Anika Mehner: Die Willensstruktur bei Harry G. Frankfurt und ihre Folgen bezüglich des
Personenseins und der Verantwortung
Inhaltsverzeichnis
Einleitung. 3
1. Die Struktur des Willens einer Person. 4
1.1. Die Bedeutungen des Begriffes „Wünschen“ und ihre Differenzierungen. 4
1.1.1. Wünsche erster Stufe und Wünsche zweiter Stufe. 5
1.1.2. Wünsche erster Stufe und der Wille. 5
1.1.3. Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe. 6
1.2. Die Kriterien für das Personsein hinsichtlich der Willensstruktur. 7
1.2.1. Die Vernunft als Merkmal der Volitionen zweiter Stufe. 8
1.2.2. Unterscheidung zwischen einer Person und einem triebhaften Wesen. 8
2. Die Folgen der Willensstrukturen für Willensfreiheit und Verantwortlichkeit. 10
2.1. Die Willensfreiheit. 10
2.1.1. Unterscheidung zwischen Willens- und Handlungsfreiheit. 10
2.1.2. Die Bedingungen für einen freien Willen. 11
Die Probleme der Willensfreiheit. 12
2.1.3.1. Die Frage nach Volitionen höherer Stufen. 12
2.1.4. Der Sinn der Frage nach Willensfreiheit. 13
2.2. Die moralische Verantwortlichkeit. 14
2.2.1. Die Bedingungen für moralische Verantwortlichkeit hinsichtlich der
Willensstruktur eines Wesens. 14
2.2.2. Überlegungen zur Verantwortlichkeit anhand von Beispielen. 15
2.3. Der Grund für die Frage nach Willensfreiheit und moralischer Verantwortlichkeit 16
Anika Mehner: Die Willensstruktur bei Harry G. Frankfurt und ihre Folgen bezüglich des
Personenseins und der Verantwortung
3. Kritik und Einwände an Frankfurts Betrachtungen. 17
3.1. Handlungen, die nicht dem Willen bzw. dem Wunsch erster Stufe entsprechen. 17
3.2. Die Lücken bei der Bildung des Willens. 17
3.3. Evtl. Erweiterung des Personenbegriffes anhand durchschlagender Volitionen. 19
4. Schlussgedanken. 19
Literaturverzeichnis 21
Anika Mehner: Die Willensstruktur bei Harry G. Frankfurt und ihre Folgen bezüglich des
Personenseins und der Verantwortung Einleitung
„Man hätte erwarten sollen, daß kein Problem dauerhafter im Mittelpunkt philosophischen Interessens stehen würde, als die Aufgabe, zu verstehen, was wir selbst unserem Wesen nach sind.“ 1
Frankfurts Ansicht nach muss dem missverstandenen und missbrauchten Begriff >Person< wieder mehr Gehör verschafft werden, weshalb er sich damit beschäftigt, dieses Wort im philosophischen Sinne zu ergründen und dessen Eigenschaften herauszufiltern. Denn hierbei, laut Frankfurt, handelte es sich nicht um die Unterscheidung der Mitglieder der eigenen Spezies von denen anderer Arten, wie es in der Biologie der Fall sei. 2 Er ist der Meinung, dass „ (...) ein wesentlicher Unterschied zwischen Personen und anderen Kreaturen in der Struktur des Willens einer Person zu finden(...)“ 3 sei. Deshalb untersucht er in dem Kapitel Willensfreiheit und der Begriff der Person aus seinem Werk Freiheit und Selbstbestimmung die Willensstruktur derjenigen, die wir als Personen bezeichnen dürfen, und die derjenigen, die wir eben nicht so nennen dürfen. Somit analysiert er die Struktur von Wunschzuständen, wobei er ein Modell von höherstufigen Wünschen verwendet, und stellt fest, welche notwendigen Eigenschaften dieses Modells eine Person besitzen muss. Auf Grundlage dieser Ausführungen spricht er anschließend über seine Definition von Willensfreiheit und der damit verbundenen moralischen Verantwortlichkeit.
Ich werde Frankfurts Stellung herausarbeiten und prüfen, ob seine Erläuterungen einerseits für mich, und andererseits in sich schlüssig sind. Zunächst werde ich untersuchen, welche Willensstruktur man, laut Frankfurt, besitzen muss, um seiner Meinung nach als Person (oder nicht als Person) gelten zu können. Im Anschluss werde ich darauf zu sprechen kommen, welcher Bedeutung diese Willensstrukturen hinsichtlich der Willensfreiheit und moralischen Verantwortlichkeit zukommen, bevor ich meine eigene Kritik zu seinen Ausführungen anknüpfe und einige seiner Gesichtspunkte detaillierter betrachte.
1 Harry G. Frankfurt: Willensfreiheit und der Begriff der Person in: ”Freiheit und Selbstbestimmung”; S.66;
Herausgegeben von Monika Betzler und Barbara Guckes; Akademie Verlag GmbH; Berlin 2001
2 Vgl. ebd.
3 Ebd.
-3-
Anika Mehner: Die Willensstruktur bei Harry G. Frankfurt und ihre Folgen bezüglich des
Personenseins und der Verantwortung
1. Die Struktur des Willens einer Person
Seine These „Es ist denkbar, daß Mitglieder noch zu entdeckender oder auch bekannter nichtmenschlicher Arten Personen sein können. Und es ist genauso denkbar, daß einige Mitglieder der Spezies >Mensch< keine Personen sind“ 4 stellt Frankfurt zu Anfang seiner Untersuchungen auf und begründet diese mit seiner Ansicht, dass man, um herauszufinden, wer als Person bezeichnet werden darf und wer nicht, deren Willensstruktur untersuchen müsse. Menschen seien nicht die einzigen Wesen, welche Wünsche besäßen oder Wahlentscheidungen treffen könnten, doch sie können, laut Frankfurts Meinung, eine Fähigkeit ihr eigen nennen, die sich im Bilden von >Wünschen zweiter Stufe< ausdrückt. 5 Wohingegen Tiere Wünsche oder Motive besäßen und meist versuchen würden, ihnen nachzugehen, können Menschen, wie Frankfurt schreibt, zudem wünschen, einen bestimmten Wunsch zu haben bzw. nicht zu haben oder auch, diesen umzusetzen. Solch eine Fähigkeit, die Frankfurt als >reflektierende Selbstbewertung< bezeichnet, besäße kein Tier außer der Mensch und stellt sich im Folgenden als ein bedeutendes Merkmal in der Willensstruktur einer Person heraus.
1.1. Die Bedeutung des Begriffes „Wünschen“ und ihre Differenzierungen
Frankfurt bezeichnet die Verben >mögen/wünschen< als schwer fassbar und weist darauf hin, dass sich aus dem Satz >A möchte Xen<, also z.B. dem Satz >Ich möchte essen< viel mehr Bedeutungen ablesen lassen, als man es eigentlich tut. 6 Man könnte damit z.B. meinen, dass ich mir nicht bewusst bin, dass ich essen möchte, oder auch, dass ich ganz bewusst essen möchte, oder vielleicht auch, dass ich das Empfinden habe, essen zu wollen, es aber nicht wirklich möchte etc. Frankfurt will hierbei ausdrücken, dass es sehr viele Arten von Wünschen gibt, auf die er zum Teil zuvor schon zu sprechen kam, welche er aber im Folgenden genauer ausführt.
Die Begriffe >Wunsch<, >Wille<,
4 Ebd.
5 Vgl. ebd. S. 67
6 Vgl. Harry G. Frankfurt: Willensfreiheit und der Begriff der Person, S. 67
-4-
Anika Mehner: Die Willensstruktur bei Harry G. Frankfurt und ihre Folgen bezüglich des
Personenseins und der Verantwortung
1.1.1. Wünsche erster Stufe und Wünsche zweiter Stufe
Den Begriff der Wünsche gebraucht Frankfurt in einem sehr weiten Sinne. Jede Neigung und jedes Angezogensein, etwas zu tun, zählen darunter. 7 Wie eben schon angedeutet, unterteilt Frankfurt Wünsche zunächst in >Wünsche erster Stufe< und >Wünsche zweiter Stufe< , wobei sich Wünsche erster Stufe direkt auf eine Handlung beziehen, und Wünsche zweiter Stufe sich auf diese Wünsche erster Stufe beziehen. Das setzt voraus, dass man den Wunsch noch nicht auf erster Stufe besitzt, den zu haben man sich wünscht. „Jemand hat einen Wunsch erster Stufe, wenn er dies und das tun oder nicht tun möchte, und er hat einen Wunsch zweiter Stufe, wenn er einen bestimmten Wunsch erster Stufe haben oder nicht haben möchte.“ 8 Man könnte dieses Prinzip noch weiterführen, indem man bedenkt, dass über der zweiten Stufe eine dritte erreicht werden könnte, dessen Wünsche sich auf die Wünsche zweiter Stufe beziehen, doch Frankfurt arbeitet nur mit zwei Stufen. 9 Es reicht ihm zudem nicht aus, Wünsche nur hinsichtlich ihrer Gegenständlichkeit zu differenzieren, sondern für ihn ist ebenfalls der Wirkungsgrad dieser entscheidend.
1.1.2. Wünsche erster Stufe und der Wille
Wenn man einen Wunsch erster Stufe >A möchte Xen< untersucht, also einen Wunsch, der eine Handlung in Betracht zieht, so kann man, laut Frankfurt, an einem solchen Satz nicht ablesen, wie stark dieser Wunsch ist, zu Xen. 10 Wünsche erster Stufe besäßen zwar stets eine handlungswirksame Kraft, doch für Frankfurt ist es entscheidend, herauszufiltern, wie stark diese ist. Denn es könnte sein, dass dieser Wunsch nur einer unter vielen ist und bei weitem nicht der stärkste, oder auch „ (...) daß es ebendieser Wunsch ist, der A veranlaßt oder dazu bewegt zu tun, was er tatsächlich tut (...)“. 11 Somit greift er erneut Unterscheidungsmerkmale auf, welche sich auf Wünsche erster Stufe beziehen. Eine Spezialisierung eines Wunsches erster Stufe ist der >Wille<. Nach Frankfurt ist der Wille derjenige Wunsch, der den Handelnden zu einer Handlung bewegt (bzw. dazu bewegen wird oder würde). Es handelt sich
7 Vgl. Edgar Hegner: „Der Begriff der Person- Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal bei
Harry G. Frankfurt“; S. 2; GRIN Verlag, Fribourg 2004
8 Harry G. Frankfurt: Willensfreiheit und der Begriff der Person, S. 67
9 Vgl. Anna Kusser: Zwei-Stufen-Theorie und praktische Überlegung in: Monika Betzler und Barbara Guckes:
„Autonomes Handeln- Beiträge zur Philosophie von Harry G. Frankfurt“; S. 87; Akademie Verlag GmbH;
Berlin 2000
10 Vgl. ebd. S. 68
11 Ebd.
-5-
Arbeit zitieren:
Anika Mehner, 2010, Die Willensstruktur bei Harry G. Frankfurt, München, GRIN Verlag GmbH
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