Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. John Locke. 4
2.1 Hintergründe und historischer Kontext. 4
2.2 Two Treatise of gouvernement. 4
2.2.1 Aufbau 4
2.2.2 Die erste Abhandlung. 5
2.2.3 Die zweite Abhandlung. 5
2.3 Das Recht auf Widerstand. 6
2.3.1 Ursachen des Widerstandes. 6
2.3.2 Ausmaß und Folgen des Widerstandes. 7
2.3.3 Begründung des Widerstandes. 8
3. Die BRD und der Widerstand. 8
3.1 Entstehung des bundesdeutschen Widerstandsrechts. 8
3.2 Inhalt des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz. 9
3.3 Stellung des Art.20 Abs.4 GG. 10
4. Enthält das Widerstandsrecht der BRD noch Elemente der Widerstandstheorie John
Lockes ? 10
4.1 Parallelen 10
4.1.1 Naturrechte und Gesetz. 10
4.1.2 Andere Abhilfe. 10
4.1.3 Ursachen für Widerstand. 11
4.1.4 Art des Widerstandes. 12
4.1.5 Begründung des Widerstandes. 12
4.2 Unterschiede 13
4.2.1 Folgen des Widerstandes. 13
4.2.2 Berechtigung zum Widerstand. 13
4.2.3 Widerstandsrecht des Staates. 13
4.2.4 Verfassungswidrige Handlung des Staates. 14
5. Resumée. 14
2
1. Einleitung
„Die Frage, wer berechtigt ist, Widerstand zu leisten, ist so alt und so umstritten wie das Widerstandsrecht selbst.“ 1
Schon in der Antike gab es eine „sittliche Pflicht zum Widerstand gegen die Tyrannis“ 2 . Entstanden war diese sittliche Pflicht aus der Frage heraus, ob es legitim war, einen Tyrannen zu töten, der ein Volk unterdrückt.
In den neuzeitlichen Naturrechtslehren erlangte das Widerstandsrecht durch die Vertragslehre eine theoretische Begründung. 3
Geprägt von dieser Theorie waren die Aufnahme des Widerstandsrechts in die „Virginia Bill of Rights“ 4 und in die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte im achtzehnten Jahrhundert.
Im heutigen modernen Verfassungsstaat ist es meist die Verfassungsgerichtbarkeit, die dem Bürger die Möglichkeit gibt, seine Grundrechte gegenüber dem Staat durchzusetzen. 5 Die Bundesrepublik Deutschland enthält neben dieser Verfassungsgerichtbarkeit ein positives Widerstandsrecht, das im Zuge der Notstandsgesetzgebungen in den siebziger Jahren entstanden ist.
Enthält dieses positivierte Naturrecht aber noch die theoretischen Elemente der Aufklärung? Um diese Frage beantworten zu können, wird in dieser Arbeit die Theorie John Lockes zum Widerstandsrecht mit dem Widerstandsrecht der BRD in Art.20 Abs.4 GG verglichen.
Um diesen Vergleich ziehen zu können, wird zuerst die Lehre John Lockes im Allgemeinen, später speziell zum Widerstandsrecht dargestellt. Anschließend folgen Geschichte, Inhalt und Stellung des Art.20 Abs.4 GG. Anhand dieser Grundlagen werden die Kernaussagen John Lockes mit Art.20 Abs.4 GG verglichen. Abschließend wird der Vergleich ausgewertet und die Leitfrage „Enthält das Widerstandsrecht Deutschlands noch Elemente der Theorie John Lockes“ beantwortet.
Zur Lehre Lockes wurden in dieser Arbeit zum einen der Originaltext John Lockes „Zwei
1 Günther, Scheidle: Das Widerstandsrecht, Berlin, 1969, S.18.
2 Andreas, Kley: Rechtsstaat und Widerstand, In: Aubert, Jean- Francois/ Thürer, Daniel/ Müller, Paul-Jörg (Hrsg.): Handbuch des schweizerischen Verfassungsrechtes, Zürich, 2001, S. 3.
3 Vgl.: Karl-Peter, Sommermann: Art.20 Abs.4, In: Stark, Christian (Hrsg.): Kommentar zum Grundgesetz, München, 2005, S. 142.
4 Ebd., S.143.
5 Vgl.: Ebd., S.143.
3
Abhandlungen über die Regierung“, sowie Arbeiten von Manfred Brocker und Walter Euchner herangezogen. Grundlage zum Widerstandsrecht Deutschlands bilden die Kommentare zum Grundgesetz von Karl-Peter Sommermann, Josef Isensee, Dr. Klaus Müller sowie, Friedrich Schnapp.
2. John Locke
2.1 Hintergründe und historischer Kontext
John Locke galt lange Zeit als Autor, der die Glorious Revolution in England in den Jahren 1688 und 1689, nachträglich, anhand seiner Theorie zum Widerstandsrecht, zu legitimieren versucht habe (In der Glorious Revolution wurde durch die Durchsetzung der Bill of Rights endgültig der Absolutismus in England abgeschafft. Seit der Revolution ist das Parlament, und nicht mehr der König, Träger der Staatssouveränität.). Jedoch wurde diese Annahme mit Arbeiten von Laslett und Ashcraft in den letzten 40 Jahren widerlegt. Locke verfasste sein Hauptwerk- Two Treatise of Gouvernement- vor der Revolution. Er wollte also eine Revolution ideologisch vorbereiten. 6 Locke gehörte zum Lager der radikalen Whigs, die die Tyrannei des absolutistischen Herrschers mittels Waffengewalt beenden wollten. Allerdings zwang ihn diese Einstellung 1983 ins holländische Exil.
Sein Hauptwerk „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ wurde nach seinem Exil 1690 anonym veröffentlicht.
2.2 Two Treatise of gouvernement
2.2.1 Aufbau
John Locke hat sein Werk in zwei Abhandlungen unterteilt. Die erste Abhandlung trägt den Titel: „Aufdeckung der falschen Prinzipien und Widerlegung der Begründung der Lehre Sir Robert Filmers und seiner Nachfolger.“ 7 In diesem Teil widmet sich John Locke der Widerlegung der politischen Theorie Sir Robert Filmers.
In der zweiten Abhandlung, mit dem Titel: „Über den wahren Ursprung, die Reichweite
6 Vgl.: Manfred, Brocker: John Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung (1690), In: Brocker, Manfred (Hrsg.): Geschichte des politischen Denkens, Frankfurt am Main, 2007, S. 258f.
7 Ebd., S.261.
4
und den Zweck der staatlichen Regierung“ 8 , stellt John Locke in neunzehn Kapiteln seine eigene politische Theorie dar.
2.2.2 Die erste Abhandlung
In der ersten Abhandlung setzt sich Locke mit Filmers Haltung gegenüber dem Absolutismus auseinander. Filmer rechtfertigte absolutistische Herrschaft durch Gottesgnadentum. Gott habe Adam die gesamte Gewalt über die Schöpfung verliehen, die heutigen Monarchen, hätten auf Grund ihrer direkten Abstammung von Adam ebenfalls die gesamte Gewalt, in diesem Fall dann über das Volk. 9 Locke widerlegt diese These durch eigene Deutung der Heiligen Schrift.
2.2.3 Die zweite Abhandlung
In der zweiten Abhandlung stellt Locke seine Theorie zu Naturzustand, Eigentumslehre, Gesellschaftsvertrag, Staatsgewalten und Widerstandsrecht dar. Locke geht davon aus, dass zu Beginn alle Menschen in einem Naturzustand leben. In diesem Naturzustand gibt es keine institutionalisierte Herrschaftsinstanz 10 , alle Menschen sind gleich. Jeder ist sein eigener Herr über sich selbst, sein Eigentum und seinen Körper. Der Naturzustand ist kein „Zustand der Zügellosigkeit“ 11 , denn es herrscht das „ law of nature“ 12 . Dieses Gesetz beinhaltet ein Gesetz der Vernunft, das von jedem Menschen erkannt wird und das die Freiheit der Menschen begrenzt. 13 Zudem hat jeder Mensch das Recht auf Erwerb äußerer Güter durch Arbeit.
Die Menschen verlassen den Naturzustand, da sie voreingenommen und parteiisch sind. Diese Eigenschaften verhindern, dass Menschen gerecht entscheiden und handeln können. 14
Dem Naturzustand folgt eine „politische oder bürgerliche Gesellschaft“ 15 , die durch freiwillige Zustimmung aller freier und gleicher Menschen zu einem Gesellschaftsvertrag
8 John, Locke: Zwei Abhandlung über die Regierung, Frankfurt am Main, 1977, S.6.
9 Vgl.: Walter, Euchner: John Locke, In: Meier, Hans/ Denzer, Horst (Hrsg.): Klassiker des politischen Denkens 2. Von Locke bis Max Weber, München, 2001, S.19.
10 Vgl.: Brocker, 2007, S. 265.
11 Locke, 1977, S.203.
12 Brocker, 2007, S. 263.
13 Vgl.: Ebd., 2007, S. 263 f.
14 Vgl.: Ebd., S. 265/ 266.
15 Locke, 1977, S. 254.
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Arbeit zitieren:
Vera Demmel, 2009, Das Widerstandsrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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