Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Aufbau von Parlamenten 2
2.1 Plenum 2
2.2 Ausschüsse 2
3. Funktion von Parlamenten 3
3.1. Repräsentations -und Artikulationsfunktion 3
3.2. Kontrollfunktion 5
3.3. Gesetzgebungsfunktion 8
3.4. Rekrutierungsfunktion 8
4. Ausprägungen von Parlamenten 10
4.1. Rede -und Arbeitsparlament 10
4.2. Bikameralismus und seine Formen 11
5. Schlussbetrachtung 14
1. Einleitung
In der vorliegenden Hausarbeit werden Parlamente in demokratischen Systemen betrachtet. Zu den drei Regierungssystemen, die man in westeuropäischen und nordamerikanischen Staaten finden kann, zählen der Präsidentialismus, Semipräsidentialismus und Parlamentarismus. In allen drei Formen spielt das Parlament als Legislativgewalt eine wichtige Rolle: im Parlamentarismus geht aus ihm die Exekutive eines Landes hervor (z.B. in Deutschland), beim Präsidentialismus stellt sie das Gegengewicht zum Präsidenten dar. Jener ist nämlich zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef und stellt in seiner Person die Exekutivmacht dar (z.B. in den USA). In der Arbeit werde ich mich hauptsächlich auf parlamentarische Systeme beziehen, Ausnahmen werden explizit erwähnt. Der erste Punkt handelt vom Aufbau der Parlamente, wo kurz auf das Plenum und die verschiedenen Ausschüsse eingegangen wird.
Im Folgenden sollen die verschiedenen Funktionen eines Parlamentes betrachtet werden, z.B. gegenüber der Regierung, des Volkes und auch sich selbst. Dieser Abschnitt stellt den Schwerpunkt der Arbeit dar. Danach werden die verschiedenen Ausprägungen einer Volksvertretung beleuchtet. Zum einen wird auf die Differenzierung zwischen Redeparlament und Arbeitsparlament eingegangen: die verschiedenen Konsequenzen für die Parlamentarier und auch das gegenwärtige Vorkommen der beiden Typen. Weiterhin werden die Zweikammersysteme betrachtet, die sich in verschiedensten Phänotypen zeigen: bezüglich der Wahlmodi, der Zusammensetzung sowie der Machtverteilung können sie sich unterscheiden, was dann auch Konsequenzen auf den tatsächlichen Grad der demokratischen Legitimation einer zweiten Kammer gegenüber der ersten hat. Auch wird der eigentliche Zweck zweiter Kammern diskutiert.
Im Schlussteil werden die Essenzen der einzelnen Punkte noch einmal zusammengefasst.
2. Aufbau von Parlamenten
2.1. Plenum
Das Plenum stellt die Vollversammlung des Parlamentes dar, in der sich alle Abgeordnete versammeln, z.B. bei Abstimmungen über Gesetze. Kein parlamentarisches Organ, wie z.B. Ausschüsse oder Kommissionen, ist beschlussfähig, nur das Plenum als politische Einheit ist dazu befähigt. 1
Im Laufe der Geschichte des Parlamentes kann man einen deutlichen Wechsel der Arbeitsaufteilung zwischen dem Plenum und den Ausschüssen wahrnehmen. 2 Zu Frühzeiten des Parlamentarismus dienten die Ausschüsse nur dem Zweck, z.B. Einzelfragen vor der Sitzung des Plenums für selbige vorzubereiten. Dort wurde dann die Hauptarbeit gemacht: Verhandlungen, Diskussionen und die abschließende Abstimmung über Gesetze fanden hier statt. Die Verhältnisse entwickelten sich aber völlig umgekehrt: die meiste Arbeit wird heutzutage in den Ausschüssen geleistet, während sich die Abgeordneten im Plenum öfters nur zur schlussendlichen Abstimmung einfinden.
2.2 Ausschüsse
Ausschüsse sind parlamentarische Hilfs- und Arbeitsorgane, von denen es je nach Bedarf für jedes Ressort einen Ausschuss gibt. Der Idee nach bereiten Ausschüsse die Gesetzes- und Kontrollaufgaben für das Plenum vor. 3 In der Realität ist es genau umgekehrt: in den Ausschüssen, z.B. in den USA und Deutschland, vollziehen sich die Entscheidungen über Gesetzesvorhaben und die Willensbildung und werden am Ende nur noch vom Plenum bestätigt. 4 In besonderen, seltenen Fällen werden Gesetze sogar schon in den Ausschüssen bestätigt, ohne das Plenum überhaupt zu konsultieren.
Oft werden Experten der jeweiligen Fraktionen für bestimmte Politikfelder in die Ausschüsse entsandt, da natürlich nicht jeder Parlamentarier über jedes Thema detailliert Bescheid weiß. Die Experten unterliegen auch dem Fraktionszwang und können, bei Bedarf, von der Fraktion wieder abberufen werden. Im deutschen Bundestag erfolgt die Zusammensetzung der
1 Westphalen, Raban Graf von / Bellers, Jürgen, 1993: Parlamentslehre. Das parlamentarische Regierungssystem im technischen Zeitalter. 1. Aufl. München, Wien, Oldenbourg, S.97 (im Folgenden zitiert als „Westphalen, Parlamentslehre“).
2 Westphalen, Parlamentslehre, S.98.
3 Ebd., S.99.
4 Ebd.
Ausschüsse nach der Mandatsverteilung im Plenum, d.h. die mehrheitsstärkste Partei darf auch die meisten Abgeordneten in den jew. Ausschuss entsenden. 5
3. Funktion von Parlamenten
3.1. Repräsentations -und Artikulationsfunktion
Die erste der vier im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Funktionen eines Parlamentes ist die Repräsentations- und Artikulationsfunktion, wie sie von Beyme bezeichnet hat. 6 Patzelt unterteilt diese wiederum in vier Unterfunktionen, nämlich die Responsivitätsfunktion, die Vernetzungsfunktion, die Darstellungsfunktion und die Führungsfunktion. 7 Die Responsivitätsfunktion des Parlamentes (engl. responsive = reagierend, reaktionsfähig) bezeichnet die Tatsache, dass das Parlament als Volksvertretung immer wieder neu die Wünsche der Gesellschaft erfassen muss und dementsprechend Konzepte entwerfen muss, um, orientiert an der Idee des Gemeinwohles, die Vorstellungen des Volkes zu erfüllen. 8 Das bedeutet, die Abgeordneten müssen entweder persönlich oder durch entsandte Vertreter auf die Bürger zugehen und sie nach ihren Wünschen, Meinungen, Sorgen und Anliegen befragen, um zu erfahren, wo die Probleme der Bevölkerung liegen. 9 Im Laufe der Zeit, wenn man viele Bürgermeinungen eingeholt hat, kann man sich so ein Bild von der Problemlage „an der Basis“ holen und dementsprechend die Hauptanliegen der Bürger erkennen, die Probleme, die einen Großteil der Bevölkerung betreffen. Diese Destillierung der Kernsorgen der Bevölkerung kann man nun in den Willensbildungs- und Gestaltungsprozess des Parlamentes einbringen und z.B. eine Gesetzesinitiative forcieren (zumindest im Präsidentialismus, im Parlamentarismus, wenn man der Regierungsfraktion angehört) und so versuchen, die vorgetragenen Anliegen und Probleme des Volkes durch neue Gesetze zu beseitigen. 10
5 Ismayr, Wolfgang, 2006: Die politischen Systeme Westeuropas. 3. Aufl. Wiesbaden, VS Verlag, S.32 (Im Folgenden zitiert als „Ismayr, Systeme“).
6 Beyme, Klaus von, 2006: Parlamente, in: Hans-Joachim Lauth (Hrsg.): Vergleichende Regierungslehre. Eine Einführung. 2. Aufl. Wiesbaden, VS Verlag, S.241 (im Folgenden zitiert als „Beyme, Parlamente“).
7 Patzelt, Werner J., 2003: Parlamente und ihre Funktionen. Institutionelle Mechanismen und institutionelles Lernen im Vergleich, 1. Aufl. Wiesbaden, Westdeutscher Verlag/GWV Fachverlage GmbH, S.22 (im Folgenden zitiert als „ Patzelt, Funktionen“).
8 Marschall, Stefan, 1999: Öffentlichkeit und Volksvertretung. Theorie und Praxis der Public Relations von Parlamenten. Opladen/Wiesbaden, Westdeutscher Verlag, S.45 (im Folgenden zitiert als „Marschall, Öffentlichkeit“).
9 Patzelt, Funktionen, S.23.
10 Ebd.
Arbeit zitieren:
Fabian Fuchs, 2009, Parlamente in demokratischen Systemen, München, GRIN Verlag GmbH
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