Die Einzelbeichte: Modelle für eine zeitgemäße Praxis
”Da waren es nur noch sechs: Das Bußsakrament am Ende?”
Referent: Cornelius Keppeler
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Hinführung. 4
2. Voraussetzung zum Empfang des Bußsakraments. 4
3. Verschiedene Modelle der Einzelbeichte in der geschichtlichen Entwicklung: 6
3.1. Die kanonische Kirchenbuße 6
3.2. Die Mönchsbeichte (ostkirchlich) 6
3.3. Die Privatbeichte (iro-schottisch) 7
3.4. Die Andachtsbeichte (nach Tridentinum) 8
3.5. Das Beichtgespräch. 8
4. Vollzug der Einzelbeichte 9
5. Aufbau der Einzelbeichte 10
6. Bewertung der Einzelbeichte. 11
6.1. Vorteile: 11
6.2. Nachteile: 12
7. Abgrenzung zu anderen Formen der Bußpraxis 12
7.1. Bußformen außerhalb des Bußsakraments. 13
7.2. Weitere Bußformen innerhalb des Bußsakraments. 14
8. Ausblick 16
Arbeitsfragen zur Diskussion
Literaturverzeichnis
3
1. Allgemeine Hinführung
Das Bußsakrament ist auf das Sakrament der Taufe bezogen, das die Sünden vergibt und in die Kirche aufnimmt. Ähnliches geschieht bei der Beichte. Durch den Dienst der Kirche erhalten die Sünder die Lossprechung von ihren Sünden und werden ”zugleich (simul) mit der Kirche versöhnt, die sie durch die Sünde verwundet haben und die zu ihrer Bekehrung durch Liebe, Beispiel und Gebet mitwirkt.” 1 Diese Simultaneität ist jedoch nicht so leicht zu verwirklichen. Daher besteht eine Spannung in der Auseinandersetzung um die rechte Form des Bußsakraments zwischen dem Einzelnen, der als Sünder allein vor Gott steht, und der kirchlichen Gemeinschaft, die sich selber als sündige erkennt und mit dem Sünder in der Beichte versöhnt wird. Die zu beantwortende Frage heißt: Wie läßt sich der persönliche Umkehrprozeß des Einzelnen sinnvoll in einen ekklesiologischen Kontext einordnen?
2. Voraussetzung zum Empfang des Bußsakraments
Zum Empfang des Bußsakraments sind folgende drei Voraussetzungen zu erbringen: Reue, Schuldbekenntnis und Genugtuung.
Das Konzil von Trient (1545-1563) definierte: Die Reue ”ist der Schmerz der Seele und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht mehr zu sündigen.” 2 In der Reue steckt somit die Forderung der Metanoia. Sie ist nicht ein bloßes repressives Gefühl, sondern Impuls zur radikale Umkehr. Durch sie beendet der Sünder sein destruktives Tun und läßt sich von ihrer ”produktive[n] Leidenschaft, als Leidenschaft für den anderen” 3 zum rechten Weg, zum Weg des Guten motivieren. Diese Reue gehört und führt, da es sie ohne ”das Betroffen-vor-Gott-Stehen” 4 nicht gibt, ”innerlich notwendig zur Einzelbeichte” 5 . Denn diese reuige Betroffenheit trifft das Innerste der Person, so daß der Sünder daher auch verlangt, als einzelne Person angesprochen und angenommen zu werden. Der Pönitent zeigt im Schuldbekenntnis ”Ich bekenne” diese Grundbetroffenheit und übersetzt die subjektiv empfundene Reue in einen personalen Rahmen, indem er die Verantwortung übernimmt und damit ”seine Bereitschaft, die Konsequenzen seines schuldhaften Tuns auf sich zu nehmen” 6 , bekundet. Der Philosoph Paul Ricoeur sieht das Bekenntnis als die ein-
1 Rahner,Karl/Vorgrimler, Herbert, Kleines Konzilskompendium, Freiburg-Basel-Wien 2 1967, Lumen Gentium, Nr. 11.
2 Conc. Trid., Sessio XIV, De sacramento Paenitentiae, cap. 4.
3 Werbick, Jürgen, Schulderfahrung und Bußsakrament, Mainz 1985, S.148.
4 Meyer, Hans Bernhard/Steiner, Josef, Einzelbeichte, Generalabsolution, Bußgottesdienst, Innsbruck 1975, S.41.
5 A.a.O. S.40.
6 Koch, Kurt, Menschliche Grunderfahrung und Sakrament der Buße, in: Joachim Müller (Hg.), Das ungeliebte Sakrament, Freiburg/Schweiz 1995, S.133.
4
zige Sprachform, in der Sünde und Schuld 7 ihren adäquaten Ausdruck finden. 8 Denn im Bekenntnis versucht man nicht zu erklären oder zu vertuschen; man macht vielmehr die Erfahrung der Begegnung mit der Wahrheit ”meines Lebens nicht als verurteilende, sondern als heilende und versöhnende Wahrheit.” 9 Das Bekenntnis stellt die Möglichkeit des Neuanfangs, des höchst eigenen, persönlichen Neuanfangs dar.
”Im Eingeständnis der Schuld ist deshalb die Konzentration auf das eigene Ich für einmal nicht nur erlaubt, sondern geradezu unerläßlich: um der Rettung der menschlichen Freiheit selbst willen. Dabei versteht es sich leicht, daß bei der Einzelbeichte die bessere Garantie für ein solches authentisches und persönliches Bekenntnis gegeben ist als bei der gemeinsamen Bußfeier.” 10
”Das Bußwerk und das Maß der Genugtuung müssen jedem einzelnen so entsprechen, daß er die Ordnung dort wiederherstellt, wo er sie gestört hat, und für seine Krankheit die angemessene Medizin erhält. Die auferlegte Buße soll deshalb wirklich ein Heilmittel für die Sünde sein und zur Erneuerung des Lebens beitragen.” 11
Die Genugtuung soll so gewählt sein, daß sie Hilfe ist, den alten Weg zu verlassen, daß sie Neuorientierung gibt für die Zukunft, daß sie in die Geheimnisse der göttlichen Barmherzigkeit einführt oder daß sie die Folgen des sündigen Tuns verdeutlicht. Als Buße gilt auch, die Konsequenzen aus dem eigenen Tun auszuleiden und sie ”in bewußter Übernahme der mit der Umkehr verbundenen Läuterung” 12 zu tragen. Dazu gehört entstandenen Schaden wieder gut zu machen, um damit dem Geschädigten den Willen zur Umkehr zu zeigen und so auch Versöhnung mit ihm erlangen zu können. Darüber hinaus wird auch die Beschämung des Eingeständnisses als Sühneleistung betrachtet. Ganz allgemein gilt für den Beichtvater: ”Als Moment der Vollmacht kommt dem Priester Recht u. Pflicht zu, in geistlich kluger Weise eine Genugtuung aufzuerlegen, die in etwa der Schwere der Schuld u. dem geistlichen Vermögen des Pönitenten entspricht ...” 13
7 ”Wo das Reden über Schuld nicht von selbst zum Bekenntnis wird, ist ihre Entdeckung noch nicht wahrhaft vollzogen.” Schneider, Michael, Umkehr zum neuen Leben, Freiburg 1986, S.122.
8 Vgl. Ricoeur, Paul, Die Fehlbarkeit des Menschen, Freiburg 1971, besonders S.173ff.
9 Werbick, Jürgen, Schulderfahrung und Bußsakrament, Mainz 1985, S.150.
10 Koch, Kurt, Menschliche Grunderfahrung und Sakrament der Buße, in: Joachim Müller (Hg.), Das ungeliebte Sakrament, Freiburg/Schweiz 1995, S.133.
11 Die Feier der Buße, Übersetzung des römischen ordo paenitentiae, Freiburg 1974, Nr.6.
12 Schneider, Michael, Umkehr zum neuen Leben, Freiburg 1986, S.125.
13 Rahner, Karl/Vorgrimler, Herbert, Kleines theologisches Wörterbuch, Freiburg 1961, ”Bußsakrament”.
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Arbeit zitieren:
Cornelius Keppeler, 1997, Die Einzelbeichte: Modelle für eine zeitgemäße Praxis, München, GRIN Verlag GmbH
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