Inhaltsverzeichnis Seite
1. Einleitung
1.1 Einordnung und Relevanz der privaten Altersvorsorge 1
1.2 Methodisches Vorgehen 1
1.3 Ziel der Arbeit 2
1.4 Motivation des Autors - Bezug zur beruflichen Tätigkeit 2
2. Theoretische Grundlagen der Riester-Förderung
2.1 Grundlagen der Riester-Förderung 3
2.1.1 Ursprung 3
2.1.2 Förderberechtigte 3
2.2 Varianten der Riester-Förderung 4
2.2.1 Private Rentenversicherung 4
2.2.2 Fondsgebundene Rentenversicherung 4
2.2.3 Banksparplan 5
2.2.4 Investmentfonds 5
2.2.5 Wohn-Riester 5
2.2.6 Betriebliche Altersvorsorge 6
2.3 Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Riester-Förderung 6
3. Der Beispielkunde
3.1 Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern 9
3.2 Eine ledige Person ohne Kind 10
3.3 Ein Ehepaar mit drei Kindern 11
4. Sollkonzept
4.1 Darstellung des Ist-Zustands 12
4.2 Konzeptionierung und Ausarbeitung eines Soll-Zustands 12
II
5. Einführungsberatung
5.1 Schulung des Kunden 20
5.2 Einwandbehandlung 21
6. Fazit
6.1 Ökonomische Bewertung 22
6.2 Zusammenfassung. 27
Literaturverzeichnis IV
Pers önliche Erklärung VIII
III
1. Einleitung 1.1 Einordnung und Relevanz der privaten Altersvorsorge
Die Bundesrepublik Deutschland erlebt einen demographischen Wandel: Die Menschen werden immer älter, die Geburtenraten hingegen gehen zurück. Gemäß einer Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird sich dieser Trend auch in Zukunft fortsetzen. Demnach besteht die Möglichkeit, dass der Anteil der über Sechzigjährigen in 2050 mehr als ein Drittel betragen wird und der Anteil der über Achtzigjährigen gar bei ca. zwölf Prozent liegen wird. 1
Die Finanzierung der Sozialversicherungen gestaltet sich dadurch zunehmend schwieriger. Gründe für die problematischen Entwicklungen sind die Kostenexplosionen im Gesundheitswesen, hohe Arbeitslosenzahlen, eine immer älter werdende Bevölkerung und steigende Lebenserwartungen bei gleichzeitigem Geburtenrückgang. 2 Für das System der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hat dies zur Folge, dass „immer weniger Beitragszahler immer mehr Renten finanzieren müssen“, schlussfolgert Autor Oliver Heuchert. 3 Aufgrund der Tatsache, dass die wenigsten Bürger bereit sind, im Alter einen drastischen Einschnitt ihres bisherigen Lebens-standards hinzunehmen, bekommt die private Altersvorsorge einen immer höheren Stellenwert.
1.2 Methodisches Vorgehen
In der Einleitung wird auf die grundlegenden Fakten und rechtlichen Rahmenbedingungen der Riester-Förderung eingegangen. Aufbauend darauf erfolgt eine allgemeine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile anhand einer SWOT-Analyse. In Kapitel drei folgt die Analyse der Riester-Rente anhand mehrerer Beispielkunden. Dabei geht es um die mathematische Berechnung der Zahlungsströme sowie die möglichen
1 Vgl.: Pötzsch, Olga u. a.: „Bevölkerung Deutschlands bis 2050 - 10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung“, hrsg. von: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003, S. 7
2 Vgl.: Kuckertz, W. u. a.: „Versicherungsfachmann/-frau IHK - Zur Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung für die Versicherungsvermittlung nach § 34d Gewerbeordnung“, 2. Auflage, 1. korrigierter Nachdruck, Troisdorf 2008, S. 15
3 Heuchert, Oliver: „Staatlich geförderte Altersvorsorge“, 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage, Frankfurt am Main 2010, S. 9
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Szenarien im Rentenalter. Es folgt eine Eingangsberatung am Beispielkunden, die aufzeigt, worauf es beim Abschluss eines privaten Altersvorsorgeprodukts ankommt und welche Aspekte es abzuwägen gilt. Die Arbeit schließt mit einem ökonomischen Fazit, das Vor- und Nachteile der Riester-Förderung abwägt und dem Kunden eine konkrete Handlungsempfehlung ausspricht.
1.3 Ziel der Arbeit
Ziel der Arbeit ist es, das komplexe Konstrukt der Riester-Rente anschaulich darzustellen. Dabei geht es vor allem darum, die Fülle von rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und die Vor- und Nachteile der Einzahlungs- sowie Auszahlungsphase gegenüberzustellen. Rund 14 Millionen Deutsche haben bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen (Stand: Juni 2010). 4 Mit der vorliegenden Arbeit wird daher das Ziel verfolgt zu erörtern, welche Sparer von der Riester-Förderung am meisten profitieren und welche einen geringeren oder gar keinen Nutzen daraus ziehen. Für die Versicherungsnehmer soll somit eine Informationsgrundlage geschaffen werden, die es ihnen ermöglicht, selbstständig eine Entscheidung über ihre private Altersvorsorge zu treffen.
1.4 Motivation des Verfassers - Bezug zur beruflichen Tätigkeit Die Motivation des Verfassers liegt darin begründet, dem Beruf des unabhängigen Finanzdienstleisters qualitativ und moralisch gerecht zu werden. Umfangreiche Fachkompetenz ist die Grundlage für ein Beratungsgespräch und ein entscheidender Erfolgsfaktor im Kundentermin. 5 In der beruflichen Praxis eines Finanzberaters ist das Thema Riester-Rente dauerhaft präsent. Die Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge belegt das Interesse der Bevölkerung an der staatlichen Förderung. In der vorliegenden Arbeit geht es deshalb vor allem darum, die Vor- und Nachteile der Riester-Rente ökonomisch zu bewerten, damit die Versicherungsnehmer davon profitieren.
4 Vgl.: Balodis, Holger/Hühne, Dagmar: „Privatrenten und Lebensversicherungen - So profitieren Sie richtig“, Düsseldorf 2010, S. 44
5 Vgl.: Görsdorf-Kegel, Susanne: „Makler Knigge - Vertreiben Sie Ihre Produkte und nicht Ihre Kunden“, Münster 2010, S. 25
2
2. Theoretische Grundlagen der Riester-Förderung 2.1 Grundlagen der Riester-Förderung
2.1.1 Ursprung
Die Riester-Förderung hat ihren Namen dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, zu verdanken. Dieser schlug, anlässlich der Re-form der Gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 und der damit einhergehenden Senkung des Nettorentenniveaus, die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge vor. Die Riester-Förderung ist demnach als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge gedacht. 6
2.1.2 Förderberechtigte
Grundsätzlich sind alle Personen förderberechtigt, die von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Darüber hinaus müssen die Versicherungsnehmer unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sein. Zum förderberechtigten Personenkreis gehören: „Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Ehegatten von Begünstigten, die nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehören; Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit, versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte und Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente pflichtversichert waren oder unmittelbar vor dem Bezug der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit Anwartschaften in dem betreffenden Alterssicherungssystem erworben haben“. 7
Nicht förderberechtigt ist hingegen folgender Personenkreis: „Freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung; Selbstständig Tätige ohne Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Selbstständig Tätige,
6 Vgl.: o. V.: „Riester Rente - Allgemeines“; www.bundesfinanzministerium.de; Aufruf am 13.09.2010
7 o. V.: „Riester Rente - Zulagenberechtigter Personenkreis (§ 79 Einkommensteuergesetz)“; www.deutsche-rentenversicherung.de; Aufruf am 06.06.2010
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die wegen der Geringfügigkeit der Tätigkeit versicherungsfrei sind; Geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken; Bezieher einer Rente wegen Alters; Bezieher einer Leistung der Grundsicherung; Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes oder des kirchlichen Dienstes, welche als Pflichtversicherte einem Zusatzversorgungssystem angehören und bei denen der Anspruch weiterhin im Wege der Umlage finanziert und als beamtenähnliche Gesamtversorgung geleistet wird und Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind“. 8
2.2 Varianten der Riester-Förderung
2.2.1 Private Rentenversicherung
Ein Riester-Vertrag in Form einer privaten Rentenversicherung stellt eine Kombination aus einer Versicherung und einer Kapitalanlage dar. Dem Versicherungsnehmer steht eine Leibrente zu, die bis ans Lebensende gezahlt wird. In den meisten Fällen besteht die Leibrente aus einer garantierten Mindestverzinsung des angesparten Kapitals und einer von der Versicherung gewährten Überschussbeteiligung. 9 In der vorliegenden Arbeit wird das Hauptaugenmerk auf diese Variante der Riester-Förderung gelegt.
2.2.2 Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird das Geld zunächst genau so wie in der privaten Rentenversicherung angelegt, jedoch werden alle Erträge, die über den 2,25-prozentigen Garantiezins hinausgehen, in Investmentfonds investiert. 10 Fondsgebundene Rentenversicherungen bieten die größten Renditechancen, unterliegen aber auch den größten Risiken. 11
8 o. V.: „Riester Rente - Zulagenberechtigter Personenkreis (§ 79 Einkommensteuergesetz)“; www.deutsche-rentenversicherung.de; Aufruf am 06.06.2010
9 Vgl.: o. V.: „Riester - private Rentenversicherung“; www.deutsche-rentenversicherung.de; Aufruf am 06.06.2010
10 Vgl.: o. V.: „Altersvorsorge richtig planen“, Düsseldorf 2010, S. 156
11 Vgl.: Heuchert: „Staatlich geförderte Altersvorsorge“, S. 103
4
2.2.3 Riester-Banksparpläne
Bei Banksparplänen wird langfristig ein Bankguthaben angespart. Bereits bei Abschluss des Vertrags wird die Höhe des Zinssatzes festgelegt, der meistens niedrig ausfällt. Dagegen ist diese Anlageform mit einem nur sehr geringen Risiko verbunden. 12
2.2.4 Riester-Fondssparpläne
Bei Riester-Fondssparpläne wird unter anderem in Rentenfonds, Geldmarktfonds, Immobilienfonds und Aktienfonds investiert. Je länger die Laufzeit, desto höher ist der Anteil der Aktienfonds. Die Anleger haben jedoch geringen bis gar keinen Einfluss auf die Fondsauswahl. Darüber hinaus haben diese Verträge eine feste Laufzeit und müssen mindestens bis zum 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers bestehen. 13
2.2.5 Wohn-Riester
Beim Wohn-Riester kann der Anleger das auf seinem Altersvorsorgevertrag angesparte und geförderte Kapital entnehmen, um den Betrag unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung eines Eigenheims zu verwenden. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass das geförderte Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. 14
2.2.6 Betriebliche Altersvorsorge
Drei Durchführungsformen der betrieblichen Altersvorsorge sind förderfähig: Pensionsfonds, Pensionskasse und die Direktversicherung. Unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer einen Mindesteigenbeitrag leistet, wird die volle Zulage gewährt. 15
12 Vgl.: o. V.: „Riester - Banksparplan“; www.deutsche-rentenversicherung.de; Aufruf am 06.06.2010
13 Vgl.: o. V.: „Altersvorsorge richtig planen“, S. 160 ff.
14 Vgl.: o. V.: „Fragen und Antworten zum Wohn-Riester“; www.bundesfinanzministerium.de; Aufruf am 06.06.2010
15 Vgl.: o. V.: „Betriebliche Altersvorsorge - steuerliche Förderung“, www.deutscherentenversicherung.de; Aufruf am 06.06.2010
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2.3 Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Riester-Förderung
Das Hauptargument für eine Riester-Rente ist die staatliche Förderung. Der Versicherungsnehmer erhält seit 2008 eine Grundzulage von 154 Euro (114 Euro vor 2008), falls er vier Prozent seines Vorjahreseinkommens abzüglich der Gesamtzulage in einen Riester-Vertrag spart. Dabei gilt es zu beachten, dass jährlich ein Mindestbeitrag - der sogenannte Sockelbeitrag - von 60 Euro zu zahlen ist. Für jedes Kind erhält der Versicherungsnehmer darüber hinaus 185 Euro, für seit 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Riester-Sparer unter 25 Jahren erhalten obendrein einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Alternativ ist es möglich, die Beiträge für die Riester-Rente bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro steuerlich geltend zu machen. Es erfolgt eine sogenannte Günstigerprüfung, bei der berechnet wird, ob der Versicherungsnehmer größeren Nutzen aus der staatlichen Förderung oder aus der steuerlichen Absetzbarkeit zieht. 16
Vorteilhaft für den Versicherungsnehmer ist des Weiteren, dass die Riester-Rente ein Leben lang gezahlt wird und nicht zeitlich begrenzt ist. 17 Dies kann sich allerdings auch nachteilig auswirken, denn die Versicherer müssen das Risiko der Langlebigkeit mit einkalkulieren und berechnen die Rentenbezugsdauer nicht zwangsweise anhand der Werte des Statistischen Bundesamtes, sondern können dies im Zweifelsfall ein wenig vorsichtiger tun. Wer eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung hat oder vorzeitig verstirbt, macht gegebenenfalls sogar Verlust. 18
Sicherheit wird dem Kunden vor allem in zwei Punkten gewährt: Zum einen wird das im Riester-Vertrag angesparte Geld im Falle eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II nicht gepfändet, es ist also „Hartz-IV-sicher“. 19 Zum anderen garantieren die Versicherer den Sparern, dass diese unabhängig von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten mindestens ihre eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn erhalten. 20 Mit die-
16 Vgl.:o. V.: „Altersvorsorge richtig planen“, S. 18 ff.
17 Vgl.: o. V.: „Altersvorsorge richtig planen“, S. 155
18 Vgl.: o. V.: „Altersvorsorge richtig planen“, S. 156
19 Vgl.: Baur, Karin u. a.: „Private Altersvorsorge“, 6., komplett überarbeitete Auflage, Berlin 2010, S. 57
20 Vgl.: Baur, Karin u. a.: „Private Altersvorsorge“, S. 49
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Thomas Rock, 2010, Problematik der staatlich geförderten Altersvorsorge am Beispiel der Riester-Rente, München, GRIN Verlag GmbH
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