1. Einleitung
Während des Seminars „Hexen“ fand ich die Frage, wer die Opfer der Hexenverfolgung waren, besonders interessant. Mir stellte sich die Frage, warum jemand in den Verdacht geriet, eine Hexe zu sein, ob es Muster gab, nach denen Verfahren wurde oder ob der Verdacht willkürlich auf jemanden viel. Deshalb habe ich mir als Thema für mein Referat und die Hausarbeit die Mutter-Tochter-Paare der Hexenverfolgung ausgesucht.
Als ich begann, das Material für das Referat und die Hausarbeit zu sichten, ist mir aufgefallen, dass es zu anderen „typischen“ Opfern der Hexenverfolgung, wie zum Beispiel: alte Frauen, Kinder, Hebammen, Männer, usw., ganze Kapitel, Aufsätze oder gar Bücher gibt, aber über Mutter-Tochter-Paare wenige Informationen zu finden waren. Daraus folgend ergab sich für mich die Frage, ob Mutter-Tochter-Paare überhaupt zu den typischen Opfern der Hexenverfolgung gehörten. Diese Frage möchte ich zu Beginn der Hausarbeit beantworten, daraufhin werde ich ein paar Gründe nennen, warum Verwandte oft Opfer der Hexenverfolgung wurden. Danach gebe ich einen kurzen Überblick über die stereotypischen Vorstellungen der damaligen Zeit in Bezug auf Mutter-Tochter-Paare und zum Schluss werde ich ein Fallbeispiel eines Prozesses gegen ein Mutter-Tochter-Paar näher beleuchten.
2. Gehörten Mutter-Tochter-Paare zu den Opfern der Hexenverfolgung?
Wie bereits erwähnt, war bei oberflächlicher Betrachtung nicht viel zu dem Thema Mutter-Tochter-Paare zu finden. Nachdem ich das Material aber intensiver bearbeitet habe, stellte ich fest, dass bei Opferberichten relativ häufig erwähnt wird, dass die Mutter der Angeklagten ebenfalls als Hexe verdächtig war oder als Solche verurteilt worden war. 1 Wenn man die Beziehung nicht nur auf Mutter und Tochter begrenzt, sondern auch andere Familienangehörige, wie
1 u.a.: AHRENDT-SCHULTE, Ingrid: Weise Frauen - böse Weiber. Die Geschichte der Hexen in
der Frühen Neuzeit. Freiburg: Vlg. Herder 1994. S. 122 u. 135
POHL, Herbert: Hexenglaube und Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz. Wiesbaden:
Steiner Vlg. 1988. S. 69 u. 152
RUMMEL, Walter: Bauern, Herren und Hexen. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 1991. S.
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Großmutter, Tante, Vater, Schwester, usw. in die Betrachtung mit einbezieht, stellt man fest, dass viele der Opfer verwandtschaftliche Beziehungen zueinander hatten. 2 So wird in Würzburg der Vater von Valtin Winter mit seinem Sohn hingerichtet, weil dieser berichtete, dass er von seinen Eltern zur Hexerei verführt wurde. 3 Bei 50 Prozent der anderen Männer, die in Würzburg als Zauberer verurteilt wurden, lassen sich ebenfalls verwandtschaftliche Beziehungen zu als Hexen verurteilten Frauen nachweisen. 4 In Winningen, in Rheinland-Pfalz, bestanden zwischen 15 der 24 angeklagten Personen, verwandtschaftliche Beziehungen. Wobei die Mutter-Tochter-Paare hier die Häufigsten ausmachen. 5 In Marchtal, in Tübingen, sind zwischen 1746 bis 1757 in vier von sieben Prozessen sogar explizit Mutter-Tochter-Paare angeklagt. 6 Es lässt sich feststellen, dass zwischen Angeklagten in Hexenprozessen auffällig häufig verwandtschaftliche Beziehungen bestanden, insbesondere Mutter-Tochter-Paare.
Aber natürlich waren nicht alle Angeklagten mit einer Hexe verwandt und nicht alle Verwandten einer Hexe wurden angeklagt, jedoch erhöhte die Verwandtschaft mit einer Hexe den Verdacht, selber eine zu sein.
3. Warum waren Verwandte besonders gefährdet?
Es stellt sich die Frage, warum Verwandte von Hexen häufig selbst zu Opfern der Hexenverfolgung wurden. Zahlreiche Gründe und mit Sicherheit jedes Mal Andere spielten diesbezüglich eine wesentliche Rolle. Ich möchte hier nur ein paar Gründe nennen, die meines Erachtens hauptverantwortlich für die vielen verwandtschaftlichen Beziehungen von Angeklagten sind.
2 WILBERTZ, Gisela / Gerd Schwerhoff / Jürgen Scheffler: Hexenverfolgung und
Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich. Bielefeld: Vlg. für Regionalgeschichte
1994. S. 138
3 ROPER, Lindal: Witches’ Children. In: Ad historium humanam. Aufsätze für Hans-Christoph
Rublack Hg. von Thomas Max Safley, Thomas Max. Epfendorf: bibliotheca academica Vlg.
2005. S. 129-148. S. 130
4 ROPER, Lyndal: Hexenwahn. Geschichte einer Verfolgung. München: Verlag Vlg. C.H. Beck
2007. S. 53
5 RUMMEL, Walter: Bauern, Herren und Hexen. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 1991. S.
259
6 ROPER, Lyndal: Hexenwahn. Geschichte einer Verfolgung. München: Verlag Vlg. C.H. Beck
2007. S. 237
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3.1 „ab infecta radice“ (von der Wurzel her krank)
Der wichtigste Grund ist wohl der verbreitete Glaube, dass sich Zauberei von Eltern auf Kinder überträgt. Das war allerdings nicht einfach nur Volks- oder Aberglaube; die Dämonologen der Zeit vertraten ebenfalls die Auffassung, dass Hexen ihre Künste an ihre Kinder weitergeben und verstärkten so die Ansicht „Hexerei liege im Blut“ 7 . Ob es die Mutter ist, die ihre Kunst an ihre Töchter oder Söhne weitergibt, oder aber der Vater, es gehörte zum allgemeinen Hexenglauben, dass Zauberei vererblich ist. 8
Wie verbreitet diese Angst in der Bevölkerung war lässt sich auch an der Anfrage eines Mannes in Aschaffenburg erkennen. Dieser ging zu seiner als Hexe angeklagten Schwiegermutter ins Gefängnis und fragte vor dem Peinlichen Gericht, ob sie ihrer Tochter „dergleichen gelehret“ 9 habe. Johannes Preatorius, ein Dichter und Historiker seiner Zeit, schrieb dazu folgendes:
„Wann sie dem Teuffel ein Gefallen thun, so bringen sie ihme viel Kunden
und zupflichtige Unterthanen zu. Und gemeiniglich bringt das Weib ihren
Mann darzu, die Mutter ihre Tochter, … henckens un erbens offt also von
Geschlecht zu Geschlecht auff einander, inmassen diß durch unzehlich viel
gerichtliche Proceß ist kundbar worden.“ 10
Die allgemeine Bevölkerung wie auch Gebildete und Theologen glaubten an die Übertragung der Hexerei von Eltern auf Kinder. Das wirkte sich natürlich auch auf die Vorgehensweise von Amtspersonen aus.
Hervor geht dies aus einer Anweisung an die Kastellauner und Winninger Ausschussmitglieder, mit dem Auftrag, bei verdächtigen Personen auch Eltern, Schwiegerleute und deren Leumund auszukundschaften, um festzustellen inwiefern diese in Zauberei oder in dem Verdacht der Zauberei verwickelt seien. 11
7 ROPER, Lyndal: Hexenwahn. Geschichte einer Verfolgung. München: Verlag Vlg. C.H. Beck
2007. S. 237
8 POHL, Herbert: Hexenglaube und Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz. Wiesbaden:
Steiner Vlg. 1988. S. 152
9 POHL, Herbert: Hexenglaube und Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz. Wiesbaden:
Steiner Vlg. 1988. S. 249
10 Zitat nach: POHL, Herbert: Hexenglaube und Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz.
Wiesbaden: Steiner Vlg. 1988. S. 249
11 RUMMEL, Walter: Bauern, Herren und Hexen. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 1991. S.
259
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In Mainz vermuteten die Weltlichen Räte, dass Margaretha Schütz „ab infecta radice“ 12 d. h. von der Wurzel her krank sei, weil sowohl ihre Mutter als auch Großmutter im Verdacht gestanden hatten, Hexen zu sein. Dieselbe Ansicht lässt sich auch in einem Gutachten der Mainzer Juristenfakultät finden, in dem es 1627 heißt:
„Quat Ey, Quat Kücken, wie der Vogel ist, so legt er Eier“. 13
Zusammenfassend kann man sagen, dass sowohl die breite Bevölkerung, die Bildungsschicht und amtliche Personen der Meinung waren, Hexerei werde von Eltern auf Kinder tradiert.
3.2 Familienstreitigkeiten
Ein anderer Grund für die Häufigkeit von Familienangehörigen in Hexenprozessen können die Besagungen innerhalb der Familien selber sein. So waren im Gebiet Lippe nachweislich in zehn von 19 Fällen Verwandte an Prozesseinleitung und Verurteilung maßgeblich beteiligt. 14 Das wirkt auf den ersten Blick sehr erschreckend, begründet sich jedoch nicht in jedem Fall auf Streit innerhalb der Familie. Angeklagte haben Anverwandte oft erst unter der Folter besagt. Die Belastung eines Verwandten wurde aber durchaus auch dazu genutzt, um Probleme innerhalb der Familie zu lösen. 15 Ein weiterer Grund, gegen eigene Familienmitglieder auszusagen war, dass man Angst hatte der Verdacht würde auf einen selber fallen, deshalb beteiligte man sich rege an der Belastung von anderen, selbst den eigenen Angehörigen, um nicht verdächtig zu erscheinen. 16
Allerdings waren es oft die nicht blutsverwandten Familienmitglieder, die ihre Angehörigen verdächtigten. So waren in Lippe bei zehn Prozessen elf der
12 POHL, Herbert: Hexenglaube und Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz. Wiesbaden:
Steiner Vlg. 1988. S. 152
13 Zitat nach: POHL, Herbert: Hexenglaube und Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz.
Wiesbaden: Steiner Vlg. 1988. S. 152
14 WILBERTZ, Gisela / Gerd Schwerhoff / Jürgen Scheffler: Hexenverfolgung und
Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich. Bielefeld: Vlg. für Regionalgeschichte
1994. S. 191
15 WILBERTZ, Gisela / Gerd Schwerhoff / Jürgen Scheffler: Hexenverfolgung und
Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich. Bielefeld: Vlg. für Regionalgeschichte
1994. S. 192
16 RUMMEL, Walter: Bauern, Herren und Hexen. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 1991. S.
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Arbeit zitieren:
Lydia Peters, 2008, Mutter-Tochter-Paare in der Hexenverfolgung, München, GRIN Verlag GmbH
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