„Der lange Weg bis zum Vertrag von Lissabon. Braucht Europa eine konstitutionelle Ordnung?“
Abkürzungsverzeichnis
EEA: Einheitliche Europäische Akte
EG: Europäische Gemeinschaft EGKS: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EP: Europäisches Parlament EPG: Europäische Politische Gemeinschaft ER: Europäischer Rat EU: Europäische Union Euratom: Europäische Atomgemeinschaft EVG: Europäische Verteidigungsgemeinschaft EWG: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft GASP: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa VVE: Vertrag über eine Verfassung für Europa ZJIP: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
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„Der lange Weg bis zum Vertrag von Lissabon. Braucht Europa eine konstitutionelle Ordnung?“
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zusammensetzung des Verfassungskonvent ..................................................................... 8 Abbildung 2: Grundstruktur der EU-Verfassung .................................................................................... 9
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„Der lange Weg bis zum Vertrag von Lissabon. Braucht Europa eine konstitutionelle Ordnung?“
1 Einleitung
Die europäische Integration ist ein Prozess der kleinen Schritte und vollzieht sich nunmehr über mehr als 60 Jahre. Mit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 erfuhr die Europäische Union einer ihrer bedeutsamsten strukturellen und institutionellen Reformen.
In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, welchen Nutzen diese Veränderungen für die Europäische Union haben, ob es überhaupt einer konstitutionellen Ordnung bedarf und inwiefern durch den Reformvertrag eine Vollendung des europäischen Integrationsprozesses erreicht wird. Zur Klärung dieser Fragen soll zuerst eine Übersicht über den europäischen Integrationsprozess bis zum Vertrag von Nizza gegeben und die Notwendigkeit einer Verfassung für Europa untersucht werden. Daraufhin soll der Weg bis zum Vertrag von Lissabon genauer betrachtet werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf dem zuvor gescheiterten Verfassungsvertrag und dessen Inhalten liegen soll.
2 Die europäische Integration - Eine kurze Übersicht
Der europäische Kontinent wurde über Jahrhunderte von Kriegen heimgesucht und war geprägt von einer Uneinigkeit der einzelnen Nationalstaaten. Im zweiten Weltkrieg fand diese Tradition ihren traurigen Höhepunkt, jedoch wurden schon Anfang der vierziger Jahre und besonders nach 1945 Forderungen nach einem vereinigten und somit auch befriedeten und freien Europa laut. So äußerte sich Altiero Spinelli in seinem Manifest von Ventone im Jahre 1941 wie folgt: „Es gilt einen Bundesstaat zu schaffen, der auf festen Füßen steht und anstelle nationaler Heere über eine europäische Streitmacht verfügt. Es gilt endgültig mit den wirtschaftlichen Autarkien […] aufzuräumen. Es braucht einer ausreichenden Anzahl an Organen und Mitteln, um in den einzelnen Bundesstaaten die Beschlüsse, die zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung dienen, durchzuführen. Gleichzeitig soll den Staaten jene Autonomie belassen werden, die eine plastische Gliederung und die Entwicklung eines politischen Lebens, gemäß den besonderen Eigenschaften der verschiedenen Völker, gestattet.[…]Und da die Zeit reif ist, neue Werke zu vollbringen, wird es auch die Zeit neuer Menschen sein: Die Zeit der BEWEGUNG FÜR EIN FREIES UND VEREINTES EUROPA.“ (Spinelli 1941,In: Wessels 2008, S.58) Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges herrschte weitverbreitet die Meinung, dass die nationalstaatliche Ordnung Europas ein sehr hohes Kriegspotential biete. Besonders die beiden größten Nationen Europas, nämlich Frankreich und Deutschland, sollten ihre Feindschaft beilegen und
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sich vereinigen. Winston Churchill schlug deshalb in seiner Rede in Zürich 1946 einen staatenübergreifenden Ansatz vor, in der er auch die Bedeutung der soeben genannten Staaten betont: „Der erste Schritt bei der Neugründung der europäischen Familie muss eine Partnerschaft zwischen Frankreich und Deutschland sein. […] Es gibt kein Wiederauferleben Europas ohne ein geistig großes Frankreich und ein geistig großes Deutschland. Die Struktur der vereinigten Staaten von Europa, wenn sie gut und echt errichtet wird, muss so sein, dass die materielle Stärke eines einzelnen Staates von weniger großer Bedeutung ist. Kleine Nationen zählen ebenso viel wie große und erwerben sich ihre Ehre durch ihren Beitrag zu der gemeinsamen Sache.“ (Churchill 1946, In: Lippgens 1986, S. 214f)
Auf Basis dieser Leitideen begann ein europäischer Integrationsprozess, dessen Grundstein mit der Gründung der ‚Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa‘ (OECD) im Jahr 1948 sowie des Europarates im Jahr 1949 gelegt wurde. Wie bereits in den Aussagen von Spinelli und Churchill zu erkennen ist, sind ökonomische Faktoren sehr entscheidend für ein vereinigtes Europa. Nur durch eine wirtschaftliche Zusammenarbeit der Nationalstaaten können zukünftige Kriege verhindert und Europa geeint werden. Robert Schuman spricht 1950 in diesem Zusammenhang von „der Schaffung einer mächtigen Produktionsgemeinschaft, die allen Ländern offensteht, die daran teilnehmen wollen, mit dem Zweck, allen Ländern, die sie umfasst, die notwendigen Grundstoffe für ihre industriellen Produktion zu gleichen Bedingungen zu liefern, wird die realen Fundamente zu ihrer wirtschaftlichen Vereinigung legen.“ (Schuman 1950, In: Wessels 2008, S.63)
Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951 wurde der Erklärung Schumans nachgekommen und somit eine wesentliche Voraussetzung und zentraler Baustein für die künftige Friedensordnung von Europa geschaffen. Dieser Gemeinschaft traten Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande bei und können somit als die Gründerstaaten der heutigen EU bezeichnet werden. Der strategische Ansatz der EGKS, politische Einigung über wirtschaftliche Vorhaben anzugehen, sollte sich für den weiteren Integrationsprozess als prägend erweisen. Bereits im Jahr 1952 wurde der Vertrag zur Errichtung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet und zum ersten Mal der Versuch unternommen eine Verfassung für eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) auszuarbeiten. EGKS und EVG sollten dann in die EPG integriert werden. Der Vertrag zur Errichtung der EVG scheiterte jedoch in der französischen Nationalversammlung, womit die Ausarbeitung einer Verfassung erstmal hinfällig wurde. (vgl. Weidenfeld 2006, S. 19)
Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1957 sollte nun über die gemeinsame Kontrolle, Planung und Verwertung der Grundstoffe Kohle und Stahl hinaus ein
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‚gemeinsamer Markt‘ und eine marktwirtschaftliche Ordnung geschaffen werden. Außerdem wurden auch erstmalig konkret gemeinsame politische Tätigkeitsfelder, wie z.B. Agrar- und Verkehrspolitik, beschrieben. Gleichzeitig wurde auch die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) mit dem Ziel des gemeinsamen Aufbaus und der Entwicklung der Nuklearindustrie gegründet. (vgl. Wessels 2008, S.61-70)
Durch die Fusion der Exekutivorgane von EGKS, EWG und Euratom im Jahre 1967 wurde die Europäische Gemeinschaft (EG) begründet. Diese wurde 1973 erstmals durch den Beitritt von Großbritannien, Dänemark und Irland erweitert. Neben dieser Erweiterung ist der europäische Integrationsprozess in den siebziger Jahren auch durch Bestrebungen die politische Zusammenarbeit auf mehr Politikfelder, wie z.B. Umwelt- und Sozialpolitik auszuweiten, geprägt. Auch eine Wirtschafts- und Währungsunion wurde schon in den siebziger Jahren angestrebt. Mit der Bildung des Europäischen Rates und der Direktwahl des europäischen Parlaments wurden auf der Gipfelkonferenz von Paris 1974 auch institutionelle Reformen beschlossen, welche den Integrationsprozess weiter voran bringen sollten. (vgl. Wessels, S.71-76)
Mit dem Beitritt von Griechenland im Jahre 1981, sowie von Spanien und Portugal im Jahr 1986 wurde die Erweiterung der EG vorangetrieben. Außerdem trat im Jahr 1987 die Einheitliche Europäische Akte (EEA) in Kraft. Mit ihr sollten die Weichen für weitere Entwicklungen der EG gestellt werden, welche durch den Vertag von Maastricht im Jahr 1992 endgültig konkretisiert wurden. Mit dessen Inkrafttreten im Jahr 1993 ist die heutige Europäische Union (EU) begründet und die Wirtschafts- und Währungsunion, die durch die Einführung des Euro im Jahr 2002 ihren Abschluss fand, festgeschrieben worden. Zugleich vereinbarten die EU-Staaten ihre Zusammenarbeit über die Wirtschaft hinaus auf neue Bereiche auszudehnen, wodurch sich die EU in Folge stärker zu einer politischen Gemeinschaft entwickelte. Die EU war nunmehr allen Europäischen Gemeinschaften übergeordnet und die ‚Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik’ (GASP), sowie die ‚Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres’(ZJIP) wurden gegründet. Im Jahre 1995 traten Österreich, Finnland und Schweden der EU bei. Ferner trat in diesem Jahr auch das Schengener Abkommen in Kraft, welches einen freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr innerhalb der EU ermöglichte. Durch den Vertag von Amsterdam im Jahr 1997 und dessen Inkrafttreten im Jahr 1999 wurde der Maastrichter Vertrag dahingehend ergänzt, dass die Mitgliedsstaaten in außen- und sicherheitspolitischen Fragen noch intensiver zusammenarbeiten wollten. Außerdem wurde mit dem Vertrag von Amsterdam erstmalig auch Bürgernähe und Transparenz als ein zentrales Anliegen der EU definiert. (vgl. Wessels 2008 S.80-93) Nach der Jahrtausendwende wurde mit der Unterzeichnung des Vertrags von Nizza 2001 und dessen Inkrafttreten im Jahr 2003 ein weiterer elementarer Schritt des europäischen Integrationsprozesses eingeläutet. Er brachte institutionelle Reformen in Hinblick auf eine bevorstehende Erweiterung durch Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern
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Arbeit zitieren:
Robert Paetsch, 2010, Der lange Weg bis zum Vertrag von Lissabon, München, GRIN Verlag GmbH
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