II
Inhaltsverzeichnis Seite
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
1 Einleitung 1
2 Das Leistungsprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung
„Alles-aus-einer-Hand“ 2
3 Die einzelnen Bereiche und deren Funktionen 3
3.1 Die Prävention 3
3.2 Rehabilitation und Entschädigung 4
3.2.1 Definition des Arbeitsunfalles 5
3.2.2 Definition der Berufskrankheit 5
3.2.3 Heilbehandlung 6
3.3 Mitglieds- und Beitragsabteilung 7
4 Zusammenwirken der Abteilungen 8
4.1 Entschädigungsbereich - Prävention 9
4.2 Reha - Entschädigung 10
4.3 Medizinische Reha - Prävention 11
4.4 Berufliche Reha - Prävention 11
4.5 Beitrag / Zuständigkeit 12
5 Bedeutung in der Praxis 12
6 Die Ökonomie des „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzips 13
Anhang Pressemitteilung der DGUV über die vorläufigen Unfallzahlen von 2009 15
Literaturverzeichnis 19
III
Abkürzungsverzeichnis
BG Berufsgenossenschaft BGFA bg-liches Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin BK Berufskrankheit BKVO Berufskrankheitenverordnung D-Arzt Durchgangsarzt MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit Reha Rehabilitation SGB Sozialgesetzbuch SV Sozialversicherung UVV Unfallverhütungsvorschrift VAV Verletzungsartenverfahren
IV
Abbildungsverzeichnis Seite
Abb. 1: Übersicht über die Sozialversicherungszweige in Deutschland
Abb. 2: Logo der Berufsgenossenschaften
Abb 3: Beispiele für frühere Präventionsaktionen der Berufsgenossenschaften
1
1 Einleitung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil eines Sozialsystems, das in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Personen eine möglichst umfassende Absicherung in besonderen Notlagen des Lebens gibt. 1 Das Sozialleistungssystem besteht aus den Bereichen Sozialversicherung, zu der auch die Unfallversicherung (neben Renten-, Pflege-, Krankenversicherung und Arbeitsförderung) gehört, der Sozialversorgung und der Sozialhilfe sowie ALG II. Deren gemeinsame gesetzliche Grundlage bildet das heutige Sozialgesetzbuch (SGB).
Abb. 1: Übersicht über die Sozialversicherungszweige in Deutschland, Unfallkasse Nord (Hrsg.) (o.J.), Stand 27.05.2010
Im Laufe der Geschichte wurden zahlreiche Versuche der öffentlich- und privatrechtlichen Gesetzgebung unternommen um dem sozialen Bedürfnis nach Schutz während der Arbeit nachzukommen. 2 Die privatrechtlich begründete Haftung des Unternehmers für Unfallverletzungen in seinen Diensten stehender Personen war im früheren Recht entweder nicht vorhanden oder auf widerrechtliches und schuldhaftes Herbeiführen beschränkt. Um 1854 kam der Gedanke der Solidargemeinschaft unter den Bergarbeitern Preußens auf. Diese gründeten Knappschaften, um die zurückgelassenen Witwen und Waisen nach dem Tod des Ehemanns als Ernährer der Familie fi-
1 Vgl.DGUV (Hrsg.) (2008), S. 10.
2 Vgl. i.f. Kaufmann, F. (2003), S. 260-263, 270.
2
nanziell abzusichern. Dieser Gedanke zog sich durch zahlreiche andere Berufszweige und Jahrhunderte. Erst am 06.07.1884 wurde das erste Unfallversicherungsgesetz unter dem damaligen Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck verabschiedet. 3 Es wurden fachlich gegliederte Berufsgenossenschaften (BG) gegründet sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers bei der Aufbringung der Kosten festgelegt. Die gesetzliche Unfallversicherung löste die Haftpflicht des Arbeitgebers ab, sobald ein Versicherungsfall beim Arbeitnehmer und die damit verbundenen Behandlungs- und Entschädigungskosten eintraten. Sie leistet in diesen Fällen nach dem „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzip, welches im Folgenden veranschaulicht wird.
2 Das Leistungsprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung „Alles-
aus-einer-Hand“
Im § 1 Abs. 1 SGB VII ist das „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzip festgelegt. Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention, die Rehabilitation (Reha) und die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (BK). Man kann es als Markenzeichen der BGen bezeichnen, dass die Verhütung von Arbeitsunfällen, die Wiederherstellung der Gesundheit und die Gewährung von Renten von einer Institution erfolgt. 4 Die drei im Gesetz genannten Aufgabenbereiche sind nicht eigenständig. „Sie bilden eine Kette, deren Glieder eng miteinander verbunden sind, wobei das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile.“ 5 Dieses Prinzip schützt besonders effizient gegen Berufsrisiken in der gewerblichen Wirtschaft.
Abb. 2: Das typische Logo für jede gewerbliche Berufsgenossenschaft und ihr Kredo „Alles-aus-einer-Hand“; der Halbkreis symbolisiert die Hand und der Kreis die Leistungen
3 Vgl. i.f. DGUV (Hrsg.) (2008), S. 54 f.
4 Vgl. Lahr, F. (1999), S. 762.
5 Vgl. i.f. Raschke, U. (2003), S. 12.
3
Das „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzip kann durch das gesamte SGB VII verfolgt werden. 6 Viele Bereiche, die sonst in verschiedenen Sozialversicherungsbereichen getrennt bearbeitet werden, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung zusammengefasst. Die medizinische Rehabilitation übernimmt üblicherweise die Krankenversicherung. Die Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von der Arbeitslosenversicherung durchgeführt und Rentenzahlungen erfolgen von der Rentenversicherung. Durch die Verbindung der Teilaufgaben wird die optimale Gesamtleistung der BG gewährleistet. Es gibt keine Probleme an Schnittstellen in diesem Verbundsystem. Wenn mehrere Träger zuständig wären, könnte ein gleich hoher Qualitäts-standard nicht erreicht werden. Durch gegensätzliche Interessen und notwendige Abstimmungen würden Reibungsverluste auftreten.
Aus dem „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzip lassen sich aus Effizienzgründen folgende Grundsätze ableiten: Leistungen zur Teilhabe vor Rente, Leistungen zur Heilbehandlung und medizinischen Reha vor Rente (kurz: Reha vor Rente), Vorrang von Prävention und medizinischer Reha vor Pflege. 7
3 Die einzelnen Bereiche und deren Funktionen
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über den Aufbau und die Aufgabenbereiche der Leistungsabteilungen gegeben werden.
3.1 Die Prävention
Ein gut organisierter Arbeitsschutz ist ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Produktivität und Qualität der Produkte hängen entscheidend von Gesundheit und Motivation der Beschäftigten ab. 8 Die BGen fördern und unterstützen daher die Eingliederung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe, vor allem durch Vorschläge und Hilfsmittel. Sie veröffentlicht spezielle
6 Vgl. i.f. Raschke, U. (2003), S. 13 ff.
7 Vgl. Muckel, S. (2003), S. 187.
8 Vgl. Leidig, S. (2007), S. 20ff; Leppin, A. (2003), S. 141; DGUV (Hrsg.) (2008), S. 13.
Arbeit zitieren:
Evelyn Barz, 2010, Das "Alles-aus-einer-Hand-Prinzip" der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bereiche Prävention, Rehabilitation und Entschädigung, München, GRIN Verlag GmbH
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