Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 1
1.1 Warum dieses Thema? 2
1.2 Was soll mit dieser Arbeit erreicht werden? 3
1.3 Zur Strukturierung 3
1.4 Nicht näher bearbeitete Themen 4
2. Theoretische Grundlagen 5
2.1 Definitorische Annäherung an den Begriff der „Behinderung“ 5
2.2 und speziell der geistigen Behinderung 7
2.2.1 Ursachen von geistiger Behinderung 9
2.3 Der Begriff der Einstellung - Erklärt am mehrdimensionalen
Einstellungsmodell 10
2.4 Der Begriff der Sexualität 15
2.4.1 Die „andere“ Sexualität? 16
2.4.2 Zur Selbstbefriedigung bei geistiger Behinderung - Risiken und Chancen
der aktiven Unterstützung für hilflose Menschen 17
2.5 Selbstbestimmung von geistig behinderten Menschen 21
2.6 Rechtliche Grundlagen zur Partnerschaft und Sexualität bei geistig
behinderten Menschen 25
2.6.1 Die allgemeinen Grundrechte 26
2.6.2 Rechts- und Geschäftsfähigkeit von geistig behinderten Menschen 27
2.6.3 Juristische Aspekte zur Eheschließung 29
2.6.4 Juristische Aspekte zum Kinderwunsch von geistig behinderten Menschen 30
2.6.5 Juristische Aspekte zur Sterilisation 32
2.6.6 Exkurs 1 : Juristische Aspekte zum Schwangerschaftsabbruch 36
2.6.7 Exkurs 2 : Juristische Aspekte zur Sexualassistenz 36
3. Praktischer Teil - Die Umfrage 38
3.1 Wer wird befragt? Was wird erfragt? 38
3.2 Wie wird befragt? 38
3.3 Zum Rücklauf 40
3.4 Wie wurden die Fragebögen ausgewertet? 43
3.5 Hypothesen zu dieser Arbeit 44
4. Auswertung der Fragebögen 45
4.1 Statistische Fragen (Fragen 1 bis 9 ) 45
4.2 Zufriedenheit mit der Arbeit (Fragen 11 und 12 ) 49
4.3 Aufbau der Gruppe (Fragen 13 bis 21 ) 50
4.3.1 Fragen 18 bis 21 52
4.4 Fragen zu Freundschaft, Partnerschaft und Ehe von geistigbehinderten
Menschen (Fragen 22 bis 29 ) 54
4.5 Ursache von geistiger Behinderung (Frage 30 ) und weitere
„Wissensfragen“ zur Sexualität geistigbehinderter Menschen (Fragen 31
und 32 ) 57
4.6 Fragen zur Aufklärung und Verhütung (Fragen 33 bis 37 ) 58
4.7 Toleranz gegenüber der Sexualität von geistigbehinderten Menschen
allgemein (Frage 38 ) und speziell zur Selbstbefriedigung (Fragen 39 bis
42 ) 62
4.8 Fragen zu Kinderwunsch von geistigbehinderten Menschen (Fragen 43
und 44 ) und zur Sterilisation (Frage 45 ) 65
4.9 Eigene Einstellung zur Sexualität (Frage 46 ) und Vergleich der eigenen
Einstellungen zur Sexualität mit denen der Kollegen und der Einrichtung
(Fragen 47 bis 49 ) 67
5. Schlussteil 72
5.1 Verifizierung bzw. Falsifizierung der aufgestellten Hypothesen 72
5.2 Zusammenfassung 78
Literaturverzeichnis 81
Anhang 83
- 1 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
1. Einleitung
Sexualität ist normal. Sexualität ist schön. Sexualität ist lebenswichtig. Jeder Mensch nimmt für sich das Recht in Anspruch, sich sexuell so auszuleben, wie er es will - Sexualität als individuelles Grundrecht.
Sexualität ist aber auch mehr als das, mehr als nur der bloße Geschlechtsakt: Sie ist die treibende Kraft in unser aller Leben, Sexualität formt unsere Persönlichkeit, mit ihr äußern wir den Wunsch nach so elementaren Bedürfnissen wie Zärtlichkeit, Lust und Gesellschaft.
Doch nicht jeder Mensch bekommt die Möglichkeit, sich sexuell so ausleben zu können, wie er es will. Zwar wird seit Ende der 60er Jahre zunehmend von einer Liberalisierung der Sexualität gesprochen, doch gerade dem (geistig) behinderten Menschen, der Zeit seines Lebens von anderen Menschen mehr oder weniger abhängig ist, sind die Möglichkeiten der sexuellen Selbstbestimmung eingeschränkt bzw. verwehrt. Doch warum ist das so? Erklärungen dafür gibt es viele: Unwissenheit, Angst, mangelndes Vertrauen, gesellschaftliche & institutionelle Barrieren und Vorurteile. Man kann auch versuchen, dies mit einem Begriff zu erklären: Fehlerhafte Einstellungen gegenüber behinderten Menschen - und zwar fehlerhaft verglichen mit den allgemeinen Einstellungen, die wir „normalen“ Menschen gegenüber haben. Dazu einige Beispiele:
gerade schwerer behinderte Menschen müssen sich den „Vorwurf“
- gefallenlassen, dass für sie Sexualität bei weitem nicht so bedeutend ist wie für uns „normale Menschen“. Somit besteht auch kein Sinn darin, ihre Sexualität zu fördern oder sich zumindest mit ihr auseinanderzusetzen. Fremdbestimmung ist die logische Folge.
- 2 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
die Hilflosigkeit und Unselbstständigkeit behinderter Eltern steht im
- krassenWiderspruch zu den Erwartungen, die man an „normale, gesunde“ Eltern stellt. Es ist unvorstellbar, das „ewige Kind“ (vgl. Hensle/Vernooij 2000, Seite 156f.) könnte erziehungsfähig sein.
die Distanzlosigkeit behinderter Menschen anderen gegenüber wird oft
- alsaggressive Wildheit bezeichnet, aber korrekt betrachtet haben insbesondere geistig behinderte Menschen oftmals nicht die Fähigkeit, ihre Zuneigung verbal auszudrücken.
Frei von fehlerhaften Einstellungen anderen Menschen gegenüber ist sicherlich niemand. Selbst Personen, die beruflich mit behinderten Menschen zu tun haben, sind keineswegs frei von Vorurteilen. Erst recht nicht bei solch einem immer noch heiklen Thema wie der Sexualität bei geistig behinderten Menschen. Um diese Behauptung zu untersuchen, beschäftigt sich diese Arbeit speziell mit den Einstellungen, die MitarbeiterInnen in Behinderteneinrichtungen zu der Sexualität ihrer geistig behinderten Betreuten haben.
1.1 Warum dieses Thema?
Obwohl ich meine Praxisphasen im Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf in Wahlwies ableiste, hat sich während meines Studiums und zweier Praktikas mit geistig behinderten Menschen (zum einen in einer Schule mit geistig und mehrfach behinderten Kindern in Bautzen, zum anderen mit geistig behinderten Erwachsenen im Camphill Hermanus in Südafrika) herauskristallisiert, dass mein bevorzugtes Arbeitsfeld die Arbeit mit behinderten Menschen ist und nach dem Studium auch sein wird. Begründet durch mein überaus positives „Behinderte-Menschen-Bild“ beschäftige ich mich vorzugsweise mit den Problemen, die behinderte Menschen in unserer an Leistung und Wohlstand orientierten Gesellschaft haben. Die Entscheidung, dieses Thema zu bearbeiten, entsprang dem persönlichen Verlangen, die Hintergründe darzustellen und zu verstehen.
- 3 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
1.2 Was soll mit dieser Arbeit erreicht werden?
Eindeutig zu viel erwartet wäre es, die Einstellungen gegenüber behinderten Menschen zum Thema Sexualität durch diese Arbeit grundlegend verändern zu wollen, geschweige denn zu können (Vielleicht wird sich durch die Umfrage sogar herausstellen, dass dies zumindest im professionellen Sektor gar nicht mehr nötig ist!?). Diese Erwartung ist schon deshalb übertrieben, da die Umfrage aufgrund der relativ geringen Anzahl an befragten Personen nur bedingt als repräsentativ bezeichnet werden kann. Ein realistischeres Ziel ist es schon eher, wenn man durch die Befragung erreicht, dass dieses Thema in den befragten Einrichtungen neu bzw. erneut diskutiert wird. Zweifellos haben sich die Bedingungen für behinderte Menschen in den letzten Jahrzehnten entschieden verbessert. Schlagworte wie Integration und
Normalisierungsprinzip machen dies deutlich. Doch kann ein kritisches Hinterfragen der gegenwärtigen Einstellungen zur Sexualität geistig behinderter Menschen nicht falsch sein - auch im Hinblick auf die aufgestellten Thesen und die Untersuchungsergebnisse. Da jeder an der Umfrage teilgenommenen Einrichtung die Auswertung der Fragebögen zugeschickt wird, ist diese Auseinandersetzung mit diesem Thema zumindest nicht völlig unwahrscheinlich.
1.3 Zur Strukturierung
Im ersten Teil werden zunächst in komprimierter Form die theoretischen Grundlagen zum Thema behandelt. Dazu zählen grundlegende Erläuterungen der Begriffe „Behinderung“, „geistige Behinderung“, „Einstellungen“, „Sexualität“, „Selbstbestimmung“ sowie der rechtlichen Grundlagen (u.a. Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Eheschließung, Sterilisation). Auf die entsprechenden Fragen im Fragebogen wird jeweils folgendermaßen verwiesen:
Verweis Fragebogen: ...
- 4 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
Im zweiten Teil wird nach Darstellung des Aufbaus und der Durchführung der Befragung eine Auswertung versucht. Die Ergebnisse werden - wenn möglichmit den im theoretischen Teil dargestellten Fakten als auch mit anderen Fragen in Verbindung gebracht.
Im dritten Teil - dem Schlussteil - werden nach der Auseinandersetzung mit den aufgestellten Hypothesen die Ergebnisse der Umfrage zusammenfassend dargestellt.
1.4 Nicht näher bearbeitete Themen
Über die hier dargestellten Themen hinaus hätten noch einige Themen mehr behandelt werden können, u.a.:
Aufklärung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung Sexualerziehung von geistig behinderten Menschen (Sinnvolle) Verhütungsmethoden für geistig behinderte Menschen
Hier möchte ich auf weitergehende Literatur verweisen (wie z.B. Ilse Achilles Ratgeber „Was macht ihr Sohn denn da?“), um sich mit diesen Themen vertraut zu machen.
- 5 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Definitorische Annäherung an den Begriff der „Behinderung“...
„Eine Behinderung ist im Sinne des klassischen Krankheitsbegriffes eine irreversible Beeinträchtigung des Menschen als Folge eines vorausgegangenen Krankheitsprozesses oder einer angeborenen Schädigung“ (Mattner 2000, 9). Nach dieser Definition liegt eine Behinderung also dann vor, wenn der betroffene Mensch infolge einer Erkrankung oder einer angeborenen Schädigung voraussichtlich dauerhaft physisch bzw. psychisch beeinträchtigt bzw. benachteiligt sein wird (vgl. ebd.). Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beschreibt Behinderung als
1) „eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der
Bewegungsfreiheit, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmaßen oder auf anderen Ursachen beruht,
2) Missbildungen, Entstellungen und Rückgratverkrümmungen, wenn die Behinderungen erheblich sind,
3) eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Seh-, Hör- und Sprachfähigkeit, eine erhebliche Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Kräfte oder drohende Behinderungen dieser Art.“ (BSHG §124 Abs. 4)
Zur Unterscheidung von Behinderungen sind folgende Begriffe üblich:
Körperbehinderung
Sinnesbehinderung geistige Behinderung Sprachbehinderung Lernbehinderung
Verhaltensauffälligkeiten bzw. Verhaltensbehinderung Schwerst- bzw. Mehrfachbehinderung
- 6 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
Nach diesen Definitionen wird Behinderung als ein anhand spezifischer Symptome und Krankheitsmerkmale auffaßbares Objekt dargestellt, welches aber in keiner Weise den individuellen (und wesentlich komplexeren) Beeinträchtigungen und Benachteiligungen im gesellschaftlichen Leben des betroffenen Menschen gerecht wird. Im allgemeinen Verständnis wird der geistigbehinderte Mensch einfach zum Geistigbehinderten und der blinde Mensch zum Blinden „degradiert“ - verbunden mit Vorurteilen und Voreingenommenheit. Genauer betrachtet hat aber jede Art von Behinderung verschiedene Ursachen und vollkommen unterschiedliche Auswirkungen auf diesen Menschen.
Behinderungen haben also über die physischen und psychischen Defizite hinaus weit mehr Beeinträchtigungen zur Folge. Die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates empfahl 1973, Behinderung so zu definieren:
„Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in der sprachlichen Kommunikation oder in psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist.“ (Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission 1973, 13; zit. in Mattner 2000, 11)
Die Resolution der Vereinten Nationen von 1975 schlägt folgende Definition vor:
„Eine Person ist behindert, wenn sie aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Schädigung körperlicher oder geistiger Art nicht in der Lage ist, sich voll oder teilweise aus eigener Kraft wie ein Nichtbehinderter die entsprechende Stellung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu sichern.“ (vgl. Mattner 2000, 10)
Diese beiden Definitionen lassen erkennen, dass eine körperliche oder geistige Behinderung i.d.R. auch eine gesellschaftliche Behinderung zur Folge hat, die
- 7 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
keineswegs von den behinderten Menschen „selbstverschuldet“ ist. In einer Gesellschaft, die Leistung und Engagement fordert und dafür Wohlstand, Sicherheit, Erfolg und Anerkennung verspricht, ist kein Platz für „Krüppel, Blöde und Asoziale“ - also von der Norm abweichende Randgruppen. Der ohnehin geschädigte und beeinträchtigte Mensch wird zusätzlich behindert gemacht.
Haeberlin beschreibt Behinderung deshalb aus zwei verschiedenen Blickrichtungen:
„Behinderung als Beeinträchtigung eines Individuums bei der Ausübung von Tätigkeiten“ und „Behinderung als Beeinträchtigung der Funktion gesellschaftlicher Einrichtungen durch störende Individuen“ (vgl. Mattner 2000, 11).
Behinderung ist also über die physischen und psychischen Schädigungen hinaus auch immer als geschädigte Interaktion und Kommunikation zwischen behinderten Menschen und Nichtbehinderten zu sehen. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird vorgeschlagen, den Begriff „Behinderung“ durch „Schädigung“ (impairment) zu ersetzen, da der geschädigte Mensch erst durch gesellschaftliche Nachteile behindert wird (ebd.).
2.2 ...und speziell der geistigen Behinderung
Der Begriff der geistigen Behinderung ist ein relativ neuer Begriff, der in den 60er Jahren entstand, und durch die 1958 gegründete Elternvereinigung „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ (heute: „Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V.“) setzte er sich rasch durch (vgl. Hensle/Vernooij 2000, S. 132f.).
Geistige Behinderung löste damit die vorher üblichen Begriffe der Idiotie, Imbezibilität und Debilität ab, die unter dem Begriff des Schwachsinns
- 8 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
(Oligophrenie) zusammengefasst wurden und anhand von Intelligenztests festgestellt wurde. Idiotie lag dabei bei einem Intelligenzquotienten von 0-19, Imbezibilität bei einem IQ von 20-49 und Debilität bei einem IQ von 50-69 vor. Hensle schreibt in diesem Zusammenhang: "Abgesehen davon, dass der Ausdruck 'Schwachsinn' sachlich nicht korrekt ist - es handelt sich ja nicht um einen Defekt der Sinne -, sind die Termini der psychiatrischen Klassifikation zum Teil mit so starken negativen Konnotationen behaftet, dass sie nur mehr als Diskriminierung aufgefasst werden können" (vgl. ebd.).
Der Brockhaus beschreibt die geistige Behinderung in einer neueren Definition wie folgt:
„Geistige Behinderung (Intelligenzminderung, Minderbegabung,
Geistesschwäche, veraltete Bezeichnung Oligophrenie, Schwachsinn): Verminderung der intellektuellen Fähigkeiten, der sprachlichen Entwicklung und der motorischen Fertigkeiten unterschiedlichen Grades mit der Einschränkung beziehungsweise Unfähigkeit zur selbstständigen,
zweckmäßigen Lebensführung. Damit verbunden sind die Begrenzung der Lebensbewältigungstechniken, der sozialen Fertigkeiten und die
Beeinträchtigung des schulischen Bildungsgangs.“ (aus: Brockhaus Multimedial 2001, Stichwort „geistige Behinderung“)
Aufgrund dieser eben beschriebenen Besonderheiten bei geistig behinderten Menschen werden sie oftmals selbst von professionellen Helfern nicht altersgemäß behandelt („das ewige Kind“), was häufig zu einer Beeinträchtigung ihrer alltäglichen und auch sexuellen Selbstbestimmung führt.
- 9 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
2.2.1 Ursachen von geistiger Behinderung
In Hensle/Vernooij wird das von der AAMD (American Association for Mental Deficiency) vorgeschlagene Einteilungssystem der Ursachen geistiger Behinderung vorgestellt. Es soll hier nun zusammengefasst dargestellt werden:
» Infektionen und Vergiftungen, dazu zählen Erkrankungen der Mutter während der Schwangerschaft (u.a. Röteln und Syphilis), eine Virus-Encephalitis oder Meningitis
» Traumata und physische Schädigungen, wie z.B. perinataler Sauerstoffmangel oder peri- bzw. postnatale mechanische Verletzungen
» Stoffwechsel und Ernährungsstörungen, z.B. durch eine angeborene Galaktosämie (erhöhter Galaktose-Spiegel aufgrund eines fehlenden Enzyms)
» Grobe, postnatale Hirnerkrankungen, z.B. durch einen Tumor
» Unbekannte pränatale Einflüsse, wie z.B. Mikro- und Hydrocephalie
» Chromosomenabweichungen, u.a. Down-Syndrom (Trisomie-21), Turner-Syndrom
» Störungen während der Schwangerschaft, dazu zählen Frühgeburt, Geburtsuntergewicht oder Über-Tragung (d.h. Überschreitung des Geburtstermins um mehr als 14 Tage)
» Geistige Behinderung im Zusammenhang mit psychiatrischen Störungen, u.a. frühkindliche Schizophrenie oder Autismus
- 10 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
» Psychosoziale Benachteiligungen, wie z.B. Kaspar-Hauser-Syndrom („Verwilderungsfolge“)
» Andere Ursachen, z.B. Schwermehrfachbehinderungen oder auch unklare Ursachen
(in Hensle/Vernooij 2000, S. 136ff.)
Zur Erblichkeit einer Intelligenzminderung kann anhand der vorliegenden Literatur keine feste Stellung bezogen werden. Zumindest kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass geistigbehinderte Eltern immer geistigbehinderte Kinder auf die Welt bringen. Der Gegenbeweis zu dieser vorurteilsbeladenen Meinung soll durch eine Untersuchung von Brigitte Grimm (in Walter 2002, S. 299ff) angetreten werden. Ihre Untersuchung zeigt, dass von 31 Kindern mit zumindest einem geistigbehinderten Elternteil (19 der 31 Paare) 29 gesund auf die Welt kamen. 2 der Kinder hatten schwere Behinderungen, deren Ursache jedoch nicht klar ist.
Verweis Fragebogen: Frage 30 (Ursache geistiger Behinderung), Frage 44 (Erblichkeit der Behinderung)
2.3 Der Begriff der Einstellung - Erklärt am mehrdimensionalen Einstellungsmodell
Ob Einstellungen das individuelle Handeln eines Menschen beeinflussen, war und ist eine der zentralen Fragen der Einstellungsforschung. Einig ist man sich darüber, dass Einstellungen zwar der wichtigste, aber nicht der alleinige Faktor für das Beeinflussen des Verhaltens sind (vgl. Hedderich/Hirsch, in: Geistige Behinderung 2/98).
Auch wenn die Vermutung nahe liegt, dass Fachkräfte der Behindertenarbeit im Durchschnitt gegenüber dem geistig behinderten Klientel positiver eingestellt
- 11 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
sind als der durchschnittliche Normalbürger, kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass sie ausschließlich positiv eingestellt sind.
„Einstellungen sind eine erlernte latente Reaktionsbereitschaft von zeitlicher Dauer gegenüber bestimmten Objekten oder Situationen in der kognitiven, affektiven und konativen Dimension.“ (ebd.)
Dies bedeutet im Einzelnen, dass
» Einstellungen in der Auseinandersetzung mit der Lebensumwelt erworben werden
» Einstellungen über unterschiedliche Situationen und Zeitpunkte hinweg stabil sind
» Einstellungsobjekte alle differenzierbaren Aspekte der sozialen Umwelt des Menschen sein können (vgl. ebd.)
Dass Einstellungen die Gesamtheit allen Verhaltens gegenüber einem bestimmten Einstellungsobjekt beeinflussen, ist hierbei der Grundgedanke dieses mehrdimensionalen Ansatzes. Die drei angesprochenen Dimensionen sind dabei im Einzelnen:
» Kognitive Dimension: Sie bildet die Vorstellungen, Gedanken und Mutmaßungen über das Einstellungsobjekt. Was man von dem Einstellungsobjekt wahrnimmt und sich als Wissen oder Information von ihm aneignet, repräsentiert diese Dimension
» Affektive Dimension: Sie umfasst die gefühlsmäßigen Reaktionen, die das Einstellungsobjekt hervorruft bzw. seine emotionale Bewertung
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» Konative Dimension: Sie beinhaltet den verhaltens-und
handlungssteuernden bzw. motivierenden Einfluss der Einstellung. Sie repräsentiert somit das Verhalten gegenüber dem Einstellungsobjekt. (ebd.)
Cloerkes (2001, S. 76) bezeichnet dabei - gerade was behinderte Menschen betrifft - die affektive Komponente (als Kern einer sozialen Einstellung) als die wichtigste Komponente.
Weiter geht man davon aus, dass diese drei beschriebenen Dimensionen in einer festen (konsistenten) Beziehung zueinander stehen (sog.
Konsistenztheorem). Es geht davon aus, dass die Änderung einer Dimension eine gleichmäßige Änderung der anderen Dimensionen zur Folge hat (z.B.: Ändern sich die Informationen, die man von einer bestimmten Person hat, so ändern sich auch die Reaktionen und das Verhalten gegenüber dieser Person). Die Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Dimensionen, die gegenseitige Einflussnahme der Einstellungen zueinander und die Rückwirkung des Verhaltens auf diese sind somit die Faktoren, welche die Einstellungen bestimmen. „Dies entspricht auch der allgemeinen Vorstellung von der Einheit des Fühlens, Denkens und Handelns“ (Hedderich/Hirsch, in: „Geistige Behinderung“ Heft 2/98).
Die Einstellungen der Betreuer in Behinderteneinrichtungen zu ihren geistig behinderten Betreuten ist dadurch folgendermaßen bestimmt:
» Kognitive Komponente: „Was weiß ich über den Betreuten und seine Behinderung?“
» Affektive Komponente: „ Wie erlebe ich den Kontakt mit dem Betreuten?“, „Wie nehme ich den geistig behinderten Menschen wahr?“ » Konative Komponente: „Wie handle ich mit dem Betreuten?“ (vgl. ebd.)
- 13 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
Doch wie sehen die Einstellungen behinderten Menschen gegenüber nun genau aus. Cloerkes (2001, S. 76ff) fasst dabei verschiedene Studien zusammen:
1. Die Art der Behinderung, sowie das sichtbare Ausmaß und das Ausmaß, wie gesellschaftlich hochbewertete Funktionen (Flexibilität, Mobilität, Intelligenz, usw.) beeinträchtigt werden, ist entscheidender Faktor zu den Einstellungen gegenüber dem behinderten Menschen. Dagegen scheint die Schwere einer Behinderung kein wesentlicher
Einstellungsfaktor zu sein. Defizite im geistigen und psychischen Bereich werden weitaus ungünstiger bewertet als solche im physischen Bereich.
2. Abgesehen von den Variablen Geschlecht und Lebensalter scheinen andere demographische Merkmale (wie Schichtzugehörigkeit, Bildung, Wissen) nur einen geringen Einfluss auf die Einstellungen zu haben. Frauen und jüngere Menschen scheinen Behinderte insgesamt eher zu akzeptieren als Männer und ältere Menschen. Keinen Einfluss scheinen der Beruf, die ethnische Herkunft, der Wohnort und der Familienstand zu nehmen.
3. Der Einfluss von Persönlichkeitsmerkmalen wie Angst, Aggressivität und Autoritarismus wird unterschiedlich bewertet. Zwar kann die in der Literatur häufig vertretene Annahme, dass autoritäre Persönlichkeiten besonders ablehnend auf behinderte Menschen reagieren, nicht ohne weiteres bestätigt werden. Trotzdem ist Cloerkes überzeugt, dass besonders „ich-schwache, ängstliche, dogmatische (...) Personen tendenziell dazu neigen, behinderte (Menschen) eher abzulehnen als Personen ohne solche Eigenschaften“.
4. Der Kontakt mit behinderten Menschen ist zwar ein wichtiger Einstellungsfaktor, bewirkt aber keinesfalls zwangsläufig positive Einstellungen, wie laut Cloerkes verschiedentlich behauptet wird.
- 14 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
Aus dem Genannten folgert Cloerkes, dass es abgesehen von der Art der Behinderung „kaum eindeutige Bestimmungsgründe für die Einstellungen zu Menschen mit Behinderungen“ gibt (ebd.). Dies deutet seiner Meinung darauf hin, dass es sich um eine „bemerkenswert starre und sehr grundlegende Haltung“ handelt.
Nun wird in den meisten Arbeiten der Behindertenforschung davon ausgegangen (dazu: Cloerkes 2001, 114ff), dass häufiger Kontakt mit behinderten Menschen positivere Einstellungen zur Folge hat. Cloerkes formuliert dazu zwei Thesen:
1. Personen, die über Kontakte mit Behinderten verfügen, werden günstigere
2. Je häufiger der Kontakt mit Behinderten bestanden hat, um so positiver wird die Einstellung des Betreffenden sein. (Cloerkes 2001, S. 114)
Es ist jedoch nicht die Häufigkeit des Kontakts mit behinderten Menschen, die positive Einstellungen zur Folge hat, sondern seine Intensität. Denn aus der allgemeinen Vorurteilsforschung (bezogen auf nichtbehinderte Menschen) weiß man schon seit langem, dass oberflächliche Kontakte an den Vorurteilen nichts ändern und sie sogar eher verstärken. Doch auch die Intensität ist an sich nicht entscheidend, sondern weitere wichtige Nebenbedingungen (wie z.B. relative Statusgleichheit, gewisse Belohnungserwartung aus der sozialen Beziehung oder die Verfolgung gemeinsamer wichtiger Aufgaben und Ziele) sind notwendig für seine „emotionale Fundierung und seine Freiwilligkeit“ (ebd.)!
- 15 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
2.4 Der Begriff der Sexualität
„Der Begriff Sexualität (von lateinisch sexus Geschlecht) beschreibt allgemein das Phänomen, dass Lebewesen in zwei Geschlechtern (männlich, weiblich) vorkommen und sich geschlechtlich fortpflanzen. Sexualität bezeichnet darüber hinaus beim Menschen auch die Gesamtheit aller Lebensäußerungen, Empfindungen und Verhaltensweisen, die mit der Geschlechtlichkeit zusammenhängen [...]“
(aus: Brockhaus Multimedial 2001, Stichwort „Sexualität“)
Dies ist nur einer von vielen Erklärungsversuchen des Begriffs der „Sexualität“. Wissenschaftlich zum ersten Mal verwendet wurde er wohl von dem Botaniker August Henschel (1790-1856). Tatsache ist, dass sich der Begriff in seiner ursprünglichen Form ausschließlich auf die Fortpflanzungsfunktion bezog. Auch heute wird leider unter Sexualität in erster Linie die genitale Sexualität verstanden - wohl der Hauptgrund für die Ablehnung und Unvereinbarkeit von Behinderung und Sexualität. Tatsache ist auch, dass es unzählige Definitionsversuche für den eigentlich nicht definierbaren Begriff der Sexualität gibt. Die amerikanische Sexualtherapeutin Offit hat versucht, die Vielfältigkeit des Begriffes folgendermaßen darzustellen:
„Sexualität ist das, was wir daraus machen. Eine teure oder billige Ware, Mittel zur Fortpflanzung, Abwehr gegen Einsamkeit, eine Form der Kommunikation, ein Werkzeug der Aggression (der Herrschaft, der Macht, der Strafe und der Unterdrückung), ein kurzweiliger Zeitvertreib, Liebe, Luxus, Kunst, Schönheit, ein idealer Zustand, das Böse oder das Gute, Luxus oder Entspannung, Belohnung, Flucht, ein Grund der Selbstachtung, eine Form der Zärtlichkeit, eine Art der Rebellion, eine Quelle der Freiheit, Pflicht, Vergnügen, Vereinigung mit dem Universum, mystische Ekstase, Todeswunsch oder Todeserleben, ein Weg zum Frieden, eine juristische Streitsache, eine Form, Neugier und Forschungsdrang zu befriedigen, eine Technik, eine biologische Funktion, Ausdruck psychischer Gesundheit oder Krankheit oder einfach eine sinnliche Erfahrung“ (Offit 1979, S. 16; in: Walter 2002, S. 34f).
- 16 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
Dieser Erklärungsversuch macht deutlich, dass es keine einheitliche Definition dieses Begriffes geben kann! Man sollte sogar davon ausgehen, dass jeder Mensch Sexualität anders beschreiben würde.
Trotzdem versuchen Autoren immer wieder, den individuell so unterschiedlichen Begriff der Sexualität zu verallgemeinern.
Verweis Fragebogen: Frage 46 (Einstellung der Befragten zur Sexualität), ferner Fragen 47-49 (Vergleich der Einstellungen zur Sexualität mit Kollegen und Einrichtung)
2.4.1 Die „andere“ Sexualität?
Mit diesem Wissen um die individuelle Besonderheit der Sexualität für jeden einzelnen Menschen kann es also auch keine besondere Sexualität bei geistig behinderten Menschen geben. In einer Broschüre von „pro familia“ heißt es dazu:
„Menschen mit geistiger Behinderung sind ebenso verschieden und auch in ihrer Sexualität so einmalig geprägt wie alle anderen Menschen. Den „typischen“ Menschen mit geistiger Behinderung gibt es nicht, und auch zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung kann nichts ausgesagt werden, was für alle gleichermaßen zutrifft. Aufgrund der Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte steht lediglich eines fest: Die sexuelle Entwicklung ist für Menschen mit geistiger Behinderung ebenso bedeutungsvoll wie für jeden anderen Menschen.“
(„Sexualität und geistige Behinderung“, pro familia 2001)
Voraussetzung ist jedoch, dass auch dem geistigbehinderten Menschen das Erlernen von Sexualität ermöglicht wird. Doch gerade im Kennenlernen, Erfahren und Ausüben von Sexualität wird der geistigbehinderte Mensch behindert.
- 17 - SteffenGrundmann „Partnerschaft und Sexualität von geistig behinderten Menschen“
Denn Sexualität ist nicht nur angeboren. Insbesondere der Umgang mit der Sexualität muss zum großen Teil erlernt werden, um sie wirklich genießen zu können. Legt man es also darauf an, so ist es kein Problem, einem Menschen das Kennenlernen und Erfahren von Sexualität in seinen vielen verschiedenen Facetten mit einem anderen Menschen zu verwehren. Denn: Was er nicht weiß, das macht ihn auch nicht heiß! Das soll im Kapitel 2.6 durch Erläuterungen zum Begriff der „Selbstbestimmung“ dargestellt werden.
Verweis Fragebogen: Fragen 31 und 32 (Unterschied der Sexualität zwischen geistig behinderten und „normalen“ Menschen), ferner Fragen 33 bis 37 (Informieren der geistig behinderten Betreuten über Sexualität, speziell zu Aufklärung und Verhütung)
2.4.2 Zur Selbstbefriedigung bei geistiger Behinderung - Risiken und Chancen der aktiven Unterstützung für hilflose Menschen
Auch wenn es keine besondere Sexualität bei geistig behinderte Menschen gibt, so haben sie trotzdem aufgrund ihres oft mangelhaftem Wissens mit besonderen Schwierigkeiten zu „kämpfen“:
„Tim geht, wenn er aus der Werkstatt nach Hause kommt, stets zunächst in sein Zimmer, legt sich bäuchlings auf den Teppich und fängt an zu rütteln, zu stoßen, er macht beischlafähnliche Bewegungen. Mir ist klar, dass Tim sexuell erregt ist und sich befriedigen will, aber offensichtlich weiß er nicht, wie das geht. Schließlich bleibt er mit knallrotem Gesicht, atemlos, völlig verschwitzt erschöpft liegen. Noch eine ganze Weile danach ist er schlecht gelaunt.“ (Bericht einer Mutter über ihren 17 Jahre alten Sohn mit Down-Syndrom; aus: „Sexualität und geistige Behinderung“, pro familia 2001, S. 12)
Wie Tim sind viele geistig behinderte Menschen nicht in der Lage, sich erfolgreich selbst zu befriedigen. Sie brauchen Hilfe, um Selbstbefriedigung zu
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Steffen Grundmann, 2003, Partnerschaft und Sexualität bei behinderten Menschen - Eine Befragung von MitarbeiterInnen von Behinderteneinrichtungen zu ihrem Umgang und ihren Einstellungen zum Sexualleben von Betreuten, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Scholary Paper (Seminar), 28 Pages
Steffen Grundmann has published the text Partnerschaft und Sexualität bei behinderten Menschen - Eine Befragung von MitarbeiterInnen von Behinderteneinrichtungen zu ihrem Umgang und ihren Einstellungen zum Sexualleben von Betreuten
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