Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. NS- Sexualpolitik und Ideologie der Homosexuellenverfolgung 2
3. Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich 3
3.1 Homosexuelle in Konzentrationslagern 5
4. Lösungsversuche des „Homosexuellenproblems“ 6
4.1 Medizinische 6
4.2 Psychotherapie 8
5. Homosexuelle in der Wehrmacht, SS und Polizei 10
6. Schlussbetrachtung 15
7. Anlage 18
8. Literaturverzeichnis 20
Minderheitenverfolgung im Nationalsozialismus am Beispiel der Homosexuellen 2
1. Einleitung
Der Nationalsozialismus war ein System, das es zum Ziel hatte, ein weltbeherrschendes „Herrenvolk“ zu sein. In einem solch angestrebten Bewusstsein, in dem der „Arier “ als einzig wahre Rasse gesehen wurde, war kein Platz für Minderheiten, die den Anforderungen der Ideologie nicht entsprachen. So wurde sofort mit der Machtübergabe 1933 damit begonnen, solche Minderheiten zu klassifizieren und typologisieren, zu unterdrücken, zu verfolgen und zu internieren oder auszulöschen. Dieser Prozess unterlag, einer aus Willkür und Rassenhass herbeigeführten, unvorstellbaren Grausamkeit und Systematik. In dieser Hausarbeit möchte ich versuchen, die Hintergründe und Instrumentarien der Verfolgung von Minderheiten am Beispiel der Homosexuellen im Dritten Reich zu verdeutlichen. Es ist zu klären, ob bei der Verfolgung der klassifizierten Minderheiten Unterschiede gemacht wurden, inwiefern es Homosexuellen möglich war, ihre Sexualität zu leben, und wie mit ihnen in Organisationen wie der SS, der Polizei und der Wehrmacht umgangen wurde.
Da in der nationalsozialistischen Ideologie der „männliche Arier“ als das kostbarste Gut gesehen wurde und Frauen eher eine untergeordnete Rolle spielten, bleibt außerdem zu klären, ob es im Fall der Homosexualität eine zusätzliche Klassifizierung zwischen den Geschlechtern gab oder ob homosexuelle Frauen genauso verfolgt wurden wie die Männer.
2. NS- Sexualpolitik und Ideologie der Homosexuellenverfolgung
Die krankhafte Angst vor Homosexuellen, auch Homophobie genannt, ist nicht spezifisch auf den Nationalsozialismus zurückzuführen, sondern hat eine lange historische Tradition. Homosexuelle wurden schon immer in der bürgerlichen Sexualideologie prinzipiell als kranke und kriminelle Individuen gesehen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprachen.
Die vorherrschenden Vorurteile wurden im Dritten Reich nur durch Verfolgung und Verabsolutierung übersteigert.
Die Diskriminierung der Homosexuellen wurde aus der NS-Rassenideologie hergeleitet. Diese sah nicht nur die Vernichtung der als minderwertig angesehenen Völker vor, sondern hatte auch eine „Aufartung“ des eigenen Volkes zum angestrebten „Herrenvolk“ als Ziel (Vgl. Jellonnek 1990: S. 19). Aus einer stark differenzierten Gesellschaft sollte eine opferbereite Leistungsgesellschaft geschaffen werden, somit war der Rassismus ein willkommenes Instrument der Gesellschaftspolitik die in der eigenen ethischen Gruppe als Minderwertige klassifizierte zu dezimieren. So lässt sich diese Politik als „sozialutopisches Programm zur Realisierung einer als ideal imaginierten Gesellschaftsordnung“ (Jellonnek 1990: S. 20) beschreiben.
In der NS-Ideologie dient Sexualität ausschließlich der Vermehrung und Erhaltung der eigenen Rasse. So erklärte Hitler schon in „Mein Kampf“, dass der völkische Staat „das Kind zum kostbarsten Gute des Volkes zu erklären“ habe. Außerdem sollen auch nur „Gesunde“ Kinder zeugen (Vgl. Stümke
Minderheitenverfolgung im Nationalsozialismus am Beispiel der Homosexuellen 3
1989: S. 92). Jeder Bürger hatte sich bis in die Intimsphäre hinein, den politischen Zielen unterzuordnen. Sofort nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde versucht, diese Ideologie umzusetzen. Es gab eine Reihe von Gesetzen und Erlassen 1 , die die Geburtensteigerung der „wertvollen Bestände“ zum Ziel hatten. Demgegenüber stand die Ausmerzung der „rassisch Minderwertigen“, wie z.B. Juden, Zigeuner und auch Homosexuelle, die keinen Beitrag zum angestrebten Geburtenüberschuss leisteten.
Da die Sexualwissenschaft sich während des Dritten Reiches nicht auf ein einheitliches Erklärungsmodell bezüglich der Ursachen einigen konnte, gab es einerseits Forscher wie den Münchner Mediziner J. Deussen, für die es eine angeborene und erbbedingte „echte“ Homosexualität, und daneben eine aus „psychopathischer Veranlagung und milieubedingt entstehende Pseudohomosexualität“ (Jellonnek 1990: S. 21). Für andere, wie den Frankfurter Psychiater Kolle, gab es keine erkennbare Erbanlage zur Homosexualität. Alle sexualwissenschaftlichen Forschungsansätze hatten jedoch die Pathologisierung der sexuellen Neigung zum eigenen Geschlecht gemeinsam. Homosexualität wurde zur Krankheit erklärt und die daraus notwendige Bekämpfung dieser abgeleitet.
3. Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich
Seit Ende des 19. Jahrhunderts, insbesondere zur Zeit der Weimarer Republik, entwickelte sich eine Homosexuellenbewegung, die vor allem die Liberalisierung im Umgang mit Homosexuellen und speziell die Legalisierung der Homosexualität zum Ziel hatte. Nachdem Hitler 1933 die Macht übernahm, fand diese Bewegung jedoch ein lautloses Ende. Leider ist nicht viel über den Niedergang bekannt, da die Protagonisten aus Angst vor dem System in Anonymität und der Vereinzelung ver-schwanden. So wurde das „Institut für Sexualwissenschaft“ am 6. Mai 1933 von nationalsozialistischen Studenten demoliert und alle Bücher wurden im Zuge der großen Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 auf dem Berliner Opernplatz gemeinsam mit anderen Werken „undeutschen Geistes“ vernichtet. Das „wissenschaftlich- humanitäre Komitee“ 2 löste sich auf eigenen Beschluss auf, da man einem Verbot zuvorkommen wollte (Vgl. Stümke 1989: S. 102).
Dies waren allerdings nur Vorzeichen dafür, wie sich die Diskriminierung Homosexueller im Dritten Reich entwickeln würde. Auf propagandistischer Ebene nutzten die Nationalsozialisten die zweite
1 So wurde das „Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten“, Verordnungen gegen unzüchtige Schriften, Abbil-
dungen und Darstellungen und ein Verbot der Nacktkulturbewegung, erlassen. Außerdem gab es eine Verordnung gegen das
Aufstellen von Verhütungsmittelautomaten und familien- und bevölkerungspolitische Maßnahmen („Gesetzt zur Verhütung
erberkrankten Nachwuchses“), sowie „familienfördernde“ Maßnahmen wie Junggesellensteuer, Mutterkreuze, Ehestandsdar-
lehen und das Kindergeld eingeführt. Im Bezug auf die Homosexualität kam es zur Verschärfung des § 175 StGB, der Ho-
mosexualität schon vor dem Dritten Reich unter Strafe stellte.
2 Auch WhK genannt. Dieses war eng mit dem „Institut für Sexualwissenschaft“ verbundenen und versuchte Homosexuelle
als ein biologisch „drittes Geschlecht“ zwischen Mann und Frau zu definieren. Ziel war es, durch den Nachweis des Angebo-
renseins der Homosexualität das Strafrecht für unanwendbar zu erklären.
Minderheitenverfolgung im Nationalsozialismus am Beispiel der Homosexuellen 4
Röhm-Affäre 3 zum Aufheizen der Massen gegen Homosexuelle. Die Ermordung der SA-Spitze am 30. Juni 1934 wurde als Befreiungsschlag gegen die drohende Gefahr eines Putschversuches einer homosexuell verseuchten Clique dargestellt. Röhms Homosexualität wurde instrumentalisiert, um die Liquidierung der SA-Spitze zu rechtfertigen und die Massen gegen Homosexuelle aufzubringen. Für die Zukunft war es für Hitler „nicht mehr zu dulden, daß Millionen anständiger Menschen durch einzeln krankhaft veranlagte Personen belastet oder kompromittiert werden“ (In: Stümke1989: S. 103). An den neuen SA-Chef Lutze erging ein Befehl, der bei Verfehlungen nach § 175 StGB einen sofortigen Ausschluss aus SA und Polizei zur Folge hatten. Dies kann als erste parteiinterne „Säuberungsak-04). tion“ gewertet werden (Vgl. Stümke 1989: S. 1
Einer der stärksten Gegner von Homosexualität war SS- und Polizeichef Heinrich Himmler. Er gab sich auf Kundgebungen als bedeutender Homosexuellen-Experte und entwarf eine von Homophobie geprägte, vorurteilsbeladene Typologie der Homosexuellen. Auf einer Rede im Bad Tölz 1937 sagte er: „Der Homosexuelle ist ein durch und durch psychisch kranker Mensch. Er ist weich, er ist in jedem entscheidenden Fall ein Feigling.“ (In: Jellonnek 1990: S. 25). Das nationalsozialistische weibliche Rollenbild wurde auf die Homosexuellen übertragen, so dass Homosexuelle dem Gegenteil des nationalsozialistischen männlichen Ideals entsprachen. Himmler sah Homosexualität als „Symptom sterbender Völker“ (In: Jellonnek 1990: S.26), da der Ausfall „zeugungswilliger Männer“ einen Schaden in bevölkerungspolitischer Hinsicht und einen „Geburtenausfall“ verursache (Vgl. Jellonnek 1990: S. 27).
Am 28. Juni 1935 wurde das „Gesetz zur Änderung der Strafgesetzbuches“ verabschiedet, welches eine Verschärfung des § 175 beinhaltete und den § 175a hinzufügte. Dieser stellte gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe, eine Missachtung hatte Zuchthaus zur Folge. Aufgrund seiner allgemeinen Form gab es sehr viele Auslegungsmöglichkeiten. So konnte eine Umarmung oder ein Blick den Tatbestand schon erfüllen was den Nationalsozialisten die Möglichkeit gab, unbequeme Personen leicht aus dem öffentlichen Leben zu entfernen, zumal der bloße Vorwurf der Homosexualität in der Regel schon reichte um eine gesellschaftliche Ächtung nach sich zu ziehen. Die Prozesse und Enthüllungen gegen Homosexuelle hatten zudem einen Effekt der Abschreckung, welcher im Nationalsozialismus bei vielen Verordnungen eine große Rolle spielte. Außerdem sollte das „gesunde Volksempfinden“ gestärkt und die Verfolgung propagandistisch abgesichert werden (Vgl. Stümke 1990: S. 108f). 1936 wurde die „Reichszentrale zur Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung“ 4 gegründet. Zusätzlich wurde ein geheimer und zentraler Erfassungsapparat für Homosexuelle eingerichtet. Durch so einen Verwaltungsaufwand wurde versucht, das Leben der Menschen in bürokratische Muster zu fassen und selbst die Sexualität und deren Kontrolle, als eigentlich sehr private Begebenheit, wurde zur öffentlichen Sache erklärt.
3 Zwischen SA-Chef Röhm und Hitler ergaben sich Differenzen, die aus dem Konkurrenzverhältnis zwischen SA und Wehr-
macht entstanden sind. Röhm war der Meinung Hitler kümmere sich nicht genug um die „kleinen Leute“ und kündigte eine
„zweite Revolution“ an.
4 Homosexualität und Abtreibung wurden im gleichen Maße als schändlich betrachtet, da beides einen „Geburtenausfall“ zur
Folge habe.
Minderheitenverfolgung im Nationalsozialismus am Beispiel der Homosexuellen 5
Um ihren erstrebten Weltmachtstatus zu erreichen, benötigten die Nationalsozialisten viele „arische“ Kinder um die „Volksgemeinschaft“ entsprechend der territorialen Eroberungen zu vergrößern. Dies diente als Rechfertigung für die Eingriffe in die intimsten Bereiche des Einzelnen. Zwischen 1937 und 1939 wurden ca. 100.000 Männer wegen §§ 175,175a erfasst, gegen rund ein Drittel wurde Anklage erhoben, so dass ungefähr 25.000 rechtskräftige Verurteilungen ausgesprochen wurden (Vgl. Stümke 1989: S. 118).
Das grundsätzliche Problem der Behandlung von Homosexuellen bestand in der Frage nach der Ursache der Homosexualität, welche zur Zeit des Dritten Reichs nicht beantwortet werden konnte. Solange man nicht wusste, welche sozialen, biologischen oder genetischen Faktoren Homosexualität bedingen, war keine konsequente „Endlösung“ möglich. Bei einer möglichen Vernichtung eines Großteils der Homosexuellen hätte sich die Frage nach der Ursache mit jeder nachwachsenden Generation neu gestellt (Vgl. Stümke 1989: S. 122). Grundsätzlich wurde eine Umerziehung der meisten Homosexuellen für möglich gehalten. Wie Himmler verkündete, seien nur zwei Prozent aller sich als homosexuell bezeichnenden Männer „anomal“. Die Anzahl der „echten“ Homosexuellen belief sich nach seiner Schätzung auf ca. 40.000, welche aus der „Volksgemeinschaft“ entfernt werden müssten (Vgl. Jellonnek 1990: S. 31). Da diese Zahlen propagandistischen Zwecken dienten, sind sie entsprechend vorsichtig zu bewerten.
Zur Umerziehung wurde ein Programm entworfen, welches primär abschreckend sollte, aber auch mit Mitteln der Drohungen und Folter arbeitet und in letzter Konsequenz eine Internierung in einem Konzentrationslager vorsah. Dabei wurde nach Schwere des Vergehens differenziert, besonders die Unterscheidung von „Verführer“ und „Verführtem“ war entscheidend für das Strafmaß. Die nationalsozialistische Homosexuellenpolitk verfolgte nicht den radikalen Vernichtungsgedanken wie bei Juden und Zigeunern. Dies ist mit den ungenügenden Forschungserkenntnissen in Bezug auf die Natur der Homosexualität zu erklären.
Die Instrumentarien der Wiedereingliederung der „Pseudo-Homosexuellen“ waren vielfältig, auf die später noch genauer eingegangen wird. So wurden neben der Justiz mit Strafandrohung undverfolgung auch medizinische Lösungsversuche in Betracht gezogen. Aber auch die umstrittene Psychotherapie wurde für seelische Umwandlungsversuche eingesetzt.
Für den Staat waren demnach die Homosexuellen, die ihre Neigung unterdrückten oder „verführt“ wurden, durchaus tragbar. Die anderen die versuchten, ihre Homosexualität auszuleben, wurden zu Staatsfeinden deklariert, diskriminiert, verfolgt und im schlimmsten Fall bestraft.
3.1 Homosexuelle in Konzentrationslagern
Die Kategorie „homosexuell“ wurde schon 1933 im Konzentrationslager Hamburg-Fuhlsbüttel eingeführt, bevor die Verfolgung im Jahr 1935 organisatorisch und juristisch abgesichert war. Nach Gründung der „Reichzentrale für Homosexualität und Abtreibung“ nahmen die KZ-Einweisungen aufgrund von Homosexualität jedoch stark zu (Vgl. Stümke 1989: S. 103, S. 128).
Arbeit zitieren:
Robert Paetsch, 2008, Minderheitenverfolgung im Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg: Minderheitenverfolgung im Nationalsozialismus ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg: neuer Titel erschienen: Minderheitenverfolgung im Nationalsozialismus
Robert Paetsch hat einen neuen Text hochgeladen
Reinkarnation jüdischer und homosexueller Opfer des Nationalsozialismu...
nach Originalabschriften der T...
Hajo Schäfer
Homosexuelle Männlichkeit zwischen Diskriminierung und Emanzipation
Eine Studie zum Leben homosexu...
Thomas Hertling
"Politische Wissenschaft" im Zweiten Weltkrieg
Die "deutschen Auslandswissens...
Gideon Botsch
Homosexuellen-Verfolgung in Hamburg 1919-1969
Bernhard Rosenkranz, Ulf Bollmann, Gottfried Lorenz
Militärmedizinische Praxis und...
Wolfgang U. Eckart, Alexander Neumann
0 Kommentare