Simone Stöhr
Matrikelnummer : 8120161
Hausarbeit : Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis................................................................................................ 2
Tabellenverzeichnis. 3
Abbildungsverzeichnis. 3
1 Problemstellung und Vorgehensweise 4
2 Herausforderungen der modernen Verwaltung 4
3 Hintergründe der Bürgerbeteiligung 5
3.1 Von der Bürgerbeteiligung zur Bürgergesellschaft 6
3.1.1 Gesetzlich vorgeschriebene formelle Bürgerbeteiligung 6
3.1.2 Mögliche Formen einer modernen, freiwilligen Bürgerbeteiligung 7
3.2 Stand der Entwicklung hin zur Bürgergesellschaft 9
3.3 Wege zur bürgerlichen Pflichtenübernahme 10
3.4 „JA“ zur Bürgerbeteiligung 12
3.4.1 Kurzbeschreibung ausgewählter Beteiligungsverfahren. 13
3.5 Strategische Bewertung der Bürgerkommunikation 16
4 Konkrete Umsetzungsmöglichkeiten in der Landeshauptstadt
Saarbr ücken 18
4.1 Der Bürgerhaushalt. 19
4.1.1 Charakteristika eines Bürgerhaushalts. 20
4.1.2 Umsetzung eines Bürgerhaushalts in Saarbrücken. 21
4.1.3 „Best Pratice“ - Bürgerhaushalt am Beispiel der Stadt Trier 23
5 Bewertung und Ausblick 24
Anlage A 1 Pressespiegel „Windpark Weißkirchen“ 25
Anlage A 2 Pressespiegel „Windpark Weißkirchen“ 26
Anlage A 3 Pressespiegel „Windpark Weißkirchen“ 27
Anlage B Internetrecherche „Kraftwerk Ensdorf“ 28
Anlage C Pressespiegel „Bürgerbeteiligung“ 29
Literaturverzeichnis 30
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Charakteristika der bürgerlichen Beteiligung ......................................8 Tabelle 2: Soziale Aspekte der Bürgerbeteiligung ............................................. 10 Tabelle 3: Erfolgsmerkmale von Bürgerbeteiligungsverfahren ........................... 12 Tabelle 4: Methoden der Bürgerbeteiligung ....................................................... 13 Tabelle 5: Vorteile einer Bürgerbeteiligung ........................................................ 17 Tabelle 6: Ausganglage der Landeshauptstadt Saarbrücken im Jahr 2010 ..... 18 Tabelle 7: Beispielhafte Themenschwerpunkte der Bürgerkommunikation ........ 19 Tabelle 8: Methoden zur Erstellung eines Bürgerhaushalts ............................... 22 Tabelle 9: Ergebnisse Bürgerhaushalt Trier 2009 ............................................. 23
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bedürfnispyramide nach Maslow 10
Abbildung 2: Potenziale der Online-Bürgerbeteiligung 15
Abbildung 3: Städte in Deutschland mit Bürgerhaushalt (Auszug) 24
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1 Problemstellung und Vorgehensweise
In Zeiten knapper Kassen sowie einer stetig wachsenden Zahl an kommunalen Aufgaben werden die Bürgerbeteiligung und die Entwicklung zum informierten Bürger zu immer bedeutenderen Gesellschaftsthemen. Um politische Entscheidungen nah an den Bedürfnissen der Bevölkerung treffen zu können und damit die Unzufriedenheit gegenüber Verwaltung und Politik zu begrenzen, ist es unabdingbar, Prioritätenlisten eines notwendigen kommunalen Handelns in Zusammenarbeit mit den Bürgern 1 zu erarbeiten.
In der vorliegenden Hausarbeit werden Gründe für diese These erörtert, mögliche Beteiligungsmethoden beschrieben und ein Vorgehen im Zusammenhang mit konkreten Problemstellungen der Landeshauptstadt Saarbrücken definiert. Zusätzlich werden Chancen und Risiken eines derartigen Handelns analysiert, um als Entscheidungshilfe die Potenziale der Bürgerbeteiligung zur Lösung kommunaler Aufgaben zu beschreiben. Ausführungen zu „Best Practice“-Beispielen und Erfahrungen aus vergleichbaren bundesweit bereits durchgeführten Projekten runden die Arbeit ab.
2 Herausforderungen der modernen Verwaltung
„Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft“. 2 Dieser Leitspruch, geprägt von der vom Bundestag 1999 eingesetzten Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“, gilt in der heutigen Zeit, in der die Forderung nachhaltigen Denken und Handelns (siehe Agenda 21) in Verbindung mit den knappen kommunalen Ressourcen die Tagesordnung definiert, mehr denn je.
„Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Ziele. […]“ 3
Wie u.a. in § 28.3 der Agenda 21 angesprochen, wird erst durch die Beteiligung verschiedener bürgerlicher Akteursgruppen die Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung möglich.
1 Zur besseren Lesbarkeit wird auf Doppelnennungen wie „Bürgerinnen und Bürger“ verzichtet.
2 Bericht der Enquete-Komission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ - Seite 2
3 Agenda 21 - Auszug Kapitel 28
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Diese Agenda 21 - Prozesse verkörpern sowohl ökologische, ökonomische, soziale aber auch kulturelle Schwerpunkte. Zur Erreichung dieser Ziele stehen zwei grundsätzliche Handlungsstrategien zur Verfügung: Zum einen sollen diese Ideen über kommunale Vorschriften, Leitbilder und Satzungen kommuniziert werden - auf der anderen Seite ist es das Ziel das gemeinschaftliche Denken und Handeln der Bürger über partizipative Maßnahmen zu verbessern.
Hieraus resultiert u.a. die Forderung Verwaltung im Allgemeinen transparent und die Abläufe kooperativ zu gestalten, um die Nähe zur Bürgerschaft aktiv zu leben und das bürgerliche Engagement zu stärken. Aufgrund der auf kommunaler Ebene existierenden direkten lokalen Betroffenheit, sehen sozial-wissenschaftliche Forschungen genau dort die größten Potenziale für solche Umsetzungen. Denn in der Kommune existieren für fast alle Problemstellungen Bürgerbeteiligungsmodelle, welche, bei korrektem Einsatz, die Konsenssuche im Vorfeld erleichtern, die Ideenvielfalt der Bürger einbeziehen, zu einer höheren gegenseitigen Akzeptanz sowie einer aktiveren und lebenswerteren Kommune führen.
3 Hintergründe der Bürgerbeteiligung
Die Grundvoraussetzungen der Bürgerbeteiligung liefert die Verfassung, denn gemäß § 20 GG definiert sich die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer 4 und sozialer Bundesstaat, in welchem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. 5 In der heutigen Zeit, in welcher sich zudem die Europäische Union z. B. nach der Unterzeichnung der Aarhus-Konvention 6 im Jahr 2005 als „Europa der Bürger“ versteht, kommt der Aussage von Dolf Sternberger „Die Bürgerschaft ist „selber ein Staatsorgan, das umfassendste von allen…“ 7 unter diesen Bedingungen eine ganz neue Bedeutung zu. In der vorliegenden Arbeit werden zu dieser modernen Betrachtungsweise Möglichkeiten aber auch Risiken analysiert.
4 Bundeszentrale für politische Bildung: Demokratie, griechisch = Herrschaft des Volkes
5 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.Mai 1949 - § 20 Abs. 1 und 2
6 www.partizipation.at: „Die Aarhus-Konvention ist ein internationales Übereinkommen mit dem Ziel,
den Zugang zu Informationen, das Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren
und den Zugang zu Gerichten jeweils in Umweltangelegenheiten zu regeln.“
7 Sternberger, Dolf - Politikwissenschafter und Journalist (1907 - 1989) - gilt als einer der
Begründer der Politikwissenschaften der Nachkriegszeit. 18.08.2010 Seite 5
3.1 Von der Bürgerbeteiligung zur Bürgergesellschaft
Obwohl das Grundgesetz mit seinen Festlegungen erst im 20. Jahrhundert ent-stand, gab es in Deutschland bereits davor entsprechende Tendenzen, welche als Basis für die heutige Verfassung anzusehen sind. So entwickelte sich bereits im 19. Jahrhundert die heute existierende „repräsentative Demokratie“, in welcher die Beteiligung der Bürger im Regelfall über die von ihm gewählten Parteien oder politischen Vertreter erfolgt. Zusätzlich existieren sowohl auf Gemeinde- als auch auf Länderebene Ansätze der direkten Demokratie wie z. B. das Bürgerbegehren oder der Bürgerentscheid. Ob diese der Definition einer Erfolg versprechenden Bürgerbeteiligung standhalten, gilt es u.a. in der weiteren Betrachtung zu klären.
3.1.1 Gesetzlich vorgeschriebene formelle Bürgerbeteiligung
Aktuell sehen vor allem umwelt- und raumplanerische Gesetze - wenn auch nur schwache - Formen der Bürgerbeteiligung vor. Das Baugesetztbuch regelt diese nach § 3 Abs. 1 wie folgt:
„Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.….“.
Ähnliches beschreibt das Gesetz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVPG) und das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Hinzu kommt ferner seit Dezember 2004 das Bundes-Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. verschiedene Länder-Umweltinformationsgesetze (hier z. B. das saarländische Umweltin-formationsgesetz vom 12.09.2007), welche als Umsetzung europäischer Vorgaben die freie Zugänglichkeit aller umweltrelevanten Daten für jeden Bürger festlegen.
Wie zuvor erwähnt, existieren zusätzlich zu dieser gesetzlichen eher konsultativen Form der Bürgerbeteiligung mit dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheid weitere formelle, direkt-demokratische Möglichkeiten der Partizipation. Hierbei initiieren und entscheiden die Bürger statt des Verwaltungs- oder Kommunalparlaments. Um dies zu erreichen, sind jedoch Formalitäten einzuhalten, um die nach Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) geforderten
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Einleitungs- und Zustimmungsquoren 8 , Themenzulässigkeiten, Fristen etc. zu gewährleisten. Dies stellt große Anforderungen an die antragstellende Bürgerschaft, so dass die erfolgreiche praktische Umsetzung nur selten gelingt. Wenn zudem bei einem Bürgerentscheid von Seiten der Räte die Zustimmungsquoren sehr hoch festgelegt werden, führt dies - wie im Fall des Windparks in Weißkirchen / Saarland - tendenziell eher zum Bürgerunverständnis als zur Zufriedenheit (siehe Anlage A1, A2 und A3 „Weißkirchen“). Wie aus Anlage B „Ensdorf“ ersichtlich wird, ist es aber, trotz hoch festgelegtem Zustimmungs-quorum, möglich, dass ein Bürgerentscheid durchaus im Sinne der Bürgerschaft entschieden werden kann.
Eine Erfolgsgarantie besteht für den Bürger aufgrund der einzuhaltenden Formalien und der Einflussmöglichkeiten der Räte bei diesen Verfahren tendenziell jedoch nicht.
3.1.2 Mögliche Formen einer modernen, freiwilligen Bürgerbeteiligung
Wie sieht nun aber die Vision einer erfolgreichen Bürgerbeteiligung mit all ihren möglichen Facetten aus? Nach einer Definition von Schliesky 9 bedeutet Bürgerbeteiligung die „Mitwirkung von Bürgern (und Einwohnern) [Ergänzt durch die Verfasserin] an der Bildung des Staatswillens und staatlichen Entscheidungen bzw. Entscheidungsprozessen“.
Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert Partizipation wie folgt:
„Politik wird in demokratischen Systemen bestimmt durch Teilnahme und Teilhabe (durch Partizipation =lat. participatio) seiner Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen, die darauf abzielen, langfristig bindende Wirkung für eine Gemeinschaft zu entfalten. Dabei können die Reichweite und die Verfahren politischer Partizipation unterschiedliche Formen annehmen.“ 10
Zum bürgerschaftlichen Engagement gehören demnach alle Formen des Ehrenamtes, alle Selbsthilfeaktivitäten sowie die Übernahme von am Gemeinwohl orientierter Aufgaben durch die Bürgerschaft. Weiterhin sind alle Initiativen und Gruppen Bestandteil des Bürgerengagements, die dem Gemeinwesen dienen, deren Handeln auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht mit einem Erwerbsinteresse im Zusammenhang stehen.
8 Einleitungsquorum nach § 21 a Abs. 3 KSVG: Generell muss ein Bürgerbegehren von mindestens
15 % der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde unterzeichnet sein. Zustimmungsquorum: mind.
30% - Werte darüber können von Ratsseite bestimmt werden.
9 Schliesky, U. (2001)
10 Bundeszentrale für politische Bildung: Neue Partizipationsformen
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Diese Beteiligung kann unterschiedliche Intensitätsstufen aufweisen - dabei verfolgt sie die unterschiedlichsten Ziele und hat vielfältige Funktionen. Neben dem Informationscharakter, dient sie dem Meinungsaustausch, kann als Entscheidungshilfe oder Katalysator fungieren und verhindert im optimalen Fall die Entstehung von Konflikten. Für die interessierten und aufgeklärten Bürger ist sie vor allem als Instrument der Einflussnahme bedeutend und leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit kommunaler Planungen.
Bei der Konzeptionierung eines Beteiligungsverfahrens ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2009 der Anteil derer, die sich im Bereich des lokalpolitischen Bürgerengagements eingebracht haben, bedauerlicherweise nur bei 1,9 % 11 lag. Die Ursache hierfür ist u.a. darin zu suchen, dass auf der einen Seite Bürgern zum großen Teil nicht bewusst ist, dass Ihre Meinung überhaupt gefragt sein könnte und dass Bürger nur unter gewissen Bedingungen gewillt sind, an solchen Prozessen teilzunehmen und ihre Meinung den Entscheidungsträgern mitzuteilen. Aus diesen Gründen muss an dieser Stelle zuerst mit der Überzeugungsarbeit am Bürger begonnen werden, bevor die Kommune bürgerliches Engagement abfragen kann.
Tabelle 1: Charakteristika der bürgerlichen Beteiligung
11 Der Freiwilligensurvey wird in regelmäßigen Abständen vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend erhoben - er informiert über die freiwillige, ehrenamtliche
Beteiligungsbereitschaft der Bevölkerung ab 14 Jahren in Deutschland. Im Jahr 2009 gab es in der
Bevölkerung über 14 Jahren hierbei eine Gesamtbeteiligungsrate von 71 %.
12 Vgl. Reinert und Sinnig (1997)
18.08.2010 Seite 8
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Simone Stöhr, 2010, Möglichkeiten der kommunalen Bürgerbeteiligung , München, GRIN Verlag GmbH
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