Die Bewertung der sich erfolgreich der Ehe verweigernden „Virgin Queen“ Elisabeth I. von England hat seltsame Fantasieblüten getrieben. Sie gipfelten in der ihr unterstellten „klare[n] psychologische[n] Aversion“ 1 gegenüber dem männlichen Geschlecht allgemein. Diese äußerst fragwürdige Einschätzung der Psyche einer historischen Gestalt, die als Erklärungsgrundlage für den Ehelosigkeitsentschluss einer Regentin dienen soll, kann so jedoch nicht gehalten werden. Vielmehr mögen handfeste machtpolitische Überlegungen den Verzicht auf einen Ehegatten nahegelegt haben. Die Erwartungshaltungen an die weibliche Thronerbin der Tudormonarchie wurden 1559 in einer Petition des Parlaments eindringlich formuliert: “Nothing can be more contrary to the publick Respects, than such a Princess, in whose Marriage is comprehended the safety and Peace of the Commonwealth, should live unmarried.” 2 Die Rollenvorstellungen der
englischen Gesellschaft im 16. Jahrhundert bedingten die Ehe: Ganz im Gegensatz zu der Idealisierung der Ehelosigkeit im Katholizismus, sah der in England seit der Reformation vorherrschende Protestantismus den Ehestand als einzige von Gott gewollte rechte Lebensführung an. Diesem heiligen Diktum konnte sich natürlich auch die Königin des Landes nicht entziehen. Für Elisabeth I. von England trat jedoch noch ein weiterer gewichtiger Grund, welcher ein Ehebündnis notwendig machte, hinzu; nämlich die Sicherung des Fortbestands der Tudormonarchie durch die Geburt eines legitimen Thronerbens.
Aus dem Ehezwang ergab sich jedoch eine spezielle Problematik für die Herrscherin, da eine christliche Ehe mit dem Gehorsamsgebot der Ehefrau dem Ehegatten gegenüber einherging. Befürchtungen eines drohenden Machtverlussts bei Eheschließung und einer Schmälerung der
Regierungsgewalt Elisabeths wurden laut. Die Erinnerung an die sich angeblich von ihrem spanischen Ehegatten zu Gunsten Spaniens hatte beeinflussen lassende „Bloody“ Mary I. Tudor waren noch frisch. „Princesses by foreign
1 Valerius, Robert: Weibliche Herrschaft im 16. Jahrhundert. Die Regentschaft Elisabeths I. zwischen
Realpolitik, Querelles des femmes und Kult der Virgin Queen, Herbolzheim 2002, S.81.
2 Camden, William: The Historie of the Life and Reigne of t he Most Renowned and Victorious Princess
Elizabeth, Late Queene of England, London 1970, S.28.
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Marriage do for the most part augment, not their own, but another’s Kingdom, subject themselves and theirs to a foreign Command, and discover the Secrets of the kingdom to Strangers.” 3 Dieser Ausspruch Lord Leisters illustriert eindringlich die herrschende Panik und die Sorgen der Zeit. Die Wahl eines adäquaten fürstlichen Ehegattens für die englische Thronerbin wurde von Beratern und Bevölkerung kontrovers diskutiert und kommentiert. Wie verhielt sich nun Elisabeth I. in dieser prekären Situation? Die Quellen der Zeit gewähren Einblick in ihre einfallsreiche Lösungsstrategie. Umsichtig vermied sie es, ihren Ehelosigkeitsentschluss nach außen hin zu propagieren. Ein solches Vorgehen wäre auch außenpolitisch äußerst unklug gewesen. Stattdessen lancierte sie eine Serie von nicht enden wollenden Eheverhandlungen. Bis hin zu ihrem vierzigsten Lebensjahr hielt sie auf diese Weise die diplomatischen Verhandlungen mit den einflussreichsten Fürstenhäusern Europas aufrecht, die natürlich nur allzu gerne um die Hand der mächtigen Thronerbin von England warben. Auf diese Weise bewahrte Elisabeth I. ihre Souveränität als Regentin und verschaffte darüber hinaus auch noch ihrem Land zahlreiche politische Vorteile. Allerdings war Elisabeths Lösungsstrategie der Eheverweigerung ein Ausnahmefall an Europas Fürstenhöfen der Frühen Neuzeit. Wie gingen nun im Gegensatz dazu verheiratete Thronerbinnen mit der Problematik eines drohenden Machtverlustes in der Ehe um? Kann man auch bei ihnen Tendenzen zur Machtkonzentration auf die eigene Person erkennen? Wenn ja, mit welchen Mitteln versuchten sie dies zu erreichen? Wie wirkten die Herrscherinnen der von der Öffentlichkeit und den Rollenvorstellungen der Zeit geforderten Unterordnung unter den Ehegatten entgegen? Gab es Ähnlichkeiten in den Lösungsstrategien?
Die Untersuchung der Vorgehensweisen zweier Thronerbinnen, die an Europas Fürstenhöfen das Zepter schwangen, Maria Theresia von Österreich und Isabella I. von Kastilien, soll nun weiter Aufschluss auf diese Fragen liefern.
3 Camden, William: The Historie of the Life and Reigne of t he Most Renowned and Victorious Princess
Elizabeth, Late Queene of England, London 1970, S.77.
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Am 12. Februar 1736 fand unter großem Gepränge die „Hochzeit des Jahres“ in der Hofkirche der Augustiner in Wien statt: Hier heiratete Habsburgs Erbtochter Maria Theresia von Österreich ihren Herzog von Lothringen, Franz I. Stephan. Eine Liebesheirat - wenn man der Überlieferung Glauben schenken mag. Es sollten nun noch vier Jahre vergehen, bis sie selbst als Regentin die Zügel der Macht in ihren Händen halten würde. Am 20. Oktober 1740 verstarb Maria Theresias Vater Karl IV.. Er war Erzherzog von Österreich, Souverän der übrigen habsburgischen Erblande und Römische-deutscher Kaiser gewesen. Der Vater hatte seiner Tochter allerdings bis dato keinen Einblick in die Staatsgeschäfte gewährt und so trat die Erzherzogin nur dürftig auf die künftigen Regierungsgeschäfte vorbereitet ihre Regentschaft an. Den Schwiegersohn Franz I. Stephan hatte Karl IV. jedoch in das aktuelle politische Geschehen und in die Verhandlungen intensiv mit einbezogen. Vieles spricht dafür, dass Maria Theresias Vater nicht seine eigene Tochter, sondern seinen Schwiegersohn als seinen tatsächlichen Nachfolger auserkoren hatte. Noch auf dem Sterbebett soll dieser seinen Schwiegersohn in persönliche Gespräche verwickelt haben, während seine Tochter dagegen nur kurz vorgelassen werden durfte. In Dokumenten aus dem Jahr 1736 geht hervor, dass Franz I. Stephan nach dem Tode Karls IV. in die Regierung der sogenannten Erblande mit eingebunden werden sollte. Dementsprechend verhielt sich nun auch Maria Theresia. Sie ernannte ihren Gatten zum Mitregenten in Österreich und zum Verwalter der Böhmischen Kur. Außerdem verlieh sie ihm den Oberbefehl über die habsburgische Armee. Wie sie jedoch ihre eigene zukünftige Rolle als Souverän und Monarchin ihres Vielvölkerstaates sah, darüber sprechen die ausgehandelten Verträge eine deutliche Sprache. Diese Dokumente, die ihren Ehemann Franz I. Stephan zum Mitregenten beriefen, enthielten auch einen Passus über die Herrschaftsgewalt der Thronerbin. Dieser bekräftigte ausdrücklich Maria Theresias totales und vollkommen unanfechtbares Recht auf die alleinige Oberherrschaft über die gesamte habsburgische Monarchie. Maria Theresia räumte zwar ein, dass sie aufgrund ihres Geschlechts die Hilfe ihres Mannes in den
Regierungsgeschäften benötige; aber wie diese Hilfe in der Praxis tatsächlich
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Arbeit zitieren:
Melanie Büttner, 2010, Elisabeth I. von England, Maria Theresia von Österreich und Isabella I. von Kastilien-León: Machterhaltungsstrategien europäischer Thronerbinnen in der Frühen Neuzeit , München, GRIN Verlag GmbH
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