Hausaufgaben und ihre Berechtigung Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3
1. Hausaufgaben und ihre Berechtigung 3
1.1. Hausaufgaben in der Sonderschule 6
2. Hausaufgaben sinnvoll gestalten 6
2.1. Der Lehrer muss sich in den Schüler hineindenken 6
2.2. Hausaufgaben altersgerecht stellen 6
2.3. Integration der Hausaufgaben in den Unterricht 7
2.4. Hausaufgaben nie als Strafe missbrauchen 7
2.5. Lernlücken diagnostizieren 8
2.6. Den Eltern das Konzept erläutern 8
2.7. Statt Hausaufgaben: Im Unterricht lernen 8
3. Motivation 8
3.1. Wie Eltern ihr Kind motivieren können 11
4. Literatur 12
Hausaufgaben und ihre Berechtigung Seite 3
Vorwort
allein in Deutschland etwa zwölf Millionen. Für viele dieser Schüler werden die Hausaufgaben zur täglichen Qual und für Millionen Eltern zur Last. Eine von den Lehrern sinnvoll gestaltete Hausaufgabenpraxis, bei der auf unnötige Hausaufgaben verzichtet wird und die wenigen notwendigen durchdacht gestellt werden, entlastet Schüler, Eltern und Lehrer. Somit ist die Absicht dieser Hausarbeit klar umrissen. Diese Arbeit stellt einen Versuch dar, einen Überblick über Hausaufgaben, deren Berechtigung und die mit den Hausaufgaben zusammenhängenden Probleme aus Sicht der Lehrer und aus Sicht der Schüler zu geben.
1. Hausaufgaben und ihre Berechtigung
Hausaufgaben gehören seit je her zu einem Teil der Schule. Sie sind ebenfalls Verbindungsglied zwischen Schule und zu Hause und dringen somit auch in das Familienleben ein. Das dieses oftmals nicht ohne Konflikte in der Eltern-Kind-Beziehung vonstatten geht, wissen wir wohl nur zu gut aus unserer eigenen Schulzeit.
Um sich über mögliche Konflikte Gedanken zu machen, sollte man sich als erstes vergegenwärtigen, wo die Hausaufgabe ihre gesetzliche Verankerung hat und somit ihre Berechtigung findet.
Die Schule ist zur Wohlfahrt der Schülerinnen
und Schüler und zum Schutz ihrer seelischen und körperlichen Unversehrtheit, geistigen Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten verpflichtet. Darauf ist bei der Gestaltung des Schul-und Unterrichtswesens Rücksicht zu nehmen. Die Anforderungen und die Belastungen der Schülerinnen und Schüler durch Unterricht, Hausaufgaben und sonstige Schulveranstaltungen müssen altersgemäß und zumutbar sein und ihnen ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten lassen. 1
In einer Erläuterung des Bayrischen Kultusministeriums werden die Vorzüge von Hausaufgaben wie folgt erläutert:
1 Hessisches Schulgesetz §3 (8)
Hausaufgaben und ihre Berechtigung Seite 4
- Wer Lehrstoff im Gedächtnis behalten will, muss ihn wiederholen
- Zum Lernen gehören auch Training und Wiederholung
- Selbständiges Arbeiten will gelernt sein. Hausaufgaben sind das beste Übungsfeld dafür
- Das Freizeitopfer zugunsten der Hausaufgaben wirkt erzieherisch Die Eltern sind bei der Umsetzung von schulischen Aufgaben ein wichtiger Bestandteil. Im Die Schule muss in ihren Unter-richtsformen und Methoden dem Ziel gerecht werden, Schülerinnen und Schüler zur Selbständigkeit zu erziehen. Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule wirken die Beteiligten, insbesondere Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler, zusammen. Alle Beteiligten müssen schulische Angebote und das schulische Leben so gestalten können, dass die Schule in die Lage versetzt wird, ihrem Auftrag je nach örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. 2
Hausaufgaben, sie gehören zu den oben genannten Methoden der Schule, sollen also die Schülerin, bzw. den Schüler zur Selbständigkeit erziehen. Die Eltern sollen diesen Prozess begleiten und unterstützen.
Der Verein zur Förderung der sozialen Demokratie gibt Eltern ein Begleitheft zu Erlassen, Richtlinien und Verordnungen für die hessischen Schulen an die Hand. Dieses Heft charakterisiert Hausaufgaben wie folgt:
1. Das Schwergewicht der Arbeit der Schule liegt im Unterricht und bei sonstigen schulischen Veranstaltungen, nicht bei den Hausaufgaben.
2. Hausaufgaben sollen in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Wenn Hausaufgaben gestellt werden, sind sie von vornherein in die Unterrichtsplanung einzubeziehen; zudem bedürfen sie jeweils der methodischen Anleitung.
3. Hausaufgaben mit dem Ziel der Vorbereitung neuer Unterrichtsstoffe können bei entsprechender methodischer Planung gegeben werden.
4. Das Recht des Schülers auf Spiel und Erholung begrenzt den Umfang der Hausaufgaben. Art und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben richten sich nach dem Leistungsstand der Schüler. Die Aufgabenstellung soll so erfolgen, dass die Hausaufgaben vom Schüler innerhalb einer angemessenen Zeit ohne fremde Hilfe bewältigt werden.
2 Hessisches Schulgesetz §3 (10)
Arbeit zitieren:
Felix Frobel, 2001, Hausaufgaben und ihre Berechtigung, München, GRIN Verlag GmbH
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