Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG 1
II. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 5
1. DIE JUGENDPHASE 5
2. WIE WIRD ALKOHOL DEFINIERT? 6
3. ALKOHOLISMUS/ALKOHOLABHÄNGIGKEIT 7
4. JUGENDALKOHOLISMUS 9
III. GRÜNDE DES JUGENDALKOHOLISMUS 11
1. BEWÄLTIGUNG UND PROBLEME DER JUGENDPHASE 11
2. TRINKMOTIVE UND TRINKANLÄSSE 12
IV. GESELLSCHAFTLICHE PROBLEMBEZÜGE 15
1. FAKTOR FAMILIÄRES UMFELD 15
2. FAKTOR PEERGROUP 17
3. FAKTOR WERBUNG 19
V. SOZIALPÄDAGOGISCHE ANKNÜPFUNGSPUNKTE. 21
1. PRÄVENTION 22
2. KOMPETENZFÖRDERUNG/RISIKOKOMPETENZ 23
3. GESUNDHEITSERZIEHUNG 23
4. SOZIALE EINZELFALLHILFE 24
5. SOZIALE GRUPPENARBEIT. 24
6. SUBJEKTBEZOGENE OFFENE JUGENDARBEIT 25
7. CASE MANAGEMENT 26
VI. FAZIT 27
VII. LITERATURVERZEICHNIS 29
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I. Einleitung
„Jedes Jahr trinken ca. 750000 Menschen in der Bundesrepublik das erste Mal Alkohol. Für ca. 10% kann dies der Beginn einer zweifelhaften Alkoholikerkarriere sein. Jugendalkoholismus findet man kaum in einer Statistik - spektakulärer sind die jugendlichen Drogenabhängigen - aber die meisten User illegaler Drogen haben zuvor Erfahrungen mit der Pulle gemacht.
Kinder werden frühzeitig an den Geschmack von Alkohol gewöhnt: In vielen Süßigkeiten und Lebensmitteln, die sogar ausdrücklich für diese Altersgruppe angepriesen werden, ist Alkohol enthalten. So wird frühzeitig der alkoholische Geschmack antrainiert, denn normalerweise wirkt dieser beißende Geschmack abstoßend.
Bereits Kinder sammeln ihre ersten Erfahrungen mit Alkohol. Omas Geburtstag - es darf zur Feier des Tages ein Schlückchen Sekt genippt werden. Für die Kinder ist das sozusagen der erste Schritt in die Erwachsenenwelt. Die Erwachsenen machen es den Kindern vor: Alkohol gehört zum Erwachsensein! Meistens darf zur Konfirmation das erste Mal "richtig" getrunken werden - die Jugendlichen sind dann gerade mal 14 Jahre alt.“ (A - Connect e.V., 29.05.08)
Anhand dieses Zitates wird schon deutlich, wie gravierend der Alkoholismus Jugendlicher ist und wie wichtig es ist, dieses Thema zu debattieren. Es wird dabei verdeutlich, wie früh schon die Berührungspunkte mit Alkohol stattfinden und vor allem wie tief sie in der Gesellschaft verwurzelt sind.
Die Problematik wird auch weiterhin an Bedeutung für die Sozialpädagogik gewinnen.
Zu Beginn meiner Hausarbeit werde ich mich mit den Definitionen Jugend, Alkohol, Alkoholismus und Jugendalkoholismus beschäftigen. Dadurch sollen die Begrifflichkeiten für den späteren Verlauf geklärt werden, damit keine Unklarheit herrscht. Alkoholismus wird dabei deutlich von Jugendalkoholismus differenziert. Danach folgen die Gründe für den Jugendalkoholismus. Im Besonderen werde ich auf die Bewältigung der Entwicklungsphase im Jugendalter eingehen. Daran ist zu sehen, warum manche Jugendliche vermehrt zu Alkohol greifen und warum es für
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andere nicht ein so dringliches Verlangen ist und in welchem Zusammenhang dies mit der Entwicklung steht.
Im nächsten Abschnitt beschäftige ich mich mit den genauen Trinkmotiven und Trinkanlässen. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf den Erstkonsum des Jugendlichen und den gesellschaftlichen Zusammenhang dabei gelegt. Dieser kann bestimmend sein für den weiteren Konsum.
Nun wende ich mich tiefer den gesellschaftlichen Problembezügen zu. Hierbei hebe ich als Faktoren die Familie, die Peergroup und die Werbung hervor und betrachte ihren Einfluss auf den Jugendlichen und seinen Alkoholkonsum. Zum Schluss setze ich mich mit den sozialpädagogischen Anknüpfungspunkten aus-einander. Wo muss Sozialpädagogik ansetzen? Hierfür beleuchte ich einige Arbeitsbereiche wie Prävention, die als vorbeugende Maßnahme gegen Alkoholismus vorgeht. Danach beschäftige ich mich mit der Kompetenzförderung, die an den Ressourcen des Jugendlichen ansetzt. Soziale Einzelfallhilfe und soziale Gruppenarbeit betrachte ich als „klassische Methoden“ der Sozialpädagogik. Im folgenden Punkt hebt der Subjektbezogene Ansatz hervor, dass die Besonderheiten des Jugendlichen aus Sicht derer und nicht aus der Sicht des Erwachsenen betrachtet werden müssen. Zum Schluss betrachte ich noch das Case Management, das auch an den Stärken des Jugendlichen ansetzt und seine Netzarbeit fördert.
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II. Begriffsbestimmungen
Um sich mit der Problematik des Alkoholismus auseinandersetzen zu können, müssen zuerst die Begrifflichkeiten geklärt werden. Durch die folgenden Definitionen soll der Zusammenhang von Jugendphase und Alkohol verdeutlich werden.
1. Die Jugendphase
Es gibt viele verschiedene Begriffsbestimmungen zum Thema Jugend. Darum werden hier nur einige Betrachtungsweisen dargestellt. Dadurch wird die Schwierigkeit der eindeutigen Bezeichnung hervorgehoben. Zuerst wird die gesetzliche Grundlage nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) betrachtet. Darin heißt es „laut § 7 KJHG ist ein Jugendlicher mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt, ein junger Volljähriger ist mindestens 18, aber noch nicht älter als 27 Jahre alt und ein junger Mensch ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist“ (Riedinger 2007, S.10). Hierbei wird deutlich, dass die genaue Definition Schwierigkeiten mit sich bringt. Kim (2003) bietet folgenden Erklärungsansatz. „Das Jugendalter ist in mehrfacher Hinsicht kein bloßes Übergangstudium zwischen Kindheit und Erwachsensein, sondern eine eigenständige Lebensphase, die sich durch die Verkürzung der Kindheit und die verlängerte Ausbildungszeit immer weiter ausdehnt“ (S. 66). Die Betonung der eigenständigen Lebensphase ist daher wichtig, da „bis zur Mitte des vorletzten Jahrhunderts (..) sich der Erwachsenenstatus unmittelbar der Kindheit an[schloss]“ (ebd. S.64). Diese Eigenständigkeit der Lebensphase wird heutzutage als selbstverständlich angesehen.
Im Gegensatz dazu befindet sich bei Schröder (2005; zitiert von Riedinger 2007, S.11) „die `Jugend´ in einem Auflöseprozess, denn es lässt sich zunehmend feststellen, dass die jugendtypischen Entwicklungsaufgaben nicht mehr nur in der Jugendphase bewältigt werden, sondern bis ins Erwachsenenalter mitgezogen werden.“ Folglich bedeutet dies, dass die Jugendphase weiter ausgedehnt wird und somit nicht bewältigte Probleme ins Erwachsenenalter hineingetragen werden. Stimmer/Teusler (1999) bezeichnen Jugend als „eine relativ unbestimmte Bezeichnung für eine Lebensphase, die das Ende der Kindheit markiert und eine Phase des Übergangs zum Erwachsenensein bildet“ (S. 36). Bei dieser Aussage wird deutlich, dass es keine klaren Linien gibt, an denen sich der Übergang manifestieren lässt.
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Hierzu ist festzuhalten, dass die „Jugend“ nicht in einen bestimmten Alterszeitraum einzugrenzen ist und dass diese Eingrenzung auch von der jeweiligen Epoche abhängt. Zudem unterzieht sich die Jugend einem ständigen Wandel. Ein besonderes Kennzeichen der Jugend ist die Identitätssuche, die sich in der Übergangsphase zwischen Jugend und Erwachsenensein befindet. In dieser verwirrenden Phase sind die Jugendlichen besonders empfänglich für Risiko- und Grenzerfahrungen. Dazu kann auch der Alkoholkonsum gezählt werden. „Der erste Alkoholkonsum und auch das erste Rauscherlebnis finden meist in der frühen Jugend statt“ (Poppelreuter 2007, S. 31). Darauf wird in Abschnitt 4 weiter eingegangen.
2. Wie wird Alkohol definiert? a) Definition von Alkohol
Haushahn (1996) definiert nach Feuerlein (1989) Alkohol folgendermaßen: „1. ein Energieträger mit erheblichen Joulegehalt und damit ein Nahrungsmittel 2. als Bestandteil von zahlreichen, in unserem Kulturkreis allgemein üblichen durstlöschenden Getränken ein Genussmittel 3. ein Rauschmittel
4. ein Gift, dessen toxische Wirkung sich bei akuter oder chronische Überdosierung manifestiert“ (S.23).
Diese Definition zeigt, wie vielfältige positive und negative Wirkungen Alkohol haben kann. Vor allem Punkt 2 und 3 sind interessant, da diese die Bedeutung von Alkohol in unserer Gesellschaft widerspiegeln. b) Gesetzeslage
Die rechtlichen Grundlinien, die den Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen regeln, sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG) im § 9 festgehalten.
§ 9 Alkoholische Getränke
„(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
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2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personen-sorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
3§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt. (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.“ (Jugendschutzgesetz 2006, S. 200)
Nach den gesetzlichen Regelungen erscheint es schwer zu sein, dass minderjährige Jugendliche an Alkohol herankommen. In der Realität scheint dies aber nicht der Fall zu sein. Bevor dieser Frage auf den Grund gegangen wird, stellt sich die Frage nach der Definition von Alkoholismus/Alkoholabhängigkeit bzw. Jugendalkoholismus.
3. Alkoholismus/Alkoholabhängigkeit
Auch die Definition von Alkoholismus lässt sich nicht einfach festmachen. Jedoch lässt sich nach Jellinek eine Einteilung der Alkoholkonsumenten in fünf Typen organisieren (vgl. Soer, 1980 S.40).
Folgende Tabelle nach Jellinek, erweitert von W. Feuerlein soll diese fünf Typen kurz erläutern:
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(Soer, 1980 S.41)
Wolfgang Heckmann (2005) definiert nach der WHO herausgegebenen internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10, Kap. V) Alkoholismus folgendermaßen. „Die sichere Diagnose Alkohol-Abhängigkeits-Syndrom“[kann] nur gestellt werden, wenn drei oder mehrere der folgenden Merkmale im Vorjahreszeitraum zutrafen:
• Eine Art Zwang, die psychotrope Substanz Alkohol zu konsumieren, • Verminderte Kontrollfähigkeit über das Ausmaß des Konsums, • Körperliche Entzugserscheinungen bei Beendigung/Verminderung des Kon-sums,
• Nachweis einer Toleranz, also höherer Verträglichkeit/Dosierung der Sub-stanz,
• Vernachlässigung anderer Interessen, erhöhter Zeitaufwand für den Konsum • Fortsetzung des Konsums trotz des Nachweises schädlicher Folgen“ (S. 44).
Nach dieser Definition bleibt zu konstatieren, dass Jugendliche jedoch noch in der körperlichen Entwicklung sind und das diese Definition nicht gänzlich auf Jugendliche zu übertragen ist.
Wie genau sieht aber Alkoholabhängigkeit bei Jugendlichen aus, im Unterschied zu Erwachsenen? Dies werden wir im folgenden Abschnitt erläutern.
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Arbeit zitieren:
Caro Kaufmann, 2008, Alkoholismus bei Jugendlichen, München, GRIN Verlag GmbH
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