Inhaltsverzeichnis:
1) Von Menschen- zu Tierrechten Seite: 4
2) Kants Theorie zur Begründung der Menschenrechte Seite: 4 - 10
2.1) Grobe Einteilung der Naturphilosophie Seite: 5
2.2) Praktische Gesetze und der gute Wille Seite: 6
2.3) Die Forderung der Vernunft - der kategorische Imperativ Seite: 6 - 7
2.4) Betrachtung der vernünftigen Wesen und die Bedeutung der Seite: 7 - 8
Autonomie
2.5) Vereinigung vernünftiger Wesen: Das Reich der Zwecke und der Seite: 8 - 9
Wert im Reich der Zwecke
3) Kants Theorie im Bezug auf Tierrechte Seite: 9 - 10
3.1) Stellung der Tiere in Kants Sittenlehre Seite: 9
3.2) Tierschutz als Selbstverpflichtung des Menschen Seite: 10
4) Ansatzpunkte zur Entwicklung von Tierrechten in Kants Theorie Seite: 10 - 11
4.1) Wiedersprüche in Kants Theorie gegenüber Tieren Seite: 10 - 12
4.2) Kritik am Ansatzpunkt der Vernunft zur Erschließung der Moral Seite: 12 - 14
4.2.1) Das Tier als vernunftbegabtes Wesen - das moralische Seite: 12 - 14
Tier
4.2.2) Allgemeine Problematik der Vernunft Seite: 14
5) Vergleiche und Lösungsansätze - Peter Singer und Tom Regan Seite: 14 - 20
5.1) Vergleich mit dem Utilitarismus - Peter Singer Seite: 14 - 18
5.2) Der inhärente Wert eines Individuums - Tom Regan Seite: 18 - 20
6) Bedeutung und Anwendung auf das Gleichheitsprinzip Seite: 20 - 21
7) Quellenverzeichnis Seite: 22
3 S e i t e
1) Von Menschen- zu Tierrechten:
„Was mich am meisten erstaunt hat, ist, dass etwas so Unglaubliches in der Mitte des 20. Jahrhunderts geschehen konnte [...] Es schien geradezu widersinnig primitiv für Menschen, die stolz darauf sind, einem
Kulturvolk [...] anzugehören.“ 1
Dieses Zitat von Ruth Harrison beschreibt ihr Erstaunen über den heutigen Umgang des Menschen mit den Tieren. Der Mensch neigt in seiner Egozentrik dazu, dass alles um ihn herum als etwas Fremdes angesehen wird. Dieses Phänomen zeigt der Mensch auch nicht allzu selten gegenüber anderen Menschen. Jedoch hat sich die Kultur bis heute schon so weit entwickelt, dass wir zunehmend lernen miteinander, auch im großen Raum, umzugehen und uns zu tolerieren. Daraus ist ein Moralverständnis hervorgegangen in das wir uns, immer großräumiger betrachtet, verstehen einzugliedern. Jedoch gilt dies meist nur begrenzt auf den Menschen, denn das Tier ist uns immer noch ein Fremder. Zwischen dem Tier und dem Menschen ist von uns selbst eine große Trennlinie gezogen worden, die es uns erlaubt, uns über das Tier zu stellen. Jedoch sollte in Anbetracht der Geschichte klar sein, dass dieses Verhalten unter Menschen immer zu Unverständnis und Diskriminierung geführt hat. Wieso sollte also so ein Verhalten anderen Lebensformen gegenüber gerechtfertigt sein? Kants Theorien haben bis heute eine große Auswirkung auf die Menschenrechte hinterlassen. Diese zeigen auf, dass wir dazu in der Lage sind, autonom zu Handeln und stellt so den Menschen in das Zentrum des Geschehens. Daraus resultiert der wichtige Schritt, dass jeder Mensch an und für sich einen Wert besitzt und deshalb jedem Menschen eine Achtung zukommen muss. Tieren wird bei Kants Theorie jedoch dieser Wert abgesprochen. Diese Hausarbeit versucht nun Ansatzpunkte an Kants Theorie zu finden, die uns doch, durch das Einbringen neuerer Theorien zu Tierrechten führen sollen. Jedoch geht es hierbei nicht ausschließlich um Tierrechte, sondern durch deren Existenz, auch um ein besseres Verständnis der Menschenrechte und dem Umgang mit anderen Menschen. Um hier jedoch genauer ansetzten zu können, müssen wir erst einmal Kants Theorie zur Begründung der Menschenrechte betrachten. 2) Kants Theorie zur Begründung der Menschenrechte:
Kants Sittengesetze haben eine große Bedeutung für die Menschenrechte, da diese als erste auf Grund der Autonomie, also des selbst gesetzlichen Handelns, begründet sind. Durch die Autonomie gelangt Kant zu dem Ergebnis, dass jeder Mensch im letzten Beweggrund Zweck an sich selbst und nicht Mittel zum Zweck ist und somit immer eine Achtung bzw. einen inneren Wert besitzt. Zur
1 Ursula Wolf, das Tier in der Moral, Seminar Klostermann - Seite 9, Zitat Ruth Harrison
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Begründung von Kants Sittengesetzen befinden wir uns im praktischen Teil der Vernunft. Dieser Teil der Vernunft beschäftigt sich mit Bestimmungsgründen des Willens. Es geht hier um die Frage im menschlichen Handeln: „Was kann ich tun?“. Kant entwickelt in seiner Sittenlehre drei Theoriestücke: die Idee des schlechthin Guten; der kategorische Imperativ; das Prinzip der Autonomie. Die Vernunft ist hier ein wichtiges Faktum, da sie diese drei Theoriestücke zusammenführt. Sie beweist, dass deren gemeinsamer Gegenstand, die Sittlichkeit, wirklich existiert.
2.1) Grobe Einteilung der Naturphilosophie („Ethik“)
Kant trifft im Bereich der Vernunft eine Unterscheidung zwischen dem empirisch bedingten und dem reinen Teil. Empirisch bedingt ist etwas, wenn das Wissen seinen Ursprung alleine in der Erfahrung hat. Wissen besteht hier also aus den Erfahrungen, die der jeweilige Mensch gemacht hat. Bezogen auf die Vernunft ist der empirisch bedingte Teil, der auch praktische Vernunft genannt wird im Wille, den Zielen und Zwecken von außen, von Trieben, Bedürfnissen und Gefühlen der Lust und Unlust bedingt. Man folgt im empirisch bedingten Teil der Vernunft nicht seinen eigenen, sondern fremden Gesetzten und handelt somit heteronom (griechisch: fremdgesetztlich). Kant bezeichnet diesen Teil der Vernunft auch als Naturkausalität, weil ein Kausalitätszusammenhang im Tun durch die Natur, also von außen, determiniert ist. Im reinen Teil der Vernunft ist man im Gegensatz zum empirischen Teil davon unabhängig und quasi auf sich gestellt. Man handelt hier also autonom (griechisch: selbstgesetzlich). Dieser Zustand wird auch als Freiheitskausalität bezeichnet, da man hier frei und nicht von außen in seinen Handlungen determiniert wird. Hier ist also die Freiheit und somit auch das Faktum der Vernunft (im reinen Zustand) zu finden, die dem Menschen apriori gegeben ist. Beim Menschen sind nach Kant beide Kausalitäten gegeben. Bezogen auf die Moral entsteht somit ein Konfliktfall zwischen Natur- und Freiheitskausalität. Dieser Konflikt fordert jedoch vom Menschen eine absolute Freiheit ohne Naturkausalität. Dies bedeutet, dass nicht das einzelne Motiv, sondern ein Prinzip für die Handlung wichtig ist, wenn man eine Handlung betrachtet. Dieses Prinzip in einer Handlung bezeichnet Kant als Maxime. Maxime bedeutet hier, dass das Prinzip in einer Handlung individuell für den jeweiligen Menschen/ Subjekt von Bedeutung ist. Neben dem subjektiven Prinzip lässt sich noch auf objektive Prinzipien schließen. Hierzu werden die Maxime, also die subjektiven Prinzipien, auf ihre Universalität geprüft und erst durch Bestehen der Prüfung zu objektiven Prinzipien, also allgemeinen Gesetze. Kant definiert dies durch eine Prüfung des kategorischen Imperativs. Ein naiver Akteur schafft es sich zwar Maxime zu setzten, aber daraus nicht auf allgemeine Regeln zu schließen, was die Vernunft im Menschen für eine Schließung auf allgemeine Regeln voraussetzt. 5 | S e i t e
2.2) Praktische Gesetze und der gute Wille:
„In einer praktischen Philosophie, wo es nicht nur darum zu tun ist, Gründe anzunehmen, von dem was
geschieht, sondern Gesetze von dem was geschehen soll, ob gleich es niemals geschieht [….]“ 2 Kants Definition zur Bestimmung der praktischen Philosophie besagt, dass wir Gesetze, von dem was geschehen soll, annehmen und nicht Gründe, von dem was geschieht. Dies bedeutet, dass man von allen empirischen Erfahrungen, vor allem im Bezug zu sittlichen Gesetzten, also der Moral, ablassen soll und sich auf das zu konzentrieren, was wir als moralisch ansehen sollen. Hierzu ist der Wille eines Menschen von vorrangiger Bedeutung, da er ausmacht, was ein Mensch bereit ist zu tun, also das Vermögen beschreibt gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln zu bestimmen. „Der Wille wird als Vermögen gedacht, der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln
zu bestimmen. Und ein solches Vermögen kann nur in vernünftigen Wesen anzutreffen sein.“ 3 Somit wird der Wille hier nur miteinbezogen, wenn er durch die Vernunft bestimmt ist. Dies bedeute für die Definition, dass der Wille unser Verhalten bestimmt und somit autonom ist. Triebfelder können dem guten Willen nicht genügen, da sie ambivalent sind. Das bedeutet, dass die Triebfelder keinen guten und keinen schlechten Gebrauch zulassen. Somit ist alleine der gute Wille dieser Ambivalenz enthoben, da er von der reinen Vernunft ausgeht. Somit existiert so etwas, wie das schlecht hin Gute nur in einem gutem Willen selbst und kann nicht von außerhalb gegeben werden bzw. Natur bedingt sein. Hier ist die These von Kant erkennbar, die besagt, dass moralisch gut ohne Einschränkung gut bedeutet. Somit wird klar, dass ein vollkommener Wille immer auch moralisch ist.
2.3) Die Forderung der Vernunft - der kategorische Imperativ:
In Bezug zur Freiheitskausalität greift Kant in der Kritik der reinen Vernunft schon den Begriff eines ethischen Sollens auf. Dieses ethische Sollen findet sich nun in den Imperativen. In der Behandlung des guten Willen wurde klar, dass nichts außer der gute Wille an sich gut sein kann. Der gute Wille ist nur dann gut, wenn sein Wollen an sich gut ist. Das Wollen ist aber nur an sich gut, wenn eine Handlung aus Pflicht geschieht, also nach einer bestimmten Maxime handelt. Der Mensch kann sowohl durch seine Triebfelder, als auch durch die reine Vernunft geleitet sein. Er kann also auch sinnlich bestimmt sein. Weil dies der Fall ist, ist der gute Wille des Menschen nicht automatisch gegeben. Somit kommt der gute Wille bzw. die Moral nicht aus dem Sein des Menschen, sondern muss aus dem Sollen kommen, um eine allgemeine Moral umzusetzen. Dieses Sollen wird durch einen Imperativ gegeben und ist somit als eine Pflicht im Handeln. Da der
2 Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Immanuel Kant, Herausgeber: Jens Timmermann, Sammlung Philosophie 3, Seite 42
Z.10-12
3 Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Immanuel Kant - Seite 42, Z.30-31
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Imperativ von keiner äußeren Instanz auferlegt wird, sondern von jedem Menschen selbst im Handeln verankert sein sollte, bedeutet dies, dass man keinen äußeren oder inneren Zwang schaffen, sondern seinem Handeln selbst Gründe geben soll. Somit ist eine Nötigung des Willens, durch die Vorstellung eines objektiven Prinzips in einem Gebot der Vernunft durch den Imperativ gegeben. Kant benutzt nun eine Einteilung für unterschiedliche Imperative. Der erste ist der hypothetische Imperativ. Hier ist eine Handlung immer Mittel zum Zweck. Ein hypothetischer Imperativ steht immer in einer wenn-dann Beziehung. Also steht der Zweck in folgender Relation zu einem Mittel: Wenn Zweck - Dann Mittel. Somit ist das Mittel grundsätzlich immer vom Zweck abhängig. Zum anderen gibt es den kategorischen Imperativ. Hier ist die Handlung der Zweck an sich selbst. Der kategorische Imperativ fordert so zu Handlungen auf, deren Grundsätze, also Maxime, nicht im Bezug auf etwas anderes, sondern für sich selbst gut sind. Der kategorische Imperativ fordert in dem Sinne das Kriterium der Verallgemeinerung. Die Nötigung des Willens hat im hypothetischen Imperativ nicht den Charakter eines unbedingten Gesetzes und gilt so nur bedingt. Wenn die Nötigung dagegen unter allen Umständen, also bedingungslos gilt, hat sie einen kategorischen Charakter. Somit kommt der kategorische Imperativ einem Gesetz gleich, wobei es sich hier um das Sittengesetz handelt. Dies würde also herrschen, wenn die Vernunft vollkommene Kontrolle über uns hätte.
2.4) Betrachtung der vernünftigen Wesen und die Bedeutung der Autonomie: Das Vermögen des Willens kann auf Grund der Vernunft nur für vernünftige Wesen gelten. Denn wenn man keine Vernunft besitzt, kann man auch den Willen, so wie Kant ihn definiert nicht besitzen. Dies fordert für die Anwendung des Willens ein vernunftbegabtes Wesen als Voraussetzung. Hierzu trifft Kant eine Unterscheidung zwischen Sachen und Personen. Personen sind nach Kant vernünftige Wesen, deren Natur sie schon als Zweck an sich selbst auszeichnet. Dabei ist die Willkür eingeschränkt. Sachen dagegen beruhen in ihrem Dasein auf der Natur und nicht auf ihrem Willen. Somit sind Personen durch ihren Willen und Sachen in ihrem Dasein von der Natur bedingt. Dem Willen dient allgemein der Zweck zum objektiven Grund der Selbstbestimmung, wenn dieser durch die Vernunft gegeben ist. Die Moral liegt nur dort, wo moralische Pflichten, um ihrer selbst Willen als Pflicht befolgt werden. Also es darf sich um keine zwanghaften Pflichten handeln, sondern die Pflichten müssen vom Mensch als eigentlicher Zweck angesehen werden. Dies führt zu dem allgemeinen Satz, dass man so handeln soll, als ob die Maxime der Handlung durch den Willen zum allgemeinen Naturgesetz wird. Kant geht in seiner Theorie von der Autonomie im menschlichen Handeln aus, da er das Sittengesetz über die Freiheitskausalität definiert und dies eine Autonomie im eigenen Handeln voraussetzt. Somit liegt die Bedingung der Möglichkeit in der Fähigkeit, sich selbst gesetzte 7 | S e i t e
Arbeit zitieren:
Anna - Vanadis Faix, 2009, Die Bedeutung der Entwicklung von Tierrechten für die Menschenrechte, München, GRIN Verlag GmbH
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