Gliederung
1. Einleitung
2. Geschichtlicher Hintergrund
2.1. Kriminalität in der Tokugawazeit am Beispiel der Kabukimono
2.2. Umgang mit Jugendkriminalität in der Restauration
3. Zur Sozialstruktur in der japanischen Gesellschaft
3.1. Die Familiengruppe, die Berufsgruppe und die Nachbarschaftsgruppe
3.2 Gruppenzugehörigkeit und abweichendes Verhalten
3.3 Die Gruppenposition, das Senioritätsprinzip und Ningen
4. Kriminalität im modernen Japan
4.1. Vergleich der Kriminalitätsraten Japans mit denen Deutschlands
4.2. Jugenddelinquenz und andere Tendenzen im heutigen Japan
4.3. Yakuza und nicht-organisierte Kriminalität
5. Kriminalität in Japan - eine kriminalitätstheoretische Annäherung
6. Resümee
Literaturliste und Internetlinks
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1. Einleitung
Japan hat eine der weltweit niedrigsten Kriminalitätsraten unter den Industrienationen. Obwohl Japan und Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg eine vergleichbare wirtschaftliche Entwicklung genommen haben, ist das japanische Kriminalitätsniveau deutlich unter dem deutschen. Deshalb wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen was ursächlich für diese niedrige Kriminalitätsrate Japans ist. Um Erklärungen für dieses Phänomen zu finden wird die Zeitspanne von der Tokugawa 1 - bis zur Jetztzeit betrachtet. Es wird dabei sowohl auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung als auch auf Formen der Kriminalität eingegangen und diese mit kriminologischen Theorien in Beziehung gesetzt. Da Kriminalität nie losgelöst vom kulturellen Kontext betrachtet werden kann, erscheint es auch erforderlich, die besonderen gesellschaftlichen Strukturen Japans zu beleuchten. Es folgt ein Kriminalitätsratenvergleich mit Deutschland.
2. Geschichtlicher Hintergrund
Japan hat sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts aus einem bis dahin mittelalterlich- feudalistischen Staatsgebilde zu einer prosperierenden Industrienation entwickelt.
Im Jahr 1868 übernahm der damals erst 15jährige Kaiser Meiji die Herrschaftsgewalt. Mit dieser als Restauration bekannt gewordenen Zeit, wurde über die Öffnung zur westlichen Welt eine neue Ära begründet. Eine völlige Umkehrung bisherigen politischen und wissenschaftlichen Denkens korrespondierte mit einer Offenheit allem gegenüber, was von außerhalb des Inselstaates kam. Diese Offenheit und gleichsam Bereitschaft zur Imitation von westlichem ‚know-how’ ließ Japan den Entwicklungsrückstand in extrem kurzer Zeit aufholen. 2 1868 wurde das Karikeiritsuein vorläufiges Strafgesetzbuch - erlassen. 1870 wurde es durch das Shinritsu-Koryo ersetzt, um drei Jahre später in Form des Kaitei-ritsurei erneut revidiert zu werden. 1880 dienten die französischen Gesetze, der ‚code pénal’ und der ‚code d’instruction’, als Orientierung für das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Die japanische Reichsverfassung wurde unter dem Einfluss der preußischen Verfassung erlassen und das japanische Strafgesetzbuch von 1907 unter dem Einfluss des deutschen StGB von 1871. 3
2.1 Kriminalität in der Tokugawazeit am Beispiel der Kabukimono
Mit dem Sieg des Tokugawa-Clans im Jahr 1600 in der Schlacht bei Sekigahara und ihrer Machtübernahme durch die Einsetzung des Tokugawa Ieyasu zum Shogun durch den Tenno in 1603, begann die Befriedung des von Clankriegen geschüttelten Landes. Zu dieser Zeit war das Land in 260 Clan- und Feudalländereien gegliedert, über die die Daimyō (Landes- und Provinzialherren) herrschten. Sie waren dem Shogun, dem obersten Militärbefehlshaber, direkt unterstellt. Fiel ein Daimyō vor dem Shogun in Ungnade, waren seine Samurai fortan Rōnin, herrenlose Samurai, die ihrem Daimyō durch Seppuku 4 in den Tod folgen durften, sofern er es ihnen gestattete.
1 Tokugawazeit: 1603 bis 1867.
2 Vgl. Miyazawa, Schneider, S 5. 3 Vgl. Miyazawa, Schneider, S. 3, 6 f.
4 Seppuku bezeichnet eine rituelle Form des Selbstmords, die vor allem in der Schicht der Samurai angewandt wurde.
3
Grundsätzlich war soziale Mobilität in der Edo-Zeit innerhalb der vier Klassen - Samurai> Bauern> Handwerker> Kaufleute - nicht erlaubt. 5 Aufgrund tradierter Sitten durften Samurai keinem anderen Herrn als Untertan dienen, daher war es für Rōnin äußerst schwierig wieder zu einem gesicherten Status zu finden. 6
Anfang des 17. Jahrhunderts gab es zahlreiche Jugendliche 7 und junge Erwachsene, hauptsächlich Hausangestellte von Samurai oder Rōnin, die dadurch auffielen, dass sie sich anders kleideten und sich nicht an allgemeingültige Regeln hielten. Heutzutage würde man von Jugendgangs oder Peergroups sprechen. Sie trugen Kimonos mit Samtkragen die kürzer gesäumt waren als üblich, ließen sich ihre Haare lang wachsen, trugen sie offen oder scherten sich die Köpfe in unkonventioneller Form und/oder trugen lange Koteletten oder Bärte. Außerdem führten sie häufig überdimensionierte Schwerter mit sich, die in leuchtend roten oder goldfarbigen Schwertscheiden steckten. Diese waren regelmäßig mit Sätzen verziert, wie: ‚Ich bin ein 23 Jahre alter Mann! Ich habe zu lange gelebt! Ich werde mich niemals zurückhalten!’. Durch diese Äußerlichkeiten und auch durch bewaffnete Auseinandersetzungen bzw. das Zurschaustellen militärischen Könnens brachten sie ihre Auflehnung gegenüber den starren gesellschaftlichen Regeln der damaligen Gesellschaft zum Ausdruck. Ihre Abneigung richtete sich insbesondere gegen die Blockaden der sozialen Mobilität. 8
Der Begriff Kabukimono ist nach Kitajima Masamoto eng verknüpft mit „inferiors overthrowing su-periors“ 9 und meint, ‚Untergeordnete stürzen Übergeordnete’. Während im damaligen Japan die Loyalität zu einem einzigen Herren als uneinschränkbare, widerspruchslose oberste Pflicht galt, auf deren Basis der Machtanspruch des Shogun gründete, lebten die Kabukimono einen anderen Ethos. Bei ihnen herrschte die Vorstellung einer horizontalen Loyalität gegenüber den übrigen Kabukimono vor. Die brüderliche Treue stand im Vordergrund, die auch durch shudo oder nanshoku, der sexuellen Beziehung zwischen Männern zu Ausdruck kam. Die Kabukimono standen im Widerspruch zu den Edikten des Shogunats. Ihr Wertesystem, dass in der Vor-Edo-Zeit 10 kein deviantes Verhalten darstellte, sondern als normales Verhalten jugendlicher Heißsporne einge-ordnet wurde, führte in der Edo-Epoche zur Kriminalisierung und Verfolgung. Herren war es erlaubt ihre Diener zu töten, wenn diese den Kabukimono angehörten. Das löste unter ihnen gewalttätige Gegenwehr aus, wodurch nun auch die Behörden begannen, massiv gegen sie einzuschreiten. Im Zuge dessen erhielten die Kabukimono Zulauf Angehöriger unterer Klassen, die in der Stadt lebten.1629 ordnete der Shogun die Etablierung von Wachhäusern zum Schutz der Bevölkerung an. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts gab es bereits mehr als 900 Wachhäuser und zusätzlich bewachte Tore zu den Handwerker- und Kaufmannsbezirken. Regelmäßig wurden entdeckte Kabukimono getötet. Der Shogun wiederholte immer wieder Verbote bzgl. der Kabukimo- 5 Vgl.Miyazawa, Schneider, S. 4.
6 Vgl. Miyazawa, Schneider, S. 3.
7 Seit 1742 galten gem. der ‚kujikata osadamegaki’ Personen, die jünger als 15 Jahre waren als Kinder und darüber als voll ver-antwortliche Erwachsene. Mit der Geburt galt man bereits als 1 Jahr alt, was nach unserer Altersrechnung bedeutet, das man ab einem Alter von 14 Jahren als Erwachsener im Sinne des Gesetzes angesehen wurde (Vgl. Ambaras, 2006, S. 10). 8 Vgl. Ambaras, 2006, S. 11 ff.
9 Ambaras, 2006, S.11.
10 Gemeint ist die Zeit der Clankriege bis 1600.
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no, wie das Verbot der Beschäftigung und des Schutzes, das Verbot der Formierung von privaten Gruppen und privaten Kämpfen sowie das Verbot des Tragens langer Schwerter etc.. Im späten 18. Jahrhundert war es dann vor allem das gewalttätige Verhalten der unteren Klassen, das die Obrigkeit beunruhigte. 11
2.2 Umgang mit Jugendkriminalität in der Restauration
Im StGB von 1880 wurde die Strafmündigkeit auf 12 Jahre festgesetzt. Jugendliche bis 16 Jahre konnten wie Strafunmündige behandelt und bei bis 20-jährigen, konnten Strafen gemildert werden. In den Jugenderziehungsanstalten (chōjijō) sollte über Beschulung auf die Straftäter spezialpräventiv eingewirkt werden, ohne das die dafür nötigen personellen Ressourcen zur Verfügung standen. Die Lücke wurde ab 1884 durch die Einführung von privaten Erziehungseinrichtungen (kanka-in) gefüllt. Die Jugenderziehungsanstalten wurden 1907 abgeschafft und das Strafmündigkeitsalter auf 14 Jahre angehoben.1923 trat ein neues Jugendrecht in Kraft, dessen wesentliches Novum, die Einführung eines besonderen Spruchorgans (shōnen-shimpan-jo), eine Verwaltungsbehörde für delinquente bzw. gefährdete Jugendliche bis 18 Jahre darstellte, die neben den Jugendgerichten bestand. Der Staatsanwalt entschied welche Fälle dem Gericht bzw. dem shōnen-shimpan-jo zur Entscheidung vorgelegt wurden. Das shōnen-shimpan-jo bestand aus einem shōnen-shimpan-kan, der das Verfahren leitete und der die Beschlüsse fasste, einem shoki (Sekretär) und einem shōnen- hogoshi, dem eine Sozialarbeiterfunktion oblag. Dieser erforschte die Lebensumstände und die Entwicklungsmöglichkeiten des Jugendlichen. Der shōnen-shimpan-kan konnte stationäre Maßnahmen, wie beispielsweise die Unterbringung in einem religiösen Kloster anordnen oder ambulante Maßnahmen, wie die Zuordnung eines hogoshi, einer Art Erziehungshilfe, verfügen. Durch eine ambulante Maßnahme war es möglich die soziale Kontrolle des Jugendlichen zu erhöhen und ihn weiterhin in seiner vertrauten Umgebung zu belassen. Ihm oblag aber auch im Sinne des Opportunitätsprinzips das Verfahren einzustellen. Neben dieser Gesetzgebung existierte seit 1900 ein Jugendfürsorgegesetz (kanka-ho), dass 1933 durch das Jugendzuchtgesetz (shōnen-kyogo-ho) ersetzt wurde. 12
3. Zur Sozialstruktur in der japanischen Gesellschaft
In der japanischen Gesellschaft ist die Einbindung in Gruppen vorrangig. Der Wert des Einzelnen wird an seinem Nutzen für die Bezugsgruppe bemessen. Auch fühlt sich der Einzelne nicht wie im christlich egozentrischen Weltbild als zentraler, als einzigartiger Mittelpunkt, sondern als abhängiger Teil einer Gruppengesamtheit, gleichgültig, welchen Rang er in dieser einnimmt. Diese Sichtweise rührt von den sich gänzlich vom Christentum unterscheidenden, in Japan vorherrschenden Religionen bzw. Philosophien, des Buddhismus, Shintoismus, Taoismus oder auch Konfuzianismus her. So sieht beispielsweise der Shintoismus auch die postmortale Existenz vor, aber ausschließlich im Sinne des Fortbestehens des Klans und niemals einer einzelnen Seele,
11 Vgl. Ambaras, 2006, S.17.
12 Vgl. Miyazawa, Schneider, 1979, S. 8 f.
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wie etwa im Christentum. Diese Sichtweise führt Japaner eher dazu, ihr Selbst (jibun) möglichst mit den Zielen der Gruppe in Einklang zu bringen.
Westeuropäer hingegen idealisieren eher Ziele der persönlichen Selbstverwirklichung. In Japan sind vor allem drei unterschiedliche Gruppen anzutreffen, die Familiengruppe, die Berufsgruppe und die Nachbarschaftsgruppe. 13
3.1 Die Familiengruppe, die Berufsgruppe und die Nachbarschaftsgruppe
Die Familiengruppe ist klar hierarchisch strukturiert. Ende des 19. Jahrhunderts wurde aus politischen Gründen die Festigung des starken „Hausvaterwesens“ gewünscht und beispielsweise durch die Ausgestaltung der Ehebruchsvorschriften gefördert. Der Hausvater besaß absolute Au-torität gegenüber den übrigen Familienmitgliedern. Alle weiteren Haushaltsmitglieder, mit Ausnahme des ältesten Sohnes, waren seinem absoluten Gehorsam und Willen unterworfen. 14 Der Vater in der heutigen Zeit ist i.d.R. weiterhin der Haushaltsvorstand und damit im Besitz der nach außen gerichteten Autorität. Die Mutter ist für den Haushalt und die Kindererziehung zuständig und hat nur im Innenbereich Autorität. Auch wenn der Anteil der berufstätigen Frauen wächst, bleibt die traditionelle Rollenverteilung i.d.R. bestehen. Die Berufstätigkeit bringt (Ehe)Frauen meist keinen Zugewinn an äußerer Autorität. In erheblich höherer Zahl als in westlichen Nationen, wenn auch im Rückgang 15 begriffen, ist der Anteil der über 65-jährigen, die in den Haushalten ihrer Kinder leben. 16
Die Berufsgruppe ist in ähnlich hierarchischer Form organisiert wie die Familiengruppe. Der Chef nimmt gegenüber den Angestellten eine Vaterrolle ein. Die Firma wird zu einer zweiten Familie. Den Angestellten werden übertarifliche Vergünstigungen gewährt und gleichzeitig wird Loyalität gegenüber der Firma, in einer weit höheren Form als in der westlichen Welt üblich, erwartet. Überstunden sind völlig normal, aber auch, dass der Chef ein offenes Ohr für die beruflichen und privaten Sorgen seiner Angestellten hat. Diese auch gesellschaftliche Unterschiede überwindende Form der Anteilnahme wird ermöglicht durch klare Verhaltenskodizes, die von den Angehörigen unterschiedlicher gesellschaftlicher Ränge genauestens einzuhalten sind. Da die Rangordnung nur zwischen sich bekannten Menschen einschätzbar ist, die Verhaltensregeln aber für jegliche sprachliche Kommunikation gelten, tauschen Japaner bereits vor Beginn eines Gespräches ihre ihren Rang deutlich machende Visitenkarte aus. 17
Die Nachbarschaftsgruppe (tonari gumi) ist ein Relikt mit einer langen Tradition. Ab dem 12. Jahrhundert wurden in Gemeinden Gruppen von fünf oder auch mehr Haushalten zusammengefasst. In der Zeit von 1930 bis Ende des zweiten Weltkrieges wurden die tonari gumi zu Einheiten zum Zweck der Versorgungsorganisation, der Privatpolizei und der Selbstverteidigung. Aufgrund der extrem hellhörigen Bauweise wird auch heute noch in Japan eine gewisse soziale Kontrolle
13 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 60 ff.
14 Vgl. Miyazawa, Schneider, 1979, S. 6 f.
15 Vgl. Coulmas, 2007, S. 46.
16 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 66 ff. 17 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 67 ff , 75 f.
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Arbeit zitieren:
Alexandra Eger-Römhild, 2008, Kriminalität in Japan, München, GRIN Verlag GmbH
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