Danksagung
Mein ausdrücklicher Dank bei der Erstellung dieser Diplomarbeit geht an die IHK Schleswig-Holstein, insbesondere an Frau Jana Seelig und Herrn Marcus Schween des Geschäftsbereichs Recht & Fairplay. Sie waren mir bei der Durchführung der schriftlichen Befragung sehr hilfreich. Außerdem war die Teilnahme an dem Seminar zum Thema Korruption am 27.10.2009 sehr aufschlussreich.
Des Weiteren geht mein Dank an Herrn Peter Lühr, Geschäftsführer der ascopert GmbH. Die Diskussion mit ihm war inspirierend für die Entwicklung des Kurzfragebogens.
Abschließend richtet sich mein Dank noch an alle Unternehmen, die an den Befragungen teilgenommen haben, ohne die diese Diplomarbeit nicht möglich gewesen wäre.
Jessica Lange
Pinneberg, 26.02.2010
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis........................................................................................... 3
Abk ürzungsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis. III
1. Einleitung 5
1.1 Idee der Arbeit und Problemstellung 5
1.2 Ziel der Arbeit und Vorgehen 7
2. Grundlagen der Corporate Compliance. 9
2.1 Definition 9
2.2 Ziele und Funktionen 13
2.3 Rechtsgrundlagen 16
2.4 Exkurs Korruption 23
3. Corporate Compliance Organisation 28
3.1 Allgemeines 28
3.1.1 Ablauf der Implementierung 28
3.1.2 Organisatorische Einbettung 30
3.2 Elemente. 31
3.2.1 Verhaltenskodex bzw. Compliance Handbuch 31
3.2.2 Whistleblowingsysteme 35
3.2.3 Risikomanagement bzw. Frühwarnsysteme. 38
3.2.4 Compliance Officer / Compliance Beauftragter 41
3.2.5 Trennung von Funktionen und 4-Augen-Prinzip. 43
3.2.6 Die D O-Versicherung. 46
4. Grundlagen über empirische Untersuchungen 48
4.1 Grundsätzliches 48
4.2 Der Fragebogen. 50
3
4.3 Das Interview 51
4.4 Datenanalyse und Auswertung 52
5. Empirische Untersuchung über die Verbreitung von Corporate Compliance
Ma ßnahmen im Mittelstand 53
5.1 Kurzfragebogen 55
5.1.1 Entwicklung des Fragebogens und Auswahl der befragten
Unternehmen 55
5.1.2 Auswertung des Fragebogens 57
5.2 Das Telefoninterview 64
5.2.1 Entwicklung des Leitfadens. 64
5.2.2 Auswahl der befragten Unternehmen. 66
5.2.3 Durchführung der Telefonbefragung 66
5.2.4 Auswertung der Telefonbefragung 67
5.3 Vergleich und Zusammenfassung der Auswertungsergebnisse 77
6. Schlussteil 80
6.1 Zusammenfassung und Fazit. 80
6.2 Kritische Würdigung 83
Literatur - und Quellenverzeichnis. V
Anhang. X
4
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AktG Aktiengesetz
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
Art. Artikel
BDK Bund deutscher Kriminalbeamter
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGH Bundesgerichtshof
CO Compliance Officer
DAX Deutscher Aktienindex
DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
D&O-Versicherung Directors & Officers - Versicherung
EU Europäische Union
EUBestG EU-Bestechungsgesetz
FCPA Foreign Corrupt Practices Act
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
I
IHK Industrie- und Handelskammer
IntBestG Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung
IT Informationstechnologie
lat. Lateinisch
MA Mitarbeiter
MarkenG Markengesetz
OwiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
PatG Patentgesetz
Prof. Professor
PWC PriceWaterhouseCoopers
SEC Securities and Exchange Commission
SOX Sarbanes-Oxley Act
StGB Strafgesetzbuch
UN Unternehmen
UrhG Urhebergesetz
URL Uniform Resource Locator
US United States
USA United States of America
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ebenen der Compliance
Abbildung 2: Compliance-relevante Rechtsgebiete.
Abbildung 3: Korruption in Schleswig-Holstein.
Abbildung 4: Risikomanagement-Prozess.
Abbildung 5: Deduktion und Induktion
Abbildung 6: Bekanntheitsgrad Compliance.
Abbildung 7: Einfluss von Compliance
Abbildung 8: Branchen Kurzbefragung.
Abbildung 9: Unternehmensgrößen Kurzbefragung
Abbildung 10: Ausfüller des Kurzfragebogens
Abbildung 11: Bekanntheit des Begriffs.
Abbildung 12: Anwendung Corporate Compliance.
Abbildung 13: Ziele von Compliance
Abbildung 14: Planung der Einführung von Compliance
Abbildung 15: Haftungsrisikoanalysen
Abbildung 16: Relevanz der Rechtsgrundlagen
Abbildung 17: Compliance Maßnahmen
Abbildung 18: Branchen Interview.
Abbildung 19: Unternehmensgrößen Interview
Abbildung 20: Ansprechpartner Interview.
Abbildung 21: Bekanntheit des Begriffs im Interview
Abbildung 22: Nutzung von Compliance
Abbildung 23: Verhaltenskodex für MA
Abbildung 24: Whistleblowing
Abbildung 25: Risikomanagement.
III
Abbildung 26: Frühwarnsysteme.
Abbildung 27: Compliance Beauftragte
Abbildung 28: Funktionstrennung und 4-Augen-Prinzip
Abbildung 29: D O-Versicherung
Abbildung 30: zukünftige Bedeutung.
Abbildung 31: Industriedichte
IV
1. Einleitung
1.1 Idee der Arbeit und Problemstellung
Compliance - also das Einhalten von Vorschriften - ist dem Grundsatz nach nichts Neues. Aber die Anzahl der einzuhaltenden Vorschriften hat in den letzten Jahren stark zugenommen 1 und dieser Trend wird wohl aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise anhalten. Den Unternehmen, ihrem Management und auch ihren Mitarbeitern werden so immer weiterreichende Pflichten auferlegt, die berücksichtigt und eingehalten werden müssen. Insgesamt sind deutliche Haftungsverschärfungen für die Unternehmensführung und für Aufsichtsorgane erkennbar.
Ebenso wird die Bedeutung von Corporate Compliance Maßnahmen aufgrund der Zunahme von Wirtschaftsdelikten ansteigen. Laut einer Studie von PriceWaterhouseCoopers (PWC) über Wirtschaftskriminalität 2009 erwarten über ein Drittel der befragten Unternehmen durch die Wirtschaftskrise einen Anstieg der Wirtschaftskriminalität aufgrund wachsender Arbeitsplatzsorgen. 42% der Unternehmen befürchtet durch den wirtschaftlichen Druck auch eine Zunahme von Wettbewerbsdelikten. 2
Corporate Compliance ist im Rahmen der Betriebswirtschaft noch ein relativ neuer Begriff. Seinen Ursprung fand die Thematik im anglo-amerikanischen
1 1998 trat das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft;
2002 der Sarbanes-Oxley-Act (SOX) in den Vereinigten Staaten; 2004 trat das
Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) in Kraft und das Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG) wurde umfassend reformiert; 2002 trat der Deutsche Corporate Governance
Kodex (DCGK) in Kraft, in den 2007 auch der Compliance Begriff aufgenommen wurde
2 Vgl. Bussmann, Kai-D.; Nestler, Claudia; Salvenmoser, Steffen; Studie: „Wirtschaftskriminalität 2009-
Sicherheitslage in deutschen Großunternehmen“ durchgeführt von PriceWaterhouseCoopers und der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, September 2009,siehe Anhang, Seite XVII
5
Raum durch die dortigen gravierenden Unternehmenszusammenbrüche von z.B. Enron und Worldcom. 3
Im anglo-amerikanischen Raum ist daher dieses Themengebiet schon weit verbreitet und in der Organisation vieler Unternehmen zu finden 4 . In Deutschland ist Corporate Compliance auch bei Großunternehmen bekannt und wird oft angewendet 5 . Für mich war es nun interessant herauszufinden, ob durch Corporate Compliance nur ein neuer „Hype“ nach Basel II, KonTraG und Corporate Governance geschaffen wurde oder ob sich der Sachverhalt auch nachhaltig in der deutschen Unternehmenswelt verankert. Als Einstieg in dieses Thema habe ich die Internetauftritte sämtlicher Unternehmen, die im DAX vertreten sind, - der sogenannten Blue Chipsbesucht und geprüft, ob diese über Corporate Compliance verfügen. Bei allen bin ich, wie erwartet, auch fündig geworden. Dieses Ergebnis überrascht natürlich nicht, weil Aktiengesellschaften innerhalb eines bestimmten Rahmens durch die geltenden Rechtsvorschriften zu Corporate Compliance verpflichtet sind 6 .
Für mich entstand aber nun die Frage, ob nicht nur in deutschen Großunternehmen, sondern auch im deutschen Mittelstand eine Verbreitung von Corporate Compliance Maßnahmen erkennbar ist. Die Autoren des „Praxishandbuch-Corporate Compliance“ halten Compliance nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen relevant, sondern
3 Vgl. Jäger, Axel; Rödl, Christian; Campos Nave, José A.; “Praxishandbuch Corporate Compliance”,
WILEy-VCH Verlag, Weinheim 2009, Seite 19
4 z.B.: http://www.exxonmobil.com/Corporate/Files/news_pub_anticorrupt.pdf;
http://www.investor.jnj.com/governance/boardconduct.cfm;
http://www.microsoft.com/about/companyinformation/corporategovernance/default.mspx;
http://www.thecoca-colacompany.com/citizenship/governance_ethics.html; Zugriff am 02.02.2010
5 z. B.: http://www.daimler.com/dccom/0-5-992580-49-1032095-1-0-0-0-0-0-36-7145-0-0-0-0-0-0-
0.html;
http://www.bmw.de/de/de/general/corporateclients/_shared/pdf/BMW_Nachhaltigkeitsbericht.pdf, Seite
22; http://konzern.lufthansa.com/nc/de/unser-geschaeft/corporate-governance-
compliance.html?sword_list%5B0%5D=compliance; Zugriff am 02.02.2010
6 siehe Kapitel 2.3
6
zunehmend auch für mittelständische Unternehmen. 7 Ähnlich bewertet es der Autor der Buches „Compliance - Praxisleitfaden für Unternehmen“ Klaus Moosmayer: „Das Thema der Compliance betrifft nicht nur internationale Konzerne. Mittelständische Unternehmen stehen vor der vielleicht noch größeren Herausforderung, die identischen Haftungsrisiken mit geringeren wirtschaftlichen und personellen Ressourcen zu bewältigten.“ 8
1.2 Ziel der Arbeit und Vorgehen
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung, ob und inwieweit Corporate Compliance auch im deutschen Mittelstand verbreitet ist. Ist dort Corporate Compliance bereits ein wohlbekannter Begriff? Haben einige Unternehmen möglicherweise noch nichts über die Thematik gehört? Oder haben Unternehmen absichtlich auf eine Umsetzung von einer Corporate Compliance Organisation verzichtet? Setzen mittelständische Unternehmen vielleicht Maßnahmen um, ohne diese mit dem Begriff Corporate Compliance zu bezeichnen?
Allen diesen Fragen versuche ich mit dieser Arbeit auf den Grund zu gehen. Dafür wurde sowohl eine schriftliche Befragung mittels eines Fragebogens, als auch eine direkte Befragung per Telefon im Bundesland Schleswig-Holstein durchgeführt. Um das Thema möglichst umfassend darzustellen und auf viele Gesichtspunkte in den Befragungen eingehen zu können, wurden die theoretischen Erläuterungen der einzelnen Teilaspekte von Corporate Compliance bewusst kurz gehalten.
Die Arbeit beginnt mit einer theoretischen Einführung in das Thema Corporate Compliance mit den Unterthemen Definition des Begriffes, Ziele und Funktionen, sowie dessen Rechtsgrundlagen. Im Anschluss erfolgt ein
7 Vgl. Jäger; Rödl; Campos Nave; “Praxishandbuch Corporate Compliance”, Seite 20 und 54
8 Moosmayer, Klaus; „Compliance - Praxisleitfaden für Unternehmen“, Verlag C.H. Beck, München
2009, Vorwort des Autors
7
Exkurs zum Thema Korruption, das ich in diesem Zusammenhang als besonders erwähnenswert erachte.
Der dritte Teil der Diplomarbeit ist die Überleitung zum Praxisteil. Dort gehe ich auf die Compliance Organisation ein, mit den Unterthemen Implementierung einer Compliance Organisation und organisatorische Einbettung.
Der zweite Abschnitt des dritten Teils handelt dann von den Elementen der Corporate Compliance Organisation, auf die ich auch in den Befragungen explizit eingegangen bin. Hierbei zeigt sich auch, in wie viele Bereiche die Thematik Corporate Compliance hineinspielt.
Bevor die Ausführungen hinsichtlich der Befragungen beginnen, gebe ich eine kurze theoretische Einführung in die Grundlagen von empirischen Untersuchungen allgemein und besonders im Bezug auf Fragebögen und Interviews.
Ab Kapitel fünf gehe ich auf die Konzeption meines Fragebogens und Interview-Leitfadens ein und beschreibe deren Durchführung. Anschließend werden die Ergebnisse beider Befragungen mit geeigneten Methoden ausgewertet.
Am Ende erfolgt dann ein kurzes Fazit und einer Zusammenfassung der Erkenntnisse dieser Diplomarbeit.
8
2. Grundlagen der Corporate Compliance
2.1 Definition
Der Begriff „Compliance“ kommt aus dem Angelsächsischen und bedeutet übersetzt soviel wie „Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung“. 9 Eine übliche Definition lautet: „Der Begriff Compliance bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie seiner Organisationsmitglieder im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen“.
Wichtiger Bestandteil dieser Definition ist die Zumutbarkeit der Maßnahmen, d. h. die entsprechende Maßnahme muss auch in Relation zur vorherrschenden Situation und dem jeweiligen Unternehmen gesehen werden. Einem Großunternehmen sind dabei zum Beispiel andere Maßnahmen zuzumuten als einer kleinen Unternehmung.
Eine entscheidende Voraussetzung für regelkonformes Verhalten ist dabei, dass Regeln im Unternehmen existent sind und auch jedem betroffenen Mitarbeiter bekannt. Auch die Sanktionen für nicht-regelkonformes Verhalten müssen geläufig sein. 10
9 Vgl. Umnuß, Karsten; „Corporate Compliance Checklisten“, Verlag C.H. Beck, München 2008, Seite
VII, Einführung von Christoph E. Hauschka
10 Vgl. Jäger; Rödl; Campos Nave; “Praxishandbuch Corporate Compliance”, Seite 57-58
9
Hinsichtlich der Wortbedeutung kann der Begriff Corporate Compliance von drei Ebenen betrachtet werden. Auf der untersten Ebene geht es um die unmittelbare Bedeutung des Wortes: die Handlung der Gesellschaft im Einklang mit den geltenden Regeln. Auf der zweiten Ebene bezeichnet Compliance auch die Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln. Die oberste Ebene stellt Corporate Compliance als eine unabhängige
Unternehmensfunktion mit dem Ziel der Einhaltung der Regeln und der Aufgabe der Auswahl geeigneter Maßnahmen dar. 12 Ziele von Corporate Compliance Maßnahmen sind in diesem Sinne die Prävention von Schadensfällen, Schadensbegrenzung durch frühzeitige Erkennung von Rechtsverletzungen und die Erfüllung der Organpflichten der Organisationen. 13
Die Thematik Corporate Compliance hat ihren Ursprung im Bankenrecht und hat sich von dort aus zu einem wichtigen Instrument für jede Form von
11 Vgl. Küting, Karlheinz; Busch, Julia, „Zum Wirrwarr der Überwachungsbegriffe“, Zeitschrift DER
BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt, Heft 26 vom 26.06.2009, Seite 1364
12 Vgl. Küting; Busch; “Zum Wirrwarr der Überwachungsbegriffe”, Zeitschrift DER BETRIEB, Heft 26
vom 26.06.2009, Seite 1364
13 Vgl. Umnuß; „Corporate Compliance Checklisten“, Seite V, Vorwort des Herausgebers
10
unternehmerischem Handeln entwickelt. Bevor Corporate Compliance in der allgemeinen Geschäftswelt auftauchte, war die allgemeine Sorgfaltspflicht für Manager die einzige rechtliche Grundlage für deren verantwortliches Handeln. Jedoch begründet durch teilweise spektakuläre Korruptionsvorfälle, Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche hat sich die tägliche Rechtspraxis für die Unternehmen verändert. 14 Die Vorfälle um die Münchener Siemens AG (November 2006) haben in Deutschland erheblich dazu beigetragen, das Thema Corporate Compliance zu verbreiten. Die Reaktion der USA auf dortige Skandale führte zur Verabschiedung des Sarbanes-Oxley Act (SOX) im Jahre 2002. 15 Es entstand dabei die Tendenz, die den Unternehmen jeweils auferlegten Pflichten, durch persönliche Haftungsrisiken für ihre Organe abzusichern. Außerdem wurde es für die Betroffenen erleichtert Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen, Manager und Aufsichtsräte durchzusetzen.
Compliance bezieht sich dabei aber nicht nur auf die externen gesetzlichen Vorschriften, sondern bezieht auch interne Regelungen des jeweiligen Unternehmens mit ein. 16
Insgesamt hat sich heute ein zunehmend weiter gefasster Compliance Begriff durchgesetzt, der die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und gesellschaftlicher Vorschriften verlangt, sowie die systematische Prävention von Rechtsverstößen durch Aufklärung, Beratung, Schulungen und Überwachungsmaßnahmen. 17 Corporate Compliance richtet sich in diesem Zusammenhang an Unternehmen ebenso wie an behördliche bzw. staatliche Institutionen. Sogar ein Land kann sich durch die Einhaltung von internationalen Konventionen oder Beschlüsse internationaler Gremien compliant verhalten.
14 Vgl. Jäger; Rödl; Campos Nave; “Praxishandbuch Corporate Compliance”, Seite 25-26
15 Vgl. Umnuß; „Corporate Compliance Checklisten“, Seite VIII
16 Vgl. Jäger; Rödl; Campos Nave; “Praxishandbuch Corporate Compliance”, Seite 25-26
17 Vgl. Umnuß; „Corporate Compliance Checklisten“, Seite IX
11
In den Unternehmen wird Compliance in den unterschiedlichsten Bereichen angesiedelt: in eigens dafür gegründeten Compliance Abteilungen, in Rechtsabteilungen, beim Controlling, bei der Internen Revision, im Personalwesen oder sogar in manchen Fällen in der IT-Abteilung. 18
Corporate Compliance kann als Teil der Corporate Governance eines Unternehmens angesehen werden. Corporate Governance ist ein System der Unternehmensführung und -kontrolle im Hinblick auf die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und die unternehmensinternen Instrumente. Grundansatz der Corporate Governance ist Transparenz und der Schutz der Shareholder und Stakeholder. 19 Corporate Governance hat in etwa die Bedeutung einer Unternehmensverfassung. Im Jahre 2002 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) als Handlungsempfehlung für die Unternehmen formuliert. Nach dem Aktiengesetz (§ 161 AktG) sind Vorstand und Aufsichtsrat einer AG verpflichtet jährlich eine Erklärung abzugeben, ob sie die Empfehlungen des DCGK beachten. Sollten alle oder einige Empfehlungen nicht berücksichtigt worden sein, muss die AG dafür die entsprechenden Gründe angeben („comply or explain“). 20 Für Corporate Governance gibt es ebenso wie für Corporate Compliance keinen universellen Ansatz, der für jedes Unternehmen passend wäre. Beide Systeme müssen immer auf das Unternehmen und dessen Situation abgestimmt werden. 21 Der Unterschied zwischen Governance und Compliance liegt vor allem in der Perspektive: Corporate Governance ist von der Sichtweise der „Regulierer“, dem Staat, geprägt, während Compliance aus der Perspektive der „Regulierten“, den betroffenen Unternehmen,
18 Vgl. o. V.; „Compliance-Lexikon - Was ist Compliance?“, URL:
http://www.compliancemagazin.de/compliancelexikon/wasistcompliance210708.html, Zugriff am
21.01.2010
19 Vgl. Warncke, Markus; „Prüfungsausschuss und Corporate Governance“, Erich Schmidt Verlag,
Berlin 2005, Seite 27
20 Vgl. Hauschka, Christoph E.; „Corporate Compliance - Handbuch zur Haftungsvermeidung im
Unternehmen“, Verlag C.H. Beck, München 2007, Seite 2
21 Vgl. Warncke; „Prüfungsausschuss und Corporate Governance“, Seite 27
12
gesehen wird. Allerdings ist der Begriff Corporate Compliance zu unterscheiden von der Problematik zur Vermeidung fehlerhafter Unternehmensentscheidungen und damit der Vermeidung unternehmerischer Risiken. 22
Die Umsetzung von Corporate Compliance ist im Unternehmen kein Selbstgänger. Der Aufbau einer Compliance Organisation erfordert sowohl aus organisatorischer als auch aus rechtlicher Sicht ein aktives Vorgehen der Geschäftsleitung. Corporate Compliance ist eine Aufgabe der Unternehmensführung. 23
2.2 Ziele und Funktionen
Grundsätzlich dient Corporate Compliance der Schadensabwehr und der Risikovorbeugung im Unternehmen. Es sollen Schadensersatzansprüche Dritter gegen die Gesellschaft oder gegen Geschäftsleitungsmitglieder vermieden werden. Eine Aufgabe von Corporate Compliance in diesem Zusammenhang ist die Risikofrüherkennung und die Überwachung von Risiken. In diesem Kontext existiert zwischen Corporate Compliance und dem Risikomanagement eine deutliche inhaltliche Affinität 24 .
Compliance Maßnahmen dienen aber nicht nur der Prävention von Rechtsverstößen, sondern können auch ein strategischer Vorteil im Wettbewerb sein. Zum einem verhindert ein Unternehmen auf eine sogenannte
22 Vgl. Hauschka; „Corporate Compliance - Handbuch zur Haftungsvermeidung im Unternehmen“,
Seite 3
23 Vgl. Vetter, Eberhard; „Compliance in der Unternehmenspraxis“, Herausgeber Wecker,Georg und
van Laak, Hendrik, Gabler Verlag, Wiesbaden 2008, Seite 29
24 siehe Kapitel 3.2.3
13
„Schwarze Liste“ 25 gesetzt zu werden und keine lukrativen Aufträge mehr zu erhalten. Auf der anderen Seite spielt heute für die Unternehmen bei der Auswahl von Geschäftspartnern auch deren Compliance Organisation eine Rolle. Die Unternehmen fürchten, dass auch die Rechtsverstöße des Geschäftspartners sich auf ihre eigene Reputation auswirken könnten. So wird Compliance auch zum Marketing-Faktor. 26
Compliance ist auch eine unternehmerische Möglichkeit, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Daher ist Corporate Compliance langfristig auch ein Beitrag zur Steigerung des Shareholder-Value. 27 Für Unternehmen, die teilweise auf Fremdkapital angewiesen sind, ist Corporate Compliance auch deshalb wichtig, weil Banken im Ratingprozess zunehmend Compliance berücksichtigen. So kann eine effiziente Compliance Organisation das Ratingergebnis steigern und bessere Kreditkonditionen ermöglichen. Auch bei der Gewinnung von Eigenkapitalgebern hilft das Vorhandensein einer Corporate Compliance Organisation. Die
Eigenkapitalgeber entwickeln dann ein größeres Vertrauen in die Unternehmung, weil diese rechtlichen Risiken vorbeugt und sich größtmöglich gegen Schadenseintritte absichert.
Ohne Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften kann es heute langfristig keinen Unternehmenserfolg geben. Es drohen Imageschäden, Reputationsverluste und Schadensersatzforderungen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der sogenannte „Safe-Harbour“-Gedanke. Die Gerichte berücksichtigen zunehmend vorherrschende Compliance Maßnahmen als strafmildernd. Auf diese Weise reduziert Corporate Compliance das Haftungsrisiko der Gesellschaft und auch die persönlichen Haftungsrisiken der Mitglieder des Managements. Ein häufig genannter Grund, keine
25 Zusammenstellung von natürlichen oder juristischen Personen , die von einer Organisation oder der
Gesellschaft insgesamt als verdächtig oder nicht vertrauenswürdig angesehen werden (eigene
Definition)
26 Vgl. Vetter; „Compliance in der Unternehmenspraxis“, Seite 29-32
27 Vgl. Jäger; Rödl; Campos Nave; “Praxishandbuch Corporate Compliance”, Seite 19
14
umfassende Corporate Compliance einzuführen, liegt in der befürchteten internen Überregulierung. Doch eine professionelle Compliance Organisation macht „Recht“ im Unternehmen nahezu unsichtbar und ermöglicht daher eine intensivere Konzentration auf das operative Tagesgeschäft. 28
Trotzdem lassen sich natürlich auch durch eine vorbildliche Corporate Compliance Organisation Rechtsverstöße nicht komplett ausschließen. Eine weitere Aufgabe von Compliance ist das Krisenmanagement nach entsprechenden Vorfällen. Es geht dabei um die Bewältigung der Krise und die Minderung des Schadens. So könnten gegebenenfalls Leitlinien entwickelt werden, wie bei bestimmten Vorfällen, z.B. Korruptionsverdacht, vorzugehen ist. 29
Compliance verfolgt neben juristischen Zielen auch ethische Ziele. So soll sich das Verhältnis zu Unternehmensexternen (Kunden; Lieferanten) durch soziale Standards wie Ehrlichkeit, Fairness, Transparenz und Vertrauen auszeichnen. 30 Die Compliance Organisation eines Unternehmens sollte zwingendes Recht stets rechtzeitig berücksichtigen, aber die Spielräume des dispositiven Rechts von Corporate Compliance zum Vorteil der Unternehmung nutzen und auf die jeweilige Unternehmensstrategie abstimmen. 31
Die Vorteile von Corporate Compliance für das Unternehmen sind: Transparenz, Kontrolle, Sicherheit, Erfolg, Effizienz und die Vermeidung teurer Sanktionen und Imageschäden. Compliance verhilft zu einem umfassenden Überblick über alle Unternehmensaktivitäten und zu schnelleren und flexiblen Reaktionen auf Vorfälle. Durch Compliance werden wichtige Voraussetzungen für zentrale Kontrolle und ein effektives
28 Vgl. Jäger; Rödl; Campos Nave; “Praxishandbuch Corporate Compliance”, Seite 32-33
29 Vgl. Vetter; „Compliance in der Unternehmenspraxis“, Seite 29-32
30 Vgl. Küting; Busch; “Zum Wirrwarr der Überwachungsbegriffe”, Zeitschrift DER BETRIEB, Heft 26
vom 26.06.2009, Seite 1365
31 Vgl. Jäger; Rödl; Campos Nave; “Praxishandbuch Corporate Compliance”, Seite 30
15
Risikomanagement geschaffen. Die Dokumentation aller rechtlichen Vorschriften und der durchgeführten Compliance Maßnahmen erhöht die rechtliche Sicherheit des Unternehmens. Durch eine professionelle Corporate Compliance wird die Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital erleichtert und eine intensive Konzentration aufs Tagesgeschäft möglich gemacht. Langfristig wird so der Unternehmenserfolg gesichert. Auch dadurch, dass durch Corporate Compliance teure Sanktionen (Geldbußen, Haftstrafen, Schadensersatz, Entzug von Genehmigungen oder Rückruf von Produkten) und Imageschäden vermieden werden. Abschließend sorgt die Einführung einer Corporate Compliance Organisation für eine Optimierung der Prozessabläufe im Unternehmen und somit für Effizienz. Die dadurch entdeckten Einsparpotenziale können einen entscheidenden
Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz darstellen. 32
2.3 Rechtsgrundlagen
Von Wertpapierdienstleistungsunternehmen wird bereits seit 1994 der Aufbau einer Corporate Compliance Organisation in § 33 WpHG verlangt. Auch für Versicherungen wurde eine ähnliche Pflicht in Art. 45 der Richtlinie Solvabilität II der EU-Kommission entworfen.
Im Jahre 2007 wurde der Compliance Begriff dann auch in den Deutschen Corporate Governance Kodex aufgenommen: in den Kapiteln 3.3.4, 4.1.3 und 5.3.2 wird Compliance ausdrücklich erwähnt. Der DCGK will Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung setzen. Als entscheidende Grundvoraussetzung gilt dafür die Schaffung von Transparenz. Der Kodex richtet sich zwar in erster Linie an deutsche börsennotierte Unternehmen, die Beachtung des Kodexinhaltes wird aber
32 Vgl. Liess, Jutta; „Compliance - Chefsache Gesetzestreue“, Zeitschrift Unternehmensgestaltung,
Institut für Wirtschaftspublizistik, Verlag Steuern Recht Wirtschaft, Heft 1/2007, Seite 24
16
auch nicht-börsennotierten Unternehmen empfohlen. Inhaltlich besteht der DCGK zum einen aus Erwähnungen von gesetzlichen Vorschriften zum anderen aus Empfehlungen und Anregungen für gute Unternehmensführung. 33 Ansatzpunkte des DCGK sind Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und der Rechte der Aktionäre sowie eine Verbesserung der Transparenz in der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. 34
Eine entscheidende Rechtsgrundlage für den Aufbau einer Compliance Organisation und auch eines Risikomanagements bei Aktiengesellschaften ist § 91 Abs. 2 AktG:
„(2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ 35
Aufbau und Umfang des einzurichtenden Überwachungssystems hängen von der jeweiligen Unternehmensgröße, Branche und Unternehmensstruktur ab. Unbedingt erforderlich ist der Aufbau einer Internen Revision und eines lückenlosen Berichtswesens. 36
Hauptrechtsgrundlage für die Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft ist § 93 AktG:
„(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf
33 Vgl. Warncke; „Prüfungsausschuss und Corporate Governance“, Seite 60-61
34 Vgl. Macharzina, Klaus; „Unternehmensführung - Das internationale Managementwissen“,
Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr.Th. Gabler/ GWV Fachverlage, Wiesbaden 2003, Seite 141
35 Vgl. Umnuß; „Corporate Compliance Checklisten“, Seite VII- X
36 Vgl. Hauschka; „Corporate Compliance - Handbuch zur Haftungsvermeidung im Unternehmen“,
Seite 107
17
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