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eingereicht bei
Prof. Dr. Marc Wahrenburg Betreuer: Dr. Gunter Löffler Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
von
Studienrichtung: BWL 9. Fachsemester
I
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................. III
Tabellenverzeichnis........................................................................................................................ V
Abkürzungsverzeichnis VII
Symbolverzeichnis VIII
1 Einleitung 1
2 Theoretische Grundlagen 2
2.1 Ad-hoc-Publizität 2
2.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen der Ad-hoc-Publizität 2
2.1.2 Marktwirkung von Ad-hoc-Mitteilungen 8
2.1.3 Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität 9
2.1.4 Internationaler Vergleich 12
2.2 Ereignisstudien 14
2.2.1 Ablaufschema von Ereignisstudien 15
2.2.2 Erklärungsansätze für das Kursverhalten im Event-Window 16
2.2.2.1 Effiziente Reaktion 16
2.2.2.2 Reaktion vor dem Ereignistag 17
2.2.2.3 Reaktion nach dem Ereignistag 19
2.2.3 Überblick über bisherige Studien zur Ad-hoc-Publizität in Deutschland 22
3 Empirischer Teil 25
3.1 Untersuchungsaufbau 25
3.1.1 Stichprobe 25
3.1.2 Methodik 30
3.1.2.1 Ermittlung der Renditen 30
3.1.2.2 Berechnung der abnormalen Renditen 31
3.1.2.3 Aggregation der abnormalen Renditen 36
3.1.2.4 Statistische Testverfahren 38
3.2 Ergebnisse 43
3.2.1 Untersuchung der Ad-hoc-Mitteilungen auf Informationsgehalt 43
3.2.2 Kursreaktionen vor dem Ereignistag und mittelstrenge Informationseffizienz 49
3.2.3 Mittelfristige Performance nach Ad-hoc-Mitteilungen 52
3.2.4 Zusammenhang zwischen abnormaler Rendite und meldungsfreier Zeit 55
3.2.5 Zusammenhang zwischen Marktentwicklung und Meldungshäufigkeit 58
3.2.6 Zusammenhang zwischen Meldungshäufigkeit und Informationsgehalt 63
3.2.7 Einfluss der Volatilität auf die Meldungshäufigkeit 66
4 Zusammenfassung und Fazit 70
Anhang...................................................................................................................................... 73 NA
A1: Relevante Paragraphen des WpHG 73
III
A4: Abnormale Renditen und kumulierte abnormale Renditen der Ereignisperiode 80
Literaturverzeichnis 81
Verzeichnis der verwendeten Internet-Quellen 86
IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entscheidungsfindung nach 15 WpHG 6
Abbildung 2: Ad-hoc-Publizitätsservice der DGAP 11
Abbildung 3: Idealisierter Kursverlauf bei effizienter Reaktion 17
Abbildung 4: Idealisierter Kursverlauf bei Insiderhandel oder Antizipationseffekten 18
Abbildung 5: Idealisierter Kursverlauf bei einer Gegenreaktion 20
Abbildung 6: Idealisierter Kursverlauf bei positiver Autokorrelation 21
Abbildung 7: Idealisierter Kursverlauf bei Gültigkeit der UIH 21
Abbildung 8: Zeitliche Verteilung der Ad-hoc-Mitteilungen 26
Abbildung 9: Dax-30 und Nemax-50 im Untersuchungszeitraum 30
Abbildung 10: Histogramm der abnormalen Renditen am Ereignistag 43
Abbildung 11: AR und CAR der gesamten Stichprobe 49
Abbildung 12: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen den AR j0
und CAR j1 20 für die Dax-30-Werte 54
Abbildung 13: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen den AR j0
und CAR j1 20 für die Nemax-50-Werte 54
Abbildung 14: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen den AR j0 und der mel-
dungsfreien Zeit 58
Abbildung 15: Meldungsanzahl und Indexstand in der Untersuchungsperiode 59
Abbildung 16: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen dem monatlichen Stand
des Vergleichsindex und der monatlichen Meldungsanzahl für die Gesamtstichprobe60
Abbildung 17: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen der monatlichen Rendite
des Vergleichsindex und der monatlichen Meldungsanzahl für die Gesamtstichprobe61
Abbildung 18: Meldungsanzahl und Stand des Nemax-50 in der Untersuchungsperiode 62
V
Abbildung 19: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen dem monatlichen Stand
des Nemax-50 und der monatlichen Meldungsanzahl für die Nemax-50-Werte 62
Abbildung 20: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Meldungshäufigkeit
und dem Informationsgehalt je Emittent für die Nemax-50-Werte 65
Abbildung 21: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Meldungshäufigkeit
und dem Informationsgehalt je Emittent für die Dax-30-Werte 66
Abbildung 22: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Volatilität und der
Meldungsanzahl je Emittent der Gesamtanalyse 69
Abbildung 23: Plot der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Volatilität und der
Meldungsanzahl je Emittent der Dax-30-Werte 70
VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Überblick über die bisherigen deutschen Studien zur Ad-hoc-Publizität 24
Tabelle 2: Häufigkeitsverteilung der Meldungsanzahl je Emittent vor Bereinigung 25
Tabelle 3: Häufigkeitsverteilung der Meldungsanzahl je Emittent nach erster Bereinigung 26
Tabelle 4: Häufigkeiten der Stichprobensegmente 28
Tabelle 5: Abnormale Renditen der einzelnen Stichprobensegmente 44
Tabelle 6: Approximativer Zweistichproben-Gaußtest bezüglich der Stärke der Kursreaktion am
Ereignistag 45
Tabelle 7: Approximativer Zweistichproben-Gaußtest bezüglich der Meldungsanzahl 46
Tabelle 8: Approximativer Zweistichproben-Gaußtest bezüglich des Anteils positiver Meldungen
47
Tabelle 9: Abnormale Renditen der einzelnen Informationsklassen 48
Tabelle 10: Kumulierte abnormale Renditen 50
Tabelle 11: CAR 1 20 der einzelnen Stichprobensegmente 52
Tabelle 12: Ergebnisse der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen den AR j0 und
CAR j1 20 53
Tabelle 13: Ergebnisse des approximativen Zweistichproben-Gaußtests bezüglich der meldungs-
freien Zeit vor Ad-hoc-Mitteilungen 56
Tabelle 14: Ergebnisse der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen der meldungsfrei-
en Zeit und den AR j0 57
Tabelle 15: Ergebnisse der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen dem montlichen
Stand des Vergleichsindex und der monatlichen Meldungsanzahl 60
Tabelle 16: Ergebnisse der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Meldungshäu-
figkeit und dem Informationsgehalt je Emittent 65
VII
Tabelle 17: Ergebnisse der Regression bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Volatilität und
der Meldungsanzahl je Emittent 68
Tabelle 18: Abnormale Renditen der einzelnen Stichprobensegmente bei Verwendung von Blue-
Chip-Indizes als Grundage der Marktbereinigung 79
Tabelle 19: Varianzen der abnormalen Renditen und der kumulierten abnormalen Renditen um den
Ereignistag 79
Tabelle 20: F-Test auf Varianzunterschiede bei der Verwendung von Blue-Chip-Indizes anstelle
von Branchenindizes als Grundlage der Marktbereinigung 79
Tabelle 21: Abnormale Renditen der Gesamtanalyse bei Verwendung des Marktmodells 79
Tabelle 22: AR und CAR der Ereignisperiode 80
VIII
Abkürzungsverzeichnis
API Abnormaler Performance Index
APT Arbitrage Pricing Theory
AR Abnormale Rendite
ARE Asymptotisch Relative Effizienz
BörsenG Börsengesetz
BAWe Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
CAO Company Announcement Office
CAPM Capital Asset Pricing Model
CAR Cumulative Average Residuals
CDAX Composite Dax
DAFOX Marktindex der Deutschen Forschungsgemeinschaft
für Kapitalmarktforschung
DAX Deutscher Aktien Index
DGAP Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität
ITSA Insider Trading Sanctions Act
ITSFEA Insider Trading Sanctions Fraud Enforcement Act
NEMAX Neuer Markt Index
SEA Security Exchange Act
SEC Securities Exchange Commission
TSE Tokio Stock Exchange
UIH Unsichere-Informations-Hypothese
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
IX
Symbolverzeichnis
A it abnormale Rendite der Aktie i zum Zeitpunkt t
A j0 abnormale Rendite der Meldung j am Ereignistag
A t durchschnittliche abnormale Portfolio-Rendite zum Zeitpunkt t
Abstand j meldefreie Zeit zwischen Meldung j und der letzten Mitteilung des Emittenten
Anzahl i Anzahl der Ad-hoc-Mitteilungen der Aktie i
Anzahl q Anzahl der Mitteilungen im Monat q
AAR j0 angepasste abnormale Rendite der Meldung j am Ereignistag
AR i0
absolute abnormale Rendite der Aktie i am Ereignistag
AR j0
absolute abnormale Rendite der Meldung j am Ereignistag
AR i0 adj. adjustierte abnormale Rendite der Aktie i am Ereignistag
CAR j1,20 kumulierte abnormale Rendite der Meldung j von t = 1,...,20
≤ ≤ ≤ ≤ −
CAR
p,m
kumulierte abnormale Rendite der Periode p bis m und
e k nicht erklärte Abweichung des Beobachtungswertes von dem entsprechenden Schätzwert
E(X) Erwartungswert der Zufallsvariablen X
E(Y) Erwartungswert der Zufallsvariablen Y
F Prüfgröße des Zweistichproben-F-Test
h Anzahl der Aktien im Portfolio
Inrendite q Indexrendite im Monat q
Instand q mittlerer Indexstand im Monat q
K it Kurs der Aktie i bzw. des Index für den Tag t
K it+1 Kurs der Aktie i bzw. des Index für den Tag t+1
KAR j0 korrigierte abnormale Rendite der Meldung j am Ereignistag
MARS j mittlere absolute abnormale Rendite der Meldung j in der Schätzperiode von t = -
23,...,-3
n Stichprobenumfang
n 1 Stichprobenumfang der Variablen X
n 2 Stichprobenumfang der Varibalen Y
Q i Rangstatistik des Vorzeichenrangtests nach Wilcoxon
R B(l),t Rendite des Branchenindex l zum Zeitpunkt t
R it Rendite der Aktie i bzw. des Index für den Tag t
R Mt Rendite des Marktindex M zum Zeitpunkt t
s Stichprobenvarianz der Variablen X
X
2
s Stichprobenvarianz der Variablen Y
s Stichprobenstandardabweichung der durchschnittlichen abnormalen Portfolio-Rendite
Standardfehler des Regressors s β
T +
Teststatstik des Vorzeichenrangtests nach Wilcoxon
v Teststatstik des approximativen Gaußtests
z Teststatstik des Vorzeichenrangtests nach Wilcoxon (bei n > 20)
Vola i Volatilität der Aktie i über den Beobachtungszeitraum
Stichprobenmittel der Variablen X
Stichprobenmittelwert der durchschnittlichen abnormalen Portfolio-Rendite
X Regressor
Stichprobenmittel der Variablen Y
y k Beobachtungswerte der abhängigen Variablen für x k (k = 1,2,...,K)
y ˆ aus der Regressionsfunktion ermittelter Schätzwert der abhängigen Variablen für x k
k
z Teststatstik des Vorzeichenrangtests nach Wilcoxon (bei n > 20)
α Konstante
α i
Konstante der Aktie i
β Regressionskoeffizient
β i Sensitivität der Aktie i in Bezug auf Veränderungen der Marktrendite
µ i Mittelwert des Aktienkurses i über die Handelstage t = -11,...,-1
e Störvariable der Regression der Aktie i zum Zeitpunkt t
it
σ i (Wp)
Standardabweichung der Wochenrendite p für die Aktie i
σ
2 Varianz der Variablen X in der Grundgesamtheit
1
σ
2 Varianz der Variablen Y in der Grundgesamtheit
2
σ(ARS j ) Standardabweichung der absoluten abnormalen Rendite der Meldung j in der Schätzperiode
von t = -23,...,-3
1
1 Einleitung
Die Anfang des Jahres 1995 in Deutschland eingeführte Ad-hoc-Publizität verpflichtet die im amtlichen Handel oder im geregelten Markt notierten Emittenten zu einer unverzüglichen Verbreitung kursrelevanter Informationen. Diese Regelung soll potenzielle Insiderkonflikte durch eine zeitnahe und gleichmäßige Veröf- fentlichung kursrelevanter Informationen verringern. Dabei wird unter Insiderkonflikten das Ausnutzen eines Wissensvorsprungs durch besser informierte, unternehmensnahe Marktteilnehmer verstanden. Außerdem wird ein hohes Informationsniveau des Kapitalmarkts erreicht, das eine faire Bewertung der Unternehmen erleichtert.
Mit sogenannten Ereignisstudien lassen sich durch die Beobachtung von Aktienkursbewegungen die Preis- effekte von neuen Informationen ermitteln, die Rückschlüsse auf die Relevanz dieser Informationen für den Unternehmenswert geben. Dieser Bereich der empirischen Kapitalmarktforschung wurde von Ball/Brown (1968) und Fama/Fisher/Jensen/Roll (1969) begründet. Mit der Durchführung von Ereignisstudien wird u.a. das Ziel verfolgt, Entscheidungsträgern Handlungsempfehlungen geben zu können.
In dieser Arbeit, die aus einem theoretischen und einem empirischen Teil besteht, wird eine Ereignisstudie durchgeführt, um die Informationswirkung und -verarbeitung von Ad-hoc-Mitteilungen am deutschen Kapi- talmarkt zu messen. Der erste Abschnitt des theoretischen Teils führt Grundlagen zur Ad-hoc-Publizität auf. Der Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Grundlagen der seit 1995 bestehenden Pflicht, kursrelevante Un- ternehmensnachrichten unverzüglich zu veröffentlichen. Anschließend wird erläutert, wie aus theoretischer Sicht kursrelevante Unternehmensinformationen effizient verarbeitet werden. Danach wird die Rolle der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) bei der Informationsverbreitung dargestellt. Eine Übersicht über die Regelungen in den USA, Großbritannien und Japan rundet dieses Kapitel ab. Der zwei- te Abschnitt des theoretischen Teils beschäftigt sich mit der Methodik von Ereignisstudien. Zuerst werden deren Ziele und ein typisches Ablaufschema beschrieben. Es folgt eine Darstellung der möglichen Kursre- aktionen, die während der Untersuchung im Ereigniszeitraum auftreten können. Als Vorbereitung auf die eigene empirische Studie wird die Methodik der bisherigen Ereignisstudien zur Ad-hoc-Publizität in Deutschland beschrieben.
Der empirische Teil behandelt zunächst die deskriptive Statistik der eigenen Stichprobe. Dabei wird auch die Bereinigung der Stichprobe erläutert. Daran schließt sich die Darstellung der in dieser Arbeit verwende-
2
ten Methodiken an. Im folgenden Abschnitt werden die Ergebnisse der eigenen Ereignisstudie zu den Ad- hoc-Mitteilungen präsentiert und mit Ergebnissen früherer Untersuchungen verglichen. Hierbei werden die folgenden Fragestellungen untersucht:
• Lässt sich bei Ad-hoc-Mitteilungen ein Informationsgehalt feststellen? Dabei wird auch der Zusam-
• Erfolgt eine effiziente Kursreaktion auf neue Informationen?
• Welche Unterschiede lassen sich bei den Kursreaktionen zwischen Dax-30- und Nemax-50-Werten
• Verzögern die Manager die Veröffentlichung von ex-ante negativ eingeschätzten Ad-hoc-Mitteilungen
um den Aktienkurs nicht zu belasten?
• Haben die Marktentwicklung und die Volatilität einen Einfluss auf die Häufigkeit der Veröffentlichung
von Ad-hoc-Mitteilungen?
Die Arbeit schließt mit einer kurzen Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Fazit ab.
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Ad-hoc-Publizität
2.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen de r Ad-hoc-Publizität
Im Rahmen des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes wurden die EG-Insiderrichtlinie (89/592/EWG) und die EG-Transparenzrichtlinie (88/627/EWG) in nationales Recht umgesetzt. 1 Die Insiderstrafbestim-
mungen traten ab dem 1. August 1994 in Kraft. Die Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität erlangten dagegen erst am 1. Januar 1995 Gültigkeit. Die schwierige Gesetzgebungsarbeit ist an der langen Umsetzungsdauer zu erkennen. Eigentlich hätten die Regelungen schon bis zum 1. Juni 1992 in Kraft treten müssen. 2 Erst der
vierte Entwurf des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes wurde schließlich von der Bundesregierung verabschiedet. Zuvor war die mit den neuen Regelungen vergleichbare Ad-hoc-Publizitätspflicht in Deutschland, die auf dem seit 1987 gültigen §44 a BörsenG basierte, wegen fehlenden Überwachungs- und
1
Vgl. Klitzing (1999), S. 1-44.
2 Vgl. Assmann (1994), S. 196-200.
3
Sanktionsmöglichkeiten vernachlässigt worden. In den sechs Jahren, in denen §44a BörsenG Gültigkeit hatte, gaben nur sechs Unternehmen eine Mitteilung ab. 3
Der Kern des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes stellt das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) dar, das aufgrund der weitgehenden kapitalmarktrechtlichen Regelungen auch als „Grundgesetz des deutschen Kapitalmarktrechts“ 4 bezeichnet wurde. Im Rahmen dieser Arbeit sind vor allem die Bestimmungen zur
Ad-hoc-Publizität (§15 WpHG), die Legaldefinitionen der Insiderproblematik (§12 und §13 WpHG), die Straf- und Bußgeldvorschriften (§38 und § 39 WpHG) und die Verbotstatbestände (§14 WpHG) bedeut- sam. 5
In §13 WpHG wird der Begriff des Insiders geregelt. In der Gesetzesbegründung wird zwischen Primär- und Sekundärinsider unterschieden. 6 Zu den Primärinsidern gehören der Vorstand, der Aufsichtsrat, Groß-
aktionäre, Mitarbeiter und bestimmte Unternehmensexterne. Sekundärinsider sind dritte Personen, die zu- fällig oder durch gezielte Weitergabe von Informationen Kenntnis erlangt haben. Des weiteren wird in §13 Abs. 1 WpHG der Begriff der Insidertatsache geregelt. Dazu darf eine Tatsache, die sich auf den Emitten- ten von Insider-Wertpapieren bezieht, nicht öffentlich bekannt sein. Außerdem muss sie geeignet sein, den Insider-Wertpapierkurs bei öffentlichem Bekanntwerden erheblich zu beeinflussen.
In §14 WpHG werden die verschiedenen Strafbestände geregelt. Primär- und Sekundärinsidern ist es nach §14 Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 2 WpHG verboten, die Kenntnis der Insidertatsache für eigene oder fremde Rechnung auszunutzen. Primärinsidern ist es außerdem nach §14 Abs.1 Ziffer 2 WpHG verboten, anderen die Insidertatsache unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen. Dadurch soll die Zahl potenzieller In- sider klein gehalten werden. 7 Daneben ist einem Primärinsider nach §14 Abs. 1 Ziffer 3 WpHG verboten,
aufgrund der Kenntnis der Insidertatsache Empfehlungen auszusprechen. Damit soll eine weitere Möglich- keit der Ausnutzung des Wissensvorsprungs verhindert werden.
Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot nach §38 und §39 WpHG werden mit Geldstrafen bis zu 3 Mill. DM oder mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet. Dabei handelt es sich bei Insiderstraftaten um Offi-
4 Vgl. Hopt (1995), S. 135.
5 Vgl. hierzu den Gesetzestext in Anhang A1, Seite 73-78.
6 Vgl. BAWe/Deutsche Börse (1998), S. 9-12.
7 Vgl. Assmann (1997), S. 55 ff.
4
zialsdelikte, die keinen Strafantrag von Amts wegen benötigen. 8 Zu diesem Zweck untersucht das Bundes-
aufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) Mitteilungen über abgeschlossene Wertpapiergeschäfte und sonstige Hinweise und Informationen auf mögliche Anhaltspunkte von Insiderverstößen. In den Jahren 1999 und 2000 wurden Emittenten in acht Fällen wegen unterlassener oder verspäteter Veröffentlichung publizitätspflichtiger Tatsachen zu Bußgeldern verurteilt. 9 Im Jahr 2000 betrug das höchste Bußgeld bei-
spielsweise 200.000 DM.
Die durch §15 WpHG geregelte Ad-hoc-Publizität verfolgt das Ziel, die Anzahl von potenziellen Insidern durch die schnelle Veröffentlichung kurssensibler Neuigkeiten so klein wie möglich zu halten. 10 Außerdem
soll das zur Nutzung des Insiderwissens verbleibende Zeitfenster minimiert werden. Durch einen so erzielten homogenen Informationsstand soll eine Markttransparenz erreicht werden, die den deutschen Finanzplatz attraktiver macht und die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Gerade ausländische Investoren sollen mit einer Verbesserung in diesem Bereich angelockt werden. 11
Im folgenden werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen für die Veröffentlichungspflicht nach §15 WpHG aufgeführt:
Normadressaten
Alle Emittenten von Wertpapieren, die an einer inländischen Börse zum amtlichen Handel oder zum gere- gelten Markt zugelassen sind, unterliegen der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht nach §15 WpHG. Wegen der Zulassung im geregelten Markt fallen die Unternehmen des Neuen Marktes ebenfalls unter die- se Regelung.
Neue Tatsache
Gemäß §15 WpHG muss eine neue Tatsache vorliegen. Nach BAWe/Deutsche Börse (1998, S. 30) „...ist unter dem Begriff Tatsache ein Vorgang der Vergangenheit oder der Gegenwart zu verstehen, der einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes oder Vorhandenes bewiesen werden kann“. Im Vergleich zu Insidertatsachen setzen Ad-hoc-Tatsachen einen höheren Konkretisierungsgrad voraus. Außerdem verlangt die Ad-hoc-Publizitätspflicht, dass die Tatsache noch nicht öffentlich bekannt gewor-
8
Vgl. BAWe/Deutsche Börse (1998), S. 16.
9 Vgl. BAWe (1999), S. 30, URL: http://www.bawe.de/down/jb99.pdf und BAWe (2000), S. 26, URL:
10
Vgl. Kümpel (1997), S. 66 und Deutscher Bundestag (1994b), S. 102.
11 Vgl. Deutscher Bundestag (1994a), S. 48 und Deutscher Bundestag (1994b), S. 169.
5
den ist. Der Gesetzesbegründung zufolge ist eine Tatsache dann als öffentlich bekannt einzustufen, wenn eine sogenannte Bereichsöffentlichkeit hergestellt worden ist. Zu dieser gehören nur die professionellen Anleger und die zwischengeschalteten Börsenhändler. 12 Deshalb reicht es nach dieser Interpretation aus,
wenn die Tatsache beispielsweise über ein allgemein zugängliches Informationsverbreitungssystem wie Reu- ters oder Bloomberg veröffentlicht worden ist. Durch Mitteilung in einer Hauptversammlung oder Presse- konferenz allein kann sie jedoch nicht hergestellt werden. 13
Emittentenbezogenheit
Gemäß §15 Abs. 1 Satz 1 WpHG muss der Emittent eine neue Tatsache dann veröffentlichen, wenn diese „in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten“ ist und sie wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet ist, den Börsenpreis der zu- gelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Assmann (1999, S. 242f.) bezeichnet den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der zu veröffentlichenden Tatsache und dem Emittenten auch als Emittentenbe- zug. Dadurch wird wiederum eine engere Formulierung als in §13 WpHG gewählt. Beispielsweise liegt zwar bei Kenntnis von großen Wertpapierorders bei einer Großbank Insiderwissen vor, dies führt aber nicht zu einer Ad-hoc-Publizitätspflicht. 14
Auswirkung auf die Vermögens - oder Finanzlage oder den allgemeinen Geschäftsverlauf Gemäß §15 Abs. 1 WpHG muss die Tatsache Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten haben. Dem Bericht des Finanzausschusses des Deut- schen Bundestages zufolge lösen nur nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB verpflichtende Angaben im Lagebe- richt der Gesellschaft eine Ad-hoc-Publizitätspflicht aus. 15 Auch zukünftige Auswirkungen auf die Vermö- gens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf sind Ad-hoc-publizitätspflichtig. 16
12
Vgl. Caspari (1994), S. 530, 539.
13 Vgl. Assmann (1999), S. 252f.
14 Vgl. Kümpel (1996), S. 104.
15 Vgl. BAWe/Deutsche Börse (1998), S. 27.
16 Vgl. BAWe/Deutsche Börse (1998), S. 36f.
6
Eignung zur erheblichen Kursrelevanz Nach §15 Abs. 1 Satz 1 WpHG muss eine neue Tatsache geeignet sein, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Damit ist dieser Teil analog zur Insider-Richtlinie in §13 WpHG gestaltet.
Abbildung 1 gibt die oben aufgezeigte Entscheidungsfindung der Publizitätspflicht nach §15 WpHG wieder.
Abbildung 1: Entscheidungsfindung nach §15 WpHG
Quelle: in Anlehnung an BAWe (1998), S. 42.
Nach §15 Abs. 1 Satz 2 WpHG kann das BAWe auf Antrag einen Emittenten von der Ad-hoc- Publizitätspflicht befreien. Dabei ist der Ausnahmecharakter dieser Regelung sehr hoch anzusetzen. 17 Eine Befreiung wird vor allem dann ausgesprochen, wenn die Gesellschaft bei einer Veröffentlichung in seiner
7
Existenz bedroht wäre. Das BAWe hat in den Jahren 1999 und 2000 von insgesamt 10 Anträgen 7 gestat-
tet. 18 Alle standen im Zusammenhang mit einer Unternehmenssanierung.
Aufgrund der Schwierigkeiten auf Emittentenseite mit der Ad-hoc-Publizität hat das BAWe eine Beispiellis-
te von Tatsachen herausgegeben, bei deren Vorliegen eine Prüfung auf Publizitätspflicht vorgenommen
werden sollte. 19
a) Veränderungen der Vermögens- oder Finanzlage
• Veräußerung satzungsmäßiger Kernbereiche
• Verschmelzungsverträge
• Eingliederungen, Ausgliederungen, Umwandlungen, Spaltungen sowie andere wesentliche Strukturmaß-
• Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge
• Erwerb oder Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen
• Übernahme- und Abfindungs-/Kaufangebote
• Kapitalmaßnahmen (inkl. Kapitalberichtigung)
• wesentliche Änderung der Ergebnisse der Jahresabschlüsse oder Zwischenberichte gegenüber früheren
• Änderung des Dividendensatzes
• bevorstehende Zahlungseinstellung/Überschuldung, Verlust nach §92 Aktiengesetz oder kurzfristige
Kündigung wesentlicher Kreditlinien
• erhebliche außerordentliche Aufwendungen (z.B. nach Großschäden oder Aufdeckung krimineller Ma-
chenschaften) oder erhebliche außerordentliche Erträge
b) Veränderungen im allgemeinen Geschäftsverlauf
• Rückzug aus oder Aufnahme von neuen Kerngeschäftsfeldern
• Abschluss, Änderung oder Kündigung besonders bedeutender Vertragsverhältnisse (einschließlich
Kooperationsabkommen)
18 Vgl. BAWe (1999), S. 30, URL: http://www.bawe.de/down/jb99.pdf und BAWe (2000), S. 26, URL:
http://www.bawe.de/down/jb00.pdf.
19 Vgl. BAWe/Deutsche Börse (1998), S. 40f.
8
• bedeutende Erfindungen, Erteilung bedeutender Patente und Gewährung wichtiger (aktiver/passiver)
Lizenzen
• maßgebliche Produkthaftungs- oder Umweltschadensfälle
• Rechtsstreitigkeiten und Kartellverfahren von besonderer Bedeutung
• Veränderungen in Schlüsselpositionen des Unternehmens
Im Gegensatz zu den Regelungen im Ausland 20 , kann nach Einschätzung des BAWe jedoch kein allgemein- verbindlicher und vollständiger Katalog publizitätspflichtiger Tatsachen aufgestellt werden. 21
Angesichts des beschränkten Umfangs dieser Arbeit kann auf Sonderprobleme im Rahmen der Ad-hoc- Publizität nicht vertieft eingegangen werden. Beispielfälle wie mehrstufige Entscheidungsprozesse, Verwal- tungs- und Gerichtsverfahren, Unternehmensübernahmen oder Kursausetzung bei Veröffentlichung wäh- rend der Handelszeit werden jedoch an anderer Stelle ausgiebig diskutiert. 22
2.1.2 Marktwirkung von Ad-hoc-Mitteilungen
Der Kapitalmarkt bewertet Unternehmen durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme. 23 Der
resultierende Kapitalwert stellt den heutigen Wert der Zahlungsströme und damit des Unternehmens dar. Rationale Investoren lassen in der Berechnung der zukünftigen Zahlungsströme alle verfügbaren und rele- vanten Informationen einfließen. Die Versorgung des Kapitalmarkts mit Informationen im Rahmen der Ad- hoc-Publizität fördert deshalb eine korrekte Preisbildung. Im Optimalfall sollte daher die Marktkapitalisie- rung mit dem Kapitalwert übereinstimmen. In diesem Zusammenhang ist der von Fama (1970) geprägte Begriff der effizienten Märkte bedeutend. Demzufolge ist dann Informationseffizienz gegeben, wenn die Marktpreise stets alle verfügbaren Informationen reflektieren. Der informationseffiziente Kapitalmarkt ist in der Lage, Informationen bezüglich zukünftiger Cash-flows exakt zu verarbeiten. Dies geschieht über Käufe und Verkäufe der betreffenden Aktien der Unternehmen.
Fama (1970) trifft drei grundlegende Annahmen für die Theorie der effizienten Märkte. Erstens existieren keine Transaktionskosten beim Handel mit Wertpapieren. Zweitens stehen die vorhandenen Informationen
20
Vgl. hierzu Abschnitt 2.1.4, Seite 12f. zu den Regelungen in den USA, Japan und Großbritannien.
21
Vgl. Leis/Nowak (2001), S. 210.
22 Vgl. BAWe/Deutsche Börse (1998); Klitzing (1999); Dreyling/Schäfer (2001); Schlittgen (2000);
Quote paper:
Andre Güttler, 2001, Informationsgehalt von Ad-hoc-Mitteilungen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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DOI
"I am very seldom idle..." - Daniel Defoes Robinson Crusoe u...
English Language and Literature Studies - Literature
Scholary Paper (Seminar), 16 Pages
The Great Gatsby and the American Dream
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 14 Pages
The Great Gatsby - Characters, modern society and the end of a dream
English Language and Literature Studies - Literature
Termpaper, 19 Pages
Unternehmensübernahmen nach dem WpÜG - Eine empirische Studie
Business economics - Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting
Diploma Thesis, 89 Pages
Andre Güttler has published the text Informationsgehalt von Ad-hoc-Mitteilungen
Andre Güttler has uploaded a new text
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