Inhaltsverzeichnis
1.0 Einleitung 1
2.0 Grundlage: Globale Migration und die Weltgemeinschaft 1
3.0 Japan als global player 3
3.1 Das japanische Nationalitätskonzept als Gegensatz zur
globalisierten Gegenwart? 3
4.0 Immigration nach Japan 4
4.1 Historischer Abriss 4
4.2 Immigration heute 7
4.2.1 Die öffentliche Meinung 9
4.2.2 Minoritäten in Japan? 10
4.3 Vergleiche zu anderen Staaten 11
5.0 Japanische Emigranten: Ein Perspektivwechsel 13
5.1 Historischer Abriss 13
5.2 Japanische Enklaven in Übersee heute 16
5.3 Japans Rückkehrer - das Paradox einer fehlgeschlagenen
Integration 17
6.0 Ausblick: Wird Japan seiner Rolle als global player gerecht? 19
7.0 Literaturverzeichnis 22
1.0 Einleitung
Im Zuge der Globalisierung nimmt die Mobilität von Menschen und deren Bedürfnis, ein besseres Leben in der Fremde zu suchen, zu. Migration ist ein Phänomen, das Politik und Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, das integrative Kräfte erfordert und nationale Identitätskonzepte immer wieder in Frage stellt. Vor diesem Hintergrund soll das Phänomen der Immigration im Bezug auf Japan diskutiert werden. Einerseits geht es dabei um die Herausarbeitung der Charakteristika, d.h. um historische Rahmenbedingungen, Japans Haltung zur Immigrationsthematik sowie die aktuelle Lage. Zum anderen soll der Frage nachgegangen werden, ob Japan seiner Rolle als so genannter global player - also als ein Staat, der aktiv an den Mechanismen der globalisierten Welt teilnimmt und selbst auf internationaler Ebene Einfluss ausübt - im Bezug auf das Thema Immigration gerecht wird. Das Thema ist recht weitläufig; die Migrationsforschung hat mittlerweile ein großes Spektrum bearbeitet und sich im Zuge dessen vielfach auch mit Japan beschäftigt. Insofern geht es in dieser Ausarbeitung darum, möglichst viele Aspekte aufzunehmen und damit ein relativ breites Panorama zu zeichnen. Einzelne Punkte gehen zum Teil nicht zu stark in die Tiefe, dies dient aber dem Ziel, einen möglichst guten Gesamteindruck zu schaffen. Daher wird bei den historischen Abschnitten, die in sich sehr wichtig für die Untersuchung sind, schwerpunkthaft auf bestimmte Zeiträume eingegangen und manches nur am Rande berührt. Ebenso gibt es geographische Beschränkungen beispielsweise im Abschnitt über Emigrationzum einen ist der Rahmen begrenzt, zum anderen sollen anstatt einer enzyklopädischen Auflistung aller Fakten beispielhafte Fälle dargestellt werden. Diese Vorgehensweise scheint für die eingangs Formulierte Fragestellung am dienlichsten.
2.0 Grundlagen: Globale Migration und die Weltgemeinschaft
Das Thema der weltweiten Wanderungsbewegungen hat die politische und wissenschaftliche Sphäre seit ihrem massiven aufkommen stets beschäftigt; dabei werden einerseits Fragen nach der Verpflichtung eines Nationalstaats gegenüber Migranten behandelt, andererseits der Nutzen von bzw. Bedarf an Migranten. Die Wahrnehmungen des Phänomens sind regional oft sehr verschieden: Emigration wird zum Teil staatlich forciert, um die eigene Wirtschaft durch die Rücküberweisungen der Auswanderer stabilisieren zu können, andernorts empfindet man den Weggang von qualifizierten Arbeitskräften als Verlust (Angendendt 2006:1). Bevor auf den konkreten Fall Japans eingegangen wird, sollen hier kurz gewisse Grundgedanken zur Immigrationsthematik erörtert werden. In seinem Abschnitt über die Pflichten eines Staates gegenüber Immigranten konstatiert Michael Dummett, das vorherrschende System der
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Nationalstaaten resultiere in weltweitem nationalen Egoismus (2001: 48); Nationalstaaten würden wie keine andere Institution ihren Hauptfokus nach innen, d.h. auf die staatlichen Verpflichtungen gegenüber den eigenen Staatsbürgern, richten. Dies stehe im Gegensatz dazu, dass jede Handlung in einem Staat auch eine Außenwirkung habe. Auf der anderen Seite hat laut Dummett jeder Bürger eines Staates individuelle moralische Pflichten jedem anderen Menschen gegenüber, die sich als kollektive Verpflichtungen gegenüber Bürgern eines anderen Staates konzentrieren. Der Staat als Repräsentant der Gesamtheit seiner Bürger nach außen habe insofern moralische Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten und den Menschen, die darin leben (Dummett 2001: 46). Eine Grundverpflichtung gegenüber Migranten ergibt sich nach Dummett aus dem wachsenden Ungleichgewicht der Pro-Kopf-Einkommen innerhalb der ärmsten und der reichsten Länder der Welt. Das Verhältnis zwischen den reichsten und den ärmsten Nationen war im Jahr 1900 10:1, 2000 bereits 60:1 (Dummett 2001: 68). Diese Gedanken relativieren den Anspruch des Nationalstaats auf uneingeschränkte Souveränität, und damit auf das Entscheidungsrecht, Immigration zuzulassen, oder nicht. Die reichen Nationen der Weltgemeinschaft stehen einem ungehinderten Immigrationsfluss äußerst kritisch gegenüber und errichten nach wie vor Hürden und Hemmnisse. Wirtschaftliches Kosten-Nutzen-Kalkül überlagert den Anspruch einer internationalen Verantwortung. Bartram spricht hier von der „ultimate Gastarbeiter fantasy“, in der zugewanderte Menschen für begrenzte Zeit niedere Tätigkeiten ausführen und dann wieder verschwinden (2005: 1). Schon Max Frischs vielzitierte Aussage von 1967, „Wir riefen Arbeiter, und es kamen Menschen“, wirft ein Licht auf die Problematik: der nicht realisierbare Anspruch von Nationalstaaten, Immigration gemäß eigenen Interessen zu lenken und kontrollieren. Daneben tritt das Unmoralische einer von nationalen Interessen geleiteten Immigrationspolitik zu Tage. Dummett verortet die nationalen Immigrationshürden insgesamt in der xenophoben Grundhaltung der Nationalstaaten; die Argumentationen gegen
Immigration seien einer unbegründeten Angst geschuldet (2001: 63). Die Ausführungen verdeutlichen vor allem gewisse vergleichbare Vorbehalte in den Zielländern der Immigration; die Vorstellung der Kontrollierbarkeit wird durch die aktuellen Realitäten konterkariert.
3.0 Japan als global player
An diesem Punkt soll Japans Stellung als Wirtschaftsmacht und Teil der Weltgemeinschaft kurz Erwähnung finden. Die Bearbeitung dieses Aspekts dient gleichermaßen der Frage nach der internationalen Verantwortung. Japan ist die zweitgrößte Wirtschaftsmacht der Welt, das
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2008 mit 9% des Welteinkommens, mehr als China und Indien zusammen erwirtschaftet hat. 1 Dem rasanten Wiederaufstieg in der Nachkriegsgeschichte folgte auch schnell ein wachsendes Ansehen auf der politischen Bühne, nicht zuletzt im Zusammenhang mit Japans explizitem Pazifismus seiner Nachkriegsverfassung (vgl. Behaghel 2006: 21-23). Als einer der weltgrößten Entwicklungshilfegeber hat Japan einen funktionalen modus operandi für seine internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit gefunden, der vorrangig von realpolitischen Interessen geleitet wird. Die intensive Nutzung der WTO-Mechanismen sowie das Bestreben, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu erlangen, zeugen von Japans Anspruch an weltweiter wirtschaftlicher und politischer Teilhabe und Einflussnahme. Der Umkehrschluss legt nahe, dass Japan im komplexen Gefüge der so genannten Weltgemeinschaft, in das es sich inzwischen eingefügt hat, neben der Verfolgung eigener Interessen auch gewissen Verpflichtungen entgegen sehen muss. Der Bereich Immigration ist ein Aspekt dieser internationalen Verantwortung.
3.1 Das japanische Nationalitätskonzept als Gegensatz zur globalisierten Gegenwart? Der genannten Teilhabe an den vielschichtigen internationalen Mechanismen steht die Konzeption der japanischen Nationalität entgegen, die an dieser Stelle nähere Erwähnung finden soll. Ein wichtiger Grundgedanke für die so genannte ethnische Identität ist, dass Menschen japanischer Herkunft (mit einem „japanischen Gesicht“) auch eine japanische Kultur inkorporiert haben (Tsuda 2006: 209). Dieser angenommene Zusammenhang zwischen Ethnie und Kultur ist ein Ergebnis der Ideologie einer homogenen japanischen Gesellschaft, in der alle Japaner die gleichen kulturellen Denk- und Verhaltensmuster aufweisen (Yoshino 1992: 120). Lie stellt fest, dass die Homogenitätsideologie aus einer Trias besteht, die erstens die japanische Gesellschaft egalitär im Mittelstand verortet, zweitens mit der Gleichsetzung von Nationalstaat und Nationalkultur eine einheitliche japanische Kultur schafft und zuletzt die Japaner ethnisch von allen anderen Völkern klar abgrenzt (2000). Das verbreitete Empfinden der Zugehörigkeit zum Mittelstand führt im Weiteren dazu, die Gesamtheit der eingewanderten Fremdarbeiter - vollkommen ungeachtet ihres Bildungsstands und ihrer finanziellen Situation - in der Unterschicht zu suchen (Lie 2000: 76). Dem Gefühl einer kulturellen Überlegenheit, vor allem gegenüber den anderen asiatischen Nationen, wird selten offen Ausdruck verliehen, es ist jedoch noch immer Bestandteil der nationalen Identität (Lie 2000: 81). Ein Bewusstsein für ethnische Diversifikation und die Existenz von Minoritäten in
1 Angabe des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-
amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Japan/Wirtschaft.html#t3, Zugriff am 01.08.09).
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Japan 2 ist wenig ausgeprägt. Die Ainu - eine der noch am meisten wahrgenommenen Minderheiten - wurden bis heute nicht als eingeborenes Volk Japans anerkannt; viele Japaner gaben auf die Frage nach der Zahl der in Japan lebenden Ainu weniger als Eintausend an, während reelle Schätzungen bei 300.000 Menschen liegen (Lie 2000: 82). Es kristallisiert sich heraus, dass der noch immer rege geführte Diskurs über die japanische Identität (Nihonjinron) ein Gedankenkonstrukt ist, das in vielerlei Hinsicht parallel zu den sich verändernden Realitäten existiert. Zugleich stellt sich die Frage, ob derart homogene Strukturen in Japan je existiert haben; gerade auch die japanische Gesellschaftsordnung war stets von starker Heterogenität geprägt, die sich heute in finanziellem und sozialen Status niederschlägt. Der Import kultureller Werte und Errungenschaften ist ebenso historisch weit zurückzuverfolgen. Vom Vorbild der chinesischen Kultur bis zum Ideal des Westens seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es eine wahre Bandbreite von kulturellen Transferprozessen.
4.0 Immigration nach Japan
4.1 Historischer Abriss
Eine Besonderheit im Hinblick auf westliche Nationen stellt der Fakt dar, dass sich das japanische Wirtschaftswachstum der Nachkriegsära ohne Immigration vollzogen hat (vgl. Peach 2003: 23). An dieser Stelle ist zu konstatieren, dass Japans Immigrationspolitik stets von der erwähnten Ideologie einer kulturellen und ethnischen Homogenität geleitet wurde (Goodman, Peach, Takenaka und White 2003: 1). Dieser Abschnitt beschäftigt sich überwiegend mit der japanischen Immigration nach dem Zweiten Weltkrieg, da die Zeit davor für die Fragestellung dieser Ausarbeitung eine etwas geringere Rolle spielt und den begrenzten Rahmen über die Maße ausdehnen würde. Japans Immigrationspolitik vor dem Zweiten Weltkrieg war bereits stark restriktiv und von Vorbehalten gegen die aus den asiatischen Nachbarländern kommenden Einwanderern geprägt (vgl. Yamawaki 2000: 49). Vor allem die Immigration von Chinesen und Koreanern in den 1920er und 1930er Jahren war ein wichtiger Faktor für das wirtschaftlich und machtpolitisch rasant expandierende Japan. Von 1920 bis 1930 stieg die Zahl in Japan lebender Koreaner von ca. 30.000 auf ca. 298.000 (Yamawaki 2000: 38). Das erste Mal in der modernen Geschichte hatte Japans Gesellschaft eine signifikante Minorität. Das Thema der Immigration nach Japan ist also selbstverständlich nicht erst in der Nachkriegszeit anzusiedeln; Yamawaki kritisiert zu recht ein fehlendes Geschichtsbewusstsein in den aktuellen Debatten (2000: 39). Wenn es im Folgenden auch
2 Dazu mehr unter Abschnitt 4.2.2: Minoritäten im japanischen Alltag.
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vorrangig um die moderne, von Globalisierung geprägte Migration gehen soll, so ist die Historizität des Themas gerade auch im Hinblick auf die Haltbarkeit der Ideologie von der homogenen japanischen Gesellschaft zu erfassen; anders ausgedrückt: es stellt sich die Frage, ob es eine solche ethnisch einheitliche Gesellschaft in Japan je gegeben hat (vgl. Behaghel/Vogt 2006: 114). Die Erörterung dieser Frage steht jedoch nicht im Mittelpunkt der Ausarbeitung und soll später einbezogen werden.
Ein wichtiger Faktor für die fehlende Notwendigkeit des Imports von Arbeitskräften nach dem Zweiten Weltkrieg war die Repatriierung einer Großzahl von Arbeitern aus den ehemaligen Kolonien; außerdem war es aufgrund gesellschaftlicher Strukturen möglich, äußerst flexibel über die weibliche Arbeiterschaft zu verfügen, die je nach Bedarf eingestellt oder entlassen werden konnte (Goodman/Peach/Takenaka und White 2003: 1). 1945 lebten 2,1 Mio. Koreaner in Japan, die in großer Zahl zwangsweise während des Zweiten Weltkriegs als Arbeitskräfte ins Land geholt worden waren (Douglass und Roberts 2000: 6). Mit dem Alien Registration Act (gaikokujin tôroku hô) von 1952 wurden allen koreanischen und taiwanesischen Einwohnern in Japan die japanische Nationalität aberkannt, die sie während Japans Kolonialherrschaft inne hatten (Douglass und Roberts 2000: 6). Dieser Vorgang schloss sie von vielen Bereichen der Wohlfahrt und Anstellungen im öffentlichen Dienst aus.
Eine weitere, überaus wichtige Quelle für Arbeitskräfte lag im Agrarsektor Japans, das sich seit Anfang der 1950er Jahre von einem immer noch zu 50% landwirtschaftlich strukturierten Staat innerhalb von zwei Jahrzehnten eine beschleunigte Urbanisierung vollzog. Ein großer Strom von Landarbeitern zog arbeitssuchend in die Städte; Dorfbevölkerungen dezimierten sich drastisch.
Vor allem seit den 1980er Jahren entstand eine zunehmende Knappheit an Arbeitskräften, obwohl inzwischen viele japanische Frauen in den Niedriglohnsektor gegangen waren. Stark expandierende Firmen hatten mit dem steigenden Yen-Kurs gegenüber dem Dollar zu kämpfen und versuchten mit allen Mitteln, die Kosten zu senken. So wurde schließlich die Nutzung von niedrig entlohnten Gastarbeitern zur attraktiven Alternative. Vorläufer dieses Prozesses waren bereits Programme des Ministeriums für Arbeit, das in den 1970ern Fremdarbeiter als „Praktikanten“ (trainees) ins Land holen sollte (Bartram 2005: 115). Auch Vertreter der kleinen und mittelständischen Unternehmen drängten die Regierung vermehrt dazu, Arbeitskräfte zu importieren. Das MITI (Ministry of International Trade and Industry) initialisierte Praktikantenprogramme für Ausländer; ein ganzheitlich effizientes Zuwanderungsprogramm entstand in dieser Zeit jedoch noch nicht (Bartram 2005: 115).
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Arbeit zitieren:
Johann Gutjahr, 2009, Japan und Immigration, München, GRIN Verlag GmbH
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