II
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Die BaFin als Kontrollinstanz des Finanzsektors
2.1 Der Erhalt der volkswirtschaftlichen Funktionsfähigkeit des
Finanzsektors als übergeordnetes Ziel 1
2.2 Die Kontrollaufgaben der BaFin 2
2.3 Eine kritische Auseinandersetzung mit der Umsetzung der Aufgaben
hinsichtlich der Finanzmarktkrise 3
3. Die (Teil-) Verstaatlichung der Banken
3.1 Gründe für die Verstaatlichung 5
3.2 Eine kritische Auseinandersetzung mit der Verstaatlichung unter
Ber ücksichtigung ihrer Ausweichmöglichkeiten 6
4. Der Staat als Stütze der Banken
4.1 Das Modell einer Staatsbank am Beispiel der KfW 8
4.2 Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Modell einer staatlich
kontrollierten Bank 9
5. Schlussbetrachtung 10
Literaturverzeichnis 11
Internet-/ Intranetverzeichnis 14
Anhang 16
1
1 Einleitung
Im Sommer des Jahres 2007 begann die US-Immobilienkrise, welche vermutlich noch bis weit in die Zukunft Auswirkungen auf die Finanz- und Arbeitsmärkte in aller Welt haben wird. Der Ursprung dieser Finanzmarktkrise soll in dieser Arbeit nicht erläutert werden, dafür aber deren Auswirkungen auf die Stabilität der Banken und daraus notwendigerweise folgende Konsequenzen für den Umgang mit den bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen. Der Finanzsektor ist der bedeutendste Motor und die wichtigste Stütze für die Volkswirtschaft, nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt. Wenn die Banken in die Krise geraten, beeinflusst das auch Bereiche, die nicht unmittelbar von der Subprime-Krise betroffen waren. Da das bisherige Absicherungs- und Kontrollsystem seine Aufgaben nicht zufriedenstellend erfüllt hat ist es nun wichtig, die Stabilität der Banken zu stützen. Daraus folgt, dass umfassende und grundlegende Veränderungen vorgenommen werden müssen. Es wird um die Kontrolle der Banken als zentrale Problemfrage gehen, die momentan überall auf der Welt gestellt wird. Reicht eine Institution wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend BaFin genannt) aus, oder muss nun, aufgrund ihres offensichtlichen Versagens, eine neue Variante der Kontrolle und Einflussnahme in Betracht gezogen werden? Die Zwangsverstaatlichung und Enteignung der Aktionäre wird als Möglichkeit in Betracht gezogen, doch sind schärfere Überwachung und staatliche Eingriffe wirklich die Lösung? Nachfolgend wird versucht, diesen Fragen auf den Grund zu gehen, indem zunächst das Kontrollsystem für die Banken in Deutschland mit den Aufgaben, Zielen und Problemen untersucht wird, um anschließend die vielschichtigen Argumente für und wider die heftig diskutierte Verstaatlichung zu analysieren. Zuletzt wird die KfW als exemplarisches Beispiel untersucht.
2 Die BaFin als Kontrollinstanz des Finanzsektors
2.1 Der Erhalt der volkswirtschaftlichen Funktionsfähigkeit des Finanzsektors als übergeordnetes Ziel
Unter der volkswirtschaftlichen Funktionsfähigkeit der Kreditinstitute versteht man die Tatsache, dass die Banken der treibende Motor für die Volkswirtschaft Deutschlands sind. Der Finanzsektor hält „den Geldfluss innerhalb einer ganzen Nation konstant …, stabili-
2
siert die Wirtschaft und ist eine wesentliche Basis für Wachstum, weil [er] Unternehmen Planungssicherheit und Privatpersonen Sicherheit gibt“. 1 Um dies zu erklären, muss kurz auf die Funktion der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in der Bundesrepublik Deutschland eingegangen werden. Als zentrale Aufgabe der Banken gilt die Vermittlung von Krediten und dem Verleihen von Geldern zwischen privaten Haushalten, Wirtschaftsunternehmen und anderen Anlegern aus dem Ausland. 2 Diese Funktion erfüllen die Banken durch die Fristentransformation, der Umwandlung von kurzfristigen Anlagen in langfristige Kredite, und der Losgrößentransformation, welche die Umwandlung von kleinvolumigen Anlagen in großvolumige Kredite beinhaltet. Des Weiteren spielt die regionale Transformation eine große Rolle, wie auch die Risikotransformation, die jedoch anscheinend ihr Ziel in den letzten Jahren verfehlt hat. Natürlich kann mittels der Risiko-transformation kein Risiko gänzlich ausgeschaltet werden. Jedoch sollte durch sie zumindest eine Streuung z.B. in regionaler Hinsicht und nach Branchen erfolgen sowie einen Abschwächung des Risikos durch Bildung von Kreditportfolios und Überwachung der Kreditnehmer das Ziel sein. Was geschieht, wenn die Banken zusammenbrechen und ihrer Aufgabe als Mittler nicht mehr nachkommen können, sieht man derzeit sehr deutlich. Gerade der Mittelstand wird am schwersten in Mitleidenschaft gezogen. Durch das mangelnde Vertrauen am Interbankenmarkt kann das Austrocknen des Finanzmarktes nur noch durch die Zuführung von Liquidität und die Senkung der Leitzinsen durch die EZB, der Europäischen Zentralbank, verhindert werden. Dennoch befürchten viele erhebliche Engpässe bei der Kreditvergabe oder sogar eine Kreditklemme, die Ende dieses Jahres über den Mittelstand hereinbrechen soll. 3 In diesem Fall hätte der Finanzsektor bei der Erfüllung seiner wichtigsten Aufgabe versagt.
2.2 Die Kontrollaufgaben der BaFin
Die Kontrollaufgaben der BaFin sind zahlreich und vielseitig. Sie sollen Vertrauen in die Sicherheit der Einlagen schaffen und die bereits oben erläuterten volkswirtschaftlichen Funktionen der Banken im Interesse der Stabilität der Gesamtwirtschaft erhalten. Da die wichtigsten Insolvenzgründe Managementfehlentscheidungen, Überschuldung und Illiquidität sind, basiert das Grundkonzept der BaFin daher auf der präventiven Verhinderung
1 Dengl, G., S. 1 (2008).
2 Müller, Jens-Peter, S. 188 (2004).
3 Focus Online (2008), (siehe Internetverzeichnis).
3
eben dieser Faktoren. 4 Der 1. Ansatz zur Solvenzsicherung und zum Einlegerschutz beinhaltet die persönliche und fachliche Eignung der Geschäftsleiter sowie deren Zuverlässigkeit. Der 2. Ansatz basiert auf der Risikovorbeugung insbesondere im Kreditgeschäft und einer Begrenzung der Einzelkreditvergabe zur Vermeidung der Überschuldung. Der wesentliche Zweck dieser Richtlinien besteht darin, Klumpenrisiken zu vermeiden und das Gesamt- und Einzelrisiko zu streuen. Zuletzt bedient sich die BaFin der Liquiditätsverordnung gemäß § 11 Absatz 1 S. 161 KWG, welche bestimmt, dass die Mittel so angelegt werden müssen, „dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist.“ Um diesen Aufgaben nachkommen zu können, muss die BaFin einige Befugnisse haben, zu welchen die Meldepflichten und in verschärfter Form die Eingriffsrechte und die Möglichkeit der Verhängung von Sanktionen gehören. 5 Fraglich ist aber, ob diese Befugnisse beim immer zügigeren Fortschreiten der Globalisierung der Finanzmärkte wirklich noch ausreichen.
2.3 Eine kritische Auseinandersetzung mit der Umsetzung der Aufgaben hinsichtlich der Finanzmarktkrise
„Die Aufgabe der Finanzaufsicht ist prinzipiell denkbar einfach. Sie muss die Sicherheit des Bankensystems gewährleisten. Daran gemessen, hat die Aufsicht versagt - und zwar weltweit.“ 6 Im Zuge der Finanzmarktkrise hat sich herausgestellt, dass die bereits bestehenden Richtlinien, Gesetze und Befugnisse der deutschen Bankenaufsicht nicht ausreichen, um eine derartige Krise zu verhindern. Es gibt kaum Kritik am Handling der Geschehnisse durch die BaFin seit Ausbruch der Krise, „das Krisenmanagement scheint zu funktionieren“. 7 Dennoch stellt sich die Frage, ob nicht durch ein strengeres Risikocontrolling ein Großteil der Krise hätte verhindert werden können. Im Zuge der Klärung dieser Frage wird eine eingehendere Betrachtung der aufsichtsrechtlichen Regelungen in Deutschland nötig. Basel II, welches Ende 2006 verabschiedet wurde, besteht aus drei verschiedenen Säulen, in welchen die Mindesteigenmittelanforderungen, bankenaufsichtliche Überprüfungsverfahren und die Marktdisziplin bestimmt werden. 8 Mit der Einführung von Basel II war geplant, eine risikogerechtere Eigenkapitalunterlegung zu erreichen,
4 Vgl. BaFin (2009), (siehe Internetverzeichnis).
5 Vgl. ebenda.
6 Drost, Frank Matthias, S. 1 (2008).
7 Ebenda.
8 Bieg, Hartmut u.a., S. 209 (2003).
Arbeit zitieren:
Sarah Guhr, 2009, Das Problem der Kontrolle der Banken angesichts der Finanzmarktkrise unter besonderer Beachtung ihrer Verstaatlichung, München, GRIN Verlag GmbH
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