Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 6
2 Definitionen 7
2.1 Norm 7
2.2 Soziale Kontrolle 8
2.3 Devianz und Dissozialität 9
2.4 Delinquenz 10
2.5 Abweichendes Verhalten 10
2.6 Kriminalität. 12
2.7 Jugend 12
2.8 Jugendkriminalität 14
3 Theorien abweichenden Verhaltens 16
3.1 Die historischen Erklärungsansätze abweichenden Verhaltens 16
3.1.1 Die Klassische Schule der Kriminologie 16
3.1.2 Die positivistische, anthropogenetische Kriminologie 16
3.1.3 Mehrfaktorenansätze und kriminelle Handlungen 17
3.1.4 Psychologische Theorien 17
3.1.5 Soziologische Erklärungsversuche 18
3.2 Die Anomietheorie 18
3.3 Die Theorie des differentiellen Lernens 19
3.4 Die Subkulturtheorie und die Kulturkonflikttheorie 21
3.5 Der Labeling Approach 23
3.6 Neue Forschungsperspektiven 27
I
Inhaltsverzeichnis
4 Entwicklung der Jugendkriminalität 29
4.1 Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und die Polizeiliche
Kriminalstatistik 29
4.1.1 Kommunale Statistik des Landkreises Heidenheim 31
4.2 Tatverdächtigenbelastung der Jugendlichen und Heranwachsenden 31
4.3 Auffälligkeiten jugendspezifischer Delikte 32
4.3.1 Diebstahl 33
4.3.2 Körperverletzung 33
4.3.3 Sachbeschädigung 34
4.3.4 Gewaltkriminalität 34
4.4 Strafverfolgungsstatistik 35
4.5 Rückfallstatistik 35
4.6 Hell- und Dunkelfeld 36
4.7 Risikofaktoren 37
4.7.1 Biologische und psychologische Faktoren 39
4.7.2 Soziale Einflussfaktoren 40
4.7.3 Individuelle Bedingungen, erworbene Persönlichkeitseigenschaften und
Verhaltenstendenzen 42
4.8 Öffentliche Wahrnehmung der Jugendkriminalität 42
4.9 Kriminalprävention 44
4.9.1 Spezial- und Generalprävention 45
4.9.2 Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention 46
4.9.3 Bereiche der Prävention 47
4.9.4 Kommunale Kriminalprävention 48
II
Inhaltsverzeichnis
5 Reaktionen auf Jugendkriminalität - Das Jugendstrafrecht 49
5.1 Grundsätzliches zu Jugendgerichtsgesetz und Jugendstrafrecht 49
5.1.1 Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes 49
5.1.2 Jugendstrafverfahren 51
5.1.3 Systematik und Zielsetzung des Jugendgerichtsgesetzes 51
5.1.4 Prinzipien des Jugendstrafrechts 52
5.1.5 Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht 53
5.2 Diversion 54
5.3 Rechtsfolgen 55
5.4 Erziehungsmaßregeln 56
5.4.1 Weisungen 57
5.4.2 Erziehungsbeistandschaft und Heimerziehung 60
5.5 Zuchtmittel 63
5.6 Jugendstrafe 65
5.7 Die Jugendgerichtshilfe 68
5.8 Die Bedeutung der Erziehungsberechtigten 70
5.9 Statistische Daten 71
5.10 Zur Sinnhaftigkeit eines schärferen Jugendstrafrechts 72
6 Der Umgang mit Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe 74
6.1 Einführung und Methode 74
6.1.1 Interviewpartner. 75
6.2 Ergebnisse der Befragung 75
6.2.1 Allgemeiner Teil 75
6.2.2 Einfluss des Merkmals der Straffälligkeit in der pädagogischen Arbeit im
Heimalltag 76
6.2.3 Möglichkeiten bezüglich des Merkmals der Straffälligkeit im Heimalltag 78
III
Inhaltsverzeichnis
6.2.4 Konzepte, Ideen oder Vorschläge für einen offeneren Umgang 81
6.2.5 Konkrete Maßnahmen im Umgang mit straffälligen Jugendlichen 84
6.2.6 Erklärungen für die hohe Rückfälligkeit von jugendlichen Straftätern 86
6.2.7 Schutzmöglichkeiten für jugendliche Straftäter vor erneuter Straffälligkeit 88
6.2.8 Möglichkeiten zur Umsetzung präventiver Maßnahmen für jugendliche
Straft äter im Heimalltag 91
6.2.9 Wirkungen und Erwartungen 92
6.2.10 Heimerziehung statt Jugendstrafe? 94
6.2.11 Meinungen zu einer Verschärfung des Jugendstrafrechts 95
6.3 Bewertung der Interviews 97
6.3.1 Handlungsempfehlungen 102
7 Schlussbemerkungen 106
Literaturverzeichnis 108
Anhang
Interviewleitfaden 118
IV
1 Einleitung
Sowohl die Jugendhilfe, als auch die Jugendlichen selbst, werden und wurden schon immer mit einer Vielzahl problematischer Situationen konfrontiert. Hierzu zählt unter anderem auch die Jugendkriminalität, welche aufgrund der aktuell starken medialen Präsenz einen besonderen Stellenwert in der Öffentlichkeit einnimmt. In der Jugendhilfe, vor allem in der stationären Jugendhilfe, steht man straffällig gewordenen Jugendlichen direkt gegenüber, weswegen das Thema Jugendkriminalität eine wichtige Rolle spielt und eine besondere Her-ausforderung darstellt. Die Arbeit mir kriminellen Jugendlichen ist eine schwierige Aufgabe, da nicht nur eine Ursache bzw. wenige Faktoren zur Straffälligkeit Jugendlicher führen, sondern vielfältige Problemlagen und internalisierte Verhaltensweisen behandelt werden müssen. Es finden sich zahlreiche unterschiedliche Umgangsformen mit kriminellen Jugendlichen, von kompromissloser Offenheit bis hin zu einer Tabuisierung der Thematik. Im Rahmen der Bachelorarbeit als Teil des Bachelorstudiengangs der Sozialpädagogik bot sich die Möglichkeit, die unterschiedlichen Auswirkungen von Jugendkriminalität und verschiedenste Handlungskonzepte in der stationären Jugendhilfe bezüglich straffälligen Jugendlichen näher zu untersuchen. Nach der Erläuterung einiger wichtiger Begriffe aus dem Sprachgebrauch des Forschungsfeldes der Jugendkriminalität, widmet sich die Arbeit zunächst den historischen, modernen und neuen Theorien zur Entstehung und Erklärung abweichenden Verhaltens. Anhand einer Analyse der deutschen Kriminalstatistiken wird ein Überblick über die tatsächliche Entwicklung von Jugendkriminalität, den Risikofaktoren für Jugendkriminalität und der Kriminalprävention gegeben. Anschließend wird der Fokus auf den jugendstrafrechtlichen Umgang mit Jugendkriminalität und die Sanktionsmaßnahmen des Jugendgerichtsgesetzes, unter besonderer Beleuchtung des Anteils der Jugendhilfe in diesem Aufgabengebiet, gelegt. Den zweiten Teil der Arbeit stellt eine Untersuchung zum Thema Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe dar, welche damit die Ausgangsfrage, welchen Stellenwert Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe einnimmt, wieder aufgreift. Diese Untersuchung soll aufzeigen, ob mit Jugendkriminalität real vor Ort in der Heimerziehung offen umgegangen wird oder ob die Thematik tabuisiert wird und welche Möglichkeiten daraus für eine gezielte und präventive Arbeit mit kriminellen Jugendlichen entwickelt werden können.
2 Definitionen
Zu Beginn sollen für diese Arbeit zentrale Begriffe aus Wissenschaft, Medien und Praxis, welche in Zusammenhang mit Kriminalität und vor allem Jugendkriminalität stehen definiert werden.
2.1 Norm
Der Begriff Norm stellt einen allgemeinen Grundbegriff der Soziologie dar, der zwei Bedeu-tungsformen besitzt. Normen begegnen uns jederzeit in allen Bereichen menschlichen Lebens, (1) als Sprachregeln, technische Standards, Konventionen, identitäts- und gemeinschaftsstiftende Rituale oder (2) als ein sozialer und moralischer Orientierungsrahmen. Normen bezeichnen im klassischen Sinne Verhaltensforderungen, wie Gebote und Verbote für bestimmte und wiederkehrende Situationen, wobei der Grad der Wirksamkeit durch verschiedene Formen der sozialen Kontrolle (vgl. Kap. 2.2) abgesichert wird. Dadurch entsteht eine Verbindung zu Sanktionen, welche wiederum normativen Regelungen unterliegen, denn Normen werden durch Prozesse der Sozialisation erlernt und initialisiert. Sanktionen dienen dabei der Einhaltung der Normen, können allerdings kein Garant für eine Befolgung der Normen sein. Ein anderer Aspekt des Begriffs der Norm beschreibt Norm als eine Form von Erwartung. Normative Erwartungen zeichnen sich dadurch aus, dass an ihnen festgehalten wird, auch wenn die Erwartung nicht erfüllt wurde. Jede Interaktion und jede soziale Beziehung baut auf derartigen normativen Erwartungen auf. Normen formulieren also Verhaltenserwartungen, die ihre sozial-integrative Funktion nur entfalten, wenn sie nicht allein als fremde Erwartungen wahrgenommen werden, sondern vom handelnden Subjekt selbst erwartet werden. Jedoch stehen diese Erwartungsnormen nicht fest, sondern setzen einen Verständigungs- und Aushandlungsprozess zwischen den Interaktionspartnern voraus. Dadurch werden mehr oder weniger vage Skripte geschaffen, die von den jeweiligen Akteuren in jeder Situation immer wieder neu interpretiert und aktiv gestaltet werden müssen. Unterschieden werden informelle (Sitten, Gebräuche) und formal (Vorschriften, Gesetze) kodifizierte Normen (Groenemeyer, 2007, S.673 f.).
In der Literatur sind verschiedene Normbegriffe vorhanden, daher wird eine begriffliche Eingrenzung vorgenommen, die es möglich macht, Normen zur Erklärung abweichender Verhaltensweisen heranzuziehen. Der Sozialpsychologe Sherif definiert den Begriff der Norm
als Verhaltensgleichförmigkeit. So sind Normen ein geeignetes Instrument zur Verhaltensbewertung, d.h. sie messen anhand der Normorientierung des Verhaltens den Grad an Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Werten. Normen sind demnach festgelegte Regeln für bewusstes Handeln, Vorschriften für Verhalten, Verhaltenserwartungen oder gar Verhal-tensforderungen für bestimmte Situationen. Normen werden von bestimmten Personengruppen oder auch Institutionen und Organisation gesetzt (Normsender) und an spezifische Personengruppen gerichtet (Normadressaten) und werden mithilfe positiver und negativer Sanktionen durchgesetzt. Normen besitzen solange einen Forderungscharakter mit Konformitätserwartung, solange ihre Durchsetzung mit der Androhung einer bestimmten Sanktionshöhe, einer Sanktionsbereitschaft und einer Sanktionswahrscheinlichkeit verbunden ist. Das Ausmaß der Befolgung einer Norm (Normkonformität) ist zudem in seinem Wirkungsgrad messbar. So sind Menschen zugleich Normadressaten als auch Normproduzenten. Soziale Normen wirken in den komplexen Lebenswelten wie ein ordnendes und begrenzendes Ko-ordinatensystem. Sie formulieren Verhaltenserwartungen, die ihre sozial-integrative Funktion nur entfalten, wenn sie nicht allein als fremde Erwartungen wahrgenommen, sondern vom handelnden Subjekt selbst erwartet werden (Lamnek, 2007, S.19 ff.). Anhand der eben dargestellten Definition von Norm kann abweichendes Verhalten an der Norm der Verhaltensforderung geprüft und gemessen werden, d.h. abweichendes Verhalten ist mit der Norm selbst verknüpft und ist somit „normal“. Abweichendes Verhalten kann also nicht grundsätzlich als negative Einflussvariable auf die Verhaltenssicherheit klassifiziert werden, sondern hat auch positive Funktionen für das Interaktionssystem inne. Abweichendes Verhalten kann so auch als Stütze der Norm, als Stärkung des Gruppenzusammenhalts und als Indiz für einen einzuleitenden Normwandel gesehen werden. Norm und Abweichung gehören demnach zusammen (ebd., 2007, S.33 ff.).
2.2 Soziale Kontrolle
Auch der Begriff der sozialen Kontrolle gehört zu den soziologischen Grundbegriffen, allerdings ohne eine genaue Bedeutung bzw. Verwendung des Begriffs. Eine umfassende Definition bezeichnet unter sozialer Kontrolle alle sozialen Mechanismen, Strukturen und Handlungsweisen, die in irgendeiner Weise zur sozialen Ordnung beitragen, ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt. In engeren Definitionen wird soziale Kontrolle allein auf abweichendes Verhalten (Devianz, vgl. Kap. 2.3 & 2.5) angewandt und meint in diesem Zusammenhang alle
Mechanismen, die abweichendes Verhalten definieren und zu vermeiden versuchen (Groenemeyer, 2007, S.856 f.). Unter sozialer Kontrolle werden ferner allgemein Prozesse zusammengefasst, die die Verletzung von Normen einer Gesellschaft oder Gemeinschaft verhindern. Sie besteht in einer verdichteten Erwartungsstruktur, die bei den Individuen, bei Identifikation mit den Erwartungen, zur Verinnerlichung gesellschaftlicher Normen führt (Magnin, 2010). Soziale Kontrolle stellt damit die Kontrolle in Alltagsbeziehungen zwischen den Mitgliedern einer Gruppe bzw. Gesellschaft dar. Der Prozess, durch den Konformität erreicht wird, nennt man dann soziale Kontrolle, wenn die Erfüllung von Normen angestrebt wird. Man definiert Soziale Kontrolle zudem wie schon erwähnt als soziale Reaktion auf Verhalten, das als abweichend definiert wird, und zwar sowohl die Überanpassung an Normen wie auch die Verletzung von Normen. Soziale Kontrolle ist also ein Handeln, das darauf zielt, abweichendes Verhalten künftig zu verhindern. Sie stellt im weitesten Sinne gesellschaftliche Bemühungen zur Herstellung von Konformität dar, um zur Erklärung von Abweichung, Kriminalität und Kriminalisierung zu gelangen. Unter sozialer Kontrolle sind demnach alle Ideologien, Wert- und Normsysteme sowie soziale und technische Arrangements einschließlich aller positiven und negativen Sanktionen zu verstehen, die der Verhinderung der Entstehung oder der Wiederholung von unerwünschten Verhaltensweisen dienen (Peters, 1995, S. 129 ff). Demnach ist soziale Kontrolle auf die Einhaltung von Normen und den Schutz moralischer Ordnung einer Gruppe, einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft bezogen (Herstellung von Konformität). Instanzen sozialer Kontrolle sind nicht alleinig Strafen, Überwachung und Ausgrenzung, sondern auch Therapie, Behandlung, Erziehung, Beratung oder die Bereitstellung von Ressourcen im Rahmen der Sozialpädagogik sowie andere Formen der Konfliktschlichtung, welche als Mittel zur Schlichtung abweichenden Verhaltens herangezogen werden (Groenemeyer, 2007, S.856 f.).
Individuen können dabei eine Stigmatisierung erleiden, was zu einem Ausschluss aus der Gemeinschaft führen kann. Eine moderne Form der sozialen Kontrolle ist die strafrechtliche Verfolgung durch den Staat zur Verhinderung abweichenden Verhaltens (Magnin, 2010).
2.3 Devianz und Dissozialität
Devianz gilt als jenes Verhalten von Individuen und Gruppen, das mit den geltenden und als richtig angesehenen Normen und Werten einer Gesellschaft nicht übereinstimmt. Demnach
kann abweichendes Verhalten nur in Zusammenhang und im Verhältnis zu sozialen Normen bestimmt werden (Boogaart/Plewig, 2007, S.199 f.).
Devianz bezeichnet demnach im Allgemeinen ein von der Norm abweichendes bzw. dissoziales Verhalten und findet überwiegend in soziologischer und kriminologischer Hinsicht Verwendung. Devianz meint also auch Dissozialität und steht damit in einem psychologischen oder auch psychotherapeutischen Bezugsrahmen, bezieht sich dabei aber auf eine grundlegende Disposition des Betroffenen. So können zum Beispiel Alkohol-, Nikotin- oder Medikamentenmissbrauch, aber auch Obdachlosigkeit, Ordnungsstörungen, Prostitution, Sucht und Abhängigkeit und Verwahrlosung, Schulschwänzen sowie Erziehungs- und Verhaltensstörungen als Devianz bzw. Dissozialität verstanden werden (Dietsch/Gloss, 2005, S.85 ff.).
2.4 Delinquenz
Das lateinische Ursprungswort „delinquentia“ steht für „hinter dem erwarteten Verhalten zurückbleiben“ und beschreibt dadurch die Nichterfüllung einer gesellschaftlichen Erwartung. In Deutschland gilt Delinquenz als jugendgemäße, abgemilderte Bezeichnung für Kinder- und Jugendkriminalität. Damit geht eine entstigmatisierende Wirkung einher, auf der Tatsache begründet, dass dieser Begriff eine psychologisch verstehende Erklärung und so eine eher helfende als strafende Reaktion auf das abweichende Verhalten festlegt. (Scheerer, 2007, S.176).
Der Begriff der Delinquenz schließt neben dem kriminellen Verhalten, d.h. Handlungen mit strafrechtlichen Rechtsfolgen, auch Verhaltensweisen mit geringem Unrechtsgehalt ein, die nicht von einer strafrechtlichen Sanktion betroffen sind. Diese Verhaltensweisen, wie z.B. Konsum legaler Drogen oder Schulschwänzen können daher als frühe Vorformen der Kriminalität verstanden werden (Bliesener, 2008, S.48).
Delinquenz ist also im weitesten Sinne mit Kriminalität gleichzusetzen. So kann Delinquenz als jenes Verhalten von Personen verstanden werden, welche gegen gültige Strafgesetze verstoßen, d.h. eine (Tat-)Handlung begehen, die im Strafgesetzbuch und den strafrechtlichen Nebengesetzen unter Strafe gestellt ist (Dietsch/Gloss, 2005 , S.85 ff.).
2.5 Abweichendes Verhalten
Eine Definition lautet, dass abweichendes Verhalten „das motivational gesteuerte Bestreben eines Akteurs, im Wiederspruch zu einem oder mehreren institutionalisierten Normenmustern zu handeln“ ist (Parsons, 1951, zit. nach König/Sack, 1979, S.10). Als abweichend wird
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also jenes Handeln bezeichnet, das gegen gesellschaftliche Normen verstößt und von Sanktionen bedroht ist. So ist abweichendes Verhalten durch Normbruch gekennzeichnet oder ein Verhalten, das als Normbruch registriert worden ist. Generell besteht ein Bezug zu Normen und Normeinhaltung bzw. Normbruch. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass entweder Abweicher ihr Handeln in Bezug auf Normen, an denen sie sich orientieren, definieren, oder dass Registratoren abweichendes Verhalten in Bezug auf Normen zuschreiben, an denen sie sich orientieren (vgl. Kap. 2.1) (Peters, 1995, S.17 ff.).So wird in soziologischer Sichtweise in der Regel nicht von Kriminalität sondern von abweichendem Verhalten gesprochen. Die Diskussion um den Begriff des abweichenden Verhaltens ist dabei breit und verzweigt - so kann man Abweichung auf das rechtlich als abweichend bezeichnete (delinquente, kriminelle) Verhalten beziehen oder auf die Verletzung, Enttäuschung bzw. Nicht-Erfüllung normativer Erwartungen einzelner Bürger (unkonventionelles Verhalten), d.h. auf die perzipierten Erwartungen und auf die Sanktionsbereitschaft der Einzelnen. Man kann in Ausweitung der Definition also jedes Verhalten als abweichend bezeichnen, welches wahrscheinlich Bestrafung oder Ablehnung hervorruft (Lüdemann/Ohlemacher, 2002, S.9 f.). Sutherland und Cressey definieren abweichendes Verhalten als ein Verhalten, welches die im Strafgesetz kodifizierten Normen verletzt. Erikson hingegen bezeichnet jene Verhaltensweisen als abweichend, wenn „andere Personen der Auffassung sind, dass diese Verhaltensweisen sanktioniert werden sollen“ (Lamnek, 2007, S.48). Eine normorientierte, juristische Definition lautet wie folgt:
„Deviantes Verhalten als Abweichung von Strafgesetznormen ist also eine juristisch fixierte, spezifische Form abweichenden Verhaltens, die so genannte Delinquenz. Wegen der Einschränkung auf kodifizierte Normen würde jedoch nur eine quantitativ geringe Teilklasse aller jener Handlungen erfasst, die sich von gesellschaftlichen Normen allgemein - aus welchen Gründen auch immerabheben und absetzen.“ (Lamnek, 2007, S.49)
Eine erwartungsorientierte Definition legt fest, dass abweichendes Verhalten den Erwartungen der Interaktionspartner an ein bestimmtes Verhalten entspricht. Dies impliziert, dass heterogene Erwartungen an einen Interaktionspartner herangetragen werden können. Eine sanktionsorientierte Definition geht dagegen davon aus, dass abweichendes Verhalten immer dann vorliegt, wenn auf diese Handlung eine Reaktion bei den Interaktionspartnern einsetzt, die als negative Sanktion interpretierbar ist. Diese Art der Definition vernachlässigt die Tatsache, dass Handlungen allgemein als abweichend gelten, obgleich sie nicht negativ sanktioniert werden (z.B. unentdeckter Diebstahl). Eine ausschließlich normorientierte Defi-
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nition legt allerdings nicht fest, ob Abweichungen auch ohne konkretes Vorhandensein einer entsprechenden Norm als solche sozial wirksam werden können. (vgl. hierzu den Labeling Approach, Kap. 3.5) (Lamnek, 2007, S.47 ff.).
2.6 Kriminalität
Kriminalität beschreibt allgemein die Gesamtheit der in einer Gesellschaft vorkommenden Verstöße gegen Normen des Strafrechts. Also besteht Kriminalität in Straftaten, als ein vom Gesetzgeber als Unrecht definiertes Verhalten (Baumann/Weeber, 2007, S.593 f.). Kriminalität bezeichnet allgemein die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Den Bezugsrahmen dafür bildet das Strafrecht, welches bestimmt, was als Rechtsbruch zu gelten hat, d.h. es legt Umfang und Inhalt der als Rechtsbruch anzusehenden Teilmenge des abweichenden Verhaltens fest. Ebenso legt es die Altersgrenzen, die für diese Gruppen als altersadäquat geltenden Reaktionsweisen sowie das förmliche Verfahren, in dem auf strafbare Taten reagiert wird, fest (Heinz, 2002, S.27). So kann man aus juristischer Perspektive unter Kriminalität zunächst Handlungen mit strafrechtlichen Rechtsfolgen sehen. Davon abgrenzbar ist ein engerer, gleichsam natürlicher Kriminalitätsbegriff, der Kriminalität auf einen Kernbereich von Handlungen beschränkt, die auch ohne strafrechtlich bewehrtes Verbot verwerflich sind (Mord, Vergewaltigung, Raub, schwere Körperverletzung und andere „Kapitalverbrechen“). Soziologisch kann man Kriminalität aber über den strafrechtlich relevanten Rahmen hinaus erweitern auf „abweichendes Verhalten“ insgesamt (vgl. Kap. 2.5) (Lüdemann & Ohlemacher, 2002, S.9 f.).
2.7 Jugend
Allgemein bezeichnet Jugend jene Lebensphase zwischen dem Kindesalter und dem Erwachsensein und ist bestimmt durch somatische Veränderungen (Pubertät), psychische Veränderungen (kognitive und emotionale Veränderungsprozesse) und soziokulturelle Entwicklungsaufgaben (Schefold, 2007, S.507 f.). Eine Entwicklungsaufgabe ist nach Havinghurst (1956) „eine Aufgabe, die in oder zumindest ungefähr zu einem bestimmten Lebensabschnitt des Individuums entsteht, deren erfolgreiche Bewältigung zu dessen Glück und Erfolg bei späteren Aufgaben führt, während ein Misslingen zu Unglücklichsein, zu Missbilligung durch die Gesellschaft und zu Schwierigkeiten mit späteren Aufgaben führt“ (Alasker/Flammer, 2002, S.56). Entwicklungsaufgaben stellen somit ein Bindeglied im Spannungsfeld zwischen individuellen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Anforderungen dar.
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Solche Entwicklungsaufgaben haben als Ziel die psychische Reifung, die Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen und die Festlegung individueller Zielsetzungen und Werte. Solche Entwicklungsaufgaben lassen sich in die Bereiche Peer/Freundeskreis, Körper, Rolle, Beziehung, Ablösung, Beruf, Partnerschaft/Familie, Selbst, Werte und Zukunft untergliedern. Beispiele dafür sind die Übernahme der männlichen/weiblichen Geschlechterrolle, die Akzeptanz der eigenen körperlichen Erscheinung, Vorbereitung auf Ehe und Familienleben sowie die emotionale Unabhängigkeit von den Eltern (Oerter/Dreher, 2002, S.259 f.). Entwicklung meint generell einen offenen Prozess der Veränderung des Verhaltens, Erlebens und Bewusstseins im Laufe eines menschlichen Lebens. Die Entwicklungsaufgaben beziehen sich daher auf persönliche, soziale und gesellschaftliche Erwartungen, die das Individuum an seine eigene Entwicklung hat oder die andere an diese haben (Gerrig/Zimbardo, 2003, S.785). Die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben kann aber auch im ungünstigsten Fall durch verschiedene externe und interne Risikofaktoren behindert werden (vgl. Kap. 4.7). Aus biologischer Sicht beginnt die Jugendphase mit dem Eintritt in die Geschlechtsreife - der Pubertät - mit etwa 12 Jahren. Juristisch-formal reicht die Jugendphase vom 14. Lebensjahr bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Nach psychologisch-soziologischen Kriterien ist die Jugendphase mit Erreichen der Volljährigkeit jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Ende der Jugendphase wird hier mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbunden. Durch längere Ausbildungszeiten und unsichere Berufsperspektiven verschiebt sich der Eintritt ins Berufsleben immer häufiger und führt zu einer Verlängerung der Jugendphase. (Oerter/Dreher, 2002, S.258 ff.). Es ergeben sich je nach Perspektive unterschiedliche zeitliche Abgrenzungen. Die Benennung als Jugendlicher allein beginnt so meist schon vor der Pubertät und reicht häufig weit über das Erreichen des 18. Lebensjahres hinaus (Schefold, 2007, S.507 f.). In der Entwicklungspsychologie geht man daher von drei Altersbereichen der Jugend bzw. Adoleszenz aus: frühe Adoleszenz (11-14 Jahre), mittlere Adoleszenz (15-17 Jahre) und späte Adoleszenz (18-21 Jahre) (Oerter/Dreher, 2002, S.258 f.). Aus dem strafrechtlichen Bezugsrahmen geht zudem hervor, dass mit „Jugend“ die Altersgruppe der zur Zeit der Tat 14- bis unter 18-Jährigen bezeichnet wird. Zudem sind ferner auch die Heranwachsenden mit einbezogen, d.h. die zur Zeit der Tat 18 aber noch keine 21 Jahre alten Personen (Heinz, 2006, S.15 f.). Dennoch stellt das Jugendalter auch eine Lebensphase sozialer Benachteiligung dar und bietet zugleich Raum für soziale Abweichungen als Form der Lebensbewältigung, welche durch
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die Benachteiligung sowie Gelegenheitsstrukturen und individuelle Suche nach Anerkennung zustande kommen (Schefold, 2007, S.507 f.).
2.8 Jugendkriminalität
Die Jugend orientiert sich aus ihrem besonderen Generationsdruck heraus an den jeweiligen Strukturen der Gegenwart, an deren Unmittelbarkeit ohne Rücksicht auf die Vergangenheit. So reagiert die Jugend verstärkend und widersetzend auf die jeweils neuen Erscheinungsformen der gesellschaftlichen Entwicklung (Böhnisch, 1997, S:97). So befinden sich die Jugendlichen auf der Suche nach einer erlebbaren Gegenwart, in der sie jedoch früh mit sozialen Bewältigungsproblemen konfrontiert sind (ebd., 1997, S.141). Hinsichtlich dieser Bewältigungsprobleme kann die Jugend als eine Phase potenzieller Devianz gesehen werden, da abweichendes Verhalten in der Jugendzeit lebensphasentypisch sein kann. Damit verbunden ist die Nichterfüllung bestimmter Entwicklungsaufgaben bzw. das Vorhandensein von Risikoverhaltensweisen (vgl. Kap. 4.7), die abweichendes Verhalten wahrscheinlicher machen. So bilden kriminelle Verhaltenswiesen einen Endpunkt einer langen Kette von Belastungen ausgelöst durch ungünstige Sozialisationsbedingungen in der Familie, geringen Schulerfolg, fehlenden Schulabschluss, mangelnde oder fehlende Berufsausbildung und Arbeitslosigkeit (ebd., 1997, S.178).
Unter Jugendkriminalität versteht man im juristischen Sinne die Gesamtheit der von Jugendlichen oder Heranwachsenden (bis zum 21. Lebensjahr) begangenen Straftaten, ausgenommen Übertretungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Generell gelten Verstöße gegen die Strafrechtsnorm im Jugendalter als ubiquitär (allgegenwärtig), episodenhaft und bagatellhaft. So weisen junge Menschen in jeder Gesellschaft und zu allen Zeiten eine deutlich höhere Belastung mit registrierter Kriminalität auf als Erwachsene, wobei das Deliktspektrum der Erwachsenen wesentlich breiter ist und auch typischerweise schwerer wiegt. Bei Jugendlichen überwiegt eine opportunistische, unprofessionelle Bagatellkriminalität, wobei es sich um leichtere Delikte wie aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte (z.B. Ladendiebstahl) handelt (Heinz, 2007, S.523 ff.).
In den Straftatbeständen bestehen keine Spezifizierungen, die Handlungen nur dann unter Strafe zu stellen, wenn sie von einem Jugendlichen begangen wurden. So gelten die allgemeinen Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) für Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen. Jugendkriminalität grenzt sich daher in Deutschland allein im Verfahrensrecht
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gemäß dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) von der allgemeinen Kriminalität ab (vgl. Kap. 4). Jugendkriminalität definiert sich also ausschließlich über das Alter des Täters und umfasst demnach alle strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (i.S. des § 12 StGB), die von einer Person unter dem 21. Lebensjahr begangen wurden (Dietsch/Gloss, 2005, S.85 ff.). Die Kriminalität junger Menschen wird jedoch nicht lediglich der Erwachsenenkriminalität (über 21-jährige Personen) gegenübergestellt, sondern es werden auch die strafbestandsmäßigen Handlungen weiterer Altersgruppen unterschieden, wie die Delinquenz von Kindern (unter 14-Jährige), als auch die Kriminalität von Jungerwachsenen (21- bis 25-Jährige) und von Vollerwachsenen (über 25-Jährige). „Kriminalität“ meint die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Das Strafrecht legt also den Umfang und den Inhalt der als Rechtsbruch anzusehenden Teilmenge des abweichenden Verhaltens fest (Heinz, 2006, S.15 f.). Zusammengefasst besteht Jugendkriminalität aus einem komplexen Zusammenspiel von problembelastenden Faktoren aus den sozialen Herkunftsmilieus (Familie und Peergroup) (vgl. Kap. 4.7), jugendkultureller Offenheit für abweichendes Verhalten und institutionellen Etikettierungs- und Stigmatisierungsmustern (Böhnisch, 1997, S.183).
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3 Theorien abweichenden Verhaltens
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Erklärungsansätzen abweichenden Verhaltens. Zuerst soll ein Überblick über die historischen Theorien gegeben werden, um die klassischen Theorien abweichenden Verhaltens verstärkt in den Fokus zu nehmen. Als Abschluss wird noch auf neuere Theorien und Ansätze zur Entstehung von Kriminalität eingegangen.
3.1 Die historischen Erklärungsansätze abweichenden Verhaltens
Im Folgenden sollen die ursprünglichen Theorien zur Erklärung von abweichendem Verhalten kurz dargestellt werden.
3.1.1 Die Klassische Schule der Kriminologie
Nach der klassischen Schule der Kriminologie (18. - 19. Jahrhundert) führen gesellschaftliche Bedingungen und Reaktionen zu abweichendem Verhalten, denn jedermann kann prinzipiell davon betroffen sein, sich abweichend zu verhalten (Eifler, 2002, S.12). Demnach ist nicht der Täter Gegenstand der Untersuchung, sondern es wird vielmehr die Tat in den Mittelpunkt der theoretischen Überlegungen gestellt. Im Interesse liegt hierbei das Verhältnis von Gesellschaft und Täter, wie etwa die Frage nach der Angemessenheit der Sanktionen im Verhältnis zur Sozialschädlichkeit der Taten, der gesellschaftlichen Reaktionen als Sanktionen auf bestimmte Verhaltensweisen sowie der Machtaspekt der Sanktionsinstanzen. Die klassische Schule der Kriminologie ist sehr stark rückwirkend und weniger ätiologisch orientiert und zeigt Ähnlichkeiten mit dem Labeling Approach (Lamnek, 2007, S. 64 ff.).
3.1.2 Die positivistische, anthropogenetische Kriminologie
Bei den Ansätzen der positivistischen und anthropogenetischen Kriminologie liegt das Augenmerk auf dem Täter und seinen kriminellen Verhaltensweisen, welche im Sinne eines Verursachungsprinzips erklärt werden sollen. Die Erklärung setzt dabei an den vermuteten und grundlegenden Unterschieden zwischen Kriminellen und Nichtkriminellen an und es werden dabei naturwissenschaftlich-empirische Methoden angewandt. Die einschneidenden Unterschiede werden dann biologisch-anthropogenetischen Variablen zugeschrieben. Biologische Faktoren determinieren das individuelle Verhalten, d.h. sie sind verantwortlich für das
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Auftreten von Verbrechen. Wenn dies vorliegt, kann der Einzelne nicht für seine abweichenden Handlungen zur Verantwortungen herangezogen werden, denn damit wären Sanktionen illegitim. Allerdings werden bei der Erklärung der Abweichung soziale Komponenten weitestgehend vernachlässigt (Sozialisation etc.), womit dieser Ansatz als einseitig-selektiv und partiell ideologisch gilt, da alleinig Strafverfolgung und keine Resozialisation denkbar sind (Lamnek, 2007, S.70 ff.).
3.1.3 Mehrfaktorenansätze und kriminelle Handlungen
Die Mehrfaktorenansätze enthalten noch stark individualistische Elemente, welche um die soziale Dimension erweitert wurden, d.h. nicht mehr die genetische Konstellation allein, sondern auch die der sozialen Umwelt bestimmt die individuelle Entwicklung eines Individuums (Lamnek, 2007, S.77 ff.). So wird der monokausale Erklärungsmechanismus zugunsten psychischer und sozialer Faktoren der Kriminalitätsentstehung aufgegeben. Hier spielen All-tagsvorstellungen eine wichtige Rolle und es wird darauf abgezielt Ursachen für das Auftreten von Kriminalität zu finden. Durch den Vergleich von delinquenten und nichtdelinquenten Personen wurde von Glueck und Glueck (1956, 1959, 1963) in einer Langzeitstudie eine Liste von Variablen erstellt, die einen Zusammenhang mit kriminellen Handlungen ergeben. Die Einflussfaktoren erstreckten sich über die Bereiche Herkunft, ökonomische Verhältnisse, Religionszugehörigkeit, Familienverhältnisse, physische und geistige Bedingungen, schulischer Werdegang, frühe Gewohnheiten und Freizeit, Arbeit, Betragen sowie frühere kriminelle Auffälligkeit (Eifler, 2002, S.34 ff.).
3.1.4 Psychologische Theorien
Basis der psychologischen Theorien ist die Annahme, dass alle Menschen mit antisozialen Trieben geboren werden und diese Triebkräfte biologisch determiniert sind. Dadurch wird vermutet, dass die Ursache für Kriminalität in pathologischen Persönlichkeitsentwicklungen liegt. Allerdings sind nicht alle Verbrechen psychoanalytisch erklärbar, sondern nur psychoanalytisch beurteilbar, wodurch sie sich auf psychopathologische und neurotische Entwicklungen zurückführen lassen. So können Störungen in der frühkindlichen (sexuellen) Entwicklung und Sozialisationsdefekte aufgrund mangelnder oder übermäßiger Über-Ich-Ausbildung zu Ursachen für deviante Verhaltenswiesen und Kriminalität werden. Psychologische Theorien führen abweichendes Verhalten auf Persönlichkeitsstörungen zurück, sie sind also individualistisch-täterorientiert. Sie beziehen sich häufig nur auf medizinische Erklä-
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rungsmodelle und berufen sich demnach ebenfalls auf biologische Bestimmungsfaktoren (Lamnek, 2007, S.83 ff.).
3.1.5 Soziologische Erklärungsversuche
Abweichendes Verhalten wird nach soziologischen Erklärungsversuchen prinzipiell als von veränderbaren sozialen Bedingungen definiert, denn die Verhaltensweisen der Täter werden als durch soziale Tatbestände verursacht angesehen. Dabei wird eine Verantwortlichkeit der Gesellschaft impliziert, da die Bedingungen für das Auftreten von Kriminalität von Menschen geschaffen sind (z.B. durch soziale Ungleichheiten, Etikettierungsprozesse) (Lamnek, 2007, S.94).
3.2 Die Anomietheorie
Begründer der Anomietheorie ist der Franzose Émile Durkheim der sich Ende des 19. Jahr-hunderts mit abweichendem Verhalten der besonderen Art befasste und Untersuchungen über die Ursachen von Selbstmord durchführte. Dabei ging er grundlegend davon aus, dass die industrielle Arbeitsteilung mit ihren Rationalisierungs- und Industrialisierungsfortschritten zu sozialer Regel- und Normlosigkeit in einer Gesellschaft oder in einer Gruppe führt (Böhnisch, 1999, S.26). Durkheim stellte zudem fest: „Wenn es eine Tatsache gibt, deren pathologischer Charakter unbestritten ist, so ist es das Verbrechen“ (Durkheim 1961, zit. nach König/Sack, 1979, S.3). Anomie nach Durkheim meint also jenen Zustand der Gesellschaft, der gleichzusetzen ist mit der Tatsache, dass es keine gemeinsamen Verbindlichkeiten, Erwartungen und Regeln mehr gibt, die die Interaktionen der Gesellschaftsmitglieder leiten oder steuern (Lüdemann/Ohlemacher, 2002, S.31). So gibt es nach Durkheim keine Gesellschaft, in der keine Kriminalität existiert (Durkheim, 1961, S.3). Der Grundgedanke von Durkheim ist derjenige der Kultur-, Moral- bzw. Religionsabhängigkeit abweichenden Verhaltens, d.h. je stärker die Verunsicherung einer Gemeinschaft auf der Normebene ist, desto höher ist die Selbstmordrate. In Zeiten erheblichen und abrupten sozialen Wandels kommt es so zur Normunsicherheit, also zur Anomie, und daher zum Selbstmord. Kulturelle Unbeständigkeiten und Unwägbarkeiten hinsichtlich einzuhaltender Normen erhöhen die Wahrscheinlichkeit abweichenden und/oder kriminellen Verhaltens. Dies bedeutet, je höher die Akzeptanz der Normen ist, desto höher ist die Einhaltung der Normen alleine aus Furcht vor Sanktionen, und umso niedriger ist die Kriminalitätsrate (Lamnek, 2007, S.110 ff.).
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Der amerikanische Soziologe Robert Merton ging bei der Entwicklung seiner Anomietheorie von der Beobachtung aus, dass es in der amerikanischen Gesellschaft ganz bestimmte Gruppen, wie die unteren sozialen Schichten, die farbige Bevölkerung und neu eingewanderte ethnische Minderheiten gibt, die hohe Kriminalitätsraten aufweisen, da sie sich verstärkt kriminell betätigen (Böhnisch, 1999, S.32 f.). Merton bezieht dabei explizit sozialstrukturelle Elemente der Gesellschaft in die Erklärung abweichenden Verhaltens mit ein und trifft eine Unterscheidung zwischen Anomie. Zum einen die Anomie, welche sich auf Individuen bezieht (= Anomia, als Zustand von Individuen) und die Anomie, die gesellschaftlich zu sehen ist (= Anomie, als Bedingung der sozialen Umgebung, Zustand sozialer Systeme). Die gesellschaftliche Anomie beschreibt das Auseinanderklaffen von allgemein verbindlichen und kulturellen Zielen und der sozialstrukturell determinierten Verteilung der legitimen Mittel zur Zielerreichung (Lamnek, 2007, S.116 f.). Abhängig von der Anwendung der in der kulturellen Struktur vorgegebenen Ziele und Normen und die in der sozialen Struktur zur Verfügung gestellten Mittel der Zielerreichung, ergeben sich unterschiedliche Typen von individueller Anpassung: Konformität, Innovation, Ritualismus, Rebellion und sozialer Rückzug (Merton, 1957, S.293). Hierbei spielt insbesondere die ungleiche Verteilung legitimer Mittel, zur Erreichung von kulturell vorgegebenen Zielen, eine wesentliche Rolle für das Entstehen von Verhaltensdruck, der in den verschiedenen Anpassungsformen ausgedrückt werden kann. Diese Anpassungsformen werden mit Ausnahme des Typs der Konformität als abweichende Verhaltensweisen definiert (Lamnek, 2007, S.117 f.). Daraus ergibt sich, dass der unterschiedliche Druck zu abweichendem Verhalten nur so lange auf bestimme Gruppen einwirkt, wie deren Sozialstruktur und kulturellen Ziele unverändert bleiben (Merton, 1957, S.312). Eine Einheit der durch die Gesellschaft festgelegten Interessen für alle in dieser Gesellschaft lebenden Personen führt also bei gesellschaftlich verursachter Ungleichheit der verfügbaren Mittel (Möglichkeiten, Ressourcen) dazu, dass von denjenigen Gruppen, die nicht über ausreichende „konforme“ Mittel verfügen, auch „nonkonforme“ Mittel in Form abweichender oder krimineller Handlungen eingesetzt werden, um diese kulturell festgelegten Interessen und Ziele verwirklichen zu können (Lüdemann/Ohlemacher, 2002, S.31 ff.).
3.3 Die Theorie des differentiellen Lernens
Die zentrale Aussage der Theorie der differentiellen Kontakte von Edwin H. Sutherland lautet: „Eine Person wird delinquent aufgrund eines Überwiegens positiver Definitionen von
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Gesetzesverletzungen gegenüber negativen Definitionen von Gesetzesverletzungen“ (Su-therland, 1947/1956, zit. nach Lüdemann/Ohlemacher, 2002, S.38). Sutherland beschreibt in seinen Erläuterungen zur White-collar Kriminalität (Beziehungen von Verbrechen und Wirtschaft), dass jedes systematische Verbrechen erlernt wird und dass es in direkter oder indirekter Assoziation mit den Personen, die bereits kriminelles Verhalten praktizieren, gelernt wird. Weiter stellt er fest, dass diejenigen, die dieses kriminelle Verhalten lernen, verinnerlicht sind von häufigen und intimen Kontakten mit gesetzestreuem Verhalten. So es ist von der Häufigkeit und Intensität der Kontakte mit den beiden Verhaltenstypen abhängig, ob eine Person kriminell wird oder nicht (Sutherland, 1940, S.198 f.). Demgemäß wird eine Person dann delinquent, wenn ihre soziale Umwelt (Freunde, Bekannte, Verwandte, Kollegen…) Gesetzesverletzungen überwiegend positiv bewertet. Das abweichende Verhalten und die Techniken zur Ausführung dieses Verhaltens werden also in Interaktionen mit anderen Personen erlernt. Diese Interaktionen können nach Häufigkeit, Dauer und Intensität variieren (Lüdemann & Ohlemacher, 2002, S.38 ff.). Ausgangspunkt ist, dass abweichende wie kon-forme Verhaltensweisen erlernt werden. Das „differentielle Lernen“ bedeutet dabei die Unterscheidung zwischen als konform und als abweichend definierten Verhaltenswiesen, Normen, Werten etc. Das „Lernen“ meint jene Prozesse, die als Interaktionen mit anderen Gesellschaftsmitgliedern in Kommunikationsbeziehungen ablaufen und jene individuellen Folgen in Form der Übernahme oder Ablehnung der in diesen Interaktionen gezeigten Verhaltensweisen (Lamnek, 2007, S.191 f.). Ein weiterer Ansatz von Sutherland ist die allgemeine Desorganisation in der Gemeinschaft, d.h. differentielle Kontakte erreichen ihren Höhepunkt in Verbrechen, wenn die Gemeinschaft nicht fest gegen diese kriminelle Verhal-tensform organisiert ist. Die einzelnen Gruppen und Individuen in der Gemeinschaft sind jedoch dabei mehr um ihre Gruppen- und Einzelinteressen besorgt, als um das allgemeine Wohl. Darum ist es der Gemeinschaft nicht möglich, einen Wiederstand gegen das Verbrechen aufzubauen (Sutherland, 1940, S.199).
Letztendlich fasste Sutherland seine Überlegungen in neun Hypothesen zusammen, die eine Erklärung kriminellen Verhaltens im Sinne differentieller Kontakte und Assoziationen darstellen:
- „Kriminelles Verhalten ist gelerntes Verhalten.
- Kriminelles Verhalten wird in Interaktionen mit anderen Personen in einem Kommunikationsprozess gelernt.
- Kriminelles Verhalten wird hauptsächlich in intimen persönlichen Gruppen erlernt.
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- Das Erlernen kriminellen Verhaltens schließt das Lernen a) der Techniken zur Ausführung des Verbrechens, die manchmal sehr kompliziert, manchmal sehr einfach sind, b) die spezifische Richtung von Motiven, Trieben, Rationalisierungen und Attitüden ein. - Die spezifische Richtung von Motiven und Trieben wird gelernt, indem Gesetze positiv oder negativ definiert werden.
- Eine Person wird delinquent infolge eines Überwiegens der die Verletzung begünstigenden Einstellungen über jene, die Gesetzesverletzungen negativ beurteilen. - Differentielle Kontakte variieren nach Häufigkeit, Dauer, Priorität und Intensität. - Der Prozeß, in dem kriminelles Verhalten durch Kontakte mit kriminellen und antikriminellen Verhaltensmustern gelernt wird, umfaßt alle Mechanismen, die bei jedem anderen Lernprozeß auch beteiligt sind.
- Obwohl kriminelles Verhalten ein Ausdruck genereller Bedürfnisse und Werte ist, wird es nicht durch diese generellen Bedürfnisse und Werte erklärt, da nichtkriminelles Verhalten Ausdruck eben derselben Bedürfnisse und Werte ist.“ (Sutherland, 1956, S.396-398) Im Mittelpunkt Sutherlands Theorie stehen also die Prozesse des Erwerbs krimineller Verhaltensweisen, welche eindeutig sozial bestimmt sind. So formulierte Sutherland die Annahme, dass jene Mechanismen und Prinzipien des Lernens, die den Erwerb jedes Verhaltens bedingen, auch im Hinblick auf das Erlernen krimineller Verhaltensweisen wirksam sind. Weiterentwicklungen von Sutherlands Theorie des differentiellen Lernens fanden durch Burgess und Akers (1966) statt, indem psychologische und sozialpsychologische Überlegungen aufgegriffen wurden, um ein Konzept des sozialen Lernen hinsichtlich krimineller Verhaltensweisen zu beschreiben (Eifler, 2002, S.37 ff.).
3.4 Die Subkulturtheorie und die Kulturkonflikttheorie
In den Vereinigten Staaten entwickelte sich in den 1930er Jahren auf der Basis der Chicagoer Schule und hinsichtlich der Problematik mit der jugendlichen Bandenkriminalität der Ansatz der Subkulturtheorie. Die Theorie des Kulturkonflikts und der Subkultur versucht kriminelles Handeln von Jugendlichen auf der Basis sozialstruktureller und kultureller Aspekte eines Gemeinwesens zu erklären und knüpft damit an die Theorie der sozialen Desorganisation und der Anomietheorie von Merton an (Eifler, 2002, S.30). Subkulturtheorien gehen allgemein davon aus, dass in komplexen Gesellschaften zwar bestimmte grundlegende Werte für alle Gesellschaftsmitglieder vorhanden sind, die Komplexität des Gesamtsystems jedoch kleinere soziale Gebilde hervorruft, die dann von den gesamtgesellschaftlichen Verhaltenserwartungen und Normen abweichende Verhaltensweisen entwickeln und anwenden. Dabei beruhen die unterschiedlichen Normen auf sozialstrukturellen Bedingungen, die gesamtge-
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sellschaftlich ungleich verteilt sind und so können entgegengesetzte Normen als Ausdruck sozialer Differenzierung in einer komplexen Gesellschaft gelten (Lamnek, 2007, S.188). Eine Definition der Subkulturtheorie kann demnach wie folgt lauten:
„Der Subkulturansatz geht davon aus, dass in größeren, komplexen sozialen Gebilden Normen, Werte und Symbole nicht für alle Elemente dieses sozialen Systems (konkret: alle Gesellschaftsmitglieder) gleich gelten oder gleiche Bedeutung haben. Vielmehr sind große soziale Konfigurationen in sich strukturiert durch verschiedene Subsysteme, die sich untereinander nicht zuletzt auch dadurch unterscheiden können, dass in ihnen unterschiedliche, differenzierte nuancierte Werte und Normen gelten können.“ (Lamnek, 2007, S.147)
Trasher und Whyte begründeten in den 1930er Jahren anhand verschiedener deskriptiver Untersuchungen und Analysen von Gangs (z.B. „Street Corner Society“ von Whyte) ihre The- oriender Subkultur. Trasher kam durch die explorative Untersuchung von 1313 jugendlichen Gangs (als Form der Subkultur) zu der Schlussfolgerung dass es sich dabei um Zwischengruppen mit temporärer Existenz handle, weil einige der Mitglieder den Absprung in die konforme Mittelschicht schaffen, während andere in die organisierten Erwachsenengangs wechseln, bzw. hineinwachsen. Whyte’s Interesse lag auf der Beschreibung und Analyse informeller Cliquen (italienischer Einwanderer), allerdings unabhängig von konformen oder abweichendem Verhalten. Beide konnten feststellen, dass Gangs nicht von Desorganisation geprägt sind, sondern auch in diesen subkulturellen Cliquen ein Werte- und Normensystem existiert, das gangspezifisch ausgeprägt ist, sich allerdings inhaltlich von den allgemeinen Normen der Gesellschaft unterscheidet, aber dennoch gleichen Regelungscharakter und Verhaltensrelevanz besitzt (Lamnek, 2007, S.150 ff.).
Nach Cohen (1955) sind Subkulturen kollektive Reaktionen auf Anpassungsprobleme, die aus gesellschaftlich ungleichen Lagen entstanden sind, für die eine bestehende Kultur keine ausreichenden Lösungen zur Verfügung stellen kann. Ausgangspunkt ist dabei, dass sich die Jugendkriminalität in den USA meist in bestehenden Banden männlicher Jugendlicher der Unterschicht abspielte, die durch ein negativistisches, also nonutilitaristisches, bösartiges, autonomes und vielseitiges Normen- und Wertesystem geprägt sind (ebd., 2007, S.157 f.). Dies basiert auf der Annahme, dass viele Delinquente in delinquenten Subkulturen Mitglieder sind (Cohen/Short, 1958, S.372). Kennzeichnend für Cohen‘s Subkulturtheorie ist das Abweichen von den gesamtgesellschaftlichen Werten und Normen, wonach Cohen sechs unterschiedliche Arten delinquenter Subkulturen differenziert: die männliche Basis-Subkultur, die konfliktorientierte Subkultur, die Subkultur der Rauschgiftsüchtigen, die des halbpro-
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fessionellen Diebstahls, die delinquente Mittelklasse-Subkultur und die weiblichen delinquenten Subkulturen (Lamnek, 2007, S.158 ff.). Subkulturen lassen sich anhand der Überprü- fungCohen’s Thesen durch Springer wie folgt erklären:
„Wenn eine Gesellschaft in soziale Klassen unterteilt ist, wenn in ihr allgemein sozialer Status nach Kriterien zugeteilt wird, die klassengebundene Fähigkeiten voraussetzen, wenn andererseits die Angehörigen der benachteiligten Klasse(n) neben ihren klassenspezifischen Werten und Normen die sozial durchgesetzten Werte und Normen akzeptieren und sich ihres niedrigen sozialen Status bewusst sind, wenn das (im Sozialisationsprozess internalisierte) Statusstreben der Angehörigen der benachteiligten Klasse(n)einerseits und ihr niedriger Status andererseits spezifisch männliche Anpassungsprobleme für sie aufwirft, wenn Jungen der benachteiligten Klasse(n) diese Anpassungsprobleme gemeinsam sind und sie sich wechselseitig wirksam beeinflussen, wenn die Ablehnung und Feindschaft gegenüber den Werten und Normen teilen, die ihnen einen niedrigen Status zuweisen, dann entwickeln sie interaktiv in Gruppen Normen und Werte bzw. Statuskriterien, die ihnen bessere, von ihnen akzeptierte soziale Ränge einräumen, d.h. sie konstruieren ein Werte- und Normensystem, das negativistisch zu dem gesellschaftlich gültigen ist und richten da- ranihr Handeln aus.“ (Springer 1973, zit. nach Lamnek, 2007, S.166) Das Subkulturkonzept relativiert somit die Zuschreibung der Abweichung, denn gesamtgesellschaftlich als abweichend definierte Verhaltenswiesen gelten subkulturell als konform.
3.5 Der Labeling Approach
Grundlage des Labeling Approach (1938-1963) ist, dass die Theorien nicht ätiologisch orien- tiertsind, d.h. „sie suchen nicht nach Ursachen, die vor dem Auftreten des abweichenden Verhaltens liegen, sondern die Abweichung wird als Zuschreibungsprozess des Attributes der Devianz zu bestimmten Verhaltensweisen im Rahmen von Interaktionen verstanden“ (Lam- nek,2007, S.223). Vertreter des Labeling Approach waren Tannenbaum (1938), Lemert (1951) und Becker (1963), die eben davon ausgingen, dass die Ursache für die Einstufung eines Menschen als „kriminell“ nicht nur mit dessen sozialen Misserfolgen zusammenhängt, sondern auch mit Definitions-, Zuschreibungs- bzw. Stigmatisierungsprozessen der sozialen Kontrollinstanzen (Polizei und Justiz) in Verbindung stehen (Schwind, 2009, S.149). Auf bestimmte Verhaltensweisen erfolgen Reaktionen der sozialen Umwelt. Diese können einerseits Normen setzen und bringen andererseits Normen an. Dieser Vorgang erfolgt gruppen-, situations- und personenspezifisch, woraus sich ein Selektionseffekt ergibt, wonach gleiche Verhaltensweisen als abweichend oder konform definiert werden. Sobald diese Definitionen nicht mehr verhaltensspezifisch erfolgen, sondern personen- und rollenspezifisch, werden durch die Etikettierung einer Person als abweichend, ihre konformen Handlungs-
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möglichkeiten stark eingegrenzt. So bleibt der Person einzig der Zugriff auf illegitime Mittel und sie wird damit in eine abweichende Karriere gedrängt. Im Verlauf dieser kriminellen Karriere entwickelt sich eine neue „abweichende Identität“. Dadurch verfestigen sich die abweichenden Verhaltensweisen, da die abweichenden Handlungen gemäß der Identität und ihren Handlungsmöglichkeiten konform erscheinen müssen (Lamnek, 2007, S.241 ff.). Tannenbaum (1938) gilt als der Begründer des Etikettierungs- oder Reaktionsansatzes und sah als entscheidende Ursache für das Auftreten abweichenden Verhaltens die sozialen Reaktionen der Umwelt auf nonkonforme Verhaltenswiesen an. Diese Reaktionen erfolgen als Zuschreibungen der Eigenschaft „abweichend“. So lautet seine Hauptaussage: „The young delinquent becomes bad, because he is defined as bad” (Tannenbaum, 1953, zit. nach Lamnek, 2007, S.223). Die Reaktionen der sozialen Umwelt im Sinne sozialer Kontrolle machen also dem Abweicher seinen abweichenden Status bewusst und provozieren gerade damit diejenigen Verhaltensweisen, derer man ihn beschuldigt. Die Beurteilung durch den Interaktionspartner wird von der betreffenden Person akzeptiert und verändert deren Selbstkonzept, d.h. entsprechende Erwartungen der Gesellschaft werden aufgenommen und das Handeln erfolgt gemäß diesen Erwartungen, also handelt die Person abweichend. Es findet also eine Etikettierung statt (Böhnisch, 1999, S.63 ff.). So übernehmen auch Jugendliche schrittweise die zugeschriebenen schlechten Eigenschaften, die ihnen v.a. durch Erwachsene aufgetragen werden, in ihr Selbstbild.
Lemert (1951) griff den Definitionsansatz Tannenbaum’s auf und prägte die Unterscheidung von primärer und sekundärer Devianz, wobei die sekundäre Devianz im Rahmen des Labeling Approach von großer Bedeutung ist. Sekundäre Abweichung beruht laut Lemert auf einer in der Folge eines bestimmten Verhaltens vorgenommenen Rollenzuschreibung seitens der sozialen Umwelt als Abweicher. Der primären Devianz gehen verschiedene Ursachen voraus, die im Prozess der Etikettierung durch Umweltreaktionen und -definitionen zur sekundären Devianz führen (negative Zuschreibungen, Stigmatisierungen). Die Stabilisierung abweichenden Verhaltens ist gleichwohl ein Aufschaukelungsprozess wodurch die Hemmschwelle für weiteres abweichendes Verhalten sinkt. Denn auf primäre Devianz erfolgen informelle Strafen, bis erste formale Sanktionen erfolgen, worauf als negative Reaktion eine Verstärkung des abweichenden Verhaltens eintritt und schließlich die abweichende Rolle akzeptiert wird. Demnach sind die entscheidenden Ursachen für stabilisiertes abweichendes Verhalten, also sekundäre Devianz, die Umweltreaktionen und -definitionen, v.a. seitens der offiziellen
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Stephanie Conrad, 2010, Jugendkriminalität in der stationären Jugendhilfe - (K)Ein besonderes Merkmal?, München, GRIN Verlag GmbH
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