Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
1.1. Organe der Europäischen Union 2
1.2. Zusammensetzung der Europäischen Union 2
Offizielle Beitrittsgesuche 1.3. 3
2. Das Europäische Parlament (EP) 3
2.1. Die Fraktionen des Europäischen Parlaments 4
2.2. Rechte und Aufgaben des Europäischen Parlaments 4
3. Der Europäische Rat (ER) 5
3.1. Aufgaben des Rat 6
4. Europäische Kommission (EK) 7
4.1. Die Aufgaben der Europäischen Kommission 8
5. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) 9
5.1. Verfahrensablauf vor dem EuGH 9
6. Der Europäische Rechnungshof (EuRH) 11
7. Literaturverzeichnis 12
1
1. Einleitung:
In der Verordnung eines Staates, wie z.B. dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wird vorgeschrieben welche Organe die Aufgaben des Staates ausführen und wie die einzelnen Aufgaben verteilt werden. Die Verfassungsorgane des Bundes in Deutschland heißen: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Die Aufgaben und Rechte der fünf Organe der Europäischen Union sind in den Verträgen genau festgelegt. Hierbei haben die Organe der EU nicht nur die legislative „gesetzgebende Gewalt“ oder die exekutive „ausführende Gewalt“, da sie sich ,außer vom Gerichtshof abgesehen, nicht überwiegend einem Gewaltbereich zuordnen lassen . 1
1.1. Organe der Europäischen Union
• dem Europäischen Parlament EP (Abgeordnetenhaus/Volksvertretung) • der Europäische Rat (auch Ministerrat) ER • der Europäischen Kommission EK • dem Europäischen Gerichtshof EuGH
• dem Europäischen Rechnungshof EuRH (Ist durch den Vertrag von Maastricht zum Organ der EG anerkannt worden)
1.2. Zusammensetzung der Europäischen Union 2
Die Europäische Union besteht aus 15 Mitgliedern
• B Belgien • DK Dänemark • D Deutschland • GR Griechenland • E Spanien • F Frankreich • IRL Irland • I Italien • L Luxemburg • NL Niederlande • A Österreich • P Portugal • FIN Finnland • S Schweden
• UK Großbritannien und Nordirland (United Kingdom)
1 vgl. Europa 2000 (Schritte zur EU) , Hrsg. Presse und Informationsamt der Bundesregierung, 1. Auflage 1992 OMNIA Verlag, Köln, Seite 65.
2 vgl. Michael Piazolo, Die Europäische Union (Ein Überblick), Akademischer Verlag München
1997, Seite 11.
2
Offizielle Beitrittsgesuche 1 1.3.
Im Folgenden möchte ich nun auf die einzelnen Organe der EU genauer eingehen und deren Aufgaben erläutern.
2. Das Europäische Parlament (EP):
Das Europäische Parlament ist das parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaft. Es ist das einzige Organ der EU, dessen Mitglieder direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten für ein Mandat gewählt werden. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt (zuletzt 1999) und ist die Größte demokratisch gewählte Institution. Jeder Bürger der EU hat seit 1994 das aktive und passive Wahlrecht. Das Parlament besteht zur Zeit aus neun übernationalen Fraktionen (Parteien/Zusammenschlüssen) und bildet 21 Ausschüsse. Für Plenumsitzungen sind jährlich 12 Wochen in Straßburg, dem Sitz des Europäischen Parlament,, vorgesehen. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen dagegen in Brüssel. Die Sitzungen des Europäischen Parlamentes sind öffentlich. Debatten und Entschließungen werden in elf Sprachen veröffentlicht.
Die Sitze im Europäischen Parlament werden nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten verteilt (Stand 1997). 2
• Deutschland => 99 Sitze
• Frankreich => 87 Sitze • Groß Britannien und Italien => Je 87 Sitze • Spanien => 64 Sitze • Niederlande => 31 Sitze • Belgien=> 25 Sitze • Griechenland => 25 Sitze • Portugal => 25 Sitze • Schweden =>22 Sitze • Österreich => 21 Sitze • Dänemark => 16 Sitze • Finnland und Irland => Je 15 Sitze • Luxemburg => 6 Sitze
1 vgl. Internet: http://europa.eu.int/
2 vgl. Michael Piazolo, Die Europäische Union (Ein Überblick),
Akademischer Verlag München 1997, Seite 32.
3
Arbeit zitieren:
Tanja Berlin, 2002, Die Organe der EU und ihre Aufgaben, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
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