I
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
LITERATURVERZEICHNIS III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII
ABBILDUNGS - UND TABELLENVERZEICHNIS XVI
1. Einführung 1
1.1 Die Situation d. Internetentwicklung in der VR China 2
1.2 Aktuelle Urheberrechtsverletzungen im Internet. 6
2. Rechtliche Grundlagen zum chinesischen Urheberrecht 9
2.1 Gesetze im engeren und im weiteren Sinne 9
2.2 Die für das UrhR zuständigen Verwaltungsapparate und deren Ver-
13
waltungserlasse im Internet Bereich.
2.3 Die von NVK ratifizierten internationalen Verträge zum UrhR 15
3. Allgemeine Darstellung zum UrhR 17
3.1 Urheberschaft, Inhalt des Urheberrechts und Schutzdauer 18
3.1.1 Geschützte Werke 18
3.1.2 Urheberschaft 20
3.1.3 Inhalt des Urheberrechts 22
3.1.4 Dauer des Urheberrechts 24
3.2 Kurze Erläuterung zu den Schranken 27
Fall 1: Programmzeitschriften 30
Fall 2: Der sachgerechte Umfang des Zitatrechts 32
3.3 Recht der öffentlichen Zugänglichmachung 34
Fall 3: Ningbo Success Multimedia Communication / UUSee 34
3.4 Rechtsverletzungen nach zivilrechtlichen Vorschriften 37
4. Providerhaftung und Haftungsprivileg 41
4.1 Die Arten des Internet-Service-Provider 42
II
4.2 Haftung der Content-Provider…………………………………………… 45
Fall 4 Go East Entertainment / www.chinamp3.com. 46
4.3 Haftung der Suchmaschinenbetreiber 49
Fall 5 International Federation of the Phonographic Industry / Yahoo 53
4.4 Haftung der Host-Provider 56
Fall 6 Xinchuan Peking./ www.tudou.com. 57
4.5 P2P-TV-Netzwerke 63
4.5.1 Technische Grundlage der P2P-TV-Netzwerke 64
4.5.2 Die zivilrechtliche Haftung der P2P-TV-Betreiber 68
Fall 7: Jidong Network Corporation Limited / PPLive 69
5. Fachkundeaspekte für Rechtsanwälte im Bereich der chinesischen ZPO. 73
6. Schlussbetrachtung 79
ANHANGSVERZEICHNIS 82
III
LITERATURVERZEICHNIS
Monographie, Zeitschriftenbeiträge und Artikelsammlungen
Derer, Sylvia:
Fachkunde für Rechtsanwaltsfachangestellte, 6. Aufl. Troisdorf 2005
Dietz, Aldolf:
Länderberichte China, in: Möhring/Schulze/Ulmer/Zweigert (Hrsg.): Quellen des Urheberrechts - Gesetzestexte aller Länder -, Hamburg 2004, Bd.1, Teil I S.1-36, Teil II S. 1-28, Teil III S. 1-4
Dreikosen, Ursula:
Die Entwicklung des Internets in der VR China in der ersten Dekade: Festigung oder Unterminierung der Staatsmacht, Orientalistik Seminararbeit, Berlin 2004
Fink, Udo/Cole, Mark D./Keber, Tobias O.:
Europäisches und Internationales Medienrecht, o.O. 2008
Follath, Erich:
Goliath gegen Goliath, in: Der Spiegel 13/2010, S. 90-99
Fromm, Friedrich Karl/Nordemann, Wilhelm:
Urheberrecht. Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Verlagsgesetz und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, 10., überarb. und erg. Aufl. (spätere Bearbeiter, fortgeführt von Vinck, Kai und W. Hertin, Paul), Stuttgart 2008
Gebhardt, Immanuel:
Chinese Contract Law Comparative Case Studies - Volume II, Part 2, Peking Dez.2003 (Englische Fassung)
Guo, Xiuhua:
Das Recht d. öffentlichen Zugänglichmachung und mittelbaren Haftung (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen), in: Legal Comments about Information Network and New Technology (Artikelsammlung), Law Press China, Peking 2009, S. 250-257
Hay, Peter:
US-Amerikanisches Recht, 3. Aufl. München 2005
He, Fang:
Analyse der Haftung der Suchmaschinenbetreiber anhand des IFPI Falls (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen), in: Legal Comments about Information
IV
Network and New Technology (Artikelsammlung), Law Press China, Peking 2009, S. 349-352
Heckmann, Dirk:
Internetrecht, juris Praxis Kommentar, 2. Aufl. Saarbrücken 2009
Li, Yan:
Internet Law (Wang Luo Fa), Peking 2008 (Englischer Titel mit chinesischen Inhalten)
Liu, Xiaochun:
China´s Napster Case (Englischer Titel mit chinesischen Inhalten), in: Internet Law Review (Artikelsammlung), Peking University Press, Peking 2007, Bd.8, S.110-124
Liu, Xiaochun:
Have the Rules of Online Copyright Protection settled down (Englischer Titel mit chinesischen Inhalten), in: Internet Law Review (Artikelsammlung), Peking University Press, Peking 2007, Bd.8, S.125-131
Lorenz, Andreas/Wagner, Wieland:
Die Rotchina AG, in: Der Spiegel 03/2007, S. 84-99
Lutz, Peter:
Grundriss des Urheberrechts, Heidelberg 2009
Ma, Kewei:
Analyse anhand des Napster Falls - Wie kann ein P2P Betreiber seine Haftung bei Urheberrechtsverletzung durch Dritte vermeiden (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen), in: Legal Comments about Information Network and New Technology (Artikelsammlung), Law Press China, Peking 2009, S. 180-189
Mießner, Sandra:
Providerhaftung, Störerhaftung und Internetauktion (Diss., Marburg 2007), Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Bd.20, Frankfurt 2008
Möhring, Philipp /Nicolini, Käte:
Urheberrechtsgesetz Kommentar, 2.Aufl. München 2000
Ren, Yong:
Mechanical Use, Functional Use and Copyright issues in Peer-to-Peer Network (Englischer Titel mit chinesischen Inhalten), in: Internet Law Review (Artikelsammlung), Peking University Press, Peking 2007, Bd.8, S.132-138
Von Senger, Harro:
Einführung in das chinesische Recht, München 1994
V
Wandtke, Artur-Axel/Bullinger, Winfried:
Praxiskommentar zum Urheberrecht, 3 Aufl. München 2009
Wang, Qian:
Copyright in the Internet, Peking 2008 (Englischer Titel mit chinesischen Inhalten)
Wei, Yongzheng:
Journalism & Communication, 2. Aufl. Peking 2009 (Englischer Titel mit chinesischen Inhalten)
Xiao, Yan:
On Exemption of Copyright Liability of Non-profit Public Library (Englischer Titel mit chinesischen Inhalten), in: Internet Law Review (Artikelsammlung), Peking University Press, Peking 2007, Bd.8, S.139-147
Yang, Lei/Zhou, Dagang:
Media before the Bench - An Analysis of Legal Problems in News Reporting, Peking 2006 (Englischer Titel mit chinesischen Inhalten)
Zhang, Feng:
Fachkundeaspekte des Urheberrechtsschutzes im Bereich Internet für Rechtsanwälte (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen), in: Legal Comments about Information Network and New Technology (Artikelsammlung), Law Press China, Peking 2009, S. 232-240
Zhou, Hongmin:
Haftungsformen und ihre Tatbestandsmerkmale bei Urheberrechtsverletzungen im Bereich Internet (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen), in: Legal Comments about Information Network and New Technology (Artikelsammlung), Law Press China, Peking 2009, S. 241-249
Zou, Xiaoli:
Die Berechnung d. Höhe d. Schadensersatzes im Bereich Internet (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen), in: Legal Comments about Information Network and New Technology (Artikelsammlung), Law Press China, Peking 2009, S. 288-290
Internet-Quellen:
Mit Verfasser:
Dong, Liling: PPLive wurde wegen Urheberrechtsverletzung verklagt (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen)
VI
http://business.sohu.com/20091103/n267926084.shtml Stand: 03.05.10 20.28Uhr
Li, Shunde: TRIPS und Chinesisches UrhG
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.bjiplawyer.cn/fxyj/602.html
Der Link verbindet ein Webportal von Rechtsanwälten im Bereich des geistigen Eigentums Stand: 07.04.10 21.05Uhr
Liu, Fangyuan: Wettbewerb im Bereich P2P-TV-Branche wird weißglühend (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://nf.nfdaily.cn/21cbh/content/2010-04/26/content_11391195.htm Stand: 27.04.10 17.05 Uhr
Liu, Ke: Was ist Urheberpersönlichkeitsrecht? Was beinhaltet das Recht? (Eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.rucipr.com/ArticleView.aspx?id=364
Ein durch People´s University of China und das Ministry of Education finanziertes Webportal zum Austausch d. Informationen im Bereich intellectual property rights Stand: 06.April.10 13.50 Uhr
Liu, Manda: Analyse d. gesetzlichen Obergrenze eines Schadensersatzanspruches (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.apcyber-law.com/details.asp?ID=3302 Stand: 17.05.10 21.40Uhr
Parrack, Dave: P2P Making Big Money in China; Profits Outweigh Copyright Infringement Costs (auf Englisch)
http://www.webtvwire.com/p2p-companies-making-big-money-but-only-in-chinamaybe-joost-should-make-notes/ Stand: 17.05.10 20.52Uhr
Seitz, Christine:
Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/sonstiges/ergaen zender_leistungsschutz/index.html Stand: 22.05.10 19.25Uhr
Shan, Guojun:
Der Streitwert als Basis zur Ermittlung der sachlichen Zuständigkeit d. Gerichte (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.yadian.cc/paper/64906/ Stand: 10.05.10 19.23 Uhr
VII
Zhao, Wie:
CCTV hat die Übertragungsrechte d. DFL verlängert (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://sports.cctv.com/20090528/102789.shtml Stand: 27.04.10 11.17Uhr
Zheng, Junhuan: Die juristische Anwendung der gesetzlichen Obergrenze eines Schadensersatzanspruches (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.a-court.gov.cn/platformData/infoplat/pub/no1court_2802/docs/200901 /d_553809.html Stand: 17.05.10 21.55Uhr
Zhou, Liangping:
Problematik d. Berichterstattung über Tagesereignisse (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.caojunlawyer.com/shownews.asp?NC=14&NXC=5&NID=297 Die Webseite ist der Internetauftritt einer Kanzlei Stand: 09.04.10 17.10 Uhr
Ohne Verfasser:
(nach dem ersten Substantiv geordnet)
Der Anmeldeantrag auf Anerkennung der Urheberschaft
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) Der Antrag wird in Anhang I übersetzt beigefügt http://www.jsbq.org/down/07.doc Stand: 23.05.10 18.43 Uhr
Die Aufgabenbereiche d. „Ministy of Justice“
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.moj.gov.cn/index/content/2006-04/30/content_900525.htm Stand: 25.03.10 18.28 Uhr
Die Aufteilung d. Staatsrats (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.gov.cn/gjjg/2005-08/01/content_18608.htm Stand: 26.03.10 18.35Uhr
China — Measures Affecting the Protection and Enforcement of Intellectual Property Rights (auf Englisch)
http://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds362_e.htm Stand: 26.03.10 16.35Uhr
CNNIC publishes 25th Statistical Report on Internet Development in China (auf Englisch)
VIII
http://www.cnnic.net.cn/uploadfiles/pdf/2010/3/15/142705.pdf http://www.cnnic.net.cn/en/index/0O/index.htm (einige fundamentale Daten) Der erste Link verbindet zu der offiziellen Webseite von China Internet Network Information Center. Ihre Funktionstellung ist dem deutschen DENIC vergleichbar. Stand: 14.05.10 16.00Uhr
Content Providers
http://www.synacast.com/en/article/13 offiziell englische Webseite von PPLive Stand: 27.04.10 17.00Uhr
Copyright Amt
http://www.ncac.gov.cn/cms/html/205/index.html offiziell chinesische Webseite von Copyright Amt Stand: 21.05.10 16.10Uhr
Die Geschichte des ICQs
http://de.wikipedia.org/wiki/ICQ Stand: 14.05.10 17.41Uhr
Die Geschichte des OICQs
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://zhidao.baidu.com/question/34505932.html Stand: 14.05.10 17.41Uhr
Der Gesetzestext von AGZR
(wissenschaftliche Übersetzung ins Deutsche) http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/chinarecht/zivilrecht.htm Hrsg.: Frank Münzel Stand: 24.05.10 16.20 Uhr
Der Gesetzestext von Ausführungsvorschriften zum UrhG
(wissenschaftliche Übersetzung ins Deutsche) http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/chinarecht/2002.zip Hrsg.: Frank Münzel; Dokument Nummer 2.8.02/1 Stand: 24.05.10 16.08 Uhr
Der Gesetzestext von DMCA (amtliche Version auf Englisch)
http://thomas.loc.gov/cgi-bin/query/z?c105:H.R.2281.ENR: oder http://www.yitenge.com/DMCA.pdf Stand: 24.04.10 13.46 Uhr
Der Gesetzestext von ECRL (amtliche Version auf Deutsch)
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/material/ecomrl.htm Stand: 24.04.10 13.50 Urh
IX
Der Gesetzestext von den „Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Gesetzesanwendung bei der Behandlung von Computernetze berührenden Urheberrechtsstreitigkeiten“ (wissenschaftliche Übersetzung ins Deutsche) http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/chinarecht/2003.zip Hrsg.: Frank Münzel; Dokument Nummer 23.12.03/1 Stand: 24.05.10 16.35 Uhr
Der Gesetzestext von UrhG (wissenschaftliche Übersetzung ins Deutsche) http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/chinarecht/011027.htm Hrsg.: Frank Münzel Stand: 24.05.10 16.03 Uhr
Der Gesetzestext von den „Verlagsverwaltungsvorschriften“
(wissenschaftliche Übersetzung ins Deutsche) http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/chinarecht/011225b.htm Hrsg.: Frank Münzel Stand: 25.05.10 18.49 Uhr
Der Gesetzestext von den „Vorschriften der Zugänglichmachung “ (wissenschaftliche Übersetzung ins Englische) http://www.lawinfochina.com/law/display.asp?db=1&id=5224 oder http://www.chinaipr.gov.cn/laws/laws/others/235897.shtml Stand: 24.05.10 16.44 Uhr
Der Gesetzestext von ZPO
Die englische Fassung siehe bitte:
http://www.lawinfochina.com/law/display.asp?db=1&id=6459&keyword= Die deutsche Fassung siehe bitte:
http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/chinarecht/910409.htm Hrsg.: Frank Münzel Stand: 24.05.10 16.28 Uhr
Die zivilrechtlichen Haftungen d. ISP
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.lawtime.cn/info/lunwen/mfqutmflw/2006102651333.html Stand: 23.04.10. 14.22Uhr
Hartplatzhelden - OLG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2009
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090093.htm Stand: 08.05.10 22.35 Uhr
Herausforderungen für die traditionellen Massenmedien
http://german.china.org.cn/archive2006/txt/2000-11/10/content_2002583.htm ein Webportal auf das Deutsche, in dem Informationen aus China und über China angeboten werden.
X
Stand: 12.05.10 20.00 Uhr
Hinweise zu Europaratsverträgen
http://conventions.coe.int/general/v3IntroConvGER.asp Stand: 25.03.10 19.35Uhr
International Federation of the Phonographic Industry
http://de.wikipedia.org/wiki/International_Federation_of_the_Phonographic_Indu stry
http://www.ifpi.com/content/section_links/member_sites.html Stand: 03.05.10 11.50Uhr
Internet in der Volksrepublik China
http://de.wikipedia.org/wiki/Internet_in_der_Volksrepublik_China Stand: 12.05.10 20.39Uhr
Internet Usage in Asia
http://www.internetworldstats.com/stats3.htm Internet Usage in Europe http://www.internetworldstats.com/stats4.htm Stand: 14.05.10 15.57
Internetzugang und Internetnutzung im Jahr 2009 - STAT/09/176 Die Daten wurden von Eurostat , dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften erhoben
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=STAT/09/176&format= HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en Stand: 14.05.10. 16.07Uhr
Jidong Network Corporation Limited verklagt PPLive; In der ersten Instanz verlor PPLive den Prozess. (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://news.xinhuanet.com/internet/2009-04/30/content_11286783.htm Die offizielle Webseite von Jidong Network ist: http://www.joy.cn/ Stand: 27.04.10 17.20Uhr
Kommentar zu chinesischem UrhG
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.34law.com/lawfg/twsy/twsy_17.shtml Der Name d. Webseite lautet: Suche nach der juristischen Wissenschaft Stand: 07.04.10 21.34 Uhr
Kommentar zu den „Vorschriften d. Zugänglichmachung“
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen)
http://www.dffy.com/faxuejieti/ms/200711/20071115123857-9.htm bis -12.htm Der Name d. Webportals lautet: Das Auge der Rechte. Es bietet umfassende und
XI
komplexe rechtliche Informationen an. Stand: 23.04.10 17.19Uhr
Kontaktseite zwecks d. Kooperation
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.pps.tv/pps_lianxi.html Stand: 27.04.10 16.57Uhr
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsrechtlicher_Leistungsschutz Stand: 27.05.10 20.36Uhr
NVK prüft die Berichterstattung über den Beitritt d. WCT und WPPT (eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.nipso.cn/zhdt/gndt/200805/t20080522_402669.html Der Link verbindet mit der amtlichen Webseite von National Intellectual Property Strategie Formulation Office Stand: 26.03.10 13.32Uhr
Projekt Goldener Schild - die Große Firewall von China
http://de.wikipedia.org/wiki/Golden_Shield_Project#Zensierte_Inhalte Stand: 12.05.10 21.00Uhr
State Administration for Industries & Commerce (SAIC)
http://www.saic.gov.cn/english/index.html Stand: 23.05.10 17.47Uhr
Technologieklau, Energie und Umdenken
http://jaycup.wordpress.com/2009/03/19/technologieklau-energie-und-umdenken/ Stand: 17.05.10 18.30Uhr
Europäische Union
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union Stand: 14.05.10 16.15Uhr
Die bilateralen Verhältnisse
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.ncac.gov.cn/cms/html/205/1887/200305/672079.html offizielle Webseite des Copyright Amts Stand: 16.04.10 18.40Uhr
Die Verordnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsverordnung Stand: 24.03.10 13.20 Uhr
Videoplattform Tudou (auf Englisch)
XII
http://www.tudou.com/about/about_us.php Stand: 08.05.10 14.25 Uhr
Videoplattform YouTube
http://www.youtube.com/static?hl=de&template=about Stand: 08.05.10 14.26 Uhr
Vorlage der verfahrensmäßigen Anzeige
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) Die Vorlage wird in Anhang II übersetzt beigefügt http://www.ncac.gov.cn/cms/html/205/2081/200706/671713.html Stand: 23.05.10 18.40 Uhr
Webseite des Copyright Amts
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://www.gapp.gov.cn/cms/html/21/index.html Stand: 25.03.10 20.00Uhr
Yahoo Music Service
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://music.yahoo.cn/
Wenn man dann auf 欧美歌曲(Musike aus den USA und europäischen Ländern) also links unten geht, dann gelangt man zu der Seite, wo man ausländische Musik anhören und herunterladen kann. Stand: 03.05.10 14.26Uhr
Das Zahlungssystem für VIP-Mitglieder d. PPStream
(eigene Übersetzung aus dem Chinesischen) http://pay.pps.tv/banking_yb.php?schn=&cn=&acp=&schn2= Stand: 27.04.10 19.31Urh
Abs………………….. Absatz
AGZR……………….. Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts der VR China vom 12.04.1986: Das Gesetz spiegelt das deutsche „BGB AT“ wider Anm…………………. Anmerkung Art…………………... Artikel Aufl…………………. Auflage
BBS…………………. Bulletin Board Service oder elektronische Anzeigentafel Bd…………………… Band Bde………………….. Bände
BÜ…………………... Berner Übereinkunft zum Schutz von Werk-en d. Literatur und Kunst ca……………………. circa
CNNIC……………… China Internet Network Information Center DENIC……………… Deutsches Network Information Center ders………………….. derselbe DFL…………………. Deutsche Fußball Liga dies………………….. dieselbe DMCA………………. Digital Millennium Copyright Act DSB…………………. WTO Dispute Settlement Body ECRL ………………. E-Commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG)
Erläuterung….............. Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der
ff…………………….. fortfolgende (Seiten/Paragraphen)
XIV
ggf…………………... gegebenenfalls
GTZ…………………. Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit Hrsg./hrsg…………… Herausgeber(in)/herausgegeben HS…………………... Halbsatz ICP………………….. Internet-Content-Provider internat……………… international ISP…………………... Internet Service Provider i.V.m………………… in Verbindung mit Jg…………...……….. Jahrgang KP…………………... Kommunistische Partei Chinas MoII………………… Ministry of Information Industry NoD………………… Near-(Video)-on-Demand Dienst Nr………..………….. Nummer
NVK………………… Nationaler Volkskongress der VR China PatentR……................ das Patentrecht PVÜ…………………. Pariser Verbandsübereinkunft Rf……………………. Rundfunk S…………………….. Seite SachenR…………...... Sachenrecht
SAIC………………... State Administration for Industries & Commerce SchuldR……………... Schuldrecht SE…………………… Schadensersatz sog…………………... so genannt
StGB………………… Strafgesetzbuch der VR China vom 01.07.1979 TK…………………... Telekommunikation
TRIPS……………….. Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte d. Rechte d. geistigen Eigentums u.a…………………… unter anderem UrhG………………... Urheberrechtsgesetz UrhR………………… Urheberrecht
XV
usw………………….. und so weiter VE…………………... Verwaltungserlasse Verf………………….. Verfasser
Verfassung…………... Verfassung der VR China vom 04.12.1982 in der teilweise revidierten Fassung vom 29.03.1993
VertragsG…………… Vertragsgesetz verkündet am 15.03.1999. Am 01.10.1999 trat es in Kraft vgl…………………... vergleiche Vol…………………... Volume/Band VR…………………... Volksrepublik
WIPO……………….. Übereinkommen zur Errichtung d. Welt-organisation für geistiges Eigentum
WIPO-WCT………… Urheberrechtsvertrag oder World Intellectual Property Organization Copyright Treaty
WIPO-WPPT……….. Vertrag über Darbietung und Tonträger oder WIPO Performances and Phonograms Treaty WUA………………... Welturheberrechtsabkommen z.B….……………….. zum Beispiel Ziff………………….. Ziffer
ZPO…………………. Zivilprozessgesetz der VR China verkündet am 09.04.1991; Revidiert am 28.10.2007
XVI
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
Abbildungen Seite Abbildung 1: US-Internetanbieter und deren Zensur in China………………….. 6 Abbildung 2: Reihenfolge der Gesetzeskraft im Überblick…………………….. 13 Abbildung 3: Das Regierungssystem der VR China……………………………. 14
Abbildung 5: Providerhaftungen im Überblick…………………………………. 62 Abbildung 6: Die Programmmaske von PPStream……………………………… 66 Abbildung 7: Online-Recherche-System des MoII……………………………... 73
Tabellen Seite
Tabelle 2:
Tabelle 3: Die einem Urheber zustehenden Rechte im Überblick…………... 23 Tabelle 4: Die Schutzfrist im Überblick..……………………………………. 25
Tabelle 6:
Tabelle 7: Die Providertypen und ihre gesetzlichen Quellen………………... 44
-1- 1.Einführung
Das Internet hat Kofi Annan, der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, im Mai 1998 auf ihrer Generalversammlung der Informationskommission (Committee of Information) als das vierte Medium neben Hörfunk, Fernsehen und Print-Medien dargestellt. 1 „Gemäß der Definition von Massenkommunikationsmedium kann ein Medium erst dann als ein Massenkommunikationsmedium bezeichnet werden, wenn die Zahl seiner Leser, Zuhörer oder Zuschauer 50 Mio. erreicht. Dazu hat das Radio 38 Jahre, das Fernsehen 13 Jahre und das Internet nur 5 Jahre in Anspruch genommen.“ 2 Aufgrund der bträchtlichen schnellen Entwicklung des Internets werden die traditionellen Medien nicht mehr als notwendige bzw. unverzichtbare Informationsquelle betrachtet.
Nun ist alles online zugreifbar. Das Internet kann sein, was es will: Zeitungen (E-Paper), Hörfunk, Fernsehen (Streaming-Media-Angebote), sogar Telefonie und Post (Online-Frankierung). Das Internet kann Bilder, Texte Videos, alles was traditionelle Medien anbieten, schnell und effizient übertragen. Allerdings offenbart das englische Motto „Every advantage has its disadvantage“ einige bekannte Probleme des vierten Mediums. Diese betreffen u.a. den Kauf eines Online-Artikels, wobei die Ware nicht physisch angefasst werden kann; die Informationen werden meistens anonym ausgetauscht; ein vom Urheberrecht geschütztes Werk kann in einer digitalen Form umgewandelt, ohne Einwilligung ins Netz eingestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden; die Identifikation eines Verletzers lässt sich bei Persönlichkeitsrechts- o. Urheberrechtsverletzung schwer ermitteln. Alle diese Probleme richten sich gerade auf die Schnittstelle aus, wo die nationale Gesetzgebung sich einmischen soll.
In dieser Masterarbeit wird der Versuch unternommen, den deutschen Lesern bzw. Juristen einen systematischen Überblick über das chinesische Urhebergesetz im
1 Vgl. Wei, Journalism & Communication, 2009, S. 305.
2 O.V., Herausforderungen für die traditionellen Massenmedien, Internet-Quellen.
-2- BereichInternet zu verschaffen. Zu diesem Zweck werden zahlreiche Tabellen und Fallbearbeitungen aus der vergleichenden Sicht des deutschen Urheberrechts hinzugefügt, so dass das erzielte Ergebnis hervorgerufen wird, dass das chinesische Recht für die deutschen Juristen trotz der Schwierigkeiten mit der chinesischen Sprache leicht verständlich gemacht wird bzw. sie sich dadurch darauf spezialisieren können.
Im ersten Kapitel dieser Masterarbeit wird die Begleiterscheinung des Internets „Urheberrechtsverletzung“ hierzulande dargestellt. Im zweiten Kapitel werden die wichtigen rechtlichen Grundlagen des chinesischen Urheberrechts erklärt. Da die in dem Kapitel beschriebenen Gesetze fortlaufend in den Kapiteln 3 bis 5 angewendet werden, bildet das zweite Kapitel bereits das Hintergrundwissen für die Leser. Der Kern dieser Arbeit beginnt mit dem dritten Kapitel, in dem einige wesentliche Aspekte u.a. der Inhalt, die Schutzdauer, die Schranken des chinesischen Urheberrechts und die Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen anhand des Gesetzaufbaus behandelt werden. Die Providerhaftungen und das verfahrensrechtliche Grundwissen werden jeweils in Kapitel 4 und 5 beschrieben. Bei der Fallbearbeitung wird von einem Wechselkurs Eur/RMB (Yuan) 3 von 10 ausgegangen, womit der Leser sofort versteht, wie hoch dem Schadensersatz von chinesischen Gerichten stattgegeben wird.
Um den Rahmen der Masterarbeit nicht zu sprengen, werden hingegen das Urhebervertragsrecht einschließlich dem „Dienstwerk 4 “, die verwandten Schutzrechte, Bestimmungen zu Computerprogrammen, Datenbanken und zum technischen Kopierschutz, und die Verwertungsgesellschaft sowie das Leistungsschutzrecht vom UWG von dieser Arbeit ausgeschlossen.
1.1 Die Situation d. Internetentwicklung in der VR China
Das Internet bedeutet auf Chinesisch (互联网 - hu lian wang) „das interaktive Verbindungsnetz.“ „Die erste internationale Anbindung von China an das Internet
3 RMB ist die Abkürzung für Ren Min Bi und bedeutet Volksgeld (People´s Money). Es ist also der Namensträger der chinesischen Geldwährung. Yuan ist die Basis-Einheit der Währung, gleich wie
der Dollar in den USD.
4 Dienstwerk ist ein Werk, das vom Urheber in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen wird.
-3- geschahim September 1987 über ein Gateway an der Universität Karlsruhe in Deutschland.“ 5 Im Jahr 1994 wurde die Erlaubnis zu einer vollwertigen TCP/IP-Internetverbindung von den chinesischen Behörden gegeben. Von da an hat sich das Internet in China rasant entwickelt.
Nach Angabe von “Internet World Stats” 6 hat Deutschland im vierten Quartal des Jahres 2009 rund 54.2 Mio. und Europa 425 Mio. Internetnutzer, wobei hier von 53 europäischen Ländern ausgegangen wurde. 7 Falls man lediglich EU27 als Bezugsobjekt heranzieht, verfügen gemäß der Daten von Eurostats (das Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften) 65% der Haushalte d. EU Mitgliedstaaten im ersten Quartal 2009 über einen Internetzugang. Dieser Staatenverbund umfasst zurzeit rund 500 Mio. 8 Einwohner. Seine Internetnutzer belaufen sich quasi auf etwa 325 Mio. 9
Nach Angabe des fünfundzwanzigsten „Survey-Reports“ von CNNIC (China Internet Network Information Center) hatte China Ende 2009 insgesamt 384 Mio Internetnutzer. 10 Dies stimmt auch mit der Angabe von „Internet World Stats“ überein. 11 Daraus resultiert, dass China im Bereich Internet eine eigene qualitative Marktumgebung bildet, wobei der Bedarf für die Marktversorgung, die Kaufkraft und Konkurrenz sehr hoch sind. Das chinesische Internet schließt alles ein, was die westlichen Länder im Internet Bereich haben: sie sind u.a. im Vergleich zu dem amerikanischen Gigant-Unternehmen Google in China mit Baidu vertreten; zu dem bekannten Videoportal YouTube stehen chinesische Videoplattformen Youku und Tudou in direktem Wettbewerb; das in China sehr verbreitete soziale Netzwerk Kaixin ist mit Facebook vergleichbar. Das Instant-Messaging-Programm ICQ, entworfen im November 1996 12 , wurde nach seiner Veröffentlichung von
einem chinesischen Programmier Ma Huateng schon Anfang 1997 ins Chinesische umcoidert. Das chinesische Programm „Open-ICQ“ wurde aus markenrechtlichem
5 O.V., Internet in der Volksrepublik China, Internet-Quellen.
6 Eine Webseite, die eine ausführliche Datensammlung über die globale Internetnutzung beinhaltet.
7 Vgl. o.V., Internet Usage in Europe, Internet-Quellen.
8 O.V., Europäische Union, Internet-Quellen.
9 Vgl. o.V., Internetzugang und Internetnutzung im Jahr 2009, Internet-Quellen.
10 Vgl. o.V., CNNIC publishes 25th Statistical Report, Internet-Quellen.
11 Vgl. o.V., Internet Usage in Asia, Internet-Quellen.
12 Vgl. o.V., Die Geschichte des ICQs, Internet-Quellen.
-4- Grundim April 2000 in QQ umbenannt. 13
Das chinesische Wort für „China“ bedeutet ins Deutsche übersetzt der Mittelpunkt der Welt (Reich der Mitte). Diese Einstellung findet ihre Wurzel schon seit der Zeit der Feudalherrschaft. Auf die ist auch der folgende traditionelle Gedanke zurückzuführen, dass China ein himmlisches Kaiserreich (Celestial Empire) ist und eine Gesellschaft bildet, die von anderen Staaten unabhängig versorgt wird. Diese traditionelle Auffassung wurde durch den zweiten Weltkrieg betrübt. Allerdings hat sich diese Sicht nach Einführung der „Politik der Öffnung nach Außen“ im Jahr 1978 wieder sukzessiv ausgedehnt. Das ist wohl auch der Grund, warum die chinesische Regierung gegen die Ankündigung eines Rückzugs des Suchmaschinengiganten Google in Mitte Januar 2010 gleichgültig blieb. Als Zündschnur der Sache wurde behauptet, dass E-Mail-Konten von Google von chinesischen Hackern angegriffen wurden. Google ginge von einer Regierungshandlung und staatlichen Zensurmaßnahmen aus.
Die staatliche chinesische Zensur im Bereich Internet ist allgemein eine berüchtigte Tatsache. Seitens der chinesischen Regierung wäre vor allem die wirtschaftliche und politische Stabilität wichtig. Das bedeutet implizit, sofern Informationen bzw. Angebote aus dem Internet inhaltlich mit der Politik konform gehen, werde die Regierung bzw. die zuständige Behörde sie zunächst nicht kontrollieren, seien solche Angebote urheberrechtswidrig oder nicht. Diese Auffassung kann durch die Anführung des Beispieles eines chinesischen P2P-TV-Betreibers als wahrheitsgemäß beurteilt werden: Der Betreiber PPLive 14 bietet zahlreiche Streaming-Media-Angebote an, die in seine Software integriert sind. Zum großen Teil gehören zu seinen Angeboten US-Fernsehserien und ausländische Spielfilme, welche offenbar ohne Einwilligung der Urheberrechteinhaber im Netz öffentlich zugänglich gemacht werden. Bis dato hat die für UrhR zuständige Verwaltungsbehörde keine Gegenmaßnahmen ergriffen, im Gegenteil verfügt dessen Betreiber nach „Bestimmungen zur Regulierung der audiovisuellen
13 Vgl. o.V., Die Geschichte des OICQs, Internet-Quellen.
14 Dazu siehe das Kapitel 4.5.
-5- Programmeim Internet“ eine Lizenz zum Betreiben seines Geschäfts. 15 Gemäß § 26 Verlagsverwaltungsvorschriften 16 , die am 01.02.2002 in Kraft getreten sind, darf ein Verlagserzeugnis folgende Inhalte nicht enthalten, welche
1. sich den in der Verfassung festgelegten Grundprinzipien entgegenstellt, oder
2. die Einheit oder die Souveränität des Staates oder die Unversehrtheit des Staatsgebietes gefährdet, oder
3. Staatsgeheimnisse durchsickern lässt, die Sicherheit des Staates gefährdet oder die Ehre oder die Interessen des Staates schädigt, oder
4. zu Hass und Missachtung zwischen den Volksgruppen aufhetzt, ihre Einheit stößt oder die Sitten und Gebräuche von Volksgruppen verletzt, oder
5. heterodoxe Lehren und Aberglauben propagiert, oder
6. die gesellschaftliche Ordnung durcheinander bringt, die gesellschaftliche Stabilität erschwert
7. Unsittlichkeit, Glücksspiel oder Gewalt propagiert oder zu Verbrechen anstiftet, oder
8. andere beleidigt oder verleumdet oder die legalen Rechtsinteressen anderer verletzt, oder
9. die gesellschaftliche öffentliche Moral oder hervorragende kulturelle Traditionen der Volksgruppen gefährdet, oder
10. sonst von Gesetzen, verwaltungsrechtlichen Normen und staatlichen Bestimmungen verboten ist.
Im wissenschaftlichen Kreis der Journalisten wurden diese Bestimmungen als die „Zehn Gebote“ bezeichnet. 17 Sie gelten auch für die Informationen oder Angebote im Internet, obwohl der Geltungsbereich dieser Bestimmungen das Internet nicht ausdrücklich mit einschließt. Ein ausländischer Wissenschaftler hat folgende Fälle subsumiert, auf die sich die Zensur bezieht 18 :
• Webseiten geächteter oder unterdrückter Gruppen, wie Falun Gong und demokratischer Aktivisten.
• Nachrichtenquellen, die sich mit Tabuthemen wie Polizeibrutalität, Redefreiheit, Demokratie und Marxismus auseinandersetzen.
• Seiten, die religiöse Inhalte anbieten.
• Webseiten mit obszönen, pornographischen und kriminellen Inhalten.
• Webseiten, die von der Regierung als „subversiv“ eingestuft wurden.
Daraus lässt sich schließen, dass alle oben genannten Fälle eigentlich aus § 26 Verlagsverwaltungsvorschriften hervorgegangen sind.
Zurzeit leiden folgende US-Internetanbieter unter den Zensurmaßnahmen Chinas
15 Dazu siehe das Kapitel 2.2.
16 O.V., Der Gesetzestext von Verlagsverwaltungsvorschriften, Internet-Quellen.
17 Vgl. Wei, Journalism & Communication, 2009, S.50-51.
18 O.V., Projekt Goldener Schild, Internet-Quellen.
-6- Abbildung1. US-Internetanbieter und deren Zensur in China 19
Die Zensierten Webseiten werden entweder in chinesischen Suchmaschinen wie Baidu und Google China mit sehr schlechter Wertung indiziert und somit weit hinten in den Suchergebnissen aufgeführt 20 oder einfach gesperrt.
1.2 Aktuelle Urheberrechtsverletzungen im Internet
Konfuzius sagte: "Wer große Meister kopiert, erweist ihnen Ehre." - Dies ist wohl einer der beliebtesten Sätze, mit dem die Deutschen die Rechtsverletzung des geistigen Eigentums in China kritisieren. Ob Konfuzius so was schon mal behauptet hat, erscheint zweifelhaft, denn die Quelle des Zitats wurde auch nach gründlichen Recherchen bisher noch nicht bewiesen. Wenn der „Technologieklau“ unbedingt auf eine traditionelle chinesische Einstellung gestützt wird, ist wohl die Auffassung (中体西用) „China als Substanz, der Westen für den Gebrauch“ - also selektive Übernahme fremder Technologien - geeignet. Der Hintergrund der damaligen landesweiten verbreiteten Formel war, dass die
19 Follath, Spiegel, 13/2010, 90 (97).
20 Vgl. o.V., Projekt Goldener Schild, Internet-Quellen.
-7- Qing-Dynastie 21 ausExistenzangst nach dem Sino-Japanischen Krieg Ende des 19. Jahrhunderts die Modernisierung und die Reform-Aktivitäten des Festlands einsetzen wollte. Allerdings ging diese von der Qing-Dynastie erhobene politische Strategie schon im letzten Jahrhundert nicht mehr auf. 22 Wenn man die Geschichte der chinesischen Nachbarländer betrachtet, kann man zu der Schlussfolgerung kommen, dass der Technologieklau ein Bestandteil einer jeden schnell aufstrebenden wirtschaft ist. „Noch vor wenigen Jahren war das in Korea genauso gängige Praxis […] insgesamt hat man aber die Kurve doch gut gekriegt und nach dem Aufholen den richtigen Gang zum Überholen eingelegt. Mittlerweile gehört Korea ja in vielen Bereichen zu den Weltmarktführern und muss nun eher darauf achten, die eigenen Industriegeheimnisse zu schützen.“ 23 China befindet sich gerade in der Zeit, in der es von der Nachahmung bzw. vom Technologieklau zur eigenständigen Entwicklung neuer Technologie; von kostengünstiger Produktion zum Erfolgsschlager übergeht. China hat zurzeit etwa eine Einwohneranzahl von 1.3 Mrd.. Nach Einführung der Politik der Marktwirtschaft im Jahr 1978, veranlasst durch Deng Xiaoping, Vorsitzender der damaligen KP, kämpft jeder Chinese für den eigenen Wohlstand. Es fehlt einfach das Wort, wie man den heftigen Wettbewerb in einem so riesigen und dicht besiedelten Land beschreiben kann. Im Bereich Internet ist das gleich. Nicht nur einheimische Internet-Service-Provider (ISP) auch die Ausländischen kämpfen um Marktanteile in diesem Bereich. Wenn man die Webseite http://www.google.cn/music/homepage besucht, kann man feststellen, dass Google der bekannteste Suchmaschinengigant auch zusätzliche Musik-Services in China anbietet, welche nach dem Vorbild „Yahoo Music Service“ geschaffen wurden. Die Internet-Service-Branche weist in China einen eigenartigen Charakter auf. Auf der Startseite des Google-Musik-Service wird die IP-Adresse des Zugreifers erkannt und ggf. folgender Satz angezeigt „Music streaming/download services are not available in your region (hier in Deutschland)“ Dies steht exakt dafür, wer den
21 Die letzte Dynastie Chinas war von 1644 bis 1912.
22 Vgl. Dreikosen, Die Entwicklung des Internet in der VR China, 2004, S.16.
23 O.V., Technologieklau, Internet-Quellen.
-8- chinesischenInternetmarkt erobern will, muss sich seiner Umwelt gut anpassen, selbst wenn bei dieser Marketingmaßnahme wohl mit der Inanspruchnahme einer Haftung für Urheberrechtsverletzung zu rechnen ist. Im Internet-Bereich hört man häufig von Rechtskonflikten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Zwei bekannte Beispiele dafür, die auch in dieser Arbeit behandelt werden, sind zum einen die „International Federation of the Phonographic Industry (IFPI)“, diese verklagte Yahoo Music Service 24 , weil Yahoo das Auffinden, den Download bzw. auch das Anhören von illegalen Gratis-Musikdateien ermöglicht hat. Zum anderen verklagte „Jidong Network Corporation Limited den Softwarebetreiber PPLive“ 25 Soweit bekannt, wurde PPLive wegen Verletzung des Urheberrechts einmal zu umgerechnet 47.000 US-Dollar Schadensersatz an ein US-Unternehmen und einmal etwa zu 30.000 Dollar an Beijing Shidai Yingyin International Entertainment vom chinesischen Gericht verurteilt. 26 Dies hindert PPLive allerdings nicht, seine Marketingmaßnahme weiter durchzuführen. Im ersten Halbjahr 2008 hatte PPLive schon 3,4 Mio. Dollar Umsatz. 27 Im Vergleich zu der Höhe des Schadensersatzes ist die „Geldbuße“ nur die Spitze des Eisbergs. Der Grund für den Erfolg des P2P-TV-Betreibers ist wohl auf folgende Punkte zurückzuführen:
Die chinesische Regierung legt überwiegend Wert auf sichere Inhalte. Laut der Auffassung von Dave Parrack “It is beleived that the success of the Chinese P2P companies is partly due to a concentration on safe TV content, rather than user-generated content, which keeps the Chinese government happy.” 28 Gemäß §48 Abs.2 chinesisches UrhG darf die Obergrenze der zu leistenden Schadensersatzhöhe von 50.000 Euro nicht überschreiten 29 Der Hintergrund für die Einführung dieser Obergrenze war, dass der Gesetzgeber
24 Dazu siehe Fall 5.
25 Dazu siehe Fall 7.
26 Die ursprünglich gerichtlichen Urteile d. zwei Fälle sind schwierig aufzufinden, daher werden sie in dieser Masterarbeit nicht weiter bearbeitet.
27 Vgl. Parrack, P2P Making Big Money in China, Internet-Quellen.
28 Parrack, P2P Making Big Money in China, Internet-Quellen.
29 Einzelheiten siehe Kapitel 5.
Arbeit zitieren:
Diplom-Wirtschaftsjurist Rui Du, 2010, Das chinesische Urheberrecht im Internet Bereich, München, GRIN Verlag GmbH
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