Einleitung
In dieser Arbeit möchte ich auf die sexuelle Assistenz eingehen, eine Thematik, die für viele Diskussionen im Behindertenbereich sorgt. Mit der sexuellen Assistenz verbindet man sehr oft den Begriff der „Prostitution“, was für viele Menschen oft abstoßend und für viele Angehörige von Betroffenen ein Tabu Thema ist. Zu diesem sehr kontroversen Thema möchte ich ein wenig Licht in das Dunkel bringen und aufzeigen, dass sexuelle Assistenz nichts Schlechtes, sondern für viele Menschen mit einer Beeinträchtigung ein Bedürfnis ist, welches man ihnen nicht vorenthalten sollte.
Wie wenig Verständnis für diese Thematik aufgebracht wird, aus welchen Gründen auch immer, zeigt die zur Verfügung stehende Literatur, die sich mit diesem Thema beschäftigt. In meinen Recherchen konnte ich nur sehr wenig Material finden, in dem explizit der Begriff der sexuellen Assistenz behandelt wird.
Zu Beginn gehe ich auf die Sexualität im Allgemeinen ein, sowie die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung. Weiters werden die Ursprünge und die Rechtslage der sexuellen Assistenz analysiert sowie der Frage nachgegangen, ob sexuelle Assistenz mit Prostitution gleichgesetzt werden kann. Als letzten Punkt führe ich ein Fallbeispiel einer Institution an, die sehr offen mit dem Thema Sexualität umgeht und in welcher Menschen mit Beeinträchtigung ein Recht auf Sexualität haben und diese ausleben dürfen.
1. Beeinträchtigung und Sexualität
Sexualität ist ein „bedeutsamer Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung und eine grundlegende Lebenskraft. Die sexuelle Entwicklung ist für Menschen mit Behinderung ebenso wie für jeden anderen Menschen. Das Spektrum sexueller Grundbedürfnisse und Äußerungsformen ist für die
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Gruppe von Menschen mit Behinderungen so umfangreich, wie für Menschen ohne Behinderungen“ (WESTPHALIA, 2004, S. 152). „Sexualität wird Menschen mit Behinderung in der Regel abgesprochen, sie werden als asexuelle Wesen betrachtet oder es wird ihnen, als zwangsläufig aus der Behinderung resultierend, eine solche Behinderung auch für den Bereich der Sexualität unterstellt“ (ORTLAND, 2005, S.40). Mit dem Begriff der „Beeinträchtigung“ assoziiert man nach Ortland, Hilflosigkeit, Defizite, Schwächen und Schädigungen. Bestimmte gesellschaftliche Normen und Schönheitsideale können im Bereich der Sexualität nur wenig mit diesen Begriffen anfangen, wenn es um Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen geht (vgl.:ORTLAND, 2005, S.40).
In den letzten Jahrzehnten hat sich die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen ein wenig ins Positive verändert. Dafür spricht auch ein Paradigmenwechsel vom einstigen Konzept der Betreuung hin zur Assistenz von Menschen mit Behinderungen, die ein selbstbestimmtes Leben, auch bezüglich der Sexualität, ermöglichen soll. „Gleichwohl ist die Vorstellung, dass sie Sexualität leben und Kinder haben für große Teile der Gesellschaft immer noch unbehaglich oder schlicht nicht existent“(WESTPHALIA, 2004, S. 152). Vor drei Jahrzehnten behaupteten Fachleute, dass sich Sexualität bei behinderten Menschen nie entwickeln dürfte, da man befürchtete, dass, wenn sie einmal erwacht sei, sie zu „Triebtätern“ werden. Solche Äußerungen hört man heute Gott sei Dank kaum noch. Stattdessen meint man, dass lernbehinderte Menschen immer Kinder bleiben und dies auch auf ihre Sexualität zuträfe. Sie wünschen sich nur körperliche Nähe und Zärtlichkeit, aber keine genitale Sexualität. Dies mag manchmal zutreffen, wenn eine schwere geistige Behinderung die Entwicklung des sexuellen Begehrens nicht ermöglicht. Ansonsten gilt, dass die sexuelle Entwicklung
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für lernbehinderte Menschen genauso wichtig ist, wie für jeden nichtbehinderten Menschen. Frauen mit körperlicher Behinderung wollen ebenso Geborgenheit, Zärtlichkeit und sexuelle Lust erleben wie Frauen ohne Behinderung. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gilt sowohl für Menschen mit Behinderung, wie auch für alle anderen Bürgerinnen. Dies bedeutet, selber zu wählen, wie und mit wem Sexualität gelebt wird. Einer befriedigenden Sexualität können jedoch körperliche Probleme entgegenstehen. Ein viel häufigeres Problem für Frauen, aber auch Männer, mit körperlicher Behinderung ist es, dass sie als potentielle Sexualpartnerin oder -partner abgelehnt werden, da sie nicht dem gängigen Schönheitsideal entsprechen und oft ein negatives Körperbild von sich aus entwickelt haben. Dieses Ideal der weiblichen Schönheit ist von Frauen mit Behinderung kaum zu erreichen. Gliedmaßenfehlbildungen, Inkontinenz, Stottern, im Rollstuhl sitzen uvm. passen eben nicht zu diesem Bild. Sich selbst zu akzeptieren heißt auch anzufangen eigene Werte zu entwickeln und wertzuschätzen und wegzukommen von dem Ziel, wie ein Fotomodell auszusehen. Der Weg dahin ist so schwierig, dass es allein oftmals nicht zu schaffen ist und man sich nicht scheuen sollte, Hilfe von Außen in Anspruch zu nehmen (vgl.: WESTPHALIA, 2004, S. 152).
2. Sexuelle Selbstbestimmung
In der Verfassung wird jedem Menschen die Freiheit garantiert „selbstbestimmt das eigene Leben entsprechend der individuellen Persönlichkeit zu gestalten, ungeachtet des Geschlechts, der Religion, ethnischen Herkunft oder einer Behinderung“ (WESTPHALIA, 2004, S. 153). Jeder Mensch hat:
Arbeit zitieren:
Wolfgang Sebastian Weberitsch, 2010, Sexuelle Assistenz, München, GRIN Verlag GmbH
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