Die Integration eines Bundesstaates wie der Bundesrepublik Deutschland in einer Supranationalen Organisation ist ein ebenso schwieriger wie interessanter Prozeß. Während prinzipiell die Bundesregierung der Verhandlungspartner der Europäischen Union ist, berühren viele der Integrationsaufgaben nicht einmal die Kompetenzen des Bundes. Statt dessen gibt es starke Eingriffe in die Rechtsgebiete anderer Institutionen, so sehen sich Bundestag und Bundesländer mit einer ganz neuen Situation konfrontiert: einerseits sollen sie die Verordnungen und Richtlinien aus Brüssel umsetzen und Gesetze erlassen, andererseits werden ihre eigenen Kompetenzen und Spielräume immer geringer.
Bereits in den neunziger Jahren verdichtete sich die Diagnose hinsichtlich von Erosionstendenzen zentraler Strukturmerkmale des politisch-administrativen Systems (Föderalismus, Parlamentarismus, kommunale Selbstverwaltung) durch die Europäisierung. In der Literatur spricht man von einer zunehmenden Entparlamentarisierung der Gesetzgebung. Der Bundestag, in der verfassungsrechtlichen Terminologie der „Gesetzgeber“, sieht sich innerhalb des politischen Systems, aber auch in Folge des fortschreitenden Prozesses der europäischen Vergemeinschaftung wachsenden Handlungs- und Verhandlungszwängen gegenüber. Handlungszwänge ergeben sich, weil das Parlament in viele autonomisierte gesellschaftliche Entwicklungen nicht mehr steuernd eingreifen, sondern nur noch nachregulieren kann; Verhandlungszwänge entstehen wiederum, weil in dem verwobenen Mehrebenensystem der EU eine unübersichtliche Reihe von Akteuren an den Entscheidungsprozessen sowohl in der horizontalen als auch in der vertikalen Dimension teilnimmt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die Herausforderung der Parlamente durch die europäische Integration
1.1. Die Übertragung von Hoheitsrechten und die Auswirkungen auf das Parlament
1.2. Politikwissenschaftliche Thesen
2. Die Beteiligung des Deutschen Bundestags an der Gestaltung der EU-Politik
2.1. Bedeutung des Maastrichturteils des Bundesverfassungsgerichts
2.2. Die Rechtsgrundlagen
2.2.1. Das Grundgesetz
2.2.2. Amsterdamer Protokoll
3. Der EU-Ausschuß des Bundestags
3.1. Die rechtliche Grundlage
3.2. Arbeit, Aufgaben und Funktionen
3.3. Der EU-Ausschuß als Chance des Bundestags an der EU-Politik mitzuwirken ?
4. Die Konferenz der Europa-Ausschüsse
4.1. Der Vertrag von Amsterdam
4.2. Die Chancen und Grenzen von COSAC – Vertragstiger oder Vertretung der Parlamente ?
5. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die durch den europäischen Integrationsprozess verursachte staatsorganisatorische Problematik und die daraus resultierende Gefährdung des deutschen Parlamentarismus. Ziel der Untersuchung ist es, zu analysieren, ob und inwieweit der Deutsche Bundestag an der EU-Politik real partizipieren sowie materiell mitwirken kann.
- Auswirkungen der europäischen Integration auf die nationalen Parlamente
- Rechtliche Grundlagen der Beteiligung des Bundestages an der EU-Politik
- Funktionsweise und Effizienz des EU-Ausschusses des Bundestages
- Die Rolle der Konferenz der Europa-Ausschüsse (COSAC)
- Demokratische Legitimation und Transparenz im europäischen Entscheidungsprozess
Auszug aus dem Buch
1.1. Die Übertragung von Hoheitsrechten und die Auswirkungen auf das Parlament
Die vielfältigen Herausforderungen des europäischen Integrationsprozesses für den deutschen Parlamentarismus lassen sich auf zwei zentrale Probleme reduzieren. Zum einen hat sich mit der schrittweisen Kompetenzübertragung an die Institutionen der Europäischen Union die innerstaatliche Balance zwischen Integration und Autonomie weiter in Richtung des Integrationspols verschoben. Die daraus resultierenden Störungen des innerstaatlichen Gleichgewichts verursachen einen beträchtlichen Anpassungsdruck auf die Institutionen.
Legitimierende Aufgaben in der Europapolitik werden dem Bundestag in unterschiedlicher Weise zugestanden. Bei der Fortentwicklung des gemeinschaftlichen Primärrechts (Verträge die die Gemeinschaft selbst betreffen) hat dieser zusammen mit dem Bundesrat formal das letzte Wort, denn jede Änderung der Gemeinschaftsverträge bedarf der Bestätigung durch ein nationales Ratifizierungsgesetz, im Falle der Bundesrepublik Deutschland durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz (GG). Neben der Approbation und Ratifikation des Primärrechts gibt es die Umsetzung von gemeinschaftlichen Sekundärrecht, also das von der Europäischen Union ausgehende in der Bundesrepublik ankommende Recht, das zu implementieren ist. Das von der Europäischen Union kreierte Recht besteht für die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 189 EU-Vertrag aus Richtlinien und Verordnungen. Die Richtlinien sind für die Mitgliedsstaaten verbindlich, überlassen jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel. Die EU-Verordnungen besitzen hingegen allgemeine Geltung, sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik des Kompetenzverlusts nationaler Parlamente im europäischen Mehrebenensystem.
1. Die Herausforderung der Parlamente durch die europäische Integration: Analyse der Folgen der Hoheitsrechtsübertragung und politologische Einordnung der Entparlamentarisierung.
2. Die Beteiligung des Deutschen Bundestags an der Gestaltung der EU-Politik: Darstellung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Bedeutung der Rechtsprechung.
3. Der EU-Ausschuß des Bundestags: Untersuchung der Struktur, Aufgaben und Grenzen des zentralen Gremiums für europäische Angelegenheiten.
4. Die Konferenz der Europa-Ausschüsse: Bewertung der Bedeutung und der Beschlussverfahren der COSAC als Forum für den parlamentarischen Austausch.
5. Fazit: Kritische Würdigung der tatsächlichen Einflussmöglichkeiten des Bundestages auf die europäische Politik.
Schlüsselwörter
Europäische Integration, Deutscher Bundestag, EU-Ausschuss, COSAC, Parlamentarismus, Hoheitsrechte, Entparlamentarisierung, Maastricht-Urteil, Grundgesetz, Demokratiedefizit, Europapolitik, Mehrebenensystem, Rechtsetzung, Mitwirkungsrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert, wie die zunehmende Integration eines Bundesstaates in die Europäische Union die Kompetenzen nationaler Parlamente verändert und welche Probleme sich daraus für den deutschen Parlamentarismus ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Europäisierung auf die Gesetzgebung, die rechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundestages sowie die Rolle spezialisierter Gremien wie des EU-Ausschusses und der COSAC.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu beurteilen, ob der Deutsche Bundestag durch die geschaffenen Instrumente tatsächlich in der Lage ist, materiell an der EU-Politik mitzuwirken und seine Kontrollfunktion effektiv auszuüben.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Der Autor führt eine politikwissenschaftliche Analyse durch, die auf der Auswertung von Fachliteratur, Gemeinschaftsverträgen, verfassungsrechtlichen Bestimmungen sowie der Untersuchung institutioneller Strukturen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die Erosion der parlamentarischen Macht, die Bedeutung von Grundgesetzänderungen (Art. 23, 45 GG) und die Arbeit des EU-Ausschusses sowie die Rolle der Konferenz der Europa-Ausschüsse (COSAC) bei der europäischen Zusammenarbeit.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Schlüsselbegriffe sind Europäische Integration, Entparlamentarisierung, EU-Ausschuss, Mitwirkungsrechte des Bundestages und Demokratiedefizit.
Warum wird das Maastricht-Urteil in der Arbeit hervorgehoben?
Das Urteil ist entscheidend, da das Bundesverfassungsgericht darin die mitgliedstaatlichen Parlamente als primäre Vermittler demokratischer Legitimation stärkte, ohne jedoch das praktische „Wie“ dieser Rückkopplung im Detail zu klären.
Welche Rolle spielt die COSAC laut Autor?
Die COSAC wird als wertvolles Forum für den Informationsaustausch gesehen, jedoch kritisch hinsichtlich ihrer Beschlussverfahren und ihrer potenziellen Konkurrenz zum Europäischen Parlament diskutiert.
- Quote paper
- Thorsten Hübner (Author), 2003, Bundesstaatliche Problemstellung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union: Die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestags an der EU-Politik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16011