Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis. V
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung 1
2 Begriff und Bedeutung des Leasings 2
3 Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht 2
3.1 Operate- und Finanzierungsleasing 2
3.2 Zurechnung des Leasinggegenstandes 3
3.2.1 Vollamortisationsverträge. 4
3.2.2 Teilamortisationsverträge 5
3.3 Bewertung des Leasingverhältnisses 7
3.3.1 Bewertung bei Zurechnung zum Leasinggeber 7
3.3.2 Bewertung bei Zurechnung zum Leasingnehmer 8
4 Bilanzierung nach IFRS 10
4.1 Anwendungsbereich von IAS 17 10
4.2 Klassifikation des Leasingverhältnisses. 10
4.2.1 Operate Leasing 11
4.2.2 Finanzierungsleasing 11
4.3 Bilanzansatz und Bewertung nach IFRS 14
4.3.1 Operate Leasing 14
4.3.1.1 Bilanzierung und Bewertung beim Leasingnehmer 14
4.3.1.2 Bilanzierung und Bewertung beim Leasinggeber 15
4.3.2 Finanzierungsleasing 16
4.3.2.1 Bilanzierung und Bewertung beim Leasingnehmer 16
4.3.2.2 Bilanzierung und Bewertung beim Leasinggeber 17
5 Bilanzierung nach den Regelungen des Diskussionspapiers 18
5.1 Anwendungsbereich des geplanten Leasingstandards 19
Inhaltsverzeichnis III
5.2 Right-of-Use Ansatz 19
5.2.1 Erstbewertung 20
5.2.1.1 Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit 20
5.2.1.2 Erstbewertung des Nutzungsrechts 21
5.2.2 Folgebewertung 21
5.2.2.1 Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit 21
5.2.2.2 Folgebewertung des Nutzungsrechts 22
5.2.3 Bilanzierung komplexer Leasingverträge 23
5.2.3.1 Leasingdauerbezogene Optionen 23
5.2.3.2 Kaufoptionen 24
5.2.3.3 Behandlung von bedingten Leasingraten 25
5.2.3.4 Behandlung von Restwertgarantien 26
5.3 Kritische Würdigung 26
6 Vergleich der gegenwärtigen mit der geplanten Bilanzierung 29
6.1 Vergleich der Bilanzierung nach IAS 17 mit dem Diskussionspapier. 29
6.2 Vergleich der HGB-Bilanzierung mit dem Diskussionspapier 30
6.2.1 Theoretischer Vergleich. 30
6.2.2 Praktische Überleitung der HGB- in die künftige IFRS-Bilanz 32
6.2.2.1 Erlasskonformer Vollamortisationsvertrag 32
6.2.2.2 Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht 37
7 Konsequenzen der geplanten Änderungen 42
7.1 Konsequenzen für die Leasingbranche 43
7.2 Konsequenzen für die Bilanzadressaten 44
7.3 Konsequenzen für den Leasingnehmer 46
7.4 Sonstige Konsequenzen 49
8 Fazit und Ausblick 50
9 Literaturverzeichnis 52
10 Rechtsquellenverzeichnis 57
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zurechnung bei Vollamortisationsverträgen.
Abbildung 2: Zurechnung von Mobilien bei Teilamortisationsverträgen
Abkürzungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AO Abgabenordnung AV Anlagevermögen betr. betreffend BFH Bundesfinanzhof BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BMF Bundesminister der Finanzen BMWF Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen BStBl. Bundessteuerblatt bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa DB Der Betrieb (Zeitschrift) d.h. das heißt DP Diskussionspapier DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. EBIT Earnings Before Interest and Taxes EBITDA Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch EK Eigenkapital EStG Einkommensteuergesetz EV Enterprise Value f. folgende FASB Financial Accounting Standards Board ff. fortfolgende FK Fremdkapital FLF Finanzierung, Leasing, Factoring (Zeitschrift) GE Geldeinheiten gem. gemäß
Abkürzungsverzeichnis VI
ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASCF International Accounting Standards Committee Foundation IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standards i.d.R. in der Regel i.H.v. in Höhe von insb. insbesondere IRZ Zeitschrift für internationale Rechnungslegung i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit IT Informationstechnik KoR Zeitschrift für internationale und kapitalmarkt-orientierte Rechnungslegung M&A Mergers & Acquisitions Nr. Nummer o.g. oben genannt Rdn. Randnummer RIW Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift) RoCE Return on Capital Employed RoNA Return on Net Assets S. Seite SFAS Statement of Financial Accounting Standards SIC Standing Interpretations Committee sog. sogenannt(e)
Abkürzungsverzeichnis VII
u.a. unter anderem US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles USA United States of America UV Umlaufvermögen v. vom v.a. vor allem VG Verschuldungsgrad vgl. vergleiche WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) z.B. zum Beispiel
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung 1
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung
Die internationale Leasingbilanzierung befindet sich derzeit im Wandel. IASB und FASB haben am 19. März 2009 ein im Rahmen eines Konvergenzprojektes erarbeitetes Diskussionspapier zu diesem Thema veröffentlicht, dessen Umset-zung in einen Standard für das 2. Quartal 2011 geplant ist. 1 Der darin angestrebte Paradigmenwechsel wird sowohl für die Leasingbranche als auch für potenzielle
Leasingnehmer nicht ohne Konsequenzen bleiben. 2 Ziel dieser Arbeit ist es, sowohl die aktuelle als auch die zukünftige Leasingbilanzierung darzustellen und mögliche Konsequenzen aus den geplanten Neuerungen aufzuzeigen. Zunächst werden Begriff und Bedeutung des Leasings dargestellt. Die Darstellung der aktuellen Leasingbilanzierung erfolgt zunächst nach den nationalen, anschließend nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften der IFRS. Neben den Voraussetzungen für einen Bilanzansatz wird dabei auf die Bewertung beim Leasinggeber und Leasingnehmer eingegangen. Anschließend werden die im Diskussionspapier geplanten Regelungen zur Leasingnehmerbilanzierung erläutert und kritisch gewürdigt. Die Darstellung basiert dabei auf dem Diskussions-stand, wie er sich aus dem o.g. Diskussionspapier ergibt. Da dieses zur Leasing-
geberbilanzierung lediglich vorläufige Überlegungen enthält, 3 wird auf eine Darstellung der Leasinggeberbilanzierung - wie auch auf die Erläuterung von Sale-and Lease Back Transaktionen - verzichtet.
Die Leasingnehmerbilanzierung der aktuellen IFRS wird mit den im Diskussionspapier geplanten Regelungen verglichen. Außerdem werden die Regelungen des nationalen Handelsrechts denen des Diskussionspapiers gegenübergestellt. An-hand ausgewählter Beispiele wird dabei die für die Praxis relevante Überleitung der HGB-Bilanz in die künftige IFRS-Bilanz erläutert. Anschließend werden mögliche Konsequenzen aus den geplanten Neuerungen, insbesondere für die Leasingbranche, die Bilanzadressaten und die Leasingnehmer diskutiert.
In einem Fazit werden die konzeptionellen Neuerungen nochmals zusammengefasst. Außerdem erfolgt ein Ausblick auf den weiteren Verlauf der Reform der Leasingbilanzierung - sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber.
1 Vgl. IASB (2010a)
2 Vgl. Nemet/Hülsen/Adolph (2009): S. 198.
3 Vgl. DP 10.1; Findeisen/Sabel (2009): S. 1893; Claßen/Schulz (2009): S. 316.
2 Begriff und Bedeutung des Leasings 2
2 Begriff und Bedeutung des Leasings
Für den Begriff „Leasing“ existiert keine eindeutige Begriffsbestimmung. Häufig wird Leasing als „zeitlich begrenzte Nutzungs- oder Gebrauchsüberlassung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen gegen ein periodisch wiederkeh-
rendes Entgelt“ definiert. 4 Neben reinen Miet- und Pachtverträgen umfasst Leasing auch solche Rechtsgeschäfte, die nach ihrem wirtschaftlichen Gesamtbild
einen Kaufvertrag auf Raten darstellen, sowie alle denkbaren Zwischenformen. 5 Das zivilrechtliche Eigentum am Leasinggegenstand verbleibt stets beim Leasinggeber, während sich für das wirtschaftliche Eigentum hingegen eine abweichende
Zuordnung ergeben kann. 6
Die Bedeutung des Leasings hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenom-men. 7 Mittlerweile stellt die Leasingbranche mit einem jährlichen Investitionsvolumen von ca. 42 Milliarden Euro Deutschlands größten Investor dar. Die Leasingquote in Deutschland beträgt derzeit ca. 20%, in den USA liegt sie sogar bei ca. 30%. Dabei werden über die Hälfte der nicht aus Eigenmitteln finanzierten Ausrüstungsinvestitionen über Leasing finanziert, womit dieser Finanzierungs-form eine größere Bedeutung als dem traditionellen Bankkredit zukommt. Obgleich die Wirtschaftskrise im Jahr 2009 nicht spurlos an der Leasingbranche vorbeigegangen ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Marktpotential des Leasings in Deutschland noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.
3 Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht
3.1 Operate- und Finanzierungsleasing
Ist ein Leasingvertrag jederzeit kündbar und liegen Reparatur- und ähnliche Verpflichtungen beim Leasinggeber, so weist die Vereinbarung Mietcharakter auf,
weshalb von Operate Leasing gesprochen wird. 8 Finanzierungsleasing liegt hingegen vor, wenn das Geschäft wirtschaftlich eher ein Finanzierungsgeschäft, d.h. einen Ratenkauf unter Eigentumsvorbehalt darstellt, bei dem die Überlassung des
Leasingobjekts für eine bestimmte unkündbare Grundmietzeit erfolgt. 9
4 Vgl. Leippe (2002): S. 5.
5 Vgl. Förschle/Kroner (2006): § 246, Rdn 37.
6 Vgl. Eidel/Strickmann (2007): S. 87.
7 Vgl. hierzu und zu Folgendem: Bundesverband deutscher Leasingunternehmen (2010).
8 Vgl. Eidel/Strickmann (2007): S. 87f.; Coenenberg/Haller/Schultze (2009): S. 82.
9 Vgl. Förschle/Kroner (2006): § 246, Rdn. 39; Coenenberg/Haller/Schultze (2009): S. 82; Ballwieser (2008): § 246, Rdn. 46.
3 Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht 3
Beachtet werden muss, dass die Begriffe Operate- und Finanzierungsleasing im deutschen und internationalen Sprachgebrauch teilweise mit unterschiedlicher
Bedeutung verwendet werden, was mitunter zu Missverständnissen führt. 10
3.2 Zurechnung des Leasinggegenstandes
Für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen fehlte bis zur Einführung des
BilMoG eine explizite gesetzliche Regelung. 11 Durch die Neufassung des § 246 Abs. 1 S. 2 HGB, der nach Auffassung des Gesetzgebers inhaltlich § 39 AO entspricht, wurde der Grundsatz der Zurechnung eines Vermögensgegenstandes zum wirtschaftlichen Eigentümer zu einem kodifizierten GoB, wodurch sich gegenüber der Rechtslage vor dem BilMoG allerdings keine Unterschiede ergeben. Als wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige anzusehen, der die tatsächliche Sachherrschaft über einen Vermögensgegenstand in einer Art und Weise ausübt, dass er den rechtlichen Eigentümer wirtschaftlich auf Dauer von der Einwirkung
auf den Vermögensgegenstand ausschließen kann. 12 Da das Handelsrecht keine expliziten Vorschriften darüber beinhaltet, wann eine Vertragspartei das wirtschaftliche Eigentum an einem Vermögensgegenstand innehat, folgt man für die Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer den ertragsteuerlichen Normierungen - insbesondere den steuerlichen Leasingerlassen - die praktikable Lösungen hierzu enthalten 13 und auf dem Grundsatzurteil des BFH vom 26. Januar 1970 14 beruhen.
Als Operate Leasing zu klassifizierende Verträge werden in den Leasingerlassen nicht behandelt, da sie aufgrund ihres mietähnlichen Charakters „bilanzmäßig und steuerlich keine Probleme“ aufwerfen, 15 und wie Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen über schwebende Geschäfte beim Leasinggeber bilanziert wer-den. 16
Finanzierungsleasing lässt sich hingegen in Voll- und Teilamortisationsverträge
unterteilen. 17 Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt anhand der steuerlichen Leasingerlasse und soll im Folgenden näher erläutert werden.
10 Vgl. Kroll (2008): S. 19.
11 Vgl. hierzu und zu Folgendem: Claßen/Schulz (2009): 313f.
12 Vgl. Förschle/Kroner (2006): § 246, Rdn. 6.
13 Vgl. Ballwieser (2008): § 246, Rdn. 49; Merkt (2010): § 246, Rdn. 37.
14 BFH v. 26.01.1970, S. 264.
15 Vgl. Leippe (2002): S. 100; BFH v. 26.01.1970, S. 267.
16 Vgl. Ballwieser (2008): § 246, Rdn. 45.
17 Vgl. Eidel/Strickmann (2007): S. 88.
3 Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht 4
3.2.1 Vollamortisationsverträge
Die wirtschaftliche Zurechnung des Leasinggegenstandes zum Leasinggeber bzw. Leasingnehmer ergibt sich bei Vollamortisationsverträgen aus den Regelungen
der Steuererlasse des BMF vom 19. April 1971 18 für bewegliche sowie des BMWF vom 21. März 1972 19 für unbewegliche Wirtschaftsgüter.
Beim Vollamortisations-Leasing decken die vom Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie alle Neben- und Finanzierungskosten des Leasinggebers bereits während der unkündbaren
Grundmietzeit vollständig ab, 20 wobei der Begriff „Finanzierungsleasing“ in den genannten Steuererlassen i.S.v. „Vollamortisations-Leasing“ gebraucht wird. 21
Die in den Steuererlassen enthaltenen Regelungen für die Zurechnung von Leasinggegenständen bei Vollamortisationsverträgen werden in folgender Grafik veranschaulicht:
18 BMF v. 19.04.1971, S. 264ff.
19 BMWF v. 21.03.1972, S. 188f.
20 Vgl. Weiss (2006): S. 41.
21 Vgl. BMF v. 19.04.1971, S. 264; BMWF v. 21.03.1972, S. 188.
3 Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht 5
Beim Leasingvertrag ohne Kauf- oder Mietverlängerungsoption wird der Leasinggeber im Falle einer Grundmietzeit von über 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vom Leasingnehmer für einen erheblichen Anteil der Nutzungsdauer von der Einwirkung auf den Gegenstand ausgeschlossen, weshalb das wirt-
schaftliche Eigentum beim Leasingnehmer liegt. 22 Bei einer Grundmietzeit von unter 40% wird hingegen von einem verdeckten Ratenkauf ausgegangen, da die Amortisation der Kosten des Leasinggebers bereits während dieser kurzen Zeitspanne erfolgt.
Enthält der Leasingvertrag eine Kauf- oder Mietverlängerungsoption nach Ablauf der Grundmietzeit und kann die Ausübung des Optionsrechts durch den Leasingnehmer als wahrscheinlich angesehen werden, so liegt das wirtschaftliche
Eigentum ebenfalls beim Leasingnehmer. 23 Dies ist der Fall, wenn der Kaufpreis bei Ausübung der Option niedriger als der Restbuchwert bzw. die Anschlussmiete geringer als der Werteverzehr nach linearer AfA ist.
Spezialleasingverträge, die speziell auf die Verhältnisse des Leasingnehmers zugeschnitten sind und somit nur von diesem wirtschaftlich sinnvoll genutzt wer-
den können, sind grundsätzlich beim Leasingnehmer zu bilanzieren. 24
Die beiden Leasingerlasse für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter folgen für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums den gleichen Grund-
sätzen, wobei für Immobilien einige Besonderheiten zu beachten sind. 25 So ist z.B. im Falle einer Mietverlängerungsoption eine Zurechnung zum Leasinggeber für den Fall geboten, dass die Anschlussmiete mehr als 75% der ortsüblichen
Vergleichsmiete beträgt. 26 Weiter sind für die Prüfung der Zurechnung von Gebäuden die Nutzungsdauern aus § 7 Abs. 4 und 5 EStG heranzuziehen.
3.2.2 Teilamortisationsverträge
Teilamortisations-Leasing liegt vor, wenn die während der unkündbaren Grundmietzeit vom Leasingnehmer zu leistenden Leasingraten nicht ausreichen, um die
22 Vgl. hierzu und zu Folgendem: Leippe (2002): S. 102f.; Eidel/Strickmann (2007): S. 88.
23 Vgl. hierzu und zu Folgendem: Leippe (2002): S. 103; Coenenberg/Haller/Schultze (2009): S. 193; Eidel/Strickmann (2007): S. 89.
24 Vgl. Weiss (2006): S. 42f.
25 Vgl. Leippe (2002): S. 105.
26 Vgl. hierzu und zu Folgendem: BMWF 21.03.1972, S. 189.
Arbeit zitieren:
Daniel Wischemann, 2010, Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach HGB und IFRS unter Berücksichtigung des Diskussionspapiers von IASB und FASB vom 19. März 2009, München, GRIN Verlag GmbH
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