von Boden erklärt den Begriff der „Minderheit“ wie folgt:
,,Eine Minderheit ist eine Bevölkerungsgruppe, die sich von der Mehrheit durch bestimmte personale Merkmale (Rasse, Sprache, Religion, Moral, soziale Funktion u.a.) unterscheidet. Der Begriff ist eng verknüpft mit der Diskriminierung solcher Gruppen aufgrund von Vorurteilen".
,,Maßgebliches Element für die Bestimmung von Ethnien/Minderheiten sollte die Identifikation des Individuums sein, nicht eine generelle Definition, die entweder Merkmale abzählt und den Menschen zuordnet oder keines der Merkmale zulässt, sondern die Existenz von Unterschieden leugnet. Eine Gruppe sollte sich also zu ihrem Anderssein als Andere,
2 Francis 1965.
3 Pircher 1979, S. 27.
4
besonders ihrem Anderssein gegenüber einer Mehrheit bekennen dürfen und entsprechenden Schutz genießen, da es andernfalls zu Konflikten kommen kann“. Bezogen auf das Beispiel des ehemaligen Jugoslawien heißt das, es gibt keine jugoslawische Identität, sondern eine serbische, kroatische, slowenische usw.. Es gibt also viele ethnische Nationalitäten. Nach Boden sollten sie sich zu ihrer Identität bekennen dürfen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen. Die Serben haben andere ethnische Gruppen allerdings konsequent bekämpft, und die zahlenmäßig unterlegenen anderen Gruppen genossen keinen entsprechenden Schutz. Zusätzlich muss man - laut Boden - unterscheiden zwischen ethnischen Minderheiten und nationalen Minderheiten. Erstere haben kein Mutterland (z.B.: Sinti, Roma und Kurden), im Gegensatz dazu werden als nationale Minderheiten jene bezeichnet, die in einem anderen Staat die staatstragende Mehrheit stellen (z.B.: Deutsche in der Schweiz). 4
Der ehemalige österreichische Außenminister Mock brachte beim KSZE-Treffen in Kopenhagen 1990 einen Entwurf für die Kodifizierung des Minderheitenrechtes vor, der wie folgt lautet:
„Nationale Minderheiten stellen eine Bereicherung der Staaten dar und bilden Brücken zwischen den Völkern; sie haben ein Recht auf freie und ungehinderte Beziehungen mit der Bevölkerung gleicher Sprache oder Kultur in anderen Staaten, sie haben ein Recht als Volksgruppe anerkannt, gefördert zu werden und sich zu organisieren, jedermann hat das Recht, sich zu einer Minderheit zu bekennen, sie haben das Recht ihre Sprache öffentlich und privat frei zu gebrauchen.“ 5
3. Der Staat Kroatien
3.1. Allgemeines
Kroatien (kroatisch Hrvatska), Republik in Südosteuropa, auf der Balkanhalbinsel, grenzt im Nordwesten an Slowenien, im Nordosten an Ungarn, im Süden an Bosnien und Herzegowina, im Osten an Serbien, im Südwesten an Montenegro und im Westen an das Adriatische Meer. Als Teilrepublik der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien erklärte Kroatien am 25. Juni 1991 seine Unabhängigkeit. Die Fläche Kroatiens beträgt 56 510 Quadratkilometer. Die Hauptstadt der jungen Republik ist Zagreb.
4 Boden 1993.
5 Pöllinger 1998, S. 110.
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Arbeit zitieren:
MMag. Kathrin Wiedenbauer, 2004, Minderheitenschutz in Kroatien, München, GRIN Verlag GmbH
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