Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung………………............................................................................................................................................. 3
1.Einleitung………………............................................................................................................................................. 3
2.Hauptteil………………….......................................................................................................................................... 3
2.Hauptteil………………….......................................................................................................................................... 3
2.1.Historischer Rückblick 3
2.1.Historischer 3
2.2.Gründe für die Öffnung der Bundeswehr für Frauen. 4
2.2.Gründe 4
2.3.Verlauf der Integration der Frauen in der Bundeswehr 5
2.3.Verlauf 5
3.Schlussteil……………… 10
3.Schlussteil……………… 10
4.Literaturverzeichnis…….. 11
4.Literaturverzeichnis…….. 11
5.Internetquellen…………. 12
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1. Einleitung
Bis zur Jahrtausendwende war die Verwendung von Frauen in der Bundeswehr aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen und deren Auslegung durch Rechtsprechung und Lehre noch stark eingeschränkt.
In dieser Hausarbeit wird untersucht, wie die Integration der Frauen in der Bundeswehr seit 2001 verlaufen ist . Dazu wurde folgende Vorgehensweise gewählt: Zunächst erfolgt ein historischer Rückblick über Frauen im Militärdienst, bevor auf die Gründe der Öffnung der Bundeswehr für Frauen eingegangen wird. Im Anschluss daran wird die Entwicklung der Bundeswehr seit der Öffnung für Frauen aufgezeigt. Abschließend wird auf die aktuelle Situation in der Bundeswehr eingegangen.
Wenn man den Begriff Soldatin hört, lässt sich leicht annehmen, dass dieses Wort eine „Erfindung“ des 20. Jahrhunderts sei. Einerseits stimmt es auch, da Frauen sich erst im 1. und 2. Weltkrieg einen Platz im Militär, welches bis dahin ausschließlich nur von Männern beherrscht wurde, erkämpften.
Durch die Einführung der Wehrpflicht in Deutschland im Zuge der Freiheitskriege gegen Frankreich 1 vor fast 200 Jahren, wurde der Krieg zur reinen Männersache erklärt. Die Aufgabe der Frauen bestand lediglich darin, ihre Männer in den Krieg zu lassen, auf Post von der Front zu warten und die Männer zu pflegen, wenn sie verwundet, entstellt oder traumatisiert vom Krieg Heim kehrten.
Das im Dezember 1916 in Kraft getretene „Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst“ 2 schrieb die allgemeine Arbeitspflicht für alle Männer im Alter zwischen 17 und 60 Jahren vor, die für kriegstauglich befunden worden waren 3 . Die Frauen blieben von der Dienstpflicht verschont. Frauen wurden zunächst in der Rüstungsindustrie beschäftigt. Der Anteil der beschäftigten Frauen
1 Handelsblatt; http://www.handelsblatt.com/archiv/die-geschichte-der-wehrpflicht-in-deutschland;518414, Einsicht am 22. Juli 2010
2 Ottomeyer, Hans; http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/hdg/index.html, Einsicht am 28. Juli 2010
3 Reichsgesetzblatt 1916, S. 1333-1339
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in der Rüstungsindustrie stieg von knapp 114.000 im Jahre 1913 auf 700.000 am Ende des 1. Weltkrieges 4 .
Die im Heer arbeitenden Frauen wurden fast ausschließlich im Sanitätswesen eingesetzt. Erst ab Mitte 1917 begann mit Erlass der „Richtlinie zum Einsatz von Frauen in den besetzen Gebieten 5 “ der Einsatz des schwächeren Geschlechts in Schreibstuben, Munitionsdepots oder Versorgungseinrichtungen. 6
Nach dem Ende der 60er Jahre wurden erstmals im politischen Raum Forderungen nach Zulassungen von Frauen im Dienst in der Bundesrepublik gestellt. Durch ein Nachwuchsproblem bei der Bundeswehr in den 70er Jahren wurde es für Frauen möglich, im Sanitätsdienst und in der Militärmusik tätig zu werden.
Am 19. Februar 1975 fand schließlich die Geburtsstunde der sogenannten „zweigeschlechtlichen“ deutschen Streitkräfte statt. Diese Öffnung ist dem damaligen Bundesverteidigungsminister Georg Leber zu verdanken. Dank seinem Vorschlag durften fortan Ärztinnen, Zahnärztinnen, Tierärztinnen und Apothekerinnen als Sanitätsoffiziere in die Bundeswehr 7 . Zeitgleich wurde auch das Soldatengesetz und die Wehrdisziplinarordnung geändert 8 . So konnten am 1. Oktober 1975 die ersten fünf weiblichen Sanitätsoffiziere ihren Dienst antreten 9 .
2.2. Gründe für die Öffnung der Bundeswehr für Frauen
„Den Stein ins Rollen“ 10 brachte letztendlich Tanja Kreil. Sie war Elektronikerin und bewarb sich 1996 als Instandsetungssoldat (Elektronik) für den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr.. Allerdings wurde die Bewerbung mit der Begründung abgelehnt, dass Frauen der Zugang zum Dienst mit der Waffe gesetzlich nicht gestattet sei. Da sich Tanja Kreil mit dieser Entscheidung nicht abfinden wollte, reichte sie eine Klage beim Verwaltungsgericht (VG) in Hannover 11 ein. Als
4 vgl. Seidler, Franz, Frauen zu den Waffen?, Koblenz 1978, S. 26
5 vgl. Steinkamm, Armin A. (Hrsg.), Frauen im militärischen Waffendienst; Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2001, S. 345
6 Ottomeyer, Hans; http://www.dhm.de/lemo/html/wk1/index.html, 23. Juli 2010
7 Bundesministerium der Verteidigung;
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/ministerium/geschichte_bmvg/verteidigungsminister_seit_1955/georgleber?yw_contentURL=/C1256F12
00608B1B/N264WQZR573MMISDE/content.jsp, Einsicht am 25. Juli 2010
8 siehe BGBL. I, S. 2113; §§ 1, 3, 28, 30, 51, 54 und 72; Anpassung im Hinblick auf die Einstellung von Frauen in der Laufbahn der
Offiziere des Sanitätsdienstes
9 Burger, Thorsten; http://www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de/portal/a/sanitaetsdienst/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd433NfUASYGYpiaO-
pEwsaCUVH1fj_zcVH1v_QD9gtyIckdHRUUAt0UHSQ!!/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfRV9NNUg!?yw_contentURL
=%2F01DB080000000001%2FW26HDCPT573ZSDBDE%2Fcontent.jsp; Einsicht am 27. Juli 2010
10 Ringler, Vanessa Rebecca; Frauen als Offiziere in der Bundeswehr, S. 57
11 VG Hannover, B.v. 13.7.1998, Az. 2 A 6856/96 (nicht veröffentlicht); siehe hierzu die Entscheidung des EuGH,
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Arbeit zitieren:
Ingrid-Sofia Roth, 2010, Frauen in der Bundeswehr, München, GRIN Verlag GmbH
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Soldatinnen für die Bundeswehr
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Skript, 15 Seiten
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