Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 2
2. Theoretische Grundlagen der Kooperativen Beratung nach
Wolfgang Mutzek 3
2.1 Grundhaltung und Aktivitäten des Beraters 3
2.2 Schritte des methodischen Vorgehens bei der
Kooperativen Beratung 7
3. Durchführung eines Kooperativen Beratungsgesprächs 12
4. Reflexion 12
5. Fazit 20
6. Literaturverzeichnis 22
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1. Einleitung
„Ich gebe Ratschläge immer weiter. Das ist das einzige, was man damit machen kann.“ Oskar Wilde
Die Methode der Kooperativen Beratung, wie sie von Wolfgang Mutzek entwickelt wurde, zeichnet sich durch das ihr zugrunde liegende Menschenbild, eine konstruktivistische Wirklichkeitskonzeption sowie das sich als Folge dieser Ansichten ergebende Verhältnis zwischen Ratsuchendem und Berater aus. Die Beratungskonzeption der Kooperativen Beratung orientiert sich an einem humanistischen Menschenbild, welches den Menschen als aktiv handelndes, reflexives Subjekt betrachtet und ihm die folgenden, potenziellen Fähigkeiten zuspricht: Reflexivität, Rationalität, Intentionalität, Sinnorientierung, Erkenntnisfähigkeit, Emotionalität, Verbalisierung- und Kommunikationskompetenz, Handlungskompetenz sowie Autonomie (Mutzek 2008, S. 49 ff.). Da diese Menschenbildannahme grundsätzlich für alle Menschen gilt, demnach keine strukturellen Unterschiede bezüglich der zuvor erwähnten, potenziellen Fähigkeiten von Ratsuchendem und Berater existieren können, werden Ratsuchender und Berater im Beratungsprozess selbst als gleichwertige Partner angesehen (ebd., S. 66). Diese Gleichwertigkeit findet Ausdruck in einem gegenseitigen Ernstnehmen und Achten der Fähigkeiten, Handlungen und Aussagen des Interaktionspartners während des Beratungsprozesses. Die Annahme, dass jedes Individuum entsprechend dem konstruktivistischen Denkmodell seine je individuelle Welt-und Selbstsicht - seine subjektive Realität - als Abbild der subjektiv wahrgenommenen und verarbeiteten Realität konstruiert, fügt diesem „symmetrischen Verhältnis“ (ebd., s. 66) von Ratsuchendem und Berater eine weitere Dimension hinzu: die des „beiderseitigen Expertentums“ (ebd., S. 66). Der Berater gilt hierbei als Fachmann für die Beratung, der Ratsuchende hingegen als Experte für seine Alltagspraxis, woraus abermals ein Subjekt-Subjekt - Verhältnis folgt. Der Berater versucht, sich in die Welt- und Selbstsicht des Ratsuchenden, der als gleichwertiges Subjekt betrachtet wird, einzufühlen, diese entsprechend zu verstehen und hilft ihm dabei, eigene Fähigkeiten und Ressourcen zu aktivieren, sodass gemeinsam Lösungswege für die Bewältigung des Problems geplant, vorbereitet und umgesetzt werden können (ebd., S. 67 f.). Als gleichwertige Partner arbeiten Ratsuchender und Berater demnach gemeinsam an Erklärungen, Ressourcen und Lösungen für das vorhandene Problem. Hilfe wird in der kooperativen Beratung folglich dadurch gegeben, dass der Ratsuchende sich selbst wieder als handelndes Subjekt erfahren kann, das aktiv an der
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Bewältigung seines Problems arbeitet, ohne dabei ständig auf professionelle Hilfe angewiesen zu sein (ebd., S. 68).
Entsprechend jenen Grundannahmen wurde im Rahmen dieser Arbeit ein Beratungsgespräch geführt, das nachfolgend reflektiert werden soll. Da die Arbeit aus Sicht des Beraters verfasst und demnach auch sein Wirken überdacht werden soll, werden in einer prägnanten theoretischen Einheit nochmals Rolle und erwünschte Haltungs- und Handlungsweisen des Beraters als auch die einzelnen Beratungsschritte vorgestellt. Das Beratungsgespräch selbst liegt als Tonbandaufzeichnung bei. Nach der bereits erwähnten Reflexion, deren Fokus auf dem Handeln und Wirken des Beraters liegt, schließt die Arbeit mit abschließenden Gedanken zur Wirksamkeit der durchgeführten Beratung in Form eines Fazits.
2. Theoretische Grundlagen der Kooperativen Beratung nach Wolfgang Mutzek
2.1 Grundhaltung und Aktivitäten des Beraters
Verhalten und Aktivitäten des Beraters während des Beratungsprozesses stehen bei der Kooperativen Beratung in engem Zusammenhang mit der, in der Einleitung bereits erwähnten, Menschenbildannahme sowie Wirklichkeitskonzeption. Demnach arbeiten Ratsuchender und Berater als gleichwertige Partner zusammen. Hierbei unterstützt der Berater den Ratsuchenden durch bestimmte Elemente der Gesprächsführung bei der Exploration der als problematisch empfundenen Situation sowie handlungsrelevanter Wahrnehmungen, Vorstellungen, Ideen und Gefühle, sodass ein verändertes Tun und damit aktives Problemlösen seitens der ratsuchenden Person möglich wird (Mutzek 2008, S. 81). Eben jene, die Kooperative Beratung kennzeichnenden Elemente der „Personenzentrierten Gesprächsführung“ sind nachfolgend unter dem Begriff der „Beratungsaktivitäten“ zusammengestellt (ebd., S. 83 ff.): • Direktes, persönliches Ansprechen:
Der Berater sollte den Ratsuchenden durch die Verwendung der direkten Rede persönlich ansprechen, ferner Person, Situation und Sichtweise des Ratsuchenden erfragen. Verallgemeinerungen hingegen gilt es zu vermeiden.
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• Anteilnahme zeigen, aktives Zuhören:
Mittels einer dem Ratsuchenden zugewandten Körperhaltung, eine Verstehen signalisierende Mimik oder das Äußern eines verstehenden „mhm‘s“, ermutigendes Zunicken sowie durch Nachfragen zum Bericht gelingt es dem Berater, Interesse zu zeigen. Aktives Zuhören wird auch dadurch verwirklicht, dass Schweigen und Pausen zugelassen werden, dem Ratsuchenden im Allgemeinen genügend Zeit zur Betrachtung und Reflexion der eigenen Person wie auch der Situation eingeräumt wird. Verzichtet werden sollte auf Momente der Selbstdarstellung, indem beispielsweise das Einbringen eigener, ähnlicher Erfahrungen den Bericht des Ratsuchenden unterbricht. Auch sollte ein Infrage stellen des Geschilderten vermieden und dem Ratsuchenden stattdessen eine unbedingte Wertschätzung bzw. urteilsfreie Anteilnahme entgegengebracht werden. • Zum Konkretisieren veranlassen:
Dem Berater stehen mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, mittels derer er den Ratsuchenden bei der Strukturierung bzw. Konkretisierung des von ihm Geschilderten unterstützen kann. Dadurch hilft er dem Ratsuchenden wiederum, ein für ihn adäquates Situationsbild zu zeichnen sowie konkret vorstellbare Handlungsalternativen zu erarbeiten. Die Handlungsmöglichkeiten lassen sich wie folgt zusammenfassen: „Strukturieren helfen“, „auf Konkretisierung drängen“, „zur Genauigkeitsprüfung der Beschreibung anregen“ sowie „Klientenselbstbeobachtung und Beraterbeobachtung gegenüberstellen“ (ebd., S. 87). Durch den Gebrauch eines einfachen Fragenkatalogs (vgl. Mutzek 2008, S. 88 und Kap. 4.4) kann der Berater dem Ratsuchenden helfen, die von ihm angesprochene Situation in eine überschaubare Struktur zu bringen. Ferner sollte darauf geachtet werden, dass die Antworten auf die einzelnen Fragen nicht vermischt werden. Damit der Ratsuchende seine Situation möglichst genau erfassen und neue Umgangsweisen erproben kann ist es sinnvoll, alle Situationselemente so konkret wie möglich einzubeziehen, zu planen und vorzubereiten. Das Konkretisierungsniveau des Ratsuchenden kann erhöht werden, indem der Berater ihn dazu veranlasst, Fachausdrücke zu ersetzen oder in Sätze aufzulösen, Umschreibungen (z.B. bei der Verwendung von Demonstrativpronomen) ausdrücklich zu benennen sowie Negativin Positivformulierungen zu transformieren. Insgesamt sollte der Ratsuchende bei
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allzu ausschweifenden Erzählungen dahingehend gebremst werden, als dass er sich auf das, für die Situation Wesentliche konzentriert. Abschließend kann es auch gewinnbringend sein, wird der Ratsuchende dazu angehalten, das von ihm Gesagte mit dem persönlich Gesehenen bzw. Erlebten zu vergleichen und wird er ggf. dazu ermuntert, sprachlich treffendere Ausdrücke zu formulieren. Berateraktivitäten wie Spiegeln, Paraphrasieren oder Resümieren können diesen Prozess hilfreich unterstützen.
Fallen dem Berater während des Gesprächs Verhaltensweisen des Klienten auf, welche er selbst als situationstypisch geschildert hat, so kann der Berater den Ratsuchenden einfühlsam mit seiner Wahrnehmung zum Klientenverhalten konfrontieren. Hierbei ist es jedoch unabdingbar, dass genau darauf geachtet wird, wie der Ratsuchende Rückmeldungen dieser Art aufnimmt. Ferner sollten die Rückmeldungen stets mit Instruktionen zum Vergleichen und Überprüfen des Gesagten mit der Klientenselbstwahrnehmung verbunden werden. Es ist in jedem Fall bedeutsam, dass der Berater darauf achtet, dem Klienten nicht die eigene Sichtweise aufzudrängen. • Dialog - Konsens:
Indem der Berater das vom Ratsuchenden zuvor Geschilderte zusammenfasst und nachfragt, ob die Informationen im Sinne des Klienten richtig verstanden wurden, schließt er die Möglichkeit kommunikativer Missverständnisse aus. • Ansprechen von Gedanken:
Durch direkte oder indirekte Fragen sollte der Berater seinen Klienten dazu veranlassen, in ihm ablaufende Gedanken, Vorstellungen und ggf. auch Phantasien vor, während und nach einer Handlung zu verbalisieren. Hierbei ist es zumeist hilfreich, einen Bezug zur betreffenden Situation herzustellen. • Verbalisieren von Gefühlen:
Aufgrund der handlungsleitenden Funktion von Gefühlen ist es im Beratungsprozess wichtig, auf die emotionalen Anteile des Erlebens beim Klienten einzugehen. Der Berater sollte sowohl explizit verbalisieren als auch nur implizit angedeutete Gefühlsäußerungen des Ratsuchenden wahrnehmen und diese für ihn verständlich wiedergeben. Dies erfordert ein sensibles Vorgehen seitens des Beraters, zumal die
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Arbeit zitieren:
Franziska Schumm, 2009, Kooperative Beratung nach W. Mutzek, München, GRIN Verlag GmbH
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