Inhalt
1. Einleitung 2
2. Begriffsbestimmung 2
3. Musikalisches Material 5
4. Rolle des Rezipienten 8
5. Ökonomische Hintergründe 13
6. Musikalische Biographie Kurt Weills 15
7. Kurt Weill im Kontext der Begriffe E- und U-Musik 17
8. Schlussbetrachtung 21
Literaturverzeichnis 23
1
1. Einleitung
Die Begriffe U- und E- Musik sorgen, zusammen mit den für sie gebrauchten Synonymen, bei ihren jeweiligen Vertretern mitunter für hitzige Kontroversen. Ob diese Kontroversen durch musikalisch immanente oder von außen aufoktroyierte Faktoren bedingt sind, wird, neben der Position Kurt Weills innerhalb der Diskussion, Aufgabe der nachfolgenden Ausarbeitung sein. Dabei gilt es zunächst zu klären, wie und wann es zu der Entstehung der unterschiedlichen Begriffe kam. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Unterscheidung alleine am musikalischen Material oder am Umgang des Rezipienten mit diesem Material zu begründen ist. Schließlich soll beleuchtet werden, ob für die Einordnung in den einen oder anderen Bereich auch ökonomische Gesichtspunkte von Bedeutung sind. Nachdem eine musikalische Biographie Kurt Weills Einblick in dessen Künstlerpersönlichkeit gewähren wird, gilt es im letzten Kapitel der Frage nachzugehen, welche Position Kurt Weill einnimmt und ob es überhaupt eine der vorgestellten ist.
2. Begriffsbestimmung
Nach dem Beitrag von Andreas Ballstaedt in der MGG lässt sich das Wort Unterhaltung „im Sinne der angenehmen Beschäftigung, der Kurzweil oder des Zeitvertreibs […] erst seit der zweiten Hälfte des 18. Jh.“ 1 nachweisen. Die substantivische Nutzung des Ausdrucks ist demnach weniger alt als die Verwendung des Verbs, welches bereits hundert Jahre zuvor in Gebrauch war. Einhergehend mit der substantivischen Nutzung ist das Auftauchen des Wortes Unterhaltung seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch in Musikdrucken belegt. In der MGG aufgeführte Titel wie Unterhaltungen beym Clavier in deutschen Gesängen, von einem jungen Dilettanten aus Schwaben oder Erato und Euterpe oder zärtliche, scherzhafte und komische Lieder und Romanzen zur edlen und süssen Unterhaltung beiderlei Geschlechts beim Clavier sind augenscheinlich der Gattung Lied zuzuordnen. Es handelte sich bei Musik zur Unterhaltung allerdings um ein großes Feld unterschiedlichster Gattungen und Genres. Bei allen gattungs- und genrespezifischen Unterschieden kann man jedoch festzustellen, dass für den Unterhaltungsbegriff zwei Aspekte von besonderer Bedeutung sind. Einerseits handelt es sich bei Unterhaltungsmusik, wie bereits aus dem ersten der beiden aufgeführten Titel ersichtlich ist, vorwiegend um Musik, die den Dilettanten bzw. Liebhaber, also den musikalisch
1 Ballstaedt, A., „Unterhaltungsmusik”, in: Die Musik in Geschichte und Gegenwart, zweite, neubearbeitete Ausgabe, Sachteil 1 (hg. von Ludwig Finscher), Kassel 1994, Sp. 1186.
2
wenig oder nicht gebildeten, ansprechen soll. Dabei ist zu bedenken, dass im Verständnis des 18. Jahrhunderts der Begriff des Dilettanten, im Gegensatz zur heutigen Bedeutung, noch keine pejorative Konnotation hatte. „Andererseits steckt im Begriff des Liebhabers […] auch ein Hinweis auf die soziale Zielgruppe, für die eine solche Musik gedacht ist.“ 2 Gemeint ist das Bürgertum, was den Kern der sich bildenden Öffentlichkeit repräsentierte und in der Musik eine Möglichkeit fand, „seinen geringen gesellschaftlichen Stand und seine mangelnde politische Bedeutung kulturell zu kompensieren.“ 3 Dabei wollte man sich durch die Musik nicht bloß dem freizeitlichen Müßiggang hingeben, was den Adel diesbezüglich in den Augen des Bürgertums besonders kritikwürdig machte, sondern auch in musikalischer Hinsicht dem Bildungsgedanken Rechnung tragen.
Weitere entscheidende Momente für die Entwicklung des Unterhaltungsmusikbegriffs sind „die Entwicklung eines durchgehenden Marktprinzips in der musikalischen Kultur und die Idee der autonomen Musik“. 4 Durchgehendes Marktprinzip bedeutet einerseits das Vorhandensein eines Absatzmarktes und andererseits die technischen Voraussetzungen, diesen Absatzmarkt auch mit Notenmaterial beziehungsweise Instrumenten versorgen zu können. „Die Ausbreitung des musikalischen Warenmarktes seit Beginn des 19. Jh.“ 5 eröffnete Möglichkeiten von bis dato ungeahnten Ausmaßen, wobei sich das Kriterium der Verkäuflichkeit als entscheidend erwies. Das Verfolgen von ökonomischen Interessen und das bewusste Orientieren am Publikumserfolg führten jedoch auch dazu, dass die für diese Zwecke konzipierte Musik in den Augen der musikalisch Gebildeten als bloße Massenware angesehen wurde. Wie das Wort Massenware bereits zum Ausdruck bringt, ging diese Entwicklung für den musikalisch Verständigen gleichzeitig mit einem Verlust an künstlerischem Wert einher. Im musikästhetischen Verständnis des ausgehenden 18. Jahrhunderts hatte sich die Musik daher „von dem Status des bloß Angenehmen (Kant) oder des Angewandten zu lösen, um in einem Prozeß der Reinigung all diejenigen Elemente abzustreifen, die Ihre Geistigkeit und damit ihren Anspruch auf Kunstcharakter in Frage stellte.“ 6 Mit dem Aufkommen dieser Idee und ihrer Verbreitung während des 19. Jahrhunderts spricht man von einer „Dichotomie im musikästhetischen Denken“ 7 , welche die begriffliche Trennung von Kunstmusik und Unterhaltungsmusik
2 Ballstaedt, A., „Unterhaltungsmusik”, in: Die Musik in Geschichte und Gegenwart, zweite, neubearbeitete Ausgabe, Sachteil 1 (hg. von Ludwig Finscher), Kassel 1994, Sp. 1187.
3 Ebd., Sp.1187.
4 Ebd. Sp. 1187.
5 Ebd. Sp. 1188.
6 Ebd. Sp. 1188.
7 Ballstaedt, a. a. O., Sp. 1188.
3
zur Folge hatte. Dies war der Preis, den die Musikästhetik zu zahlen bereit war, um die Musik „als Gleichberechtigte in das System der schönen Künste“ 8 einreihen zu können. Für Hans Heinrich Eggebrecht liegen die Wurzeln dieses dichotomischen Denkens in der um 1800 beginnenden und sich durch das 19. Jahrhundert ausbreitenden Salonmusikpraxis. Bezug nehmend auf die erste Blütezeit dieser Salonmusik im wirtschaftlich aufstrebenden Paris der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, bemerkt er in seinem Buch Musik im Abendland:
Hier war ein Raum geschaffen für eine neuartige Musik, deren Neuheit darin be-stand, dass sie, indem sie im Rahmen und im Dienst der gesellschaftlich etablierten Kreise modisch und massenhaft entstand, die kulturkritische Aufmerksamkeit auf sich zog, gleichzeitig aber dem an der Kunstmusik orientierten ästhetischen Urteil nicht standhielt. Von nun an gab es, was es zuvor noch nie gegeben hatte: eine in breiten Kreisen der Gesellschaft verankerte unübersehbare Menge an Musik, die im Scheinwerferlicht der Kritik als ästhetisch minderwertige und sogar schlechte Musik beurteilt wurde. 9
Es ist also zu bemerken, dass sich die Frage nach Kunst- beziehungsweise Ernster- Musik einerseits und Unterhaltungs-Musik andererseits vor dem ausgehenden 18. Jahrhundert nicht stellte und dass es gesellschaftliche, wirtschaftliche und kunstästhetische Entwicklungen waren, die bei der begrifflichen Trennung zusammengewirkt haben.
Trotz der heftig geführten Kontroverse findet der eigentliche Begriff Unterhaltungsmusik erst im Jahre 1879 lexikalische Erwähnung. Heute haben sich im wissenschaftlichen Sprachgebrauch jedoch, nicht zuletzt durch den Wunsch nach Vermeidung negativer Konnotationen, in zunehmendem Maße Begriffe wie populäre- oder Popularmusik durchgesetzt. 10
8 Ebd., Sp. 1188.
9 Eggebrecht, H., Musik im Abendland. Prozesse und Stationen vom Mittelalter bis zur Gegenwart ,München 2005, S.710.
10 Vgl. Ballstaedt, a. a. O., Sp. 1186-1190.
4
3. Musikalisches Material
Nachdem im vorigen Kapitel der begrifflichen Trennung zwischen Kunst- und Unterhaltungs-Musik in ihrem historischen Kontext nachgegangen wurde, sollen nunmehr musikalisch immanente Unterscheidungskriterien betrachtet werden. Dabei erscheint es einleuchtend, dass eine mögliche Differenzierung zwischen U- und E-Musik lediglich durch zwei Komponenten bedingt sein kann. Erstens durch das zugrunde liegende musikalische Material und zweitens durch den Umgang des Rezipienten mit diesem Material. 11 Zunächst soll also untersucht werden, inwieweit das musikalische Material als Ausgangsbasis für die Unterscheidbarkeit von U- und E- Musik hilfreich sein kann.
Einzelne musikalische Bausteine wie Tonhöhe, Harmonie, Rhythmus, Tempo, Klangfarbe usw. erscheinen für sich genommen zunächst neutral. Beispielsweise wird schwerlich jemand für sich in Anspruch nehmen können, aufgrund einer Tonhöhe über die Zugehörigkeit zu Kunst- oder Unterhaltungs-Musik zu entscheiden. Auch ob ein Ton auf natürliche oder künstliche Weise erzeugt wird muss letztlich unbedeutend bleiben, da seit der Möglichkeit elektronischer Tonerzeugung beide Formen auch von den Vertretern beider Seiten verwendet werden. Ebenso wenig erlauben die anderen vorgestellten Parameter eine eindeutige Zuordnung in eine der beiden Sparten. Einzige Ausnahme in diesem Gefüge mag der spezielle Fall der atonalen Musik sein, die sich bewusst einer harmonischen Zuordnung zu entziehen gedenkt. Auf diese Weise scheint es daher zumindest sehr wahrscheinlich zu sein, sie nicht als U-Musik einzustufen.
Der nächste Schritt wäre daher die Vermutung, dass das Zusammenwirken von verschiedenen Parametern als Unterscheidungskriterium angewendet werden kann. Nahe liegend wäre es diesbezüglich, den Grad an Komplexität eines Werkes als Maßstab einzusetzen. Niemand würde wohl ernsthaft unterstellen, dass die Komplexität einer Sinfonie Beethovens der eines Schlagers unterlegen wäre. Auf beiden Seiten gibt es diesbezüglich jedoch nicht nur Musterbeispiele sondern starke graduelle Unterschiede. Carl Dahlhaus thematisiert die mit diesem Ansatz verbundene unmittelbare Schwierigkeit daher wie folgt:
Wer der Simplizität der populären Musik die Differenziertheit der artifiziellen entgegenhält, ist erstens nicht davor geschützt, mit komplizierter Popmusik einerseits und einer ‚Neuen Einfachheit’ andererseits, die nach der Konvention der Eingeweihten als Avantgarde gilt, konfrontiert zu werden, und verstrickt sich zweitens als Historiker in die Schwierigkeit, dass im 18. Jahrhundert innerhalb der Grenzen des Artifiziellen die spätbarocke Tradition [...] von einer ‚edlen Ein- 11 Vgl.Ballstaedt, a. a. O., Sp. 1190.
5
Arbeit zitieren:
Magister Artium Dirk Hausen, 2007, Kurt Weill im Kontext der Begriffe E- und U-Musik, München, GRIN Verlag GmbH
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