Völkerrechtlicher Eigentums- und Investitionsschutz II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
Literaturverzeichnis IV
1. Einleitung 6
2. Historische Betrachtung 7
3. Auslandsinvestitionen und Völkerrecht 8
3.1 Charakterisierung der Auslandsinvestitionen 8
3.1.1 Der Investitionsbegriff 8
3.1.2 Arten und Risiken von Auslandsinvestitionen. 9
3.2 Völkerrecht und Rechtsquellen 10
3.3 Schutz vor Enteignung aus dem Völkergewohnheitsrecht. 11
3.4 Voraussetzungen und Rechtsfolgen Völkerrechtlicher Enteignungen. 12
4. Der Schutz von Investitionen im Völkervertragsrecht. 13
4.1 Verträge zwischen Investor und Investitionsstaat. 13
4.2 Völkerrechtliche Investitionsverträge 15
4.2.1 Bilaterale Investitionsverträge 15
4.2.2 Multilaterale Investitionsverträge 16
4.3 Schiedsgerichtsbarkeit ICSID 16
4.4 Versicherungslösungen zum Schutz von Investitionen. 17
5. Schlussbetrachtung 18
Völkerrechtlicher Eigentums- und Investitionsschutz III
Abkürzungsverzeichnis
ADI Ausländische Direktinvestition BIT Bilaterales Investitionsschutzabkommen BOT build-operate-transfer-Projekte GATS Agreement on Trade in Service ICSID International Center for the Settlement of Investment Disputes IGH Internationaler Gerichtshof MAI Multilateral Agreement on Investment MIGA Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur MV Mustervertrag OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung TRIMS Agreement on Trade-Related Investment Measures TRIPS Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights WTO World Trade Organisation
Völkerrechtlicher Eigentums- und Investitionsschutz IV
Literaturverzeichnis
Belling, Jan-Frederik: Die Jurisdiktion rationae materiae der ICSIC-Schiedsgerichte, Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Band 47, Berlin 2008. (zit.: Belling, Jurisdiktion)
bpb: Dossier: Zahlen und Fakten: Globalisierung, Bundeszentrale für politische Bildung, Internet: < http://www1.bpb.de/files/68MR8A.pdf > Stand: 06.11.2009. (zit.: bpb, http://www1.bpb.de/files/68MR8A.pdf)
Braun, Tillmann Rudolf: Globalisierung und internationales Investitionsrecht, Bericht zur Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht. Heidelberg, 13. Juni 2008. Internet: < http://www.dvir.de/downloads/DVIR-Bericht-JZ.pdf > Stand: 22.10.2009.
(zit.: Braun, Globalisierung, http://www.dvir.de/downloads/DVIR-Bericht-JZ.pdf) Griebel, Jörn: Investitionsrecht, München 2008. (zit.: Griebel, Investitionsrecht)
Herdegen, Matthias: Internationales Wirtschaftsrecht, 8. Auflage, München 2009. (zit.: Herdegen, Int. Wirtschaftsrecht)
Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung, 13. Auflage, München 2005. (zit.: Köbler, Jur. Wörterbuch)
Krajewski, Markus: Wirtschaftsvölkerrecht, Heidelberg 2006. (zit.: Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht)
Metje, Tim Martin: Der Investitionsschutz im internationalen Anlagenbau, Tübingen, 2008. (zit.: Metje, Investitionsschutz)
Reinisch, August: § 8 Internationales Investitionsschutzrecht, in: Tietje, Christian (Hrsg.), Internationales Wirtschaftsrecht, Berlin, 2009. (zit.: Reinisch in Tietje, Internationales Wirtschaftsrecht)
Völkerrechtlicher Eigentums- und Investitionsschutz V
Tacke, Helmut R.: in: Endriss, Horst Walter (Hrsg.), Bilanz-Buchhalterhandbuch, Herne, 1996.
(zit.: Tacke, Bilanzbuchhalterhandbuch)
Tietje, Christian: Grundstrukturen und aktuelle Entwicklungen des Rechts der Beilegung internationaler Investitionsstreitigkeiten, in: Kraft, Gerhard (Hrsg.), Arbeitspapiere aus dem Institut für Wirtschaftsrecht, Heft 10, Halle 2003. (zit.: Tietje in Kraft, Investitionsstreitigkeiten)
Völkerrechtlicher Eigentums- und Investitionsschutz 6
1. Einleitung
Das Ziel unternehmerischen Handelns besteht in der Gewinnerzielung mithilfe des Einsatzes eigenen sowie fremden Kapitals. In diesem Zusammenhang ist der nachhaltigen Sicherung von Investitionen in Form des Eigentums besondere Bedeutung beizumessen. Dabei stellt das Eigentum jede vermögenswerte privatrechtliche Rechtsposition dar, die überwiegend das Äquivalent des Einsatzes von Kapital oder eigener Leistung ist 1 . In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Schutz des Eigentums mit Artikel 14 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert. Der fortschreitende weltweite Abbau von Handelshemmnissen zwischen liberalisierten und vernetzten Märkten führt zwangsläufig zu einer zunehmenden wirtschaftlichen Globalisierung, welche einen rasanten Anstieg der Auslandsinvestitionen zur Folge hat. Ein Vergleich der Entwicklung des weltweiten Warenhandels mit den Ausländischen Direktinvestitionen (ADI) verdeutlicht die wachsende Bedeutung des internationalen Investitionsschutzes. Stieg der weltweite Warenexport zwischen den Jahren 1950 und 2007 um durchschnittlich 6,1 Prozent pro Jahr auf 13.600 Milliarden US-Dollar an, erhöhte sich der Bestand an Ausländischen Direktinvestitionen zwischen den Jahren 1980 bis 2006 um durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr und zwischen 2006 bis 2007 sogar um 22,5 Prozent auf 15.211 Milliarden US-Dollar 2 . Unter Anerkennung der staatlichen Souveränität über die Entscheidungshoheit, unter welchen Bedingungen Ausländer in einer anderen Volkswirtschaft tätig werden dürfen, führen Auslandsinvestitionen zu rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekt und Gaststaat. Dies führt im Kern regelmäßig zu einem Spannungsverhältnis zwischen ausländischen privatwirtschaftlichen sowie hoheitlichen und politischen Interessen 3 mit der Folge, dass auftretende Streitigkeiten rechtlich normierter und völkerrechtlich anerkannter Regelungen bedürfen. Im Folgenden soll darauf näher eingegangen werden. Beginnend mit einer historischen Betrachtung der Entwicklung internationaler Streitbeilegung, werden zunächst der Begriff, Arten und Risiken von Investitionen sowie völkerrechtliche Grundzüge im Verhältnis zur Eigentumssicherung betrachtet. Hieran anschließend wird der Verfasser vertragliche Möglichkeiten des internationalen Investitionsschutzes und Vertragstypen innerhalb des Völkervertragsrechts darstellen.
1 Köbler, Jur. Wörterbuch, S. 123.
2 bpb, http://www1.bpb.de/files/68MR8A.pdf, S. 2 und S. 47.
3 Tietje in Kraft, Investitionsstreitigkeiten, S. 7.
Völkerrechtlicher Eigentums- und Investitionsschutz 7
Den Abschluss vorliegender Arbeit bilden die Betrachtung der Rechtsdurchsetzung mithilfe völkerrechtlicher Schiedsgerichtsbarkeit und ein Exkurs zu Versicherungslösungen zum Schutz von Investitionen.
2. Historische Betrachtung
Grenzüberschreitende Unternehmungen in Verbindung mit der Beilegung internationaler Investitionsstreitigkeiten sind keine Erscheinungen der jüngeren Wirtschaftsgeschichte. Vielmehr reichen sie mit einer gefestigten Vorgeschichte bis in das europäische Mittelalter und die sich daran anschließende Neuzeit zurück 4 . Während des 16. Jahrhunderts bildeten sich neue Produktionsformen in Landwirtschaft und Warenfertigung mit dem Ergebnis einer sich stets steigernden Effektivität heraus. Die Arbeitsteilung erreichte dahingehend eine neue Qualität, dass immer mehr Menschen die Möglichkeit nutzten, in die prosperierenden Städte zu ziehen und ihrerseits Verbrauchswaren zu fertigen. Die Entdeckung anderer Kontinente, zeitgleich verbunden mit der Kolonialisierung der „Neuen Welt“, führte ebenfalls zu einem weiteren Entwicklungsschub. Der aufblühende Handel bedingte die Entwicklung des internationalen Kapitalverkehrs und immer größerer Wirtschaftseinheiten. Beispielhaft seien an dieser Stelle die Augsburger Großkaufleute Fugger und Welser genannt, die das Rohstoffmonopol für Kupfer inne hatten. Die Großkaufmannsfamilie v. Thurn und Taxis verfügte seit 1615 über das deutsche Erbgeneralpostmeisteramt und bot ihre Dienste, abgesichert in mehr als tausend Verträgen mit 50 Staaten, in annähernd jedem europäischen Staat an. Konflikte, die aufgrund dieser Engagements auftraten, wurden entweder außergerichtlich in Einigungs- oder Schiedsverfahren beziehungsweise auf diplomatischem Wege beigelegt 5 .
Der erste Vertrag, der ein Schiedsverfahren zur Beilegung internationaler Streitigkeiten enthielt und heutigen Anforderungen der Streitbeilegung entspricht, ist der Jay-Vertrag (Jay Treaty) vom 19. November 1794, der als Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA geschlossen wurde 6 . Vorbildwirkung für spätere Investitionsverträge entfaltet der Jay-Vertrag vor allem durch die Einsetzung einer gemischten Schiedskommission, die sich u. a. mit der Klärung von Grenzstreitigkeiten zwischen beiden Staaten sowie der Geltendmachung
4 Braun, Globalisierung, http://www.dvir.de/downloads/DVIR-Bericht-JZ.pdf.
5 Belling, Jurisdiktion, S. 25.
Arbeit zitieren:
Dipl.-oec Tobias Meinig, 2009, Der Schutz privaten Eigentums vor staatlichen Zugriffen im Völkerrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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