Inhaltsverzeichnis
Einf ührende Worte. 9
Kapitel 1
Die Bedeutung des Wortes Kind
Juristische Definitionen. 11
Definitionen zum Begriff Mündigkeit in der Philosophie
Definition des Terminus Kind in der Philosophie
Kinder in Deutschland. 15
Kinder nach dem BGB (Deutschland)
Gesetzliche Definitionen im europäischen Ausland
Definition und Rechtslage in Österreich -
eine Exkursion in den Bereich der Politik
Kinder in Österreich
Kinderrechte in Österreich und die erkennbaren Defizite. 19
Die Entwicklungsstufen im Kindesalter. 20
Kapitel 2
Eltern in der persönlichen Verantwortung
Gesetzlich verankerte Rechte 24
Der Wert eines Kindes hat sich Laufe der Jahrhunderte deutlich
gewandelt 24
Ein geschichtlicher Rückblick
Der finanzielle Wert eines Kindes (Menschen)
Auf Seiten des Staates, also der Ausgabenseite stehen unter
anderem
Auf der Einnahmenseite des Staates stehen folgende
Eckpunkte
Die positive Bilanz
Der Stellenwert Bildung
Gerichtsurteil zum Wert eines Kindes
Wie hoch ist der Wert eines Kindes in unserem Verständnis?
Kinder , ihre Sorgen und Probleme weltweit 32
Unsere Kinder in der eigenen Familie näher betrachtet 35
Die idealtypische Verwandtschaft
Was ist heute ein guter Vater?
Der ideale Vater heute
Wertevorstellungen zu Familie im Vergleich zum Islam
Vertrauen - Misstrauen
Eltern in der Vorbildfunktion 40
Die Vorbildfunktion der Eltern ist zwingend notwendig
Erkl ärungen sind notwendig
Mit gutem Beispiel voran - Eltern in der Vorbildfunktion
Gef ühle werden uns nicht in die Wiege gelegt
Einstellungen werden von den Kindern übernommen
Das LBS - Kinderbarometer
Vorbild zu sein heißt nicht, perfekt sein zu müssen
Die wichtige Vorbildfunktion der Eltern ist unumstritten
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• Studien beweisen die Vorbildfunktion der Eltern
• Jeder Mensch hat eine Vorbildfunktion
• Kindheit ohne Zukunftsperspektiven, aber mit Computer ausgestattet
Verwandtschaft................................................................................. 49
• Verwandtschaftliche Beziehungen im Islam und ihre Bedeutung
Schulpflicht und Beschulung ........................................................... 51
• Das Schulpflichtverständnis in anderen Ländern
• Kinder mit Migrationshintergrund
• Kinderzahl
Kinderarmut ..................................................................................... 59 Kinderarmut in Deutschland ............................................................ 59 Die Lage der Kinder in den Industrieländern................................... 60 Der Leidensweg, noch ein Kind zu sein........................................... 62 Gewalt - Kindesmisshandlung ist Gewalt ....................................... 63
• Formen der Gewalt
• Was läuft falsch beim Kinderschutz?
• Statistische Erhebungen aus den USA
• Mehr Verantwortung für Kinder und erschreckende Zahlen
• Folgen bei nicht reflektierten Handlungsweisen
• Probleme von Pflegefamilien
• Die Orientierungsphase
• Die Aktionsphase
• Die Regressionsphase
Die 4 Formen der Kindesmisshandlung - in Stichworten................ 82
• Die körperliche Misshandlung
• Die seelische Misshandlung
• Die Vernachlässigung
• Der sexuelle Missbrauch
Stichworte zu den einzelnen Misshandlungsformen........................ 84
• Die einzelnen Misshandlungsformen beschrieben und dargestellt
• Eine aktuelle statistische Erhebung zur katholischen Kirche
• Die Abgrenzung von Erziehungsmitteln und der Misshandlung
Den Fokus auf Gewalt und die Formen der Kindesmisshandlung
gerichtet ............................................................................................ 94
• Wie umfangreich ist Gewalt
• Exkurs: Eine Untersuchung von Dr. Garbarino in Amerika zu den Ursachen der Entstehung von Gewalt
• Das Attachment - Problem
• Die Depression
• Die Verlassenheit vom Vater
• Die Verlassenheit von der Mutter
Warum sind Kinder violent? ............................................................ 98 Wie reagieren Kinder auf Missbrauch und Vernachlässigung? ..... 100 Rechtliche Fragen in Deutschland.................................................. 103
• Widersprüchlichkeiten in der Gesetzgebung
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• Die gespaltene Haltung des Staates
• Die begrenzten Möglichkeiten des Jugendamtesdes sozialen Dienstes
• Spezifische Leistungen des Jugendamtes
Meldepflicht von Kindesmisshandlungen ...................................... 109 Die Situation dazu vergleichsweise im Ausland ............................ 111 Die Problematik in Österreich........................................................ 111 Die Problematik in Deutschland .................................................... 111
• Polizeilich erfasste Fälle
• Kriminalstatistiken zu den erfassten Fällen
• Die Rechtslage und die Einbeziehung des Dunkelfeldes
Kindesmisshandling als Kriminalität ............................................. 121
• Statistische Erhebungen aus Deutschland
• Statistische Daten aus den USA
• Die Sonderstellung des sexuellen Missbrauchs bei Kindern
• Gründe für eine Schuldunfähigkeit und Strafmilderung
• Gründe für eine Schuldunfähigkeit oder eine Straffreiheit
• Exkurs Fokus - Online: „Mutige Kinder sind am Wirksamsten gegen Missbrauch geschützt“
Kindesmisshandlung als sozialpädagogisches Problem................. 127
• Akute Verletzungen bei Kindern
• Chronische Verletzungen und dauerhafte Schädigungen
• Mögliche Wege in der Therapie
• Verzeihen und vergeben
• Traumatherapie
• Weitere, spezifische Therapien
Prävention auf breiter Front ........................................................... 133
• Grundlegende, vorbeugende Maßnahmen
• Früherkennung macht frühes Einschreiten möglich
• Die Familie im sozialen Netz
• Wiederholungen verhindern
Mögliche Spätfolgen einer Kindesmisshandlung........................... 141
• Psychische Folgen bei Vernachlässigung
• Psychische Folgen bei körperlicher Misshandlung
• Psychische Folgen bei sexuellem Missbrauch
Was kann dagegen getan werden? ................................................. 143
• Die Opferbezogene Prävention
• Die Täterbezogene Prävention
• Die Aktivierung des sozialen Umfeldes
• Wie könnte die Hilfe konkret aussehen?
Die Spannung zwischen Eltern und Kindern ................................. 145
• Streit - und Konfliktthemen zwischen Eltern und Kindern
• Ein Blick in das europäische Ausland
• Der 22.07.1986 in Großbritannien
• Die natürliche Liebe zum Kind
Mutterliebe als alltäglicher Anspruch der Gesellschaft ................. 151
• Die Anthropologische Sichtweise der Mutter - Kind - Beziehung
• Die psychologische Sichtweise
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• Die soziologische Sichtweise
• Meine Liebe zu meinem Kind
Verantwortung im Blick auf Kindesmisshandlung - Fragebogen . 156 Auswertungen des Fragebogens nach einer Umfrage ...........157 - 158
• Meine Positionierung in dieser schwierigen Fragestellung und Problematik
• Wo stehe ich mit meinen Verhaltensweisen?
• Gehöre ich zur schweigenden Mehrheit und warte auf die Aktivitäten anderer, beziehungsweise der Institutionen?
• Handle ich wenn ich den Handlungsbedarf erkenne?
• Schaue ich einfach nur weg, weil ich feige zu bin selbst etwas zu tun?
Kapitel 3
Kinder und ihre Freizeit
Kinder und ihre Eigenverantwortung............................................. 160
• Abgeschobene Kinder - von den Familien ungeliebt
Hospitalismus ................................................................................. 167
• Definition von Hospitalismus
• Hospitalismus und die möglichen Ursachen
• Das Deprivationssyndrom
• Stadien der Hospitalismusforschung
• Mögliche Folgen des Hospitalismus
• Individuelle Symptome und Beschwerden des Hospitalismus
• Die Depressionen
• Exkurs: Depressionen und Ursachen im Kindes - und
• Klassifizierung und Folgen des Hospitalismus
• Die Symptome des psychischen Hospitalismus
• Der psychische Hospitalismus
• Mögliche Ursachen des psychischen Hospitalismus
• Die Folgen des psychischen Hospitalismus
Arbeiten mit Kindern - Sinn und Ziel............................................ 178
• Kompetenz und Qualifikation für junge Menschen
• Ein Leben im Brennpunkt braucht zwingend Perspektiven
• Die Hilfe muss deshalb unbedingt mehrdimensional ansetzen
• Hilfen für die Kinder und ihre Familien sind notwendig
Jugendarbeit ................................................................................... 182
• Wo liegen die Ziele der Jugendarbeit?
• Pädagogische Zielsetzungen
• Die allgemeine Struktur der Jugendarbeit
• Die Merkmale in der Struktur der Jugendarbeit
• Zur Geschichte der Jugendarbeit
• Das Ehrenamt
Sportgruppen .................................................................................. 188
• Sportgruppen als exemplarisches Beispiel - warum
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engagiere ich mich?
Pfadfinder ....................................................................................... 192
• Die kirchliche Kinder - und Jugendarbeit
• Die kirchliche Jugendarbeit
• Jugendarbeit in der römisch - katholischen Kirche
• Die evangelische Jugend
• Jugendarbeit entsteht…
• Die Ziele kirchlicher Jugendarbeit
• Jugendarbeit der Freikirchen
Egoismus der Kinder ...................................................................... 206
• Egoismus im weiteren Sinn
• Egoismus im engeren Sinn
• Der positive Egoismus
• Der negative Egoismus
• Der christliche Blickwinkel zum Egoismus
• Der ethische Egoismus
• Egoismus bei dem/n Kind/ern
• Gier, Egoismus und Maßlosigkeit
• Ältere Menschen schimpfen schon immer
• Unterschiede trotz globaler Jugendkultur
Suizid bei Kindern.......................................................................... 216
• Kinder und Jugendliche im Blick auf das Selbstmordrisiko
• Mögliche, mitverantwortliche Missstände beim Suizid
• Ursachen für den Selbstmord bei Jugendlichen
• Suizid im weltweiten Vergleich (auch statistische Erhebungen)
• Suizid und Schule
• Den Leistungsdruck mindern?
Vorurteile dem Suizidgefährdetem gegenüber............................... 228
• Wer redet macht es nicht
• Keine schlafende Hunde wecken
• Die Neigung ist vererbbar
• Wer daran denkt, ist nicht normal
• Wer einen Suizidversuch überlebt, der macht das nie wieder
• Nur Feiglinge bringen sich um
Freunde........................................................................................... 231
• Menschen mit dem höchsten Suizidrisiko
• Weitere Risikogruppen
• Depressionen im Kindes - und Jugendalter
• Depressionen bei einem Kleinkind
• Depressionen bei einem Vorschulkind
• Depressionen bei einem Schulkind
• Depressionen bei einem Jugendlichen
• Suizidalität im Jugendalter
• Häufige Ursachen für einen Suizid
• Ein kennzeichnendes Hauptmerkmal
• Hilfestellungen für verzweifelte Kinder
• Wie verhalte ich mich dem Betroffenen gegenüber?
• Was geht in einem Menschen mit Suizidgedanken vor sich?
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• Das zerbrochene Weltbild
• Der gestörte Dialog
• Was können die Familie, die Freunde oder auch das Umfeld konkret tun?
• Wichtige Signale bei einem Suizidgefährdetem Menschen
• Traurige Zahlen
• Suizid weltweit
• Die unterschiedlichen Formen des Suizids
Der Suizid in Österreich ................................................................. 251 Der Suizid in der Schweiz .............................................................. 253
• Statistische Ergebnisse zu den Suizidformen in der Schweiz
Die mögliche Risikofaktoren ......................................................... 255
• Als Auslöser für einen Suizid werden eingestuft…
• Verantwortung
• Gefährdung durch die Medien
• Warum begehen Kinder Selbstmord?
• Missstände die zu diesem Tun führen könnten sein
• Schulversagen
• Schulangst
Schule kann krank machen............................................................. 261 Englisch schon im Kindergarten? .................................................. 264 Schulpsychologen sind selten......................................................... 266 Die Angst vor dem Schulversagen ................................................. 267 Verantwortung im Blick auf den Suizid zusammengefasst ........... 270
• Verantwortung an einem Beispiel: Artem braucht unsere Hilfe
Kapitel 4
Blindes Vertrauen
Anvertrauen, nicht ausgeliefert sein............................................... 272
• Sich anvertrauen
• Die Sicherheit und Geborgenheit einer Hand
• Liebe und Geborgenheit
• Zuhören und sich Zeit nehmen
• Klarheit, Übersicht und Regelmäßigkeit
• Die Familie, die starke Säule im Leben eines Kindes
• Halt geben und dabei Grenzen setzen
• Geduld, Gelassenheit und langer Atem
Vertrauen statt hauen...................................................................... 288
• Kinder wollen Eltern vertrauen können
Sprechen statt brechen.................................................................... 290 Die Liebesgeschichte zwischen Eltern und ihren Kindern............. 292
• Kinder brauchen Liebe
• Verwöhnen sollte nicht mit Liebe verwechselt werden
• Eltern sollten sich auch um ihre Beziehung als Paar kümmern
• Berechenbarkeit und Geradlinigkeit
Geborgenheit .................................................................................. 301
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• Geborgenheit, ein erstrebenwertes Gefühl?
• Was macht Geborgenheit so wichtig?
• Spielt Geborgenheit in unserem Erwachsenenleben eine Rolle?
• Wie können sich Menschen gegenseitig das Gefühl von Geborgenheit vermitteln?
• Geborgenheit und die unterschiedlichen Wege zur Vermittlung dieses Gefühls
Die Grundbedürfnisse eines Menschen.......................................... 305 Das Urvertrauen ............................................................................. 306
Kapitel 5
Kinder in den Religionen ............................................................... 307
• Die Dankbarkeit des Kindes im Islam gegenüber Eltern
• Wie sieht eine islamische Erziehung aus?
• Die religiöse Erziehung
• Die Vorbereitung auf das Leben als Mann oder Frau
• Der Umgang mit älteren Menschen, Familienmitglieder und Eltern
• Was sagt der Koran dazu
• Stellenwert und Selbstverständnis der muslimischen Familie
• Das Verhältnis von Eltern und Kinder
• Die Wertehierarchie im Wertevergleich
• Kinder im Christentum
• Kinder in der antiken Gesellschaft
• Kinder im Judentum
• Kinder in der Bibel
• Jesus und die Kinder
Exegetische Blitzlichter und religionspädagogische
Konkretionen .................................................................................. 317 Aspekte der religionspädagogischen Konkretionen....................... 319
• Das Daseinsinteresse
• Die Daseinsgewissheit
• Die Daseinsgestaltung
Fazit und der eigene Standpunkt .................................................... 320
• Stehen wir als Eltern tatsächlich auf/an der Seite unserer Kinder?
• Welche Verantwortung tragen Verwandte für die jungen und jüngeren Familienmitglieder?
• Wie verhält sich das Umfeld im Blick auf unsere Kinder?
• Wie reagiert und verhält sich die Gesellschaft gegenüber unseren jungen Mitbürgern?
Glossar .................................................................................................. 329
Bibelstellen und Koranstellen chronologische geordnet .................. 338
Literaturnachweis ............................................................................... 340
Biographie ............................................................................................ 345
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Einführende Worte
„Ich habe jetzt keine Zeit“! Zeit, ein Terminus, der in unserer Welt und unserem Leben eine völlig neue Bedeutung bekommen hat. Zeit ist etwas sehr kostbares, etwas, das man nicht besitzt, sich wohl aber nehmen kann. Wir nehmen sie uns nur zu wenig, leben sie nicht verinnerlicht genug und denken eigentlich nicht oder nur wenig darüber nach.
Die Zeit in der wir leben „spielt“ sich im Wesentlichen in zwei Gedankenebenen ab: Für viele Menschen ist die Zeit scheinbar stehen geblieben oder es erscheint so, als wäre sie stehen geblieben; die andere Ebene ist das Gefühl, von der Zeit ständig und unaufhörlich angetrieben zu werden, keine Zeit zu haben, sie sie sich auch nicht nehmen zu können. „Ich habe keine Zeit“, „“ich komme in nächster Zeit leider nicht dazu“ oder auch „ich weiß nicht, wo mir der Kopf steht“, sind die gängigen Formulierungen, die wir dann immer wieder hören.
Das ist schade, sehr schade, denn eigentlich drücken wir mit solchem Verhalten aus, dass unser Leben für unser Tun, unsere Ansprüche und unsere Vorstellungen viel zu kurz ist. Der Tag müsste mehr als „nur“ 24 Stunden haben. Nur, das können wir nicht verändern, können den Tag und somit auch unser Leben nicht verlängern, nicht einen Augenblick; wir können unser Leben wohl aber um Augenblicke der Freude, des Glücks und der Hoffnung erweitern, lebenswerter machen, und so in gewisser Weise so dann eben doch „verlängern“. Diese Verlängerung kann und darf aber nicht in Hektik geschehen und muss alle unsere Lebensbereiche betreffen.
Zeit für sich selbst und für andere Menschen zu haben, ist leider eine Schwachstelle im Leben vieler Menschen. „Kinder, nein ich möchte einmal keine Kinder haben!“ „Sind Kinder in der heutigen Zeit überhaupt noch zu verantworten?“ „Kindern muss man doch etwas bieten können, und das kann ich doch noch gar nicht; außerdem will ich mein Leben zunächst einmal genießen, mich selbst verwirklichen und so richtig nach Lust und Laune leben; vielleicht möchte ich dann später einmal Kinder haben, aber das weiß ich heute noch nicht“.
So, oder auch so ähnlich lauten die Antworten, wenn man Menschen in unserer Gesellschaft auf einen möglichen Kinderwunsch hin anspricht. Woher, und das ist die Kardinalsfrage die sich nun stellt, kommen denn solche Einstellungen, derartige Überzeugungen und Lebensplanungen?
Zeit, gemeint ist jede Minute des Lebens, ist unendlich kostbar. Sicher, die Menschen haben sich verändert, die Zeiten haben sich auch verändert, sowie das Denken und Handeln in unserer Gesellschaft eine deutliche Veränderung erfahren hat; Kinder sind und bleiben aber dennoch ein Geschenk und ein unbeschreiblicher Reichtum für die Eltern, die Familie, die Mitmenschen und die Gesellschaft schlechthin. Sie sind es selbst dann noch, wenn Sorgen und Kummer doch an so mancher Stelle im Alltag des Lebens leider immer wieder einmal die Überhand gewinnen, auch dann, wenn es sich eben nicht immer so darstellt.
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Kinder sind aber auch der Ruf zu mehr Verantwortung, fordern Eltern, Familie oder Betreuer, oft sogar bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Immer wieder lesen und hören wir davon, dass die Nerven der Eltern in solchen Situationen versagt haben; ein türkischer Vater sagte einmal in einer solchen scharf an der Grenze zur Eskalation angespannten Situation zu mir: „Wenn Nerven kommen, dann ich Sachen machen, die nix gut!“ Ganz klar formuliert heißt das, dass es dann zu Handlungsweisen kommt, auf Seiten der Eltern dann Reaktionen ausgelöst werden, die so für den Außenstehenden eigentlich nicht mehr verständlich oder nachvollziehbar sind: Prügel; das sind beispielsweise die Problemkreise, denen ich in diesem Buch nachgehen will, nach den Ursachen, der Wurzel des Übel suchen will, um echte Lebenshilfe in vielleicht nur winzigen Schritten zu leisten, leisten zu können, Folgeschäden im Blick auf die Kinder vielleicht lindern oder zu vermeiden helfen kann.
Nur wer versteht, warum etwas geschieht, kann dann im Ernstfall auch sinnvoll und richtig handeln; wenn ich dabei an die „abgeschobenen“ Kinder in Heimen und Pflegefamilien denke oder aber auch die Frage der Kindesmisshandlung näher betrachte, dann sehe ich in diesem Bereich große Herausforderungen für unsere Gesellschaft, für uns als praktizierende Christen, die uns sicher noch lange und sehr intensiv fordern und beschäftigen werden. Kinder sind eine harte Herausforderungen für alle die Menschen, die Verantwortung für sie zu tragen haben. Ideenreichtum, Phantasie und Kreativität sind dabei nur einige der gefragten Themen, ebenso wie die Anforderungen und notwendigen Kompetenzen.
Auf Grund dieser Überlegungen möchte ich in diesem Buch diesen und ähnlichen Fragen nachgehen und den Sachverhalt mit Hilfe von zu dieser Thematik geführten Gesprächen, Literatur aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Philosophie nachgehen, um so an der einen oder anderen Stellen doch etwas Licht in das „Dunkel“ zu bringen, zu mehr persönlicher Auseinandersetzung in diesen Fragestellungen anregen und auch kritische Situationen, wie in der Problematik der Kindes -misshandlung und des Kindesmissbrauchs, etwas näher beleuchten.
Noch eine letzte Vorbemerkung zu diesem Buch: Wer nach Rezepten für sich und sein Verhalten sucht, der wird in diesem Buch vergeblich suchen, die kann und will ich nicht geben; ich möchte Anregungen und Impulse für eine persönliche Auseinandersetzung mit der Thematik geben; mir geht es darum, Betroffenen zu zeigen, dass es auch in der dunkelsten Dunkelheit Licht und Helligkeit gibt, wenn man ernsthaft danach sucht, sich öffnet und neuen Gedanken und Anregungen gegenüber nicht verschließt. Anregung ja, Rezepte nein!
Unser Gott schenke Ihnen, liebe/r Leser/in gute Gedanken und ein gesegnetes Tun: Gott zur Ehre, den Menschen zum Segen, den Eltern zur Freude.
Hanau, im Oktober 2010
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Kapitel 1
Die Bedeutung des Wortes Kind
Ein Kind ist ein Mensch, der sich in der Lebensphase der Kindheit befindet. Der Begriff wird in zahlreichen Wissenschaften wie beispielsweise in den Erziehungswissenschaften, der Rechtswissenschaft, der Psychologie, Schwerpunktmäßig in der Entwicklungspsychologie, der Soziologie oder auch der Medizin verwendet, und dabei jeweils auch sehr fachbezogen definiert.
Die juristischen Definitionen
Leichte, unterschiedliche Facetten ergeben sich bei einer Gegenüberstellung der Definitionen aus dem juristischen und dem philosophischen Verständnis;
• als juristischer Begriff: Handlungsfähigkeit
(Volljährigkeit), Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit („Mündigkeit“, „mündig“ oder „unmündig“ wird in deutschen Gesetzen als Rechtsbegriff nicht benutzt. In Österreich und der Schweiz werden diese Termini aber verwendet).
• als philosophischer und politischer Begriff: Mündigkeit (Philosophie)
Nach der Definition der Kinderrechtskonvention der UNO ist ein Kind, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach dem deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre jung ist, ein Jugendlicher ist, und wer 14 Jahre jung, aber noch keine 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz 1 ). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist
1 § 1 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, 3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. (2) Trägermedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ - oder Spielgerät eingebaut sind. Dem gegenständlichen Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen von Trägermedien steht das elektronische Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen gleich, soweit es sich nicht um Rundfunk im Sinne des § 2 des Rundfunkstaatsvertrages handelt. (3) Telemedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien, die nach dem Telemediengesetz übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Als Übermitteln oder Zugänglichmachen im Sinne von Satz 1 gilt das Bereithalten eigener oder fremder Inhalte.
(4) Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder
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die Grenze dagegen jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. (Für wen gelten die Jugendschutzgesetze? In: Startseite - Jugendliche - „Rechte und Demokratie“ - Jugendrechte“ Jugendschutz in den Bundesländern. HELP.gv.at, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend; [Stand: 14. Juli 2008]).
Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 VIII. SGB), des so genannten Kinder - und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Absatz 1 Nr. 1 VIII. SGB) und § 7 VIII. SGB - mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinne sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im VIII. SGB definierten jungen Menschen.
elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.
(5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.
2 Informationen zum Aufenthaltstitel - Daueraufenthalt - EG auf der Grundlage der Richtlinie 2003/109/EG des Europäischen Rates über die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländer aus nicht - EU - Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können die Rechtsstellung „langfristig aufenthaltberechtigt“ erhalten. Diese Rechtsstellung wird auf Antrag als Aufenthalts - oder Niederlassungserlaubnis mit dem Zusatz „Daueraufenthalt - EG“ bescheinigt. Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann sich in fast allen anderen EU-Ländern (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) unter erleichterten Voraussetzungen niederlassen (Verbesserung der innereuropäischen Mobilität). Die Vorteile liegen hauptsächlich im Bereich der Einreisevorschriften. Die nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des neuen EU - Staates müssen erfüllt werden. Das gilt auch für den Nachzug von Familienangehörigen. Eine „normale“
(nationale) Aufenthalts - oder Niederlassungserlaubnis erlischt grundsätzlich, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist. Ein Daueraufenthalt - EG erlischt in den Fällen einer Ausreise aus dem Gebiet der Europäischen Union unter anderem erst, wenn der Ausländer sich danach für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht im Gebiet der Europäischen
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Union aufgehalten hat oder eines Aufenthalts in einem anderen EU - Staat (ausgenommen in Großbritannien, Irland und Dänemark) für einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Voraussetzungen für den Erwerb „Daueraufenthalt - EG“ Aufenthaltszeiten: Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Zwischenzeitliche Auslandsaufenthalte von höchstens sechs aufeinander folgenden Monaten und insgesamt höchstens zehn Monaten gelten nicht als Unterbrechung; nicht angerechnet auf die 5 Jahre werden:
• vorübergehende oder befristete Aufenthalte zum Beispiel zur Ausbildung oder für Arbeitsaufenthalte, bei denen Höchstzeiträume festgelegt sind (unter anderem Saisonbeschäftigungen); vorausgegangene legale Aufenthalte zum Studium werden zu 50 % angerechnet
• Aufenthalte, die ausschließlich aufgrund humanitärer Gründe erlaubt wurden zum Beispiel für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, für im Rahmen von Kontingenten Aufgenommene (Rechtsgrundlagen der Aufenthaltstitel sind die §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes
• Aufenthalte zu diplomatischen oder konsularischen Zwecken bei denen aufgrund der besonderen Rechtslage in der Regel Befreiungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bestanden haben.
Bei Antragstellung müssen Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck oder aus humanitären Gründen erteilt wurde. Die Erteilung einer „nationalen“ Niederlassungserlaubnis darf nicht ausgeschlossen sein. Der Lebensunterhalt wird auch für alle in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert. Nachweis: zum Beispiel. Lohn - Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate (Brutto - und Nettobeträge), sonstige regelmäßige Einnahmen (zum Beispiel Unterhaltszahlungen), regelmäßige Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Unterhaltsleistungen,
Kreditverpflichtungen Kranken - und Pflegeversicherung Es muss unbefristeter oder sich automatisch verlängernder Kranken - und Pflegeversicherungsschutz sein. Nachweis: zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Kranken - und Pflegeversicherung, gegebenenfalls private Versicherungspolicen (Policen für zum Beispiel 15 Jahre reichen nicht aus) Rentenversicherung 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge müssen nachgewiesen werden. Nachweis: zum Beispiel Rentenverlauf der Versicherung Verpflichtung nach den Abgabengesetzen. Hierunter fällt die Erfüllung steuerlicher und sonstiger abgabenrechtlicher Verpflichtungen
Nachweis: zum Beispiel Bescheinigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes (soweit es sich nicht aus den Einkommensnachweisen ergibt) Wohnraum Es muss ausreichender Wohnraum, auch für die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen vorhanden sein. Nachweis: zum Beispiel Mietvertrag. Arbeitsrechtliche Voraussetzungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss die Beschäftigung erlaubt, sonstige für eine dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderliche Erlaubnisse müssen vorhanden sein. Nachweis: zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Berufsausübungserlaubnis Deutschkenntnisse Das Vorliegen einfacher mündlicher deutscher Sprachkenntnisse wird im Rahmen der Antragstellung geprüft; eine schriftliche Prüfung erfolgt nicht. Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dürfen nicht entgegenstehen Hierunter fallen nicht nur geringfügige Straftaten; Ermittlungsverfahren seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dürfen nicht anhängig sein. Gebühren: Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels -Daueraufenthalt - EG werden Gebühren in Höhe von höchstens 85 Euro erhoben.
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Definitionen zum Begriff Mündigkeit in der Philosophie
Adorno (Theodor W. Adorno, eigentlich Theodor Ludwig Wiesengrund; *11. September 1903 in Frankfurt am Main; † 6. August 1969 in Visp, Schweiz, war ein deutscher Philosoph, Soziologe, Musiktheoretiker und Komponist) verbindet Denken mit Mündigkeit: „Mündig ist der, der für sich selbst spricht, weil er für sich selbst gedacht hat und nicht bloß nachredet (...) Diese Mündigkeit erweist sich dann aber an der Kraft zum Widerstand gegen vorgegebene Meinungen und, sieht sich damit konform, auch gegen die einmal vorhandene Institutionen, und gegen alles bloß Gesetzte, das sich mit seinem alleinigen Dasein bereits rechtfertigt Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand, der auf dem Vermögen der Unterscheidung des Erkannten und des bloß konventionell oder unter Autoritätszwang Hingenommenen beruht, ist gedanklich bündig mit Kritik, deren Begriff ja vom griechischen krino = entscheiden, herrührt.“ (Adorno, Kritik. In: Gesammelte Schriften. Band 10.2, Seite 785 - Hervorhebung krino im Original)
Für Kant (Immanuel Kant, * 22. April 1724 in Königsberg; † 12. Februar 1804 in Königsberg, war ein deutscher Philosoph im Zeitalter der Aufklärung) ist die Aufklärung an die Mündigkeit gebunden: „Aufklärung ist der Ausgang aus selbstverschuldeter Unmündigkeit“ (Immanuel Kant: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Es handelt sich dabei um ein Essay, der 1784 von dem Philosophen Immanuel Kant geschrieben wurde). Daraus ergibt sich für Kant eine klare Aufforderung: „Sapere aude“ (aus der lateinisch Sprach übersetzt: wage es, zu denken!“)
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Seit Marx (Karl Heinrich Marx, * 5. Mai 1818 in Trier; † 14. März 1883 in London, war Philosoph, Gesellschaftstheoretiker, politischer Journalist, Protagonist der Arbeiterbewegung, Kritiker der bürgerlichen Gesellschaft, der deutschen idealistischen Philosophie und der politischen Ökonomie) übersetzen idologiekritische Autoren
„selbstverschuldet“ mit den von den Menschen in ihrer Geschichte selbst geschaffenen sozialen Verhältnissen, die das Handeln der Menschen heute bestimmen. Das hindert die Menschen heute nicht daran, einen Einblick in das Zustandekommen dieser Verhältnisse zu gewinnen. Mündig ist folglich, wer sich bemüht und diesen Einblick verschafft, und Mündigkeit ist damit dann die Voraussetzung, um sich eine Veränderung der Verhältnisse und damit der Emanzipation überhaupt erst vorstellen zu können, so, wie sie dann im Denken und in der Praxis umzusetzen zu versuchen
Kinder in Deutschland
Ein Kind ist, wer das verwandtschafts - und altersmäßige Voraussetzungen des Kinderbegriffs in 32 I beziehungsweise EStG 32 III, IV (Einkommenssteuergesetz) erfüllt. Danach ist Kind, wer
1. in persönlicher Hinsicht
• wer mit dem Steuerpflichtigen in erstem Grade verwandt ist
• wer Pflegekind des Steuerpflichtigen nach Maßgabe des EStG 32 I Nr. 2 ist (wobei im Kollisionsfall zwischen Verwandtschaft und Pflegschaft die Pflegschaft vorgeht, 32 II
2. in altersmäßiger Hinsicht
• wer unter 18 ist, EStG 32 III
• unter 21 und arbeitslos ist (wobei nach dem EStG 32 IV Nr. 2 eigenes Einkommen des Kindes von über 6.500 € diesem die Kindereigenschaft nimmt)
• unter 27 ist und sich beispielsweise noch in Berufsausbildung befindet (wobei nach dem EStG 32 IV Nr. 2 eigenes Einkommen des Kindes von über 6.500 € diesem die Kindereigenschaft nimmt)
• über 27 nur, wer wegen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Kinder nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs in Deutschland) In der Kindheit hat der Mensch eine ganz besondere rechtliche Stellung. Diese besondere Stellung ist unter anderem auch durch die so genannten Kinderrechte klar geregelt. Die Rechtsfähigkeit des Kindes beginnt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Paragraph 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) „mit der Vollendung der Geburt“, seine Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit erlangt es stufenweise später. 3 Diese Rechtsstellung gliedert sich in drei unterschiedliche Formen:
3 Als grundlegende Kinderrechte gelten:
• Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, zum Beispiel nach deutschem Recht einfachgesetzlich in § 1631 Absatz 2 BGB garantiert
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• Uneheliche Kinder: Auch wenn keine Ehe mehr besteht, aber eine Ehe 306 Tage vor Geburt des Kindes bestand, so gilt dieses Kind als ehelich geboren.
• Eheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind nicht als sein Kind an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch einen Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht festgestellt.
• Angenommene Kinder (Adoptivkinder): Diese Kinder werden ab dem Tage, an dem die Adoption ausgesprochen wird, wie eheliche Kinder behandelt. Die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen Familie werden aufgehoben und es besteht eine Verwandtschaft zu den Adoptiveltern.
Die Definition „Kind“ im europäischen Ausland
Das österreichische Jugendschutzrecht ist hier ausschließlich eine Ländersache, und deshalb der Begriff des Kindes in der Folge daraus auch durchaus unterschiedlich verankert. Während in den Bundesländern Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder definiert, und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche angesprochen werden, kennt der Gesetzestext in Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Terminus „Junge Menschen“, denn den Begriff Kind gibt es in diesen vier genannten Bundesländern Österreichs nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, ähnlich wie auch vom Bundesrecht definiert, das bei Minderjährigen prinzipiell die Mündigkeit und die Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr einsetzt, gilt das Jugendschutzgesetz Salzburgs für Jugendliche schon ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis hin zum vollendeten 18. Lebensjahr; für die Zeit vor dem 12. Lebensjahr spricht die Rechtssprechung von Kind.
• Schutz vor Ausbeutung
• Recht auf Bildung
• Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit, zum Beispiel nach deutschem Recht einfachgesetzlich in § 1 VIII. SGB garantiert
• Rechte der Familie auf Schutz
• Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
• Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
• Recht auf Fürsorge
• Recht auf Ernährung
• Recht auf Partizipation
• Recht auf Meinungsäußerung
• Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
• Recht auf Gesellschaft und Freunde jeder Art
• Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
• Recht auf Eigentum
• Recht auf Freiheit
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Definition und Rechtslage in Österreich, ein Exkurs in die Politik In Österreich soll jedes Kind die gleichen Chancen erhalten! Mit der Aussage „Jedes Kind ist ein Juwel für unsere Zukunft, und ich will nicht, dass die Rate der Analphabeten ständig zunimmt“, so erläuterte SPÖ - Vorsitzender Alfred Gusenbauer in der ORF „Pressestunde“ die Beweggründe für seinen Vorstoß zur Veränderungen in der Frage der Kindergärten und ihren Aufgaben (Chancengleichheit für alle Kinder). Er machte in seinen Ausführungen darüber deutlich, dass sich auch die Politiker der Frage stellen müssten, wie man aus der überaus schwierigen Situation herauskommt, dass die erschreckende Zahl von Menschen die Analphabeten sind über 300.000 liegt; davon sind 80.000 Kinder betroffen; allein in Niederösterreich sind als funktionale Analphabeten jährlich 12.000 Kinder betroffen (unter funktionalem Analphabetismus oder Illettrismus versteht man die Unfähigkeit, die Schrift im Alltag so zu gebrauchen, wie es im sozialen Kontext unserer Gesellschaft als selbstverständlich angesehen wird. Funktionelle Analphabeten sind Menschen, die zwar Buchstaben erkennen und durchaus in der Lage sind, ihren Namen und ein paar Wörter zu schreiben; sie können jedoch den Sinn eines etwas längeren Textes entweder gar nicht erfassen und verstehen oder nicht so schnell und damit mühelos genug verstehen, um davon einen praktischen Nutzen im Alltagsleben zu haben. Eine feste Grenze zwischen „verstehen“ und „nicht verstehen“ existiert jedoch nicht), wobei dann davon 4.000 Kinder tatsächliche Analphabeten sind. Weltweit ist die Zahl der Analphabeten in den vergangen 15 Jahre zwar gesunken, aber laut UNESCO sind noch immer noch über 770 Millionen Menschen davon betroffen, von denen zwei Drittel, also rund 500 Millionen davon Frauen und Mädchen sind, und die Gesamtzahl entschieden zu hoch ist.
Gusenbauer stellte auf Grund aller dieser Überlegungen heraus den Menschen einen Dreistufenplan vor, von dessen Erfolg er offensichtlich überzeugt ist; dabei spricht er auch öffentlich immer wieder über die bildungspolitischen Vorstellungen in der Frage der Schulen und Universitäten seiner Partei. „Ich bin in der Frage deswegen so engagiert, weil sie die Kernfrage der österreichischen Zukunft ist“, so betont er dabei immer wieder.
Für die erschreckenden Ergebnisse der Pisastudie gibt es, so der SPÖ -Vorsitzende, zwei klare Gründe: Zum einen die ständig steigende Anzahl von Legasthenikern und zum anderen die Tatsache, dass die Kinder ohne Deutschkenntnisse schon in den Volksschulen große Nachteile hinzunehmen haben. „Jedes Kind in Österreich soll die gleichen Chancen erhalten“, forderte Gusenbauer 4 deshalb.
4 Geboren am 08.02.1960, St. Pölten, Bundeskanzler a.D.; Volksschule in Ybbs 1966 -
1970, Bundesgymnasium in Wieselburg 1970 - 1978, Studium der Politikwissenschaft, der Philosophie und der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr. phil.) 1978 - 1987. Angestellter der SPÖ 1981 - 1990, Angestellter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich 1990 - 1999, Landesgeschäftsführer der SPÖ Niederösterreich 1999, Referatsleiter für Europa -Fragen in der Niederösterreichischen Arbeiterkammer seit Januar 2009, Gusenbauer Projektentwicklung & Beteiligungs GmbH 2009. Bundesvorsitzender der Sozialistischen Jugend (SJ) 1984 - 1990, Vizepräsident der Sozialistischen
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Der Vorschlag der Politik sieht deshalb den bereits angesprochenen Dreistufenplan vor, dem folgende Maßnahmen zu Grunde liegen sollen:
• Ein Kindergartenplatz muss für jedes Kind gesichert sein,
• dass das letzte Kindergartenjahr als eine Art Vorschule genutzt wird, um den kommenden Sprung vom Kindergarten in die Schule zu verringern, und
• dass es ein größeres Angebot an Ganztagsschulen geben muss, damit auf individuelle Begabungen stärker eingegangen werden kann.
„Mit diesen drei Maßnahmen kann die Situation verbessert werden“, so die politische Überzeugung. Dieses Angebot gilt für alle Kinder in Österreich, und selbstverständlich auch für die Kinder von Zuwanderern. Gusenbauer bekräftigt immer wieder, dass er sich eine Kindergartenpflicht erst dann vorstellen kann, wenn diese Maßnahmen keinerlei Erfolge zeigen würden. „Ich bin aber von ihrem Erfolg überzeugt“.
Wie bei allen Überlegungen und Planungen ist auch an dieser Stelle Geld ein nicht unerheblicher Faktor; das Modell der Stadt Wien, in der durch eine soziale Staffelung mehr als ein Drittel der Kindergartenplätze kostenfrei für die Eltern sind, kann dabei durchaus als ein Vorbild betrachtet werden. Eine soziale Staffelung ist also politisch in allen Bundesländern wünschens - und erstrebenswert, da diese Handlungsweise das Problem der sozialen Hürde deutlich zu mildern vermag.
Auch im Blick auf die Schulen ist es enorm wichtig, neue Konzepte zu erarbeiten und zu entwickeln. Der Vorschlag der Politik geht hier in die Richtung, dass eine Grundschule ohne Noten geschaffen werden sollte, und einem nicht versetzt werden damit entgegengewirkt wird. Das allerdings ist keine neue Erfindung einer Partei oder der Politik, sondern hat sich, wie aus der Pisastudie bereits ersichtlich, in den Ländern, in denen dieses Modell bereits praktiziert wird als ein durchaus erfolgreicher Weg erwiesen und somit also bewährt. In einer möglichst stressfreien und angstfreien Umgebung sollten die Anlagen der Kinder
Jugendinternationale (IUSY) 1985 - 1989, Vizepräsident der Sozialistischen Internationale (SI) 1989, Bezirksparteivorsitzender der SPÖ Melk 1990 - 2000, Stadtparteivorsitzender der SPÖ Ybbs an der Donau 1991, Mitglied des Landesparteivorstandes der SPÖ Niederösterreich, Mitglied des
Landesparteipräsidiums der SPÖ Niederösterreich, Bundesgeschäftsführer der SPÖ 2000, Bundesparteivorsitzender der SPÖ 2000 - 2008, Klubvorsitzender der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion 2000 - 2007, Mitglied der österreichischen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1991, Vorsitzender des Sozialausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1995 -1998.
Funktionen:
Mitglied des Bundesrates Abgeordneter zum Nationalrat Abgeordneter zum Nationalrat Abgeordneter zum Nationalrat Bundeskanzler
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entwickelt, ausgebaut und gefördert werden; so stellt sich der reformierte, zukünftige Weg für die Kinder und Jugendlichen dar.
Auf die Ergebnisse und Anregungen der Zukunftskommission hat man nicht mit einem, vielleicht zu erwartenden, politischem „Nein“ reagiert, sondern diese positiv aufgenommen. Mit der heutigen, schulischen Situation und den durch das Ministerium häufig frustrierten Lehrern wird eine Veränderung so nicht möglich sein; eine bildungspolitische Reform ist aber unabdingbar, wenn man auch im Blick auf Pisa weiterkommen möchte. „Die Bildung bestimmt den Reichtum des Landes in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren“, so ganz klar und unmissverständlich der Politiker Gusenbauer, „deswegen bin ich auch bereit, hier zu kooperieren“.
Die Emotionalisierung der Auseinandersetzung auf den Universitäten und die Fakten - hier darf nicht übersehen werden, dass im Vergleich zu der Zeit vor 30 Jahren für 500 Studenten die selben Voraussetzungen gegeben waren, wie sie heute für 6.000 Studenten gegebene sind - zeigen deutlich, dass bei den bisherigen Reformen irgendetwas nicht funktioniert haben kann. Trotz der Versuche, diese notwendigen Reformen umzusetzen, völlig unabhängig davon, ob sie verfassungswidrig sind oder nicht, wurde die aktuelle Lage stets schlechter und nicht besser; hier muss Politik endlich handeln.
Kinder in Österreich!
Ein relativ reiches Land wie Österreich hat leider auch keinen Grund, sich im Bereich der Kinderrechte selbstherrlich und zufrieden zurückzulehnen. Vor 10 Jahren wurde durch das Österreichische Parlament die UN - Kinderrechtskonvention verabschiedet, aber gibt es in Österreich immer noch gravierende Probleme.
Im November 2002 hat die Regierung den 2. Österreichischen Staatenbericht zur Situation der Kinderrechte in Österreich herausgegeben, der auch bei den Vereinten Nationen abgegeben werden musste. Auch darin wird deutlich erkennbar, dass in Österreich noch lange nicht von der gelungenen Umsetzung der Kinderrechte gesprochen werden kann. Diese Problematik möchte ich schlaglichtartig an dieser Stelle darstellen:
Kinderrechte in Österreich und die erkennbare Defizite
• In Österreich gibt es viele tausend Familien, die unterhalb der Armutsgrenze leben; das betrifft in der Folge dann die Kinder am Stärksten;
• unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge werden noch immer in Schubhaft genommen.
• Kinder haben oft bei Entscheidungen, die ihr Leben und ihre Zukunft betreffen keine Mitsprachemöglichkeiten.
• Viele Kinder und Jugendliche werden täglich Opfer von Gewalt und Missbrauch.
• Kinder mit nicht deutscher Muttersprache oder Kinder mit Behinderung werden noch immer diskriminiert.
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• Mädchen haben häufig nicht dieselben Chancen wie Jungen.
• Gewöhnlich haben Kinder/Mädchen die kleinsten Zimmer in einer Wohnung.
• Freiräume für Kinder und Jugendliche sind gerade im städtischen Raum nicht selbstverständlich.
• Eltern betrachten ihre Kinder oft als ihren Besitz.
Die Österreichischen Kinderfreunde fordern gemeinsam mit der National Coalition - Netzwerk Kinderrechte - daher zur Aufwertung der Rechte der Kinder und zu ihrer verlässlichen Umsetzung auf, damit
1. die UN - Kinderrechtskonvention in Österreich in den notwendigen Verfassungsrang gehoben wird und
2. es auch in Österreich einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Kinderrechte für die nächsten 10 Jahre mit klaren Zielen gibt , und
3. dass ein/e staatliche/r Kinderrechts - Beauftragte/r eingesetzt wird,
4. die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre auf allen Ebenen eingeführt wird, und
5. für jedes Kind einen Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung steht.
Die Entwicklungsstufen im Kindesalter
Allgemein wird in der Entwicklungspsychologie nach dem Stand der biologischen, psychischen und sozialen Entwicklung in folgende Entwicklungsabschnitte unterschieden:
• Neugeborenes (bis zum 28. Lebenstag, Das Neugeborene:
• Säuglingsalter (1. Lebensjahr),
• Kleinkindalter (2. Lebensjahr und 3. Lebensjahr)
• frühe Kindheit (4. Lebensjahr - 6. Lebensjahr)
• mittlere Kindheit (7. Lebensjahr - 10. Lebensjahr) und
• die späte Kindheit (11. Lebensjahr - 14. Lebensjahr). Darauf folgt dann
• die Phase der Adoleszenz (die Entwicklung des Kindes, Brockhaus).
Ein Kind ist ein Mensch, der sich in der Lebensphase der Kindheit (die Kindheit ist der Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung - Pubertät) befindet. Der Terminus Kindheit ist dabei mehr als ein kultureller, sozialer Begriff (das Wort sozial ist vom lateinischen socius abgeleitet und bedeutet: gemeinsam, verbunden, verbündet;) zu verstehen; er bezeichnet damit wechselseitige Bezüge als eine Grundbedingtheit des Zusammenlebens, insbesondere des Menschseins (der Mensch als ein soziales Wesen).
Im engeren Sinne folgt dann die Kindheit auf das Kleinkindalter (2. Lebensjahr und 3. Lebensjahr) und gliedert sich in der Folge in die frühe Kindheit (4. Lebensjahr - 6. Lebensjahr), die mittlere Kindheit (7.
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Lebensjahr -10. Lebensjahr) und die späte Kindheit (11. Lebensjahr -14. Lebensjahr) auf. Der Kindheit folgt dann die Phase der Adoleszenz. Die Adoleszenz 5 (lateinisch adolescere „heranwachsen“), ist das Übergangsstadium in der Entwicklung des Menschen von der Kindheit (Pubertät) hin zum vollen Erwachsensein und beschreibt somit den Zeitabschnitt, in dem eine Person biologisch gesehen zwar ein Erwachsener, emotional und sozial, aber ein noch nicht voll gereifter Mensch ist. Das der Adoleszenzphase zugeordnete Alter wird in den verschiedenen Kulturen allerdings deutlich unterschiedlich aufgefasst:
• In den Vereinigten Staaten wird die Adoleszenz im allgemeinen Verständnis bereits bei Pubertätsbeginn angesiedelt - beginnend im Alter von 13 Jahren und bis zum 24. Lebensjahr andauernd.
• In versteht man unter der Deutschland
Adoleszenzphase - je nach Entwicklungsstadium - im Regelfall den Zeitraum, in dem sich die jungen Menschen zwischen dem 16. Lebensjahr und dem 24. Lebensjahr befinden.
Der Begriff der Adoleszenz wird in zahlreichen Wissenschaften (zum Beispiel in der Erziehungswissenschaft, Rechtswissenschaft, Psychologie
- insbesondere in der Entwicklungspsychologie -, Soziologie oder Medizin) verwendet und damit auf die jeweilige Fakultät bezogen auch dementsprechend speziell definiert.
Im Gegensatz dazu definiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Adoleszenz als die Periode des Lebens zwischen dem 10. Lebensjahr und dem 20. Lebensjahr.
5 „Entwicklung des Kindes“ - Brockhaus
6 http://www.wachstum.de/das_normale_wachstum/wachstum_gewicht.htm, Stand 13.09.2010
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Mit dem 4. Lebensjahr ist etwa die doppelte Geburtslänge erreicht. 7 wie das Schaubild verdeutlicht; hier ist die mittlere Körperhöhe von Jungen und Mädchen dargestellt.
Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass bei der Entwicklung von Störungen in sehr vielen Fällen auch schon gestörte Entwicklungen zugrunde liegen, das heißt, dass Entwicklungen sowohl durch äußere wie auch durch andere Bedingungen gestört werden. Den Terminus „Entwicklung“ versteht die Wissenschaft im Sinne der Ontogenese, das heißt, als gerichteten Prozess, der vor allem die Persönlichkeit (das heißt die psychischen Dispositionen) der jeweiligen Person betrifft. Entwicklung ist unter anderem aber auch eine Funktion von äußeren, aus der Umwelt des Individuums stammenden Faktoren (Entwicklung im Kontext) und von inneren, von der aktuellen Situation häufig unabhängigen Bedingungen (Persönlichkeit); zwischen beiden Faktorentypen gibt es deshalb durchaus auch Wechselwirkungen.
Die „inneren“ Faktoren sind ihrerseits unter anderem das Produkt aus den Wechselwirkungen zwischen den früheren kontextbedingten Erfahrungen unter Einschluss der Lerngeschichte und den damaligen Persönlichkeitsmerkmalen. Der aktuelle Entwicklungsstand manifestiert sich dann im jeweiligen Verhalten. Das ist dann von den jeweils gegebenen inneren und gegenwärtigen situativen Bedingungen abhängig, bei denen die letzteren durch die inneren Faktoren moderiert werden [Mischel 8 , 1973; zum Beispiel ist die Wahrnehmung der situativen Bedingungen abhängig von den inneren Bedingungen: Assimilation (ein Aspekt der kognitiven Anpassung - Adaptation) im Sinne von Piaget 9 : Die Piagetsche Theorie besteht aus zwei komplementären (ergänzenden), funktionalen Prozessen: Assimilation auf der einen und Akkommodation (ein zweiter Aspekt der kognitiven Anpassung, Angleichung) auf der anderen Seite]. Die Wechselwirkung von den inneren Faktoren, verarbeiteten situativen Bedingungen, Verhalten und den Erfahrungen mit diesem Verhalten, haben dann ihrerseits wieder einen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung.
Eine Entwicklung kann auch unumkehrbar sein. Dann spricht die Wissenschaft von einer Entwicklung im engeren Sinn. Das ist das Thema von Entwicklungstheorien (Piaget, 1973). Sie ist stark von der Reifung und von (kognitiven) Strukturen abhängig, die auf Grund von Erfahrungen konstruiert wurden (etwa bei Kohlberg 10 1984): Die inneren
7 Wilfried de Nève, Wolfgang Presber (Herausgeber): Ergotherapie: Grundlagen und Techniken. 4. Auflage, Elsevier, Urban & Fischer Verlag, 2003
8 Walter Mischel, * 22. Februar 1930 in Wien, ist ein Persönlichkeitspsychologe. Er war ab 1983 Professor an der Columbia University und vorher an der Stanford University tätig.
9 Jean Piaget, * 9. August 1896 in Neuchâtel; † 16. September 1980 in Genf) war ein Schweizer Entwicklungspsychologe.
10 Lawrence Kohlberg, * 25. Oktober 1927 in Bronxville, New York; † 19. Januar 1987) war ein US - amerikanischer Psychologe und Professor für Erziehungswissenschaft an der Harvard University School of Education. Kohlberg begründete eine Theorie, die die moralische Entwicklung von Menschen in Stufen einteilt.
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Bedingungen verändern sich in der Funktion neurobiologischer Differenzierungsprozesse, die hoch mit dem Alter korrelieren (aufeinander bezogen sind), und erst wenn ein gewisses Alter erreicht worden ist, sich in die entsprechende Kompetenz ausformen. Dabei bedarf es auch einer äußeren Stimulation; wenn diese fehlt, sind diese Menschen in der Regel nicht auf dem Entwicklungsstand, den sie altersgemäß einnehmen könnten.
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Kapitel 2
Eltern in der persönlichen Verantwortung
Kinder haben in unserer Gesellschaft gesetzlich fest verankerte Rechte. An diesen Rechten kommt kein Mensch vorbei, denn im VIII. Sozialgesetzbuch, § 1 Recht auf Erziehung, Eltern - verantwortung, Jugendhilfe sind diese Rechte unserer Kinder und Jugendlichen in diesem Wortlaut festgeschrieben:
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge
Der Wert eines Kindes hat sich im Laufe der Jahrhunderte deutlich gewandelt
Ein kurzer, geschichtlicher Rückblick
• Im 5. Jahrhundert vor Christus wurde in Athen ausschließlich für die Kinder gesorgt, die von den Eltern und dem Umfeld für würdig empfunden wurden; es herrschte eine allgemeine, ich auch sagen gewisse Gleichgültigkeit oder Bedeutungslosigkeit gegenüber dem Tod von Kindern.
• Die „alten“ Hebräer dagegen hatten schon eine positive Einstellung zu ihren Kindern und Kindern im Allgemeinen. Sie liebten sie. Das bezeugen beispielsweise die Geschichten aus dem alten Testament, zum Beispiel Joseph und seine Brüder, über deren historizität an dieser Stelle nicht diskutiert werden muss.
• Noch im 17. Jahrhundert galt das Kind klar weniger als der erwachsene Mensch. Kinder waren den Menschen eher eine Last. Aus diesem Grund (Bequemlichkeit) gaben die reichen Frauen die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder an die Ammen und entsprechenden Hauslehrer ab. Die armen Familien entledigten sich oft ihrer Kinder auf eine grausame Weise, denn sie setzten sie aus oder töteten sie sogar. Das Verhältnis zum Kind
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war in jener Zeit eine von großer Herzlosigkeit geprägte Zeit.
• Erst im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts veränderte sich langsam die Einstellung dem Kind gegenüber, kam es zu einem deutlich spürbaren Wandel. Jetzt wurden die Mütter aufgefordert, sich um ihre Kinder zu kümmern. Es tauchte der Begriff von der Mutterliebe auf. Der Staat verfolgte jenem Zeitpunkt das eindeutige Ziel, möglichst viele Untertanen zu haben, um so gleichzeitig über viele Arbeitskräfte zu verfügen und auch ein hohes militärisches Potential zur Verfügung zu haben.
• Der französische Philosoph Jean - Jacques Rousseau (1712-1798) propagierte die Mutterpflicht der Frau. Seine Gedanken machten den Müttern deutlich, dass der Ruhm der Kinder auch der Ruhm der Mütter sei. Trotzdem gingen noch Jahrzehnte vorüber - in denen die Mutterschaft wohl in den höchsten Tönen gelobt wurde - bis sich endlich, wenn auch langsam ein neues Bewusstsein in den Köpfen der Frauen verankert hatte. Das traf überwiegend auf die Frauen des mittleren Bürgertums zu. Mit ihrer Bereitschaft, ihre Kinder ganz bewusst selbst zu erziehen, gelang es nun der bürgerlichen Frau ihren Stellenwert deutlich zu heben. Mütter wurden jetzt zeitweise sogar mit den Heiligen verglichen. Für die Frauen der Unterschicht war die mütterliche Aufmerksamkeit nach wie vor ein Luxus, denn sie konnten sich ihn noch nicht leisten.
• Da sich nun alle Frauen jedoch zunehmend für ihre Kinder verantwortlich fühlten, bekamen in der Folge diejenigen, denen das nicht möglich war Schuldgefühle, da sie sich nach der allgemeinen Einschätzung nicht ausreichend um ihre Kinder kümmerten.
• Friedrich Fröbel (1782-1852) war der Begründer des ersten Kindergartens. Für ihn war die Familie der Bezugspunkt jeglicher Erziehung. Seiner Ansicht nach hatte jeder Mensch etwas Göttliches in sich, da der Mensch von Natur aus gut ist. Ziel der Erziehung war es zu seiner Zeit, die Kinder zu behüten und zu beschützen; das sollte aber nicht vorschreibend, bestimmend oder sogar eingreifend geschehen. Liebe war für ihn das grundlegende Fundament der gesamten Erziehung. Schon Fröbel hatte zu seiner Zeit auf die ungeheuere Bedeutung des Spiels hingewiesen. Mit seinen Spielmaterialien (Fröbel - Material) wollte er das Kind in seiner Allseitigkeit anregen - sein Fühlen, Denken, Erkennen, seine Motorik und seine Kreativität aktivieren. Heute sagen wir dazu, die Welt mit allen Sinnen erkunden und „erforschen“. Fröbel ging damals auch von der Notwendigkeit einer Mütterbildung aus, die heute längst zur Selbstverständlichkeit geworden
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ist; seine Bücher und gedanklichen Hilfen sind heute jedoch kaum mehr bekannt.
Bis in die heutige Zeit haben sich die Ideen der Reformpädagogen vor und nach Fröbel noch nicht hundertprozentig umsetzen lassen. Noch immer werden Kinder in unserer Gesellschaft misshandelt (geschlagen), unterdrückt oder schlicht nicht beachtet. Es liegt an jedem einzelnen von uns, endlich dazu beizutragen, dass die Welt für die Kinder ein kleines bisschen besser und lebenswerter wird.
Der finanzielle Wert eines Kindes (Menschen)
Es klingt zwar schrecklich und eigentlich alarmierend, den „Wert“ eines Kindes, wie eine Ware in ein wirtschaftliches Zahlensystem zu pressen und (um) dann daraus seinen finanziellen Wert zu messen, beziehungsweise abzuleiten. Diese Berechnungen im Bezug auf die Ausgaben -Einnahmen - Rechnung pro Kind fallen für den Staat aber äußerst überraschend klar und eindeutig aus:
In dem Buch „Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Modeerscheinung oder ökonomische Notwendigkeit?“ 11 wird eine interessante finanzielle Bilanz für den Staat, und somit für jedes neugeborenes Kind erstellt. Das heißt im Detail übertragen, dass die alltäglichen Kosten aus unserem Lebensalltag präzise und ganz konkret in eine entsprechende Aufstellung übertragen werden, sodass auf der einen Seite dieser Auflistung alle Ausgaben des Staates für ein Kind zusammengestellt sind/werden, und in einem weiteren Schritt die Einnahmen des Staates mit der Kostenaufstellung, die dann in der Folge durch dieses Kind dem Staat auf der anderen Seite der Berechnungen zu Gute kommen sehr genau gegenüber gestellt und somit gegeneinander hoch gerechnet werden können:
Auf Seiten des Staates, also der Ausgabenseite stehen unter anderem
• Die Leistungen für die Kinderbetreuung und der Bildung, beziehungsweise der Ausbildung (öffentliche Ausgaben für Errichtung und Betrieb von Betreuungs/ Bildungseinrichtungen, Zuschüsse an privaten Einrichtungen, Unterstützung von Schülern und Studierenden, Stipendien).
• Hier stehen Familienpolitische Leistungen, wie zum Beispiel das Erziehungsgeld, das Kindergeld, die
einkommenssteuerliche Beitragsdifferenzierung
Pflegeversicherung zwischen Eltern und Kinderlosen oder auch die Anrechnung von Erziehungszeiten im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.
11 Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Modeerscheinung oder ökonomische Notwendigkeit? (Broschiert) von Jutta Rump (Autorin), Silke Eilers (Autorin), Sibylle Groh (Autorin), Beate Kremin - Buch (Herausgeberin), Fritz Unger (Herausgeber), Hartmut Walz (Herausgeber), Verlag Wissenschaft & Praxis, 2007
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• Auch die Opportunitätskosten, also die Kosten, die als entgangene Steuern und Sozialabgaben durch kinderbedingte Erwerbseinschränkung der Eltern entstanden sind oder entstehen, sind hier einzusetzen.
• Alle anderen, sonstigen Leistungen, wie die Pro -Kopf - Anteile für Verwaltung, die Innere Sicherheit, die Verteidigung, für wirtschaftliche Angelegenheiten, den Umweltschutz oder für den Sport und die Freizeitgestaltung sind ebenfalls hier zu nennen.
Auf der Einnahmenseite des Staates sieht die Bilanz so aus, stehen folgende Eckpunkte:
• Die gesetzliche Rentenversicherung
• Die gesetzliche Krankenversicherung
• Die Pflegeversicherung
• Die Arbeitslosenversicherung
• Die Einkommenssteuer
• Die Verbrauchssteuer
Als Ergebnis dieser „Gegenrechnung“ oder auch Gegenüberstellung von Fakten, zeigt sich dann ein eindeutig positives Ergebnis, eine gewinnbringende, finanzielle Bilanz für den Staat. Der Staat kann ganz eindeutig aus dieser Rechnung ableiten ein deutliches Plus für sich ableiten, was dann in der Folge wiederum bedeutet, dass die Familienförderung für den Staat absolut gewinnbringend ist, also ganz eindeutig und unbestritten ökonomisch sinnvoll ist, da sie sich dieses politische Handeln positiv auf die Staatskasse auswirkt! Es kann also bei diesen Aktivitäten in keiner Weise, und das noch nicht einmal im Ansatz von einer uneigennützigen Großzügigkeit des Staates gesprochen werden, denn die Leistung des Staates in diesem Bereich sind „lediglich“ gezielte Investitionen, also unbestreitbar sinnvolle und gute Investition in die Zukunft seiner Bürger. Von Steuerverschwendung kann also hier und in diesem Zusammenhang nicht einmal im Ansatz die Rede sein!
Wenn also von einer erkennbaren Investition bei der finanziellen Bilanz des Staates im Blick auf die Förderung und Ausbildung von Kindern gesprochen werden kann, dann stellen sich an dieser Stelle dann schon die Fragen, warum …
• … die jährliche Indexanpassung in allen den Bürgern betreffenden Bereichen, ich denke dabei an die Löhne, die Pensionen und Gehälter, als selbstverständlich angesehen wird und damit ein Mindeststandard geworden ist - nur die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld, wie übrigens bei der Erwerbsunfähigkeitsrente 12 auch, dabei jedes Jahr
12 Hier findet dann eine Indexanpassung statt, wenn die Rente dadurch gesenkt werden kann, bis hin zu einer möglichen Rentenrückzahlung für mehrere Monate! Ich habe diese persönlich Erfahrungen gemacht!
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„übersehen” werden oder soll ich lieber sagen werden bewusst ausgeklammert werden?
• … gerade im Bildungsbereich so gespart wird 13 . Diese Überlegungen sind nicht nachzuvollziehen, denn jeder Wirtschaftsfachmann weiß, dass hier ein gravierender Denkfehler vorliegt: Es ist schlicht ein Fakt, dass der finanzielle Wert eines Kindes mit der Ausbildung steigt; das bedeutet noch einmal ganz klar gesagt: Der finanzielle Wert eines Kindes ist variabel, denn je höher die Ausbildung des Kindes, desto höher wird später auch das Einkommen sein; in der logischen Konsequenz ergibt sich daraus dann, dass je höher Ausbildung ist, auch das Plus für den Staat entsprechend steigt und höher ist! Die Erkenntnis daraus: Bildung zahlt sich eben für den Staat ebenso wie für den Bürger aus!
Der Stellenwert der Bildung
Bildung zahlt sich eben aus, aber sicher nicht unbedingt um jeden Preis; da es aber um Menschen geht, hier im Besonderen auch noch um Kinder und Jugendliche, möchte ich es nicht versäumen, schon an dieser Stelle auf die Zeugnistage hinzuweisen, auf die Tage, die eine Leistungseinschätzung des persönlichen Leistungsvermögens der Schüler/innen durch die besuchte Schule und des Kollegiums ist und auch sein soll; sie sollen mögliche Wissenslücken aufzuzeigen helfen und damit dann gegebenenfalls auf Förderungsmaßnahmen hinweisen; Zeugnistage dürfen aber unter keinen Umständen zu Gerichtstage für die Schüler/innen, für unsere Kinder werden, die in der Folge Ängste auslösen und zu Kurzschlusshandlungen führen können! Es ist deshalb sehr traurig, dass in unserer so aufgeklärten und um Verständnis für alles und Jedes werbenden Zeit dafür jedes halbe Jahr, pünktlich zur Zeugnisausgabe, Aufrufe in allen Medien notwendig geworden sind, um eventuelle Probleme und Verzweiflungstaten vielleicht vermeiden zu können (Suizid ist ein Problem bei Schulversagen, wird aber an späterer Stelle noch einmal ausführlicher aufgenommen und besprochen). Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden - Württemberg warnt daher unablässig vor der zu starken und überzogenen Überbewertung der Schulnoten und einer damit dann verbundnen, überzogenen Reaktion der Eltern. „Natürlich sind gute Zensuren für das schulische und berufliche Weiterkommen von großer Wichtigkeit; das stellt niemand in Frage, auch der VEB nicht; Eltern und Erzieher sollten sich jedoch gänzlich davor hüten, den Wert eines jungen, sich noch entwickelnden Menschen ausschließlich an dessen Zeugnisnoten festzumachen“, so die verschiedenen VBE - Sprecher, die auch aus dem Wissen und der Erfahrung von möglichen Fehleinschätzungen berichten können.
13 An dieser Stelle mag der Hinweis auf die aktuelle Diskussion um Sparmaßnahmen in Bund und Länder ausreichend sein, wenn gleichzeitig in zwei Stufen die Diäten in Berlin deutlich angehoben werden sollen!
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Ich möchte an dieser Stelle einen Bericht aus Österreich nahezu wörtlich übernehmen. „Die Presse“, Leitartikel: Ausgabe vom 7.3.2008 Rückfragehinweis: Die Presse, Chef vom Dienst, Tel.: (01) 514 14 -4 45
„Menschen ohne Wert, Land ohne Zukunft“ (von Michael Prüller)
Wie hoch ist der Wert eines Kindes - ein Gerichtsurteil dazu aus Österreich: Wien; der Oberste Gerichtshof bescheinigt einem behinderten Kind einen Wert von exakt null für seine Eltern. Der Schauspieler Tobias Moretti hat im Vorjahr eine viel beachtete Rede gehalten: über den Wert des Menschen. „Es ist die Norm, die mir Sorge macht“, hat Moretti da erklärt: „Gesund, jung, fit, schön. Wie soll man heute erklären, dass es eine Gesellschaft reicher macht, Platz zu haben für das nicht Normale, für das Welke, für das Sterben; es gehört einfach dazu, das ist ja, als würde man eine Jahreszeit wegkürzen, als würde man den Herbst abschaffen“.
Moretti 14 warnte davor, den Menschen nur im Kosten - Nutzen - Kalkül zu betrachten, das dann bei einer Behinderung, Krankheit oder Siechtum ins Minus kippt: „Wenn dieser der Menschlichkeit enthobene Pragmatismus zum Cantus firmus der politischen Kompetenz wird, dann wird es so sein, dass man sich rechtfertigen muss, wenn man ein behindertes Kind zur Welt bringt oder einen debilen alten Menschen pflegt, dann ist das plötzlich Privatvergnügen“.
Was war geschehen? Ein Paar erwartet ein Kind, will dieses auch - aber nur, wenn es auch gesund ist. Bei der Untersuchung im Krankenhaus fällt der Ärztin die schwere Behinderung des Fötus nicht auf. Das Kind bleibt daher am Leben und kommt behindert zur Welt. Das Krankenhaus muss nun für den Schaden aufkommen, den die Eltern davon haben, dass sie ein Kind aufziehen müssen, das sie eigentlich nicht wollten.
Schadenersatz in solchen Fällen ist mittlerweile auch in Österreich geübte Praxis, was die damit verbundenen ethischen Fragen freilich nicht weniger beunruhigend macht. Aber in diesem Fall kommt etwas besonders Bedenkliches dazu. Früher sah die Abwägung nämlich so aus: Eltern wünschen sich ein gesundes Kind, bekommen aber ein behindertes Kind - und der „Schuldige“ an der Existenz dieses behinderten Kindes muss den Mehraufwand tragen, der durch die Behinderung entsteht. Nun ist aber das Höchstgericht der Argumentation der Eltern gefolgt: Bevor wir so ein Kind bekommen hätten, wollten wir lieber gar keines haben.
14 *11. Juli 1959 in Gries am Brenner, ist ein österreichischer Theater - und Filmschauspieler. Sein Geburtsname ist Tobias Bloéb.
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Daher besteht der Schaden nicht bloß in den zusätzlichen Kosten durch die Existenz einer Behinderung, sondern in allen Kosten, die durch die Existenz des Kindes entstehen - Kleidung, Essen, Spielzeug, alles.
Das Urteil bestätigt, dass dieses behinderte Kind so viel wert ist wie gar kein Kind, zu 100 Prozent ein Schadensfall ist. Da sind kein Wert, kein Nutzen und kein Vorteil aus seiner Existenz, den die Richter gegen die Belastungen gegen gerechnet hätten. Da wird im Urteil nichts genannt, was positiv für das Kind zu Buche schlagen würde: Es ist seinen Eltern ausschließlich ein Kostenverursacher.
An dieser Stelle sollte man sich eigentlich fragen, wie das Kind mit der Situation klarkommt. Der Junge ist heute sechseinhalb Jahre jung, ist geistig völlig in Ordnung, ein intelligentes Kind. Mein Gedankenanstoss dazu: Wie kommt die Gesellschaft mit solchen Denken und Handeln, wenn auch gerichtlich ausgesprochen, hier dargestellten und beschriebenen Tatsachen klar? Wenn eine Behinderung den Wert eines Menschen sofort auf null reduziert (reduzieren kann), haben wir dann nicht eigentlich schon ein Stadium erreicht, in der die körperliche Gesundheit auf geradezu eine perverse Weise überbewertet wird? Wen wundert es dann noch, wenn bei Urlaubsreisen alleine die Anwesenheit eines Körperbehinderten ausreichend, um nach dem Urlaub eine Urlaubsminderung geltend zu machen und so einen Teil der Reisekosten zurückbekommen kann? Wenn Kinder/Menschen kein eigener Wert, ungeachtet ihres Gesundheitszustandes, mehr zugerechnet wird, hat dann die Elternschaft überhaupt noch einen Wert? Haben wir es hier genau und ehrlich betrachtet nicht mit einem Kultur zerstörenden Verlust an Vitalität und Lebenszugewandtheit einer ganzen Gesellschaft zu tun, deren langsames Aussterben davon Zeugnis gibt?
Natürlich ist das hier von einem Gericht ausgesprochene „Wertlosigkeitsurteil“, das über den Behinderten hier ausgesprochen wurde, schon längst durch die Abtreibungspraxis auf der anderen Seite manifestiert worden. Völlig neu ist aber diese in einer höchstrichterlichen Form, einem geborenen und einem unter uns sichtbar lebenden Menschen gegenüber auszusprechen, beziehungsweise in diesem Umfang zuzusprechen. Vielleicht kann man dieses Tun und dieses „Wertlosigkeitsurteil“ vielleicht nicht so sehr den Richtern, die hier geltenden Gesetze so korrekt wie möglich auszulegen versucht haben. Der Rahmen für diese Gesetzesauslegung wird aber von der Politik gemacht, und diese lässt sich sehr viel Handlungszeitraum, obwohl schon lange eine ganze Reihe von qualifizierten Vorschlägen zum Schadenersatzrecht vorliegen. Offenbar haben die Regierungsparteien derzeit „Wichtigeres“ zu tun.
Es wäre aber nicht fair, hier über die Eltern herzuziehen. Unbestritten und unzweifelhaft ist dabei nämlich die Tatsache, dass das Großziehen einer/s Behinderte/n auch viel Leid, persönlichen Schmerz, Depression in unterschiedlichen Erscheinungsformen, Angst und Angst vor der Zukunft, enorme Kraftanstrengung abverlangt, Mühsal sowie ganz sicher auch die Verzweiflung in vielen Lebenssituationen mit sich bringt. Man
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kann niemandem einfach sagen: „Das musst du eben ertragen“! Das darf eigentlich überhaupt nicht von einem Menschen gesagt werden, wenn nicht selbst in dieser Situation steht, mit diesen Schwierigkeiten und Belastungen vertraut ist. Sich eine positive Einstellung zu bewahren, unabhängig davon, wie es mit einem behinderten Kind weitergeht, ob es jemals älter als zehn Jahre alt wird oder werden kann, ob es jemals einem Fußball hinterher rennen wird, jemals wird laut lachen können - das sind schwere und gewaltige Herausforderungen, die eben nicht jede Familie so einfach meistern kann.
Trotzdem gilt: Als Gesellschaft kann man sich nicht weniger leisten als das prinzipielle Werturteil zugunsten eines jeden Menschen, auch des behinderten Menschen. Es ist die einzige Haltung, mit der eine Zivilisation lebenswert bleibt.
Wie hoch ist der Wert eines Kindes in unserem Verständnis? Sehr hoch, sagt mir die ehemalige Handballtrainerin meiner Enkeltochter 15 , denn wenn ich sehe oder spüre, dass es einem Kind nicht gut geht, dann überlege ich schon, wie ich ihm helfen kann, ob es für mich Möglichkeiten gibt, bei der Aufarbeitung der bestehenden Probleme zu helfen?
Es bedrückt mich und macht mich in gewisser Weise auch traurig, wenn ich in der aktuellen Situation feststellen muss, dass Mädchen sich immer wieder aus Verzweiflung ritzen. Ich habe in meiner Arbeit aber auch das Jugendamt schon um Hilfe gebeten, weil ich in meiner Funktion als Trainerin an vielen Stellen einfach „ohnmächtig“ zusehen muss, die Hilfe und Unterstützung die notwendig wäre nicht leisten kann.
Aus meinem Verständnis heraus muss für die Kinder von heute, die sich Vereinen oder wie auch immer engagieren oder auch für die Kinder, die sich mehr oder weniger selbst überlassen sind alles getan werden, um ihnen ein so gut wie mögliches Leben zu ermöglichen; dazu ist dann aus meiner Einschätzung persönliches und auch privates Hintergrundwissen für meine Arbeit mit Kindern unbedingt notwendig, das ich mir in Einzelgesprächen mit der Familie oder den Betreuer hole.
Warum engagiere ich mich in der Jugendarbeit? Das ist sehr einfach zu beantworten, so die Trainerin weiter: Kinder sind das höchste Gut das wir haben, wir sollten damit verantwortungsbewusst umgehen.
• Ich habe zuerst meine Kinder trainiert
• Es gab im Laufe der Zeit immer mehr Reibungspunkte zwischen den Familienmitgliedern, und führte dann so zu einem Wechsel in der Trainingsgruppe der „Super Minnis“
• Es macht mir Spaß, ich tue mir damit nichts an
• Kinder von der Straße geholt
15 Marion Fleckenstein - Wahlster, mir persönlich bekannt und der Namensnennung einverstanden
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• Unstrukturierte Kinder aus unstrukturierten Familien finden hier neue Anregungen und schaffen es dann vielleicht über diesen Weg zu einem strukturierten, eigenen Leben
• Klare Regeln sind ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit, die ich in gewisser Weise auch als Lebenshilfe für die Kinder sehe.
• Den Kindern soll über die Gruppe spürbarer Halt gegeben werden
• Vertrauen muss aufgebaut werden,
• Der Prozess des sich einordnen und unterordnen in einer Gruppe kann hier relativ zwanglos und locker, also im Wesentlichen auch ohne Sanktionen geschehen; das geschieht im Verein deutlich leichter als in einer Familie.
• Gradlinigkeit und Vertrauen gehören für den Umgang mit Kindern im Familienleben ebenso wie im Vereinsleben unbedingt zusammen
Kinder, ihre Probleme und Sorgen weltweit!
Weltweit lebt ein großer Teil der Kinder in großer oder sogar absoluter Armut. Armut führt in der Folge zu einer schlechteren Gesundheitsvorsorge und zu einer häufig mangelhafteren Ernährung. Das wiederum wirkt sich aber dann wiederum nachteilig auf die geistige, motorische und sozial - emotionale Entwicklung der Kinder aus. Die davon betroffenen Kinder sind dann weniger leistungsfähig, erzielen später ein schlechteres Einkommen und können insgesamt später auch schlechter für ihre eigenen Kinder sorgen. Ein Teufelskreislauf, den es für uns im Sinne von Hilfe für die Betroffenen zu durchbrechen gilt!.
Angesichts der von der Ernährungs - und Landwirtschaftsorganisation FAO geschätzten 1.000.000.000 Hungernden weltweit und über 24.000 Toten in Folge von Hunger täglich, dürfte es sich um eines der über viele Jahrzehnte hinweg am massivsten verletzten Menschenrechte handeln.
Während der FAO zufolge die Zahl der Hungernden in China rückläufig ist, stagniert sie in Indien und wächst in Afrika. Die Demokratische Republik Kongo hat mit 70 Prozent den weltweit höchsten Anteil von unterernährten Menschen in ihrer Bevölkerung. Alle Zahlenangaben sind allerdings in Anbetracht des mangels an „echten“ empirischer Grundlagen als Schätzungen zu sehen, mit Vorsicht zu behandeln.
Weltweit sind 219 Millionen Kindern unter fünf Jahren durch Armut kognitiv eingeschränkt. Das sind 39 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe in den Entwicklungsländern. In Afrika sind es gar 61 Prozent (Studie: Armut beeinträchtigt die geistige Entwicklung von Kindern, abgerufen am 18. Dezember 2007). In den Entwicklungsländern sterben rund 11 Millionen Kinder unter fünf Jahren pro Jahr - das sind 30.000 Kinder pro Tag. Ungefähr die Hälfte der Kindersterblichkeit geht dabei auf Unterernährung (von Mutter und Kind) zurück (Welthungerhilfe: Was ist Hunger? abgerufen am 18. Dezember 2007).
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Das Recht auf Nahrung, zutreffender Recht auf angemessene Ernährung genannt, ist als Menschenrecht völkerrechtlich in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN - Sozialpakt) verankert. Das Recht auf „ausreichende Ernährung“ findet sich dort in Artikel 11, Absatz 1 als Teil des Rechts auf angemessenen Lebensstandard, sowie dann in Absatz 2 noch einmal deutlich herausgehoben als ein „grundlegendes Recht eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein“. Darüber hinaus ist es außerdem in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten. UN -Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessene Ernährung ist Olivier de Schutter 16 , sein Vorgänger bis 2008 war Jean Ziegler 17 . Mehrere Staaten haben das Recht auf angemessene Ernährung sogar in ihren Verfassungen fest verankert.
Das Recht auf eine angemessene Ernährung gilt immer als verletzt, wenn durch dauerhaften Entzug von Nahrung oder Ernährungsgrundlagen die Würde des Menschen verletzt ist. Umgekehrt ausgedrückt heißt es dazu im Allgemeinen Kommentar Nr. 12 des Sozialausschusses der Vereinten Nationen: „Das Recht auf angemessene Nahrung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung haben.“
16 Olivier de Schutter ist Professor für Menschenrechte an der Universität von Louvain, Belgien, und am College of Europe, sowie ein Mitglied der Global Law School Fakultät an der New York University. Zuvor Koordinator des EU - Netzes unabhängiger Experten für Grundrechte, ist er jetzt der Koordinator des Netzwerks von Rechtsexperten der EU - Agentur für Grundrechte und ein Mitglied der European Group of Legal Experts on Diskriminierung. Er ist ein regelmäßiger Experte des Europarates und der Institutionen der Europäischen Union. Er hat ausführlich über die Rechte veröffentlichten internationalen und Mensch, insbesondere zur Bekämpfung von Diskriminierungen in der EU, und hat Gegenklage einer Reihe von Fällen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Olivier De Schutter ist seit 1. Mai UN - Sonderbeauftragter für das Recht auf Ernährung und folgt damit dem Schweizer Jan Ziegler im Amt nach.
17 Jean Ziegler, * 19. April 1934 als Hans Ziegler in Thun, Schweiz, ist ein Schweizer Soziologe, Politiker und Sachbuchautor. Von 1967 bis zu seiner Abwahl 1983 und erneut von 1987 bis 1999 war er Genfer Abgeordneter im Nationalrat für die Sozialdemokratische Partei. Von 2000 bis 2008 war er UN - Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung - zuerst im Auftrag der Menschenrechtskommission, dann des Menschenrechtsrats - sowie Mitglied der UN - Task - Force für humanitäre Hilfe im Irak. 2008 wurde Ziegler in den Beratenden Ausschuss des Menschenrechtsrats gewählt. Er ist außerdem im Beirat der Bürger - und Menschenrechtsorganisation Business Crime Control.
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Unsere Kinder in der eigenen Familie näher betrachtet! Der Hanauer Anzeiger vom 11.03.2010 berichtet zum Thema Familie:
Kinder haben idealtypisch folgende Verwandtschaft innerhalb einer Familie:
• zwei Eltern, die dem Kind am nächsten stehen
• vier Großeltern - die Eltern der Eltern
• mögliche Geschwister
Außerdem haben Kinder manchmal noch folgende Verwandtschaft:
• eine verschieden große Anzahl an Onkeln und Tante (Geschwister der Eltern)
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• eine verschieden große Anzahl an Geschwister (andere Kinder derselben Eltern)
Was ist heute ein guter Vater?
Der Schriftsteller Martin Walser, sagt: Diese 10 Sätze sind das, was mir von meinem Vater geblieben ist: 01) Vor einem guten Vater hat ein Kind keine Angst. 02) Ein guter Vater spielt Klavier. 03) Ein guter Vater singt mit den Kindern. 04) Ein guter Vater liest Bücher, in denen Engel vorkommen. 05) Ein guter Vater fährt Rad. 06) Ein guter Vater kann staunen über das, was seine Kinder können.
07) Ein guter Vater wird für einen Vegetarier gehalten. 08) Ein guter Vater hat keine Theorie. 09) Ein guter Vater kann von seinem Vater nur Schönes erzählen.
10) Ein guter Vater weiß nicht, dass er ein guter Vater ist.
Der ideale Vater heute:
01) Er verzichtet auf Überprüfung der biologischen Vaterschaft.
zum Ausgleich freiwillig eine zusätzliche Stunde Hausarbeit. 05) Seine handwerklichen Verpflichtungen im Haushalt zählen nicht zur Hausarbeit. 06) Er unterstützt die emotionale, sexuelle und materielle Emanzipation seiner Frau. Notfalls fährt er sie zu ihrem Liebhaber und wartet (VIER solche Fälle kenne ichdie armen Burschen haben Angst vor ihrer rechtlich abgesicherten Vernichtung durch Scheidung). 07) Er weiß, dass seine Pflichten gegenüber seiner Frau und ihren Kindern durch Scheidung nicht enden. Er weiß, dass ihm gegenüber keine Pflichten bestehen. 08) Er weiß, was „erhöhte Erwerbsobliegenheit“ bedeutet. 09) Er weiß, dass er keinen Anspruch darauf hat, über die Kinder, für die er unter erhöhter Erwerbsobliegenheit schuftet, auch nur etwas zu erfahren. Er weiß, dass über ihn geschimpft werden darf, bis er den Kindern besser nicht zugemutet wird. 10) Er kennt seine rechtliche Wehrlosigkeit. Er weiß, dass Frauen dies wissen. Er weiß, dass Frauenbeauftragte darüber informieren, wie andeutungsweise der Gebrauch des Schlagworts „Gewalt“ vor Behörden taktisch genutzt werden kann.
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11) Er erfährt die Bedeutung der Formulierung „Frauen werden bevorzugt eingestellt“ mehrfach im Leben. 12) Er hat bereits in der Schule den Unwert des Wesens Mann erlernt. 13) Nein, Vater wird er nicht.
Wertevorstellungen zu Familie dazu im Vergleich zum Islam „Mit Gesetzen für fast jeden Aspekt des Lebens, repräsentiert der Islam eine auf dem Glauben basierende, klar geregelte Ordnung, die Frauen für den Aufbau gesunder Familien und Gemeinschaften als entscheidend ansehen und korrigiert den Schaden, den der bekannte säkulare (weltliche) Humanismus der vergangenen dreißig Jahre angerichtet hat, erklärten unterschiedliche Experten dazu; eine andere Facette des Islams besteht darin, dass sich hier auch Frauen aus zerstörten Familien sich von dieser Religion besonders angezogen fühlen könnten, weil in dieser Religion die Stellung der Familie einen besonderen und wichtigen Wert verleiht, sagte Marcia Hermansen, eine Professorin für Islamische Studien an der Loyola University in Chicago und eine Amerikanerin, die ebenfalls zum Islam konvertiert ist”.(Islam’s Female Converts (Weibliche Konvertiten zum Islam); Priya Malhotra, [Stand: 16. Februar, 2002].
Nirgendwo ist dieser Trend eines Volkes, für das die traditionellen Werte der Familie, wenn sie den Islam annehmen, so vorherrschend ist, wie in Nordamerikas Latino 18 oder auch der Spanischen Gemeinschaft. Ein Moslem von Floridas beobachtete und beschrieb das so: „Ich habe eine ansteigende Zahl von Spaniern zum Islam konvertieren gesehen. Ich denke, die spanische Kultur selbst ist sehr reich, was die Familienwerte angeht, und das ist etwas überaus Bedeutendes in der Religion des Islam“. Es stellt sich also für uns die Frage, welche besonderen Werte oder Wesenszüge des islamischen Familienlebens so viele Menschen so anziehend und überzeugend finden.
Die Struktur der islamischen Familie ist klar patriarchalisch. Die Männer stehen im Allgemeinen eine Stufe über den Frauen. Das ist für den Moslem eine besondere Auszeichnung durch Allah/Gott, wodurch sich in der Folge auch die absolute Pflicht des Mannes, für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen, ableitet. Der Mann hat das im Koran abgesicherte und „verbriefte“ Recht, von seiner Frau Gehorsam zu fordern, sie unter Umständen im Eheverkehr zu bestrafen und durch leichte Schläge zu züchtigen 19 . Den Vorrechten des Mannes entspricht aber auch seine Pflicht, seine Familie vor Angriffen von außen zu schützen und ihre Belange in der Öffentlichkeit alleine zu vertreten. Der Umgang der Ehepartner miteinander soll aber dabei immer in „rechtlicher Weise“
18 Menschen von lateinamerikanischer Herkunft oder von lateinamerikanischer Kultur
19 Der Koran, Sure 4, Vers 34: „Männer stehen für die Frauen in Verantwortung ein, mit Rücksicht darauf wie Allah den einen von ihnen mit mehr Vorzügen als den anderen ausgestattet hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und sorgsam in der von Allah gebotenen Wahrung ihrer Intimsphäre. Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie.“
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erfolgen. Die Ehepartner sollen sich gegenseitig sehr wohl mit Güte behandeln und auch ihre Liebe zueinander pflegen. Die Frau ist vor allem Ehepartnerin, Hausfrau, Mutter und die Erzieherin der Kinder. Vor Fremden und in der Öffentlichkeit hat sie sich allerdings so zu kleiden und dementsprechend ihre Reize so zu bedecken, dass sie keinen Belästigungen ausgesetzt wird oder werden kann. In einigen Ländern herrscht deshalb auch die Sitte, dass die Frau teilweise oder sogar ganz verschleiert ausgeht. Frauenbewegungen und Reformatoren befürworten eine aktivere Rolle der Frau im sozialen und politischen Leben.
Vertrauen - Misstrauen,
das sind mit die wichtigsten Bestandteile im Leben eines Menschen; „kann man denn überhaupt niemandem mehr (ver)trauen?“ Sicher ist jedem von uns schon einmal dieser Gedanke durch den Kopf geschossen, wenn er von einem ihm sehr geschätzten Menschen (sehr) enttäuscht wurde. In einer solchen Situation der Enttäuschung dann diese Frage auch sehr viel globaler zu stellen, ist eine ganz normale und menschliche Reaktion. Viele Menschen jedoch, die schlechte Erfahrungen mit ihren Mitmenschen gemacht haben, sind nicht nur enttäuscht, sie werden häufig leider auch äußerst misstrauisch der Umwelt und auch dem Freundeskreis gegenüber, verbittern auf Grund des Geschehenen und Erlebeten und entwickeln in der Folge dann schon fast eine feindselige Grundhaltung gegenüber den anderen Menschen.
Ihr dann gelebtes Misstrauen fungiert für sie als eine Art Schutzschild, das sie vor weiteren schlechten Erfahrungen bewahren soll, getreu nach dem Motto: Wenn man nichts erwartet, oder auch wenn man gar mit dem Schlimmsten rechnet, dann kann man auch nicht mehr enttäuscht werden. Ein Jurastudent, heute ist er ein niedergelassener Rechtsanwalt, sagte einmal: „Wer keinen Panzer um sich herum aufbaut, der kann in dieser Welt nicht überleben!“ Das mag vielleicht auch so sein, aber durch diese Einstellung verhindert man gleichzeitig und ganz sicher, und auch das muss klar gesagt werden, mit anderen Menschen doch noch neue, positive und befriedigende Erfahrungen zu machen. Ich möchte an dieser Stelle bei dieser Frage mit Ihnen noch einige Augenblicke verweilen und mit Ihnen zusammen noch einmal genauer anzuschauen, was es eigentlich heißt, anderen Menschen zu vertrauen, und warum wir uns diese positive Haltung anderen Menschen gegenüber trotz vielleicht schlechter Erfahrungen bewahren sollten.
Es gibt zwei Arten von Vertrauen, die aber beide miteinander zusammenhängen:
1. Vertrauen zu sich und seinen Fähigkeiten, und 2. Vertrauen zu anderen Menschen
Wenn wir uns selbst vertrauen, dann glauben wir an unsere Fähigkeit und daran, dass wir mit allem, was auf uns zukommt, auch umgehen zu können. Wir haben also das notwendige (Selbst)Vertrauen unser Leben zu meistern - was auch immer da noch kommen mag. Infolge dieses Vertrauens gehen wir dann gelassen durch das Leben und die Welt.
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Wenn ich der Überzeugung bin, ich kann - komme was auch immer da wolle - damit auch fertig zu werden, dann brauche ich keine Angst zu haben, auch nicht davor, anderen Menschen zu vertrauen. Dann kann ich dem Anderen Gutes einfach nur „unterstellen“. Wenn ich jedoch glaube, anderen Menschen (psychisch) nicht gewachsen zu sein, (psychisch) also schwächer als andere zu sein, dann habe ich sehr wohl Angst vor anderen und neige schon fast automatisch zu Misstrauen ihnen gegenüber.
Jeder Mensch hat sich in seinem Leben eine bestimmte Grundeinstellung hinsichtlich anderer Menschen zugelegt; doch woher kommt aber diese Grundeinstellung, wo hat sie ihren Grund, ihre Ursache? Diese Grundeinstellung entwickeln wir aufgrund unserer Erfahrungen in der Kindheit. Kleine Kinder haben ein absolutes und blindes Vertrauen in die Menschen in ihrem Umfeld, bis sie eines Tages plötzlich erfahren, dass sie auch enttäuscht werden können.
Solche enttäuschenden Situationen könnten beispielsweise sein:
• wenn niemand da ist, wenn sie Hilfe brauchen
• wenn die Eltern etwas ankündigen und es nicht einhalten,
• wenn zu hohe Anforderungen als sie gestellt werden, sodass sie immer wieder erleben, etwas nicht zu schaffen,
• wenn sie immer kritisiert werden,
• wenn die Eltern sie grundlos schlagen oder beschimpfen,
• wenn die Eltern sie über behüten und keine eigenen Erfahrungen machen lassen,
• wenn die Eltern launisch sind und ihre Launen am Kind auslassen,
• wenn Kinder sich einer Situation hilflos ausgeliefert fühlen wie beispielsweise einem langen
Krankenhausaufenthalt oder einer Kinderkur, wenn eines der Elternteile stirbt oder die Eltern sich trennen.
In solchen Situationen lernen Kinder, ein geringes Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, in andere Menschen oder in das Leben zu entwickeln. Julian Rotter 20 , Verhaltensforscher an der Universität von Connecticut hat Untersuchungen mit eher misstrauischen und eher vertrauensvollen Menschen durchgeführt und dabei auch Vorurteile gegenüber vertrauensvollen Menschen überprüft. Er fand weder Belege für die Vorurteile, dass vertrauensvolle Menschen dümmer und leichtgläubiger sind als misstrauische, noch dafür, dass vertrauensvolle Menschen häufiger übers Ohr gehauen werden.
20 * Oktober 1916 in Brooklyn, New York, ist ein US - amerikanischer Psychologe, der sich unter anderem mit der Entwicklung einer sozialen Lerntheorie und mit der Erforschung von Kontrollüberzeugungen auseinandergesetzt hat.
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Eltern in der Vorbildfunktion
Jedem Kind wird zu einem von den Eltern für sinnvoll gehaltenen Zeitpunkt erklärt, dass es nicht stehlen, lügen, zerstören darf, aber auch bei einer roten Ampel und ohne zu schauen nicht über die Straße gehen darf, um nur einige alltägliche und vertraute Beispiele zu nennen. Das Kind nimmt diese Verbote zunächst auch ohne (großen) Widerspruch so zur Kenntnis, da die Eltern ihm das so gesagt und auch erklärt haben.
Ohne konkrete Vorbildfunktion und eine altersgerechte Erklärung, wieso man bestimmte Dinge nicht tun darf/sollte, bleibt die unbewusste Übernahme von Verhaltensregeln, sowie das Verständnis für das/die Kind/er jedoch eher schwammig und nicht nachvollziehbar, denn aus eigenem Wissen hat es noch keine Erklärung oder Begründung für die neuen „Gebote“. Noch schwieriger wird es dann, wenn eben genau diese Eltern das Gegenteil von dem tun, was sie dem Kindern zuvor als unbedingt notwendige und erforderliche Regeln vermittelt haben, also selbst bei einer roten Ampel die Straßenseite wechseln, es mit der Wahrheit eben nicht so „genau“ nehmen, eine „persönliche Wahrheit“ entwickeln. Wird das/ein Kind beim Lügen erwischt, bekommt es in den meisten Fällen Ärger oder zumindest eine klare und negative Rückmeldung von den Eltern und auch Erziehern. Ich erinnere mich noch sehr gut, an die Reaktion einer Erzieherin, der wir in der Kindergartengruppe meiner Enkeltochter eine Lüge nachgewiesen haben. Wir wurden zur Leiterin des Kindergartens zu einem Gespräch einbestellt. Die verantwortliche Leiterin des Kindergartens sagte dann auf die Lüge erneut hingewiesen zu uns: „Das ist die persönliche Wahrheit der Erzieherin!“ Gibt es bei einem Kind Ungereimtheiten, dann sagt diese Kindergartenleiterin: „Sag die Wahrheit, lügen macht die Angelegenheit nur noch schlimmer!“ Hier gab es keine „persönliche Wahrheit! Im Gegenteil man unterstellt den Angehörigen bei solchen (auf)klärenden Gesprächen, dass sie auf Konfrontationskurs zum Kindergarten gehen; wie soll ein Kind sich nun verhalten, das diese Doppelzüngigkeit erlebt und mitbekommt? Welchem Vorbild soll das Kind nun eigentlich nacheifern?
Die Vorbildfunktion der Eltern ist also zwingend notwendig! Verbote und eventuell verhängte Strafen bleiben jedoch wirkungslos, und das muss hier ganz klar gesagt werden, wenn sich die Eltern nicht wirklich auch an das halten, was sie ihren Kindern zuvor verbal einzubläuen versucht haben. Ein Kind wird beispielsweise in irgendeiner Form bestraft, wenn es beim Lügen erwischt wird, erlebt aber unter Umständen regelmäßig mit, wie die Eltern selbst Lügengeschichten erzählen - sei es, dass von der Mutter unwahre Begebenheiten beim Tratsch mit der Nachbarin im Hausflur erfunden werden, oder aber auch, dass zum Beispiel eine Tante, über die die Eltern vorher lautstark hergezogen haben, mit Küsschen und Schmeicheleien begrüßt wird, wenn sie einige Tage später zum Kaffeeklatsch kommt. Das Kind wird angeschrieen, wenn die Ampel rot anzeigt und es über die Straße gehen möchte; völlig überrascht und unvermutet spürt das Kind, dass es plötzlich zurück gezerrt wird, aber die Mutter selbst bei einer roten Ampel die Straße überquert, weil schräg gegenüber beispielsweise der
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Religionspädagoge Günter-Manfred Pracher, 2010, Kind sein in einer Welt, die von Spannungen, Unfrieden, Not und Egoismus geprägt ist! , München, GRIN Verlag GmbH
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