Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Frauen in der Aufklärung
3. Elisabeth Friederike Sophie von Bayreuth
3.1 Kindheit und Jugend
3.2 Herzogin von Württemberg
3.3 Leben nach der Trennung
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
2
1. Einleitung
„Für den Historiker ist sie (Friederike) vorläufig noch ein Schatten, der entflieht, wenn wir ihn zu greifen wähnen.“ 1 Dieses Zitat beschreibt äußerst zutreffend die Quellenlage, die den Historikern heutzutage für die Herzogin von Württemberg, Elisabeth Friederike Sophie von Bayreuth, zur Verfügung steht. Ihr Leben lässt sich im Zusammenhang mit den Quellen und Informationen über Herzog Karl Eugen, ihrer Mutter Wilhelmine und deren Briefwechsel mit dem Preußenkönig Friedrich II. chronologisch relativ gut nachvollziehen. Jedoch ist diese Darstellung, was ihre Persönlichkeit, ihre Gefühle und Gedanken betrifft, unvollständig und bruchstückhaft. Es gibt nur einzelne persönliche schriftliche Bemerkungen über sie, wie z.B. von Voltaire oder einem Gefolgsmann Friedrichs II., die ein vages Bild von ihrem Charakter und ihrem Gemüt zeichnen. Quellen, die tiefere Einblicke in ihr Selbst liefern könnten, wie Tagebucheinträge oder Briefe, sind leider nicht überliefert. Ihr ganzes Leben, das von den Intrigen und Machenschaften ihrer Umgebung abhängig gewesen war, lässt sich nur mit Hilfe der oben genannten Personen und Werken über jene nachvollziehen und wird aus diesem Grund auch stets nur „angeschnitten“ oder nebenbei erwähnt.
Doch Friederike - so soll sie in dieser wissenschaftlichen Arbeit der Einfachheit halber genannt werden - war eine Frau, deren Schicksal und deren Persönlichkeit eine genauere Betrachtung und Widmung wert sind. Dies soll Aufgabe dieser Arbeit sein. Der erste Punkt wird sich mit der Aufklärung, und spezifischer mit den Frauen in der Aufklärung, beschäftigen. Dies ist notwendig, um die Situation, in der sich Frauen allgemein in dieser Zeit befanden, zu verdeutlichen und um zu verstehen, unter welch einem gesellschaftlichen Druck Frauen wie Friederike standen, welche Konventionen stillschweigend an sie gestellt wurden und welche Klischees sie zu erfüllen hatten. Dieser geschichtliche Hintergrund impliziert, dass die Entscheidungen Friederikes und ihr Leben von einem anderen Standpunkt aus bewertet werden müssen, d.h. dass man ihre Geschichte nicht nach den heutigen Maßstäben beurteilen kann, sondern den zeitlichen und gesellschaftlichen Faktor beachten muss. Nichtsdestotrotz wird ihr Schicksal auch nach heutiger Sicht anrührend, Mitleid erregend und interessant wirken.
2. Frauen in der Aufklärung
„Und so halte ich es für die Pflicht des Erziehers, das aufstrebende Genie des Mädchens zurückzudrängen, und auf alle Weise zu verhindern, daß es selbst die Größen seiner Anlage
1 Müssel, Karl: Hofleben, Feste und Gäste der Herzogin Elisabeth Friederike Sophie auf Schloß Fantaisie und in
Bayreuth (1763-1780), Bayreuth 1999, S. 314.
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nicht bemerke.“ 2 Wie aufklärerisch und fortschrittlich die Bewegung auch war, es muss beachtet werden, dass die Theorien und Forderungen der Aufklärer sich lediglich auf eine bestimmte Bevölkerungsschicht bezogen. Die einfachen Bauern, Sklaven und auch die Frauen, wie das oben genannte Zitat von Karl Heydenreich zeigt, waren nicht Bestandteil des Aufklärungsprogramms. Die Mehrzahl der Aufklärer waren „von der geistigen Unterlegenheit der europäischen Bauern […] überzeugt“. 3 Das weibliche Geschlecht überging man schlichtweg, da man von der gottgegebenen Ungleichheit zwischen Mann und Frau ausging. 4 Mit einigen Ausnahmen - auf die in diesem Kapitel an späterer Stelle eingegangen werdenwurde die Frau als unterprivilegiert betrachtet und ihre einzige Aufgabe bestand darin, den Ehemann glücklich zu machen, den Haushalt zu führen und die Kinder großzuziehen. 5 Sogar der Großteil der Frauen selbst akzeptierte diesen Status und lehnte sich nur selten gegen diese „Bestimmung“ auf. 6 Bemerkenswert ist jedoch, dass die Aufklärer die Frauen gar nicht „bewusst“ ausschlossen, sondern den Terminus für sie ganz anders auslegten als für die Menschheit allgemein, sprich den Mann. Es kam ihnen nicht in den Sinn, die Frau als dem Mann gleichwertig anzusehen. Sie sprachen aber tatsächlich auch im Zusammenhang mit dem weiblichen Geschlecht von Aufklärung. Dass der Begriff hierbei völlig andere bzw. sogar widersprüchliche Ansätze und Forderungen gegenüber der „männlichen“ Aufklärung beinhaltete, zeigt z.B. Jean-Jacques Rousseau, ein Aufklärer, der für die Gesellschaft „die radikalsten sozialen Utopien formulierte“, 7 für die Frauen aber in seinem 1762 erscheinenden Erziehungsroman Emile die Aufklärung als Bildung definierte, die sich einzig und allein „in der Vorbereitung auf [die] Rolle als Hausfrau, Mutter und devote Gefährtin des Mannes erschöpft.“ 8 Die Fähigkeit, die eigene Vernunft zu benutzen, wurde ihnen mit der Begründung, dass sich dies mit ihrem Geschlecht nicht vereinbaren ließe, abgesprochen. 9 Des Weiteren wurde von der „physiologischen Schwäche [geredet], die mit einer intellektuellen und moralischen einhergehe“ 10 und deshalb ein dem Mann ebenbürtiges Denken unmöglich mache. Die Aufklärung der Frauen wurde folglich, und wie bereits erwähnt, als eine
2 Bubenik-Bauer, Iris und Schalz-Laurenze, Ute: Vorwort, in: Dies. (Hrsg.): Frauen der Aufklärung. „…ihr
werten Frauenzimmer, auf!“, Frankfurt 1994, S. 11.
3 Stollberg-Rilinger, Barbara: Europa im Jahrhundert der Aufklärung, Stuttgart 2000, S. 276.
4 Vgl. ebd., S. 277.
5 Vgl. Dülmen, Andrea von (Hrsg.): Frauenleben im 18. Jahrhundert, München 1992, S. 29.
6 Vgl. ebd. S. 30.
7 Stollberg: Europa, S. 276f.
8 Tiedtke, Marion und Brink, Margot: „Einen eigenen Willen zu haben, erschien mir wie ein Verbrechen“.
Louise d’Epinay, eine >Femme d’esprit<, in: Bubenik-Bauer: Frauenzimmer, S. 130f.
9 Vgl. Schwarzer, Alice: Wir stehen auf den Schultern von Riesinnen. Eine Rede für die Menschen- und
Frauenrechte gestern und heute, in: Bubenik-Bauer: Frauenzimmer, S. 18.
10 Dominique, Godineau: „Die Rechte des Mannes sind auch die unseren…“ Die Frauen des Volkes während der
Französischen Revolution, in: Bubenik-Bauer: Frauenzimmer, S. 68.
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Erziehung zur Haus- und Ehefrau angesehen. Dies war auch im Adel das oberste Ziel. Die Erziehung der jungen adligen Mädchen wurde von der Mutter oder einer Gouvernante übernommen. 11 Welche Eigenschaften den Mädchen anerzogen werden sollten, formulierte einen Tugendkatalog, der Nachgiebigkeit, Sanftmut, Ordnung und Unterwürfigkeit der Frau als Garant für eine glückliche und konfliktfreie Ehe propagierte. 12 Was die Frauen alles beachten mussten und welches Verhalten von ihnen erwartet wurde, offenbarte Caroline von Schwarzburg 1793 in einem Brief an ihre Cousine, Luise von Preußen: „Wenn du glücklich sein willst, liebe Cousine, so sei immer die Gleiche gegen Deinen Mann. Darum, wenn Du in ihn verliebt bist, zeige es nicht zu deutlich, damit er Dir nicht eines Tages den Vorwurf mache, Du seiest kälter gegen ihn, und er dann daraus Vorteil ziehe.“ 13 Die Ehefrau musste sich folglich stets so verhalten, dass ihr Ehemann glücklich und zufrieden war. Die Ungleichheit zwischen den beiden Geschlechtern wird deutlich, wenn man eine Äußerung von 1788 bezüglich der ehelichen Treue betrachtet: „In Rücksicht auf die Folgen hingegen ist freylich die Unkeuschheit einer Frau weit strafbarer, als die eines Mannes. […] Der Mann ist das Oberhaupt der Familie; Die schlechte Aufführung seiner Frau wirft sogleich Schande auf ihn, als den Haus-Regenten - nicht umgekehrt also!“ 14 Es wird klar, dass die Männer völlig andere Rechte hatten als eine Frau. Da die Untreue eines Mannes als natürlich angesehen wurde, war dies demnach auch keinen Grund für eine Scheidung der Eheleute. Obwohl Trennungen gegen Ende des 18. Jahrhunderts zwar häufiger wurden, waren sie jedoch immer mit Einbüßungen des gesellschaftlichen Rufs und Ansehens verbunden - vorwiegend für die Frau, da meist der Mann bei einer Scheidung begünstigt wurde. 15 Somit war der „Mut, den eine Frau für eine Scheidung aufbringen mußte, […] wesentlich verzweifelter als der eines Mannes.“ 16
Zu all den Tugenden, die eine Frau vorweisen sollte, gesellte sich im Laufe des 18. Jahrhunderts eine weitere dazu: eine Frau „muß erstlich von feinem Verstande seyn“. 17 Jedoch machte man auch bei diesem Begriff Bedeutungsunterschiede zwischen Mann und Frau. Der weibliche Verstand sollte dahin zielend ausgeprägt werden, dass die Frau in der Lage war „vernünfftig [zu] reden, und mit jederman geschickt [zu] conversiren“. 18 Sie sollte
11 Vgl. Lenderová, Milena: Instruction d’une fille noble: objectifs, réflexions, autoréflexions, in: Ivo Cerman und
Luboš (Hrsg.) : Adelige Ausbildung. Die Herausforderung der Aufklärung und die Folgen, München 2006, S.
59.
12 Vlg. Dülmen: Frauenleben, S. 124.
13 Ebd. S. 80.
14 Ebd. S. 78.
15 Vgl. ebd., S. 31.
16 Ebd.
17 Ebd., S. 51.
18 Ebd.
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„am Gespräch der Männer, ohne Furcht sich zu compromittieren, Antheil nehmen, und einige leere Stunden mit nützlicher Lektüre angenehmer ausfüllen […] können.“ 19 Das Lesen war einer der wenigen Bereiche der Bildung, der den Frauen zugestanden wurde. Auch hier war die Frau dennoch abhängig von ihrem Mann, denn, wie bereits erwähnt, sie sollte zwar Verstand besitzen, aber gelehrt sein oder werden sollte sie keineswegs. 20 Die Bildung hatte also für die Frauen spätestens dort ein Ende, wo „Professionalisierung und Institutionalisierung anfingen.“ 21 Gelehrsamkeit galt als unweiblich und „entfremde die Frauen ihrer natürlichen Bestimmung“. 22 Deswegen war es an den Männern, die Lektüre ihrer Frauen zu bestimmen. Schon in der frühen Aufklärungszeit wurden aus diesem Grund so genannte Frauenzimmerbibliotheken zusammengestellt, die unter männlicher Aufsicht standen und die nur derartige Bücher beinhalteten, die die Männer für passend erachteten. 23 Als geeignete Werke wurden „erbauliche, moralisierende, schöngeistige Literatur […], Romane nur mit Maßen und großen Vorbehalten“ 24 und natürlich die Bibel angesehen. Anspruchsvolle bzw. gelehrte Literatur war den Frauen nicht zugänglich. Wie bereits angesprochen wurde, gab es unter den Aufklärern auch einige wenige, die sich für eine richtige und den Männern gleichwertige Aufklärung der Frauen aussprachen. So zum Beispiel war Theodor Gottlieb von Hippel in seinem 1794 erschienenen Werk Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber der Ansicht, dass die „nachzuholende Bildung der Frauen […] die Voraussetzung für ihre Emanzipation [sei]…Durch Erziehung, Unterricht und Erfahrung sollen sie das Ziel erreichen, dessen sie so würdig sind. Man erziehe Bürger für den Staat, ohne Rücksicht auf den Geschlechtsunterschied.“ 25 Ferner äußerte er die Meinung, dass die Männer durch ihre Gesetze, Behauptungen und festgefahrenen Denkweisen die „angeblichen Schwächen und Minderwertigkeiten der Frauen“ 26 zu verantworten hätten und verlangte eine „Befreiung durch Erziehung […], die nicht nur das Wesen der Ehe verändern, sondern die Frauen auch voll in die bürgerlichen Rechte und Verantwortlichkeiten einsetzen würde.“ 27 Johann Daniel Hensel machte 1788 „die Mangelhaftigkeit, und die unterlassne Vollendung“ 28 der Aufklärung für das als „geistig unterlegen“ angesehene Frauenbild
19 Ebd., S. 135.
20 Vgl. ebd., S. 210.
21 Stollberg: Europa, S. 156.
22 Ebd.
23 Vgl. Dülmen: Frauenleben, S. 210f.
24 Ebd. 211.
25 Zitiert nach: Söhn, Gerhart: Die stille Revolution der Weiber. Frauen der Aufklärung und Romantik. 30
Porträts, Leipzig 2003, S. 8.
26 Craig, Gordon A.: Aufbruch der Frauen und Antifeminismus. 18. und 19.Jahrhundert, in: Andrea von Dülmen
(Hrsg.): Frauen. Ein historisches Lesebuch, München 1988, S. 314.
27 Ebd.
28 Dülmen: Frauenleben, S. 141.
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verantwortlich. Seiner Meinung nach war es ein Fehler und großes Defizit der Aufklärer, den Frauen vereinzelte Bereiche der Geistesbildung zu öffnen, wie zum Beispiel das Lesen, sie aber ansonsten einzuschränken und an ihrer Weiterbildung zu hindern. Er sprach aus diesem Grund von einer schadhaften „halbe[n] Aufklärung“. 29
Der Großteil der Bevölkerung blieb dennoch der traditionellen Ansicht verhaftet, dass die Frau sich den „willigen Gehorsam, die von keinem Murren, keiner Widerspenstigkeit begleitete stille Folgsamkeit“ 30 aneignen müsse und lediglich zum Gehorchen und Dulden geboren sei.
Dieser Gehorsam spielte auch bei Eheschließungen eine essentielle Rolle. Vor allem in der adligen Welt mussten sich die persönlichen Gefühle den politischen und wirtschaftlichen Faktoren unterordnen. 31 Es kam sogar häufig vor, dass sich die künftigen Eheleute noch niemals zuvor gesehen hatten oder - wie im Fall von Karl Eugen und Friederike - dass die Heirat bereits von den Eltern in ihrer Kindheit beschlossen wurde. Doch im Gegensatz zu dem Mann, musste die Frau auch danach - nach der Heirat - gehorsam sein. Deshalb sprach Rousseau auch davon, dass die Frau von Kind an zum Zwang gewöhnt werden solle. 32 Als Mädchen war sie ihren Eltern Gehorsam schuldig und als Ehefrau ihrem Gatten. 33 Dass vor allem die adligen Mädchen zu einer Heirat regelrecht gezwungen wurden, wenn diese von ihrer Familie aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen als günstig und vorteilhaft angesehen wurde, zeigt eine schriftliche königliche Order von Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der seine Tochter Wilhelmine, die Mutter Friederikes, zu verheiraten beabsichtigte: „…und daß eine Tochter keinen Willen haben müsse, sondern dem väterlichen Willen folgen solle, denjenigen zu heiraten ohne Räsonnieren, welchen der Vater wolle. […] denn wenn sie auch gleich ihr Fiat nicht geben wollte, so solle und müsse diese Mariage doch durch Dero väterliche und königliche Autorität vor sich gehen […] die Prinzessin [würde] sich nur durch Ungehorsam höchst unglückselig machen und Se. Majestät zwingen sie nach Spandau bringen zu lassen“. 34
29 Ebd.
30 Ebd., S. 39.
31 Vgl. Stollberg: Europa, S. 147.
32 Vgl. Westhoff-Krummacher, Hildegard: Als die Frauen noch sanft und engelsgleich waren. Die Sicht der Frau
in der Zeit der Aufklärung und des Biedermeier, Münster 1996, S. 38.
33 Vgl. Dülmen: Frauenleben, S. 39.
34 Ebd., S. 52f.
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Arbeit zitieren:
Hannah Scharf, 2007, Frauen in der Aufklärung, München, GRIN Verlag GmbH
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