Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung S.2
2. Ein historischer Abriss: Die „Euthanasie“ - Verbrechen im
nationalsozialistischen Deutschland S.4
2.1 Vorgeschichte und nationalsozialistische Begründungsmuster S.4
2.2 Die Aktion „T4“ S.5
2.3 Die Zeit nach 1945 bis heute: Auseinandersetzung der Zivilbevölkerung
mit den „Euthanasie“ - Verbrechen S.7
2.3.1 Verdrängung und Erinnerungsverweigerung der 1950er und
1960er Jahre S.8
2.3.2 Frühe Formen der Erinnerung S.8
2.3.3 Die Entwicklung einer Gedenkstättenlandschaft zu
den nationalsozialistischen „Euthanasie“ - Verbrechen S.9
3. Gedenkstätten als Orte historisch - politischer Bildung auch für Menschen
mit Behinderung? Begründungslinien für die Schaffung eines barrierefreien
Zugangs zu den Erinnerungsstätten der NS - „Euthanasie“ - Verbrechen S.11
3.1 Recht auf Leben - Recht auf Bildung:
Aspekte einer inklusiven Pädagogik S.11
3.2 Gestern „lebensunwert“ - heute „unzumutbar“: Stärkung von
Handlungskompetenz für Menschen mit geistiger Behinderung durch
historisch - politische Bildungsarbeit S.13
3.3 Menschen mit Behinderung als Teil der Opfergruppe S.15
3.4 Erfahrungen aus dem gedenkstättenpädagogischen Angebot für Menschen
mit geistiger Behinderung in Hadamar S.16
4. Anstelle eines Fazits: Ideen und Konzepte zur Entwicklung einer
barrierefreien Gedenkstättenpädagogik S.18
5. Literaturangaben S.21
1
1. Einleitung
Bildung wird verstanden als allgemeines Menschenrecht, welche uneingeschränkt für jede Person zugänglich sein sollte. Sie befähigt den Menschen zur „Ausbildung der Persönlichkeit in Richtung Humanismus und Selbstbestimmung“ (George 2008, S. 63). Denn erst ein gewisser Grad an Wissen und Informiertheit ermöglicht es dem Individuum, gesellschaftliche Prozesse zu verstehen, mit zu prägen und zu gestalten. Die Aussage eines Menschen mit Behinderung, welcher an dem von Uta George entwickelten, gedenkstättenpädagogischen Angebot 1 teilnahm, verdeutlicht den Wert, welchen Bildung auch oder gerade für diese Personengruppe besitzt: „Da kannste sagen, Wissen ist Macht und mehr Wissen ist mehr Macht.“(ebd., S. 183). Die Realität zeigt jedoch, dass Menschen mit Behinderung bis heute aus allgemein zugänglichen Bildungsinstitutionen größtenteils ausgeschlossen sind. Dies gilt im Besonderen für den Bereich der historisch - politischen Bildung, obwohl diese grundlegend für ein Verständnis von Gesellschaft und Staat ist. Denkt man an den, in der Behindertenhilfe aktuellen Normalisierungsgedanken 2 , so wird ersichtlich, dass man diesem durch eine Öffnung eben jener Bildungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung gerecht werden kann: Erst eine politische Grundbildung gestattet die aktive Teilnahme an der Gesellschaft und trägt zu gewünschter Integration bei.
Demnach soll diese Arbeit verstanden werden als ein Plädoyer, Menschen mit Behinderung als Zielgruppe historisch - politischer Bildung zu betrachten, was wiederum die Entwicklung adäquater Angeboten durch die jeweiligen Institutionen voraussetzt. Anstelle einer Fragestellung steht demnach die Entwicklung einer Argumentationslinie, welche vorangehende Forderungen zu stützen sucht. Da der Bereich der historisch - politischen Bildung sehr weit gefasst werden kann, soll die
1 Uta George hat im Rahmen ihrer Promotion zusammen mit dem Förderverein der Gedenkstätte Hadamar sowie der Organisation Mensch zuerst - Netzwerk People First e.v. ein gedenkstättenpädagogisches Angebot für Menschen mit geistiger Behinderung zum Thema der NS - „Euthanasie“ - Verbrechen entwickelt. Mittels qualitativer Interviews sowie teilnehmender Beobachtung hat sie die Konstruktion der kollektiven Erinnerung der an dem Bildungsangebot teilnehmenden Personen erforscht (George 2008). Die nachfolgend angestellte Arbeit stützt sich in vielen Bereichen auf die Ergebnisse der Studie Uta Georges.
2 Das infolge des Paradigmenwechsels der Behindertenhilfe proklamierte Prinzip der Normalisierung meint die „gleichberechtigte Teilhabe [von Menschen mit Behinderung. Anm. d. Verfasserin] am Leben der nichtbehinderten Menschen“ (Cloerkes 1997, S. 199).
2
angestrebte Debatte exemplarisch anhand der nationalsozialistisch verübten Behinderten- und Krankenmorde vollzogen werden. Ein weiterer Grund, welcher diese Einschränkung rechtfertigt, ist die Tatsache, dass es sich bei Menschen mit Behinderung um die Nachfolgegeneration der unter dem NS - Regime ermordeten Bevölkerungsgruppe handelt. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass sie ein großes Interesse an der Aufarbeitung dieses Teils Deutscher Geschichte haben. Ferner wird ihnen durch die Beschäftigung mit den „Euthanasie“ - Verbrechen die Möglichkeit geboten, die Geschichte ihrer sozialen Gruppe kennen zu lernen, anhand vorhandener Analogien in der Geschichte ihre aktuelle Lebenssituation kritisch einzuschätzen und daraus Handlungsmöglichkeiten sowie eine eigene politische Positionierung zu entwickeln (ebd., S. 68). Die Formulierung von Begründungsmustern, welche für eine Öffnung der NS - „Euthanasie“ -Gedenkstätten für Menschen mit Behinderung sprechen, bildet folglich den Schwerpunkt der Arbeit. Um selbige als für den Leser nachvollziehbar zu gestalten, wird eine Hinführung als sinnvoll erachtet, welche die für ein Gesamtverständnis wichtigsten Hintergründe zu erläutern versucht. Hierfür soll in einem ersten Arbeitsschritt die Vorgeschichte, durch welche es zu den im Dritten Reich verübten Morden an behinderten und psychisch kranken Menschen kommen konnte, erläutert werden. Nachfolgend wird es darum gehen, die Verbrechen in ihrer Organisation und Durchführung zu beschreiben, bevor der Blick auf die Auseinandersetzung der Zivilbevölkerung mit den „Euthanasie“ - Verbrechen gerichtet wird. Diese Stelle kann bereits als Überleitung zu nachfolgender Argumentationslinie betrachtet werden, da auch immer die Perspektive von Menschen mit Behinderung in Bezug auf die Erinnerungskultur berücksichtigt wird. Entsprechend dem Anliegen der Arbeit sollen im dritten Kapitel Argumente erarbeitet werden, welche die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu den Erinnerungsstätten der NS - „Euthanasie“ -Verbrechen rechtfertigen. Die Ausführungen zu den einzelnen Argumenten stützen sich hierbei vornehmlich auf die der Dissertation Uta Georges entnommenen Erfahrungen eines barrierefreien Angebots an der Gedenkstätte Hadamar sowie den Grundgedanken einer sich in Richtung Teilhabe und Partizipation verändernden Behindertenpolitik. Die bis dahin in ihrem Diskurs sehr theoretische Arbeit, welche letztendlich Forderungen für die Praxis der Gedenkstättenpädagogik erhebt, schließt mit der Bereitstellung von Anregungen sowie notwendigen Verbesserungen für die gedenkstättenpädagogische Praxislandschaft. Selbigem wird der Wert eines Fazits zugeschrieben.
3
2. Ein historischer Abriss: Die „Euthanasie“ - Verbrechen im
nationalsozialistischen Deutschland
2.1 Vorgeschichte und nationalsozialistische Begründungsmuster
Die von 1939 - 1941 unter dem nationalsozialistischen Regime durchgeführte systematische Ermordung von über 70 000 Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie geistiger Behinderung (Arbeitskreis Gedenkstätte Grafeneck 2000, S. 12) markieren einen beispiellosen historischen Abgrund Deutscher Geschichte.
Erb- und Rassentheorien sowie Diskussionen über den „Lebenswert“ eines Individuums gemessen an dessen wirtschaftlichem und eugenischem Nutzen, welche als gedankliche Grundlagen dieser Menschheitsverbrechen beschrieben werden können, waren allerdings keine Erfindung des Nationalsozialismus (Stöckle 2001, S. 6). Vielmehr zeugt dieses Gedankengut von einer langen Vorgeschichte, dessen geistige Wurzeln bis auf Charles Darwin zurückgehen. Die 1859 von ihm proklamierte Idee, der natürliche Kampf ums Dasein führe zu einer natürlichen Auslese in der Natur, wurde um 1900 von Sozialdarwinisten auf Menschen und Völker übertragen (ebd., S.5). In der Folge propagierte Ideen von Rassenhygiene und Erbgesundheitspflege, welche zunächst mittels staatlich kontrollierter Fortpflanzungshygiene 3 gesteuert werden sollten, nahmen in ihrer Radikalität im Laufe der Jahre zu und eskalierten letztendlich in der Forderung nach der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ 4 .
Die Nazipropaganda verstanden es dann, dieses Gedankengut für ihre Zwecke zu nutzen und zum Programm der Gesundheitsfürsorge zu machen. Der unter der Diktatur Hitlers angeordneten Zwangssterilisation sowie Tötung psychisch kranker und behinderter Menschen, verharmlosend umschrieben mit den Begriffen der „Euthanasie“ oder des „Gnadentods“, lagen verschiedenartige Rechtfertigungsmuster zugrunde, welche das menschenverachtende Vorgehen zu legitimieren versuchten. Vereinzelt waren dies die Rassenhygiene, deren erklärtes Ziel die Stärkung und Gesundung von Volk und Rasse durch die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ war, sowie finanzielle, ökonomische, nahrungspolitische und militärische Begründungen (Stöckle 2005, S. 24 f.). Diese Logik verdeutlicht, neben der nationalsozialistisch konstruierten Identität von „Heilen und
3 Die gesetzlich geregelte Fortpflanzungshygiene meint die Forderung, Träger „erblicher Minderheit“ über Zwangssterilisation an der Fortpflanzung zu hindern (Stöckle 2001, S. 7).
4 Wegweisend war die 1920 durch Alfred Erich Hoche und Karl Binding veröffentlichte Publikation „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“, in welcher die Tötung von für minderwertig befundener Kranker und Behinderter befürwortet wurde (ebd., S. 6).
4
Vernichten“, auch die zweckrationale Vernunft, welche sich hinter den Morden verbarg. Über deren Organisation und Durchführung soll das nachfolgende Kapitel detaillierter informieren. Diesen Gliederungspunkt abschließend gilt es zu erwähnen, dass eben jenes Denken, welches die „Euthanasie“ - Verbrechen zu rechtfertigen suchte, ebenso wenig mit dem Untergang des Nationalsozialistischen Regimes endete, wie es mit diesem in die Welt trat. Vielmehr erfährt das Thema durch die aus Biomedizin und Gentechnik gewonnenen neuen Erkenntnisse an Aktualität und gesellschaftlicher Relevanz. Demnach erscheinen gerade die Beschäftigung mit der Vergangenheit sowie der Transfer auf die heutige Situation und daraus resultierender Auseinandersetzung mit den eigenen Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderung als unabdingbar, soll eine Wiederholung der Geschichte vermieden werden. Es wird deutlich, dass die Aufarbeitung dieses „schwarzen Kapitels“ der Geschichte, welches allgemeinhin im kulturellen Gedächtnis 5 als unterrepräsentiert gilt, jedwede Regierungs- und Gesellschaftsform vor Fragen bezüglich der Auslegung von Toleranz, Demokratie, Menschenrechten u.v.m. stellt. Des Weiteren kann davon ausgegangen werden, dass nicht nur die Mehrheitsbevölkerung als solche von einer Auseinandersetzung mit der Geschichte profitieren kann, sondern dies auch, oder im Besonderen, für Menschen mit Behinderung gilt. Argumente, welche für eine auf Menschen mit Behinderung ausgerichtete Gedenkstättenpädagogik sprechen sowie diese darüber hinaus nach Meinung der Autorin in Bezug auf den Normalisierungsgedanken als unabdingbar erscheinen lassen, sollen entsprechend dem Anliegen der Arbeit unter Gliederungspunkt 3 aufgezeigt werden.
2.2 Die Aktion „T4“
Den Ausgangspunkt für die systematische Ermordung psychisch kranker und behinderter Menschen legte das am 14. Juli 1933 verabschiedete und zum 1. Januar 1934 in Kraft tretende „Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses“. Auf der Grundlage eines durch Psychiater erstellten Gutachtens, welches als Legitimation lediglich die Erblichkeit der gestellten Diagnose nachzuweisen hatte, wurden bis zum Jahr 1945 nachweislich 300 000 Menschen unfruchtbar gemacht (Arbeitskreis Gedenkstätte Grafeneck 2000, S. 14). Eine parallel zu der Sterilisierungskampagne laufende, rassenhygienische Propaganda sollte das Volk des Weiteren auf
5 Unter dem Begriff des kulturellen Gedächtnis versteht man „eine an feste Objektivationen gebundene, hochgradig gestiftete und zerimonialisierte […] Erinnerung […] Es ist einerseits Fundus von kollektiven Erinnerungen und Traditionen, andererseits Leitlinie für die Identität einer Gruppe. Es ist damit elementarer Bestandteil jeder Gesellschaft.“ (George, 2008, S. 16).
5
Arbeit zitieren:
Franziska Schumm, 2009, Historisch – politische Bildungsarbeit für Menschen mit geistiger Behinderung am Beispiel der nationalsozialistischen „Euthanasie“ - Morde , München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Geschichte - Didaktik: Historisch – politische Bildungsarbeit für Menschen mit geistiger Behinderung am Beispiel der nationalsozialistischen „Euthanasie“ - Morde ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Pädagogik / Erziehungswissenschaften: neuer Titel erschienen: Historisch – politische Bildungsarbeit für Menschen mit geistiger Behinderung am Beispiel der nationalsozialistischen „Euthanasie“ - Morde
Franziska Schumm hat einen neuen Text hochgeladen
Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Kommun...
Klaudia Erhardt, Katrin Grüber
Politische Erwachsenenbildung am Beispiel der gewerkschaftlichen Bildu...
Martin Allespach, Hilbert Meyer, Lothar Wentzel
Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung?
Studie zur Theorie und Praxis ...
Jasmin Gutenberger
Möglichkeiten der Selbstbestimmung im Arbeitskontext für Menschen mit ...
Jessika Wichmann, Cornelia Marx
Pflege von Menschen mit geistigen Behinderungen
Pflegedarfsanalyse, Planung, D...
Annelen Schulze Höing
Sexualität und Partnerschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung
Perspektiven der Psychoanalyti...
Svenja Bender
Die Assoziationsanstalt Schönbrunn und das nationalsozialistische Euth...
Sr. M. Benigna Sirl, Peter Pfister
0 Kommentare