INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG 1
2. INVESTITIONSLENKUNG DURCH ZWANG 2
2.1 Regelungen, Kontrolle und Terror 2
2.2 staatliche Lenkung und Preisregulierung 3
2.3 Junkers und die BRABAG 4
3. INVESTITIONSLENKUNG DURCH ANREIZE 5
3.1 ökonomische Anreize und Wettbewerbsdruck 5
3.2 Varianten der Investitionsförderung 7
3.2.1 Der Risikoteilungsvertrag 7
3.2.2 Der Wirtschaftlichkeitsgarantievertrag 9
3.2.3 Der Pachtvertrag. 10
3.3 Beispielhafte Investitionsentscheidungen 12
3.3.1 synthetischer Treibstoff 12
3.3.2 Chemiefasern. 13
3.4 ökonomische Rationalität bei der Wahl der Investitionsverträge 15
FAZIT 17
LITERATURVERZEICHNIS 18
II
1. EINLEITUNG
Das Dritte Reich war ein totalitäres System, geprägt von Zwang, Gewalt und Terror. Spätestens mit der Verkündung des Vierjahresplans wurde die Kriegsabsicht des NS-Regimes deutlich. Dieser Plan besagte, dass die deutsche Armee in vier Jahren einsatzfähig und die deutsche Wirtschaft in vier Jahren kriegsfähig sein muss. Das NS-Regime war sich bewusst, dass ein totaler Krieg nur erfolgreich geführt werden kann, wenn die deutsche Wirtschaft auf eine beschleunigte Aufrüstung und Autarkie ausgerichtet wird. Aus diesem Grund mussten enorme privatwirtschaftliche Investitionen in die Autarkie- und Rüstungsbranchen gelenkt werden. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Diktatur vor Nichts zurückschreckte um ihre Rüstungs- und Autarkieziele zu verwirklichen. Wenn die Privatwirtschaft nicht freiwillig bereit war die Forderungen des Reiches zu erfüllen, dann würde man auch zu Gewalt und Zwangsmaßnahmen greifen. In der Literatur jedoch wird dieser Sachverhalt seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Diese Arbeit widmet sich dem Verhältnis zwischen Staat und Industrie, in Bezug auf die Investitionslenkung in die Rüstungs- und Autarkiebranchen.
Kapitel 2 beschreibt die nahe liegende Vorgehensweise, die durch Kontrolle, Zwang und Terror die Unternehmen dazu veranlasste die, durch das Reich erwünschten, Investitionen zu tätigen. Dabei schreckte das Reich, laut Autoren wie von Prollius, Temin, Overy oder Hayes, nicht davor zurück, Unternehmen zu verstaatlichen oder Funktionäre von Unternehmen gewaltsam durch Parteimitglieder der NSDAP zu ersetzen. Die allgegenwärtige Angst der Unternehmen vor Zwangsmaßnahmen verursachte einen vorauseilenden Gehorsam, der dem Reich ermöglichte seine Ziele durchzusetzen.
Kapitel 3 relativiert diesen Standpunkt indem es aufzeigt, dass die Investitionen durch ökonomische Anreize und nicht durch Zwang gelenkt wurden. Dafür werden zunächst die unterschiedlichen Investitionsverträge vorgestellt. Anschließend werden beispielhafte Investitionsentscheidungen beschrieben, die das Verhältnis zwischen Staat und Unternehmen deutlich machen sollen. Als letzter Punkt des dritten Kapitels wird die ökonomische Rationalität hinter den Investitionsentscheidungen diskutiert.
Abschließend werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst und kritisch gewürdigt.
1
2. INVESTITIONSLENKUNG DURCH ZWANG
2.1 Regelungen, Kontrolle und Terror
Um die Autarkie- und Rüstungsziele zu erreichen war das Reich bereit drastische Maßnahmen zu ergreifen. So beschreibt Overy, dass der Staat die Wirtschaft gewaltsam dazu Zwang ihre Investitionen in die, vom Staat erwünschten Bahnen, zu lenken. 1 Das Reich intervenierte bei der Entscheidungsfindung der Privatwirtschaft. Die Vertragsfreiheit wurde zerstört, Unternehmen konnten nicht frei entscheiden was sie produzierten und wie sie es produzierten. 2 Unternehmer wurden unter Druck gesetzt und bedroht, um sie für die nationalsozialistischen Ziele gefügig zu machen. 3 Jüdische Vorstandsmitglieder wurden entlassen und durch NSDAP Funktionäre ersetzt. Es kam zu einer Nazifizierung der Aufsichtsräte und Vorstände von Unternehmen. 4 Solche Maßnahmen machten es dem NS-Regime später einfacher Unternehmen für ihre Ziele zu gewinnen. Auch Hayes spricht von einer Arisierung der Unternehmen. Das Reich machte den Unternehmen klar, dass jüdische Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder Konsequenzen nach sich ziehen würden. Dem Ziel der Autarkie und Rüstung wurde die Wirtschaft erbarmungslos untergeordnet. So beschreibt Hayes ein Beispiel in dem Göring dem Unternehmen MAN (Maschinenfabrik Augsburg Nürnberg) klar macht, dass alle Produktionen, die nicht dem Ziel der Aufrüstung dienen, sofort eingestellt werden müssen. 5 Dieses Beispiel ist konsistent mit der Auffassung von Michael von Prollius. Spätestens unter dem Vierjahresplan wurde die Wirtschaft rücksichtslos für den Krieg mobilisiert. Prollius spricht von einem Führungsanspruch des Staates über die Wirtschaft. Durch diesen nahm der staatliche Interventionismus ständig zu und die Eigenständigkeit der Wirtschaft kontinuierlich ab. 6 Vor dem Hintergrund des
nationalsozialistischen Terrors wurden den Unternehmern zunehmend die Eigentums- und Verfügungsrechte an ihrem Privateigentum genommen. Eine grundsätzlich ständig präsente Bedrohung der Verstaatlichung erlaubte es dem NS-Regime die Investitionstätigkeit der Unternehmen zu bestimmen und sich für seine Zwecke nutzbar zu machen. 7 Prollius folgert,
1 vgl. Overy (1982) S. 280
2 vgl. Overy (1982) S. 288
3 vgl. Hayes (1987) S. 77
4 vgl. Buchheim (2006) S. 371
5 vgl. Hayes (1987) S. 170 f.
6 vgl. von Prollius (2003) S. 174 ff.
7 vgl. von Prollius (2003) S. 273 ff.
2
dass den Unternehmern während des Nationalsozialismus nur noch autonome Kompetenzen in Bezug auf das Innenverhältnis ihrer Unternehmen blieben. Hauptsächlich hinsichtlich der Organisation und Führung. Alle Entscheidungen die primär mit der Investitionstätigkeit zu tun hatten unterlagen spätestens ab 1936 der Lenkung und Kontrolle des Reiches 8
2.2 staatliche Lenkung und Preisregulierung
Peter Temin vergleicht das das dritte Reich mit der Sowjetunion. Das Reich bediente sich, wie die Sowjetunion, für seine Zielerreichung einer zentralen Lenkung und Planung der Wirtschaft. Dies geschah beispielsweise durch die Bewirtschaftung von Rohstoffen und Devisen. Das NS-Regime betrachtete das Privateigentum der Unternehmer als Mittel zum Zweck, nicht aber als fundamentales Recht. Wenn das Eigentum der Unternehmer nicht der Zielerreichung des Nazis diente, so bestand die Möglichkeit der Verstaatlichung. 9 Für die zentrale Lenkung und Planung der Wirtschaft gab es diverse Beispiele. So wurden die Gewerkschaften aufgelöst. Es entstand eine zentrale Organisation, nämlich die Deutsche Arbeitsfront (DAF). Diese erlaubte es dem Reich die Lohnsetzung zentral zu dirigieren. Die DAF verteilte auch die vorhandenen Arbeitskräfte auf die Unternehmen 10 . Bevorzugt wurden natürlich vor allem Unternehmen, die in den Autarkie- und Rüstungsbranchen tätig waren. Durch die Verhinderung einer Abwertung der Währung wurde den Unternehmen der Export enorm erschwert. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen wurde durch die starke Reichsmark enorm verringert. Das Reich regelte zudem die Importe. Importe für den Konsumgütersektor wurden stark beschränkt. Bevorzugt wurden wiederum die Autarkie- und Rüstungsbranchen. Die Funktion des Kapitalmarktes wurde weitestgehend außer Kraft gesetzt indem man den Zinssatz fixierte. 11 Diese Maßnahmen wurden alle durch Zwang, sprich in Form von Regelungen und Gesetzen durchgesetzt. Ein wichtiges Instrument der Investitionslenkung wurde durch den allgemeinen Preisstopp untergraben. Dieser Preisstopp fixierte durch Gesetze die Preise. Eine Marktwirtschaftliche Preisbildung war folglich nicht mehr möglich. Das markwirtschaftliche Preissystem zeigt durch relative Preise, beispielsweise Knappheiten und steigende Nachfrage an. Ein steigender, relativer Preis zeigt einem Unternehmen, dass entweder das Angebot eines
8 vgl. von Prollius (2003) S. 277
9 vgl. Temin (1991) S. 576
10 vgl. von Prollius (2003) S. 199 ff.
11 vgl. Temin (1991) S. 580
3
Produktes knapper wird oder bei einem gegebenem Angebot die Nachfrage nach diesem Produkt zunimmt. Einem Unternehmen wird so die Möglichkeit eines Profites signalisiert. Beobachtet ein Unternehmen einen steigendes Preis in einem Markt, so wird es Investitionen tätigen um entweder seine Kapazitäten in diesem Markt auszubauen oder diesen Markt zu erschließen. 12 Dies wäre im Fall des Konsumgütersektors wahrscheinlich gewesen. Durch die Umlenkung von Ressourcen vom Konsumgütersektor in die Autarkie- und Rüstungssektoren konnte das Angebot im Konsumsektor nicht mit der steigenden Nachfrage Schritt halten. Ohne Preisregulierungen durch das Reich wären die Konsumgüterpreise stark gestiegen. Unternehmen hätten die Möglichkeit von zusätzlichen Profiten im Konsumsektor erkannt und entsprechend investiert. Dies wurde durch den Preisstopp unterbunden. Des Weiteren werden kurz zwei konkrete Beispiele staatlicher Zwangsmaßnahmen skizziert.
2.3 Junkers und die BRABAG
Als ein konkretes Beispiel einer Zwangsverstaatlichung kann der Fall Junkers genannt werden. 13 Den Aufrüstungsplänen der Nazis stand, der für zivile Luftfahrt engagierte, Junkers im Wege. Hugo Junkers verweigerte die Kooperation mit dem NS-Regime. Unter großen Druck gesetzt, musste Hugo Junkers noch 1933 die Mehrheit an seinem Flugzeug- und Motorenbau an den Staat abgeben. Junkers erhielt Haus- und Stadtverbot und musste Dessau verlassen. Einschränkend muss erwähnt werden, dass Junkers entsprechend vom Staat entschädigt wurde. 14 Ein weiteres Beispiel für staatliche Zwangsmaßnahmen ist die Pflichtgemeinschaft Braunkohle-Benzin AG (BRABAG) . Eines der wichtigsten Ziele des NS-Regimes war es in der Treibstoffversorgung autark zu sein. Es wurden große Bemühungen unternommen, durch die Gewinnung von Treibstoff aus Kohle, die Treibstoffversorgung während des angestrebten Angriffskrieges gewährleisten zu können. Als man an die größten Braunkohleproduzenten herantrat und sie bat Investitionen in die synthetische Treibstoffgewinnung zu tätigen, stieß man auf Ablehnung. Das Reich erließ daraufhin ein Gesetz, das die Pflichtgemeinschaft BRABAG ins Leben rief und die größten Braunkohleproduzenten dazu zwang die Finanzierung der Benzinfabriken der BRABAG zu übernehmen. 15
12 vgl. Temin (1991) S. 579, von Prollius (2003) S. 243, Schweitzer (1946) S. 13
13 vgl. Temin (1991) S. 577, von Prollius (2003) S. 286, Buchheim und Scherner (2006) S. 391
14 vgl. Hayes (1987) S. 78
15 vgl. Hayes (1987) S. 128
4
Arbeit zitieren:
Markus Figiel, 2009, Investitionslenkung im Dritten Reich , München, GRIN Verlag GmbH
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