In der Umgangssprache beschreibt der Ausdruck „Übung macht den Meister“ den Zusammenhang zwischen der Erfahrung und dem Ergebnis einer bestimmten Leis-tung. Man könnte also auf Grund dieses plausiblen, monokausalen Zusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Qualität im täglichen Leben vermuten, dass Ärzte bzw. Ärztinnen und Krankenhäuser mit einem größeren Behandlungsvolumen ab einer bestimmten Anzahl erbrachter Eingriffe bessere Ergebnisse in diesem Bereich erziehen als andere (Rathmann/Windeler 2002, S. 8). In diesem Zusammenhang kommt die Frage auf, ob durch Mindestmengen für medizinische Leistungen eine nachweisbare Verbesserung der Qualität erreicht werden kann. Die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung ist, neben der Kosten-dämpfung, das Ziel unzähliger Initiativen und Reformen der Gesundheitssysteme durch nationale Qualitätsprogramme in den industrialisierten Gesellschaften gewor-den (Busse/Velasco-Garrido 2004, S. 10). Der Bundesgesetzgeber hat aus diesem Anlass verschiedene Bestimmungen im neunten Abschnitt des SGB V zur „Siche-rung der Qualität der Leistungserbringung“ festgelegt. Ein Instrument zur Qualitäts-sicherung in den Krankenhäusern sollen die sogenannten Mindestmengen sein. Unter Mindestmengen werden im medizinischen Bereich festgelegte zahlenmäßige Mengen von planbaren Leistungen verstanden, die ein Arzt bzw. eine Ärztin oder ein Kran-kenhaus in einem Jahr mindestens erbringen muss, um diese weiterhin erbringen zu dürfen. Dabei handelt es sich um Eingriffe, die ein hohes Maß an Routine und/oder manueller Fertigkeit erfordern (KBV-Qualitätsbericht 2009, S. 89). Seit dem 1. Janu-ar 2004 gelten in Deutschland konkrete Mindestmengen für eine Reihe von Operati-onen im stationären Krankenhausbereich. Für den Bereich der ambulanten Versor-gung im Krankenhaus ist zum 30. April 2008 eine Mindestmengenregelung für be-stimmte Leistungen und Behandlungen in Kraft getreten.
inhaltsverzeichnis
Mindestmengen - ein Regulierungsinstrument zur Qualitatssicherung?
1. Gesetzliche Grundlagen und Zustandigkeiten
1.1. Historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen
1.2. Differenzen in den Gesetzgebungszustandigkeiten
1.3. Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses
2. Mindestmengen in der stationaren Krankenhausversorgung
2.1. Mindestmengen als Qualitatsindikator fur medizinische Leistungen
2.2. Einfuhrung und Uberarbeitung der Mindestmengenvereinbarung
2.3. Begleitforschung zur Mindestmengeneinfuhrung und deren Auswirkungen
2.3.1. Auswirkungen auf die Ergebnisqualitat
2.3.2. Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur
2.3.3. Auswirkungen auf die Krankenhauser
2.3.4. Beurteilung und Empfehlungen zur Weiterentwicklung
Mindestmengen als politisches Regulierungsinstrument
Quellenverzeiehnis
Abkurzungsverzeiehnis
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