Verwendete Abkürzungen
AdR Ausschuss der Regionen EBR Europäischer Betriebsrat EGB Europäischer Gewerkschaftsbund EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGV EG-Vertrag EP Europäisches Parlament EU Europäische Union EWSA Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss FN Fußnote MdEP Mitglied(er) des Europäischen Parlaments MOEL Mittel- und osteuropäische Länder Rat Rat der Europäischen Union
Polnische Gewerkschaften
FZZ Forum Związków Zawodowych (Gewerkschaftsforum) OPZZ Ogólnopolskie Porozumienie Związków Zawodowych (Gesamtpolnischer Gewerkschaftsverband) Solidarnosc Niezależny Samorządny Związek Zawodowy „Solidarność” (Unabhängige Selbstverwaltete Gewerkschaft „Solidarität“)
Ungarische Gewerkschaften
ASZSZ Autonom Szakszervezetek Országos Szövetsége (Bund Autonomer Gewerkschaften) ESZT Értelmiségi Szakszervezeti Tömörülés (Gewerkschaftsbund der Intellektuellen) FSZDL/LIGA Független Szakszervezetek Demokratikus Lígája (Demokratischen Liga Unabhängiger Gewerkschaften) MOSZ Országos Szövetsége
MSZOSZ Magyar Szakszervezetek Országos Szövetsége (Landesbund Ungarischer Gewerkschaften) SZEF Szakszervezetek Együttmüködési Fóruma (Forum für Gewerkschaftliche Zusammenarbeit) SZOT Szakszervezetek Országos Tanácsa (Landesrat der Gewerkschaften)
Fachgruppen des EWSA
ECO Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt INT Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch NAT Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz REX Außenbeziehungen SOC Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft TEN Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft
Europäische Arbeitgeberverbände
UNICE Union des Industries de la Communauté européenne
UEAPME Union Européenne de l'Artisanat et des Petites et Moyennes Entreprises (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe) CEEP Centre européen des entreprises à participation publique et des
Gliederung
0 Abkürzungsverzeichnis 2
1 Einleitung 5
2 Entscheidungsbeeinflussung durch Interessenvertreter auf EU-Ebene 6
2.1 Die Entscheidungsorgane und ihre Akteure 7
2.2 Die beratenden Organe und ihre Akteure 9
2.3 Der Soziale Dialog und seine Sozialpartner 10
2.4 Der Europäische Gewerkschaftsbund und seine Mitglieder 12
3 Integration der MOEL auf europäischer Ebene 14
3.1 Die „Neuen“ im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss 14
3.2 Die „Neuen“ im Europäischen Gewerkschaftsbund 16
3.3 Zwischenfazit - „Neu“ „Alt“? 16
4 Zwischen Transformation und Modernisierung - die nationale Ebene 17
4.1 Polen 18
4.1.1 Gewerkschaftliche Entwicklung 18
4.1.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen 20
4.2 Ungarn 21
4.2.1 Gewerkschaftliche Entwicklung 21
4.2.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen 23
4.3 Die Gewerkschaften der „Neuen“ 24
4.3.1 Gewerkschaftliche Entwicklung 24
4.3.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen 25
5 Fazit - Sind die „Neuen“ noch neu? 27
6 Literaturverzeichnis 29
7 Anhang 30
4
1 Einleitung
In vielen Veröffentlichungen und im alltäglichen Sprachgebrauch ist bezüglich der Europäischen Union (EU) oft die Rede von den „neuen Mitgliedsländern“. Gemeint sind dabei die Länder, die im Rahmen der beiden Osterweiterungsrunden am 1. Mai 2004 und am 1. Januar 2007 dem Europäischen Staatenverbund beitraten 1 . Die Bezeichnung als „neue Mitgliedsländer“ ist dabei in zweierlei Hinsicht problematisch: Einerseits käme niemand auf die Idee, etwas, dass sich im sechsten bzw. vierten Bestandsjahr befindet, noch als „neu“ zu bezeichnen. Andererseits sind meist auch nicht alle damals beigetretenen Länder gemeint. Vielmehr dreht es sich um die Staaten, die sich geografisch betrachtet in Mittel- und Osteuropa befinden. Im Folgenden wird diese Gruppe 2 daher unter dem Synonym der mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) zusammengefasst.
Abgesehen von den beiden bereits benannten Problemen stellen sich die zwei Fragen, ob es sich bei den MOEL a) immer noch um eine homogene Gruppe handelt und ob sich b) in Abgrenzung zu den „alten“ EU-Mitgliedern, den „EU-15“, die Bezeichnung als „neue Mitgliedsländer“ noch rechtfertigt?
In der vorliegenden Arbeit wird es nicht möglich sein, eine komplette und umfassende Untersuchung für das gesamte europäische Politikspektrum durchzuführen. Eines der zurzeit meist diskutierten europäischen Themen ist die Verwirklichung der Idee eines „sozialen Europas“. Einer der wichtigsten Beiträge auf dem Weg dorthin wird durch das Engagement von Gewerkschaften erbracht. Im Folgenden wird sich deshalb auf ihr Wirken fokussiert. Da dabei die beiden Thesen vertreten werden, dass sich sowohl die für gewerkschaftliche Interessenvertretung vorgefundenen nationalen
Rahmenverhältnisse als auch eine nationale Zersplitterung der Gewerkschaften auf das europäische Agieren auswirken, ergeben sich zwei Untersuchungsebenen: die europäische und die nationale Politikarena.
Im ersten Schritt wird daher analysiert, wie es für Gewerkschaften am ehesten möglich ist, auf europäischer Ebene Einfluss auf Entscheidungen oder zumindest auf Entschei-
1„Osterweiterung I“ 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern; „Osterweiterung II“ 2007: Bulgarien, Rumänien
2 Also alle 2004 und 2007 beigetretenen Staaten ohne Malta und Zypern
5
dungsträger auszuüben. Nach einem kurzen Einblick in die Entwicklung der zentralen Institutionen, wird eine Rekonstruktion ihres Aufbaus zur Herauskristallisierung entscheidender Akteure beitragen. Anschließend wird analysiert, inwieweit eine Einbindung der gewerkschaftlichen Interessenvertreter aus den MOEL in die bereits vor dem Beitritt vorhandenen Strukturen erfolgte und ob sie sich in diesen Institutionen behaupten konnten. Auf diese Weise sollte die Analyse auf der europäischen Ebene abgeschlossen sein.
Im nächsten Schritt wird daher untersucht, welchen Einflüssen die Gewerkschaften auf der nationalen Ebene ausgesetzt waren bzw. sind. Da es auch hier nicht möglich ist, eine Tiefenanalyse aller MOEL und ihrer Akteure durchzuführen, wird zunächst eine Fokussierung auf Polen und Ungarn erfolgen. Das deutsche Nachbarland Polen zeichnet sich dadurch aus, dass es das flächen- und einwohnermäßig größte Land aus der Gruppe der MOEL ist. Ungarn ist besonders vor dem Hintergrund der zweiten These interessant, da sich hier die höchste Gewerkschaftsvielfalt finden lässt 3 . Ein kurzer Blick auf die seit dem Fall des „eisernen Vorhangs“ stattgefundene politische Entwicklung dieser beiden Länder sowie auf den gesetzlichen Rahmen, in dem gewerkschaftliches Agieren stattfindet, sollte Aufschluss darüber geben, ob und wenn ja, welche Hindernisse bei der nationalen und europäischen Interessenvertretung für die Gewerkschaften existieren. Diese Befunde werden anschließend auf ihre Konvergenz und Aussagekraft für die gesamten MOEL untersucht.
Damit sollten einerseits die Beantwortung der Eingangsfrage, ob die „neuen Mitgliedsländer“ noch neu sind und andererseits eine Bewertung der beiden Thesen möglich sein.
2 Entscheidungsbeeinflussung durch Interessensvertreter auf EU-Ebene 4
Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 hat sich die Anzahl der zentral auf europäischer Ebene getroffenen Entscheidungen, mit teils enormen Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten und ihre Bürger, stetig erhöht. Dies trifft in zunehmendem Maß auch für die Sozialpolitik - dem hauptsächlichen Betätigungsfeld
3 Daten des Büros für wissenschaftliche Publizistik und Beratung, Erkrath weisen für Ungarn 195 Branchengewerkschaften aus (vgl. Kohl 2009: S. 104)
4 Da es sich im Folgenden um eine rückblickende Analyse handelt, bleiben die Auswirkungen des Lisabonner Vertrags, soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, zumindest in diesem Abschnitt der Arbeit unberücksichtigt.
6
von Gewerkschaften - zu, die spätestens seit der Integration des Sozialprotokolls und des Abkommens zur Sozialpolitik in den Vertrag von Maastricht 1992 zu einem der wichtigsten Themenfelder im Rahmen der europäischen Integration gehört. Die Notwendigkeit den europäischen Entscheidungsprozess möglichst frühzeitig zu beeinflussen, steigt für die Gewerkschaften dabei proportional mit der Bedeutung des Sozialen für die Gesetzgebung auf europäischer Ebene. Zur erfolgreichen Bewältigung dieser Aufgabe stehen ihnen mehrere Wege zur Verfügung, die im Folgenden aufgezeigt und anschließend diskutiert werden.
Aus den Entscheidungsverfahren der EU zur Rechtsetzung durch den Erlass von Richtlinien und / oder Verordnungen ergeben sich drei zentrale Akteure: Der Rat der Europäischen Union (kurz: Rat), das Europäische Parlament (EP) und die Europäische Kommission sind gemäß den Grundsatz-Verträgen 5 die damit betrauten Organe. Als beratende Gremien sind darüber hinaus der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) sowie der Ausschuss der Regionen (AdR) mittelbar beteiligt. Neben diesen EU-Organen bietet der „Soziale Dialog“, seit seiner offiziellen Einführung mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 und der wenig später folgenden Institutionalisierung in den Artikeln 138 ff. des EG-Vertrages (EGV) den Gewerkschaften eine weitere Möglichkeit, Einfluss auf die europäische Sozialpolitik zu nehmen. Als einziger durch die EU-Institutionen anerkannter Sozialpartner zur Interessenvertretung der Arbeitnehmer, kommt spätestens hier auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) als letzter relevanter Akteur ins Spiel.
2.1 Die Entscheidungsorgane und ihre Akteure
Rat und Kommission nehmen im europäischen Gesetzgebungsverfahren eine entscheidende Rolle ein. Da der direkte Kontakt bzw. die direkte Beeinflussung von Mitgliedern europäischer Entscheidungsorgane nur selten in Anspruch genommen werden 6 , hauptsächlich auf nationaler Ebene (Rat) möglich oder über entsprechende Verfahren bereits institutionalisierter Bestandteil europäischer Politik (z. B. die regelmäßig stattfindenden tripartiten Sozialgipfel oder der makroökonomische Dialog) und
5 Gemeint sind damit der EWG-Vertrag von 1957 (1992 in EG-Vertrag umbenannt) sowie der EU-Vertrag von 1992, die zusammen mit den ebenfalls vertraglich beschlossenen Veränderungen (Amsterdam, Nizza …) die Grundlage der Europäischen Union bilden.
6 Vgl. Pleines 2008a: S. 156; Die Kontaktpflege mit diesen Gremien und die dortige Lobbyarbeit werden durch den EGB und für spezifische Themen durch die Berufssekretariate übernommen.
7
Entscheidungsfindung (Anhörungspflicht der Sozialpartner in den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik) sind, haben sie keine relevante Bedeutung für diese Untersuchung.
Anders sieht das beim Europäischen Parlament, genauer gesagt bei seinen Mitgliedern (MdEP), aus. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Abgeordneten auf europäischer Ebene die einzigen von den EU-Bürgern direkt gewählten Amtsinhaber sind und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das EP durch den Vertrag von Lissabon eine beträchtliche Stärkung erfahren soll, konzentrieren sich die gewerkschaftlichen Aktivitäten auf die Europaparlamentarier. Hinzu kommt, dass eine doppelte „Bearbeitung“ der MdEP durch die Interessenvertreter auf der europäischen Arbeits- und auf der nationalen Wahlebene 7 möglich ist.
Mit der Untersuchung von Kovacs liegt eine recht umfassende Analyse der Interaktionen zwischen Gewerkschaften und MdEP vor 8 , weshalb hier nur einige wesentliche Punkte genannt werden: Wie bereits angeführt, beeinflussen die nationalen Gewerkschaften (wenn überhaupt) ihre heimischen MdEP auf der Wahlebene, weshalb der EGB seine Aktivitäten auf der europäischen Arbeitsebene auf die jeweils einflussreichsten Abgeordneten konzentrieren kann 9 . Ein weiteres probates Mittel ist das Sichtbarmachen der Arbeitnehmermeinung durch Demonstrationen oder Protestaktionen. Um diese effektiv und erfolgreich durchführen zu können, müssen die dafür ausschlaggebenden Themen ein hohes Mobilisierungspotential besitzen und in mehreren Mitgliedsländern für Diskussionsstoff sorgen. Wie die offiziellen Angaben des EGB zeigen 10 , war das bisher recht selten der Fall. Genau so eine „Randerscheinung“ dürfte mittlerweile auch die von Krech 11 für die Wahlperiode von 2004 bis 2009 und einen geringen Teil der MdEP untersuchte Tatsache sein, dass Mitglieder einzelner Gewerkschaften als politische Vertreter im EP sitzen. Obgleich eine Lancierung wichtiger Themen und gewerkschaftlicher Standpunkte auf der politischen Agenda so um einiges erleichtert wird. Die hauptsächliche gewerkschaftliche Lobbyarbeit findet
7 Bezogen auf die EP-Abgeordneten meint Arbeitsebene die europäische Politikarena in Brüssel und Straßburg und Wahlebene die nationale Politikarena den jeweils entsendenden Mitgliedsländern.
8 Kovacs 2008
9 Anders als in den nationalen Parlamenten, spielen Parteizugehörigkeiten keine so bedeutende Rolle und themenspezifische „Koalitionsbildung“ findet statt.
10 Nach Angaben des EGB fanden von 1993 bis 2009 lediglich 18 Demonstrationen oder Aktionstage statt (vgl. EGB (Hrsg.) 2010a)
11 Krech 2008: S. 58 f. und 63 ff.
8
meist in direkten Gesprächen mit den MdEP oder in den Ausschüssen und (informellen) Arbeitsgruppen des EP statt.
2.2 Die beratenden Organe und ihre Akteure
Sowohl der AdR als auch der EWSA sind in den Grundsatz-Verträgen der EU als Neben- oder Hilfsorgane mit beratendem Charakter angelegt 12 . Somit fehlt beiden Ausschüssen das Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Da der AdR sich jedoch aus Vertretern regionaler und kommunaler Gebietskörperschaften zusammensetzt, spielt er aus gewerkschaftlicher Sicht nur eine geringfügige Rolle, wenn es um die Beeinflussung der europäischen Politik geht. Er wird hier also auch nicht weiter behandelt.
Der EWSA ist bereits mit den Römischen Verträgen von 1957 geschaffen worden und setzt sich gemäß des Vertrages von Nizza „aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft“ 13 zusammen. Seine aktuell 344 Mitglieder werden durch die Mitgliedsländer vorgeschlagen und auf vier Jahre vom Rat ernannt. Sie verteilen sich auf drei Interessensvertretungsgruppen: Arbeitgeber (Gruppe I), Arbeitnehmer (Gruppe II) und „verschiedene Interessen“ (Gruppe III). Die zweite Gruppe sollte die besondere Bedeutung des EWSA für die gewerkschaftliche Arbeit offensichtlich machen. In keiner anderen Institution der EU haben die Interessensvertretungen ein vertraglich fixiertes Mitwirkungsrecht. Die Gewerkschafter aus den 27 Mitgliedsstaaten sind in der sogenannten Gruppe II organisiert. Auch wenn die Rechte des EWSA in den Vertragsrevisionen seit der Einheitlichen Europäischen Akte regelmäßig gestärkt worden sind, reichen seine Befugnisse derzeit nicht über das Anhörungsrecht und die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen hinaus. Im Rahmen seiner Arbeit kann der EWSA darüber hinaus Stellungnahmen vom Europäischen Rechnungshof einfordern.
Der Ausschuss wählt alle zwei Jahre aus seiner Mitte einen Präsidenten und zwei Stellvertreter, die zusammen mit 36 weiteren Mitgliedern das Präsidium bilden und die Arbeiten des Ausschusses organisieren. Der Präsident und seine beiden Stellvertreter sind außerdem für die Leitung des EWSA und die Repräsentation des Gremiums nach
12 Vgl. Art. 7 EGV
13 Vgl. Art. 257 EGV
9
Arbeit zitieren:
Eberhard Podzuweit, 2010, Sind die "Neuen" noch neu?, München, GRIN Verlag GmbH
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