Inhaltsverzeichnis
Der Wohlfahrtsstaat - Seine Entwicklung und der Weg vom Ansehen in die
Krise 1
1 Einleitung - Der Wohlfahrtsstaat: Überholt oder auf der Überholspur? 3
2 Die Entwicklung des Wohlfahrtsstaates in 4 Phasen 3
2.1. Phase 1: Entstehung (Ende 19 Jh.) 3
2.2. Phase 2: Konsolidierung (Anfang 20 Jhd. - 1930er) 4
2.3. Phase 3: Expansion (Nachkriegszeit - Mitter 1970er) 5
2.4. Phase 4: Krise (ab Mitte 1970er) 6
3 Reformen des Sozialstaates in der neueren Geschichte 7
4. Soziale Arbeit im modernen deutschen Wohlfahrtsstaat. 8
4.1. Aufgaben der Sozialen Arbeit. 8
4.2. Einordnung der Sozialen Arbeit. 9
4.3. Herausforderungen der Sozialen Arbeit. 10
5 Ausblick und neue Konzepte. 11
6 Fazit. 12
7 Literaturverzeichnis. 13
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1 Einleitung - Der Wohlfahrtsstaat: Überholt oder auf der Überholspur?
Der deutsche Staat schützt seine Bürger durch reichhaltige Sozialprogramme vor den Gefahren und Risiken des Lebens. Der Sozialstaat(Ss) ist für den Bürger nicht nur in den Medien quasi omnipräsent, sondern zeigt sich auch durch Einrichtungen und Dienstleistungen in der täglichen Lebenswelt. Die Deutschen gelten als Vorreiter der Sozialversicherungen und der sozialen Marktwirtschaft und damit des Wohlfahrtstaates(Ws). Mit Beginn der Nationalstaatlichkeiten hat sich die deutsche Regierung stets darum bemüht, seine Bürger möglichst umfangreich abzusichern. Während sich der deutsche Staat 1912 noch mit den Ausgaben für Krankenversicherung, Altersversicherung, Invalidenfürsorge und Hinterbliebenenfürsorge schmückte (Abb1), hält die heutige Regierung mit den Auswüchsen des Sozialstaates lieber hinter dem Berg und versucht ihn nach allen Kräften einzudämmen. Der Sozialstaat (Anm.: in dieser Arbeit wird nicht zwischen Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat unterschieden) hat stark an Ansehen verloren und gilt in der allgemeinen Stimmungslage der generierten Medienmeinung eher als Möglichkeit der Lebensausgestaltung für Faule und Schmarotzer. In Hinblick auf die knappen finanziellen Mittel der Regierung stehen auch die helfenden Berufe vor immer neuen Herausforderungen, finanzieller sowie personeller Art. Obwohl die Gesellschaft immer mehr Bedarf an Sozialleistungen entwickelt, stehen immer weniger Ressourcen zur Verfügung, was nicht zuletzt zu hohem Krankenstand, Langzeitarbeitslosigkeit, Politikverdrossenheit und Verzweiflung der Akteure führt.
In dieser Hausarbeit soll zuerst ein detaillierter Überblick über die Entwicklung des Ws gegeben werden und der damit zusammenhängende Weg vom Ansehen in die Krise. Eine genauere Betrachtung soll dann die Möglichkeiten sozialer Arbeit in Bezug auf die sinkenden finanziellen Mittels des Staates in den Vordergrund stellen. Die Dimensionen der Krise werden einzeln dargestellt werden und mit den Möglichkeiten des Ss verknüpft.
2 Die Entwicklung des Wohlfahrtsstaates in 4 Phasen
2.1. Phase 1: Entstehung (Ende 19 Jh.)
Die Betroffenen hätten „der Gesamtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als Ihnen bisher hat zu Theil werden können.“ ( Reichstag 1881: 1).
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Diese Worte Kaiser Wilhelms I. waren der Beginn einer bisher nicht dagewesen Versorgung der Bürger durch den Staat. Die Menschen, Ende des 19. Jahrhunderts stark geprägt durch die Industrialisierung, fanden bisher vor allem Schutz durch ihre Arbeit und die damit einhergehende innerbetriebliche Absicherung. Die „Vorreiterrolle in der staatlichen Sozialgesetzgebung“ (Schmidt u.a. 2007: 123) begann 1883 mit der Einführung einer Krankenversicherung, worauf 1884 eine Unfallversicherung, sowie 1889 eine Invaliditäts- und Altersversicherung folgte. Die Absicherungen reichten zunächst nur als „Zubrot“ (ebd.: 123) und die Zahl der Personen, die von den anfänglichen Absicherungen erreicht wurden, waren gering und beide Faktoren sollten sich bis weit ins 20. Jahrhundert hinein nicht weitgehend ändern. Dennoch blieb das Konzept in vielen Versicherungen bis heute bestehen. So ist z.B. das kaiserliche Sozialsystem „ein Sicherungssystem, das auf feste Kriterien bezogene rechtsförmige Leistungsansprüche Einzelner begründet(…) [und es ist] eine Versicherung, die im Wesentlichen durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wurde (…).“ (ebd.: 124). Der Sozialstaat betraf von nun an also nicht nur die Seite der Transferleistungen sondern auch die der Abgaben. Die „doppelte Inklusion, damit ist gemeint, dass zum einen immer weitere Bevölkerungskreise von den sozialen Sicherungssystemen erfasst wurden und dadurch Ansprüche auf wohlfahrtsstaatliche Leistungen erwarben“ (Ullrich 2005: 23) und andererseits die automatische Belastung des Lohns setzte sich durch.
2.2. Phase 2: Konsolidierung (Anfang 20 Jhd. - 1930er)
Nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem Ende des deutschen Kaiserreiches, stand der deutsche Sozialstaat vor riesigen Herausforderungen. Mit dem Erstarken der extremen Parteien nahm auch der Ruf nach immer weiter ausgebauten Sozialleistungen zu. Die „wohlfahrtsstaatliche Expansionsdynamik“ (ebd.: 25) zeigte sich vor allem in der Erweiterung des Empfängerkreises von Sozialleistungen. Waren zu Beginn der Gesetzgebung vor allem Industriearbeiter versichert worden, wurden nun auch andere Arbeitergruppen wie Landarbeiter, Angestellte und selbstständige Handwerker aufgenommen. Der Ws erweiterte sich auch in den Leistungen, die abgesichert wurden. So „wurden im Laufe der Zeit immer mehr Risiken und Problemlagen sozialpolitisch bearbeitet. Dies gilt nicht nur für gänzlich „neue“ Bereiche (z.B. Arbeitslosigkeit, Ausbildungsförderung, Erziehung, Pflege); auch bestehende Absicherungen wurden kontinuierlich ausgebaut.“(ebd.: 26). Das Erstarken von Gewerkschaften drängte die Regierung dazu, in die Weimarer Reichsverfassung (WRV) eine Klausel aufzunehmen, die eine Absicherung bei Arbeitslosigkeit bieten sollte. Somit wurde 1927 das „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ verabschiedet. Die WRV sieht vor, dass
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Arbeit zitieren:
Timo Evers, 2010, Der Wohlfahrtsstaat - Seine Entwicklung und der Weg vom Ansehen in die Krise, München, GRIN Verlag GmbH
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