Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Luthers Freiheitsverständnis 4
2.1 Der innere Mensch 6
2.2 Gnaden des Glaubens 7
2.3 Der äußere Mensch. 10
3. Zwinglis Freiheitsverständnis 13
3.1. Innere Freiheit 15
3.2 Äußere Freiheit. 19
3.3 Theologie und Politik 20
4. Vergleich 23
5. Literaturverzeichnis: 29
6. Quellenverzeichnis: 30
Freiheit bei Luther und Zwingli im Vergleich
1. Einleitung
In dieser Hausarbeit mit dem Titel „`Freiheit´ bei Luther und Zwingli im Vergleich“ möchte ich die Freiheitsverständnisse Martin Luthers und Huldrych Zwinglis vergleichen, sowie deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzeigen. Was meinen Luther und Zwingli mit dem Begriff „Freiheit“? Wie gebrauchen sie ihn? Meinen beide dasselbe, wenn sie von Freiheit sprechen, und in welchen Kontexten benutzen sie den Freiheitsbegriff?
Beginnend mit dem Freiheitsverständnis Martin Luthers stütze ich mich überwiegend auf seine vierte Programmschrift bzw. letzte reformatorische Hauptschrift des Jahres 1520 `Traktat von der christlichen Freiheit´, „die gründlichere und ausführlichere lateinische Fassung […], die vor allem in Luthers gleichzeitig verfaßter deutscher Version unter dem Titel „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ bekannt ist“ 1 , die er dem Stadtvogt von Zwickau widmete. In meinen Ausführungen werde ich mich sowohl auf die deutsche Übersetzung des Traktats als auch auf seine deutsche Fassung `Von der Freiheit eines Christenmenschen´ beziehen. Äußerlicher Anlass für diese Freiheitsschrift war die Veröffentlichung der gegen Luther gerichteten Bannandrohungsbulle durch den Ingolstädter Professor Johannes Eck im Juni 1520. Der päpstliche Kammerherr von Miltitz, der mit Luther persönlich verhandelte, meinte noch in dieser Lage, eine Vermittlung zustande bringen zu können, indem er Luther zu seinem Sendbrief an den römischen Papst Leo X. veranlasste, dem dieser die Freiheitsschrift [auf Latein] als Darlegung seines Glaubens beifügte 2 .
In diesem Sendbrief war Luther zwar bereit, zwischen dem besser zu informierenden Papst und seiner kurialen Umgebung zu unterscheiden; gleichwohl lehnte er es aber ab, seine Einsichten zu widerrufen. Er verlangte vielmehr, dass der Papst sich unter das Wort Gottes und in dessen Dienst stellt. Hier klingt Luthers Verurteilung des Papstes als antichristlich an, die er schon in seinen am 15. August 1519 vollendeten Resolutionen zu seinen Ablassthesen, wie auch in seinen 95 Thesen selbst, verlauten ließ. „Wenn der Papst allein die Befugnis beansprucht, die Schrift auszulegen, dann ist er schlimmer als Luzifer und alle Ketzer. Denn Luzifer wollte nur Gott gleich sein, mit dieser Behauptung aber würde sich der Papst über Gottes Wort und damit
1 Beintker 1983: S.101.
2 Ebd.
2 Freiheit bei Luther und Zwingli im Vergleich
über Gott stellen. Das aber sei nach 2 Thess. 2,2 ff. das Kennzeichen des Antichristen.“ 3 Mit der Bannandrohungsbulle erreichte Luthers Kampf gegen den Papst seinen Höhepunkt und er bezeichnete diesen unter Anderem als „Feind, Widersacher und Unterdrücker der ganzen Heiligen Schrift, der sein eigenes Wort gegen jedes göttliche Wort stelle“ 4 . Gleichzeitig forderte Luther jeden Christen auf, sich vor den gottlosen Lehren des Papstes zu hüten. Das Verhältnis zwischen Luther und Papsttum veränderte sich maßgeblich, wenn man bedenkt, dass Luther bis 1519 ein recht positives Verhältnis zum Papst hatte, sich aber seither selbst als einen damals unbesonnenen und unklugen Papisten bezeichnete. 5
Als Botschaft für Christ und Papst bezüglich des rechten Christseins enthält Luthers Schrift `Von der Freiheit eines Christenmenschen´ „die bis dahin beste Begründung des christlichen Glaubens und der vom Evangelium geschenkten christlichen Freiheit, wobei Luther wiederum vom paulinischen Verständnis der Wirkung des göttlichen Wortes ausgeht, sich aber auch auf den Apostel Johannes bezieht“ 6 . Beginnend mit einer Doppelthese von Freiheit und gleichzeitiger Knechtschaft des Christen, die das ganze Traktat bestimmt, begründet Luther sein Verständnis christlicher Freiheit als Freiheit des Christen durch das Evangelium.
Im Anschluss daran erläutere ich das Freiheitsverständnis Huldrych Zwinglis 7 mithilfe seiner reformatorischen Freiheitsschrift aus dem Frühjahr 1522 `Die freie Wahl der Speisen´ 8 (`Von erkiesen und fryheit der spysen´), in der er ausführlich auf das Thema der christlichen Freiheit eingeht und sein Verständnis derselben darlegt. Diese Schrift war Zwinglis erste im eigentlichen Sinne reformatorische Schrift, die dieser aufgrund des so genannten `Froschauer Wurstessens´ während der Fastenzeit im Frühjahr 1522 als Verteidigung und Begründung einer provokativen Durchbrechung der katholisch-kirchlichen Vorschriften durch die Arbeiter einer Buchdruckerei verfasst hatte.
Zwinglis Theologie und insbesondere auch sein Freiheitsverständnis waren durch eine unmittelbare Bindung des Menschen an Gott geprägt, sodass die Rechtfertigung
3 WA. Bd.2. S. 429 f. nach Bäumer 1987: S.54.
4 Bäumer 1987: S.61.
5 WA. 54. S. 179 nach Bäumer 1987: S.26.
6 Beintker 1983: S.101.
7 Sein bürgerlicher Name war Ulrich Zwingli, Huldrych nannte er sich selbst.
8 Zwingli, Ulrich: Huldrych Zwingli. Schriften I. [Sammlung]. Im Auftrag des Zwinglivereins. (Hrsg.) Thomas Brunnschweiler u.a. Theologischer Verlag Zürich. Zürich. 1995.
3 Freiheit bei Luther und Zwingli im Vergleich
allein aus Glauben unweigerlich im Vordergrund stand, wobei der Glaube bei Zwingli eine persönliche Sache des Einzelnen darstellte 9 und der Christ somit durch Gewissensfreiheit, Eigenverantwortung und Freiheit gegenüber Menschenlehren gekennzeichnet war.
Die Freiheitsschrift Zwinglis ist insofern eine Darstellung seiner Theologie, die die christliche Freiheit anhand eines Geschehnisses in der Fastenzeit, einem Fastenbruch nach kirchlicher Vorschrift, darlegte und anhand der Heiligen Schrift begründete. Hinzuzufügen wäre, dass eine Predigt, die den Sinn einer Bibelauslegung hatte und auch von den einfachen Menschen verstanden werden konnte, zu dieser Zeit nicht üblich war. Zwingli setzte den Schwerpunkt seiner Predigten auf die Bibel und das gesprochene Wort. Er revolutionierte damit die Predigt und brachte so die Heilige Schrift den Laien näher. Damit kam Zwingli der Volksfrömmigkeit entgegen, die allgemein in der Bevölkerung herrschte. 10
Zwingli war wie Luther Theologe und Reformator des 16. Jahrhunderts, der besonders in der Schweiz bzw. in Zürich [seit 1518] als Leutpriester gewirkt und die Folgezeit nachhaltig geprägt hat. Er selbst war zeitlebens, stärker als Luther, durch den Humanismus beeinflusst. 11
Grundlegend für die reformatorische Theologie Zwinglis war zudem seine Erkrankung an der Pest 1519 in Zürich und seine anschließende Genesung (Anlass für `Das Pestlied´ 1520). Diese bildeten einen Wendepunkt in Zwinglis Leben. Hatte er sich bis zu diesem Zeitpunkt gegen den Söldnerhandel mit dem französischen König gestellt, lehnte Zwingli nun das `Reislaufen´, das heißt den Eintritt als Söldner in fremden Dienst in seiner ganzen Form ab und machte sich letztlich auch von der päpstlichen Pension unabhängig.
Um nun beide Freiheitsverständnisse angemessen vergleichen und somit dem Titel meiner Arbeit `„Freiheit“ bei Luther und Zwingli im Vergleich´ gerecht werden zu können, muss erst einmal geklärt werden, was Freiheit für Luther und Zwingli bedeutet und wie sich ihre jeweiligen Freiheitsverständnisse überhaupt darstellen. Somit gehe ich zuerst jeweils auf Luthers und Zwinglis Aussagen über Freiheit im Einzelnen ein, um anschließend beide einem Vergleich zu unterziehen.
9 Zwingli 1995: S. 49.
10 Vgl. Predigt - bei Zwingli und der Zürcher Reformation.
http://zh.ref.ch/content/e3/e1939/e10912/e11061/index_ger.html. (01.03.2008)
11 Vgl. Hamm 1988: S. 10.
4 Freiheit bei Luther und Zwingli im Vergleich
2. Luthers Freiheitsverständnis
In seiner Freiheitsschrift `Von der Freiheit eines Christenmenschen´ geht Martin Luther detailliert auf sein Verständnis von Freiheit ein und erläutert mit dieser “Summe des christlichen Lebens“ 12 , was einen Christen ausmacht und was er tun muss, um ein wahrhaft christliches Leben führen zu können. Dabei sei zuallererst gesagt, dass die `Freiheit´ ein Wesenselement des christlichen Lebens ist, die mit dem Glauben, nach Christus [Joh.4, 14] eine lebendige Quelle, die ins ewige Leben fließt, eng verknüpft ist. Ausgangspunkt der Ausführungen Luthers ist die Doppelthese über die geistige Freiheit und Bindung, eine Art Definition des Christenseins nach Luther: „Ein Christen mensch ist ein freier herr über alle ding und niemandt unterthan.“ 13 „Ein Christen mensch ist ein dienstbar knecht aller ding und jedermann unterthan.“ 14
Was meint Luther nun mit diesen sich scheinbar völlig widersprechenden Thesen von Freiheit und gleichzeitiger Knechtschaft?
Bei der Lektüre des Werkes stößt man dabei auf seine Beschreibung einer zweifachen Natur des Menschen, mit der Luther verdeutlichen will, dass der Mensch eine Einheit in seinem Wesen bilden muss, um wahrhaft frei und rechter Christ zu sein: frei durch Christus durch den Glauben und gleichzeitig gebunden durch die Liebe als dienstbereite, pflichtbewusste Natur im Dienst am Nächsten. 15 Dies begründet er einerseits mit Worten von Paulus aus dem Korinther- und Römerbrief, „Denn obwohl ich frei bin von jedermann, habe ich doch mich selbst jedermann zum Knecht gemacht […]“ 16 , sowie „Seid niemandem etwas schuldig, außer dass ihr euch unter-einander liebt […]“ 17 und andererseits mit der Liebe selbst, die von Natur aus dienstbereit und pflichtbewusst ist. 18 „So ist auch Christus, obwohl er Herr aller Dinge war, doch von einer Frau geboren und dem Gesetz unterworfen worden (Gal 4,4), zugleich Freier und Knecht, zugleich in göttlicher Gestalt und in Knechtsgestalt (vgl. Phil 2,6f.).“ 19
12 Beintker 1983: S.7.
13 WA. Bd.7: S. 21. Z. 1- 2.
14 WA. Bd.7: S. 21. Z. 3- 4
15 Beintker: S. 41. ; Vgl. WA. Bd.7. S. 38. Z. 6- 10.
16 Vgl. WA. Bd.7: S. 21. Z. 5- 6. ; Stuttgarter Erklärungsbibel 2005: 1.Kor 9,19. S. 1705.
17 WA. Bd.7: S. 21. Z. 7- 8. ; Stuttgarter Erklärungsbibel 2005: Röm 13,8. S. 1689.
18 Vgl. WA. Bd.7: S. 21. Z. 8.
19 Beintker: S.10.
5 Freiheit bei Luther und Zwingli im Vergleich
Freiheit ist für Luther somit zum einen nicht ohne Liebe, Glauben und Mitmenschlichkeit zu sehen, zum anderen ist sie zentraler Bestandteil, mithin das Ziel des Christseins und somit unerlässlich für jeden Gläubigen.
Das `Turmerlebnis´ bzw. die `reformatorische Wende´ Luthers, durch die in ihm „ein neues geistliches Leben erwacht und zum Durchbruch gekommen ist“ 20 bildet den inneren Anlass und Ausgangspunkt seines Freiheitsverständnisses von der Gerechtigkeit Gottes allein durch den Glauben und ist ein wesentlicher Punkt in seinem Leben. „In seinem Denken wurde es heller und heller, als ihm die Erkenntnis zuteil wurde, dass Gottes Gerechtigkeit keine übermenschliche Forderung ist, sondern gnädiges Geschenk des Barmherzigen an den Menschen.“ 21 „Über dieses Erlebnis schreibt Luther ausführlich in der Vorrede zum ersten Band der Wittenberger Ausgabe seiner lateinischen Schriften. Er hätte das Wort Gerechtigkeit Gottes anfänglich gehasst, schreibt er, `bis ich´, so Luther wörtlich, `dank Gottes Erbarmen, unablässig Tag und Nacht darüber nachdenkend, auf den Zusammenhang der Worte aufmerksam wurde, nämlich: Gottes Gerechtigkeit wird darin offenbart: Der Gerechte lebt aus Glauben. Da begann ich, die Gerechtigkeit Gottes zu verstehen als die, durch die als durch Gottes Geschenk der Gerechte lebt, nämlich aus Glauben, und dass dies der Sinn sei: Durch das Evangelium werde Gottes Gerechtigkeit offenbart, nämlich die passive, durch die uns der barmherzige Gott gerecht macht durch den Glauben. Da hatte ich das Empfinden, ich sei geradezu von neuem geboren und durch geöffnete Tore in das Paradies selbst eingetreten.´" 22
Martin Luther hat sich demnach viel und lange mit dem Thema der christlichen Freiheit beschäftigt und seine Erkenntnisse und Überzeugungen in dieser seiner Schrift von 1520 dargelegt, um auch den Ungebildeten jener Zeit den Glauben und die christliche Freiheit zu eröffnen und insofern allen Christen Hilfe und Möglichkeiten zur Verwirklichung eines christlichen Lebens bieten zu können.
`Ungebildete´ gab es damals zuhauf, da kaum jemand lesen geschweige denn schreiben konnte und demzufolge „ganz auf Predigt und mündliche Unterweisung angewiesen war“ 23 .
20 Das Turmerlebnis oder die reformatorische Wende. http://home.vrweb.de/~kreuz.pfr.bauer/Luther-
kalender/t-20-03-a.htm (01.03.2008).
21 Turmerlebnis. http://www.schlosskirche.ch/sonntagsgedanken/turmerlebnis.html (01.03.2008).
22 Turmerlebnis. http://www.schlosskirche.ch/sonntagsgedanken/turmerlebnis.html (01.03.2008).
23 Beintker 1983: S.7.
6 Freiheit bei Luther und Zwingli im Vergleich
2.1 Der innere Mensch
Seine Ausführungen beginnt er mit der Unterscheidung zweier Naturen, einer geistlichen und einer leiblichen.
Die geistliche Natur [der geistliche, innere und neue Mensch] oder anders gesagt die Seele, benötigt nach Luthers Verständnis nur eine Sache für ein gerechtes und freies Leben, „das allerheiligste Wort Gottes, das Evangelium von Christus, wie Joh 11,25 sagt: `Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird nicht sterben in Ewigkeit. ´ Ebenso Joh 8,36: `Wenn euch der Sohn befreit, werdet ihr wahrhaft frei sein.´ Und Mt 4,4: `Nicht vom Brot allein lebt der Mensch, sondern von einem jeden Wort, das aus dem Mund Gottes kommt.´“ 24 „Denn es ist das Wort des Lebens, der Wahrheit, des Lichtes, des Friedens, der Gerechtigkeit, des Heils, der Freude, der Freiheit, der Weisheit, der Kraft, der Gnade, der Herrlichkeit und alles Guten in unvorstellbarem Maße.“ 25
Die Freiheit des inneren Menschen besteht, laut Luther, allein durch das Wort Gottes und den Glauben des Christen an dieses Wort. Denn auch Christus sei nur mit dem einen Auftrag des Wortes gesandt worden, und auch ein jeder Apostel, Bischof und Kleriker unterstehe nur dem Dienst dieses Wortes.
Hierbei wird nun betont, dass das Wort Gottes nicht durch irgendwelche Werke angenommen und geehrt werden kann, sondern allein durch den Glauben, da nur dieser die Seele rechtfertigt. „Denn Christus predigen, das bedeutet die Seele weiden, rechtfertigen, befreien und gesundmachen, wenn sie nur der Predigt glaubt. Denn der Glaube allein ist der heilsame und wirksame Gebrauch des Wortes Gottes.“ 26 [Vgl. Röm 10,9; Röm 10,4; Röm 1,17]
Um also frei zu sein, muss man zuallererst den Glauben des inneren Menschen stärken und insoweit ausbauen, dass man sich nicht von falschen Lehren leiten lasse, dass auch Werke frei machen könnten. Somit ist nach Luther allein der Glaube ausschlaggebend für die Freiheit eines Christen bzw. zur Rechtfertigung der Seele: der Glaube an das Wort Gottes und an Jesus Christus.
24 Beintker 1983: S.12., Vgl. WA Bd.7. S.22. Z. 3- 9.
25 Beintker: S.12., Vgl. WA Bd.7. S.22. Z. 12- 14.
26 Beintker: S. 13.
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BA (of Arts) Christina Busch, 2008, Freiheit bei Martin Luther und Huldrych Zwingli im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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