Inhalt
1 Einleitung 1
2 Arend Lijpharts Typologie 1
2.1 Mehrheitsdemokratien 2
2.2 Konsensdemokratien 3
2.3 Messung und Befunde Lijpharts 3
3 Das politische System Neuseelands 4
3.1 Vor der Wahlrechtsreform 4
3.2 Nach der Wahlrechtsreform 7
4 Fazit 11
5 Verwendete Literatur 12
I
1 EINLEITUNG
Neuseeland galt lange Zeit als paradigmatisches Beispiel für Arend Lijpharts Konzeption der Mehrheitsdemokratie („Westminster Modell“). Im Zuge einer Wahlrechtsreform im Jahr 1993 änderte sich das politische Neuseelands jedoch basal, sodass eine Neubewertung dieses Be-fundes notwendig erscheint. Zu diesem Zweck lautet die Arbeitsfrage des vorliegenden Essays: Ist Neuseeland nach der Wahlrechtsreform von 1993 eher eine Mehrheits- oder eine Konsensdemokratie?
Um die Zugehörigkeit zu einer dieser Kategorien bewerten zu können, sollen zunächst die Kategorien, also Lijpharts Typologie von Mehrheits- und Konsensdemokratien, erläutert werden (2.). Im nächsten Schritt erfolgt eine Darstellung des politischen Systems von Neuseeland sowie eine Erörterung der relevanten Aspekte vor bzw. unmittelbar nach der Wahlrechtsre-form (3.). Das Fazit diskutiert schließlich die Ausgangsfrage und benennt offenstehende Fragen (4.).
2 AREND LIJPHARTS TYPOLOGIE
Arend Lijphart (*1936) ist ein niederländischer Politikwissenschaftler, der sich im Bereich der Vergleichenden Politikwissenschaft insbesondere mit der Untersuchung von Demokratien beschäftigt. Seine wichtigsten Arbeiten zum Thema Mehrheits- und Konsensdemokratie sind Democracies (1984) und Patterns of Democracy (1999). Democracies ist eine Studie von 21 stabilen 1 demokratischen Staaten, deren Befund erstmals das demokratische Spektrum in Mehrheits- und Konsensdemokratien einteilt; Patterns of Democracy ist die aktuellere, umfangreichere Weiterentwicklung der Studie, umfasst 36 Demokratien und bildet die Grundlage für die vorliegende Arbeit.
Die Typologisierung der beiden Grundtypen Mehrheits- und Konsensdemokratie erfolgt auf-grund der Messung in zwei Dimensionen mit je 5 Merkmalen: die „executives-parties“-Dimension umfasst Merkmale der exekutiven Macht, des Partei- und Wahlsystems sowie der Interessengruppenvertretung (vgl. Lijphart 1999: 3f.), auf der „federal-unitary“-Dimension befinden sich überwiegend Merkmale zur Unterscheidung von Föderalismus und Unitarismus. Das Ziel der Studie von Lijphart ist die Untersuchung der beiden Idealtypen von Demokratie auf deren Performanz und demokratische Qualität (vgl. ebd.).
Im Folgenden wird auf die beiden Extremtypen näher eingegangen. Zunächst wird die exklu- 1 Lijphartwählt aus den im Jahr 1980 bestehenden 51 Demokratien lediglich die 21 Staaten für seine Studie aus,
welche seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs durchgehend demokratisch waren (vgl. Lijphart 1984: 37f.).
1
sive, eher konkurrenzorientierte Mehrheitsdemokratie erläutert (2.1), darauf folgt eine Darstellung der konsensorientierten, ausgleichenden Konsensdemokratie (2.2). Schließlich wird auf die Messkriterien und Befunde Arend Lijpharts eingegangen (2.3).
2.1 Mehrheitsdemokratien
Die grundlegende Frage, die sich bei der Untersuchung von Demokratien stellt, lautet: „who will do the governing and to whose interests should the government be responsive when the people are in disagreement and have divergent preferences?“ (Lijphart 1999: 1) Ein Kernmerkmal der Mehrheitsdemokratie (synonym Konkurrenzdemokratie) ist - wie der Name bereits vermuten lässt - die Antwort: die Mehrheit der Bevölkerung. Daraus folgt notwendigerweise die temporäre oder permanente Ausgrenzung einer Minderheit in die Opposition (vgl. ebd.:11), daher charakterisiert Lijphart Mehrheitsdemokratien als „exclusive, competitive, and adversarial“ (ebd.: 2). Der traditionelle Typ dieser Ausprägung ist das „Westminster Modell“, welches seinen Ursprung in der Demokratie Großbritanniens hat 2 . Typische mehrheitsdemokratische Länder sind neben Großbritannien Kanada, Australien, die meisten ehemaligen britischen Kolonien in Asien, Afrika und der Karibischen See seit deren Unabhängigkeit, und Neuseeland, welches in vielen Aspekten vor der Wahlrechtsreform das beste Beispiel darstellt (vgl. ebd.: 10). Lijphart bezieht sich in „Patterns of Democracies“ auf den Zeitraum vor der Wahlrechtsreform und deutet daraus hervorgegangene Veränderungen nur an.
Die Merkmale von Mehrheitsdemokratien sind auf der „executives-parties“-Dimension 1.) Konzentration exekutiver Macht in Einparteienmehrheitsregierungen; 2.) Dominanz der Exekutive über die Legislative; 3.) Zweiparteiensystem; 4.) disproportionales Mehrheitswahlsystem; 5.) pluralistische, kompetitive Interessengruppenvertretung und auf der „federalunitary“-Dimension 1.) unitarische, zentralisierte Regierung; 2.) Konzentration legislativer Macht in Unikameralismus; 3.) flexible, leicht zu ändernde Verfassung (z.B. mit einfacher Mehrheit); 4.) eigene Macht der Legislative zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ihres Handelns und 5.) Zentralbankenabhängigkeit von der Exekutive (vgl. ebd.: 3f.). Mehrheitsdemokratien tauchen besonders in relativ homogenen Gesellschaften mit pluralistischer Interessenvermittlung auf (vgl. ebd.: 32f., 181f.; vgl. auch Kaiser 2002: 165). Neben diesem auf Wettbewerb und Exklusion basierenden Demokratietyp beschreibt Lijphart zudem die Konsensdemokratie.
2 Der Name stammt aus dem Umstand, dass das britische Parlament im Westminster-Palast in London tagt (vgl.
Lijphart 1999: 9).
2
2.2 Konsensdemokratien
Auf die Frage, wer auf der Grundlage welcher Interessen regiert, antwortet die Konsensdemokratie: so viele wie möglich. Eine Konsensdemokratie „seeks to maximize the size of these majorities“ und basiert auf „inclusiveness, bargaining, and compromise” (Lijphart 1999: 2). Typische Beispiele für Konsensdemokratien sind die Schweiz, Belgien und auf supranationaler Ebene die Europäische Union (vgl. ebd.: 33).
Auf der „executives-parties“-Dimension zeichnen sich Konsensdemokratien durch folgende Merkmale aus: 1.) exekutive Machtteilung in Mehrparteienkoalitionen; 2.) Machtbalance zwischen Exekutive und Legislative; 3.) Mehrparteiensystem; 4.) Proportionale Repräsentation im Wahlsystem; 5.) Koordiniertes und korporatistisches Interessengruppensystem. Die „federal-unitary“-Dimension ist charakterisiert durch 1.) föderale und dezentralisierte Regierung; 2.) Teilung legislativer Macht in zwei gleichberechtigten Kammern; 3.) rigide, schwer zu ändernde (z.B. durch Zweidrittelmehrheiten) Verfassung; 4.) Verfassungsgerichtsbarkeit durch höhere Gerichte und 5.) Zentralbankunabhängigkeit (vgl. ebd.: 3f.). In der Empirie zeigt sich, dass Konsensdemokratien (synonym Verhandlungsdemokratien) besonders häufig durch relativ heterogene Gesellschaften mit eher korporatistischer Interessenvermittlung hervorgerufen werden (vgl. ebd.: 32f., 181f.).
2.3 Messung und Befunde Lijpharts
Die Indikatoren, welche Arend Lijphart zur Berechnung des jeweiligen Mehrheits- bzw. Konsensdemokratieindexes heranzieht, sind die Effektive Anzahl der Parlamentsparteien, der prozentuale Anteil minimal gewinnender Einparteienregierungen, Index exekutiver Dominanz, Disproportionalitätsindex, Index des Interessengruppenpluralismus, Föderalismusindex, Bikameralismus-Index, Index der Verfassungsrigidität und Index der Zentralbankunabhängigkeit (Lijphart 1999: 312-314). Dabei korrelieren die Indikatoren innerhalb der Dimensionen stark miteinander (vgl. ebd.: 243-245).
Arend Lijphart zeigt mit seiner Untersuchung, dass Mehrheitsdemokratien auf der „executives-parties“-Dimension im Hinblick auf die Politikperformanz keine besseren Ergebnisse als Konsensdemokratien liefern; Konsensdemokratien übertreffen Mehrheitsdemokratien jedoch in Aspekten der Demokratiequalität und Repräsentation sowie „with regard to what I have called the kindness and gentleness of their public policy orientations“ (ebd.: 301). Auf der „federal-unitary“-Dimension zeigen Konsensdemokratien, dass ihre Merkmale sich besonders für große sowie inflationsbedrohte Länder eignen (vgl. ebd.).
3
Arbeit zitieren:
Kai Gondlach, 2010, Ist Neuseeland nach der Wahlrechtsreform 1993 eine Mehrheits- oder Konsensdemokratie?, München, GRIN Verlag GmbH
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